4. Das holstein – lauenburgisch – mecklenburgische adelige
Geschlecht der Herren / Grafen (seit 1750) von PARKENTIN / von BERCKENTIN (1210/1214 - +1799)
von PARKENTIN: Stammwappen
Die
PARKENTIN gehören zu den ältesten, angesehendsten und am
reichsten begüterten Adelsgeschlechtern im
holstein-lauenburgischen Raum. Völlig abwegig und durch
Urkunden nicht zu belegen sind allerdings die Angaben bei Schellbach
,
wonach um 920 ein Parkentin mit den neuen Dorfe Niendorf am Schaalsee
belehnt worden sein soll und 1181 Marquard von Parkentin Dargow,
+Ekhorst, Niendorf und Bresahn von Graf Bernhard I. von Ratzeburg zu
Lehn erhalten haben soll. Der Geschlechtsname wird 1237 erstmals mit
Thetleus de Parkentin genannt ,
doch war das Geschlecht schon zuvor im Lauenburgischen ansässig.
Nur nannte es zu Beginn des 13. Jahrhunderts nach seinen damaligen
Wohnsitzen „von GÖLDENITZ“ und vielleicht auch „von
KULPIN“ sowie „HOLSATUS“. Nothelm „von
Göldenitz“, Egghard „von Kulpin“ und Heinrich
„Holste“, die alle einen der Leitnamen des parkentinschen
Geschlechts tragen, sind die ersten Vertreter, die urkundlich fassbar
werden. Seinen bleibenden Geschlechtsnamen aber trug das Geschlecht
nach (Klein) Berkenthin, das es wohl schon vor 1240 besessen hat und
das im Zentrum des einst ausgedehnten Güterkomplexes der
Parkentin lag. Für die Annahme, dass Geschlecht habe seinen
Namen nach Parkentin bei Rostock getragen ,
gibt es erkennbar keine stichhaltigen Beweise.
Woher
die Parkentin stammen, lässt sich allerdings nicht zweifelsfrei
beantworten. Von den vier im Jahre 1240 genannten Brüdern von
Parkentin
trägt einer den Beinamen Holste, der schon in der
vorangegangenen Generation auftaucht. Daraus ließe sich der
Schluss ziehen, dass das Geschlecht aus Holstein gekommen ist, wo es
schon im 13. Jahrhundert über Grundbesitz (Neu-Rathjensdorf,
Groß und Klein Timmendorf) verfügt. Doch ist dies nicht
zwingend .
Auch zu der in Holstein im 13. Jahrhundert auftretenden zweiten
Parkentin-Familie
des Overboden Gottschalk (III) besteht erkennbar kein Zusammenhang.
Dieses Geschlecht führte zudem ein gänzlich anderes Wappen,
nämlich drei Seeblätter, ein Wappen, das u. a. die Familie
von Segeberg führte .
Aber auch zu der mecklenburgisch - vorpommerschen Familie Holste, die
als Wappen einen gespaltenen Schild führte, welcher einen
Adlerflügel und zwei Rosen enthält, besteht kein
Zusammenhang. Sie lässt sich jedenfalls nicht auf den 1218/1231
bezeugten Heinrich „Holste“, der allgemein als Stammvater
der Parkentin gilt, zurückführen.
Neben
diesem konstanten Wappen gibt es zahlreiche Varianten. So zeigen die
ältesten Mitglieder der Familie, die uns ihr Wappenbild
hinterlassen haben, Eggert (II) Holste und Detlev (I) gänzlich
abweichende Wappen. Bei Eggert zeigt der Schild unter dem
Schildeshaupt unten vier linke Schrägbalken (Wappen Parkentin
III), während bei Detlev der Schildshaupt mit einem schrägrechts
gelegten Kleestengel belegt und unten viermal schrägrechts
geteilt ist (Wappen Parkentin IIIa). Die Stammlinien des Geschlechts
in Holstein und Sachsen-Lauenburg führten eine abweichende
Wappenform. Es zeigt im Schild eine senkrechte Spitze, das rechte
Drittel des Feldes schraffiert. Am Helm ein Schirmbrett besteckt mit
Hahnenfedern (Wappen Parkentin II). Diese Formationen erlitten im
Verlauf des 13. Jahrhunderts eine Umänderung. Spätestens
seit 1332 zeigte der Schild einen gelben Schildeshaupt, darunter von
rot und weiß schräglinks - mitunter auch schrägrechts
- geteilt. Dieses Wappen findet sich auch bei Emeke Sten .
Der Helm zeigt an jeder Seite eine halbe Scheibe und ist mit fünf
oder sechs spindelförmigen Zapfen besteckt, die oben Federchen
oder einen anderen kleinen Zierrat tragen. (Wappen Parkentin IV). Bei
den verschiedenen Linien des Geschlechts hat auch der Helmschmuck
mehrfach variiert. Im 14. Jahrhundert führen mehrere Mitglieder
der holsteinischen Stammlinie einen schraffierten Schild mit einer
vom rechten Schildrand ausgehenden Querspitze. Am Helm waren an jeder
Seite an einem Knopf je fünf lang gezogene Zacken oder Spitzen
befestigt, jede oben mit einem mit Hahnenfedern besteckten Knöpfchen
besetzt (Wappen Parkentin V, VI). Das zuletzt gültige
parkentinsche Wappen der mecklenburgischen Linie zeigt im Schild in
Gold eine querliegende, linkshin gewendete rote Spitze. Den Helm
krönen sieben fächerartig gestellte rote, oben zackig oder
flammenartig auslaufende Stäbe, die auch oft mit Federchen oder
dergleichen besteckt sind. Die Decken sind rot und gold (Wappen
Parkentin I). Aufgrund ihres Wappens erweisen sich die Parkentin als
den von MEINSDORF, von NEGENDANK, von PLÜSKOW, STEN und den von
RATHLOW stammverwandt.
Wie bei den Parkentin treten auch bei diesen Geschlechtern die
Rufnamen Detlev, Eggert und Marquard auf .
Besitz, Burganlagen und Gutshöfe
Wie
die von Ritzerau, von Tralau-Krummesse, von Grönau und andere
Geschlechter verfügten auch die von Parkentin über einen
größeren Besitzkomplex in der nördlichen Hälfte
des späteren Herzogtums Sachsen-Lauenburg. Nach dem Ratzeburger
Zehntenlehnsregister von 1229/1230 hatte das Geschlecht Zehntenbesitz
in Sirksrade, +Hakenbeke und vielleicht auch in Klein Sarau. Bereits
1237 müssen sie Groß und Klein Berkenthin besessen haben,
da sie sich nun nach diesem Besitz nennen. Weiterer früher
Besitz ist „jenseits der Stecknitz“ und vielleicht in
Kulpin zu erschließen. Dieser Besitz erscheint in der Folge
immer mehr abgerundet. Schon im 13. Jahrhundert gehört ihnen
fast das ganze Kirchspiel Berkenthin mit Groß und Klein
Berkenthin, Göldenitz, Sirksrade, Hollenbek, Niendorf AA,
Weeden, Düchelsdorf (?), aber auch Anteilsbesitz in Sandesneben
und Schiphorst. Ebenfalls schon früh setzen sich die Parkentin
auch im Kirchspiel Behlendorf fest, wo ihnen 1285 Giesensdorf gehört
und wohl auch Behlendorf selbst, nach dem sich im 14. Jahrhundert
eine Linie als „von BELENDORPE“ nennt. Und da wir nicht
wissen, zu welchem Geschlecht der Zehntenbesitzer von 1230, Heinrich
„von Behlendorf“, gehört, lässt sich nicht
sagen, wann die Parkentin sich hier festgesetzt haben.
Spätestens
zu Beginn des 14. Jahrhunderts, mit der Belehnung von Dassow im Jahre
1301, fasst das Geschlecht verstärkt in Mecklenburg Fuß,
wo es 1230 über umfangreichen Zehntenbesitz im Kirchspiel
Kalckhorst verfügte und auch in der Umgebung von Grevesmühlen
(Gostorf, +Vilebeke) begütert war. Das Geschlecht hatte
vermutlich schon früh Besitz um Prieschendorf und wird sein
Augenmerk nach der Zerstörung der Burg der Familie Dartzow im
Jahre 1261 auf das so günstig am Übergang über die
Stepenitz an der wichtigen Handelsstraße von Lübeck nach
Wismar, Rostock und Stralsund gelegene Dassow gerichtet haben .
1301 konnten sie diesen Ort dann schließlich mit der niederen
Gerichtsbarkeit über „Haut und Haar“ für 610 Mk
aus der Hand der mecklenburgischen Fürsten erwerben .
1351 erhielten sie auch die höhere Gerichtsbarkeit über
„Hals und Hand“
und konnten in der Folge einen ansehnlichen Güterkomplex um die
Höfe Lütgenhof, Prieschendorf und Kaltenhof erwerben. Zu
ihm gehörten zeitweilig Benckendorf, Dassow, (Jo-)Hanstorf,
Holm, Moor, Pohnsdorf, Schmachthagen, +Seedorf, Tankenhagen, Tramm,
Volkstorf und Vorwerk. Die Parkentin blieben hier für 445 Jahre.
Am
deutlichsten sehen wir den Besitz der einzelnen parkentinschen Linien
in der Urkunde vom 23.04.1332 .
Danach ist die Familie im Bistum Lübeck, in Mecklenburg und in
Sachsen-Lauenburg begütert. Die einzelnen Zweige des Geschlechts
saßen auf Höfen in Dassow, Prieschendorf, Klein
Timmendorf, Niendorf AA, Behlendorf und wohl auch in Klein
Berkenthin.
Seit
dem Ende des 14. Jahrhunderts zog sich das Geschlecht immer mehr aus
seinem Besitz im nördlichen Teil des askanischen Herzogtums
Sachsen-Lauenburg um Berkenthin und Behlendorf zurück und setzte
sich um 1440 zuerst um Gudow, dann, 1497 in Groß Zecher fest,
das es bis 1681 behielt.
Seit
1493 besaßen die Parkentin den alten blücherschen Besitz
Preten im lauenburgischen Amt Neuhaus. Zeitweilig gehörte ihnen
auch Dammereez und zu Beginn des 17. Jahrhunderts setzten sie sich
auch im mittleren Mecklenburg, im Raum Sternberg - Goldberg, fest, wo
sie 1604/1616 mit Bolz, Tieplitz, Ruchow und Below, zu dem am Ausgang
des 17. Jahrhunderts noch Hohen-Pritz mit Dinnies, Schlowe und
Anteilen an Woserin und für kurze Zeit auch noch Groß
Raden hinzukamen, einen größeren Besitz erwarben, den sie
bis 1738 verkauften. Nachdem sich das Geschlecht bereits 1681 aus
seiner Stammheimat, dem Herzogtum Sachsen- Lauenburg zurückgezogen
hatte, folgte 1738/1746 auch der Rückzug aus den
mecklenburgischen Besitzungen. Das Wirkungsfeld der Parkentin hatte
sich schon seit längerer Zeit ins Königreich Dänemark
verlagert, wo sie 1750 die erbliche Lehnsgrafenwürde erhielten,
so dass die Besitzungen am Schaalsee und in Mecklenburg ihre
Bedeutung verloren hatten.
Im
Einzelnen hatten die Parkentin (Anteils-)Besitz, Zehntenbesitz sowie
Pfandrechte in
1.
Bartelsdorf:
Ksp. Pötrau, alter Besitz der Schorleke, 1447 verpfändete
Otto Schorleke Bartoldesdorp an Hartwig v. P.
Behlendorf: Ausschnitt aus der Flurkarte von 1731 (Fehling)
2.
Behlendorf:
Kirchdorf, 1221/1230 im Besitz von Heinrich „de Belendorpe“
;
da er sich nach dem Ort nannte, muss er dort wohnhaft gewesen, ein
Rittersitz also vorhanden gewesen sein; das Dorf kam noch im 13.
Jahrhundert an die Parkentin; 1323 verpfändet Herzog Erich I.
das höchste Gericht, Bede und Schweineschnitt an Heinrich und
Detlev v. P. .
Detlev nennt sich auch „de Belendorpe“. 1387 verkauft er
„dat ghantze dorp to Belendorpe mit dem houe unde mit dem
bergfrede de dar by beleghen“ an Herzog Erich III. ,
Eggert v. P. verzichtet 1394 das Patronat noch bis 1590 .
Der befestigte Adelshof lag bis 1772
am See und war am Ende des 17. Jahrhunderts auf der Landseite noch
mit Wall und Graben geschützt. Zwei große und zwei kleine
Zugbrücken vermittelten den Verkehr .
Noch 1496 wird der Bergfried genannt. Der Plan von 1731 zeigt ihn
nicht mehr.
3.
Below:
Filial von Techentin (Amt Goldberg); im 13. Jahrhundert Besitz der
von Below, 1296 Besitz des pommerschen Klosters Neuenkamp; 1455
Verkauf an die Herzöge von Mecklenburg ,
1616 Besitz von Bartold v. P.
---
Benedictenwerk
siehe > +Hansdorf
Benekendorf:
Ksp. Dassow, am Dassower Binnensee südlich von Johannsdorf,
ursprünglich Bauerndorf mit (1230) 10 Hufen, 1585 „gehoret
den Parkentinen“, Dorf mit 5 (1612 noch 4) Stellen und 10
Hufen; 1746 zusammen mit Dassow verkauft, zuletzt Lehngut, Pertinenz
des von Buchwaldtschen Johannsdorf
5.
Bolz:
Ksp. Woserin (-Ruchow), kam 1604 an Bartold v. P., die Parkentin
hatten hier längere Zeit einen ihrer Wohnsitze; 1705/175 besaßen
sie die Glashütte. 1738 Verkauf an von Bredow
6.
Brook:
Ksp. Kalckhorst; 1230 besaß Heinrich „Holste“ den
halben Zehnten in „Divelsbrook“
7.
Christinenhof:
1704 Wohnsitz von Christian August v. P.
8.
Dämelow:
Ksp. Tempzin, um 1600 war es im Besitz von Detlev v. P.
9.
Damshagen
(Thomashagen): Kirchort 7 km nordwestlich von Grevesmühlen;
bereits 1230 eine der vier alten Parochien des Klützer Waldes ;
mit Besitz und Rechten erscheinen außer den von Plessen auch
die von Parkentin ;
Henning v. P. verkauft 1360 einen Hof
10.
D
a m m e r e e z:
Ksp. Vellahn;1230
hatte Ulrich von Blücher hier Zentenbesitz, 1455 besaßen
es die Bülow, 1468 sind die von Pentz hier. Bartold v. P. kaufte
es 1677, 1700 ging es an die von Lützow
11.
Dassow:
Kirchort ,
wird wohl schon um 950 als Derithsowe genannt und war namengebend für
die „terra Dartzowe“; Nach Dassow nannte sich schon früh
ein Geschlecht „de Dartzowe“ 1301 werden Detlev und
Marquard v. P. mit Dassow belehnt .
1351 erhalten die Parkentin auch das höchste Gericht und die
Bede .
1346 verkauft Christian August v. P. das Dorf an von Eyben, 1816 kam
es an die Edlen von Paepcke. Die Parkentin verkauften wiederholt
Renten und machten geistliche Stiftungen. 1347 schenkten sie ein
Grundstück an die Dominikaner in Lübeck .
1372 verpfändet Gottschalk von Attendorn Renten, die er von den
„Parkentinentibus“ hatte .
Vor 1382 stifteten Detlev v. P. und seine Mutter Margaretha eine
Vikarie .
1440 verkauft Claus v. P. auf Lütgenhof eine Rente an das
Burgkloster in Lübeck
und um 1479 stiftet Detlev v. P. auf Lütgenhof eine weitere
Vikarie .
1404 hatte Dassow 16 ½ Hufen, 1519/1557 waren es noch 1 ¼
Hufen und ab 1560 nur noch 1 ¼ Hufen, 1557/1585 bebaut
Helmold v. P. 2 ¼ Hufen. Bereits in obodritischer Zeit hatte
es in Dassow eine Burg gegeben, die 1261 durch Fürst Johann von
Mecklenburg und Lübeck zerstört wurde .
An ihre Stelle trat später die Parkentinsche Anlage. Sie lag,
wenn man von Westen über die Brücke nach Dassow kommt, ganz
unmittelbar rechts an der Brücke auf dem Ufer der Stepenitz auf
einem festen, nicht sehr erhöhten Platz in der Wiese .
Als der Kaufmann Kallies dort 1861 neue große Speicher bauen
ließ, waren die Lagerungen der alten Burganlage deutlich zu
erkennen. Es fanden sich „sehr viel Schutt von kleinen
Ziegelstücken und sehr viele kleine Holzstücke. Daneben
lagen horizontal gestreckte, dünne Baumstämme und Balken,
sehr große Massen größerer und kleinerer
Granitblöcke von alten Fundamenten und einzelne alte Ziegel von
großem Format, neben größeren Ziegelbruchstücken.
Auch fand sich eine schön gearbeitete, abgebrochene Spitze eines
eisernen Schwertes, das möglicherweise noch dem 13. Jahrhundert
angehört“. Diese Reste hat Lisch
als Überreste der mittelalterlichen Burg der Herren von
Parkentin gedeutet.
Dassow: Stadtkirche (Ansicht von Südosten)
12.
Dinnies:
Ksp. Mestlin; ab 1698 besitzt es Claus Hartwig v. P. auf Hohen-Pritz,
Meierhof
13.
Düchelsdorf:
Ksp. Berkenthin. Über den Ort liegen ältere Nachrichten
nicht vor. 1373 ist Düchelsdorf erstmals genannt .
1520 Erwerb durch Lübeck, wobei der Vorbesitzer unbekannt
bleibt. Nach der Führung seiner Gemarkungsgrenze scheint es von
Sirksrade abgetrennt worden zu sein
und war damit wohl ursprünglich Teil des Parkentinschen
Besitzkomplexes.
---
Flechtkrug
siehe > +Seedorf
14.
Giesensdorf
: Ksp. Behlendorf. Das Dorf war schon im 13. Jahrhundert Besitz der Parkentin. 1285 ist Gerhard „von Giesensdorf“ Lehnsmann Detlevs v. P.
. 1323 verpfändet Herzog Erich I. das höchste Gericht, Bede und Schweineschnitt an Heinrich und Detlev v. P.
.
Göldenitz: Motte (Dähn S. 85)
Göldenitz: Lage der alten Burg (nach Hofmeister)
1387 verkauft Detlev v. P. „dat
ghantze dorp Ghisemerstorp“
an Herzog Erich III. .
Sein „Vetter“ Eggert verzichtet 1394 als Erbe auf alle
ihm zugefallenen Rechte .
Das Dorf ist dann bis 1424 Besitz der Grönau, dann fällt es
an Lübeck.
15. Göldenitz:
Ksp. Berkenthin. Dorf und Burg waren bereits um 1215 Besitz Nothelms
„von Göldenitz“
.
Es bleibt Besitz der Parkentin bis 1409. Um 1313 hatten Nothelm v. P.
und seine Mutter Besitz an den Lübecker Domkantor Hildemar
verpfändet .
1409 übertrug Eggert v. P. das Dorf an Gottschalk von Züle
und übernahm dafür von diesem ein Burglehen in Lauenburg .
Unter den Burgen an der Stecknitz war das am Rande der Niederung des
Mühlenbaches auf der Anhöhe „Golenburg“
gelegene „feste Haus zu Göldenitz“ von besonderer
Bedeutung. „Die Burg stand 110 Meter westlich der Hauptstraße
des Dorfes. Der Durchmesser des kleinen Rundlings beträgt 21 m,
seine Erhebung 1,2 m. Auf der einen Seite hat es den Anschein, als ob
ein Graben herumlief, dessen Breite man auf 11 m messen möchte.
Genauere Erkenntnis erschwert das Moor, das den Platz umgibt“
.
Die Burg hat zu Beginn des 15. Jahrhunderts noch bestanden. 1401
bewohnte sie Lüdeke Schack. Damals wurde sie zugleich mit
Bergedorf von Lübeck an Herzog Erich IV. wieder abgetreten. In
der Auflassungsurkunde vom 13.07.1401
steht ausdrücklich: „hoff,
dorp, molen vnde veste thor Goltnitze“.
Die Auflassung geschah unter der Bedingung, dass weder der Herzog
„noch
vnse erven vnde nakomelynge noch yemant van undernt wegen den hof,
dorp vnde molen Goltnitz furder vesten scholen, wen alse ydt nu ys,
ydt en schege by rade vnde volbort der vorbenomeden heren
borgermeystere vnde radtmanne tho Lubeke“.
Andererseits sollte Göldenitz den Lübeckern in Zeiten der
Not weiterhin Schutz bieten: „vorthmer
... de veste thor Goltnitze schole den van Lubeke apen slote wesen to
allen eren noden“.
Wie lange die „Feste“ Göldenitz bestanden hat, ist
unbekannt. Beim Bau der Wassermühle am Anfang des 18.
Jahrhunderts wurde der Burgplatz zum größten Teil
abgetragen, der Rest folgte um 1900 durch den Besitzer Burmester. Die
Kuppe wurde im Volksmund als „Burg“ bezeichnet. Bei der
Abtragung fanden sich behauene Balken, von denen ein vierkantig
zugeschlagener Balken von 0,3 m Durchmesser am Ende zugespitzt war.
Auch kamen Mauersteine zum Vorschein .
Der ebenfalls mehrfach bezeugte Wirtschaftshof der Parkentin lag
westlich der Burg, im gleichen Moor. Dort sind verschiedentlich,
zuletzt 1913, Steinfundamente aus Findlingsblöcken, verstärkt
durch Pfahlwerk und Bohlen, zutage gekommen .
16.
Goldensee:
Ksp. Mustin. Der
Ort war 1625 bis 1667 Besitz der Parkentin.
17.
Gostorf:
Ksp. Grevesmühlen. Eggert (II) Holsatus schenkte 2 Hufen zur
Versorgung seiner Tochter Margareta. Sie befinden sich unter den 10
Hufen, die Fürst Heinrich d. J. von Mecklenburg 1275 dem Kloster
Rehna schenkt
18.
Greschendorf:
Ksp. Roggensdorf; 1404/1519 gab es 10 Hufen und 6 Stellen; Bischof
Detlev v. P überlässt 1404 den Zehnten an Heinrich von
Quitzow. Außer den Quitzow haben in Greschendorf Anteilsbesitz:
von Pentz, von Barner, Schötze, von der Loo, von Scharfenberg,
von Plessen. Die Parkentin besaßen hier ein Erbe ;
1585 heißt es „gehoret den Quitzowen unde Parkentinen“
19.
Groß
Anker:
Ksp. Behlendorf. 1323 verpfändet Herzog Erich I. das höchste
Gericht, Bede und den Schweineschnitt sowie die Mühle an
Heinrich und Detlev v. P. .
1387 verkauft Detlev v. P. „Groten
Ankere mit de molen“
an Herzog Erich III. .
20.
Groß
Berkenthin:
Groß Berkenthin:
Kirche
Als
Kirchdorf bereits 1230 vorhanden .
Der Ort war namengebend für das sich 1237 erstmals „von
Parkentin“ nennende Adelsgeschlecht ,
das hier vermutlich schon als Lokator aufgetreten war .
1240 gestatten die Parkentin den Lübeckern u. a. die freie
Benutzung der Handelsstraße nach Hamburg, soweit sie über
Parkentinsches Gebiet verläuft und das Übersetzen ihrer
Waren über die Stecknitz. 1323 verpfändet Herzog Erich I.
das höchste Gericht, Bede und Schweineschnitt an Heinrich und
Detlev v. P. .
1394 überlässt Eggert v. P. als Erbe Detlevs v. P. seine
Rechte an Herzog Erich III..
Behauptete bereits Bertheau “die
namengebende Wasserburg war durch ihre Lage an der Stecknitz
außerordentlich begünstigt“
,
so schrieb Hofmeister 1927: „Das
Vorhandensein einer Ritterburg an diesem Platz
Groß Berkenthin:
mittelalterliche Befestigung (Burghügfel?) (bei Dähn S. 78)
Lage der Burganlagen
Berkenthin und Göldenitz
(TK 50 2328/0855)
liegt
also sehr nahe, doch hat sich ein archäologischer Anhalt dafür
noch nicht ergeben“
.
Dennoch kann er das Vorhandensein einer befestigten Anlage
wahrscheinlich machen, wenn er unter Berufung auf die Chronik des
Detmar zum Jahre 1386 -
„darna des dinxstedaghes in der dridden wehen der advente, do
was in der nacht so grot blixim unde dunner unde unweder, dat van den
weder vorgink vele schones buwes. De torn to parke bi lubeke wart
nederslagen van deme wede vnde vele anderes buwes“
- annimmt, dass „torn“ nicht im Sinne von Kirchturm
aufzufassen ist, sondern, wie bei Detmar auch sonst, als kleine
Befestigung. Die Parkentinsche Burganlage mag am ehesten mit der von
Kersten beschriebenen identisch sein .
Er schreibt:
„Auf dem Grundstück des Bauern Dohrendorf liegt eine
aufgeworfene Anhöhe von 1,6 m Höhe über dem hohen Ufer
der Stecknitz. Sie fällt nach Norden und Westen steil ab, ist
oben abgeplattet und hat einen Durchmesser von etwa 15 - 20 m“.
Auf einen Burgcharakter dieser Anlage wollte sich Kersten allerdings
nicht festlegen.
Groß und Klein
Timmendorf, Flurkarte (bei Prange)
21.
Groß
Raden:
Kirchort, 4 km nördlich von Sternberg, hier lag ein bedeutender
slawischer Kultplatz; zunächst geistlicher Besitz nachweisbar,
Mitte des 14. Jhdts. sind die von Bonsack hier, 1395/1665 die von
Bülow, 1665/1692 von Sperling, dann ist hier Joachim Friedrich
v. P. bis 1699, Verkauf an die von Schack, die bis 1840 bleiben .
22.
Groß
(Dudeschen) Timmendorf:
Ksp. Ratekau. 1260 treten die Brüder Detlev, Eggert und Marquard
v. P. 2 Hufen an die Grafen Gerhard I. und Johann I. von Holstein ab,
die sie der Domkirche in Lübeck verkaufen .
1324 verkaufen Nothelm und Eggert Holste eine Rente an den Lübecker
Domvikar Hermann von Bardewik .
Vor 1351 geben die Parkentin ihren Besitz auf. Graf Johann III. von
Holstein bestätigt 1351 den Verkauf von Dudeschen Tymmendorpe
durch die Brüder Detlev und Meinrich Vogt sowie Johann Mornewech
an den Lübecker Bürger Friedrich Kalenberg, der aus
Einkünften des Dorfes eine Vikarie in der Jakobikirche zu Lübeck
stiftet .
1425 verkauft Lemmeke von Buchwaldt dem Lübecker Domkapitel eine
Rente „in
minem halven dorpe Dudeschen Tymmendorpe“
.
23.
G
r o ß Z e c h e r:
Ksp. Seedorf,
im 13. bis 15. Jahrhundert Besitz der von Züle (von Zecher),1440
und noch 1494 Heine Lasbek das Dorf, danach Besitz der Parkentin von
1497 bis 1681, dann haben es die von Witzendorff
24.
Gudow:
Kirchdorf, das Dorf oder zumindest größere Teile waren
zwischen 1440 und 1464 Besitz von Hartwig v. P. „tho Gudowe“,
1470 verkaufen es die von Züle an die Bülow.
25.
Güster:
Ksp. Siebeneichen. Bereits 1230 ist Gutztrade genannt .
1323 verpfändet Herzog Erich I. das höchste Gericht, Bede
und Schweineschnitt an Heinrich und Detlev v. P. .
26.+Hakenbek:
Ksp. Berkenthin. 1230 hatte Nothelm „von Göldenitz“
hier Zehntenbesitz ,
das Dorf lag am Nordzipfel der Gemarkung von Klein Berkenthin .
Im 14. Jahrhundert Besitz Lübecker Bürger,1361 zuletzt
genannt .
27.+Hanstorf:
Ksp. Mummendorf, 1230 wohl Johannisvelt, später Johansdorf, 1404
besaß Detlev v. P. den Bischofszehnten, es gibt 5 Hufen, 1440
verkauft Nicolaus v. P. eine Rente aus dem Dorf, 1519 wüst, 1585
heißt es: „gehoret den Parkentinen“, 1655 sind 3
Stellen im Besitz von Marquard v.P.auf Lütgenhof 1704 gibt es
noch 2 Stellen, zuletzt Vorwerk von Prieschendorf unter dem Namen
Benedictenwerk
28.
Harmsdorf:
Ksp. Behlendorf. 1230 Zehntenbesitz des Hermann Koz. 1291 erhielt das
Domkapitel zu Ratzeburg die Gerichtsbarkeit über 2 Hufen. 1295
kauft es das ganze Dorf. 1323 verpfändete Herzog Erich I. das
höchste Gericht, Bede und Schweineschnitt an 2 Hufen an Heinrich
und Detlev v. P. .
Detlev v. P. verkauft 1387 diese „twe houen in der veltmarke to
Hermenstorpe“ an Herzog Erich III. .
Auch die von Krummesse haben Anteilsbesitz an 3 Hufen.
29.
Hemmelsdorf:
Ksp. Ratekau. Adelssitz der von Buchwaldt seit mindestens der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts. Eine Burg ist 1364, der Hof 1385
belegt. 1461 gingen Dorf und Hof an das Lübecker Domkapitel ;
Sivert (I) v. P. hatte im Dorf Anteilsbesitz und seinen Wohnsitz .
30.
Hohen-Pritz:
Ksp. Demen, 1296 von Fürst Pribislaw von Richenberg seinem
Kaplan verliehen, damals Filial von Wamckow; 1346 im Besitz der von
Below, später sind die von Bülow hier, Mitte des 17.
Jhdt. Pfandbesitz von Lüder von Dessin, 1665 besaß es
Gebhard Ulrich v. P., nach seinem Tod sein Schwager Gebhard Ludwig
Friedrich von Bredow; 1698 Lehnbrief für Claus Hartwig v.
P.; 1704 gibt es noch 2 Bauern, 1730 legen die v. P. eine Glashütte
an, 1766 geht das Dorf an die herzogliche Kammer um 1594/1670 hat
das Dorf einen eigenen Pfarrer, dann „wüst“,
vorübergehend bei Rüest, 1704 zu Mestlin, 1706 zu Wamckow,
um 1750 zu Prestlin, ab 1773 Filial von Demen
31.
Hohen
- Schönberg:
Ksp.Kalckhorst. 1230 Zehntenbesitz von Heinrich „Holste“
32.
Hollenbek/Stecknitz:
Ksp. Berkenthin. Ursprünglich Besitz der Parkentin
Bertheau. 1323 verpfändet Herzog Erich I. die Mühle in
Hollenbek an Heinrich und Detlev v. P. Später war das Dorf im
Besitz der Scharpenberg, die es 1372 an Lüdeke von Mölln,
einen lübschen Bürger, verkaufen.
33.
Holm:
Ksp. Dassow, 1519 gibt es 8 Hufen und 3 Stellen
34.
Johannsmühle:
Ksp. Dassow. 1353 (fragliche) Verleihung an die Brüder Hermann
und Marquard v. P. durch Herzog Albrecht von Mecklenburg .
---
Johanstorf
siehe >
Hansdorf
35.
Kalckhorst:
Kirchdorf, 1230 Zehntenbesitz von Heinrich „Holste“
36.
Kaltenhof:
Ksp. Dassow, Meierhof, Anfang des 17. Jhdts. werden 4 Stellen zum Hof
gelegt, 1746 Verkauf durch Christian August v. P. an die Freiherren
von Eyben
37.
Kambs:
Filial von Zittow, östlich von Schweriner See gelegen; in der 1.
Hälfte des 14. Jhdts. Besitz der Preen, Bonsack, Rechter und
Ramekendorp; 1504 sind die Herren von Halberstadt auf Kamptze,
Leezen, Langen-Brütz und Görslow, 1589 hat Hartwig v. P.
Pfandbesitz; 1659 durch Kauf von den von Halberstadt an Helmuth von
Plessen
38.
Kehrsen:
Ksp. Gudow; als Dorf bereits 1194 vorhanden ;
1392 im Besitz der von Züle .
1413 hat es Ludeke Schack, um 1420 sind die von Blücher hier,
nach ihnen Heyne Lasbek, der es 1442 an Hartwig v. P. verkauft .
1470 geht es an die von Bülow. Die mittelalterliche Burganlage
bestand im 15. Jahrhundert nicht mehr.
39.
Kittlitz:
Ksp. Mustin. 1521/1525 im Besitz von Claus v. P.
40.
Klein
Anker
(Minore Mancre): Ksp. Behlendorf; ursprünglich Dorf mit 4 Hufen
im Kirchspiel St. Georgsberg, im Westteil der Gemarkung Behlendorf
gelegen, angrenzend an die Gemarkung von Groß Anker und den
Ankerschen See. 1230 Besitz Heinrichs „von Belendorpe“.
1323 verpfändet Herzog Erich I. höchstes Gericht, Bede und
Schweineschnitt an Heinrich und Detlev v. P. .
1387 verkauft Detlev „den
hof de gheheten is lutken Anker“
an Herzog Erich III. .
1403/1452 ist der Hof im Besitz der Herren von Krummesse. 1442 wird
Hartwig v.P. zu Gudow auch als Besitzer von Klein Anker genannt. 1503
Belehnung Bartolds v. P. auf Groß Zecher mit Klein Anker. 1506
Streit der Brüder von Parkentin über den Hof zu Anker .
41.
Klein
Belitz:
Ksp. Neukirchen, nördlich Bützow; im Besitz Caspars v.P.;
über seine Tochter Anna Maria kam es 1655 an Karl Berend von
Plessen
42.
Klein
Berkenthin:
Ksp. Berkenthin;
„Einen Hof und ein Herrenhaus hat es hier nie gegeben. Klein
Berkenthin ist eines der wenigen Beispiele, dass sich aus alter
Grundherrschaft als Ausnahme im norddeutschen Bereich keine
Gutswirtschaft entwickelt hat“
.
Dennoch war Klein Berkenthin namengebend für das Geschlecht der
Parkentin. Vielleicht hat es ursprünglich hier doch eine
Burganlage gegeben. Sie könnte auf der Hauskoppel des Bauern
Meier westlich der Stecknitz gelegen haben, wo Kersten noch um 1950
Grabenreste erkennen konnte .
Detlev v. P. und seine Frau Adelheid erhielten 1264 den bischöflichen
Zehnten auf Lebenszeit zu Lehen .
1363 verpfändet Nothelm v. P. Einkünfte von 5 Hufen .
1377 verschreibt Detlev v. P. zu Behlendorf seinen Töchtern
Gheze und Elsabe 4 Hufen „to
dem Kalen Campe ... mit den koten up der andern zyde der Stekenysse“
.
1409 verkauft Hartwig v. P. Holz „aus
dem Kalekamp ... by deme Lutken Parkentyner velde“
.
1441 verkauft Hartwig v. P. zu Gudow erneut Holz .
Bis 1497 war Klein Berkenthin einer der Wohnsitze des Geschlechts.
Mit dem Erwerb von Groß Zecher wurde es nun bis zum Verkauf an
die von Tode im Jahre 1704 als Pertinenz mit dem neuen Besitz
verbunden. Die 5 Hufenstellen wurden lange Zeit an das Burglehen in
Lauenburg gekoppelt .
43.
Klein
Sarau:
Ksp.; 1230 besitz Eggert „von Kulpin“ den halben
bischöflichen Zehnten in dem 14-Hufen-Dorf ;
im 14. Jahrhundert gehört das Dorf den von Hagen, die von
Krummesse haben im 15. Jahrhundert Anteilsbesitz.
44.
Klein
(Wendeschen) Timmendorf:
Ksp. Ratekau; 1317 Verkauf von „theotonicalem Tymmendorpe“
durch Detlev Parkentin Holste an Hermann Mornewech ;
1332 war das Dorf Wohnsitz von Nothelm v. P. .
1425 verkauft Lemmeke von Buchwaldt 35 Mk Renten u. a. „in
mynem gantzen dorpe unde gude Wendeschen Tymmendorpe“
45.
Klein
Zecher:
Ksp. Seedorf; 1230 hat Werner von Pentz Zehntenbesitz, im 14.
Jahrhundert sind die Lasbek Besitzer des Dorfes, 1416 folgen die
Karlow, die 1477 ihren Besitz an Barthold v. P. verkaufen. Die
Parkentin bleiben bis 1681. 1500 und 1556 kaufen die Parkentin auch
den Wackerbarthschen Anteilsbesitz
46.
Klocksdorf:
Ksp. Carlow; 1403 verpfändet Bischof Detlev von Ratzeburg seinem
Bruder Henning v. P. den bischöflichen Bauhof in Klocksdorf
47.
Kokkedal:
Ksp. Hørsholm, Amt Frederiksborg auf Seeland, nördlich
von Kopenhagen am Øre-Sund ursprünglich Bauernhof, 1746
von Christian August v. B. erworben, 1755 Neubau eines Gutshauses;
über Louise von Plessen geb. V. P. kommt das Gut an General
Waltersdorff und wechselt in der Folge mehrfach den Besitzer
48.
Kukuk:
1728/1740 Besitz der v. P.
49.
Kulpin:
Ksp. St. Georgsberg; bereits 1228 nennt sich Eggert „von
Kulpin“ nach dem Ort, wohl ein Angehöriger der Parkentin
.
Die alte Wasserburganlage wurde 1349 von Herzog Erich II., Graf
Johann III. d. Milden von Holstein und der Stadt Lübeck erobert
und vermutlich geschleift
50.+Lalkau:
Ksp.Lütau; 1230 Dorf mit 8 Hufen ,
1306 Pfandbesitz der Ermgard v. P. (Witwe Heinrichs), die es offenbar
an das Kloster Zarrentin weiterverpfändete
51.
Lankau
(Ksp.
St.Georgsberg): Anteilsbesitz der Parkentin ist zu vermuten. Dies
ergibt sich aus dem Streit zwischen Hartwig (III) und seinem Sohn,
dem Domherren Johannes mit den Kirchgeschworenen von Mölln wegen
einer Rente im Jahre 1478/1479 .
52.
Laskek:
Ksp.; 1288 erstmals urkundlich genannt ,
nach dem Ort nannte sich das zuletzt am Schaalsee begüterte
Geschlecht der Herren von Lasbek; Mitte des 15. Jahrhunderts
erscheint das Dorf im Besitz der Parkentin
53.
Lauenburg:
Die Parkentin besitzen hier ein „borchlen
by dem slote to Louenborch“,
das Eggert v. P. 1409 im Tausch gegen Göldenitz erwarb
54.
Lübeck:
hier besaß Detlev v. P. ein Haus
55.
Lütgenhof:
Ksp. Dassow, vmtl. Ende des 14. Jhdts. angelegt. 1398 wohnte dort der
Knappe Wilhelm Rusche; ursprünglich dienten 52 Bauern zum Hof;
im Verlauf des 15. Jhdts. kam der größte Teil des Dassower
Bauernlandes zum Hof; er war dann einer der Parkentinschen Wohnsitze
bei Dassow. Das Herrenhaus lag in einem sich längs der Stepenitz
erstreckenden Garten. 1704 stand der Hof leer, Christian August v. P.
verkaufte den Hof 1746 an die Freiherren von Eyben, die 1816 an die
Edlen von Paepcke verkauften.
56.
Moor:
Ksp. Damshagen; hier hatte in der ersten Hälfte des 14.
Jahrhunderts Eckard von Plüschow Besitz. 1479 werden die
Einkünfte von 5 Bauern zum Unterhalt der von Detlev v. P. neu
gestifteten Vikarie in Dassow bestimmt .
1519 gibt es 2 ½ Hufen und 4 Stellen, 1650 sind 1 Hufe und 1
Katen im Besitz von Marquard v. P., 1894 Hof
?Muchow:
Siebmacher nennt als Parkentinschen Besitz auch das Kirchdorf Muchow.
Dies lässt sich nicht belegen und wird bei der ausgesprochenen
Ungenauigkeit auch der sonstigen Angaben ein Versehen sein, gemeint
ist sicherlich R u c h o w
57.Neuengamme:
Kirchort, Eggert v. P. hatte hier Besitz, er verkaufte an Herzog
Erich III. 12 Mk Renten. Seine Söhne bestätigten diesen
Besitz 1438 den Räten der Stadt Lübeck .
58.Neuenhagen
(Nienhagen): Ksp. Kalckhorst, 1506 im Besitz von Hans v. P., bei
Siebmacher steht fälschlich Neuhof
Niendorf AA: Flurkarte
mit dem Hoffeld (bei Prange)
59.
Niendorf
AA:
Ksp. Berkenthin; bereits 1194 als Dorf vorhanden .
1240 war es Besitz der Parkentin
, die hier 1304 Zehntrechte haben .
1332 wohnt hier Detlev v. P. .
1792 heißt seitwärts vom Dorf eine in die Niederung
vorspringende Parzelle „aufm Hofe Hoff“ und die Niederung
selbst „Im Burggraben“. Von seiner Burganlage fanden
Kersten und Hofmeister keine Überreste mehr .
Der adelige Hof wurde vermutlich im ausgehenden 14. Jahrhundert, als
das Dorf in den Besitz der Stadt Lübeck überging,
aufgehoben und sein Land der Gesamtheit der Bauern überlassen
. Am äußersten Rand der Feldmark liegt das ca. 20 ha große
„Hofe Feld“. Für seine Nutzung zahlten die 5
Bauernstellen des Dorfes gemeinschaftlich ein besonderes
„Hoffeldsgeld“ ,
es gehörte also nicht eigentlich zum Bauernland .
Es wird vielmehr als Teil des einstigen adeligen Hofes anzusehen
sein.
Niendorf AA: Ortslage 1792 (bei Prange)
60.
Niendorf/Schaalsee:
Ksp. Seedorf; angeblich bereits 1181 im Besitz der Parkentin, die es
1336 an die von Züle verkauft haben sollen, 1625 bis 1667 im
Besitz der Parkentin
61.
Pohnsdorf:
Ksp. Damshagen; 1335 haben Detlev und Marquard v. P. Zehntenbesitz in
Ponatestorp ,
1404 gibt es in Ponatesdorp 8 Hufen; 1477 Besitz der von Plessen ,
1519 gibt es 7 ½ Hufen.
62.
Preten:
Ksp. Neuhaus; 1468 hatten die Bülow Besitz, dann bis 1493 und
nach 1509/1530 Besitz der von Blücher auf Lehsen; 1493 an Detlev
v. P.; 1531 Lehnbrief für Ludolf v. P., 1632 verpfändet
dieser Preten an Gabriel von Warnstedt, nach wirtschaftlichen
Schwierigkeiten 1705 Verkauf durch Christian August v. P. an Joachim
Werner von Bülow
63.
Prieschendorf:
Ksp. Dassow; Pricenthorp war altes Lehen der Parkentin, 1230 Dorf mit
8 Hufen, möglicherweise schon vor 1300; an der Stepenitz
südlich Dassow gelegen, Hof mit großer Feldmark, hierhin
dienten ursprünglich 38 Bauern; 1404 gab es nur noch Kätner;
wurde kurz nach 1704 von Christian August (I) v. P. neu aufgebaut;
1712 werden die Seedorfer Bauernstellen zum Hof gelegt; 1746 Verkauf
an die von von Eyben, die den Hof 1816 an die Edlen von Paepcke
verkaufen.
64.
Pritzier:
Kirchdorf, vor 1530 hatte hier Hartwig v. P. Anteilsbesitz. Das Dorf
selbst gehörte von alters her den von Lützow.
65.
(Neu-) Rathjensdorf:
im Ksp. Heiligenhafen, zuerst genannt 1318 ,
1325 verkauft Detlef Parkentin Holste sein Dorf Radekenstorpe an den
lübschen Bürger Nicolaus Mornewech ,
zu Beginn des 15. Jhdts. gab es 17 slavische Hufen; das Dorf gehörte
bis 1842 als ehemalige Besitzung des Eutiner Kollegiatstiftes zum
Fürstentum Lübeck
66.
Ratzeburg:
Hier besitzen die Parkentin ein Burglehen (1304 „Dethleuus de
Parkentin, miles, residens in castro Raceburg“)
und noch im 17. Jahrhundert haben sie ein Haus an der Demolierung
67.
Rondeshagen:
Ksp. Berkenthin; Anteilsbesitz der Parkentin bis 1394 ,
als Eggert v. P. sein Dorf Rodyngeshaghen an Herzog Erich überlässt.
Weiteren Anteilsbesitz bis 1380 hatten die Herren von Krummesse.
Möglicherweise lag an der einstigen Ausbuchtung der Stecknitz
eine Burganlage, von der Kersten noch einen Keller ausfindig machen
konnte. Auch sollen dort Mauersteine von Klosterformat gefunden
worden sein .
Rondeshagen: Lage der ehemaligen Turmhügelburg
(TK 50 2328/0858)
68.
Ruchow:
Ksp. Woserin-Ruchow;
1234 wird die Kirche dem Archidiakonat des Klosters Dobbertin
überwiesen .
Vom 14. Jahrhundert bis 1616 besitzen die von Brüsehaver das
Dorf. 1616 geht es an Bartold v. P. Die Parkentin verkaufen das Dorf
1738 an von Bredow
69.
Sandesneben:
Kirchdorf ab 1278, zuvor nach Nusse eingepfarrt. 1230 ist ein Emeke,
der dem Namen nach zur Familie Parklentin gehören könnte,
Zehnteninhaber. Das Dorf wird erst nach 1230 - zumindest teilweise -
in Parkentinschen Besitz gekommen sein “.
Am 07.10.1278 übertragen die Herzöge Johann I. und Albrecht
II. der von Nusse abzutrennenden neuen Kirche Sandesneben die von
Volrad und Detlev v. P. und den übrigen Erben Marquards v. P.
gestiftete Dotalhufe in Sandesneben
und gestehen dem Bischof von Ratzeburg den Patronat zu .
Auf dem runden, steil abfallenden Kirchberg soll nach mündlicher
Überlieferung einst eine Burg gelegen haben. Bei
Ausschachtungsarbeiten am Turm der Kirche stieß man auf die
Überreste von Mauern und einigen großen Felsblöcken
.
Möglicherweise wurde die Sandesnebener Burg mit der Errichtung
der Kirche 1278 aufgegeben.
70.
Schiphorst:
Ksp. Sandesneben; in dem zunächst noch von Slawen bewohnten Ort
war der Zehnte 1230 nicht verlehnt. Die Parkentin hatten hier
Anteilsbesitz. 1278 bestimmen sie 1 Hufe zum Unterhalt des Priesters
in Sandesneben
71.
Schlowe:
Ksp. Techentin (1704 zum Filial Below); 1698 im Besitz von Claus
Hartwig v. P., 1704 gab es 4 Stellen
72.
Schmachthagen:
Ksp. Börzow, 1557 gibt es 12 besetzte und 4 ½ wüste
Hufen und 8 Stellen: 1585 heißt es: „in
diesem dorffe haben meine H. H.(erzöge) iehrlich die
Konningsbede, gehoret den Parkentinen zu Prieskendorff und
Lütkenhoue“,
1596/1650 bebauten Bartold und Detlev v. P. 3 der 8 Stellen 1704 gibt
es noch 3 Stellen, 1 Kate und den Hof, zuletzt Allodialgut
73.
Schönberg/M.:
Sitz des Bischofs von Ratzeburg, 1403 verpfändete Bischof Detlev
von Ratzeburg seinem Bruder Henning v. P. „unsen
bysschupen hoff vnde sloet myt deme wichelde benomet Schonenbergk,
myt molen“
;
1413 hat Jordan Pleskow das Schloss zu Pfand
74.
Schönfeld:
Ksp. Mühlen-Eichsen, 1704 im Besitz der von Restorf; 1746
verkaufte Christian August v. P. das Dorf an die Freiherren von Eyben
+Scirfrhode:
1274 Besitz Detlevs (II) v. P.
75.+Seedorf:
Ksp. Dassow; 1230 gab es 6 Hufen; das Dorf lag nahe dem
Prieschendorfer Tiergarten, nach Holm zu .
1404 verpfändete Bischof Detlev von Ratzeburg den
Bischofszehnten an Henning v. P. ;
das Dorf hatte noch 5 Hufen, 1440 verkauft Nicolaus v. P. eine Rente,
1585 heißt es: „gehoret den Parkentinen“, 1655
gehören 2 Stellen nach Lütgenhof und 2 nach
Prieschendorf; 1712 werden die Stellen zum Hof Prieschendorf gelegt.
Der Name des Dorfes verschwindet, an seine Stelle tritt der >
Flechtkrug
76.
Siebenbäumen:
Kirchdorf, spätestens 1315 war das Dorf Parkentinscher Besitz,
denn in diesem Jahr verkaufen Heinrich und Detlev v. P. ihrem Kaplan
Johann, Pfarrherr zu Siebenbäumen, eine Rente aus dem Dorf .
Das Dorf ist später im Besitz Detlevs v. P. auf Behlendorf.
Dessen „veddere“ und Erbe Eggert v. P. überlässt
es 1394 an Herzog Erich III. .
77.
Sirksrade:
Ksp. Berkenthin; 1230 Zehntenbesitz Nothelms „von Göldenitz“
,
als 1274 Herzog Johann I. dem Lübecker Domdechanten Wilhelm die
Mühle in „Scirfrodhe“ schenkt, sind die Erben
Detlevs v. P. genannt .
Vor 1313 hatten Nothelm v. P. und seine Mutter Besitz in „Cyresrode“
an den Lübecker Domkantor verpfändet .
1401 wird Eggert v. P. als ehemaliger Besitzer des Gutes Sirksrade
genannt
78.
Tankenhagen:
Ksp. Roggensdorf; 1230 gibt es 20 Hufen, 1519 noch 2 ¼ Hufen,
1335 haben Detlev und Marquard v. P. hier Zehntenbesitz ,
später gehört das Dorf den Quitzow
79.
Tieplitz:
Ksp. Woserin - Ruchow; seit 1605 im Besitz Bartolds v. P.; Christian
August v. P. verkauft das Dorf 1738 an von Bredow ;
1704 wohnt Ulrich Ernst von Winterfeld auf Tieplitz
80.
Tramm:
Ksp. Mummendorf; 1230 gibt es 12, 1519 noch 3 Hufen; 1585 heißt
es: „gehoret
den Parkentinen“,
6 Stellen mit 3 Hufen, davon 1 wüst;
„von diesen vorgeschriebenen hoven bawen die Parkentine ½
hoven von Hans Voigtshagen und ½ hove von Laurens Kocks
Erbe“,
1704 gibt es 9 Stellen, 2 gehören nach Prieschendorf (1751 im
Besitz der Grafen von Bothmer), 2 nach Lütgenhof (1751 von
Eyben), 4 Katen gehören den Quitzow in Voigtshagen, 1 Stelle
gehört nach Walmsdorf; die Parkentin verkaufen ihren Anteil 1746
81.
Upahl:
Ksp. Diedrichshagen; Claus v. P. besaß hier den Bischofszehnten
zu Pfand, den er 1422 herausgab
82.+Vilebeke:
Ksp. Grevesmühlen; 1263 verkauft Eggert Holsatus 3 Hufen an die
Lübecker Domkirche .
Der Ort lag innerhalb der heutigen Feldmark der Stadt Grevesmühlen
83.
Volkstorf
(Volquardsdorf): Ksp. Dassow; Bauerndorf südlich von Pötenitz
am Dassower Binnensee, zeitweilig hatten die Parkentin hier
Anteilsbesitz
84.
Vorwerck:
Ksp. Dassow; nördlich von Dassow, am Dassower Binnensee; gehörte
ursprünglich durch Verleihung des Grafen Albrecht von Orlamünde
dem livländischen Orden der Schwertbrüder und darauf dem
Deutschen Orden, der auch Hebungen in Dassow besaß. Wann die
Parkentin in den Besitz kamen, lässt sich nicht feststellen.
1230 gab es 5 Hufen, 1519/1594 waren es 8 ½ „Sandhufen“,
um 1600 gab es gab es 4 Bauernstellen und 1 Katenstelle, 2 Stellen
gehörten nach Lütgenhof, die anderen beiden und die Kate
nach Prieschendorf; der Ort wird 1746 mit dem übrigen Besitz
von Christian August v. P. an die Freiherren von Eyben verkauft;
zuletzt ist Vorwerck Gutshof
85.
Weeden:
Ksp. Berkenthin; 1373 genannt ;
1401 ist Eggert v. P. als ehemaliger Besitzer der „haluen
Wedeghe“ genannt .
86.
W
oserin:
Kirchdorf, Besitz der von Bülow, Claus v. B. hat 1698
Anteilsbesitz (4 Bauern)
87.
Zahrensdorf:
Kirchdorf, Lehngut war 1623/1629 Pfandbesitz des Dompropsten Hartwig
v. P.
Als
die Parkentin seit Ende des 17. Jahrhunderts den Schwerpunkt ihres
Wirkens zuerst nach Holstein und dann nach Dänemark verlagerten,
verloren sie an ihren entfernt liegenden mecklenburgischen
Besitzungen zunehmend das Interesse. Nachdem schon 1681 der Besitz am
Schaalsee in andere Hände übergegangen war, stießen
sie um 1700 Preten und 1738 auch Bolz ab. 1746 zogen sie sich dann
nach dem Verkauf ihrer Güter Lütgenhof, Kaltenhof,
Prieschendorf, und Schönfeld gänzlich aus Deutschland
zurück.
Beteiligungen an Fehden
Hatten
sich die Parkentin, wie die von Krummesse und von Grönau, bei
der nach der Hinrichtung von Peter Ribe 1288 enstandenen Fehde, die
1291 im Frieden von Dutzow beigelegt wurde, offenbar zurückgehalten,
so führten sie von Dassow aus zeitweilig erbitterte Kleinkriege
gegen die Bischöfe von Ratzeburg und die Stadt Lübeck.
Der
ersten großen Auseinandersetzung mit Bischof Marquard von
Ratzeburg (1309-1335) ging die Plünderung von Selmsdorf durch
Detlef (VI) von Parkentin zu Dassow und seinen Genossen voraus.
Bischof Marquard versuchte die Parkentin vergeblich zu einem Ersatz
des Schadens zu bewegen. So sah er sich genötigt, Söldner
zum Schutz der Interessen des Bistums zusammenzurufen. Bei den
folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen kam es zu einem Gefecht
bei dem
„her Detleuus Parkentin Holzste, de ridder unde Maken
Parkentines, Detleuues sone, de dar vor benomet is“,
sowie weitere Parkentinsche Genossen getötet wurden. Bischof
Marquard, der wohl fürchten musste, dass die Parkentin, um ihre
Verandten zu rächen, die Fehde ausweiten könnten, suchte
nach einer friedlichen Lösung. So wurde die Fehde schließlich
am 23.04.1332 auf dem Priwall verglichen .
In dem Sühnebrief erklären „Detlef
van Parkentin, de dar wonet to Dartzowe, Detlef unde Eggert,
dessulven Detleues sone, Marquard van Parkentin, de dar wonet to
Pricendorpe, Hinric unde Reymer, dessuluen Marquardes sone, Syuerd
unde Eggerd brodere van Parkentin, Notlem Parkentin, de dar wonet to
Wendeschen Tymmendorpe, her Notlem Parkentin, en ridder, Hinric
Parkentin, dessuluen her Notlems broder, Detlef Parkentin, de dar
wonet to Nygendorpe, Detlef Parkentin van Belendorpe, hern Marquard
Parkentines sone, Detlef Parkentin, hern Hinric Parkentines sone“
sowie ihre nächsten Verwandten
„her Marquard unde her Hinric Broctorpe, ryddere, Wolf van
Ratlowe, Emeke van Ratlowe unde Marquard van Ratlowe, Hinric unde
Emeke van dem Lo, Eggert Sten unde Notlem van deme Nyghen Haghene“,
dass Bischof Marquard und das Kapitel vollkommene Versöhnung
(“ane
ganze un ene endede zone un en ganz ended dingh“)
erlangt habe, nicht nur wegen des Totschlags von Detlev (III) Holste
und Make (III.) Parkentin, sondern auch wegen aller daraus
entstandenen Folgen und dass er dafür in Lübeck bereits 500
Mk gezahlt und in zwei Terminen weitere 1000 Mk versprochen habe.
Wenn dieses Geld gezahlt worden sei, so sollte eine vollkommene
Sühne, wie es einer Sühne Recht ist, ewiglich in des
Bischofs Hand gelobt sein. Die Parkentin beschworen dies durch eine
Urfehde
.
Ob
das Sühnegeld tatsächlich in voller Höhe gezahlt
worden ist, scheint fraglich, denn nach der Wahl von Bischof Wipert
von Blücher (1356-1367) erhoben die Parkentin neue Ansprüche
aus jener, längst vergessenen Fehde. Und es fand sich für
sie eine günstige Gelegenheit, solche geltend zu machen. Äußerer
Anlass war ein Statut vom 20.09.1357, worin Bischof Wipert und das
Domkapitel allen Fürsten und Herren bei Strafe der
Exkommunikation verboten, die Güter der Kirche durch Räubereien
irgendeiner Art, durch lästige und gewalttätige „Besuche“
und Forderungen von Diensten, Beden, Zöllen und dergleichen zu
beeinträchtigen. Damit wurden also den Fürsten und dem Adel
alle landesherrlichen Rechte abgesprochen. Sechs Tage Frist wurden
zur Erstattung des Geraubten bewilligt. Waren sie ergebnislos
verstrichen, sollte die Strafandrohung eintreten. Zu denen, die
dieses Statut nicht anerkennen wollten, gehörten die Parkentin
zu Dassow, namentlich Sivert (I).
Einfälle der
Parkentin in das Stift Ratzeburg 1358 und 1529
Vereint
mit einigen mecklenburgischen Vasallen, den Babbe, Hardenack, Ruze,
Musteke und vielen holsteinischen Adeligen, darunter die von
Buchwald, Brokdorf, von der Wisch, Rönnow, Ratlow und Slezen
sandten Sivert (I.) von Parkentin und seine Vettern dem Bischof ihre
Absagebriefe und fielen am 23.07.1358 ins Land Boitin ein, wo sie
bischöflichen Dörfer Groß und Klein Bünsdorf,
Rottensdorf und Retelsdorf plünderten, viele Bauern töteten
und Pferde, Ochsen und Kühe wegtrieben. Da half es auch nichts,
dass Bischof Wipert das Stift bereits am 27.03.1358 unter den Schutz
von Herzog Albrecht I. von Mecklenburg (1329-1379) gestellt hatte
. Der Schutzbrief Herzog Albrechts I. erwies sich als nutzlos, denn
Sivert setzte mit seinen Genossen seinen Raubzug fort. Am 24.01.1359
legten sie einen Hinterhalt bei Selmsdorf, überfielen und
plünderten das Dorf und setzten es zum Teil in Brand. Der
Bischof entsandte Bewaffnete, die jedoch in den Hinterhalt gerieten.
Zehn Leute des Bischofs wurden getötet, viele verwundet und über
siebzig gefangengenommen, die, mit der Beute weggeführt, teils
in der Haft starben, teils jämmerlich gemartert und verstümmelt
wurden. Herzog Albrecht I., von dem sich der Bischof Hilfe
versprochen hatte, geriet sogar in den Verdacht, seine Parkentinschen
Vasallen zu dem Überfall angestiftet zu haben .
Bischof Wipert suchte deshalb Hilfe bei der hohen Geistlichkeit .
Doch auch dies brachte keine Entspannung. Die Parkentin überfielen
Schwanbeck, Zarnewenz und Malzow und plünderten letzteres.
Dieses Mal waren die Bischöflichen siegreich und konnten die
Parkentin und ihre Verbündeten zurücktreiben .
Hermann, Abt zu St.Marien vor Stade belegte als päpstlicher
Konservator des Stifts Ratzeburg Sivert (I) Parkentin und seine
Genossen am 11.10.1359 für ihre Plünderungen und Raubzüge
im Lande Boitin mit geistlichen Strafen .
Schließlich konnte auch diese Fehde gütlich beigelegt
werden.
Dassow (Fresesche Karte
von 1594, Ausschnitt)
Schauplatz des
Auseinandersetzungen von 1505
Zu
einer letzten Auseinandersetzung zwischen den Parkentin und dem
Ratzeburger Bischof kam es im Zusammenhang mit der Einführung
der Reformation. Anlass war der Streit um den ersten evangelischen
Pfarrer im Klützer Ort, Thomas Aderpul in Gressow, den Bischof
Georg von Blumenthal (1524-1550) Anfang Dezember 1529 gewaltsam in
Schönberg festgesetzt hatte. Unter Führung Bernds von
Plessen auf Gressow kam es zu einer großen Fehde mit dem
Bischof, an der sich auch Hans von Parkentin auf Lütgenhof und
Helmold von Parkentin auf Prieschendorf beteiligten. Am 27.12.1529
fielen die verbündeten Adeligen des Klützer Winkels mit 100
Pferden
in das Stift Ratzeburg ein und plünderten die Dörfer Groß
und Klein Bünsdorf, Blüssen, Rodenberg, Rüschenbek und
Papenhusen. Auch die Kapelle in Blüssen raubten sie aus und
führten eine Beute im Wert von über 4000 Mk mit sich fort,
die sie zu Gutow teilten. Der nachfolgende Rechtsstreit zog sich über
Jahre vor dem Reichskammergericht hin und wurde erst 1544 zu Lasten
der von Plessen entschieden, die 150 Rtlr. Schadensersatz zahlen
sollten. Helmold (II) von Parkentyn hatte um diese Zeit seinen
Frieden mit dem Bischof gemacht.
Die
Parkentin lagen aber mit den Bischöfen von Ratzeburg nicht nur
im Streit. Zu Zeiten, als Vertreter dieses Geschlechts mit Detlev
(1395 - 1419) und Johannes (1479-1511) selbst Inhaber des
Bischofsamtes waren, wird das Verhältnis weitgehend harmonisch
gewesen sein und in der großen Fehde der Jahre 1505 bis 1507
mit der Hansestadt Lübeck sehen wir beide Seite an Seite .
Von alters her hatte Lübeck das Recht der Fischerei auf der
Stepenitz, von der Mündung in den Dassower See bis zu ihrer
Vereinigung mit der Radegast beansprucht. Nun erhoben aber auch die
Parkentin in Dassow und Lütgenhof gleichfalls Anspruch auf
dieses Recht und hatten sich deshalb an den mecklenburgischen Herzog
gewandt. Lübeck ignorierte jedoch den Einspruch und schickte
1505 seine Fischer unter Begleitung eines Ratsdieners nach Dassow, um
seine Rechte zu wahren. Kaum hatte sich die Lübecker Mannschaft
am Ufer des Dassower Sees eingefunden, als sie mit drei betrunkenen
Bauern, die Bier nach dem Siechenhaus zu Schwanbeck bringen sollten,
in einen heftigen Wortwechsel gerieten, der bald in Tätlichkeiten
ausartete. Die Lübecker waren den Bauern überlegen und
nahmen zwei von ihnen gefangen. Der dritte konnte fliehen und
berichtete seiner Herrin, Irmgard von Buchwald auf Volkstorf, von dem
Vorfall. Diese rief die benachbarte Ritterschaft zu Hilfe, darunter
auch Claus (VII) von Parkentin auf Lütgenhof. Bei der Dassower
Brücke trafen sie auf die beiden von den Lübeckern wieder
freigelassenen Bauern und zogen sich wieder zurück. An demselben
Tage ließen die Lübecker aber wirklich auf der Stepenitz
fischen, wobei ein Ratsherr und mehrere angesehene Bürger
zugegen waren. Als sie hörten, dass der benachbarte Adel sich
versammelte, nahmen sie an, dass die Dassower Brücke besetzt und
ihnen so der Rückweg abgeschnitten sei. Die Lübecker
pflegten, wenn die Stepenitz befahren wurde, sich dort durch Reitende
Diener begleiten zu lassen, die am Ufer die Lage erkunden sollten.
Diese ritten jedoch außerhalb der Wege durch das zum Gut
Lütgenhof gehörende Korn. Claus von Parkentin, der drei
Bediente bei sich hatte, verwies es ihnen scharf, wobei es in einem
Gehölz namens „Appeldorn“ zu einer Schlägerei
kam. Claus erhielt eine gefährliche Wunde am Hals,
ein Lübecker wurde getötet, die übrigen retteten sich
nach Lübeck. Da der Rat in Lübeck seine Leute auf der
Stepenitz in großer Gefahr glaubte, schickte er ihnen
Travemünder Fischer zur Hilfe
und beauftragte die Reiterei unter Botho von Adelessen zu einem
Einfall in die Parkentinschen Güter. Ihr schloss sich am
13.07.1505 eine Menge Volk an, das gegen das ausdrückliche
Verbot des Magistrats die Güter der ihnen verhassten Adeligen
plünderte, das Vieh wegtrieb, die Häuser anzündete,
das Getreide niedertrampelte und mit den geraubten Hühnern auf
den Spießen triumphierend nach Lübeck zurückkehrte.
Ein
an sich nichtiger Streit hatte mit dem Bruch des Landfriedens
geendet. Die Folge war nun ein „großer“ Krieg der
Herzöge von Mecklenburg und ihrer Verbündeten (der König
von Dänemark, die Kurfürsten von Köln, Sachsen,
Brandenburg, die Herzöge von Braunschweig, Pommern und Holstein,
der Landgraf von Hessen und andere mehr) gegen die Stadt Lübeck,
über die die Reichsacht verhängt wurde. Die Parkentin
überfielen derweil im Bunde mit den Quitzow auf Voigtshagen die
Frachtwagen der Lübecker. Bischof Johannes von Ratzeburg, der
selbst dem Geschlecht der Parkentin entstammte, hatte sich in diesem
Konflikt auf die Seite seiner Dassower Verwandten gestellt. Grund
genug hatte er, denn seine Mutter war von den Lübeckern
misshandelt worden. Man hatte auf sie geschossen und ihr die Kleider
zerrissen. Vermittlungsversuche am 28.10.1505 in Schönberg und
am 04.02.1506 in Wismar blieben ohne erkennbaren Erfolg. Lediglich
ein vom 09. bis 30.04.1506 währender Waffenstillstand,
verlängert bis zum 24.06.1506, wurde vereinbart.
Hierdurch
gewannen die Lübecker Zeit, beim Kaiser am 24.03.1506 die
Kassation der Achtserklärung und die Verweisung ans
Reichskammergericht zu bewirken. Auf einem Hansetag zu Lübeck
ward dann der Krieg gegen Mecklenburg beschlossen. Die förmlichen
Absagebriefe wurden den Herzögen von Mecklenburg am 12. und
14.08.1506 zugesandt und schon am 15.08. fielen 3000 Mann zu Fuß
und 200 Reiter in Mecklenburg ein: Dassow wurde geplündert und
eingeäschert, der Klützer Ort verwüstet, die Insel
Poel gebrandschatzt und an 30 Dörfer und Höfe im Amt
Grevesmühlen in Brand gesetzt. Der Gegenschlag ließ nicht
auf sich warten. 5050 Mann zu Fuß und 1364 Berittene brachen am
24.08.1506 in Lübsches Gebiet ein, verbrannten Israelsdorf und
Wesloe, den Ackerhof und Hohewarte und standen vor dem Burgtor.
Fredeburg ward am 30.08.1506 abgebrannt und Mölln vom 29.09. Bis
25.10.1506 vergeblich belagert. Durch Vermittlung der Städte
Goslar, Magdeburg, Braunschweig und Hildesheim kam am 21.10.1506
zunächst ein Waffenstillstand zustande. Am 28.10.1506 einigte
man sich darauf, alle Feindseligkeiten einzustellen und am 15.07.1507
schließlich kam es in Marienwohlde zum Friedensvertrag. Lübeck
konnte seine Fischereirechte im Dassower See und in der Stepenitz bis
in die Radegast hinein in vollem Umfang wahren .
Die Parkentin wurden vom Herzog von Mecklenburg mit 500 rheinischen
Gulden entschädigt .
Anmerkungen zur Parkentinschen Gutswirtschaft
Die
Parkentin haben nach dem Erwerb von Dassow - wie der Adel in
Mecklenburg und in Holstein überhaupt - versucht, die Bauern in
ihren Dörfern zugunsten des Ausbaus ihrer eigenen Gutswirtschaft
zurückzudrängen und ihre Hintersassen zu Leibeigenen zu
machen. Nur die Nähe zum Fürstentum Ratzeburg, wo der Bauer
stets frei gewesen ist, hat den Dassower Bauern dieses Schicksal
erspart. Den weitgehenden Verlust ihrer Stellen konnten sie hingegen
nicht aufhalten.
Die
Entwicklung lässt sich besonders am Beispiel Dassows zeigen. Das
Dorf hatte nach dem Ratzeburger Zehntenlehnsregister von 1229/1230
insgesamt 8 Hufen
. Der Aufbau war aber offensichtlich noch in vollem Gange, denn 1404
nennt das älteste Hebungsregister der Vogtei Grevesmühlen
den Ort mit 16 ½ Hufen .
Leider fehlt die Anzahl der Bauern. Bis 1519 sinkt das Bauernland auf
3 ½ Hufen, die von drei Bauern bebaut werden. Hinzu kommen 10
Katenstellen .
Bis 1557 sinkt die Zahl der Bauernhufen auf 1 ¼ , die von zwei
Bauern bebaut werden. 2 ¼ Hufen sind in der Hand von Helmold
(II) von Parkentin. Die Zahl der Kätner ist auf 21 gestiegen, 1
Katen liegt wüst .
Die Zahl der 1 ¼ Hufen in der Hand von zwei Bauern bleibt in
der Folge konstant, allerdings wird die eine dieser Stellen, eine ¾
- Hufe, im 18. Jahrhundert stark verkleinert. Dagegen steigt die Zahl
der Katen kontinuierlich an, erst auf 28, dann auf 40 (1585). 1655
gehören 21 Katenstellen zu Caspar von Parkentin auf
Prieschendorf und 25 zu Marquard von Parkentin auf Lütgenhof.
Diese Zahlen belegen, dass der ganz überwiegende Teil des
Bauernlandes im Verlauf des 15. Jahrhunderts offenbar zu dem erst
Ende des 14. Jahrhunderts neu angelegten Lütgenhof gelegt wurde.
Es war den Dassowern nicht gelungen, ihren ursprünglichen Besitz
zu retten. Der größere Teil ihres Ackers war ihnen
genommen, aus Hufnern waren Kätner geworden. Aber auch die
kleineren Stellen waren von Zugriffen der Gutsherrschaft nicht
sicher. Die Katenstellen, die ursprünglich vielleicht 1/3 oder
¼ Hufe umfassten, wurden von der Gutsherrschaft ebenfalls
immer mehr verkleinert und so immer mehr angelegt. So schufen sich
die Parkentin unter stetiger Verkleinerung des Ackerbesitzes eine
immer größer werdende Zahl von Arbeitern.
Diese
Veränderungen sind nicht immer widerstandslos hingenommen
worden. So führte 1632 der Fall des Kätners Asmus Kladde,
der aus dem Fürstentum Ratzeburg stammte, fast zu einem offenen
Aufruhr. Er sollte nach Tramm auf eine kleinere Stelle „umgesetzt“
werden. Von seinen 7 Pferden sollte er 5 abgeben, da er „in
Tramm nicht mehr brauchte“. Die Parkentinsche Gutsherrschaft
ging ganz offensichtlich äußerst rüde mit ihrem
Hintersassen um, denn ein zufällig hinzukommender Standesgenosse
der Parkentin, Jasper von Oertzen, entrüstete sich über
diese Willkür .
Dennoch wurde Klatt umgestzt, allerdings nicht nach Tramm sondern
nach Vorwerk.
Die
Parkentin machten auch vor Kirchenland keinen Halt. So hatte Marquard
(IX) von Parkentin eine Koppel „aufm Mühlenkamp“
unter dem Vorwand an sich genommen,
„es sey eine Koppel, die vordem sein Bauer Klatte ... im
Besitz gehabt“
.
Klatte hatte diese Koppel zwar im Besitz gehabt. Er hatte sie aber
von der Kirche gepachtet. Außerdem eignete sich Marquard
widerrechtlich 2 Ackerstücke von 2 Scheffel Aussaat neben dem
„Kaltenhöfer Felde“ an, für die bis 1660 der
Kirche jährlich 1 Mk Pacht gezahlt worden war. Nach dem großen
Brand von 1732 verschärfte Christian August (I) von Berckenthin
die Lage 1733 noch, als er allen, die mehr als 2 Drömbt (= 24
Scheffel Aussaat) Acker hatten, das übrige Land nehmen wollte.
Er drang jedoch nicht durch, da die Herzogliche Kammer der Klage der
Dassower Gehör gab .
Eine
ähnliche Entwicklung wie in Dassow selbst, lässt sich auch
in den übrigen Parkentinschen Dörfern der Gutsbezirke
Lütgenhof und Prieschendorf erkennen. Prieschendorf war 1230 ein
Bauerndorf mit 8 Hufen. 1404 erscheint es nicht mehr unter den
Dörfern. Es leben nur noch Kätner hier. Das Hufenland ist
adeliger Gutshof der Parkentin geworden. In Seedorf gab es 1230 6
Hufen. Bis 1404 war eine Hufe verloren gegangen. Die restlichen 5
Hufen waren mit 4 Bauern besetzt, von denen je 2 nach Lütgenhof
bzw. Prieschendorf gehörten.1704 berichtet Pastor Severus:
„darin 4 Bauleute, welche, wie die gemeine Rede gehet, dürften,
wann der H(err) Berckentien Prischendorf zu possidiren anfangen wird,
vertrieben werden, maßen an ihrer Statt soll eine Holländerei
angelegt werden“ (Schubert „Anno 1704“ G2). Diese
Befürchtungen traten 1712 ein, als die Seedorfer Stellen
insgesamt zum Hof Prieschendorf gelegt wurden, so dass sogar der Name
des Dorfes verloren ging. An seine Stelle trat der Flechtkrug. Auch
die anderen Besitzungen wie Benckendorf (zuletzt Pertinenz von
Johannsdorf), Moor, Schmachthagen und Vorwerck erlitten ein ähnliches
Schicksal.
1667
begann für die Parkentinschen Hintersassen offenbar eine neue
Phase größerer Bedrückung durch die Ausweitung der
Dienste. Die ursprünglichen Dienste hatten nur im Burg- und
Brückenbau, d. h. im Haus- und Wegebau bestanden. Jetzt
verlangte die Gutsherrschaft so ziemlich die Bestellung des ganzen
Hoflandes. Während den Hintersassen zuerst sicher nur als
Pflicht die Bestellung des Hoflandes in Lütgenhof auferlegt war,
ging die Forderung allmählich weiter und wurde auch auf den
restlichen Besitz, namentlich Prieschendorf, ausgedehnt. Nach dem
Generalkataster von 1869 hatte es in Prieschendorf,
Flechtkrug-Seedorf, Hanstorf und Tramm einst 38 Bauernstellen
gegeben. Die meisten waren früh gelegt und nun sollte die
ebenfalls verringerte Zahl der Dassower immer mehr leisten. 1704
berichtet Pastor Severus über die Lage der Dassower: „sind
meistenteils arme Leute, welche ... müßen denen Adeligen
Höfen Lühtkenhof und Prischendorf wöchentlich 2 Tage
und in der Erndte täglich zu Hofe dienen, schweres Pachtkorn,
Hühner und zum Theill bey ihrem Hofdienst gewißes Geld
geben pp, da sie doch freye Leute und eigene Häuser haben ... .
Die Edelleute sagen: Es müßen die Dassauer des Ackers
wegen dienen, da doch etzliche Dassauer nicht mehr als 6, 5, 4
Scheffel Einsaat haben oder säen können“. „Die
Acker werden von den beiden großen Schäfereien der Güter
Prieschendorf und Lütgenhof abgeweidet, so dass die Dassower ihr
Zug- und Rindvieh an andere Orte für Geld auf die Weide treiben
mussten. Nicht mal wenige Schafe und Schweine fanden ihre Nahrung
...“. „Geschieht es etwa, daß von selbem Vieh etwas
auf die Hofkämpe läuft, wird es sofort gepfändet, und
muß sonderlich von den Dassowern mit Gelde wieder losgekauft
werden“
.
Um
1730 hatte der Besitzer von 25 Morgen in Dassow als „gewöhnliche
Hofdienste zu praestiren von Martini (11.11.) bis Gregori (12.03.)
wöchentlich einen Mannstag, von da bis Johanni (24.06.)
wöchentlich einen Manns- und einen Frauentag; von da solange die
Ernte außer dem Roggenmähen täglich einen Menschen,
dann bis Martini wöchentlich 2 Tage; unter obige Dienste sind 8
bis 9 Mähetage. Dazu onera publica und 42 Schillinge Pacht“
.
Die
Parkentin suchten indes nicht nur den Besitz ihrer Untertanen zu
beschneiden, sondern auch deren Rechtsstellung. Als 1628 die
herzogliche Regierung ein Mandatum an Bürgermeister und Rat zu
Dassow, das seit Ende des 14. Jahrhunderts als „oppidum“
bezeichnet wurde ,
schickten, worin sie ihnen Akzisegerechtigkeit zuerkannte, erhoben
Caspar und Bartold (V) von Parkentin Einspruch. Sie erklärten,
Dassow sei ein Dorf und die Einwohner hätten seit undenklichen
Zeiten den Kossaten gleich Hofdienste geleistet. Fast keiner von
ihnen könne seinen Namen schreiben. Die Krämer hätten
keine Stadtgerechtigkeit. Als 1632 die Kirche und ein großer
Teil von Dassow abbrannten, war dies der Anlass, den Bewohnern das
Recht des Brauens und Branntweinbrennens mit der Begründung
wieder zu entziehen, dass daraus Feuergefahr entstünde. Fast
hundert Jahre später wiederholte sich dieser Vorgang, denn als
Herzog Karl Leopold (1713 - 1728) Dassow zur Stadt erklärte und
in einem Schreiben an Bürgermeister und Rat der Gemeinde
städtische Gerechtsame erteilte, wandte sich Christian August
von Berckenthien an das an sich unzuständige kaiserliche
Gericht, das zu Gunsten der Parkentien entschied. In einem Punkt
allerdings haben sich die Parkentin nicht durchsetzen können.
Alle Versuche, die Dassower zu Leibeigenen herabzudrücken,
scheiterten. Den letzten Versuch in diese Richtung unternahm 1734 Ida
Hedwig von Berckenthien, die nach dem Tode ihres Mannes die Dassower
aufforderte, nach Lütgenhof zu kommen und sich einzeln durch
körperlichen Eid zu verpflichten, leibeigen sein zu wollen .
Beziehungen zu geistlichen Einrichtungen
Die
Familie von Parkentin war über vier Jahrhunderte eng mit dem Dom
und Stift Ratzeburg verbunden und steht an Bedeutung in dieser
Hinsicht den von Blücher kaum nach .
Sie stellte insgesamt 2 Bischöfe, 4 Dompröpste, 12
Domherren, 1 Priörin, 4 Nonnen und 2 Konventualinnen, nämlich:
-
Barthold
Dietrich (I):
Domherr in Lübeck
-
Christian
August (I):
Domherr in Lübeck 21.08.1684, resignierte 1717
-
Christian
August (II):
Domherr in Lübeck 04.03.1711, resigierte 1719
-
Detlev
(XIII) (+1419):
Domherr 1381, Dompropst 1387, 19. Bischof von Ratzeburg
1395/1419
-
Dorothea
(+1711), Priörin des St. Johannis-Klosters in Schleswig
-
Dorothea
Elisabeth
(*1653) Konventualin im Kloster Dobbertin
-
Elsabe:
Nonne in Reinbek 1377
-
Erdmann
Julius:
Domherr in Lübeck 28.01.1669, resigierte 1681
-
Gheze:
Nonne in Reinbek 1377/1397
-
Gregor:
Domherr 1580/1628
-
Hartwig
(V)
(+1628) Domherr 1577/1628
-
Hartwig
(VI)
(+1642) Domherr 1683, Dompropst 1621/1642
-
Heinrich
(IV) Holsatus:
Deutsch-Ordens-Priester, Komtur in Kranckow, Domherr
1261,
Dompropst 1274/1301
-
Heinrich
Dietrich
(*1698 +1769), Domherr in Lübeck
-
Johannes
(II)
1240/1249 Plebanus in Berkenthin
-
Johannes
(VII)
(+1511): Domherr vor 1479, Pfarrherr in Schönberg, 26. Bischof
von
Ratzeburg
1479/1511
-
Margaretha
(I):
Nonne in Rehna 1275
-
Margareth:
Nonne in Uetersen 1360 (?bürgerlich)
-
Maria
Christiana Ilsabe
(+1775) Konventualin im Kloster Ribnitz
-
Marquard
(VIII):
Domherr 1357, Dompropst 1369/1373
-
Tymmo:
Domherr 1302
In
Sandesneben betrieben die Parkentin Ende des 13. Jahrhunderts
erfolgreich die Trennung vom großen Kirchspiel Nusse und
statteten die neue Kirche 1278 mit 2 Dotalhufen aus .
Eine besondere Beziehung hatte das Geschlecht auch zur Kirche in
Siebenbäumen, wo 1315 Heinrich (VI) und Detlev (VII) von
Parkentin „ihrem“ Kaplan Johann eine Rente aus dem Dorf
verkauften .
Unklar bleibt ihre Beziehung zur Kirche in Berkenthin und zu dem
dortigen Pfarrherrn Johannes „plebanus de Parkentin“
(1240/1249). In Behlendorf übten sie Patronatsrechte auch noch
aus, als ihnen das Dorf schon längst nicht mehr gehörte-
Sie beriefen dort noch 1558, 1566, 1570, 1571 und 1590 die Pastoren
.
Lübeck, das Behlendorf seit 1424 besaß und das um die
Patronate von Mölln und Bergedorf erbitterte
Auseinandersetzungen führte, nahm das Patronat in Behlendorf
zuerst 1590 in Anspruch, nicht ohne anzuerkennen, dass er zuvor den
Parkentin gehört habe .
Erst 1603 ließen die Lübecker in der
Behlendorfer
Kirche die Kirchenfenster beseitigen, auf denen Parkentinsche Wappen
dargestellt waren.
Mit
dem Erwerb der Gutsherrschaft in Groß Zecher wurden sie auch -
zusammen mit den Besitzern von Seedorf - Mitpatrone der Seedorfer
Kirche. Die Kirche birgt noch heute mehrere Kunstwerke, die an die
fast 200jährige Präsenz der Parkentin am Schaalsee
erinnern:
ein
Epitaph aus Kalksandstein, trapezförmig, mit Wappen in
übergiebeltem Frührenaissance-Rahmen aus dem mittleren 16.
Jahrhundert /jetzt im Kirchenfußboden)
eine
marmorne Inschrifttafel für den 1604 verstorbenen Valentin von
Parkentin
ein
Grabstein aus Kalkstein einer unbekannten Dame mit Figur im
Rundbogenrahmen und Eckwappen aus dem Jahre 1588 (Dies kann nur die
1588 verstorbene Catharina von Parkentin geb. von Daldorp sein).
Grabstein
für Barthold (II) von Parkentin (+1581) und seine dritte
Ehefrau Metta von Stralendorff.
Der
Dompropst Hartwig (VI) von Parkentin stiftete 1633 mit seiner Frau
für die Seedorfer Kirche einen Abendmahlskelch und Barthold
(IV.) vermachte ihr einen größeren Geldbetrag. In Groß
Zecher hatte er 1616 eine Hofkapelle gestiftet, die 1617
General-Superintendent Erhardi einweihte. Sie wurde 1617 von Herzog
Franz I. und 1637 von Herzog August von Sachsen-Lauenburg bestätigt.
Seine enge Verbundenheit mit der Ratzeburger Domkirche dokumentiert
Hartwig 1629 dadurch, dass er ihr den ehemaligen, mit vielen
marmornen Säulen und Figuren verzierten, Hauptaltar schenkt,
eine Arbeit von Gebhard Georg Titge .
Auch Hartwigs Grabstein befindet sich im Dom zu Ratzeburg .
Elisabeth von Lepel, die Ehefrau den Domherrn Hartwig (VII) von
Parkentin (+1628), stiftete ein Legat zum Besten der Hospitalarmen.
Ihr Epitaph befindet sich noch heute im Ratzeburger Dom .
In
Dassow, dass die Parkentin 445 Jahre besaßen, lagen die
Patronatsrechte zwischen 1339 und 1632 beim Kloster Ribnitz .
Der Kirche gegenüber erwiesen sich die Parkentin auf Lütgenhof
und Prieschendorf als Wohltäter. So stifteten Detlev (XI) v. P.
und seine Mutter Margarethe Mitte des 14. Jahrhunderts eine Vikarie
und statteten sie mit einer Hufe aus. Das Patronat war den Stiftern
in männlicher Linie vorbehalten .
Eine weitere Vikarie stiftetete um 1479 Detlev (XIII) v. P. auf
Lütgenhof .
Henning von Parkentin, der Bruder von Bischof Detlev, schenkte vor
1403 der Kirche in Dassow seinen Hof südlich der Wedeme zu
seinem und seines Geschlechts Seelenheil .
Den Dominikanern in Lübeck hatte die Familie 1247 zudem ein
Grundstück in Dassow geschenkt .
Auch die Kirche selbst bedachten sie. So stifteten sie :
1633
einen stehenden Sitz für den Pastor. Er hat einen auf
geschnitzten Säulen ruhenden, reich im Spätrenaissance -
Stil gezierten Baldachin über sich. Von den mit Wappen
geschmückten Aufsätzen der Stuhlwangen trägt die eine
die Namen
MARQVARDT
. V . BARKENTHIN und IDA . HEDEWICH . V . BARKENTHIN
(darüber
das Parkentinsche und Rantzauische Wappen), die andere die Namen
BARTOLT
. V.
BARKENTHIN . DETLEV . V . BARKENTHIN . CASPAR . V
. BARKENTIN.
Darüber dreimal das parklentinsche Wappen.
Ebenfalls aus dem Jahre 1633 stammt die große Glocke der
Dassower Kirche, auf der sich die Namen von Barthold von Parkentin
und seinem Bruder Caspar finden.
1660
schenken Joachim von Negendanck (+1667) und seine Frau Elisabeth
Maria von Parkentin der Kirche einen Kronleuchter aus Messing.
1672
vermachte der auf Lütgenhof ansässige Zweig der Familie
der Kirche einen in derber Bauern - Renaissance geschnitzten
sechsseitigen Taufbeckenbehälter, der später nach Schwerin
kam. Die dazu gehörige Schüssel ist eine gute Treibarbeit
aus Messing. Sie trägt das parkentinsche Wappen und darunter
die Inschrift:
: DER
: VON : BERKENTIN : ANO 1672
Der
Kirche in Ruchow, bei der die Parkentin auf Bolz das Patronat
ausübten, vermachten sie ebenfalls einige Kleinkunstwerke.
Christina Anna von Halberstadt, die Ehefrau von Nicolaus Hartwig von
Parkentin, stiftete 1720 nach dessen Tode der Kirche eine neue
Glocke. Hedwig Dorothea von Perkentin geb. von Ahlefeldt vermachte
der Kirche 1691 eine silberne Oblatenschachtel und Friedrich
Balthasar von Parkentin, der letzte seines Geschlechts auf Bolz,
Tieplitz und Ruchow stiftete einen schlichten Kelch auf rundem Fuß
und gerundetem Knauf, an der Knupa das Parkentinsche Wappen mit den
Initialen F
. B.
V . P
.
Kirche in Ruchow
(Schlie)
Zur
Versorgung ihrer Töchter, die als Nonnen in Rehna bzw. Reinbek
Aufnahme fanden, schenkten Eggert III) Holsatus und Detlev (VII) „von
Behlendorf“ 2 Hufen in Gostorf
bzw. 4 Hufen „to
dem Kalen Campe ... by deme Lutken Parkentyner velde“
.
Für Memorien hatten die wohl zur Familie gehörenden Johann
(I) und Ida „von Kulpin“ Geldbeträge geschenkt, die
vom Kapitel anderweitig verwandt, 1336 aus Einkünften in
Thandorf erfüllt wurden. Johann „von Kulpin“ hatte
zudem 1280 40 Mk zu Memorien für seinen verstorbenen Sohn
Heinrich (V) in der Kirche zu Ratzeburg bestimmt und sein Vetter (?)
Detlev (II) von Parkentin weitere 30 Mk zu Memorien für seinen
Oheim Marquard (I), ebenfalls in der Kirche zu Ratzeburg .
Durch
Einheirat in den von Sperlingschen Besitz Groß Raden waren die
Parkentin von 1692 bis 1699 auch dort Kirchenpatrone und im Lübecker
Dom besaßen sie eine Grabkapelle.
Nicht
unbedeutend waren auch die Rentenverkäufe an die Kirche:
1260:
Verkauf von 2 Hufen in Groß Timmendorf an die Domkirche zu
Lübeck
1263:
Verkauf von 3 Hufen in +Vilebeke an die Domkirche zu Lübeck
vor
1313: Verkauf einer Rente aus Göldenitz an den Domkantor
Hildemar in Lübeck
1324:
Verkauf einer Rente aus Groß Timmendorf an den Domvikar
Hermann von Bardewik aus Lübeck
1440:
Verkauf einer Rente aus Dassow an das Burgkloster zu Lübeck ,
sowie einer weiteren aus Seedorf und Johansdorf, aus deren
Einkünften eine Vikarie in der St. Jürgenkirche vor Lübeck
errichtet wird
Bürgerliche
Namensvorkommen:
Neben
dem Adelsgeschlecht der Parkentin lassen sich schon früh auch
bürgerliche (?) Namensträger in den Hansestädten
Lübeck und Rostock nachweisen. Inwieweit wir es hier mit
Angehörigen des Adelsgeschlechts Parkentin (?Lübeck,
?Dänemark) zu tun haben, lässt sich nicht sagen. Auch muss
die Frage, inwieweit eventuell auch ein Absinken einzelner Mitglieder
des Geschlechts in den Bauernstand vorliegt, unbeantwortet bleiben.
a.
in Lübeck:
Johann
PARKENTIN, „civis Lubicensis“ kauft
mit den Kirchhern Hermann zu Großenbrode und Hinrich Wullenpunt
am 24.03.1329 von dem Knappen Hermann Both, Sohn des Ritters Johann
das Dorf Ivendorf im Kirchspiel Travemünde. Als Zeugen treten
ausschließlich Angehörige des Adels auf .
Johannes
dictus Parkentin civis Lubicensis
verkauft seinen Anteil an Ivendorf bereits am 22.11.1329 weiter an
den Kirchherrn Hermann zu Großenbrode .
Ob Johann dem Geschlecht der Parkentin zuzurechnen ist, muss
offenbleiben. Identisch ist er aber wohl mit dem Apotheker Johannes
de Parkentin zu Lübeck, der ausweislich einer zwischen dem
09.04. und 03.05.1329 ausgestellten Urkunde dem früheren Kaplan
des Dompropstes zu Ratzeburg 40 Mk.lüb.Pf.
schuldete .
Zum Kreis der Lübecker Parkentin gehört wohl auch Margareta
PARKENTYN
monialis
in Vtersten.
Sie bevollmächtigt am 23.09.1360 ihre Onkel mütterlicherseits,
Christian Nyenkerken und Johannes von Stade, Bürger zu Lübeck,
„quatuor
marcas, quas habeo in domo domini Tidemanni Stokeleyt felicis
memorie“
zu kündigen und anderweitig für sie anzulegen .
Schließlich nennen die Urkunden der Stadt Lübeck einen
Bürger Heinrich
PARKENTYN,
der vor dem 16.10.1379 gestorben ist, denn unter diesem Datum bittet
der Rat der Stadt Mölln den Rat zu Lübeck, dem Marquard
Dannemann, Vikar zu St. Georg bei Mölln, den Nachlass seines in
Lübeck verstorbenen Bruders Hinrich Perkentyn aushändigen
zu lassen .
Als Hinricus „Dannemann“ vermerkt ihn das älteste
Stadtbuch von Mölln .
Nikolaus
PARKENTIN
(+1451, oo
Anneke NN.) ist Bergenfahrer .
1446 erwirbt er in Lübeck das Haus Alfstraße 57. Seine
Kinder Margaretha
(+vor 1507, Klosterjungfrau), Alheydis
(oo
N. NN., ein „Hoppener“) und Clawes (+zwischen 1502/1506,
Kaufmann, 1469/1477 Bruder der Revaler Schwarzhäupter-Gesellschaft,
Mitglied und Ältermann in der Leichnams-Bruderschaft, oo
1485 Elsebe Basedow verw. Oldehorst) erhalten nach seinem Tod die
Häuser Kiesau nrn. 423a-428, Mengstraße 25 und Trave 26.
Zur Familie gehört sicher auch der 1494 genannte
Schüttingsschaffner der Lübecker Bergenfahrer, Hans
PARKENTIN
b.
in Rostock:
In
Rostock tritt und der Name zuerst 1307/1312 mit antiquus
PARKENTIN
entgegen. Bereits 1307 wird dieser als Vogt der Stadt bezeichnet .
Er sitzt 1309 über Dethard von Bülow und Genossen zu
Gericht, die sich wegen der Ermordung Rostockischer Bürger zu
verantworten haben
und 1312 ist er Mitglied des Gerichts, das über Johann von Buge
und seine Gefährten sowie den Söldner Ertmar wegen des
Verrats von Rostocker Schiffen zu befinden hat .
Bei seiner Stellung als Vogt der Stadt Rostock möchte man
antiquus Parkentyn am ehesten dem Adel zuordnen. Dann gehört er
sicherlich zur gleichnamigen lauenburgischen Adelsfamilie. Vielleicht
gehen auf ihn die weiteren Namensträger im Raum Rostock zurück,
die sich für das 14. Jahrhundert dort nachweisen lassen. Am
22.02.1354 erscheint ein PARKENTYN,
ohne Nennung des Vornamens, in den Kämmereirechnungen der Stadt
,
vielleicht der 1353/1354 in der Berechnung über die Erhebung und
Verwendung von Bruchgeldern mit 1 Mk genannte
Kerstianus de PARKENTIN
(MUB XIII, 7865). In einer nach dem 16.11.1362 ausgestellten Urkunde
wird Nicolao
PARKENTIN
in einer Abrechnung der Weinherren Bernhard Kopmann und Heinrich
Pilgrim genannt .
Ein - weiterer ? - Nicolaus
PARKENTIN
erscheint zwischen 1389 und nach 1398. 1389 verkauft er Gerhard Wulf
und den Kindern des Johannes Wulf eine Fleischbude „in
Valsterbode (Falsterbo in Dänemark) in parte occidentali apud
Strelow de Sundis sitam“ .
1397 hat er Besitz in Warnemünde (“inter gramina
Parkentines situm“)
und nach 1398 erscheint Nicolai Parkentin in Warnemünde in den
Rostocker Kämmereirechnungen .
c. in Dänemark:
Unklar
bleibt die Zugehörigkeit der Brüder Albert
und Friedrich
von PARKENTIN
(Alberti
et Friderici fratrum dictorum de Perkentyn).
Sie werden in einer Urkunde vom 20.05.1358 genannt, in der der Rat
von Ålborg dem Rat von Lübeck bezeugt, dass die Güter
der Brüder in Ålborg schon zwei Jahre vor der großen
Pestwelle von 1350 geteilt worden seien .
d.
in der Vogtei Grevesmühlen bzw. im Stift Ratzeburg:
Im
engeren Wirkungskreis der adeligen Familie von Parkentin gab es seit
dem 16. Jahrhundert auch eine bürgerliche Familie dieses Namens.
Dies anzumerken wäre an und für sich nichts
Bemerkenswertes, würden nicht die ersten bürgerlichen
Parkentin u. a. in Dassow selbst und wenig später bei
Namensgleichheit von adeligen und bürgerlichen Vertretern
(Helmold) in Ziethen auftreten. Der Fall, dass adelige und bäuerliche
Geschlechter gleichen Namens zur selben Zeit nebeneinander
existieren, ohne dass man eine Verwandtschaft zwischen beiden
nachweisen kann, lässt sich mehrfach feststellen. So finden sich
1359 Hinrich Scharpenberg „von Winterhude“, ein freier
Bauer, und sein Bruder Toleman als Bürgen bei Rentenkäufen
des Hamburger Domkapitels in Billwerder .
Gleichzeitig ist in der Gegend mit Heinrich Scharpenberg auch ein
Vertreter des einst mächtigen Adelsgeschlechts bezeugt .
Im
Einzelnen lassen sich zwischen dem 15. Und 17. Jahrhundert
nachweisen:
1.
in Lauen
(Kirchspiel Selmsdorf): Peter
PARKENTIN
ist 1529/1567 Halbhufner auf der Stelle Lauen II.
2.
in Dassow:
Neben den 2 ¼ Hufen, die 1557/1585 Helmold (II.) von Parkentin
auf Prieschendorf bebaut, erscheint 1569/1573 zeitgleich der Kätner
Hinrich BARCKENTIN .
3.
in Ziethen:
Zwischen 1596 und 1626 überliefern die Steuerregister in Ziethen
den Namen des Hufners Helm(old)
PARKENTIN.
Bei ihm fällt auf, dass er einen Rufnamen trägt, der sich
auch bei den Parkentin auf Prieschendorf findet. Hier mag ich an
einen Zufall nicht glauben.
4.
im Kirchspiel
Schlagsdorf:
Im Ziethen benachbarten Kirchspiel Schlagsdorf begegnet der Name
zuerst mit Asmus
BARKENTIN
(□ Schlagsdorf
18.01.1669). Einer Folgegeneration gehören an
-
Luloff (*
..... +.....+, oo
Schlagsdorf 29.07.1645 Gesche Baßdow)
-
Hinrich
(*1618
+Utecht --./□ Schlagsdorf
28.08.1694, oo
Schlagsdorf 30.01.1649 Thrin Clauß); er kauft 1648 die
Erbhofstelle Utecht I, die seine Nachkommen bis 1903 besitzen
(Hartwig fol. 1025-1027)
-
Jochim
(*1624 □ Lübsee
18.11.1705), Einlieger 1659/1664, Vogt in Menzendorf 1683 und Blüssen
1705, oo
Schlagsdorf 25.10.1659 Dorothea Francke, Kinder: a) Hans Schlagsdorf
28.08.1660 (er ist vmtl. Der Begründer der Vogt-Linie), b)
Catharina ~Schlagsdorf 09.03.1664 □ ebd.
07.04.1664, c) Anna ~Schlagsdorf 11.05.1666
-
Hans
(* ..... +....., 1655 Knecht in Selmsdorf, 1661/1663 Einlieger in
Lockwisch, 1667 Bauknecht auf dem Hof Bardowiek, oo
Selmsdorf
06.11.1655 Anna Oldörp; er wird zwar ausschließlich im
nördlichen Boitiner Landesteil des Fürstentums Ratzeburg
greifbar, doch weisen Patenschaften
auf enge familiäre Bindungen nach Utecht Hof I. Sein Sohn Hans
(~Selmsdorf
09.03.1666, oo
Grete NN., Kinder: a) Lische ~Selmsdorf 15.11.1689, b) Hans
~Selmsdorf 05.12.1694, c) Jochim ~ Selmsdorf 05.11.1696, d) Trine
~Selmsdorf 20.03.1700) war vermutlich 1689/1700 Bauknecht in Lauen
und 1703 Vogt in Elmenhorst im Klützer Winkel.
5.
im Land
Boitin:
Aus Hohenkirchen soll die angeblich vor 1650 ins Fürstentum
Ratzeburg zugewanderte Linie des Geschlechts stammen, die über
Blüssen und Grieben sich nach Malzow (Hof I) und Petersberg (Hof
VI) ausgebreitet hat. Belege hierfür haben sich nicht gefunden.
In Blüssen tritt uns zuerst Hans
BARCKENTIN (*um
1660 +Blüssen --./ □ Lübsee
15.01.1726, 66 J., oo
vor 1684 Grete Friedag *um 1656 +Blüssen--./Lübsee
14.02.1726, 70 J.) entgegen. Er ist 1684 Knecht in Lübseerhagen
und spätestens 1687 Kätner auf der Katenstelle Blüssen
Nr. 1. Die von ihm begründete Linie, die in Blüssen über
Gegenartionen das Amt des Schulmeisters versah, setzt sich im
Fürstentum Ratzeburg fort .
Sein Bruder war der Kätner auf der Katenstelle Grieben Nr. 3,
Hinrich
BARCKENTIN
(+vor 1704, oo
Lübsee 1681 Grete Schröder). Unklar bleibt die Beziehung
zu dem ab 1694 bezeugten Vogt Hinrich
BARKENTIN
(*um 1664), der 1703 in Blüssen lebt. Mit dem Griebener Kätner
kann er nicht identisch sein, denn 1703 lebte in Grieben nur dessen
Witwe mit ihrer Tochter Susanna Gertrud.
6.
Außerhalb des Landes Ratzburg heiratet am 11.10.1660 Hans
BARCKENTHIN
in Gadebusch Geschke Albers und Geesche
BARCKENTIN
am 27.02.1665 in Klütz Stopher Grabin. Daneben gibt es um 1700
mehrere Namensträger im Kirchspiel Mummendorf. Dort und im
benachbarten Kirchspiel Börzow treffen wir diese bürgerlichen
Vertreter neben den z. B. dort 1597/1612 in Tramm und Schmachthagen
mit Besitz bezeugten adeligen Detlof und Bartold von Parkentin.
e.
Herzogtum Sachsen-Lauenburg:
Herzog
Erich III. von Sachsen-Lauenburg bezeichnet Klaus
und
Johann
PARKENTIN
1359 als „use
armen man“
bzw. „use
armen lude“
.
Ihnen
hatte ein Lübecker Bürger eine Wiese vorenthalten und
abgemäht. Es handelt sich hier offenbar um zwei Bauern, die den
gleichen Namen wie das bekannte Adelsgeschlecht führten.
Verwandtschaftliche Beziehungen sind allerdings nicht erkennbar, wenn
auch ein Knappe Klaus Parkentin (1354) und ein Knappe Johann
(Henneke) Parkentin gnt. Sack zeitgleich sind.
Stammfolge:
Wie
über so viele andere Adelsgeschlechter fehlen bis heute auch
über die von Parkentin nähere Untersuchungen. In der
Vergangenheit waren es Mathias Johann (von) Beehr in seiner „Rerum
Mecleburgicarum libri octo ...“
und vor allem von Hoinckhusen ,
die uns über das Geschlecht berichtet haben. Hoinckhusen gibt
dabei auch die Stammbäume der einzelnen Linien:
-
„Linea
in Prischendorp et Preten“
(fol. 6-9)
-
„Linea
auf Lütkenhoff und Dassow“
(fol. 9R-18R) und
-
„Linea
auff Zechar und Boltz“
(fol. 18R-20R)
Es
sind dies in der Tat die drei Hauptlinien, wobei von Hoinckhusen in
einzeln Punkten jedoch zu berichtigen ist. So stammt die Linie Preten
- zumindest nicht direkt - aus Prieschendorf, sondern zweigt von
Zecher ab. Auch die Rückführung der Prieschendorfer Linie
auf Detlev (VII) „von Behlendorf“ ist mit der Quellenlage
unvereinbar, denn mit Detlev „von Behlendorf“ starb kurz
nach 1390 die ältere Stammlinie des Geschlechts im Herzogtum
Sachsen-Lauenburg aus, nachdem kurz zuvor bereits die holsteinische
Linie erloschen war. Beerbt wurde zumindest die lauenburgische Linie
von den mecklenburgischen „Vettern“ im Kirchspiel Dassow.
Zweifel
habe ich auch an der Annahme von Hoinckhusens was die Anfänge
der Linien Prieschendorf und Lütgenhof betrifft. Letzteres war
wohl erst Ende des 14. Jahrhunderts angelegt worden und befand sich
1398 in Händen des Knappen Wilhelm Rusche. Der von Hoinckhusen
mit Lütgenhof in Verbindung gebrachte Claus von Parkentin, den
er zwischen 1388 und 1418 urkunden lässt, lässt sich auf
Lütgenhof nicht unmitelbar nachweisen. Ich halte ihn auch nicht
für personenidentisch mit dem ab 1418 urkundenden Claus (VI)
(auf Lütgenhof), der 1418 und 1438 als Bruder von Hans (auf
Prieschendorf) belegt ist .
Es scheint mir wahrscheinlicher, dass erst unter den Söhnen von
Henning von Parkentin, dem Bruder von Bischof Detlev, die Teilung in
die Linien Prieschendorf und Lütgenhof/Dassow erfolgt ist. Die
Linie Zecher/Bolz-Preten mag dann auf den 1382/1399 genannten Claus
(V) oder auf den 1682 bezeugten, namentlich nicht genannten, Bruder
von Bischof Detlev (XII) und Henning (I) zurückgehen. Auch die
Einordnung von Bischof Johannes (V) von Parkentin als Sohn von Detlev
(XIV) lässt sich nicht bestätigen. Johannes ist zum einen
als Domherr und Sohn von Hartwig (III) nachgewiesen ,
zum anderen wird Detlev (XIV) als „patruus“ im Sinne von
„patruelis“ von Bischof Johannes bezeichet.
Insgesamt
lässt sich das Geschlecht der von Parkentin über 16
Generationen, von 1210/1214 bis 1799 verfolgen.
Stemma: von PARKENTIN I
(ältere Linien – Linie Prieschendorf-Lütgenhof)
Stemma: von PARKENTIN (v. BERCKENTHIN)
(Linie: Zecher/Bolz – Preten)
Die erste
Generation:
Nothelm (I) „von GÖLDENITZ“
+nach 1230
(I
– 1); Vasall Albrechts von Orlamünde,
bischöflich-ratzeburgischer Vasall; hat Besitz in Göldenitz,
Sirksrade und +Hakenbek; Bruder (?) von Heinrich (I) „Holtsatus“
und (?) Eggert (I) „von Kulpin“, urkundet 1210/1214 -
1230, - Erstmals genannt wird Nothelmus de Goldenezze als dritter
von vier weltlichen Zeugen bei Graf Albrecht von Orlamünde in
einer zwischen 1210 und 1214 ausgestellten Urkunde, in der der Graf
dem Domkapitel zu Lübeck die ihm zugehörige Hälfte der
Mühle zu Seedorf im Lande Dassow schenkt .
Als Nothelmus de Goldenezze ist er im Mai 1217 zugegen, als Bischof
Heinrich von Ratzeburg Schenkungen des Orlamünder Grafen an die
Bergedorfer Kirche bestätigte .
Dann taucht ein Nothelm im Ratzeburger Zehntenlehnsregister von
1229/1230 als Zehnteninhaber in Sirksrade und +Hakenbek im Kirchspiel
Berkenthin aus :
„Ciresrode
. Nothelmus dimidiam decimam habet ab episcopo - Sierksrade . Nothelm
hat den halben Zehnt vom Bischof.
Hakenbeke
idem Nothelmus partem decime episcopi tenet dimidiam. Dimidia
uacat Episcopo . hoc est quanta pars - Hakenbek. Derselbe
Nothelm hat die Hälfte des Bischofszehnten inne. Die (andere)
bleibt dem Bischof zur freien Verfügung. Das ist ein Viertel“.
Das
Kirchspiel war gerade erst im Aufbau, denn außer bei Klempau
und Klein Sarau werden Hufenangaben noch noch nicht angegeben. Nun
taucht ein Nothelm „von Sirksrade“ bzw. „von
Hakenbek“ in den Urkunden sonst nicht auf. Bei der Seltenheit
dieses Rufnamens und der Tatsache, dass Göldenitz unmittelbar an
Sirksrade grenzt, ist daher davon auszugehen, dass der Göldenitzer
Nothelm mit dem Sirksrader/Hakenbeker personenidentisch ist .
Ob Nothelm (I) auch über Besitz in Groß und Klein
Berkenthin sowie in Göldenitz verfügte, steht zu vermuten,
auch wenn das Zehntenlehnsregister darüber nichts aussagt, weil
Nothelm hier keine Zehntrechte besaß. Nothelm (I) starb nach
1230, angeblich ohne leibliche Erben zu hinterlassen. Seine Güter
sollen an seinen Bruder Heinrich (I) Holsatus gefallen sein ,
doch ist dies urkundlich nicht gesichert. Ebensogut kann Nothelm
Vater der Brüder Detlev (I) > II-4, Eggert (II) Holsatus >
II-5, Marquard (I) > II-6 und Heinrich (II) > II-7 gewesen
sein.
Heinrich (I) „HOLSATUS“
(I
– 2); Ritter; fürstlich mecklenburgischer Vasall, Bruder
(?) Nothelms (I) „von Göldenitz“ und Eggerds (I)
„von Kulpin“; urkundet 1218/1231 - Auch wenn Prange
die Herkunft der Familie als ungewiss ansieht, wird man den Zunamen
von Heinrich (I) Holsatus “der Holsteiner“ wörtlich
nehmen müssen. Er gehörte ganz offensichtlich zu jenen
Adligen Holsteins, die schon früh dem Ruf der mecklenburgischen
Fürsten gefolgt sind und sich aktiv an der Erschließung
Mecklenburgs beteiligt haben. Wir finden Heinrich Holsatus seit 1218
unter den „dominationis
nostre maioribus“,
den Großen, Fürst Borwins I. von Mecklenburg, zuerst am
24.06.1218, als der Fürst und seine Söhne die den
Einwohnern der neu angelegten Stadt Rostock verheißende
Zollfreiheit in der ganzen Herrschaft Mecklenburg und die Bewidmung
mit dem lübschen Recht bestätigen
ist er unter den weltlichen Zeugen, die die Gründung und
Bewidmung des Klosters Sonnenkamp (Neukloster) durch Fürst
Heinrich Borwin I. (1178-1219) und seine Bestätigung durch
Bischof Brunward von Schwerin (1194-1238) bestätigen .
Dann nahm er am 02.08.1220 in Bukow an den Verhandlungen des Fürsten
Nikolaus, Sohn Heinrich Borwins I., mit Vertretern der Stadt Lübeck
und des Bischofs von Ratzeburg über die Unterhaltung der Brücke
zu Dassow und der Aufhebung des dortigen Zolls teil .
Heinricus Holsatus, miles, der 1218 bei 24 Zeugen noch den 20. Platz
einnahm, steht nun an der Spitze des weltlichen Zeugen. Am 07.06.1222
bezeugt er die Stiftung des St. Antonius-Hospitals in Tempzin durch
Fürst Borwin I. .
Zuletzt urkundlich genannt ist Heinricus Holzatus am 29.04.1231 in
Ilow, als er die Verleihung des Dorfes Nakonstorf an das Kloster
Sonnenkamp durch die Enkel Fürst Heinrich Borwins I., Johann und
Pribislav, bezeugt .
Das
Ratzeburger Zehntenlehnsregister nennt Heinrich 1229/1230 als
Großlokator des Kirchspiels Kalckhorst :
„Calchorst
. Sconenberge
. Divelsbrok
et in omnibus bonis domini Heinrici Holsati: tertia pars uacat
episcopo . de quo habebit idem Heinricus II - Kalckhorst .
Hohenschönberg . Brook und auf allen Gütern des Herrn
Heinrich Holtsatus bleibt ein Drittel dem Bischof zur freien
Verfügung. Davon soll ebender Heinrich 2 (Hufen) haben“.
Die
Formulierung „habebit“ deutet auf das Vorhandensein eines
besonderen Zehntenvertrages zwischen Heinrich (I) und dem Ratzeburger
Bistum .
Im Lande Klütz hatte die deutsche Kolonisation erst wenige Jahre
vor der Aufzeichnung des Zehntenregisters begonnen und war noch in
vollem Fluss. Im Kirchspiel Kalckhorst hatte Heinrich (I) die Dörfer
Kalckhorst, Hohenschönberg und Brook angelegt. Weitere
Ortschaften waren offenbar bereits geplant, worauf die Formulierung
„et
in omnibus bonis domini Heinrici“
hindeutet. Die Kolonisation des gesamten Kirchspiels Kalckhorst
scheint mithin Heinrich „dem Holsteiner“ vorbehalten
gewesen zu sein. Er sollte dafür in jedem noch zu gründenden
„Normal“dorf den Zehnten von 2 Hufen erhalten, wogegen
der Vertrag vom 08.02.1222
dem Lokator nur die zehnte Hufe, bei einem „Normal“dorf
von 12 Hufen also nur eine zugestand. Durch die abweichende
Bestimmung erreichte Heinrich eine Angleichung an die Verhältnisse
in Wittenburg und Ratzeburg. Heinrich (I) wird seine
Siedlungstätigkeit von dieser Vorzugsbedingung abhängig
gemacht haben und das Bistum ging auf sie ein, weil es sich von einem
Großunternehmer, wie es Heinrich zweifellos war, eine
schnellere wirtschaftliche Erschließung des Landes erhoffte,
als durch Verträge mit einer Vielzahl kleinerer Unternehmer .
Heinrich
„der Holsteiner“ wird allgemein als der Ahnherr der
Familien Holsatus/“von Holstein“ (begründet von
seinem Sohn Eckhardus Holsatus) und von Parkentin (begründet von
seinen Söhnen Thetleuus und Marquardus) angesehen
. Ob diese Annahme allerdings zutrifft, scheint mehr als fraglich.
Man sollte dann annehmen, dass bei der einflussreichen Stellung, die
Heinrich Holste in Mecklenburg einnahm, seine Nachkommen in den
Urkunden des 13. Jahrhunderts eine Rolle gespielt hätten.
Angehörige der Parkentin erscheinen aber in dieser Zeit in
Mecklenburg in keiner hervorgehobenen Stellung. Da hat die Annahme,
dass vielleicht doch Nothelm „von Göldenitz“ der
Stammvater der mächtigen und einflussreichen Sippe der Parkentin
gewesen ist, schon mehr Gewicht, da bei den Nachkommen Eggerts (II.)
der seltene Rufname Nothelm als Leitname wiederkehrt.
Eggert (I) „von KULPIN“
+nach 14.04.1238
(I
– 3); Ritter, herzoglich sächsischer und bischöflich
ratzeburgischer Vasall, Zehntenbesitz in Klein Sarau, urkundet
1228/1238 - Eghardus
de Kulpin
wird urkundlich zuerst am 13.08.1228 bei Herzog Albrecht I. von
Sachsen (1212-1260)genannt, als dieser dem St. Johannishospital zu
Jerusalem das Dorf Pogetz verleiht
und ein Jahr später, 1229, als der Herzog dem Hospital auch das
Dorf Disnack mit allem Zubehör schenkt .
Im Ratzeburger Zehntenlehnsregister von 1229/1230 erscheint
Ekkehardus als Zehntenbesitzer in Klein Sarau :
„Ad
sclauicus
Sarowe
Ekkehardus dimidiam decimam habet ab episcopo - Klein Sarau .
Eckehard hat den halben Zehnten vom Bischof“
Als
Bischof Gottschalk von Ratzeburg und sein Domkapitel sich am
08.09.1230 mit der Stadt Lübeck über den Verlauf der
gemeinsamen Grenze vergleichen, ist Eggehardus de Colpin erster
weltlicher Zeuge ,
d. h., er war um diese Zeit bereits ein älterer Mann und gehört
damit in die Generation von > Nothelm „von Göldenitz“
und > Heinrich „dem Holsteiner“. Am 03.08.1232 ist
Eghard von Kulpin 7.Zeuge bei Herzog Albrecht I. von Sachsen, als
dieser den Besitz des Klosters Preetz bestätigt .
Dann ist er als bischöflich ratzeburgischer Zeuge zugegen, als
Bischof Ludolf I. von Ratzeburg (1236-1250) am 26.12.1327 das
Nonnenkloster Rehna bestätigt .
Zuletzt genannt ist Ekehardus de Culpin am 14.04.1238 als Zeuge bei
Herzog Albrecht I., als dieser dem Domkapitel zu Ratzeburg die
Grenzen und Rechte von Römnitz und Ziethen bestätigt und
die Dörfer an die Kirche zu Schlagsdorf überweist .
Die
genealogische Einordnung Eggerts bereitet Schwierigkeiten. Biereye
sieht in ihm einen Sohn des Edelerus, der 1229/1230 über
Zehntenbesitz in Kulpin und Kühsen verfügt .
Ist schon die Gleichsetzung Edelers mit dem Vogt Ethelerus de
Aldenburg (Oldenburg i. H.) nicht sicher, so darf der Umstand, dass
Edelerus über Zehntenbesitz in Kulpin verfügt, nicht zu der
Schlussfolgerung verleiten, dass er zur Familie „von Kulpin“
gehört. Er hatte ja auch Besitz in Kühsen und man könnte
ihn deshalb mit demselben Recht auch „von Kühsen“
nennen. Will man nicht von der Annahme ausgehen, dass es sich bei
Eghardus de Colpin um einen Angehörigen einer im 13. Jahrhundert
nachweisbaren
eigenständigen Familie handelt, dann gibt Eghards Rufname am
ehesten einen Hinweis auf sein familiäres Umfeld. Danach gehört
er am ehesten zur Familie von Parkentin, wo dem Rufnamen Eggert
Leitnamenfunktion zukommt. Dies hatte schon Jegerow angenommen ,
wenngleich die von ihm vorgenommene Gleichsetzung von Eggert von
Kulpin mit dem 1240/1275 genannten Eckehardus Holzatus de Parkentin
nicht überzeugt. Der 1228/1238 genannte Eghardus de Colpin wird
einer älteren Generation angehören und war am ehesten ein
Bruder oder Vetter von Nothelm (I) „von Göldenitz“
und Heinrich (I) Holsatus. Dafür sprechen die Lage seines
Besitzes in Klein Sarau und (?) Kulpin, die ja in räumlicher
Nähe zu den Parkentinschen Besitzungen in Göldenitz und
Berkenthin liegen und der Umstand, dass sein Sohn (?) Johann „von
Kulpin“ und Detlev (II) von Parkentin1281 gemeinsam in einer
Urkunde als Stifter erscheinen .
Die zweite
Generation:
Detlev (I) von PARKENTIN
+vor 25.03.1274
(II
– 4); Ritter, gräflich holsteinischer, herzoglich
sächsischer, bischöflich ratzeburgischer und bischöflich
lübscher Vasall; Sohn von Nothelm „von Göldenitz“
oder Heinrich (I) Holsatus, Bruder von Eggert (II), Marquard (I) und
Heinrich (II), urkundet 1237/1271 - Thetleuus de Parkentin ist
zuerst am 26.12.1237 unter den bischöflich-ratzeburgischen
Zeugen, als Bischof Ludolf I. von Ratzeburg das Kloster Rehna
bestätigt
In dieser Urkunde erscheint das Geschlecht, dem Detlev angehört,
erstmals unter dem Namen „von Parkentin“. Danach finden
wir ihn fast nur noch in holsteinischen und sachsen-lauenburgischen
Urkunden. Zusammen mit seinen Brüdern Eggert (II) Holsatus,
Marquard (I) und Heinrich (II) - „Eckhardus Holsate, Thetleuus,
Marquardus et Heinricus fratres dicti de Parkentin“ - erteilt
er 1240 auf Wunsch seines askanischen Lehnsherrn und „aus
Freundschaft für Lübecks Bürger“ allen
Kaufleuten die Freiheit, über den Teil der Hamburger Straße,
der über Parkentinschen Grund führt, mit ihren Waren frei
zu ziehen und diese in Berkenthin über die Stecknitz setzten zu
lassen und auf einen Stapelplatz zu lagern .
1243 bezeugt Detlev (I) die Bestätigung des Verkaufs des Dorfes
Bälau an die Kirche in Reinfeld durch Herzog Albrecht I. .
Dann hören wir einige Zeit nichts mehr von ihm. Erst am
16.07.1252 ist Thetleuus de Parkentin unter den Zeugen Herzog
Albrechts I., als dieser die Hamburger u.a. vom Ungeld zu Lauenburg
und Esslingen befreit .
1260 tritt er mit seinen Brüdern Eggert (II) und Marquard (I) 2
Hufen aus dem Parkentinschen Besitz in Timmendorf (Ksp. Ratekau) an
die Grafen Gerhard I. und Johann I. von Holstein ab, die siese am
22.04.1260 der Lübecker Domkirche verkaufen .
Dann finden wir Detleuus
de Parkentin
1261 im Gefolge der Herzogin Helena von Sachsen und ihrer
minderjährigen Söhne Johann I. und Albrecht II. Zuerst ist
er unter den Zeugen (zusammen mit Johannes (I) von Kulpin) als die
Herzogin am 27.04.1261 für 1300 Mk.lüb.Pf. ihren Ansprüchen
an das Land Boitin zugunsten des Stifts Ratzeburg entsagt und am
28.04.1261 dem Bistum Schwerin das Land Tribsees verleiht .
Dann ist er am 08.10.1261 - wieder mit Johannes (I) von Kulpin -
unter den Zeugen bei der Bestimmung der Rechte des Bischofs von
Ratzeburg in den Kirchen Lütau, Neuengamme und dem Dartzing
und schließlich finden wir ihn am 21.10.1261 unter den Zeugen,
als die Herzöge Johann I. und Albrecht II. der Verleihung des
Landes Tribsees zustimmen und diese bestätigen .
Am 17.02.1262 ist Thietleuus de Parchentin u.a. mit Johannes (I) de
Colpin Zeuge, als Herzogin Helena der Stadt Mölln den Besitz des
Dorfes Gülze bestätigt
und am 20.01.1263 bezeugt er die der Stadt gemachte Schenkung von
Pinnau durch die Herzöge Johann I. (1260-1285) und Albrecht II.
(1260-1298) .
1264 bezeugt Thetleuus dictus de Parkentin, dass Bischof Ulrich von
Ratzeburg ihm und seiner Gemahlin Adelheid die Hälfte des
Zehnten in Berkenthin nur auf ihre Lebenszeit verliehen habe .
Zeugen sind „dominus
Eckehardus (II) Holtsatus et Marquardus (I) de Parkentin, fratres
mei“
sowie „Heinrius
et Thetleuus, filii mei“.
Der Urkunde hängt Detlevs Siegel mit der Umschrift +
S' T(E)TLEF ---KEN(T)IN
an. Das Siegel zeigt, abweichend von dem seines Bruders Eggert (II),
das Parkentinsche Wappen im Schildeshaupt mit einem links gekehrten
Kleestengel. Die untere Hälfte des Schildes ist viermal schräg
rechts gestreift. Der erste und der dritte Streifen sind mit Ranken
verziert .
Wappen Detlevs (I) von Parkentin, 1264
Am
27.08.1264 ist Theleuus de Parkentyn dann als Senior der
lauenburgischen Ritterschaft erster Zeuge, als Herzogin Helena der
Belehnung Arnolds von Sachsenhagen mit dem Zehnten und der
Gerichtsbarkeit zweier Hufen in +Gerlegestorpe durch ihre Söhne
beurkundet .
Erneut als erster Zeuge tritt er am 06.06.(1265) in Parchim auf, als
die Herzogin dem Hause zum Heiligen Geist in Parchim das Eigentum von
drei Hufen im Dorfe Grebbin schenkt .
Wohl letztmals (?) genannt wird Thetleuus de Parkentin in einer
zwischen 1271 und 1274 ausgestellten Urkunde, als er mit Heinrich
(II) von Krummesse und Ludolf (II) von Schorlemer als Schiedsrichter
Herzog Johanns von Braunschweig, als dieser unter Vermittlung des
Grafen Gerhard I. von Holstein (1238-1290) einen Vergleich mit den
Herzögen Johann I. und Albrecht II. Von Sachsen (-Lauenburg)
über die Burg Bleckede und den Zoll zu Esslingen schließt
.
Am
25.03.1274 ist Detlev (II) tot, denn als Herzog Johann I. von Sachsen
(_Lauenburg) dem Domdechanten Wilhelm zu Lübeck an diesem Tage
das Eigentum der Mühle zu Scirfrodhe (Sirksrade) schenkt, sind
„heredibus domini Thetleui de Parkentin“ genannt .
Verheiratet
war Detlev (I) mit einer Frau namens Adelheid, deren Geschlechtsname
unbekannt ist. Aus dieser Ehe stammen die Söhne
Detlev
(II) > III–10
Heinrich (III)
> III-11
Eggert (II) „Holsatus“ de PARKENTIN +vor 02.02.1275
(II
– 5); Ritter, gräflich-holsteinischer und
fürstlich-mecklenburgischer Vasall, Sohn Nothelms „von
Göldenitz“ oder Heinrichs „des Holsteiners“,
Bruder von Detlev (I), Marquard (I) und Heinrich (II); urkundet
1240/1264 - Erstmals genannt wird Eckhardus
Holsate
1240 zusammen mit seinen Brüdern Detlev (I) (siehe dort),
Marquard (I) und Heinrich (II) .
Dieser Urkunde hängt sein vom späteren Parkentinschen
Wappen gänzlich abweichendes schildförmiges Siegel an .
Es zeigt auf der Fläche unter einem leeren Schildeshaupt vier
linke liegende Schrägbalken und die Umschrift zwischen glatten
Linien: +
(SIGELL)UM
HEC(H)ARDI . DE
. HO(LS)ATE
Eggert (II) Holsate de Parkentin, Siegel 1240
Dann
sind Egkehardus holtsatus et frater suus Marquardus am 29.02.1248
Zeugen bei den holsteinischen Grafen Johann I. (1238-1263) und
Gerhard I. (1238-1290), als diese die einst von ihrem Großvater,
Graf Adolf III. dem Kloster Bordesholm verpfändeten Zehnten
verschiedener Dörfer verkaufen .
Am 23.04.1251 ist (H)ekehardus
Holsatus
Zeuge bei Fürst Johann I. von Mecklenburg, als dieser dem
Kloster Rehna das Dorf Schindelstedt verleiht .
Dann finden wir ihn am 05.02.1255, wieder mit seinem Bruder Marquard
(I) als Mitgelober bei den Grafen Johann I. und Gerhard I. von
Holstein, als diese über ein mit den Lübeckern zur
Bekämpfung von Detlev von Buchwald und seinen Brüdern sowie
Otto von Padelügges geschlossenes Bündnis urkunden .
Als Schiedsrichter hat Eggehardus
Holtsatus
wesentlichen Anteil, als am 21.12.1256 der über vierzig Jahre
währende Streit der Lübecker Kirche mit Herrn Volrad Sten
über die Vogtei Eutin beigelegt wird .
Als die Grafen Johann I. und Gerhard I. von Holstein am 16.01.1259
den Verkauf des halben Dorfes Rönnau durch Sibernus von Gettorf
an das Lübecker St. Johanniskloster bestätigen, ist
Eckehardus Holsatus zweiter unter den ritterlichen Zeugen .
1260 hatten Eggehardo,
Thetleuo et Marquardo fratribus, militibus, dictis de Parkentyn
2 Hufen „in
villa Tymmendorp, que sita est in parochia Ratecowe“
an die Grafen von Holstein verkauft, die diesen besitz am 22.04.1260
mit den landesherrlichen Rechten an die Lübecker Domkirche
weiterverkauften .
Eggehardus
miles dictus Holtzatus
verfügte außer in Holstein auch über Besitz in
Mecklenburg. Dort besaß er die Ortschaft +Vilebeke, die
innerhalb der heutigen Feldmark der Stadt Grevesmühlen lag. Er
verkaufte dort 3 Hufen an die Lübecker Domkirche, deren Eigentum
Fürst Johann I. von Mecklenburg (1226-1264) am 09.10.1263 der
Domkirche verlieh. Bischof Ulrich von Ratzeburg (1257-1284) schenkte
1264 den Zehnten von diesen Hufen für einen Altar .
1264 bezeugten Eckehardus
Holtsatus et Marquardus de Parkentin, fratres
die Verleihung der Hälfte des Zehnten in Berkenthin an ihren
Bruder Detlev (I) und seine Frau Adelheid .
Danach hören wir von Eggert (II) nichts mehr. Vor 1275 ist der
Stammvater der holsteinischen Linie des Parkentinschen Geschlechts,
die den Beinamen Holsatus/Holste weitertrug, gestorben. Dies ergibt
sich aus einer Urkunde vom 02.02.1275, in der Fürst Heinrich I.
von Mecklenburg dem Kloster Rehna das Eigentum von 10 Hufen in
Gostorf und 2 Hufen in Martensdorf verleiht .
Der Urkunde ist zu entnehmen, dass Eghehardus
Holtsatus miles
offenbar zur Versorgung seiner Tochter Margaretha, die als Nonne im
Kloster Rehna lebte, unter Zustimmung seiner Söhne - et
postea coram nobis honestus vir dominus Hinricus Holsatus
Raceburgensis prepositus et Nothelmus miles et Eghehardus famulus,
fratres sui
- 2 Hufen in Gostorf geschenkt hatte.
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau sind fünf
Kinder bekannt:
Nothelm
(II) > III-12
Heinrich (IV) Holsatus
> III–13
Margaretha
(I) > III-14
Eggert (III)
> III–15
Detlev (III) Parkentin
Holste > III-16
Marquard (I) von PARKENTIN
+vor 07.10.1278
(II
– 6); Ritter, gräflich holsteinischer, herzoglich
sächsischer und fürstlich mecklenburgischer Vasall,
urkundet 1240/1277, Sohn von Nothelm „von Göldenitz“
oder Heinrich „dem Holsteiner“, Bruder von Detlev (I),
Eggert (II) und Heinrich (II) - Zunächst erscheint Marquardus
dictus de Parkentin
zusammen zwischen 1240 und 1264 mit seinen Brüdern - vorwiegend
mit Eggert (II) (siehe dort) – urkundend .
Als
mecklenburgischer Vasall ist Marquardus de Parkentin, militis am
09.10.1263 Zeuge bei Fürst Johann I. von Mecklenburg, als dieser
der Domkirche zu Lübeck das Eigentum von 3 Hufen in +Vilebeke
bestätigt, die diese von Marquards Bruder Eggert (II) Holsatus
gekauft hatte .
Nach dem Tode seiner Brüder tritt Marquard (I) dann ab 1271
stärker in den Vordergrund. Am 16.04.1271 ist er erster Zeuge
bei Graf Gerhard I. von Holstein, als dieser dem Heiligen-Geist-Haus
in Hamburg eine durch dessen Propst gekaufte Rente von 10 Mk aus dem
Hamburger Zoll bestätigt .
Dann ist Marquardus
de Parchentin
unter den Zeugen, als die Grafen Johann I. und Gerhard I. von
Holstein am 10.08.1271 dem Lübecker Domkapitel 5 Hufen in
Kleinau im Lande Oldenburg
und dem St. Johanniskloster in Lübeck 4 Hufen in Wiredestorp, 6
Hufen in Klotzin und 2 Hufen in Rellin, sämtlich im Lande
Oldenburg belegen, verkaufen .
Erneut als Zeuge tritt er am 20.09.1271 bei den Grafen auf, als diese
dem Lübecker Bürger Gerhard von Bremen das bisher von ihnen
zu Lehen getragene halbe Dorf Sürstorf und ganz Scharbeutz zu
vollem Eigentum unter Vorbehalt der Landwehr, des Burg- und
Brückenwerks überlassen .
Ebenfalls noch 1271 finden wir Marquard unter den Zeugen bei den
Grafen von Holstein, als diese dem Verkauf von 4 Hufen in Giddendorf
im Lande Oldenburg durch Detlev von Sleten an das
Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck ihren lehnsrechtlichen Konsens
erteilen. Am 25.02.1272 ist Marquard zweiter Zeuge bei Herzog Erich
von Jütland, als dieser seinen Schwägern, Fürst
Nicolaus III. von Werle und dessen Sohn Heinrich I., Graf Gunzelin
von Schwerin und Waldemar von Rostock, militärischen Beistand,
insbesondere gegen König Erich VII. Glipping von Dänemark
(1259-1286), verspricht .
Dann ist er erneut am 18.11.1272 Zeuge, als Erzbischof Hildebold von
Bremen (1258-1273) den zwischen dem Lübecker Bischof Johannes
III. von Tralau (1260-1276) und Graf Gerhard I. von Holstein und
seinen Neffen geschlossenen Frieden beurkundet .
1273 ist er Zeuge bei Graf Gerhard I., als dieser den Verkauf des
Dorfes Dummerstorf an das St.Johanniskoloster zu Lübeck
beurkundet .
Erster Zeuge bei Graf Gerhard I. ist er dann am 03.03.1275, als
dieser über den Verkauf einer Hufe in Giddendorf an das
Heiligen-Geist-Hospital in Lübeck urkundet .
Am 25.04.1276 ist Marquardus de Parkentin erster weltlicher Zeuge,
als Graf Gerhard I. von Holstein und sein Sohn Gerhard II. der
Domkirche zu Lübeck 5 Hufen in Klein Wesseke für den Altar
des Heilgen Kreuzes in der Marienkirche verkaufen .
Dann ist er am 19.03.1277 nach den Grafen Gerhard I. und Gerhard II.
(1290-1312) erster ritterlicher Zeuge, als Fürstin Anastasia von
Mecklenburg, Nicolaus, Propst zu Lübeck und Schwerin und Fürst
Johann von Mecklenburg den Ankauf des Hofes Dorsten durch die Stadt
Wismar genehmigen und denselben zu Weichbildrecht legen .
Am 22.03.1277 ist Marquard erneut erster Zeuge bei den Grafen von
Holstein, als diese den Verkauf von Ovendorf im Kirchspiel Ratekau
genehmigen .
Dann ist fideles nostri Domini Marquardus de Parkentin erster
ritterlicher Zeuge, als Graf Gerhard I. und sein Sohn am 01.07.1277
dem Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck den Wald Holm und die
Rodungen auf der Dorfmark Garkau verkaufen .
Verheiratet
war Marquard (I) mit einer Frau namens Mechtild
NN.
Ihr Geschlechtsname ist unbekannt. Über sie kam vermutlich der
Rufname Volrad in die Familie von Parkentin, der für die zweite
Hälfte des 13. Jahrhunderts bei den von Züle und von
Scharpenberg belegt ist. Aus der Ehe stammen die Söhne
Volrad
> III–17
Detlev
(IV) > III-18
Vor
dem 07,10,1278 ist Marquard (I) gestorben, denn an diesem Tage
genehmigen die Herzöge Johann I. und Albrecht II. von Sachsen
die Errichtung einer Kirche in Sandesneben, die mit je einer Hufe in
diesem Dorf seitens der Ritter Volrad (I) und Detlev (IV) von
Parkentin sowie einer weiteren Hife in Schiphorst seitens der Erben
Marquards (I) ausgestattet wird .
Noch ein Mal wird Marquard (I) in einer Urkunde vom 23.03.1281
genannt, als sein Neffe Detlev (III) für ihn Gelder für
eine Memorienstiftung an das Ratzeburger Domstift schenkt .
Heinrich (II) von PARKENTIN
+vor 1260
(II
– 7); Knappe, Sohn von Nothelm „von Göldenitz“
oder Heinrich „den Holsteiner“, Bruder von Detlev (I),
Eggert (II) und Marquard (I), urkundet 1240 - Er ist nur ein Mal,
1240 urkundlich genannt, als er mit seinen Brüdern den Lübecker
Kaufleuten u. a. freien Durchzug auf der über Parkentinsches
Gebiet führenden Straße von Lübeck nach Hamburg
zugesteht und ihnen gestattet, ihre Waren in Berkenthin über die
Stecknitz zu setzten und zwischen zu lagern .
Johannes (I) „von KULPIN“
+nach 1281
(II
– 8); Ritter, Burgmann in Ratzeburg, herzoglich sächsischer
Vasall, vmtl. Sohn Eggerts (I.) „von Kulpin“, Vater von
Heinrich (V), Burgmann in Ratzeburg (1280), urkundet 1248/1281
(1336) - Johannes von Kulpin ist am 19.03.1248 dritter ritterlicher
Zeuge, als Herzog Albrecht I. von Sachsen (-Lauenburg) über die
Schenkung von etwas über zwei Hufen zwischen Lübeck und
Wulfsdorf an das Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck durch
Reinfried (II) von Lauenburg (= von Schorlemer) urkundet .
Dann hören wir längere Zeit nichts mehr von ihm. Er
erscheint dann ab 1261 wiederholt zusammen mit Detlev (I) von
Parkentin in Urkunden seiner askanischen Lehnsherren, so
am
27.04.1261, als Herzogin Helena und ihre Söhne auf ihre
Ansprüche an das Land Boitin zugunsten des Stifts Ratzeburg
verzichten
am
08.10.1261 bei der Bestimmung er Rechte des Bischofs von Ratzeburg
in den Kirchen Lütau, Neuengamme und dem Dartzing
am
17.02.1262 als der Stadt Mölln der Besitz des Dorfes Gülze
bestätigt wird
am
20.01.1263 bei der Schenkung von Pinnau an die Stadt Mölln
Am
08.07.1274 bezeugt Johannes de Colpin u.a. mit Heinrich (III) von
Parkentin den Verkauf der Wehre am Ratzeburger See an den Lübecker
Bürger Bertram Mornewech durch die askanischen Herzöge
Johann I. und Albrecht II .
Dann ist Johannes von Kulpin vor Detlev (III) von Parkentin am
02.11.1280 fünfter Zeuge, als Herzog Johann I. den gerichtlichen
Zweikampf im späteren lauenburgischen Bereich des sächsischen
Herzogtums aufhebt „und gestattet auf eine Klage wegen
Verwundung eine Eidesreinigung zu dritt, wegen Totschlags zu sechst“,
behält sich und seinem Vogt aber die Gerichtsbarkeit über
„notorische“ Verbrechen und Verbrechen „handhafter“
Tat vor. Dagegen nimmt er die ihm gewährte außerordentliche
Schätzung von 12 Schilling Hamburger Pfennige von jeder Hufe zur
Tilgung seiner und seines Bruders Albrecht II. Schulden an und
verpflichtet sich, „keine Abgaben zu erheben von den Gütern
oder den Untertanen seiner Vasallen“ .
Diese Urkunde zeigt deutlich, dass der Adel, dem die Steuerfreiheit
privilegiert wird, an Einfluss gewinnt .
Als sein Sohn Heinrich (V) frühzeitig stirbt, schenkte Johannes
40 Mk.lüb.Pf. für dessen Seelenheil in der Kirche zu
Ratzeburg. Mit ihm hatte Detlev (III) von Parkentin 30 Mk. lüb.
Pf. für das Seelenheil seines verstorbenen Oheims Marqúard
(I) von Parkentin und dessen Gemahlin Mechthild gestiftet. Da aber
Propst Heinrich Holsatus, der Prior Conrad und das Domkapitel das
Geld zur Bezahlung ihrer Schulden gebrauchten, so ließen sie es
such auszahlen und bestimmten am 23.03.1281 von den Aufkünften 7
Mk. Lüb. Pf, welche aus dem halben Zehnten „in
ville Nienthorpe secus stagni Scalse littora situate“
und aus dem ganzen Zehnten von 2 Hufen und 10 Joch in Dechow fließen
sollten, zu Memorien für Marquard (I) von Parkentin und seine
Frau Mechthild sowie 3 Mk. Lüb. Pf. Die übrigen 4 Mk zum
Andenken an Heinrich (V) von Kulpin sollten so verwandt werden, dass
2 Mk zum Kirchendienst gebraucht würden, 8ß sollte der
Sakristan haben und 24ß sollten als Almosen den Armen vor der
Tür gereicht werden .
Man hat aus dieser Urkunde zu Unrecht geschlossen, dass die Parkentin
auch schon früh am Schaalsee (Niendorf, Dargow, Bresahn)
begütert gewesen sind .
Der Umstand, dass das Ratzeburger Domkapitel über Zehntenbesitz
in seinen Besitzungen Niendorf am Schaalsee und Dechow verfügte,
kann nicht auf gleichzeitigen Besitz der Parkentin dort geschlossen
werden.
Johannes
von Kulpin hatte offensichtlich auch für sein Seelenheil der
Ratzeburger Kirche einen weiteren Geldbetrag vermacht, den das
Domkapitel anderweitig verwandt hatte. Deshalb bestimmten Propst und
Prior des Kapitels am 05.12.1336 zwei Mk aus Thandorf für
Johannes von Kulpin und eine Mk für Ida von Kulpin, vielleicht
Johanns Ehefrau oder Tochter, zu deren Gedenkfeiern .
Johannes (II)
de PARKENTYN, plebanus
(II
– 9); Kleriker, urkundet 1240/1249 - Johannes
de Parkentyn, plebanus
ist Zeuge, als Bischof Ludolf I. von Ratzeburg am 25.12.1240 das
von Walrav (I) von Ritzerau errichtete Testament bestätigt .
Dann wird Johannes
de Parchentyn, clericus
noch ein Mal, am 18.04.1249, als Zeuge bei der Beilegung der
Streitigkeiten zwischen dem Kloster zu Cismar und dem St.
Johanniskloster zu Lübeck genannt .
Unklar bleibt, ob wir es bei ihm mit einem Angehörigen des
adeligen Geschlechts der Parkentin oder mit dem ersten namentlich
genannten Pfarrherrn in (Groß) Berkenthin zu tun haben. Die
Formulierung in den Urkunden spricht m. E. eher dafür, ihn als
Vertreter des Parkentinschen Geschlechts zu sehen, denn sonst würde
man erwarten, dass ihn die Urkunden „Johannes
plebanus de Parkentyn“
nennen.
Die dritte Generation
Detlev (II) von PARKENTIN
(III
– 10); Ritter, Sohn Detlevs (I), Bruder von Heinrich (III),
herzoglich sächsischer und bischöflich ratzeburgischer
Vasall, Burgmann in Ratzeburg (1280, 1304), herzoglich sächsischer
Rat (1295, 1296), Schiedsrichter (1296, 1308), urk. (1264)/1310 -
Er ist zuerst - zusammen mit seinem Bruder Heinrich (III) - als
minderjähriger Sohn von Detlev (I) im Jahre 1264 genannt .
Selbständig urkundend tritt er ab 1276, nach dem Tode des
Vaters, in Erscheinung. Er ist am 12.03.1276 Zeuge, als die Herzöge
Johann I. und Albrecht II. von Sachsen die Freiheiten des Klosters
Reinfeld bestätigen .
Erneut als Zeuge tritt Thetleuo de Parchentin am 29.03.1278 auf, als
Herzog Johann I. seiner Gemahlin ihr Leibgedinge verschreibt .
Am 02.11.1280 ist er, u. a. mit Johannes von Kulpin, als Burgmann in
Ratzeburg Zeuge, als Herzog Johann I. für eine zur Abtragung
seiner und seines Bruders Albrecht II. Schulden bewilligte Abgabe u.
a. den gerichtlichen Zweikampf aufhebt .
Am 23.03.1281 schenkte Detlev (III) 30 Mk für das Seelenheil
seines verstorbenen Oheims Marquard (I) von Parkentin und dessen
Gemahlin Mechtild .
Am 25.03.1282 ist er zweiter Zeuge bei Bischof Ulrich von Ratzeburg,
als dieser mit seinem Domkapitel den Vikaren der Wullenpunt-Kapelle
im Dom zu Lübeck die Zehnten von den Dörfern Warnekow und
Bleese im Lande Gadebusch zu Lehn gibt .
Noch Ende März verbürgt er sich für Herzog Johann I.,
Vogt der Stadt Lübeck, zum Einlager für den Fall, dass
dieser sein Vertragsverhältnis zur Hansestadt vorzeitig auflösen
und das im Voraus erhaltene Geld nicht zurückzahlen sollte .
Am 13.06.1283 beschwört Ditleuus
de Parkentin
in Rostock mit der sächsischen Ritterschaft das zwischen Herzog
Johann I. (als Schiedsrichter und Haupt des Bündnisses), den
Fürsten, Vasallen und Städten der wendischen Ostseeländer
gegen die kämpferische Selbstherrlichkeit des Adels auf 10 Jahre
geschlossene Landfriedensbündnis, das 1291 verlängert wird
. 1284 ist Thetleuus
de Parkentin
erster Bürger bei Emeke Hake, als dieser den halben Zehnten des
Dorfes Buchholz am Ratzeburger See vom Domkapitel zu Ratzeburg in
Erbpacht nimmt .
Am 25.03.1284 verbürgt er sich für die Herzöge Johann
I. und Albrecht II. erneut zum Einlager nach Mölln, als diese
bekennen, die ihnen für ihre Tatigkeit als Schirmvögte der
Stadt Lübeck gebührenden Kaiser- und Reichsgefälle für
zwei Jahre im Voraus erhalten zu haben .
1285 bezeugt Dominus Th(etleuus) de Parkentin die Auszahlung der
Entschädigungsgelder an die vom Domkapitel zu Ratzeburg gelegten
Bauern in Römnitz .
Der in der Urkunde genannte Parkentinsche Lehnsmann Gerhard von
Giesensdorf belegt, dass die Parkentin schon um diese Zeit über
Grundbesitz auch im Kirchspiel Behlendorf verfügten. 1286 ist
Detlev (II) zugegen, als Herzog Albrecht II. dem Kloster Reinfeld
einen Teil seiner Zehnten in der Neuengamme verkauft .
Am 26.11.1286 ist Dhetlevus
unter den Rittern, in deren Gegenwart Herzog Albrecht II. den Grafen
Helmold von Schwerin in Kriegssold gegen Herzog Otto von Braunschweig
und Lüneburg nimmt .
Dann ist Thetleuus Zeuge, als Herzog Albrecht II. den Vasallen des
Landes Ratzeburg für die Übernahme einer fürstlichen
Schuld von 4000 Mk. Hamb. Pf. am 15.12.1288 ein für die Zukunft
fundamentales Privileg gibt. Dem lauenburgischen Adel werden nicht
nur alle bestehenden Rechte bestätigt, sondern die askanischen
Landesherrn verzichten auch auf künftige Bede- und weitere
Steuerzahlungen des Adels. Gleichzeitig verpflichten sich die
Herzöge, dass zukünftige Rechtsstreitigkeiten zwischen dem
Landesherrn und seinen Vasallen durch ein Schiedsgericht von vier
dazu bestellten Rittern zu erfolgen hat. Die von diesen gefällte
Entscheidung wollten sie respektieren .
Damit ist für das Herzogtum Sachsen-Lauenburg der erste Schritt
auf dem Weg zu einer Ständeherrschaft getan .
Schloss Ratzeburg 1588,
Ausschnitt (Hane)
Am
19.03.1289 ist Detlev (II) Zeuge, als Herzog Albrecht II. dem
Domkapitel zu Ratzeburg das höhere Gericht in Römnitz und
den Besitz des Seebruchs bestätigt .
Dann ist er am 05.02.1290 Zeuge, als die Herzöge Albrecht II.,
Johann II. und Albrecht III. dem Kloster Reinbek das Dorf Wentorf
übertragen und die Grenzen von Dorfmark festlegen .
Dann finden wir ihn unter den sächsischen Vasallen beim
Friedensschluss in Dutzow am 19.01.1291 .
Die sonst durchaus streitbaren Parkentin hatten sich an der großen
Fehde, die 1291 mit der Zerstörung zahlreicher Ritterburgen
endete, ganz offensichtlich zurückgehalten. Am 08.03.1291 ist
Dhetleuus zweiter Zeuge bei Herzog Albrecht II., als dieser dem
lübschen Bürger Werner Huno und dessen Erben das Eigentum
des halben Dorfes Wulfsdorf verkauft .
Dann ist er am 18.05.1291 Mitgelober bzw. am 25.05.1291 Zeuge, als
Herzog Albrecht II. der Stadt Lübeck das Wasser der Wakenitz und
des Ratzeburger Sees zum Nutzen der städtischen Mühlen nach
festgesetztem Stau verkauft
und Bischof Konrad von Ratzeburg und sein Domkapitel den Verkauf
genehmigen .
Als die zur Zeit dieser Verträge noch minderjährigen
Herzöge Albrecht III. und Johann II. am 20.09.1296 den Verkauf
ihrerseits bestätigen, ist Dethleuus
de Parkentin
erneut zweiter Zeuge .
Auch als Herzog Albrecht II. dem lübschen Bürger Werner
Huno am 08.08.1291 das Eigentum des ganzen Dorfes Albsfelde verkauft,
ist Dhitleuus
de Parkentin
zweiter Zeuge .
In
einer zwischen dem 07. und 13.01.1294 ausgestellten Urkunde, in der
Graf Nikolaus von Schwerin beurkundet, dass die Räte und Ritter
der Herzöge von Sachsen, seiner Neffen, dem Ratzeburger
Domkapitel herzogliche Rechte und Besitzungen des Domkapitels im
Lande Ratzeburg verkauft und sich verpflichtet haben, die Bestätigung
der Landesherren bei Strafe des Einlagers in Wittenburg zu erwirken,
gehört Detlev (II) zu den Räten Herzog Albrechts II., die
diese Verpflichtung eingegangen sind .
Als zweiten ritterlichen Zeugen sehen wir Dethlevus
de Parckentin
am 09.03.1295, als Herzog Albrecht II. und seine Neffen dem Koster
Reinfeld u. a. seine von allen landesherrlichen Rechten mit Ausnahme
der Landwehr freien Besitzungen bestätigen .
1295 bezeugt der herzoglich-sächsische Rat Thetleuus
de Parkentin
dann den Verkauf des Eigentums der Kapitelgüter im Lande
Ratzeburg mit Ausnahme von Landwehr und Burg- und Brückenwerk an
das Domkapitel durch Herzog Albrecht II. und seine Neffen Johann II.
und Albrecht III. .
Am 17.09.1296 ernennen ihn die Herzöge Johann II und Albrecht
III. zu einem von drei Schiedsrichtern, die jeglichen Streit zwischen
den Herzögen, ihren Vögten und Mannen schlichten sollten .
Am 21.09.1296 ist Dhetleuus
als herzoglicher Rat Zeuge, als Herzogin Ingeborg und ihre Söhne
Johann II. und Albrecht III. den Zoll zu Herrnburg auf den Zollsatz
von Mölln ermäßigen und die dort durchziehenden
Kaufleute von der Verpflichtung, ihre Waren abzuladen und
auszupacken, befreien .
Dann ist Tetlews
de Parkentyn
erster Mitgelober, als Herzogin Ingeborg und ihre Söhne die
Dörfer Möhnsen, Grabau, Groß Pampau, Brunstorf und
drei Hufen in Wiershoop verkaufen .
Als erster in der Zeugenreihe steht Ditlews
de Parkentin
am 01.11.1299, als die Herzöge Johann II. uind Albrecht III. den
Hamburgern das Privileg für die Errichtung eines Leuchtturms auf
der Insel Neuwerk sowie das Strandrecht und den Seefund erteilen .
In
der Folge treten dann Detlev (II) und sein Bruder Heinrich (III.) an
der Spitze der lauenburgischen Ritterschaft wiederholt gemeinsam als
Zeugen auf:
am
15.03.1300 als die askanischen Herzöge dem St. Johanniskloster
zu Lübeck die lehnsrechtliche Bestätigung des Verkaufs der
Dörfer Utecht, Schattin sowie der halben Dörfer Wulfsdorf,
Beidendorf und Blankensee bestätigen
am
24.06.1301, als die Herzöge Johann II. und Albrecht III. von
Sachsen (-Lauenburg) und Graf Gerhard II. von Holstein über die
von ihnen auf drei Jahre übernommene Schirmvogtei der Stadt
Lübeck und deren Bedingungen urkunden
am
21.05.1302, als die Herzöge Johann II. und Albrecht III. dem
Ratzeburger Domkapitel im Dorf Groß Mist, das dieses von den
Erben des Ritters Gottfried von Cremun gekauft hatte, alle ihre
Rechte mit Ausnahme des Burg- und Brückenwerks sowie der
Landwehr verkaufen und den Tausch von 11 ½ Hufen in
Schlagsdorf und 2 Hufen in Schlagbrügge gegen Güter in
Alten- und Neuengamme genehmigen
am
24.02.1306, als die Brüder Heinrich (I), Detlev (II) und Walrav
(IV) von Duvensee der Ratzeburger Domkirche die von ihren Vorfahren
gemachten Schenkungen bestätigen
am
20.09.1306 bei der Genehmigung des Tausches von 6 Hufen in
Schlagsdorf gegen Besitz in Walksfelde seitens der Brüder von
Duvensee und deren Vetter Gerlach von Ritzerau mit dem Domkapitel zu
Ratzeburg durch die Herzöge Albrecht III. und Erich I.
Am
16.01.1302 steht Dethleuo
de Parkentyn
an der Spitze der lauenburgischen Ritterschaft, als die askanischen
Herzöge der Stadt Mölln ihre Privilegien und das Lübsche
Recht, das sie der Stadt bereits am 25.07.1272 bestätigt hatten,
erneut bestätigen und ihr das Dorf Pinnau schenken .
Am 21.06.1303 besiegelt Detlevus
miles de Parkentin
die Erklärung Hartwigs von Ritzerau, in der dieser beurkundet,
an Grubes Grundbesitz in Altengamme keine Rechte zu haben .
Dann vertauscht Dethleuus
de Parkentin, miles, residens in castro Raceburg
am 20.09.1304 mit Zustimmung seiner Frau Jutta und seiner Söhne
Marquard und Heinrich (“cum
consensu nostrorum amiicorum et delicte legitime nostre Jutten
nostrumque filiorum Marqaurdi et Hinrici“)
Zehnten zu Niendorf AA an den Pfarrer Johann von Mölln zu
Siebenbäumen zur Bewidmung seiner Kirche .
Erneut an der Spitze der lauenburgischen Ritterschaft steht Detlev
(II) am 25.04.1305, als die Herzöge Albrecht III. und Erich I.
mit ihrem Bruder Johann II. Frieden schließen und das Herzogtum
Sachsen-Lauenburg, das erst durch die zwischen dem 09.03. Und
20.09.1295 erfolgte Teilung des Herzogtums Sachsen in einen
Sachsen-Wittenberger und einen Sachsen-Lauenburger Anteil geschaffen
worden war, unter sich aufzuteilen .
Johann II. erhält als der in dem Familienstreit Unterlegene nur
die Herrschaft Mölln und das entfernt liegende Land Hadeln. Der
größere Rest verblieb den Herzögen Albrecht III. und
Erich I. .
Als erster Zeuge fungiert Detlevus
dann am 21.12.1307, als die Herzöge Albrecht III. und Erich I.
sowie Herzogin Margarethe gegen eine Entschädigungssumme allen
Ansprüchen an des Bischofs von Ratzeburg Tafelgütern in
ihrem Gebiete bis auf die Landwehr entsagen .
Die
Häufigkeit seines Auftretens in den Urkunden an der Spitze der
Ritterschaft, seine Stellung als Ratgeber und Schiedsrichter der
Herzöge Johann II. und Albrecht III. Zeigen, dass wir es bei
Detlev (II) von Parkentin mit einer der einflussreichsten
Persönlichkeiten in einer der kritischsten Periode der
sachsen-lauenburgischen Geschichte zu tun haben. Diese Stellung wird
auch deutlich, als die Herzöge Rudolf I., Albrecht III. und
Wenzel von Sachsen-Wittenberg mit den Herzögen Johann II.,
Albrecht III. und Erich I. am 12.03.1308 in Lauenburg eine
Erbverbrüderung errichten. Hier bestimmen die Lauenburger
Herzöge hern
Dethleve van Parkentyn
als einen von vier Rittern ihres Vertrauens, „de
scolen untsceyden alle, des uns underlang werrende was oder scel(n)de
is oder werden mach“
.
Letztmals als lebend genannt ist Detleuus
de Parkentin
am 28.05.1310, als er als erster Zeuge bei dem Versprechen Herzog
Erichs I. fungiert, die im Jahre 1306 gemeinschaftlich mit seinem
Bruder Albrecht III. und dessen Gemahlin Margaretha auf fünf
Jahre übernommene Schirmvogtei der Stadt Lübeck bis zum
Ablauf des vereinbarten Termins fortzuführen und der Stadt zur
Zerstörung der Schlösser in Oldesloe, Dassow und Travemünde
behilflich zu sein .
Verheiratet
war Detlev (II) mit einer Frau namens Jutta
NN.,
von der wir leider den Geschlechtsnamen nicht kennen. Aus der Ehe
sind zwei Söhne bekannt:
Marquard
(III) > IV–21
Heinrich (VI)
> IV-22
Heinrich (III) von PARKENTIN
(III
– 11); Ritter, herzoglich sächsischer Vasall, Sohn Detlevs
(I), oo
Ermegard
NN.,
Sohn: Detlev (V), urk. (1264)/1306 - Erstmals ist er 1264 als
minderjähriger Sohn Detlevs (I) mit seinem Bruder Detlev (II)
genannt .
Selbständig urkundend tritt er dann ab 1274 in Erscheinung. Am
08.07.1274 bezeugt er mit Johannes von Kulpin den Verlauf der Wehre
am Ratzeburger See an den Lübecker Bürger Bertram Mornewech
durch die Herzöge Johann I. und Albrecht II. von Sachsen
(-Lauenburg) .
Nach einer längeren Pause finden wir ihn dann am 09.03.1295
zusammen mit seinem Bruder Detlev (II) als Zeugen bei Herzog Albrecht
II. und seinen Neffen, als diese dem Kloster Reinfeld u. a. seine von
allen landesherrlichen Rechten mit Ausnahme der Landwehr freien
Besitzungen bestätigen .
Zusammen mit seinem Bruder Detlev (II) finden wir dominus Hinricus de
Parkentyn dann in der Folge (1301/1306) wiederholt als Zeugen :.
Ohne seinen Bruder hatte Heinrico de Parkentin am 01.11.1303 den
zwischen Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg und den
Herzögen Albrecht III. und Erich I. von Sachsen (-Lauenburg)
geschlossenen dreijährigen Waffenstillstand bekräftigt .
Vor dem 24.08.1306 ist Hinricus
de Parkentyn, miles dann
gestorben, denn an diesem Tag verpfänden die Herzöge
Albrecht III. und Erich I. seiner Witwe Ermegard das Dorf +Lelekowe
(Lalkau, später Franzhagen) mit der Befugnis, dasselbe dem
Kloster Zarrentin weiter zu verpfänden .
Das MUB
bezieht diesen Vorgang auf Heinrich (II). Dies ist jedoch
unwahrscheinlich, weil dieser nach 1240 nicht mehr genannt wird.
Nothelm (II) HOLSTE +vor
06.07.1313
(III
– 12); Ritter, Sohn Eggerts (II), gräflich holsteinischer
Vasall, urk. 1275/1303 - Mit seinen Brüdern hatte Nothelmus
miles
seine Zustimmung erteilt, als sein Vater Eggert (II) Holste zur
Versorgung ihrer Schwester Margaretha (I) zwei Hufen in Gostorf dem
Kloster Rehna geschenkt hatte .
Dann hören wir nur noch ein Mal von ihm am 27.01.1303 in einer
Urkunde, in der er als Vater von Eggert (IV) bezeichnet wird
(“Eggehardus filius domini Nothelmi Holtsati“) .
Unklar ist, ob Nothelm hier noch am Leben war. Sicher tot ist er am
06.07.1313, denn an diesem Tag erscheinen seine namentlich nicht
genannte Witwe und sein Sohn Nothelm (III) unter den Schuldnern des
Lübecker Domkators Hildemar .
Verheiratet
war Nothelm (II) mit einer namentlich nicht bekannten Frau. Aus
dieser Ehe stammen vermutlich drei Kinder:
Nothelm
(IV) > IV–26
Eggert (IV)
> IV–27
?Tochter N.
> IV-28
Heinrich (IV) HOLSATUS, Propst
+nach 21.10.1301/vor 1306
(III
– 13); Domherr in Ratzeburg (1261?), Deutsch-Ordens-Bruder in
Dorpat, Deutsch-Ordens-Komtur in Krankow (1268),
bischöflich-ratzeburgischer Notar (1277), Propst in Ratzeburg
(1274/1301), urk. 1261/1301, Sohn Eggerts (II) Holste - Allgemein
wird angenommen, dass Heinrich Holste 1261 als Domherr in einer
Inschrift auf die Erbauung des Refektoriums des Domkapitels zu
Ratzeburg erstmals urkundlich genannt ist .
Er erscheint dann wieder unter den Zeugen, als Johann von Ratzeburg,
Deutsch-Ordens-Komtur zu Krankow, am 27.10.1268 der Bauerschaft zu
Quale das Holz und Gras in dem Fischteich zu Petersdorf gibt, soweit
er ihre Äcker berührt. Hier ist „frater
Henricus dictus Holsatius“
zweifelsfrei bezeugt .
Er erscheint hier als Priester und ehemaliger Deutsch-Ordens-Komtur
von Krankow. Als Heinricus
noster notarius
bezeugt er am 09.09.1277 die Bestimmung der Zehnten aus mehreren
Dörfern zur Feier kirchlicher Festtage und zu seinem Gedächtnis
in der Kirche zu Ratzeburg durch Bischof Ulrich von Ratzeburg .
Am 05.11.1280 trifft Heinrich, mittlerweile Propst des Ratzeburger
Domkapitels (“Henricus
diuina miseracione prepositus Raceburgensis omnibus“)
Bestimmungen über die Verwendung der alten Kleider des Konvents
.
Dann bestimmt er am 23.03.1281 mit dem Prior und dem gesamten Kapitel
über 7 Mk Zehntenhebungen aus „ville
Nienthorpe secus stagni Scalse littora situate“
und Dechow zu Memorien für seine verstorbenen Verwandten
Heinrich von Kulpin und Marquard (I) von Parkentin .
Ebenfalls 1281 publiziert er auftragsgemäß den
Schiedsspruch des Kardinals Jacobus de Columna vom 27.10.1280 in
Sachsen des Erzbischofs von Bremen und des Bischofs und Domkapitels
zu Lübeck gegen die Dominikaner und Franziskaner sowie die Stadt
Lübeck .
1282 gibt er mit dem Kapitel seine Zustimmung, als Bischof Ulrich von
Ratzeburg der Geistlichkeit des Landes Breesen und des Archidiakonats
Rehna, sowie dem Pfarrer von Dassow u. a. das Recht, über ihren
Nachlass frei zu verfügen, gewährt .
Der Urkunde hängt das große Siegel des Domkapitels an. Am
25.03.1282 gibt er mit Bischof und dem Domkapitel den Vikaren der
Wullenpunt-Kapelle im Dom zu Lübeck die Zehnten der Dörfer
Warnekow und Bleese im Lande Gadebusch zu Lehen .
Mit Bischof Ulrich beurkundet er am 29.06.1282 die Rechte des
Domkapitels im Lande Boitin .
Am 24.07.1284 ist Heinricus propositus Zeuge, als Bischof Konrad von
Ratzeburg dem Domkapitel für den Zehnten von 6 Hufen in Grambow
und Törber die Hälfte des großen und kleinen Zehnten
in Utecht überlässt .
Als Bischof Konrad 1285 um die Belehnung mit dem Stift Ratzeburg
durch Kaiser Rudolf I. von Habsburg nachsuchte, aus Altersgründen
aber nicht mehr selbst vor dem Kaiser erscheinen konnte, übertrug
dieser am 26.09.1285 Herzog Albrecht II. von Sachsen die Befugnis,
den Bischof von Ratzeburg, „unsern
und des Reichs lieben Fürsten“,
den Lehnseid abzunehmen. In Gegenwart seines Propstes Heinrich,
des Priors Theoderich und Hermann von Blüchers als Notar stellte
Bischof Konrad bei der Ableistung des Lehnseides vor dem Herzog klar,
dass er den Treueid dem Herzog nur als Vertreter des Kaisers leiste
und daraus keine Rechtsfolgen in Bezug auf das Verhältnis der
Ratzeburger Kirche zu den Herzögen von Sachsen hergeleitet
werden könnten. 1286 ist Heinrich dann in Schwerin, als Graf
Helmold dem Ratzeburger Domkapitel 2 Hufen zu Eichsen gegen den
dritten Teil des Zehnten in Wendelsdorf verleiht .
In Gegenwart Heinrichs bestätigt Bischof Konrad am 07.11.1287
dem Kloster Zarrentin den Zehnten von 4 Hufen in Püttelkow, die
Ulrich von Blücher, genannt „der Dicke“, an dasselbe
verkauft hatte ,
Dann beschwören am 19.03.1289 Propst Heinrich und das Domkapitel
in Gegenwart von Herzog Albrecht II. feierlich am Altare, dass der
Ratzeburger Kirche die obere Gerichtsbarkeit im Dorfe Römnitz
und das Eigentum des Ortes, der Seebrook heißt, dergestalt
zustände, dass weder die Bürger von Ratzeburg noch sonst
jemand darin Holz hauen oder Gras schneiden dürfe und der Herzog
bestätigte ihnen auf ihren geleisteten Eid diese in Anspruch
genommene Gerechtsame .
Siegel des Ratzeburger Domkapitels
Um
1290 (?) bezeugt der Ritter Johann von Sterley in Kiel vor Propst
Heinrich und dem gesamten Kapitel, dass Wilhelm Picht wegen seiner
Ansprüche auf die Güter in Goldensee vom Domkapitel
abgefunden ist .
Heinrich ist dann zugegen, als Bischof Konrad 1291 dem Domkapitel den
Zehnten von Sirksfelde zu seiner Memorie gibt .
Am 14.04.1291 geben Heinrich und das Domkapitel ihre Zustimmung, als
der Bischof dem Kloster Lüne das von der Ratzeburger Kirche an
Herzog Otto von Lüneburg gegen eine Salzhebung von diesem an das
Kloster verkaufte Dorf Barendorf bei Hitzacker überträgt
und dem Kloster Medingen eine Roggenhebung aus dem Dorf Sekersdorf
verkauft .
Dann ist Heinricus prepositus Raceburgensis Zeuge, als Herzog
Albrecht II. am 18.05.1291 zu Lauenburg der Stadt Lübeck den
Besitz der Wakenitz und des Ratzeburger Sees zum Behuf der Mühlen
verkauft .
In einer einen Tag später in Schönberg ausgestellten
Urkunde erneuert er mit Bischof Konrad dem Kloster Eldena die mit dem
Kloster verbrannten Urkunden über die Privilegien des Klosters
.
Am 25.05.1291 ist Heinrich in Ratzeburg, wo er mit Bischof und
Domkapitel die Stauung der Wakenitz durch die Stadt Lübeck
genehmigt .
Den von Lübeck für den durch die Stauung erhöhten
Wasserstand zu zahlenden Schadensersatz von 200 Mk nimmt er am
02.08.1291 in Empfang .
Einen Streit, den Heinrich und das Domkapitel mit der Stadt Lübeck
haben, beenden die Bischöfe Burkhard bon Lübeck und Hermann
von Ratzeburg am 24.04.1292 durch einen Schiedsspruch .
Am 24.09.1295 verbindet er sich als Stellvertreter seines Bischofs
(“Hinricus,
Propst alss Vicarius Hermanni zu Raceburg, Bischoffe“)
mit den Bischöfen Gottfried von Schwerin und Burchard von Lübeck
in Gemeinschaft ihrer Domkapitel zur strengen Befolgung der Bremer
und Stader Statuten wegen gegenseitigen Beistandes .
Am 15.03.1300 beauftragt ihn Papst Bonifaz VIII., zusammen mit dem
Abt Thomas von Kalve in Lüneburg und dem Domscholasticus Ulrich
von Naumburg, den Streit des Bischofs und des Domkapitels zu Lübeck
mit der Stadt Lübeck innerhalb Jahresfrist in Ratzeburg zu
entscheiden. Die Ladung an die streitenden Parteien ergeht am
08.07.1300 .
Dann bezeugt Propst Heinrich zusammen mit dem Bischof Hermann und dem
Domkapitel am 11.12.1300, dass sie den Zehnten von Krukow an die
Fürsten Heinrich I. und Heinrich II. von Mecklenburg überlassen
haben und dafür mit Manderow entschädigt worden sind .
Letztmals
genannt ist Propst Heinrich Holsatus am 21.10.1301, als das
Domkapitel eine Speiseordnung für die Domherren, die Konversen
und die Diener erlässt .
Bald danach wird Heinrich gestorben sein, denn ab 1306 ist an seiner
Stelle Johannes von Blücher als Propst der Ratzeburger Domkirche
genannt .
Margaretha (I) von PARKENTIN
(III
–14); Nonne, genannt 1275, Tochter Eggerts (II) Holste -
Margaretha war Nonne im Kloster Rehna. Einer Urkunde vom 02.02.1275
ist zu entnehmen, dass ihr damals bereits verstorbener Vater Eggert
(II) Holste dem Kloster zu ihrer Versorgung 2 Hufen in Gostorf
geschenkt hatte .
Kloster Rehna
Eggert (III) HOLSATUS von
PARKENTIN
(III
– 15); Knappe, Sohn Eggerts (II), gräflich-holsteinischer
Vasall, urk. 1275 - Eghehardus
famulus
ist zuerst am 02.02.1275 als Sohn von > Eggert (II) und Bruder der
Rehnaer Nonne Margaretha (I) genannt .
In späteren Urkunden erscheint er dann als bereits verstorben,
so am 02.02.1317 beim Verkauf von Groß Timmendorf (“Echardi
quondam fratris domini Detleui Perkentyn“),
wo er auch als Vater von Eggert (V) genannt wird .
Noch am 07.07. und 12.12.1351 wird er als ehemaliger Mitbesitzer von
Groß Timmendorf erwähnt .
Aus seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau stammen der
Sohn Eggert (V, > IV - 29) und vielleicht eine Tochter (> IV -
30)
Detlev (III)
PARKENTIN gnt. HOLSTE
++1331/1332
(III
– 16); Ritter, gräflich holsteinischer Vasall, hat Besitz
in Timmendorf und Neu-Rathjensdorf, Sohn von Eggert (II) Holste, urk.
1300/1325 - Erstmals urkundlich genannt wird Detleuus
Parkentyn Holste dictus
am 21.09.1300 als Mitgelober, als die Brüder von Gotmolt ihre
Hälfte an Wulfsdorf, Beidendorf und Blankensee an das
St.Johanniskloster in Lübeck verkaufen .
1301 bezeugt Detlevo
de Parkentin
als sechster Zeuge - er wird aufgrund dieser Stellung innerhalb der
Zeugenreihe nicht mit Detlev (II) identisch sein - die
lehnsrechtliche Bestätigung des Verkaufs von 7 Hufen in Uptorpe
durch die Ritter Hermann und Friedrich von Rönnau an das Kloster
Rinteln durch die Herzöge Johann II. und Albrecht III. von
Sachsen-Lauenburg .
Detlev (III) verbirgt sich vermutlich hinter „Parchentini“
bzw. „Parkentyn“,
der als Mitgelober, zuerst am 09.08.1313 in Horsens beim Vergleich
Herzog Erichs II. Langbein von Schleswig mit König Erich VIII.
Menved von Dänemark ,
dann am 21.10.1313 bei Graf Gerhard III. d. Gr. von Holstein, als
dieser seiner Gemahlin Anastasia Schloss und Stadt Plön zum
Leibgedinge verschreibt, in Erscheinung tritt .
Am 25.05.1316 bezeugt Parkentinus
Holste
mit seinen Verwandten, den Rittern
Detleeus et Marquardus de Prizendorpe,
den wiederkäuflichen Verkauf von 15 Hufen in Rankendorf durch
Heinrich und Johann Both .
Für die Genealogie der Parkentin ist dann die Urkunde vom
02.02.1317 über den Verkauf von Groß Timmendorf von
besonderer Bedeutung
. Sie besagt, dass „Dethleuus
perkentyn Holste miles, Echardus et Nothelmus fratres dicti holsten,
et Nothelmus filius predicti Echardi, necnon Echardus filious Echardi
quondam fratris domini Dethleui perkentyn predicti“
mit Bestätigung durch Graf Gerhard III. von Holstein den
lübschen Bürgern Hermann Mornewech und Otto, dem gewesenen
Vogt des St.Johannisklosters zu Lübeck wiederkäuflich
„nostram
uillam theotonicalem Tymmendorpe et nouem mansos et terram superfluam
dictam ouerlant“
verkaufen. Mitgelober dieses Rechtsgeschäfts sind die Verwandten
Marquardus
et Dethleuus fratres dicti perkentyn de pricendorpe,
Heinrich und Johann Both, sowie zahlreiche Angehörige der
Familie von Buchwaldt.
Stemma nach der Urkunde vom 02.02.1317
Als
ehemalige Besitzer von Groß Timmendorf sind Detlev Holste und
die zuvor genannten Mitglieder seiner Familie genannt, als am
07.07.1351 Heinrich Vogt, Kanonikus zu Schleswig und Propst in Wytha,
seine Brüder und Johannes Mornewech für 200 Mk dieses Dorf
an den Lübecker Bürger Friedrich von Kalenberg verkaufen
und Graf Johann III. von Holstein diesen Verkauf am 12.12.1351
bestätigt .
Dethleuus)
Parkentyn holtzatus militis
ist dann am 02.01.1318 Zeuge, als Graf Johann III. von Holstein dem
Domkapitel zu Lübeck die Dörfer Harkendorf im Lande
Oldenburg und Meinsdorf im Kirchspiel Eutin verkauft .
Am 21.09.1319 ist Detleuus
Parkentin Holste dictus, militis
Bürge bei den Brüdern Johann, Marquard und Gerlach von
Gotmolt, als diese über den Verkauf ihrer halben Dörfer
Wulfsdorf, Beidendorf und Blankensee an das St. Johanniskloster in
Lübeck urkunden .
Der Urkunde hängt Detlevs rundes Siegel an .
Es zeigt auf der Siegelfläche einen stehenden Helm von vorn
gesehen, jederseits mit sechs Reiherfedern besteckt, die
halbkreisförmig um eine halbe Scheibe gestellt sind. Dazu die
Umschrift zwischen glatten Kreisen: +
S' DETLEVI PARKENTIN . MILITIS.
Dann ist Parkentyn
holtzete militis
am 11.01.1321 Zeuge, als Graf Johann III. von Holstein dem Lübecker
Domkapitel die Windmühle bei Teschendorf im Kirchspiel Oldenburg
zum Behuf gewisser Vikarien un Memorien verkauft.
Am 16.06.1321 ist Parkentyn
Holtzatus militis
- mit Marquardus
de Priscendorpe famulus
- unter den Bürgen, als die Ritter Johann von Kiel und Marquard
von Godendorp dem Lübecker Bürger Eberhard Campsor die
Hälfte ihres Dorfes Krumbek wiederkäuflich verkaufen .
Dann ist Parkentin
holtzatus
am 08.09.1321 unter den Zeugen, als Graf Johann III. von Holstein dem
Kloster Reinbek das Dorf Kirch-Steinbek verkauft .
Wohl 1325 hatte Detlev sein Dorf Alt-Rathjensdorf (Radekestorpe) im
Kirchspiel Heiligenhafen an den Lübecker Bürger Nicolaus
Mornewech verkauft. Graf Johann III. von Holstein bestätigte den
Verkauf „nostrum fidelem Detleuus Parkentin dictum holtzatum
militem“ am 24.06.1325 .
Danach
hören wir von Detlev in den Urkunden nichts mehr, dennoch sind
wir über sein weiteres Schicksal unterrichtet. Er wurde um
1331/1332 im Rahmen der Fehde der Parkentin mit dem Ratzeburger
Bischof, der zur Plünderung von Selmsdorf führte, zusammen
mit seinem Sohn Marquard (III) von Parkentin getötet („her
Detleuues Parkentin Holzte, des ridders unde Make Parkentinen,
Detleuues sone, de dar vor benomet is“)
.
Wegen dieses Totschlages schlossen die Parkentin am 23.04.1332 auf
dem Priwall eine Sühnevereinbarung und legten den Streit durch
Urfehde bei, wobei der Bischof 1500 Mk.lüb.Pf. als Sühne
zahlte .
Kirche in Sandesneben
Volrad von PARKENTIN +vmtl.
vor 23.03.1281
(III
– 17); Ritter, herzoglich sächsischer Vasall mit Besitz in
Sandesneben, Sohn Marquards (I), urk. 1278 - Volradus
(de Parkentin) miles feodales noster
erscheint nur ein Mal, am 07.10.1278, als er „in
ipsa villa Schancegnewe unum mansum“
zur Ausstattung der neu gegründeten Kirche in Sandesneben
schenkt .
Er wird - wie sein Bruder Detlev (IV) - wohl schon vor de, 23.03.1281
tot gewesen sein. Nur so wird verständlich, dass Detlev (II) von
Parkentin für das Seelenheil seines Oheims Marquard (I) eine
Schenkung vornimmt und nicht dessen Söhne.
Detlev (IV) von PARKENTIN
+vmtl. vor 23.03.1281
(III
– 18); Ritter, herzoglich sächsischer Vasall, Sohn
Marquards (I), urk. 1278 - Thetlevus
(de Parkentin) miles noster etiam feodales erscheint
ebenfalls nur ein Mal, am 07.10.1278, als er mit den übrigen
Erben Marquards (I) (“et
heredes Marquardi militis dicti de Parkentin“),
seines und Volrads (I) Vaters für die neu zu errichtende Kirche
in Sandesneben eine Hufe in Schiphorst schenkt .
Auch er wird vor dem 23.03.1281 gestorben sein (siehe > III -
17). Detlev (IV) war möglicherweise der Vater der Brüder
Detlev (VI) und Marquard (IV) „von Prieschendorf“ und
damit Stammvater der Dassower Linie des Geschlechts.
Heinrich (V) von KULPIN +vor 23.03.1281
(III
– 19); Früh verstorbener Sohn Johanns (I) von Kulpin. Sein
Vater stiftete 40 Mk.lüb.Pf., woraus Propst Heinrich Holste am
23.03.1281 zwei Mk für Anniversarien zum Andenken an Heinrich
bestimmte .
Ida von KULPIN
(III
– 20); Yda
laice de Colpin
ist am 05.12.1336 - zusammen mit Johann (I) von Kulpin, für den
2 Mk bestimmt sind - als Empfängerin von 1 Mk aus Thandorf für
Memorien genannt .
Die Zuordnung Idas ist nicht möglich. Sie war am ehesten Tochter
oder Witwe Johanns (I).
Die vierte
Generation:
Marquard (II) von PARKENTIN
+vor 23.04.1332
(IV
– 21); Knappe, herzoglich-sachsen-lauenburgischer Vasall, Sohn
Detlevs (II), Bruder von Heinrich (VI), urk. 1304 - Am 20.09.1304
gibt er als Sohn des Burgmannes Detlev (II) von Parkentin zu
Ratzeburg seine Zustimmung beim Tausch von Zehnten in Niendorf AA an
den Pfarrer Johann von Mölln in Siebenbäumen zur Bewidmung
von dessen Kirche .
Dann hören wir erst wieder in der Sühnevereinbarung vom
23.04.1332
von ihm, wo er als - verstorbener - Vater von Detlev von Parkentin
„zu Behlendorf“ bezeichnet wird.
Heinrich (VI) von PARKENTIN
+nach 25.07.1335
(IV
– 22); Knappe (1304/1306), Ritter (1312ff), herzoglich
sachsen-lauenburgischer Vasall, Sohn Detlevs (II), urk. 1304/1335 -
Erstmals genannt wird Heinrich am 20.09.1304 beim Tausch von Zehnten
aus Niendorf AA durch seinen Vater Detlev (II) .
Am 25.11.1306 ist Hinricus
de Parkentyn
dann 21. und letzter Mitgelober bei dem Bündnis der Herzöge
Albrecht III. und Erich I., sowie der Herzogin Margaretha von Sachsen
mit der Stadt Lübeck gegen die Grafen von Holstein wegen der
Zerstörung des festen Turmes zu Travemünde .
Seine Nennung innerhalb der Zeugenreihe macht es sicher, dass er
nicht identisch sein kann mit Heinrich (IV). Am 24.06.1312 ist
Hinricus
de Parkentin,
mittlerweile Ritter, siebenter Zeuge, als Herzog Erich I. und seine
Schwägerin Margarethe alle ihre Rechte an Lankow an das
Domkapitel zu Ratzeburg verkaufen .
Dann verkaufen Hinricus
de Parkentin miles necnon Dithlews, fratruelis suus, eciam dictus de
Parkentin
ihrem Kaplan Johannes, Pfarrherrn zu Siebenbäumen, am 28.07.1315
eine jährliche Rente von 10 Mk aus villa
Souenbomen,
die nach dessen Tode bei der Pfarre verbleiben soll. Mitsiegler sind
die Verwandten (“patrui nostri“) Conrad Wackerbart und
Nothelm (III) von Parkentin .
Am 24.09.1318 ist Hinricus
de Parkentin, militis nostri
Zeuge bei Herzog Erich I., als dieser dem Kloster Zarrentin
gestattet, auf dem Teiche bei der Buchhorster Mühle bei
Lauenburg einen Prahm zur Überfahrt zu halten .
Am 13.05.1321 ist er erneut Zeuge bei Herzog Erich I., als dieser dem
Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck aufs Neue den vollen Besitz
des Hofes zu Falkenhusen sowie dem St.Johanniskloster zu Lübeck
das Eigentum an den von diesem erworbenen Dörfern Utecht,
Schattin, Wulfsdorf, Beidendorf und Blankensee bestätigt .
Dann ist dominus Hinricus de Perkentin am 21.12.1321 erster Zeuge bei
den Knappen Johann, Timmo und Emeko Mugfeld, als diese ihr halbes
Dorf Albsfelde verkaufen .
Als zweiter Zeuge fungiert dominus
Hinricus miles de Parkentin
am 25.04.1323 bei dem Knappen und Burgmann zu Lauenburg Maneko, als
dieser dem Möllner Bürger Godekin Schnakenbek 9 Hufen in
Behlendorf und Hollenbek verkauft .
Der Urkunde hängt Heinrichs rundes Siegel an .
Der stehende Schild ist quer- und unten schrägrechts geteilt,
doch ist die Querteilung abweichend etwas über der Mitte. Die
die vordere und untere Fläche ist dicht kreuzweise schraffiert.
Im Grund neben und über dem Schild sind kleine
Blumenverzierungen angebracht. Die Umschrift zwischen glatten Kreisen
lautet: O
S' . HINRICI
. D' PARKENTIN O MILITIS : O : O
:
Am
31.10.1323 erhalten her
Hinrike van Parkentyn unde Detleue synes broder sone
von ihrem Lehnsherrn, Herzog Erich I., „dat
hogheste richte med bede unde myd swinsnydende und myd alleme rechte
in Ghiselbertestorpe, Belendorpe, Parkentyn, Groten Manker, Guzter,
de twe huue tho Lutteken Mankere, twe huue tho Hermanstorpe, Mankere
molen, Smedeken molen unde Holenbekere molen“
zum Pfand .
Danach
ist Hinricus
de Parkentyn militis
Zeuge, als Herzog Erich I. gegen eine Abfindung von 200 Mk u. a. den
Vertrag von 1295 genehmigt, in dem sein Onkel und seine Brüder
dem Domkapitel zu Ratzeburg Eigentums- und Hoheitsrechte über
die Güter des Kapitels im Lande Ratzeburg verkauft hatten .
Erneut als Zeuge tritt Heinrich dann zwischen dem 28.02. und
15.04.1324 bei den Brüdern von Duvensee auf, als diese
beurkunden, dass ihnen Herzog Erich I. Gerichtsbarkeit und andere
Gerechtsame in Lankow verpfändet hat .
In der Sühnevereinbarung vom 23.04.1332 erscheint Heinrich als
Vater von Detlev (“Detlef
Parkentin, hern Hinric Parkentines sone“)
.
Letztmals genannt wird Hinricus
de Parkentin miles
am 25.07.1335 als Bischöflich-Ratzeburgischer Vasall im
Verzeichnis des von Bischof Marquard von Ratzeburg ausgegebenen
Zehnten .
Zusammen mit seinem Neffen Detlev „von Behlendorf“ trug
er von Bischof Marquard „dimidia
decima omnium bonorum suorum, que habent ultra Stekenitze“
zu Lehen. Heinrich war vermutlich der Vater von Detlev (VIII) Kulznig
(V - 36).
Nothelm (III) von PARKENTIN
+vor 10.01.1345
(IV
– 23); Ritter, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, urk.
1313/ 1334 - Nothelm und seine Mutter erscheinen am 06.07.1313
unter denjenigen, die dem Domkantor Hildemar eine größere
Summe Geldes schulden, für die sie offenbar Besitz in Göldenitz
und Sirksrade versetzt hatten (“item
tenentur michi Nothelmus de Parkentyn et mater ipsius centum et
quinquaginta marcas denariorum similiter Lubicensium, preter censum
trium annorum de bonis meis que occupant in villis Goldeniz et
Cyresrode“)
.
Als „patruus“ von Heinrich (VI) und Detlev „von
Behlendorf“ ist Nodhelmi
de Parkentin
am 28.07.1315 Mitsiegler, als diese ihrem Kaplan eine Rente in
Siebenbäumen verkaufen .
Dieser Urkunde hängt Nothelms schildförmiges Siegel an. Es
zeigt in gegittertem Feld eine rechte Spitze und die Umschrift :
S' . NOT
-- LM . PAR -- ENTIN.
In der Sühnevereinbarung vom 23.04.1332
ist er als her
Notlem Parkentin, en ridder
und Bruder von Heinrich Parkentin bezeichnet. Am 21.04.1334 ist
Notelmus
de Parkentyn, militis Zeuge,
als Herzog Erich I. dem Domkapitel zu Ratzeburg für 2100 Mk die
Dörfer Schlagsülsdorf und Thandorf mit allen Hoheitsrechten
verkauft und sie nebst Groß Mist zum Lande Boitin legt. Unter
den weiteren Zeugen sind auch Dethleuus
(Detlev VIII ?“Kulznig“) et
Deth(leuus
(Detlev VII „von Behlendorf“) de
Parkentyn
genannt .
Das Verzeichnis der von Bischof Marquard von Ratzeburg ausgegebenen
Zehnten vom 25.07.1335 nennt Notzelinus
de Parkentin
als Inhaber des halben Zehnten jenseits der Stecknitz (“de
dimidia decima omnium bonorum suorum, que habet ultra Stekenitze“)
.
Vor dem 10.01.1345 ist Nothelm dann gestorben, denn die Urkunde nennt
Walrauenus
quondam filius domini Nottelmanni militis de Parkentyn
.
Verheiratet
war Nothelm (III) vermutlich mit einer Angehörigen der Familie
von
DUVENSEE,
über die der Rufname Walrav in die Familie von Parkentin kam.
Aus der Ehe stammen die Söhne
Walrav
(I) > V-37
Nothelm
(V) > V-38
Heinrich (VII) von PARKENTIN
(IV
– 24), Knappe (?), genannt 1332 - Er wird nur ein Mal, am
23.04.1332 in der Sühnevereinbarung der Parkentin mit Bischof
Marquard von Ratzeburg als Hinric
Parkentin, dessuluen her Notlemes broder
genannt .
Detlev (V) von PARKENTIN
(IV
– 25); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall mit
Besitz in Niendorf AA, urk. 1332/1334 - Über ihn ist so gut wie
nichts bekannt. In der Sühnevereinbarung seines Geschlechts mit
Bischof Marquard von Ratzeburg am 23.04.1332 wird der als Detlef „de
dar wonet to Nygendorpe“
bezeichnet .
Vermutlich ist er am 21.02.1334 als Dethleuus
de Parkentyn
unter den Adligen genannt, die den Verkauf der Dörfer
Schlagsülsdorf und Thandorf an das Ratzeburger Domkapitel durch
Herzog Erich I. bezeugen .
Nothelm (IV) HOLSATUS
(IV
– 26); Knappe, Gräflich-Holsteinischer Vasall, Sohn
Nothelms (II), Bruder von Eggert (IV), urk. 1317/1324 - Nothelm (IV)
erscheint ausschließlich zusammen mit seinem Bruder Eggert (IV)
urkundend, am 02.02.1317 beim Verkauf von Groß Timmendorf
und am 11.04.1324 beim Verkauf von Renten aus (Klein) Timmendorf .
Ob er oder sein Neffe Nothelm (VI) derjenige ist, der in der
Sühnevereinbarung vom 23.04.1332 als zu Klein Timmendorf
wohnhaft bezeichnet wird ,
lässt sich nicht entscheiden. Als ehemaligen Mitbesitzer von
Groß Timmendorf nennen ihn dann noch die Urkunden vom 07.07.
und 12.12.1351 .
Eggert (IV) HOLSATUS +vor
23.04.1332
(IV
– 27); Knappe, gräflich holsteinischer Vasall, Sohn
Nothelms (II), urk. 1303/ 1324 - Eggehardus
filius domini Nothelmi Holtsati
ist erstmals am 27.01.1303 unter den holsteinischen Rittern und
Knappen genannt, die beurkunden, dass Siegfried von Plön und die
Söhne Ottos von Plön sich verpflichtet haben, der Stadt
Lübeck für die Zeit von vier Jahren mit 100 Bewaffneten zur
Hilfe zu kommen. Die Adligen verpflichten sich zu solidarischer
Haftung, dass solche Hilfe auf Erfordern auch geleistet wird .
Dann ist Parkentin
Ekkehardus holzte famulus
Zeuge, als am 25.07.1313 die Grafen Gerhard IV. und Johann III. von
Holstein dem lübschen Bürger Bertold Wechsler und dessen
Bruder Heinrich das Dorf Gneversdorf verkaufen .
Am 14.08.1313 ist Eghardus
Holtsatus
mit Hermann von Wigersrade Bürge, als Graf Gerhard IV. von
Holstein über ein ihm von den lübschen Bürgern
Segebodo Pape und Alwin von Herreke gegebenes Darlehn von 40 Mk. Lüb.
Pf urkundet .
Am 02.02.1317 erscheinen Echardus
et Nothelmus fratres dicti Holsten
unter den Verkäufern von Groß Timmendorf .
Dann bezeugt Egghardo
holtzato famulus
am 02.02.1318 den Verkauf des Dorfes Sereetz im Kirchspiel Ratekau an
Bischof Heinrich von Lübeck durch Graf Johann III. von Holstein.
Schließlich versichern Eghardus
et Nothlemus Holtzati fratres
dem Domvikar Hermann von Bardewik zu Lübeck am 11.04.1324 für
eine Schuld von 30 Mk. lüb. Pf u. a. Renten „in villa
Tymmendorpe“ .
Vor dem 23.04.1332 ist Eggert (IV) dann gestorben, denn in der
Sühnevereinbarung seines Geschlechts mit Bischof Marquard von
Ratzeburg wird er nicht mehr genannt. Als ehemaliger Mitbesitzer von
Groß Timmendorf nennen ihn noch die Urkunden vom 07.07. und
12.12.1351 .
(?)Tochter N. von PARKENTIN
(IV
– 28); Sie ist eventuell als Tochter Nothelms (II) zu
erschließen, die über ihre mutmaßliche Ehe mit N.
von der WISCH
den seltenen Rufnamen Nothelm in die Familie ihres Mannes brachte.
Eggert (V) HOLSATUS
(IV
– 29); Knappe, gräflich holsteinischer Vasall, urk. 1317 -
Echardus
filius Echardi quondam fratris domini Detheleui Perkentyn (Holste
miles)
ist nur ein Mal, am 02.02.1317 als Mitverkäufer von Groß
Timmendorf genannt .
Als ehemaliger Mitbesitzer dieses Dorfes erscheint er dann noch in
den Urkunden vom 07.07. und 12.12.1351 .
Weitere Umstände lassen sich erschließen. So war er aller
Wahrscheinlichkeit mit einer Angehörigen der Familie von
Buchwaldt verheiratet. Dies ergibt sich aus der Wahl des Rufnamens
seines ältesten Sohnes Sivert und aus der Tatsache, dass dieser
wiederholt zusammen mit Angehörigen der Familie von Buchwaldt
zusammen urkundet. Aus dieser Ehe stammen die Söhne
Sivert
(I) > V – 41
Eggert (VII)
> V - 42
?Nicolaus (Claus I)
gnt. Kreye > V - 43
(?)Tochter N. von PARKENTIN
(IV
– 30); Sie lässt sich als mutmaßliche Tochter
Eggerts (III) erschließen, die über ihre zu vermutende Ehe
mit Walrav
(I) von KRUMESSE
den Rufnamen Eggert die Familie von Krummesse brachte.
Marquard (III) (PARKENTIN HOLSTE)
++1331/1332
Knappe,
gräflich holsteinischer Vasall, Sohn von Detlev (III) Parkentin
Holste - Über ihn erfahren wir aus den Urkunden nur, dass er im
Zusammenhang mit der Fehde mit Bischof Marquard von Ratzeburg
wahrscheinlich 1331 zusammen mit seinem Vater getötet wurde. Die
Sühnevereinbarung die sein Geschlecht mit dem Bischof am
23.04.1332 auf dem Priwall wegen dieses Totschlags schloss
spricht von
hern Detleuus Parkentin Holzte, des ridders unde Make Parkentinen,
Detleuues sone, de dar vor benomet
is.
Tymmo von PARKENTIN
(IV
– 32); Kanoniker der Ratzeburger Kirche, genannt 1302 - Tymmo
de Parkentyn, canonicus Raceburgensis
erscheint unter den Zeugen, als das Domkapitel zu Ratzeburg am
17.06.1302 dem Geistlichen Siegfried eine Rente von 5 Mk aus der
Georgenkirche in Ratzeburg verkauft .
Detlev (VI) PARKENTIN von
PRIESCHENDORF
(IV
– 33); Ritter, fürstlich mecklenburgischer Vasall, Bruder
von Marquard (II), wohnhaft zu Dassow, oo
N. NN., Kinder: Detlev (IX), Eggert (VIII), urk. 1301/(1335) - Die
Herkunft von Detlev (VI) und seinem Bruder Marquard (IV.) ist
unbekannt. Vielleicht waren sie Söhne von Detlev (IV)? Am
19.02.1301 kaufen „Makoni
de Parkentin et Dethleuo fratri suo“ „villam nostram
Dartzowe ... cum agris cultis et incultis, nemoribus, pratis,
pascuis, paludibus, molendis, aquis aquarumque descursibus,
piscaturis er generaliter in eisdem terminis“
für 610 Mk. von Fürst Heinrich II. von Mecklenburg
(1287-1329) mit Einwilligung von dessen Vater Johann zu Mannrecht und
mit niederem Gericht über Hand und Haar .
Ob die Familie bereits zuvor in der Umgebung von Dassow, etwa in
Prieschendorf, über Besitz verfügt hat, steht zu vermuten.
Das Geschlecht der Parkentin hatte wohl schon bald nach der
Zerstörung der Burganlage der Herren von Dartzowe im Jahre 1261
seinen Blick auf das so günstig am Übergang über die
Stepenitz an der wichtigen Handelsstraße von Lübeck nach
Wismar, Rostock und Stralsund gelegene Dorf gerichtet .
Mit dem Erwerb von Dassow jedenfalls werden die Parkentin, die sich
schon bald nach ihrem neuen Besitz auch „von PRIESCHENDORF“
nennen, an der Stepenitz heimisch. Sie bleiben für mehr als 440
Jahre.
Nach
einer längeren Pause erscheint Dethleuus
Parkentin militis
dann wieder am 17.12.1314, als er mit Otto von Buchwaldt als
Verwandter der Ritter Heinrich und Johann von Both deren Verkauf von
7 ½ Hufen in Kalckhorst an das St. Johanniskloster zu Lübeck
bezeugt .
Wieder bei Heinrich und Johann von Both bezeugen er, Otto von
Buchwaldt und weitere Angehörige, darunter Marquard (IV) „von
PRIESCHENDORF“ und Detlev (III) Parkentin Holste, am 25.04.1316
dann deren wiederkäuflichen Verkauf von insgesamt 15 Hufen in
Rankendorf .
Am 02.02.1317 ist Detleuus
dicti Parkentyn de Pricendorpe
und sein Bruder Marquard (IV) unter den Mitgelobern, als Detlev (III)
Parkentin Holste und seine nächsten Angehörigen ihr Dorf
Groß Timmendorf verkaufen .
Dann sind die Brüder Detleuus
et Marquardus de Parkentyn
am 11.09.1318 unter den Bürgen, als Heinrich und Marquard von Lo
ihren Hof und alle übrigen Besitzungen in Börzow an das
Kloster Reinfeld verkaufen .
Als am 24.02.1327 Johann und Heinrich von Both den von ihrem Vater
Heinrich und ihrem Oheim Johann vollzogenen Verkauf von 15 Hufen in
Rankendorf und 1 Mk Zins aus der dortigen Mühle an das St.
Johanniskloster in Lübeck
bestätigen, sind Detleuus
et Marquardus Parkentin, fratres dicti de Prizendorpe
Bürgen .
1331
plünderte Detlev mit seinen Leuten das bischöfliche Dorf
Selmsdorf im Lande Boitin. Da Bischof Marquard sie zu keinem
Schadensersatz bewegen konnte, wandte er sich an seine Freunde, rief
Söldner zu seiner Verteidigung zusammen und es kam zu einem
Gefecht. Dabei wurden Detlev (III) Parkentin Holste und Make, Detlevs
Sohn, sowie weitere Parkentinsche Genossen getötet. Die Folge
war eine Fehde des Bischofs mit dem mächtigen und
einflussreichen Geschlecht der Parkentin, die am 23.04.1332 auf dem
Priwall verglichen wurde .
In dem Sühnebrief erklären „Detlef
van Parkentin, de dar wonet to Dartzowe, Detlef unde Eggert,
dessulven Detleues sone, Marquard van Parkentin, de dar wonet to
Pricendorpe, Hinric unde Reymer, dessuluen Marquardes sone, Syuerd
unde Eggerd brodere van Parkentin, Notlem Parkentin, de dar wonet to
Wendeschen Tymmendorpe, her Notlem Parkentin, en ridder, Hinric
Parkentin, dessuluen her Notlems broder, Detlef Parkentin, de dar
wonet to Nygendorpe, Detlef Parkentin van Belendorpe, hern Marquard
Parkentines sone, Detlef Parkentin, hern Hinric Parkentines sone“
sowie ihre nächsten Verwandten „her
Marquard unde her Hinric Broctorpe, ryddere, Wolf van Ratlowe, Emeke
van Ratlowe unde Marquard van Ratlowe, Hinric unde Emeke van dem Lo,
Eggert Sten unde Notlem van deme Nyghen Haghene“,
dass Bischof Marquard und das Kapitel vollkommene Versöhnung
(“ane
ganze un ene endede zone un en ganz ended dingh“)
erlangt habe, nicht nur wegen des Totschlags von Detlev (III) Holste
und Make Parkentin, sondern auch wegen aller daraus entstandenen
Folgen und dass er dafür in Lübeck bereits 500 Mk gezahlt
und in zwei Terminen weitere 1000 Mk versprochen habe. Wenn dieses
Geld gezahlt worden sei, so sollte eine vollkommene Sühne, wie
es einer Sühne Recht ist, ewiglich in des Bischofs Hand gelobt
sein. Die Parkentin beschworen dies durch eine Urfehde
.
In
dem vom Schönberger Pfarrer Peter auf Befehl von Bischof Volrad
von Ratzeburg (1335-1355) angefertigten „Verzeichnis der
Vasallen des Stifts Ratzeburg“ (nach Aufzeichnungen von Bischof
Marquard) vom 25.07.1335 besaßen Marquardus et Dethleuus
armiger, fratres dicti de Pretzendorp den ganzen Zehnten in Pohnsdorf
und Tankenhagen
.
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau stammen die
Kinder:
Detlev
(IX) > V–43
Eggert (VII) >
V-44
Marquard (IV) von PRIESCHENDORF
(IV
– 34); Ritter (?), Bruder von Detlev (V),
fürstlich-mecklenburgischer Vasall, wohnhaft zu Prieschendorf,
oo
N. NN., Kinder: Heinrich (VIII), Reimer (I), Marquard (V), Detlev
(X), Hermann (I), urk. 1301/(1332) - Zusammen mit seinem Bruder
Detlev kauft Makoni de Parkentyn am 19.02.1301 Dassow .
In der Folge erscheint er dann fast ausschließlich zusammen mit
seinem Bruder urkundend ..
Am 20.01.1319 ist Marquardus
Parkentin
unter den Bürgen, als die Brüder Gödeke, Heinrich,
Vicke und Heinrich (Domherr zu Schwerin) von Bülow dem lübschen
Bürger Johann Klingenberg die Einnahmen von 9 Hufen in Blüssen
verkaufen .
Dann ist Marquardus
de Priscendorpe, famulus
wohl am 16.06.1321 zusammen mit (Detlev) Parkentin Holste unter den
Bürgen der Ritter Johann von Kiel und Marquard von Godendorp
genannt, als diese ihr halbes Dorf Krumbek verkaufen .
Zusammen mit seinem Bruder Detlev (VI) verzeichnet ihn das der
Verzeichnis der von Bischof Marquard von Ratzeburg ausgegebenen
Inhaber des ganzen Zehnten in Pohnsdorf und Tankenhagen .
Die fünfte
Generation:
Detlev (VII) von PARKENTIN/von
BEHLENDORF +vor 06.01.1392
(V
– 35); +nach 06.10.1390/vor 06.01.1392; Knappe (1334), Ritter
(1343ff), herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall mit Besitz in
Behlendorf, Sohn Marquards (II), urk. 1315/1387 - Wohl als
minderjähriger Neffe von Heinrich (III) ist Detlev (VII) mit
diesem zusammen in den Urkunden vom 28.07.1315 und 31.10.1323 genannt
.
Selbständig urkundend tritt er zuerst in der Sühnervereinabrung
der Parkentin vom 23.04.1332 als Detlef
Parkentin van Belentorpe, hern Marquard Parkentines sone in
Erscheinung .
Am 21.02.1334 ist Dethleuus de Parkentyn famulus unter den Adligen,
die den Verkauf der Dörfer Schlagsülsdorf und Thandorf an
das Ratzeburger Domkapitel durch Herzog Erich I. bezeugen .
Nach dem Verzeichnis der von Bischof Marquard von Ratzeburg
ausgegebenen Zehnten vom 25.07.1335 trug Dethleuus,
filius Marquardi
zusammen mit seinem Onkel Heinrich (III) „de
dimidia decima omnium bonorum suorum, que habent ultra Stekenitze“
zu Lehen .
Am 06.12.1343 schließen her
Detleph gheheten van Parkentyn,
seine Verwandten Detlev (VIII) und Walrav (I) sowie die von
Krummesse, von Ritzerau, von Duvensee und von Grönau ein
Schutzbündnis mit den Fürsten Albrecht I. und Johann IV.
von Mecklenburg .
Diese Urkunde belegt das Selbstbewusstsein des lauenburgischen Adels
im Herrschaftsbereich der Bergedorf-Möllner Linie, die sich ja
nur deshalb unter den Schutz der mecklenburgischen Fürsten
stellen, weil sie ihre Rechte gegenüber der
Ratzeburg-Lauenburger Linie der Askanier sichern wollen. Am
10.01.1345 verpflichten sich Detlews
de Belendorpe miles, Detlews Kulznigk, Walrauenus quondam filius
domini Nottelmanni militis de Parkentyn
für sich und ihren Anhang gegenüber der Stadt Lübeck
zu einem Waffenstillstand bis nach dem nächsten Osterfest.
Genannt werden weiter Hinricus
Tzorkothen
und Nottelmannus
als „patrui“ der Vertragschließenden .
Dieser Urkunde hängt Detlevs rundes Siegel an .
Der gelehnte Schild ist quergeteilt, oben mit weitläufigen
Rauten schraffiert, unten schrägrechts geteilt, die vordere und
und untere Fläche ist dich kreuzweise schraffiert. Über dem
Schild steht ein Helm, der auf beiden Seiten mit fünf
Reiherfedern auf einer halben Scheibe besteckt ist. Unter dem Helm
ragen zwei verzierte Bänder vor. Die Umschrift zwischen
Perlenkreisen lautet: +
S' . DETLEVI . DE PARKENTIN
MIL
In der Folge findet sich dieses Siegel wiederholt .
Siegel Detlevs (VII) von Behlendorf (1345)
Am
01.09.1348 verbürgt sich Detlev (VII) zusammen mit dem Knappen
Heinrich Tzorkothe und Walrav (I) von Parkentin für die von
Hennekin Strikhose und Eberhard von Wickede der Stadt Lübeck
geschworene Urfehde .
Dann finden wir den Ritter Detlev Parkentin am 25.05.1351 in
Nykjöbing beim Bündnis der Herzöge Albrecht I. von
Mecklenburg und Erich I. von Sachsen-Lauenburg gegen die Grafen von
Schwerin .
Am 16.06.1351 ist Dethleuus
Parkentyn miles
mit anderen Adligen, darunter Notelmann
Perkentyn,
unter denen, die mit ihrem Lehnsherrn, Herzog Erich I. der Stadt
Lübeck versprechen, die Landwehr auf ihre Kosten auszubauen und
beständig zu unterhalten .
Am 29.12.1351 ist Detlev (VII) - wieder mit Nothelm (V) - Mitgelober,
als Herzog Erich I. das aus ritzerauischem Besitz erworbene Dorf
Mechow dem Domkapitel in Ratzeburg übereignet .
Dann ist Detleuus
de Parkentin de Belendorpe, miles
am 16.05.1353 zweiter Mitgelober bei den Brüdern Detlev und
Heinrich von Grönau, als diese dem Heiligen-Geist-Hospital zu
Lübeck alles Land vom Scheideberg zwischen Grönau und
Falkenhusen bis Blankensee nebst dem Torfmoor und dem Barenbrok
verkaufen .
Als
die Herzöge Albrecht V. und Erich III. am 14.04.1359 ihre
Herrschaft Mölln an die Stadt Lübeck verpfänden ,
wird der dortige landsässige Adel, die Krummesse, Ritzerau,
Duvensee, Parkentin, dessen Güter zum Teil in der verpfändeten
Herrschaft liegen, de facto zu Vasallen der Stadt. Dieser versprechen
sie - anscheinend zum Teil widerstrebend - am 01.11.1359 zunächst
vorläufig bis zu der nach der Rückkehr des außer
Landes weilenden Herzogs Albrecht V. zu leistenden Huldigung Gehorsam
zu leisten. Die förmliche Huldigung gegenüber der
Pfandinhaberin erfolgte am 06.07.1360 .
Dann ist Detlef
van Parkentyn, ridder, use leue man
am 06.05.1360 erster Zeuge, als Herzog Erich III. über den
Abschluss eines Friedensvertrages mit der Stadt Lübeck urkundet
.
Und als es im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen zwischen
König Waldemar IV. von Dänemark und König Magnus II.
von Schweden um die Vorherrschaft in Schonen König Waldemar IV.
gelang, den mit Schweden verbündeten Herzog Albrecht II. von
Mecklenburg am 10.08.1360 vor Helsingborg für einen
Waffenstillstand zu gewinnen, indem er ihn zugleich mit Herzog Erich
II. von Sachsen-Lauenburg verglich, der allen Ansprüchen auf
Albrechts Landen entsagte und darüberhinaus eine Eheabrede
zwischen der Tochter Erichs II. und Magnus, dem jüngsten Sohn
Herzog Albrechts II. zu Stande brachte, gelobten jeweils 30 Ritter
und Knappen von jeder Seite diese Vereinbarungen. An der Spitze der
lauenburgischen Vasallen steht der Ritter Dethlef
van Parkentin van Belendorpe
am als oberster Rat Herzog Erichs II. .
Zeuge ist Dethlef
van Parkentyn, ridder
am 06.03.1361 auch, als Herzog Erich (III) mit der Stadt Lübeck
auf drei Jahre einen Freundschaftsvertrag schließt .
Dann ist domini
Detleui de Parkentyn militis
am 10.07.1362 zusammen mit Emekinus
de Parkentyn
und Heynekinus
(de Parkentyn) Kulsingk
Zeuge, als die Brüder Nicolaus und Hartwig von Bülow ihre
Dörfer Schlagbrügge und Schlagresdorf gegen Goldensee und
1300 Mk.lüb.Pf. an das Domkapitel zu Ratzeburg vertauschen und
dieses am 15.07.1362 bezeugt, den Tausch vor Herzog Erich II. von
Sachsen-Lauenburg verlassen zu haben und der Herzog seine
Hoheitsrechte abtritt .
Am 09.04.1363 ist dominus
Detlews, miles de Parkentin, qui morans in Belentorpe
Bürge für Nothelm (V) von Parkentin, als dieser Einkünfte
aus Berkenthin verpfändet .
Darauf finden wir hern
Dethlof van Parkentyn
am 13.07.1363 als Mitgelober für Eggert (II) von Krummesse, als
dieser gelobt, Herzog Erich III. 20 Mk. jährlicher Hebung, die
er in dem Gute zu Krummesse und Lüttenmark verpfändet hat,
vor dem 25.07.1365 wieder einzulösen .
Am 08.12.1363 begibt sich Detlev (VII) mit anderen Rittern und
Knappen des Landes Ratzeburg, darunter Nothelm (V) von Parkentin, in
den Dienst des Grafen Adolf VIII. von Holstein (1353-1370) .
Am 15.11.1367 ist domino
Detleuo de Belendorpe
zugegen, als Herzog Erich III. erklärt, dass alle
Rechnungsverhältnisse zwischen ihm und seinem verstorbenen
Bruder Albrecht V. einerseits und dem Rate von Lübeck
andererseits vollständig ausgeglichen seien, so dass die von
beiden Teilen aus diesem Grunde ausgestellten Dokumente keine
Gültigkeit mehr haben, mit Ausnahme jedoch der der Stadt Lübeck
gegebenen Verpfändungsbriefe über die Stadt Mölln und
den dortigen Zoll .
Am 20.02.1368 ist Detlev (VII) Mitgelober bei den Herzögen Erich
II. und Erich IV., als diese mit den Herzögen Albrecht I. und
Heinrich III. von Mecklenburg einen zweijährigen Frieden
schließen
bzw. als sich Herzog Erich III. diesem Frieden am 25.02.1368
anschließt .
Am 29.06.1368 finden sich Ditleff
van Parkentin riddere, Noteman van Parkentin, knape unter
den in der Vogtei Mölln eingesessenen Adligen, die im Entwurf
des Huldigungsreverses ihrer neuen Lehnherrin Lübeck genannt
sind .
Dann ist her
Detlef Parkentyn van Belendorpe, riddere am
07.01.1370 erster Zeuge bei Herzog Erich III., als dieser der Stadt
Lübeck sein ganzes Herzogtum verpfändet .
Am 12.03.1371 urkunden Detlev
(VII) ridder, Clawes vnde Johan, knapen gheheten van Parkentyn
und der übrige in der Vogtei Mölln landsässige Adel
über die dem Rat von Lübeck geleistete Pfandhuldigung .
1272 sind her
Dethlef Parkentyn
und Volrad von Tralau Sachwalter des Knappen Henneke Scharpenberch
bei dessen Klage wegen der Ermordung seines Vaters Ludolf durch
Lübecker Bürger gegen die Stadt Lübeck (“unde
bidde iuk, dat gy my hir en recht vmme segghen“
).
Dann ist domino
Ditleuo Parkentyn militi
am 10.03.1374 als Vasall Herzog Erichs III. in einer Urkunde genannt,
in der Reiner, Thesaur von Schleswig, als päpstlicher
Subsekretär ein Mandat an zahlreiche Erzbischöfe, Bischöfe
und Geistliche erlässt, den Herzog wegen seiner Eingriffe in
die Rechte des Bischofs von Ratzeburg über das Patronatsrecht an
der Pfarrkirche und der Kapelle zum Heilig Kreuz in Bergedorf mit dem
Bann zu belegen .
Zusammen mit seinem Sohn Marquard (VIII) (“Detleuus
de Parkentin miles, Marquardus de Parkentin filius dicti domini
Detleui“)
ist Detlev (VII) am 16.04.1374 einer der vier Bürgen für
Detlev Rastorp, der sich verpflichtet, den lübschen Bürger
Johannes von Hildesheim, der sich gegen Nicolaus Lange für 12
Mk.lüb.Pf für ihn verbürgt hat, deshalb schadlos zu
halten .
Dann ist her
Detlef Parkentyn gheheten van Belendorpe, ridder
zugegen, als die Brüder Johann und Eggert Wulf am 14.09.1374
erklären, Schloss und Weichbild Bergedorf von Herzog Erich III.
und dem Rate von Lübeck zu treuer Hand erhalten zu haben .
Einen Tag später ist strenuus
vir dominus Detleuus de Parkentiin alias dictus de Belendorp, militis
dabei, als Herzog Erich III Bischof Heinrich von Ratzeburg das
Patronatsrecht an der Pfarrkirche in Breitenfelde und der Vikarie am
St.Johannis-Altar in Mölln gegen das Zugeständnis des
Patronatsrechts in der Pfarrkirche und Heilig-Geist Kapelle in
Bergedorf überlässt .
In der Folge bleibt dieser Tausch nicht umumstritten. Er wird erst am
28.01.1376 beigelegt, wobei Detlev wiederum als Zeuge auftritt .
Behlendorf: Kirche
In
den Aufzeichnungen des Niederstadtbuchs der Stadt Lübeck über
die Schuldverhältnisse benachbarter Fürsten und Adeliger zu
lübschen Bürgern steht 1374 auch Dominus
Detleuus Parlentyn dictus de Belendorpe
verzeichnet .
Er hatte von Heinrich Joden 110 Mk. lüb. Pf. geliehen. Als
Mitlober „mit
eener samender hand unde in ghuden truwen“
tritt Detlef
van Parkentijn anders geheten van Belendorpe am
21.09.1375 für Marquard (III) von Krummesse auf, als dieser dem
Lübecker Ratmann Johann Schepenstede die Hälfte seines
Dorfes Groß Schenkenberg verkauft .
Am 13.06.1376 bezeugt er dann auch den Verkauf der anderen Hälfte
durch Heinrich (VII) und Johannes (VI) von Krummesse .
Ebenso ist er am 29.09.1376 dabei, als Herzog Erich III. seinen
lehnsrechtlichen Konsens erteilt .
Als seine beiden Töchter Gheze (Gertrud) und Elisabeth (Elsebe)
als Klosterfrauen in Reinbek aufgenommen werden, verschreibt ihnen
ihr Vater, her
Dethlef Parkentyn, eyn ridder „ver hove, beleghen to dem Kalen
Campe, to yewelker hove twe mark gheldes, der se bruken scholen ere
daghe mit alleme rechte, mit wysschen, mit holten, mit buschen, mit
watere, mit weyde, mit broken unde mit den koten up der abderen zyde
der Steknysse ... unde meynliken mit al der tobehoringhe, dat to den
ver hoven voreschreven gy oldinghes bette hertho to gheleghen heft:
des zwe tomole vry unde qwyth mit aller nut vnde vrucht ere daghe to
erer nut vnde behuf vredezam vnde beqwemeliken bruken scholen, alze
hern Dethleuues olderen vore vnde he na des gy vryest ghebruket
hebben. Wan ok God voghed, dat der twyer zyner vorebenomeden dochtere
eyn van desseme levende scheded, zo schal de andere dochter, der
overblift an deme levende, al desses vorebenomeden ghudes allyhe wolm
bruken to ereme levende yn as der wyze, alze hir voreschreven steyd.
Wan ze aver beyde van ereme levende yn scheden zyn, zo schal al dit
vorebenomede ghud wedder an de neghesten rechten erfnamen vallen qwyt
und vry; alze yt vore wezen heft“.
Herzog Erich III. gab zu dieser Regelung am 25.03.1377 seinen
lehnsrechtlichen Konsens .
Als
der Knappe Detlef Rastorp am 28.09.1379 den Rat zu Lübeck
sechzig auszuwählende Eichen in seinen Hölzungen in Kulpin
verkauft, sind Detlef
van Parkentijn, wonaftich to Belendorp, ridder
und Marquard
sijn soen
Zeugen
und am 17.11.1383 ist Detleuus
de Parkentin miles
Bürge bei der Urfehde der Knappen Burchard und Johann von
Odzehude .
Detlev (VII), Senior der lauenburgischen Ritterschaft, muss
mittlerweile ein recht alter Mann von nahezu 80 Jahren gewesen sein,
da er doch schon 1315, wenn auch noch als Minderjähriger,
erstmals genannt wird. Als nun zwischen November 1383 und Juni 1387
sein Sohn und Erbe Marquard (VII) starb und seine Töchter im
Kloster Reinbek versorgt waren, entschloss sich Detlev seinen
gesamten Besitz,
„dat ghantze dorp to Belendorpe mid deme houe vnde mit deme
bergfrede de dar by beleghen is, den hof de gheheten is lutken anker,
dat ghantze dorp ghisemestorp vnde vort twe houen in der veltmarke to
hermenstorpe vnde de molen de by deme groten ankere beleghen is, vnde
al dat, dat he hadde in deme dorpe to den groten ankere beleghen in
deme stichte to razeborg mit alle eren tobehoringen also de in eren
scheden beleghen syn mit ackere ghebuwet vnde unbebuwet, mit wischen,
mit weyden, moren, bruken, holten, buschen, mit wateren stowet vnde
vmghestowet, see vnde dyke mit vischereyen und mit aller nvttigkeit
de van dessen benomeden ghude komen mach vor sostynhundert mark vnde
twintich mark lubischer penninge“
an das Domkapitel in Ratzeburg zu verkaufen. Herzog Erich III. gab am
24.06.1387 seinen lehnsrechtlichen Konsens, behielt sich aber ein
Wiederkaufsrecht und alle seine und seines Schlosses Ratzeburg
Gerechtsame an diesen Gütern vor
und bezeugte am 24.07.1398 dass die Zehnten, „de
her Detleff Parkentyn ridder vnde dat ganze slechte van de
Parkentynere, de verstorven sind, hedden ghehad vnde hadden by eren
levende over de Stekenitze vnde in unseme lande to Molne“,
dem Stift und der Kirche Ratzeburg zugefallen sind .
Die ihm verbliebenen Güter, die wohl außerhalb des
askanischen Herzogtums lagen, schenkte Detlev am 06.10.1390 an seine
„Veddern“, den Dompropst Detlev von Parkentin und Henning
von Parkentin zu Prieschendorf .
Aus
der Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau sind drei Kinder
bekannt:
Marquard (VI)
> VI–53
Gheze (Gertrud)
> VI–54
Elzabe (Elisabeth I)
> VI-55
Vor
dem 06.01.1392 ist Detlev (VII) von Behlendorf dann gestorben, denn
an diesem Tage verkauft Herzog Erich IV. den ehemaligen Besitz von
Ditlef
Parkentyn, ridder, dem God gnedich sy und
den das Domkapitel inzwischen wieder abgestoßen hatte, an
Detlev (I) von Grönau .
Als verstorbener ehemaliger Besitzer von Behlendorf wird Detlev (VII)
dann noch in mehreren Urkunden genannt: 01.09.1394 ,
30.04.1424
und 16.11.1444 .
Detlev (VIII) KULZNIG
(V
– 36); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, Sohn
Heinrichs (III), urk. 1332/1345 - Erstmals genannt wird er offenbar
als Detlef
Parkentin, hern Hinric Parkentines sone
in der Sühnevereinbarung vom 23.04.1332 .
Detlev schließt dann am 06.12.1343 mit dem übrigen Adel
der Mölln-Bergedorfer Linie des askanischen Herzogtums nach dem
Tode von Herzog Albrecht III. zur Sicherung seiner Rechte gegenüber
der Ratzeburg-Lauenburger Linie ein Schutzbündnis mit den
mecklenburgischen Fürsten schließen .
Die Reihenfolge seiner Nennung in dieser Urkunde (“Detleph
gheheten van Parkentyn, her Detleph (van Belendorpe) und Walrauen van
Parkentyn“)
macht es so gut wie sicher, dass er identisch ist mit Detlews
Kulznigk,
der sich am 10.01.1345 mit Detlev (VII) von Behlendorf und Walrav (I)
von Parkentin gegenüber der Stadt Lübeck zu einem
Waffenstillstand bis nach dem nächsten Osterfest verpflichtet .
Dieser Urkunde hängt sein Siegel an .
Es zeigt einen quergeteilten stehenden Schild, der unten schrägrechts
geteilt ist, wobei die vordere und untere Fläche schraffiert
sind. Über dem Schild stehen drei Federn, die in den Schriftrand
hineinragen. Die Umschrift zwischen glatten Kreisen lautet: +
S* . DETLEVI PARKENTYN.
Nach 1345 hören wir von Detlev (VIII) nichts mehr.
Walrav (I) von PARKENTIN
(V
– 37); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, Sohn
Nothelms (III), urk. 1343/1348 - Er gehört am 06.12.1343 mit
den übrigen Adligen der Mölln-Bergedorfer Linie des
askanischen Herzogtums zu denen, die sich nach dem Tod von Herzog
Albrecht III. zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der
Ratzeburg-Lauenburger Linie unter den Schutz der Herzöge von
Mecklenburg begeben .
Zusammen mit seinen Verwandten Detlev (VII) von Behlendorf und Detlev
(VIII) Kulznigk verpflichtet sich Walrauenus
quondam filius domini Nottelmanni militis de Parkentyn am
10.01.1345 gegenüber der Stadt Lübeck zu einem
Waffenstillstand bis nach dem nächsten Osterfest .
Der Urkunde hängt Walravs schildförmiges Siegel an .
Es zeigt auf der Schildfläche die Teilung wie bei Detlev (VIII)
Kulznigk und die Umschrift zwischen glatten Linien: +
S' WALRAVEN PARKENTIN.
Dann ist Walrav am 02.04.1346 Mitgelober bei den Verpflichtungen des
Knappen Henneke Hummersbüttel d. Ä. gegenüber Graf
Johann III. von Holstein (1312-1359) .
Letztmals erscheint er am 01.09.1348, als er sich mit Detlev (VII)
von Behlendorf und Heinrich (VII) Tzorkothe für die von Hennekin
Strikhose und Eberhard von Wickede der Stadt Lübeck geschworene
Urfehde verbürgt .
Nothelm (V) von PARKENTIN
(V
– 38); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall mit
Besitz in Berkenthin, urk. 1345/1368 - Am 10.01.1345 wird
Nottelmannus
de Parkentin
durch seine „patrui“ (= patruelis) Detlev (VII) von
Behlendorf, Detlev (VIII) Kulznig und Walrav (I) bei deren
Waffenstillstand mit Lübeck mitverpflichtet .
Am 16.06.1351 ist Notelmannus
Parkentyn famulus
unter den Adligen der Vogtei Mölln, die sich gegenüber der
Stadt Lübeck zum Unterhalt und zum Ausbau der Landwehr
verpflichten .
Dann ist Nothelman
de Parkentin famulus
zusammen mit Detlev (VII) Mitgelober bei Herzog Erich I., als dieser
das aus ritzerauischem Besitz erworbene Dorf Mechow dem Ratzeburger
Domkapitel übereignet .
Am 01.11.1359 ist Notzelman
de Parkentin armiger
unter den Adligen der Vogtei Mölln, die ihrer neuen Lehnsherrin
Lübeck vorläufig huldigen .
Die förmliche Huldigung holt er am 06.07.1360 nach .
Am 09.04.1363 verpfändet Notemannus
dictus Parkentin
seine Einkünfte aus dem von ihm an Hinze Reders überlassenen
Teil von Berkenthin dem lübschen Bürger Ludolf Eckermann
für 32 Mk.lüb.Pf. Bürgen sind „dominis
Detlews, miles de Parkentin, qui moratur in Belendorpe, Hinrik
Scorcote et Henneke Parkentin“
.
Der Urkunde hängt Nothelms rundes Siegel an .
Der geneigte Schild zeigt die übliche Teilung, nur ist die linke
Seite der unteren Hälfte mit großen Rauten überzogen,
deren jede ein Kreuzchen enthält. Die anderen Flächen sind
glatt. Am Grund neben dem Schild sind Rankenverzierungen angebracht.
Die Umschrift lautet S'
NOTTHELMANI DE PARKENTIN.
Am 08.12.1363 begibt sich Not(elmann)
van Parkentyn
mit zahlreichen Rittern und Knappen des Landes Ratzeburg in den
Dienst des holsteinischen Grafen Adolf VII. .
Dort finden wir Nottelmann
Parkentyn famulus
1365 als Mitgelober bei den Brüdern Marquard und Hinrich Breyde
zu Rykenbeke, als diese das Dorf Schulendorf im Kirchspiel
Gleschendorf an die Brüder Albert und Konrad Brüggemaker
verkaufen .
Letztmals genannt ist Noteman
van Parkentin
am 29.06.1368, als er mit dem in der Vogtei Mölln eingesessenen
Adel der Stadt Lübeck huldigt .
Heinrich (VIII) Tzorkothe/von
PARKENTIN
(V
– 39); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, urk.
(1341)1345/1367 - Vermutlich ist er als Heinrico
Parkentin famulo
am 18.12.1341 Mitgelober für Poppe von Vasmerstorpe, als dieser
seinen Besitz in Bocholt unter Zustimmung seiner Brüder an den
Lübecker Bischof Johannes (1331-1347) verlauft .
Am 10.01.1345 wird Hinrico
Tzorkothen
als „patruus“ von Detlev (VII) von Behlendorf, Detlev
(VIII) Kulznig und Walrav (I) von Parkentin durch deren
Waffenstillstandsvereinbarung mit der Stadt Lübeck mit
verpflichtet .
Dann verbürgt er sich am 01.09.1348 mit Walrav (I.) und Detlev
(VII) für die von Hennekin Strikhose und Eberhard von Wickede
der Stadt Lübeck geschworene Urfehde .
Ob er identisch ist mit jenem Hinricus Parkentyn, der am 30.08.1357
als Mitgelober beim Waffenstillstand der Brüder Vicko und Volrad
von Lützow mit der Stadt Lübeck auftritt ,
lässt sich mit Sicherheit nicht sagen. Für Nothelm (V)
bürgt Hinrik
Scorkote
am 09.04.1363, als dieser Einkünfte aus Berkenthin verpfändet
.
Zuletzt genannt ist Hinricus
Parkentyn alias dictus Sorcote am
27.03.1367, als er mit weiteren Angehörigen der Familie von
Parkentin durch die Geistlichen der bremischen Diözese zum
nächsten Gerichtstag nach Misericordia zitiert wird .
Nothelm (VI) von PARKENTIN
(V
– 40); Knappe, gräflich holsteinischer Vasall, Sohn
Eggerts (IV), urk. 1317/1332 - Als Sohn Eggerts (V) („Nothelmus
filius predicti Eckardi“)
wird er am 02.02.1317 beim Verkauf von Groß Timmendorf erstmals
genannt .
Dann erscheint er vermutlich als Notlem
Parkentin, de dar wonet to Wendeschen Tymmendorpe in
der Sühnevereinabrung der Parkentin mit Bischof Marquard von
Ratzeburg am 23.04.1332 .
Als ehemaliger Mitbesitzer von Groß Timmendorf nennen ihn noch
die Urkunden vom 07.07. und 12.12.1351 .
Sivert (I, Syfridus) von
PARKENTIN +vor 19.06.1367
(V
– 41); Knappe, gräflich holsteinischer Vasall in
Hemmelsdorf, Sohn Eggerts (V), oo
N. NN., Kinder: Henneke (Johann IV) Sack, Sivert (II), urk.
1332/1362 - Erstmals genannt sind Syuerd
vnde Eggert, brodere van Parkentin
in der Sühnevereinabrung vom 23.04.1332 .
Dann erscheint Syfridus de Parkentin famulus unter dem 16
holsteinischen Rittern und Knappen, die am 15.07.1336 den Knappen
Volquin von Walstorp zur Beitreibung einer Geldforderung an die Stadt
Lübeck bevollmächtigen .
Dann ist Syuart
Parkentin, Egherdes sone
am 04.04.1339 Mitgelober bei seinen Verwandten Sivert und Otto von
Buchwaldt, als diese dem lübschen Ratsherrn Johann von
Schepenstede ihr Dorf Offendorf im Kirchspiel Ratekau verkaufen .
Am 06.02.1340 tritt Sifridus Parkentin erneut als Mitgelober bei
Siegfried von Buchwaldt auf, als dieser darüber urkundet, dass
er dem Lübecker Bürger Hermann Crane wiederkäuflich
sein Dorf Malkendorf verkauft hat .
Dann ist er am 24.06.1350 Mitgelober bei Heinrich von Hamme, als
dieser die Hälfte des Dorfes Lütjensee an den Dekan des
Hamburger Domkapitels, Johannes, verkauft .
Am 10.04.1353 tritt er als Mitgelober bei Volrad von Buchwaldt auf,
der dem Lübecker Bürger Albrecht Brüggemann sein
mittlerweile wieder eingelöstes Dorf Malkendorf verkauft .
Darauf ist Sifridus
de Parkentyn famulus am
06.04.1357 Bürge bei Marquard, Heinrich und Timmo von Buchwaldt
zu Snikrode, als diese dem Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck für
1000 Mk. lüb. Pf ihr ganzes Dorf Gleschendorf verkaufen .
Der Urkunde hängt Siverts schildförmiges Siegel an .
Auf der Schildfläche steht ein Helm, der auf jeder Seite mit
sechs Federn um einehalbe Scheibe halbkreisförmig besteckt ist.
Unter dem Helm ragen zwei Bänder vor. Die Umschrift zwischen
glatten Linien lautet: S'
. SIFFRIDI . PARKENTHIN
1357/1359
ist Sivert (I) einer der Hauptakteure der Fehde mit Bischof Wipert
von Ratzeburg .
Am 23.07.1358 plünderte er mit seinen Genossen die Dörfer
Groß und Klein Bünsdorf, Rottensdorf und Retelsdorf und am
24.01.1359 legten sie einen Hinterhalt bei Selmsdorf, überfielen
und plünderten das Dorf und steckten es zum Teil in Brand. Dabei
wurden zehn Leute des Bischofs getötet und über 70
gefangengenommen. Dann überfielen die Parkentin Schwanbeck,
Zarnewenz und plünderten Malzow. Schließlich belegte
Hermann, Abt zu St.Marien vor Stade als päpstlicher Konservator
des Stifts Ratzeburg am 11.10.1359 Sivert (I) von Parkentin mit dem
Bann .
1359
ist Sivert (I) Mitgelober, als Marquard Brokdorff, sein Sohn
Heinrich, ferner die Söhne des Ritters Hinrik Brokdorff,
Hartwig, Hinrik und Nicolaus, sowie Hildelenus de Brokdorp, der Sohn
des verstorbenen Hildelevus ihr Dorf Kesdorf an das heiliogen
Geist-Hospital in Lübeck verkaufen .
Dann ist Sifridus
de Parkentyn
am 01.11.1360 Mitgelober bei den Brüdern Kredeke, Timmo,
Siegfried und Hennekin von Buchwaldt, als diese den Lübecker
Bürgern Albert, Konrad und Dietrich Brüggenmann ihr Dorf
Hobberstorf im Kirchspiel Ratekau verkaufen .
Dann bürgt Syfridus
am 28.02.1361 für Heinrich und Marquard von Buchwaldt, als diese
versprechen, mehrere, dem Lübecker Ratsherrn Dethard
Sachtelevent verpfändete Güter binnen sechs Jahren wieder
einzulösen und unter die Lehnshoheit des Grafen Adolf VII. von
Holstein zurückzubringen .
Erneut bei Heinrich und Marquard von Buchwaldt ist Syfridus am
20.03.1362 Mitgelober, als diese sich verpflichten, die an den
lübschen Ratsherrn Hartwich Wullenpunt verpfändeten 10 Mk
Einkünfte in Bühnsdorf, das Dorf Pohnsdorf, den dritten
Teil von Sierksdorf, das Dorf Snikrode und das Dorf Garkau innerhalb
von sechs Jahren zurückzukaufen .
Dann ist Sivert am 25.06.1362 zugegen, als Graf Adolf VII. von
Holstein den Verkauf des Dorfes Horstorf im Kirchspiel Rensefeld
durch Siegfried von Buchwaldt an die Lübecker Bürger Albert
und Konrad Brüggenann bestätigt .
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau (eine BROKDORFF
?) stammen zwei, Söhne:
Henneke (Johann IV)
Sak > VI-60
Sivert (II)
> VI-61
Nach
1362 ist Sivert dann wohl gestorben, denn die Urkunde vom 19.06.1367,
in der als Vater von Henneke genannt Sack und Sivert (II) genannt
wird, nennt diese ganz offenbar als Erben ihres Vaters, die von Graf
Adolf VII. Geld einfordern, das dieser ihrem Vater schuldete .
Als Vater von Henneke und Sifrid erscheint quondam
Syfridis Parkentyn, qui morabatur in Hemmyngestorpe
in einer am 01.02.1382 in Plön ausgestellten Urkunde Graf Adolfs
VII, in der dieser die von dem Lübecker Bürger Hinrich
Witte verfügte Stiftung einer Vikarie, die mit dem Dorf
Dudeschen
Tymmendorpe
ausgestattet ist, unter der Bedingung genehmigt, dass sie seinem
Notar Eler Bunstorf übertragen wird .
Dieser Urkunde ist zu entnehmen, dass die holsteinische Linie der
Parkentin nicht nur in Groß und Klein Timmendorf begütert
gewesen ist, sondern auch in Hemmelsdorf, wo sie neben den Buchwaldt
einen Wohnsitz hatte.
Eggert (VI) von PARKENTIN
(V
– 42); Knappe, gräflich holsteinischer Vasall, Sohn
Eggerts (V), urk.1332 - Er ist nur ein Mal, am 23.04.1332 in der
Sühnevereinbarung seines Geschlechts mit Bischof Marquard von
Ratzeburg zusammen mit seinem Bruder Henneke genannt .
Detlev (IX) von PARKENTIN
(V
– 43); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Detlevs (VI), urk. 1332 - Er wird nur in der Sühnevereinbarung
vom 23.04.1332 als Sohn Detlevs (VI) in Dassow genannt .
Eggert (VII) von PARKENTIN
(V
– 44); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Detlevs (VI), urk. 1332 - Er wird nur in der Sühnevereinbarung
vom 23.04.1332 als Sohn Detlevs (VI) in Dassow genannt .
Nicolaus (I) PARKENTIN gnt. KREYE
(V
– 45); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, urkundet
1334/1341 - 1334 wird Nicolaus
Parkentyn dictus Kreye
mit seinem „patruus“ (= patruelis) Hermann Parkentin und
anderen Adligen in Lübeck wegen Ermordung des lübschen
Ratsmannes Volmar von Attendorn verfestet. Herzog Albrecht I. von
Mecklenburg als Lehnsherr verhieß den Lübeckern ein
bedeutendes Mangeld oder Wergeld von den Familien der Täter zu
beschaffen, um die Tat zu sühnen .
Dann verpflichtet sich Nicolaus Parkentyn dictus Kreye famulus in
einer zwischen dem 07. und 13.01.1341 ausgestellten Urkunde mit
anderen Adligen gegen den Rat zu Lübeck und den dortigen
Reitervogt Marquart Boom, für den den Gütern des
Heiligen-Geist-Hospitals und des St. Johannis-Klosters zugefügten
Schaden 70 Mk.lüb.Pf. zu zahlen .
Der Urkunde hängt sein schildförmiges Siegel an .
Es zeigt auf der Schildfläche einen stehenden Helm von vorne
gesehen, der auf beiden Seiten mit sechs Reiherfedern besteckt ist,
die halbkreisförmig um die halbe Scheibe geordnet sind. Die
Umschrift lautet: +
: S' . NICOLAI . PARKENTIN.
Er
war vielleicht mit jener ?Margaretha
NN.
verheiratet, die als Großmutter von Henning von Parkentin und
Bischof Detlev von Ratzeburg bezeugt ist.
Heinrich (IX) von PARKENTIN
+vor 22.09.1360
(V
– 46); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Marquards (IV), urk. 1332/1357, oo
?Gisela
NN.
- Mit seinem Bruder Reimer (I) ist Hinric, Marquardes sone zuerst in
der Sühnevereinabrung vom 23.04.1332 genannt .
Am 24.02.1334 bezeugt er mit seinen Brüdern (“Marquardus,
Hinricus, Reymarus, Detlevus dicti Parkentin, famuli“)
den Verkauf von Diensten aus vier Hufen in Küssow durch Bernd
von Plessen und Marquard von Hagen .
Am 08.04.1347 gehören Hinricus
(et) Hermannus de Parkentyn, filij domini Marquardi de Parkentyn,
militis und
ihre Vettern, die Brüdern Nikolaus, Heinrich, Heynekinus und
Marquard von Parkentin, zu den Schenkern eines Grundstückes
„sitam
in villa Dartzow, quam inhabitabat quondam quidam dictus Tymmo
Droghemolner“
an die Dominikaner in Lübeck. Die notwendige Bestätigung,
die einzuholen die Schenker offenbar versäumt hatten, holte am
27.09.1397 Bischof Detlef von Parkentin auf Bitten des
Predigerbruders Konrad Leest nach .
Vor 1360 ist Heinrich (IX) dann gestorben, denn am 22.09. dieses
Jahres gibt seine Witwe Ghischlen (Gisela) ihre Zustimmung, als
Herzog Albrecht I. von Mecklenburg den Heinrich Kulebus mit dem
Pfandbesitz eines Hofes zu Damshagen belehnt .
Dann gehört Ghyselam,
quondam Hinrici Perkentyn relicta vidua
am 27.03.1367 mit weiteren Angehörigen der Familie von Parkentin
zu denen, die von den Geistlichen der bremischen Diözese zum
nächsten Gerichtstag nach Misericordia zitiert werden .
Den Grund für diese Vorladung kennen wir nicht.
Reimer (I) von PARKENTIN
(V
– 47); Knappe, fürstlich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Marquards (II), urk. 1332/1334 - Als Sohn Marquards (II) wird er in
der Sühnevereinbarung vom 23.04.1332 genannt .
Dann ist Reymarus
dictus Parkentin famulus
am 24.02.1334 mit seinen Brüdern Marquard (V), Heinrich (VIII)
und Detlev (VIII) Zeuge bei den Knappen Bernhard von Plessen und
Marquard von Hagen, als diese dem St. Johanniskloster zu Lübeck
alle ihnen aus 4 Hufen in Küssow zustehenden Dienste verkaufen
.
Marquard (V) von PARKENTIN
(V
– 48); Knappe (1321), Ritter (1353), herzoglich
mecklenburgischer Vasall, Sohn Marquards (IV), urk. 1321/1353 - Mit
seinen Brüdern Heinrich (VIII), Reimer (I) und Detlev (X)
bezeugt er am 24.02.1334 den Verkauf von Diensten an vier Hufen in
Küssow durch die Knappen Bernd von Plessen und Marquard von
Hagen an das St. Johanniskloster zu Lübeck .
Nicht entscheiden lässt sich dann die Frage, ob eroder Marquard
(IV) der Knappe ist, der im Verzeichnis der von Bischof Marquard von
Ratzeburg ausgegebenen Zehnten mit Zehntenbesitz in Pohnsdorf und
Tankenhagen genannt ist .
Auf ihn bezieht sich dann aber eine am 12.11.1353 ausgestellte
Urkunde, deren Echtheit umstritten ist, in der Herzog Albrecht I. von
Mecklenburg dominus
Marquardus Parkentyne militis, necnon Hermannus fratris eius, famulus
und ihren Erben den Hof Johannsmühle mit 2 Hufen (“curiam
nostram dictam Johansmolen cum duobus mansis agri“)
verleiht. Gleichzeitig gestattet der Herzog den Parkentin den
Wiederaufbau der alten Burg in Dassow (“Insuper
iam dicti Parkentyne et ipsorum heredes castrum in Dartzouw
reedificare possunt in loco, vbi prius fuerat situatum“
) .
Detlev (X) von PARKENTIN
(V
– 49); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Marquards (IV), urk. 1334/1335 - Detlev (X) bezeugt am 24.02.1334
zusammen mit seinen Brüdern Marquard (V), Heinrich (VIII) und
Reimer (I) den Verkauf der Dienste aus vier Hufen in Küssow
durch Bernd von Plessen und Marquard von Hagen .
Ob er oder Detlev (VI) im Verzeichnis der von Bischof Marquard von
Ratzeburg verlehnten Zehnten als Zehnteninhaber in Pohnsdorf und
Tankenhagen
gemeint ist, lässt sich nicht sagen.
Hermann (I) von PARKENTIN
(V
– 50); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn
Marquards (IV), urk. 1334/1353 - 1334 wird Hermannus
Parkentyn
als „patruus“ (= patruelis) von Nicolaus (I) gnt. Kreye
mit diesem und anderen Genossen wegen der Ermordung des lübschen
Ratsmannes Volmar von Attendorn in Lübeck verfestet. Gegen ein
bedeutendes Mangeld bzw. Wergeld wurde er wieder freigelassen .
Am 08.04.1347 gehörte er mit seinem Bruder Heinrich (IX) und
seinen „Vettern“ zu den Schenkern eines Grundstücks
in Dassow an die Dominikaner .
Mit seinem Bruder Marquard (V) erhält er angeblich am 12.11.1353
von Herzog Albrecht I. von Mecklenburg die Johannsmühle mit zwei
Hufen sowie das Recht, die alte Burg bei Dassow wieder aufzubauen .
?Eggert (VIII) STEN
(V
– 51); Knappe, er mag im Zusammenhang mit Emeke Sten (VI-57)
stehen, für den zumindest Wappengleichheit mit den Parkentin
nachgewiesen ist. Er erscheint am 23.04.1332 in der Sühnevereinbarung
der Parkentin mit Bischof Marquard von Ratzeburg .
Möglicherweise waren Eggert und Emeke Vater und Sohn. Eggert mag
dabei am ehesten mit einer Angehörigen der Familie von Rathlow
bzw. von der Lo verheiratet gewesen sein, die den Rufnamen Emeke in
die Familie brachte.
?Nothelm (VII) von NEUENHAGEN
(V
– 52); Knappe, er trägt den parkentinschen Leitnamen. In
den Urkunden erscheint er am 23.04.1332 in der Sühnevereinbarung
der Parkentin mit Bischof Marquard von Ratzeburg als Notlem
van deme Nyghen Haghene
.
Bei ihm fällt auf, dass er sich nach Neuenhagen im Kirchspiel
Kalckhorst nennt, das 1506 im Besitz von Hans (Johann) von Parkentin
ist. Vermutlich gehört auch Nothelm von Neuenhagen zur Familie
von Parkentin.
Die sechste
Generation:
Marquard (VI) von PARKENTIN
(VI
– 53); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, Sohn
Detlevs (VII), urk. 1374/1379 - Marquardus
de Parkentin, filius dicti domini Detleui
ist mit seinem Vater am 16.04.1374 Mitgelober bei Detlev Rastorp, als
dieser sich verpflichtet, dem lübschen Bürger Johannes von
Hildesheim, der sich gegen Nicolaus Lange für 12 Mk für ihn
verbürgt hatte, deshalb schadlos zu halten .
Der Urkunde hängt Marquards schildförmiges Siegel an .
Es zeigt auf dem Schild die gewöhnlich Teilung und die Umschrift
..
(M)ARQARDI
X P....
Wieder
mit seinem Vater bezeugt Marquard am 28.09.1379 den Verkauf von
Eichen in seinen Hölzungen in Kulpin durch Detlev Rastorp .
Bald danach ist Marquard (VI), noch vor seinem Vater, gestorben.
Gertrud (Gheze) von PARKENTIN
(VI
– 54); Nonne, Tochter Detlevs (VII), urk. 1377/1397 - Als sie
und ihre Schwester Elsabe als Klosterfrauen im Kloster Reinbek
aufgenommen werden, verschrieb ihnen ihr Vater vier Hufen auf dem
Kalen Kamp, jede Hufe mit einem Ertrag von 2 Mk. Dieser sollte ihnen
Zeit ihres Lebens zustehen, danach aber wieder an die nächsten
Erben zurückfallen. Im Falle des Versterbens einer der beiden
Schwestern sollte die andere in den Genuss der vollen Summe kommen.
Herzog Erich III. erteilt dieser Regelung am 25.93.1377 seinen
lehnsrechtlichen Konsens .
Gheze überlebte ihre Schwester. Am 14.08.1397 wird sie als Gheze
Parkentyns, kostersche des
Klosters Reinbek genannt, als dieses eine Rente von 10 Mk aus dem
Dorfe Köthel verkauft .
Kloster Reinbek
Elsabe (Elisabeth I) von PARKENTIN
(VI
– 55); Nonne, Tochter Detlevs (VII), urk. 1377 - Sie wird nur
bei der Verschreibung der vier Hufen auf dem Kalen Kamp an sie und
ihre Schwester Gheze durch ihren Vater als Nonne im Kloster Reinbek
genannt .
Heynekinus (Heinrich X) gnt.
KULSINGK
(VI
– 56); Knappe, herzoglichsachsen-lauenburgischer und lübscher
Vasall, urk. 1359/1368 - In den Urkunden erscheint er als Heynekinus
Kulsingk
bzw. Heyneke
Parkentin.
Dass es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt, daran kann
aufgrund seiner Bindungen zu den übrigen Angehörigen des
Parkentinschen Geschlechts und seiner Nennung innerhalb der Urkunden
kein Zweifel bestehen. Sein Beiname erinnert zudem auffallend an den
von Detlev (VIII) Kulznig, dessen Bruder oder eher Sohn er wohl
gewesen ist, da er nach dem Verschwinden von Detlev (VIII) Kulznig
aus den Urkunden an dessen Stelle genannt wird. Am 01.11.1359 gehört
Heyneke
Kulsingk armiger
zu den Adligen der Vogtei Mölln, die der Stadt Lübeck
vorläufig huldigen .
Dann bezeugt er am 10.07.1362, zusammen mit Detlev (VII) von
Behlendorf und Emeke von Parkentin, den Tausch der Dörfer
Schlagbrügge und Schlagresdorf durch die Brüder Nicolaus
und Hartwig von Bülow (MUB XV, 9068). Als Heyneke Parkentin ist
er am 09.04.1363 Bürge für Nothelm (V) von Parkentin, als
dieser Einkünfte aus Berkenthin verpfändet .
Der Urkunde hängt Heinrichs rundes Siegel an. Es zeigt auf
stehendem Schild die gewöhnliche Teilung zeigt, wobei die linke
obere Seite der unteren Hälfte fein gegliedert ist. Die
Umschrift lautet: S'
heynonis Parkentin
.
Emeke PARKENTYN (?dictus STEN)
(VI
– 57); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall,
urk.1362/1365 -Emeke
Parkentyn famulus
urkundet zunächst zusammen mit Detlev (VII) von Behlendorf:
10.07.1362
und 15.07.1362 .
Am 30.12.1365 erscheint er unter den Bürgen bei der
Sühnevereinbarung Dietrichs und Bertolds von Ritzerau mit dem
lübschen Vogt Thidericus Steynbeke .
Der Urkunde hängt Emekes rundes Siegel an .
Es zeigt einen auf der Fläche stehenden Helm, der zu beiden
Seiten mit fünf Federn besteckt ist, die unmittelbar auf dem
Helm stehen. Die Umschrift lautet: +
S' EMMEKINI PARKENTIN.
Sein Rufname kam vielleicht über die Rathlow zu den Parkentin,
die ja 1332 bei der Sühnevereinbarung auf dem Priwall als sehr
nahe Verwandte der Parkentin erscheinen.
Emeke Sten, Siegel 1362
In
einer 1362 ausgestellten Urkunde über empfangenen Sold erscheint
ein in lübschen Diensten stehender Emeke STEN unter zahlreichen
anderen, offenbar nicht holsteinischen Knappen .
Auffallend ist, dass dieser Emeke Sten ein Siegel führt, das
völlig dem der Parkentin gleicht .
Es zeigt auf dem Schilde eine querrechts liegende Spitze, die
weitläufig rautenartig schraffiert ist. Dazu die Umschrift
zwischen glatten Kreisen: .
S'
EMEKINI . STEN .
Unklar
bleibt, in welcher Beziehung Emeke Sten zur Familie Parkentin stand.
Mir scheint Mildes Vermutung, dass sich hier nur ein einzelnes Glied
der Parkentin nach seinem Beinamen nennt
plausibel. Emeke Sten wäre dann am ehesten gleichzusetzen mit
dem sonst in Urkunden vorkommenden Emeke von Parkentin.
Claus (Nicolaus, II) von
PARKENTIN
(VI
– 58); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Bruder von Johann (III), urk. 1354/1376 - Erstmals genannt
wird er am 06.11.1354, als die Brüder Ludeke und Hermann
Scharpenberg und Volrad Lützow in ihrem und Claws
Parkentins,
sowie Eler Modentins Namen mit der Stadt Hamburg einen
Waffenstillstand schließen .
In einer vor 1359 ausgestelleten Urkunde beschwert sich dann Herzog
Erich III. von Sachsen-Lauenburg beim Rat der Stadt Lübeck,
dass der Lübecker Bürger Ludeke von Mölln die Brüder
Claus
unde Johann Parkentin kindere,
ihr väterliches Erbe in Besitz zu nehmen, in dem er eine Wiese
abmähe .
Fock
will in den Brüdern bürgerliche Vertreter sehen, die
zufällig denselben Namen tragen wie ihre gleichzeitigen adeligen
Namensvettern. Dafür fehlt indes der Beweis. Dann stellt Luder
von Hagen am 11.11.1367 Claws
unde Johanne brodere, Parkentyn heten,
eine Obligation auf 29 Mk. lüb. Pf aus .
Am 12.03.1371 gehört Clawes
gheheten van Parkentyn
zu den Adligen der Vogtei Mölln, die der Stadt Lübeck als
Pfandinhaberin der Vogtei huldigen .
Letztmals genannt wird Claus 1376 als „Getreuer“ Herzog
Erichs III.
Johann (III) von PARKENTIN
(VI
– 59); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Bruder von Claus (II), urk. vor 1359/1371 - Johann urkundet
stets zusammen mit seinem Bruder Claus: vor 1359 ,
11.11.1367 .
Am 12.03.1371 gehört Johan,
knape, gheheten van Parkentyn
mit dem übrigen Adel der Vogtei Mölln, die dem Rat zu
Lübeck über die geleistete Pfandhuldigung urkunden .
Henneke (Johann IV) PARKENTIN
dictus Sack +vor 01.02.1382
(VI
– 60); Knappe, Sohn Siverts (I), gräflich holsteinischer
Vasall, urk. 1365/1368 - Henneke
Parkentyn geheiten Sack unde Syuert Parkentyn, syn broder
erscheinen unter den Hauptakteuren der Fehde der Herren von Buchwaldt
mit der Stadt Lübeck. Bereits 1364 bekennt Herzog Barnim von
Stettin, dass die von Buchwaldt und von Parkentin und ihre Helfer als
besondere Feinde Lübecks von dem mit dem König von Dänemark
bis zum 02.02.1368 vereinbarten Waffenstillstand ausgeschlossen sind
.
Am 23.05.1365 versuchen Bischof Bertram von Lübeck, Graf
Heinrich von Holstein sowie die Knappen Otto Wensin, Volquin Parzow
und Arnd von der Wisch zu vermitteln .
Offenbar erfolgreich, denn am 19.04.1368 trat Heinrich von Buchwaldt
der von den übrigen Angehörigen seiner Familie und den von
Parkentin mit der Stadt Lübeck geschlossenen Sühnevereinbarung
bei .
Im Zusammenhang mit diesen Auseinandersetzungen verbürgen sich
am 25.08.1366 die Knappen Detlev von Buchwaldt zu Swinkuhlen, Henneke
Parkentin alias dictus Sack und Detlev, Sohn Volrads von Buchwaldt
gegenüber dem Lübecker Rat für die Urfehde des
Nikolaus Schickedanz
und am 08.09.1366 finden wir Johannes
Parkentin dictus Zack
unter den Bürgen, als Hartwig Westensee über die
vollständige Erfüllung aller Punkte, der um den Totschlag
seines Vaterbruders Marquard Westensee erkannten Sühne urkundet
und den den Empfang des Wergeldes von 1000 Mk.lüb.Pf.
Bescheinigt .
Johannes PARKENTIN dictus Sack, Siegel 1366
Außer
bei Fehdehandlungen erscheint Henneke Sack bei Geldgeschäften.
Am 14.10.1365 ist Johannes
Sack, filius Sifridi Parkentin, famulus
Mitgelober bei Iwan Bychel, als dieser bekennt, dem lübschen
Bürger Albert Brüggemann 55 Mk schuldig zu sein. Er
verpfändet ihm dafür die gesamte bewegliche Habe in seinem
Hof Luschendorf und die ihm aus diesem Dorf zustehende Rente .
Dann ist Johannes
Parkentyn alias dictus Sack
am 22.02.1366 Zeuge, als Lambert von Buchwaldt zu Wudole das Dorf
Ratekau, den Hof zu Alt-Ruppersdorf mit See und Mühle, sowie den
Hof Neuhof verkauft .
Johannes siegelt hier mit dem Wappen der Meinerstorp: auf stehendem
Schild eine aufrechte Spitze, die den Oberrand erreicht, die linke
Seite des Grundes ist kreuzweise schraffiert, die rechte glatt, die
Umschrift in einfachen Kreisen +
. JOHAANUS . ....TIN.
Wahrscheinlich identisch mit
Johannes Parkentin dictus Zack
ist Henneke Parkentin alias dictus Sack, der 1366 zusammen mit Detlev
von Buchwaldt auf Schwienkuhlen und Detlev von Buchwaldt, Volrads
Sohn, für Nicolaus Stackedans Urfehde schwört .
Henneke siegelt hier mit einem abweichenden Wappen. Auf der
Schildfläche steht ein Helm von vorne gesehen, an beiden Seiten
desselben sind 6 Federn und eine halbrunde Scheibe befestigt. Das
Wappen trägt die Umschrift:
S’IOHIS . PARKENTIN
.
Am 19.06.1367 quittieren dann Hennekinus
alias dictus Zak et Sifridus fratres dicti Parkentyn, filii quondam
Sifridi Parkentyn Graf
Adolg VII. von Holstein über die ihrem Vater geschuldeten
Gelder, mit Ausnahme von 100 Mk, die der Graf Henneke schuldet .
Als verstorben (“bone
memorie“)
werden Henneken
et Sifridi fratrum dictorum Parkentyn, filiorum quondam Syfridi
Parkentyn
in einer am 01.02.1382 in Plön ausgestellten Urkunde genannt, in
der Graf Adolf VII. von Holstein die von dem Lübecker Bürger
Hinrich Witte verfügte Stiftung einer Vikarie mit dem Dorfe
Dudesche
Tymmendorpe
unter der Bedingung genehmigt, dass sie seinem Notar Eler Bunstorf
übertragen wird .
Sivert (II) von PARKENTIN +
vor 01.02.1382
(VI
– 61, Knappe, Sohn Siverts (I), gräflich holsteinischer
Vasall, urk. 1365/1367 - Sivert (II.) urkundet ausschließlich
zusammen mit seinem Bruder Henneke (IV.) Sack: 25.05.1365
und 19.06.1367 ,
mit dem er an der Fehde mit Lübeck beteiligt war. Als verstorben
wird er zusammen mit seinem Bruder Henneke in einer am 01.02.1382 von
Graf Adolf VII. von Holstein in Plön ausgestellten Urkunde
genannt .
Hartwig (I) von PARKENTIN
(VI
– 62); Knappe, gräflich holsteinischer (?) Vasall, urk.
1366 - Hartighe
van P(arkentin) knape
ist am 21.06.1366 unter den holsteinischen Rittern und Knappen, die
sich als Mitgelober in dem Vertrag, in dem Herzog Albrecht I. von
Mecklenburg mit seinem Sohn Heinrich seinem Schwiegersohn, dem Grafen
Adolf VII. von Holstein, verspricht, die vereinbarte Mitgift von 1500
Mk in drei Terminen zu zahlen, zum Einlager verpflichten .
Helmich (Helmold I) von PARKENTIN
(VI
– 63); Kleriker (?) - Helmicus
dictus Parkentyn
schlichtet am 10.08.1368 mit Conrad Rorebrant, Kanonikus in Eutin,
einen Streit zwischen Heinrich Gropeling (Dekan) und Dietrich
Beverstede (Vikar an der Kirche zu Eutin) über die Einkünfte
aus einer halen Hufe bei der Stadt Oldenburg .
Nicolaus (Claus III) von
PARKENTIN +vor 22.09.1360
(VI
– 64); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Detlev (XI) und Sohn der Margareta - Nicolaus
Parkentyn, famulus
ist am 14.02.1351 unter den Zeugen bei Herzog Albrecht I. von
Mecklenburg-Schwerin, als dieser die in dem Privelegienbuch der Stadt
Wismar enthaltenen Urkundenabschriften als den Originalen gleich
bestätigt .
Dann ist Claus Parkentyn, knape am 25.05.1351 in Nykjöbing unter
den mecklenburgischen Adligen, die als Mitgelober ihres Lehnsherrn,
Herzog Albrecht I., dessen Bündnisvertrag mit Herzog Erich II.
von Sachsen-Lauenburg gegen den Grafen von Schwerin bekräftigen
.
Am 30.03.1352 ist Nicolao
Parkentyn famulo
zugegen, als Herzog Albrecht I dem lübschen Bürger Bruno
Holt das Eigentum des von den vom Lohe auf Gostorf gekauften Dorfes
Mallentin verleiht .
Am 20.02.1353 bekräftigt Clawese
Parkentyne, knape
als Mitgelober das Landfriedensbündnis zwischen Herzog Albrecht
I. und Johann I./IV. von Mecklenburg-Stargard, den Grafen von
Schwerin, der Stadt Lübeck und weiteren Städten. Auch bei
der Verlängerung dieses Vertrages am 01.11.1354 wirkt er mit .
Am 30.06.1353 ist er dann zugegen, als Herzog Albrecht I. den Verkauf
des Dorfes Sievershagen von seiten der beiden Bolte Hasenkop (senior
und junior) an das Kloster Rehna bestätigt .
1350/1354 erscheint Nicolaus Parkentin in den Prozessakten des
Domkapitelprozesses gegen den Hamburger Rat .
Mehrfach genannt wird er auch unter dem (01.)10.1354, als Bertram
Behr und Marquart Beermann, Propst zu Rehna die für Herzog
Albrecht I seit dem 19.03.eingehobenen und ausgegebenen Gelder
verrechnen („sexdecim
marce Lubicensis, quas prepositus in Rene ad se recepit ad
persolucionem Nicolao Parkentin faciendam - item preposito in Rene
XXX mr.Lub. Argenteorum ad persolucionem Nicolao Parkentin - item pro
pantquitacione Nicolao Parkentin IIII mr - item Nicolao Parkentin C
et XX florenos, quos prepositus Renensis recepit - item Nicolao
Parkentin L marcas - item VIII florenos Lub. Pro
1 tonna vini persolucio Nicolai Parkentin - item CC mr. Puri,
que fiebant Nicolao Parkentin“),
um damit die Vogtei Grevesmühlen zurückzukaufen .
Verheiratet
war Nicolaus (II) mit einer Frau namens Ermegard, deren
Geschlechtsnamen wir leider nicht kennen. Aus dieser Ehe stammen drei
Söhne:
Henning
(Johann V) > VII–72
Detlev
(XII) > VII-73
Sohn N. (ohne Angabe
seines Rufnamens 1382 als Bruder von Henning und Detlev (“suorum
fratrum“) genannt)
Vor
dem 22.09.1360 ist Nicolaus dann gestorben, denn unter diesem Datum
erscheint Claus Parkentin, „dem
God gnedich si“
als Vater von Henning und dessen „brodere“ .
Seine Witwe Ermegardis „quondam
Nicolai Parkentyn relicta vidua“
wird mit anderen Angehörigen der Familie am 27.03.1367 von den
bremischen Geistlichen zum nächsten Gerichtstag nach
Misericorsia zitiert .
Detlev (XI) von PARKENTIN
(VI
– 65); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Claus (III) und Sohn der Margareta - Zusammen mit seiner Mutter
Margareta hatte Detleuus
Parkentyn
zu Ehren von St. Marien und aller Heiligen eine Vikarie in Dassow
gestiftet und diese mit einem Hof in Dassow, zwischen Hicolaus
Rentzack und Heinrich Lange gelegen, sowie einer Hufe und einer Wiese
in einem Orte, der Schöre hieß, dotiert. Darüber
hatten sie die Bewilligung des Landesherrn eingeholt, es aber
versäumt, auch die Bestätigung des Bischofs einzuholen .
Diese holten am 04.05.1382 Detlevs Neffen, Henning und der Domherr
Detlev, nach :
„...
religiosus vir Detleuus de Parkentyn nostre Razeburgensis ecclesie
canonicus et Henninghus de Parkentyn armiger nostre diocesis, frater
suus, iidem Detleuus et Henninghus suorum fratrum ac Nicolai de
Parkentyn, patrui sui, nomine nobis humiliter supplicarunt, quatinus
quandam vicariam perpetuam dudum per quondam felicis memorie Detleuum
de Parkentyn, suum patruum et Margaretam, ipsius quondam Detleui
necnon quondam Nicolai de Parkentyn patris ipsorum matrem, suam vero
auiam, de quadam curia in villa Dartzowe intra domum Nicolai Puntzack
ab vna parte et domum Hinrici Langhen parte es altera situatam cum
quodam manso eidem curie, quam eciam Marquardus Krege nunc ipsius
vicariae perpetuus vicarius, prout alii sui predecessores vicarii
inhabitare conseuerunt, nunc inhabitat, adiacenti et de quodam prato,
quod in loco, qui Schøre wulgariter nuncupatur, situm
dinoscitur, cum omnibus suis pertinencis, proprietatisbus,
libertatibus et vtilitatibus eciam de beneplacito, licencia et
consensu dominorum terre, qui tunc vixerunt, ad laudem et gloriam die
omnipotentes ac gloriosissime semper virginis Marie genitricis sue
omniumque sanctorum suorum, necnon ob suarum suorumque parentum et
heredum animarum remedium et salutem in ecclesia parrochiali Dartzowe
de voluntate tunc rectoris ecclesie salubriter fundauerunt ....“.
Nicolaus (Claus IV) von PARKENTIN
(VI
– 66); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Marquard (VII), Heinrich (XI) und Heyneke (Heinrich XII), urk.
(1347)/1351(1397) - Am 08.04.1347 gehört er mit seinen Brüdern
und seinen „Vettern“ Heinrich und Hermann von Parkentin
zu den Schenkern eines Grundstücks in Dassow an die Dominikaner
in Lübeck. Bischof Detlev von Parkentin bestätigt diese
Schenkung am 27.09.1397 .
Am 08.12.1351 belehnt Herzog Albrecht I. dilectis
nostris fidelibus Nicolao, Makoni, Hinrico et Heynekino fratribus,
famulis dictis de Parkentyn
mit dem höchsten Gericht und der Bede des Dorfes Dassow
(“supremum
iudicium, videlicet manus et colli, ville Dartzowe in omnibus suis
metis distinctivis, cum omnibus precariis, quas ibidem hucusque
hebebamus, ea commoditate, utilitate et libertate, quemadmodum ipsium
liberiis possedimus, perpetius temporibus libere et pacefice
possidendum“).
Diese Privilegien machen die Parkentin zu den eigentlichen Herren des
Ortes .
Marquard (VII) von PARKENTIN
(VI
– 67); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Nikolaus (IV), Heinrich (XI) und Heyneke (Heinrich XII), urk.
(1347)1351(1397) - Er urkundet zusammen mit seinen Brüdern
(1347)/27.09.1397 und am 08.12.1351 .
Heinrich (XI) von PARKENTIN
(VI
–68); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Nikolaus (IV), Marquard (VII) und Heyneke (Heinrich XI), urk.
(1347)1351/1357(1397) - Er urkundet zusammen mit seinen Brüdern
(1347)/27.09.1397
und 08.12.1351 .
Vielleicht ist er jener Hinricus Parkentyn, der am 30.08.1357 mit den
Brüdern Vicko und Volrad von Lützow über den mit der
Stadt Lübeck bis nächsten Martini geschlossenen
Waffenstillstand urkundet .
Der Urkunde hängt Heinrichs schildförmiges Siegel mit der
Umschrift +
S' HINRICI . PARKENTI(N)
an .
Heynekinus (Heinrich XII) von
PARKENTIN
(VI
– 69); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Bruder von
Nikolaus (IV), Marquard (VII) und Heinrich (XI), urk.
(1347)1351(1397) - Er urkundet zusammen mit seinen Brüdern
(1347)/27.09.1397 und 08.12.1351 .
Marquard (VIII) von PARKENTIN
+vor 15.-29.04.1375
(VI – 70); Domherr (1357),
Dompropst (1369/1373) - Eine Einordnung in die Parkentinsche
Stammtafel ist nicht möglich. Der Domherr Marquardus
Parkentyn
ist erstmals genannt, als Bischof Wipert von Ratzeburg am 20.09.1357
Schädigungen des Kirchengutes mit kirchlichen Strafen belegt und
auf Bitten des Domkapitels die Marienkirche zu Wismar und die
Nikolaikirche in Grevesmühlen dem Tafelgute des Domkapitels,
sowie die Nikolaikirche in Wismar dem bischöflichen Tafelgut
incorporiert .
Am 30.08.1360 gibt er mit dem Domkapitel seine Zustimmung, als
Bischof Wipert die Kirche zu Grabow dem Tafelgut des Klosters Eldena
incorporiert .
Dann hören wir erst am 11.06.1369 wieder von ihm, als Papst
Urban V. dem Offizial zu Ratzeburg befiehlt, die Propstei zu
Ratzeburg, die durch die Weihe Bischof Heinrich von Ratzeburg
erledigt ist, dem Priester und Kanonicus Marquard von Parkentin zu
verleihen .
Am 21.10.1370 ernennt Papst Urban V. den Ratzeburger Propst Marquard
von Parkentin, den Abt des Klosters St.Michaelis zu Lüneburg und
den Dekan von Lübeck auf drei Jahre zu Konservatoren des
Prämonstratenserklosters St.Georg vor Stade .
Der Urkunde hängt sein Siegel mit der Umschrift:
S' MARQVARDI : die : P(RE)P(OSI)TI ECC(LESI)E RAZEBURGEN(SIS)
an. Am 03.02.1372 einigen sich Propst Marquard und das Domkapitel mit
Zustimmung von Bischof Heinrich über die Aufteilung der
Kapitelseinkünfte .
Dann bezeugt Marquardus
die gratia prepositus
am 03.02.1373 mit dem Domkapitel den Kauf einer Rente von 24ß,
zahlbar vom Hof Schlagsdorf, durch die Testamentsvollstrecker des
Witte Tymmeke. Das Geld ist für eine Memorie des Witte Tymmeke
bestimmt .
Vor
dem 09.04.1375 ist Marquard dann gestorben. Dies ergibt sich aus
einer von Papst Gregor XI. (1376-1394) in Avignon ausgestellten
Urkunde ,
in der dieser den Offizial von Ratzeburg beauftragt, dem Kanonikus
Zeghehard Schilsteyn zu gestatten, dass er die ihm durch die Patrone,
den verstorbenen Propst Marquard von Parkentin, den verstorbenen
Prior Johann und das Kapitel zu Ratzeburg vormals verliehene
Pfarrkirche zu Grevesmühlen behalten darf. Eine weitere,
zwischen dem 15. und 29.04.1375 ausgestellte Urkunde nennt Dominus
Marquardus Parkentyn quondam prepositus in Raszeborgh ein
letztes Mal .
?Margareta (II) von PARKENTIN
(VI
– 71); Nonne im Kloster Ütersen – Sie
bevollmächtigte am 23.09.1360 zwei Lübecker Bürger, 4
Mk Rente „quas
habeo in domo domini Tidemanni Stokeleyt felicis memorie“
zu kündigen .
Die siebente
Generation:
Henning (Johann V) von PARKENTIN
+nach 15.02.1415
(VII
– 72); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn von
Claus (III), urk. 1360/1412 - Henningh
Parkentin, Claus Parkentines sone, dem god gnedich si,
erscheint am 22.09.1360 vor Herzog Albrecht II. von Mecklenburg in
Schwerin und bekennt,
„dat he mid rade vnde mid wolbort siner moder vnde ok vor
Ghischlen, de sines vedderen Hinrikes huswrowe wesen hadde, vnde na
rade siner negesten vrunt heft den hof, dese licht tu dem Thomashagen
by Hermen Stormes houe, mid alle siner tubehoringhe, alz he in siner
scede licht, also alz en sine olderen em gheerut hebben vnde alz he
sin is, ghesat vnde ghelaten tu eme rechten weddescatte vnsem leuen,
truwen manne Hinrik Kulebusche vnde sinen rechten eruen vor voftehalf
hundert mark Lubiscer suluer pennighe, de he em rede vntwuren heft“.
Herzog Albrecht bestätigt die Verpfändung des Hofes in
Damshagen und belehnt Heinrich Kulebuss damit .
Der Vertrag band auch die noch unmündigen Brüder Hennings
sowie „sine
vedderen, Hinrich Parkentines kindere“. Am 27.03.1367 werden
Hennyngum Parkentyn, Hinricum Parkentyn alias dictum Sorkote, laicos,
Ermegardem, quondam Nicolai Parkentyn, et Ghyselam, quondam Hinrici
Parkentyn, laicorum relictas viduas“
auf Befehl des Abts des Marienklosters zu Stade, Nikolaus, durch die
Geistlichen der Bremischen Diözese zum nächsten Gerichtstag
nach dem Sonntage Misericordia zitiert. Der Anlass wird nicht
mitgeteilt .
Nach
1367 schweigen die Quellen für längere Zeit. Ab 1682 sehen
wir Henning dann in zahlreichen Urkunden zusammen mit seinem Bruder
Detlev, dem Domherren, Dompropsten und - ab 1395 - Bischof von
Ratzeburg. Am 04.05.1382 stellen Detleuus
de Parkentyn, nostre Razeburgensis ecclesie canonicus et Henninghus
de Parkentyn armiger nostre diocesis, frater suus ... et suorum
fratrum ac Nicolai de Parkentyn, patrui sui ... dem
Bischof vor, dass Detlev, ihres Vaters Nicolaus Bruder und
Margaretha, ihre Großmutter, vor Zeiten in der Kirche zu Dassow
eine Vikarie gestiftet und sie mit einem Hofe in Dassow sowie einer
Hufe und einer Wiese ausgestattet hatten. Dabei war es seinerzeit
versäumt worden, die bischöfliche Zustimmung zu dieser
Stiftung und über die durch den Vikar Marquard Kreye erfolgte
Zustiftung von einer weiteren Hufe einzuholen. Bischof Heinrich
bestätigte nun die Stiftung und traf dabei auch Bestimmungen
über das Patronat dieser Vikarei. Der sollte bei der männlichen
Linie (“per
lineam masculinam“)
der Stifter bleiben und nach deren Erlöschen oder der
Abwesenheit derselben von Dassow dem Bischof zufallen .
Henning ist dann Zeuge bei den Ankäufen seines Bruders, der
mittlerweile den Ratzeburger Bischofsstuhl erklommen hatte:
am
02.06.1397, als die Brüder von Lobecke zugunsten von Bischof
Detlev von Ratzeburg auf ihre Ansprüche auf Rodenberg
verzichten
am
14.06.1397 den Verkauf der Dörfer Samkow und Pogez sowie ihres
Anteils an der Mordmühle durch die von Bülow auf Röggelin
und Zibühl
und den Verkauf des karlowschen Besitzkomplexes
am
28.02.1400, als Bischof Detlev sein Gut und Dorf Kampenwerder und
den Grund und Boden zu Stintenburg im Tausch gegen Walksfelde
Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg überlässt
Am
22.11.1398 ist Hennink
Parkentyn, unser broder, knape
Zeuge, als Bischof Detlev zur Begleichung seiner Schulden dem
Domkapitel wiederkäuflich seinen Anteil am höchsten Gericht
in den Kapitelsgütern im Lande Boitin verkauft und dafür
das Dorf Schmachthagen und 300 Mk in bar erhält .
Am 21.03.1403 verpfändet Bischof Detlev von Ratzeburg Hennynghe
Parkentyne usen leven broder,
um ihm wegen einer für die Ratzeburger Kirche geleisteten
Bürgschaft Sicherheit zu geben „unsen
bysschupen hoff vnde sloet myt deme wicbelde benomet Schonenbergh,
myt molen, myt deme houe to Clucstorp anders geheten vnsen buhoff
des vorbeneomeden slotes, vnde dartho myt alle deme ghude beweghelik
vnde vnbeweghelik, thyns, denst, pacht, thegeden, bede, rechticheyd,
vryheyd, herschup vnde nutticheyd, dat wij nach vnvorzaat hebben ...“
.
Wenig später, am 17.01.1404 verkauft Bischof Detlev seinem
Bruder dann für 200 Mk auch den Zehnten „in
den dorpen vnde gantzen ghude to Johanstorpe vnde Zeedorpe, twysschen
Dartzowe vnde Mummendorpe beleghen in vnseme ... stichte Razeburgh“
auf 12 Jahre unter Vorbehalt des Rückkaufs .
In
mehreren Urkunden sehen wir Henning von Parkentin als Augenzeugen bei
der großen Auseinandersetzung zwischen der dänischen
Königin Margarethe und dem mecklenburgischen Herzog Albrecht
II. (1379-1412), der als König Albrecht I. von Schweden
(1363-1389) zum unglücklichen Kontrahenten der großen
Königin wird. Nach der Gefangennahme des schwedischen Königs
Albrecht bei Falköping im Jahre 1389 und seiner Gefangensetzung
auf der Feste Lindholm, stellten sich alle mecklenburgischen Lande,
Mannschaft und Städte, in seltener Einmütigkeit in den
Dienst ihres angestammten Fürstenhauses. Davon legen die
Bündnisse zwischen Fürsten, Städten und Adeligen vom
Mai 1391 beredtes Zeugnis ab .
So verband sich auch Hennigh Parkentyn am 18.05.1391 mit dem übrigen
Adel der Vogtei Grevesmühlen unter denen, die sich mit den
Herzögen von Mecklenburg und den Städten des Landes
Mecklenburg und des Bistums Schwerin gegen Königin Margarethe
von Dänemark verbinden, um den gefangenen König Albrecht zu
befreien .
Am 17.06.1395 ist Henning in Lindholm unter den mecklenburgischen
Vasallen, die sich für die Einhaltung des dreijährigen
Friedens zwischen König Albrecht von Schweden und Königin
Margarethe von Dänemark verbürgen .
Einen Tag später, am 18.06.1395, finden wir Henning in Skanør
mit Claus von Parkentin und anderen mecklenburgischen Adligen, die
sich den Städten Rostock und Wismar gegenüber zu einer
Schuld von 1000 Mk.lüb.Pf. als dem Drittel der von Mecklenburg
an die Hansestädte für die Bewachung Stockholms zu
zahlenden Summe bekennen .
Der Urkunde hängt Hennings Siegel an. Am 08.09.1395 ist Henningk
Parkentyn
unter den 35 mecklenburgischen Rittern und 49 Knappen, die mit ihren
Lehnsherren, den Herzögen Johann II. und Johann IV. von
Mecklenburg den Städten Lübeck, Stralsund, Greifswald,
Thorn, Elbing, Danzig und Reval versprechen, sich wegen der von ihnen
übernommenen Bürgschaft für den Vertrag zwischen
Königin Margarethe und König Albrecht und dessen Sohn Erich
über die Einlassung der beiden Letzteren aus der Gefangenschaft,
beständig not- und schadlos halten zu wollen .
Mit der gesamten mecklenburgischen Ritterschaft bezeugt Henning dann
am 25.05.1399 die Verpfändung Gotlands und der Stadt Visby durch
König Albrecht von Schweden und Herzog Johann IV. von
Mecklenburg an den Deutschen Orden .
Bei
seinen Standesgenossen tritt Henning wiederholt als Zeuge, Mitgelober
oder Bürge auf. Am 28.01.1382 sehen wir Hennyngus
de Parkentyn, armiger
wieder als Bürgen bei Heinrich von Lohe, als dieser dem Bischof
Heinrich II. von Ratzeburg (1367-1388) seinen Hof in Rüschenbek
verkauft .
Der Urkunde hängt Hennings Siegel - ein rechts geneigter Schild
mit schräg linker Spitze und der Umschrift S'
HENNING PARKE(N)T -
-
an. Dann ist Henning am 30.03.1387 Bürge bei der Urfehde des
Knappen Volrad von dem Broke und seiner Söhne .
Auch dieser Urkunde hängt Hennings rundes Siegel an .
Es zeigt den gelehnten quergeteilten Schild, der unten schrägrechts
geteilt ist. Die linke obere Hälfte ist dicht schraffiert und
aufliegend; darüber steht ein Helm von vorne gesehen, mit
unzerschlitzter Helmdecke, einem Wulst und darüber fünf
aufrechtstehende Reiherfedern. Helm und Helmzier reichen in den
Schriftrand hinein. Die Umschrift zwischen Perlenkreisen lautet: S'
HENNGHI PARKENTIN.
Siegel Hennings von Parkentin (1387)
Am
24.04.1388 und 18.01.1389 ist Hennyng
Parkentyn, knape
- zusammen mit seinem Vetter Claus (V) - Mitgelober bei Henning von
Bülow, als dieser dem Kloster Rehna seine Besitzungen und
Hebungen in Benzin verkauft .
Den Urkunden hängen Hennings runde Siegel an. Das erste zeigt im
rechts gelehnten Schild eine rechte Spitze, darüber ein Helm mit
wallenden Helmdecken, dessen Helmzier abgebrochen und die Umschrift
S'
HENNIGHI PARKENTIN.
Das
zweite Siegel zeigt ebenfalls einen rechts gelehnten Schild, unter
einem Schildeshaupt schräg rechts geteilt, darüber ein Helm
mit Helmdecken und besteckt mit fünf Reiherfedern sowie der
Umschrift S'
HEN(NIG)I PARKENTIN X.
Am
22.01.1392 ist Hennyngk
van Parkentyn
mit seinem Bruder hern
Detlef Parkentyn prouest
Zeuge, als Gottschalk von Züle an Bischof Gerhard von Ratzeburg
(1388-1395) sein Lehngut Steinburg verkauft .
Darauf bezeugt er mit Clawes
Parkentyn
am 02.06.1392 den Verkauf des halben Dorfes Rankendorf durch Volrad
von dem Broke an das St.Johanniskloster zu Lübeck .
Am 20.10.1397 ist Hennyngho
de Parkentyn
Zeuge bei Herzog Erich III von Sachsen-Lauenburg, als dieser dem Vogt
des Dompropsten von Ratzeburg das Patronat über die Petrikirche
und die Kapelle des Heiligen Kreuzes in Bergedorf überlässt
.
Dann bezeugt er am 13.01.1398 den Verkauf ihres Hofes in Benzin und ½
Hufe in Gletzow an das Kloster Rehna durch die Brüder Heinrich
und Wenzlav Benzin .
Am 23.04.1400 ist Henningh
Parkentine to Prytzendorpe, knape
Mitgelober bei Heinrich von Quitzow zu Voigtshagen, als dieser seine
Höfe Groß und Klein Woltersdorf dem Hospital zu St. Jakob
vor Wismar verkauft .
Am 30.11.1412 erscheint Henning als Mitgelober bei Claus Schötze
in Papenhusen, als dieser verspricht, dem lübschen Bürger
Hermann Lammeshovet 80 Mk. lüb. Pf. zu zahlen .
Letztmals als lebend genannt wird Hennyngk Parkentin am 15.02.1415
als er mit Clawes Schuecze auf Papenhusen vertraglich die Löschung
der den Swynebudelen für 90 Mk auf sechs Jahre verschriebenen
und von diesem aufgelassenen Rente auf die „beteringhe“
in Schötzes Hof zur „Kruonsborch“
vereinbart .
Zu seinem, seiner Eltern und seines ganzen Geschlechts Gedächtnis
schenkte Henning der Dassower Kirche seinen Hof im Süden der
Wedeme in Dassow. Johann von Plön, Kirchherr zu Dassow
bescheinigte diese Schenkung 1403 :
„Ick,
Her Johann von Plönn, Kerckher to Darsouwe, bekenne in deßenn
breve vor my vnde myne nakomelige in dem leen der kercken to Darsowe
dat ... der erlike knape Henning Parkentin hefft belecht und geven
vor God vnd vor salighe dechniße syner olderen vnd al der da
nha dem slecjhte von Perckentin verstorven syn, vruwe vnd man vnd
noch verstorven mögen na deßen tyd synen hoff de beleghen
is to süden der wedemen to Darsouwen dar de borne innen is. ...
Wer ... Kerckherr to Darsowe is, de scal des haves bruken vry also de
de wedeme. Davor scal de Kerckher den to ewighen tyden des Sondages
vnd in den andern hilgen dagen, wan man der Sele denked, de
dechtnisse der van Parkentyn alse dorscreven syn. ...“
Mit
wem Henning von Parkentin verheiratet war, wissen wir nicht. Aus
dieser Ehe stammen zumindest zwei Söhne:
Hans (I)
> VIII–80
Claus
(VI) > VIII-81
Detlev (XII) von PARKENTIN, 19.
Bischof von Ratzeburg *um 1350 +11.01.1419
(VII
– 73); *um 1350 +11.01.1419, Domherr (1381), Propst (1393),
19. Bischof von Ratzeburg (1395 - 1419), Sohn des Nikolaus (III) -
(wie Schröder „Papistisches Mecklenburg“ S. 1672
dazu kommt, ihn als Sohn Detlevs von Behlendorf zu bezeichnen, bleibt
unerklärlich) - Bruder von Henning (Johann VII), urk.
(1360)1381/1418. - Ohne Nennung seines Namens erscheint er wohl in
der Urkunde vom 22.06.1360 unter den „broderen“ von
Henning
. Er war zu dieser Zeit zweifellos noch minderjährig. Dann
hören wir erst wieder am 23.10.1381 von Detleuo
de Parkentyn, canonico Razeburgensis,
als dieser die Übertragung des Dorfes Saunstorf durch Bischof
Heinrich an den Pfarrherrn von St.Jürgen in Wismar bezeugt .
Am 04.05.1382 holt Detleuus
de Parkentyn, nostre Razeburgensis ecclesio canonicus
mit seinem Bruder Henning und seinem „Vetter“ Nicolaus
die seinerzeit bei der von ihrem Onkel Detlev (XI) und ihrer
Großmutter Margarethe in Dassow gestiftetender Vikarie
versäumte Bestätigung durch Bischof Heinrich nach .
In der Folge erscheint Dethlevus
de Parkentyn, canonicus Razeburgensis mehrfach
als Zeuge bei Bischof Heinrich von Wittorp:
am
19.05.1382 bei der Bestätigung der durch Emeke von Hagen,
Bürger in Mölln, gestifteten Vikarie
am
07.12.1382 bei der Bestätigung der durch Heinrich Børste,
ebenfalls aus Mölln, in der dortigen Pfarrkirche gestifteten
Vikarie
am
14.04.1383, als Bischof Heinrich dem Rektor der Pfarrkirche zu
Hohenkirchen befiehlt, nach dem Tod des Priesters Nicolaus Ketelhut
den Priester Johann Winoldi als Pfarrer in Bössow einzuführen
am
31.12.1383 bei der Schenkung der Mordmühle (Maurinmühle)
an das Ratzeburger Domkapitel
Am
23.04.1384 löst er den über Reding Schötze und dessen
Genossen, die im Stift Ratzeburg Exzesse verübt hatten,
verhängten Bann .
Dann verkaufen Detleuus
die gracia prepositus
und das Domkapitel am 19.11.1387 dem Johann Georgius und seiner
Ehefrau Alheidis für 700 Mk eine Leibrente von 40 Mk, die nach
dem Ableben des Ehepaares zu Seelenmessen verwandt werden sollen .
Dem Kloster Rehna überträgt Propst Detlev von Parkentin am
12.08.1389 die einmalige Besetzung der Pfarre in Lübsee. Sie
erfolgt infolge eines Streits erst am 06.09.1389 durch Bischof
Gerhard .
Mit dem Domkapitel bezeugt „dei gracia prepositus ecclesie
Razeburgensis“ am 05.04.1391, dass Johannes von Plön,
Domherr zu Ratzeburg und Pfarrer an der St. Georgskirche daselbst,
1384 vor dem Ratzeburger Domkapitel mit Zustimmung von Propst Detlev
für 40 Mk eine Rente von 2 Mk gekauft hat .
Der Urkunde hängt Detlevs spitzovales Siegel an: Es zeigt die
heilige Maria mit dem Christuskind in einer gotischen Nische, an
deren Pfeilern beiderseits der Parkentinsche Schild hängt, unter
der Nische ein betender Geistlicher und die Umschrift
(+)
S . DETLEVI x DE X PARKETIN X (PRE)PPOSITI X ECC(LES)IE X
RAZEBURGEN(SIS).
Mit
dem Domkapitel ist Detlev genannt, als am 20.01.1392 Bertram Zabel
diesem wiederkäuflich für 22 Mk. lüb. Pf jährliche
Renten aus Lutow verkauft und Herzog Erich IV. den Verkauf genehmigt
.
Dann ist her
Detlef Parkentyn prouest
Zeuge, als am 22.01.1392 Gottschalk von Züle als Vormund seines
Neffen Marquard unter Vorbehalt des Rückkaufs das Lehngut
Steinburg im Kirchspiel Nusse an Bischof Gerhard verkauft .
Am 16.08.1392 ist Detleuus prepositus zugegen, als Bischof Gerhard
die von seinem Domkapitel verpfändeten 27 Mk Jahresrente aus dem
Lübecker Zoll, die Heinrich der Löwe einst dem Domkapitel
geschenkt hatte, zurückkauft und sie mit der gleichen Rente aus
Lockwisch vertauscht und diese zu seiner Seelenmesse bestimmt, zu der
auch 20 ß aus Schlagbrügge für Lichter und
Glockenläuten verwandt werden sollen .
Am 08.09.1393 behalten sich Detlef
prouest
und das Domkapitel gegenüber den von dem Broke und deren Bürgen
die Ansprüche des Kapitels an sieben Hufen in Rankendorf vor .
Mit dem Domkapitel kauft er von Herzog Erich IV. am 12.04.1394 die
Dörfer Rieps und Wendorf im Kirchspiel Schlagsdorf sowie
verschiedene Freiheiten und lässt sich alle früher
erkauften Freiheiten für das Domkapitel bestätigen .
Am 24.01.1395 verkaufen her Detlef van der Gande Godes provest und
das Kapitel der Witwe des Vicke Marschalk, Lene und dem Lüdeke
van Bremen eine Rente aus dem Zehnten in Mechow .
Dann ist her
Detloff Parckentine, prouest tho Ratzeburg
am 26.03.1395 Treuhänder, als Tideke von Bülow seinem
Schwiegervater Johann Bonsack eine Hebung von 15 Mk aus Groß
Rahden verschreibt .
Letztmals im Amt des Dompropsten verkauft Detlev mit dem Domkapitel
am 28.05.1395 aus ihren Kapitelsgütern eine Jahresrente von 10
Mk an Bischof Gerhard, welche nach dessen Tod der Kantor der
Domkirche für die Verrichtung kirchlicher Dienste empfangen
sollte .
Kurze
Zeit darauf resignierte Bischof Gerhard. Der Chronist Detmar
allerdings berichtet: „Darna
bi sunte Jacopes
(25.07.) dage
starf de bisschup van Rasseborch; in sine stede wart ghekoren de
provest darsulves, gheheten her Detlef Parkentyn“.
Diese Mitteilung steht im Widerspruch zu dem Umstand, dass Papst
Bonifaz IX am 03.09.1395 die Bischöfe von Lübeck und
Havelberg und den dekan von Hamburg beauftragte, dafür zu
sorgen, dass dem ehemaligen Bischof Gerhard von Ratzeburg jährlich
aus dem Bistum 300 Goldgulden gezahlt werden sollten .
Wappen des Bistums Ratzeburg 1397-1479
Detlevs
Wahl erfolgte am 03.08.1395 und noch am selben Tage wurde der Bericht
darüber an Papst Bonifaz IX. Ausgefertigt, der den neuen Bischof
dem römisch-deutschen König Wenzel empfiehlt .
Dieser ernannte bereits am 04.08.1395 des bisherigen Kanonikus
Johannes Robele zum neuen Propst .
Bischof Detlev von Parkentin wurde von drei Bischöfen zu
Wilsnack confirmiert und hielt am Tage Lichtmess (02.02.) 1396 im Dom
zu Ratzeburg seine erste Messe als Bischof: „In
dem sulven
(1396) Jahre
an lichtmessen daghe do sangh biscop Detleff van Parkentin in dem
münster to Razeborch sine erste biscopesmissen. He
was ene clene tiit voere confirmiret to Wilsnacke van dren biscopen“
.
Detlev
von Parkentin gebrauchte als erster Ratzeburger Bischof ein
Amtswappen: ein längsgespaltener Schild hat vorne einen
aufrechten Bischofsstab und hinten eine Burg .
Wie
sein Vorvorgänger im Amt, Bischof Heinrich II. von Wittorp (1367
- 1388), trachtete auch Bischof Detlev von Parkentin danach, den
Besitzstand seines Bistums zu mehren. Unter seiner Amtszeit erwarb
das Bistum:
1. den von Karlowschen
Güterkomplex:
Nachdem
Detlev am 22.04.1396 von den von Karlow für 60 Mk eine Hufe und
ein Ackerstück in Carlow gegekauft
und am 13.11.1396 den Verkauf eines Ackerstücks an den Vikar
Nikolaus durch Reimar (VI) von Karlow bestätigt hatte ,
erwarb er am 14.06.1397 von den Brüdern Hermann (II) und Reimar
(VI) von Karlow für 4890 Mk deren gesamten Besitz mit Hof und
Dorf Carlow, Hof und Dorf Klocksdorf, die Dörfer Kuhlrade,
+Dependorp, Schaddingsdorf, die Rechte und Einkünfte an der
Bullenmühle und an Demern .
Ausgenommen blieben Ländereien, deren Erträge sich auf 14
Mk beliefen und die zur Stiftung zweier Vikarien in der Kirche von
Carlow verwendet wurden .
Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg erteilte am 04.05.1399 gegen
Zahlung von 1000 Mk seinen lehnsrechtlichen Konsens, trennte die
verkauften von Karlowschen (und von Bülowschen) Güter vom
Herzogtum Sachsen-Lauenburg und legte sie zu den Tafelgütern des
Bischofs und dem Lande Boitin .
Die Herzog Albrecht II. von Mecklenburg hatte seine Hoheitsrechte an
Demern und Schaddingsdorf dem Bischof bereits am 04.01.1398
unentgeltlich überlassen und versprach am 31.01.1398, auch die
schriftliche Zustimmung von Herzog Johann IV. beizubringen .
Für den Wiederaufbau von Carlow, das sich in einem
bedauernswerten Zustand befand, lieh der Bischof sogleich 300 Mk beim
Kloster Zarrentin und verkaufte diesem dafür am 23.03.1398 den
Bischofszehnten von den Gütern des Klosters und Dorfes Zarrentin
.
Die Kaufsumme war nach den Bezeugungen von Hermann (II) von Karlow am
21.02.1399 bis auf 700 Mk bereits erlegt und Reimar (VI) von Karlow
beurkundet am 12.03.1400 den Erhalt der vollen Kaufsumme .
In einer auf den 18.08.1400 datierten, vermutlich gefälschen,
Urkunde (vgl. Masch S. 305) gesteht Bischof Detlev den herzögen
von Sachsen-Lauenburg für 5500 Mk das Rückkaufsrecht, Burg-
und Brückenwerk sowie die Landwehr und Bede an den Dörfern
zu, die er von den von Karlow gekauft hat .
Herzog Magnus I. präsentierte diese Urkunde Anfang des 16.
Jahrhunderts bei seinem Streit mit dem Bistum.
2. Erwerb der von Bülowschen
Besitzungen:
Am
14.06.1397 erwarb Bischof Detlev für 1300 Mk von Henneke von
Bülow d. Ä. und seinem
Das Stift Ratzeburg zur Zeit von Bischof Detlev von Parkentin
Sohn
Henneke d. J. sowie Joachim von Bülow auf Zibühl die Dörfer
Samkow, Pogez und deren Anteil an der Mordmühle .
Es folgte am 14.04.1398 für 420 Mk der Erwerb von 5 ½
Hufen samt dem Wall in Demern mit dem Gericht von Henneke von Bülow
d. Ä. .
Der verkauft am 09.01.1399 für 2000 Mk auch „allent
dat, wes dat ik hebbe myt mynen eruen eghendomes, rechtes vnde
vrygheyd an dem houe vnude deme gantzen ghude to Roggelyn“
.
Bischof
Detlev übernahm dabei die Verpflichtung, zwei Töchter des
Verkäufers für 200 Mk im Kloster Rehna zu begaben. Den
Kaufpreis scheint der Bischof nicht gleich bezahlt zu haben, denn
erst 1421/1422 quittieren die Bülow über den Erhalt von
1100 bzw. 1200 Mk .
Bereits am 28.04.1399 bekennt Henneke d. Ä. von Bülow, dass
auch seine von den von Karlow erworbenen Rechte an Schaddingsdorf,
Kuhlrade und Klocksdorf abgelöst sind und dass die Kaufsumme für
seine Rechte an Demern, Pogez und Samkow bezahlt sind .
Herzog Erich IV. tritt seine landesherrlichen Rechte an Samkow und
Pogez am 04.05.1399 für 200 Mk an den Bischof ab, trennte die
Dörfer von seinem Herzogtum und legte sie dem Lande Boitin zu .
Die Abtretung seiner Rechte an Röggelin folgte am 13.01.1402
gegen Zahlung von 700 Mk .
Auch über den Erwerb von Röggelin wurde später eine
auf den 22.02.1402 datierte gefälschte Urkunde erstellt, in der
Bischof Detlev angeblich gegen Zahlung von 2900 Mk den
lauenburgischen Herzögen das Rückkaufsrecht und für
den Fall, dass aus Röggelin ein Bauerndorf wird, Burg- und
Brückenwerk, Landwehr und Bede zugesteht .
3. Erwerb von Papenhusen:
Noch
1397 erwarb Bischof Detlev von Parkentin von den Brüdern Hermann
und Nikolaus sowie dem Domherrn Volrad Schötze deren Hof
Papenhusen. Die Höhe des Kaufpreises erfahren wir nicht. Hermann
Schötze bekennt am 16.01.1399 nur 300 Mk Abschlagszahlung
empfangen zu haben .
Die mecklenburgischen Herzöge Albrecht II. und Johann IV.
erteilten am 10.03.1397 ihren lehnsrechtlichen Konsens und schenkten
ihre Rechte, die sie an dem Ort hatten, der Kirche .
4. Endgültiger Erwerb von
Rodenberg:
In
Rodenberg, dass bereits 1376 von Bischof Heinrich von Wittorp von
den von Bülow gekauft worden war, erreichte Bischof Detlev am
20.05.1397, dass Kurt Nortmann von Weitendorf auf alle Ansprüche
seiner Ehefrau an dem Dorf zugunsten des Bischofs verzichtete .
Es folgte am 02.06.1397 auch der Verzicht der Brüder von Lobecke
auf die Ansprüche, die sie wegen ihrer Großmutter erhoben
hatten .
5. Erwerbungen von den von
Ritzerau:
Von
den Brüdern Henneke und Volrad von Ritzerau erwirbt Bischof
Detlev am 22.01.1399 für 50 Mk deren Ansprüche an
Grenzländereien zwischen Dechow und Kuhlrade. Gleichzeitig
verpfänden die Brüder dem Bischof „den
zee tho Dechowe“
und sichern ihm das Vorkaufsrecht zu .
Am 16.07.1399 verpfänden dann der Domherr Hartwig von Ritzerau
(++1408) und seine Brüder Henneke und Volrad dem Bischof für
1500 Mk „unsen
hof, dorp und gudt tho Dechow, myth hoven, ackere, buwet und
ungebuwet“ .
6. Erwerb von Pötrau:
Am
14.05.1399 verkauft der Knappe Detlev Rastorp für 800 Mk „myne
molen vnde dorp vnde dat gantze ghued tho Poterowe, dat beleghen is
bi deme kerspele to der Boke“
an Bischof Detlev .
7. Erwerb von Mannhagen, +Lauen
und Walksfelde:
Von
Gottschalk und Marquard von Züle erwirbt Bischof Detlev am
05.02.1400 für 1500 Mk deren Hof und die Dörfer Hoenhagen
(Mannhagen) und Loygen (Lauen)
Herzog Erich IV. überlässt dem Stift Ratzeburg „ghud
vnde dorpe tho deme Hoenhaghene, meygerhoff vnde de mølen,
vnde Loyen, also dat beleghen is in deme kerspele to Nuttze in unseme
lande to Molne ...“
am 03.06.1400 und entlässt die Dörfer aus dem askanischen
Staatsverband .
Seit
1376 besaßen die Bischöfe von Ratzeburg Kampenwerder und
Stintenburg. Bischof Detlev sah sich 1400 veranlasst, diesen Besitz
gegen Walksfelde einzutauschen. Am 28.02.1400 hatte er unter
Zeugenschaft seines Bruders Henning „unse
ghued vnde dorp Campenwerder vnde den grund tor der Styntborgh“
gegen „dat
dorp vnde ghued Waluesuelde“
Herzog Erich IV. überlassen, wobei er sich ausbedungen hatte,
dass, wenn auf der Stintenburg ein Schloss gebaut würde, der
Besitzer das Stift Ratzeburg nicht schädigen, sondern es
beschirmen und schützen sollte .
Das einzutauschende Walksfelde aber besaß Gottschalk von Züle,
der am 30.07.1400 erklärte, dass Herzog Erich IV. mit seiner
Zustimmung dieses Gut vertauscht habe .
Herzog Erich IV. ging am 22.09.1400, als er seine landesherrlichen
Rechte an Walksfelde an Bischof Detlev abtrat und das Dorf
staatsrechtlich aus dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg herauslöste,
auf die Bedingung, die Güter des Bischofs zu schützen ein
.
Dass der Herzog dem Bischof zu dem Tausch noch eine Geldsumme
zugezahlt hat, lässt sich einem Schuldbrief aus dem Jahre 1402
entnehmen, wo er sich zu einer Schuld von 250 Mk bekennt, die aus dem
Tausch herrühren .
Mit
den Erwerbungen Bischof Detlevs von Parkentin erreichte die Abrundung
des Landes Boitin, des nachmaligen Fürstentums Ratzeburg 1400
ihr Ende. Durch den Ankauf dieser Besitzungen war Bischof Detlev von
Parkentin aber weit über das hinausgegangen, was die
Finanzmittel seines Bistums gestatteten. Die geringen Einnahmen des
Bistums reichten nicht aus, um die erforderlichen Mittel (11290 Mk)
für die Abrundung des bischöflichen Territoriums
aufzubringen. Die Folge war eine drückende Schuldenlast, die ihn
in völlige Abhängigkeit zu seinem Domkapitel geraten ließ
und ihn Anfang des 15. Jahrhunderts nötigte, den größten
Teil seiner Besitzungen zu verpfänden. Aus dieser misslichen
Lage erholte sich das Bistum Ratzeburg bis zu seiner Säkularisation
nach dem Dreißigjährigen Krieg nie so recht. Dies hat das
Bild Bischof Detlevs in der Geschichte
geprägt. Ihm wurde vorgeworfen, durch seine Freigebigkeit und
seinen Aufwand die Finanznot des Bistums herbeigeführt zu haben
und aus Liebe zu seinen Freunden und Verwandten bestrebt gewesen zu
sein, diese zu begünstigen .
Urkundliche Belege für diese Vorwürfe finden sich nicht und
so hat es schon früh nicht an Versuchen gefehlt, sein Tun zu
entschuldigen. „Wenn er die Kirche durch seine Verschwendung
und Freigebigkeit in Schulden stürzte, so that er dies mehr aus
Einfalt und Sorglosigkeit, als aus eitler Prahlsucht, denn man müßte
ihn zu den besten Bischöfen, seiner Gottesfurcht wegen, rechnen,
wenn seine Verschwendung dies Lob gestattete“ .
45. Und Masch
urteilt über ihn: „Das
Versehen, welches er beging, lag unstreitig darin, daß er mehr
Güter an sich kaufte, als er bezahlen konnte, daß er diese
Güter zu der bischöflichen Tafel legte, als vom Capitel
keine Hülfe und Beisteuer erwarten durfte und daß dieses
sich nun seinen Nothstand sehr trefflich zu Nutze zu machen wußte,
um Rechte und Besitzungen des Bischofs an sich zu bringen“.
So machte das Kapitel seine Unterstützung für den Bischof
davon abhängig, dass dieser ihm seinen Anteil am höchsten
Gericht in den Dörfern des Domkapitels im Lande Boitin verkaufen
musste. Dies geschah am 22.11.1398 .
Bischof Detlev zahlte dafür 1300 Mk, doch erhielt er nur 300 Mk
in bar. Für 1000 Mk bekam er „dat
ghued vnde dorp tho deme Smachthaghene“,
das er jedoch schon am 05.11.1400 an den Lübecker Bürger
Gerhard Vogt für 200 Mk verpfändete
und am 26.06.1403 für 300 Mk aus dem Dorf eine jährliche
Rente von 30 Mk an Eghert Barnekow verkaufte .
Wenig später, am 18.12.1400, verpfändete er den Zehnten aus
Roggensdorf an den Knappen Heinrich von Quitzow .
Am 02.02.1399 verkaufte Bischof Detlev dem Henneke Bechel und dessen
Mutter Margarete eine jährliche Rente aus den bischöflichen
Tafelgütern .
Am 21.12.1401 ist der Bischof dann gezwungen, für die Summe von
5000 Mk dem Propst, Prior und dem ganzen Kapitel das Schloss Stove
mit allem Zubehör zu verpfänden, nämlich das Dorf
Stove, die Mühle vor dem Schlosse, die Bullenmühle und die
Mordmühle, Klocksdorf, Samkow, Kuhlrade, Pogez, Rünz,
Carlow, Neschow, Cronskamp, Schaddingsdorf, Demern, +Dependorf und
Dechow mit dem See, mit allen Rechten und Einkünften. Da aber
dem Wolder Emeborch in Mölln aus Cronskamp 14 Mk jährlicher
Rente für 200 Mk verkauft waren, so erhielt das Kapitel den 21
Mk übersteigenden Mehrbetrag des Zehnten in Lütow dafür,
den Emeborch für 300 Mk erkauft hatte. Nach voraufgegangener
jährlicher Kündigung stand es dem Bischof frei, dies alles
gegen Zahlung der Pfandsumme wieder einzulösen. Ehe dies
geschah, verpfändete das Domkapitel am 01.01.1411 das Schloss
Stove für 2000 Mk an Claus von Bülow, doch muss der Bischof
die Vogtei bald danach wieder eingelöst haben, denn am
24.06.1413 verpfändet er sie für 5900 Mk an Claus von Bülow
und Detleff Negendank. Als diese das Kapital kündigen, war
Bischof Detlev aufs Neue gezwungen, die ganze Vogtei dem Kapitel für
4400 Mk zu verpfänden. Bischof Detlev blieb dabei dem Detleff
Negendank, von dem der am 10.01.1402 noch 100 Mk geliehen hatte ,
150 Mk schuldig, wofür er später, am 16.02.1418, die
Zehnten in Eggerstorp, Lantberstorp, Weitendorp und Kromekenhagen im
Kirchspiel Proseken an dessen Sohn pfandweise überließ .
Bischof
Detlev von Parkentin verpfändete indes nicht allein die Vogtei
Stove, sondern auch den Kern seines Besitzes im Lande Boitin selbst
und zwar
dem
Domkapitel für 800 Mk die Dörfer Groß und Klein
Siemz, sowie den Zehnten im Klützer Ort
dem
Propsten Nicolaus Rambow die Dörfer Herrnburg (es kam nach
Rambows Tod für 600 Mk an die Lübecker Bürgermeister
Jordan Pleskow und Cord Brekewold und später an Gerd Vogt, das
Kapitel löste es 1419 wieder ein), Bardewik, Selmsdorf,
Sülsdorf, Malzow, Zarnewenz, Schwanbeck, Kleinfeld. Törpt
und Menzendorf, die nach Rambows Testament von 1416 unter seinem
Pfandbesitz erscheinen, sollen nach einer anderen Überlieferung
an von der Brüggen verkauft worden sein ,
bzw. Menzendorf wird auch als Pfandbesitz des Heinrich von Dranthen
bezeichnet.
Dem
Kloster Rehna das Dorf Rabensdorf und die Zehnten in Breesen
dem
Nikolaus Lützow das Dorf Falkenhagen
dem
Geweraden das Dorf Groß Bünsdorf
dem
Vinekensenker das Dorf Klein Bünsdorf
dem
Rat zu Lübeck für 3000 Mk die Dörfer Mannhagen,
Panten und Walksfelde
dem
Heinrich von Dranthen für 600 Mk das Dorf Blüssen und
angeblich auch Menzendorf
Auch
Röggelin musste er für 1000 Mk an Hermann (II) von Karlow
verkaufen, doch bezahlte Hermann nur 300 Mk.
Nachdem
er auch seinen Bischofshof in Ratzeburg an den Dompropsten verpfändet
hatte ,
versetzte er auch seinen Verwandten bischöflichen Besitz. Dies
hat wohl zu dem Vorwurf geführt, er habe seine Familie
begünstigt. So verpfändet er am 21.03.1403 an Hennynghe
Parkentyne, vsen leuen broder, um ihm wegen einer für die
Ratzeburger Kirche geleisteten Bürgschaft Sicherheit zu geben,
„vnsen byscupes hoff vnde sloet myt deme wicbelde benomed
Schonenbergh, myt molen, myt deme houe to Clucstorp anders geheten
vnsen buhoff“
.
Wohl später hat dann Jordan von Pleskow den Bischofshof in
Schönberg für 300 Mk pfandweise, doch löste das
Kapitel ihn wieder aus und verpfändete ihm dafür
Rüschenbeck. Am 17.01.1404 sah sich Bischof Detlev gezwungen,
auch den Zehnten „in
denen dorpen vnde gantzen ghude to Johanstorp vnde Zeedorpe,
twysschen Dartzowe vnde Mummendorpe belegen“
für 200 Mk seinem Bruder Henning pfandweise zu überlassen
.
Unzählige
Urkunden belegen dann, dass Bischof Detlev von Parkentin sich um
seinen Sprengel redlich gemüht hat. Am 04.02.1396 erteilt er
seine Zustimmung zur Übertragung des Kirchenlehens zu Vellahn an
Volrad von Züle durch die Herzöge von Mecklenburg .
Unter seiner Zustimmung verkauft das Domkapitel zu Ratzeburg am
12.01.1397 wiederkäuflich für 280 Mk eine jährliche
Rente von 16 Mk aus dem Zehnten des Dorfes Utecht an den Laienbruder
Matthias von Glyne zu Memorien und Festfeiern .
Am 24.09.1397 empfiehlt der Bischof die Dominikanermönche in
Lübeck und das ihnen gehörige Haus in Dassow der
Unterstützung der Gläubigen und verheißt Ablass
allen, die ihnen Gaben zuwenden .
Drei Tage später bestätigt er auf Bitten des
Predigerbruders Konrad Leest die im Jahre 1347 von den Brüdern
Hermann (I) und Heinrich (IX) von Parkentin, Söhnen des Ritters
Marquard (IV) und ihren „Vettern“ Nikolaus, Hinrich,
Heineke
(X) und Marquard (VI) von Parkentin den Dominikanern in Lübeck
gemachte Schenkung eines Grundstücks in Dassow .
Ende des Jahres 1397 kommt dann der Streit um die Patronatsrechte in
Bergedorf zum Abschluss. Am 20.10.1397 überlässt Herzog
Erich III. mit Zustimmung von Bischof Detlev dem Vogt des Dompropsten
zu Ratzeburg das Patronat über die Petrikirche und die Kapelle
des Heiligen Kreuzes in Bergedorf ;
und am 21.12.1397 bezeugt der Bischof diesen Vorgang und bestimmt,
dass das Domkapitel deshalb für die verstorbenen Herzöge
von Sachsen-Lauenburg Seelenmessen halten soll .
Der Urkunde hängt das große Bischofssiegel an. Papst
Bonifaz IX. bestätigt die Vereinbarung am 18.04.1398 .
Vor dem Bischof verkaufen am 13.01.1398 die Brüder Heyne und
Wenzlav Benzin ihren Hof in Benzin und eine halbe Hufe in Gletzow .
1398 fallen die „thegeden,
de her Detleff Parkentyn, ridder, vnde dat gantze slechte van den
Parkentyneren, de vorstoruen sint, hebben ghehad vnde hadden by eren
levende ouer der Stekenitze vnde in unseme lande to Molne, vnde der
erer aller erflike ghued an uns vorstoruen is, dat de suluen thegeden
gantzliken vnde al tobehorden vnde noch tobehoret deme stichte vnde
der kerken tho Razeborgh“
an den Bischof von Ratzeburg zurück. Herzog Erich III. gab sie
an Bischof Detlev unter ausdrücklicher Anerkennung seines
Eigentumsrechtes am 24.06.1398 unentgeltlich heraus .
Am 08.12.1398 löste Detlev eine alte Abgabe von acht Ellen
weißen und acht Ellen blauen Tuches und einem Paar Socken ab,
welche das Kapitel den Grafen von Schwerin als ihrem Schirmherren im
Lande Wittenburg erlegt hatten und die dann auf die Herzöge von
Mecklenburg übergegangen waren und zu mancherlei Streit mit dem
herzoglichen Vogt in Wittenburg Anlass gegeben hatten .
Am 14.05.1400 traf der Bischof Bestimmungen zur Besetzung der Pfarre
in Diedrichshagen .
1402 erhielten die beiden im Ratzeburger Sprengel liegenden
Nonnenklöster Eldena und Rehna von Bischof Detlev, der sich
überhaupt mit der Erteilung der Indulgenzen (= Straferlass,
Begnadigung, Ablass) recht freigebig zeigte, besondere
Vergünstigungen. So erhielt insbesondere das Kloster Eldena die
Erlaubnis, dass seine Konventualinnen von Jacobi bis Ende des Jahres
Fleisch essen durften .
Am 09.05.1407 verband sich der Bischof mit Erzbischof Johann von
Bremen und seinen Amtskollegen Rudolf in Schwerin und Johannes in
Lübeck, sowie ihren Kapiteln zu einem Bündnis, um die
Rechte der Kirche gegen die zunehmenden Beeinträchtigungen durch
die weltlichen Mächte zu wahren .
Am 30.11.1407 wendet sich Bischof Detlev auf Gesuch des Vikars Johan
Berghman aus Bergedorf wegen rückständiger 15 Mk aus dem
Zoll zu Mölln an den Rat der Stadt Lübeck
und in einer zwischen 1401 und 1410 ausgestellten Urkunde bestätigt
er das Lübecker Pa- tronatsrecht über Mölln .
In
die Amtszeit von Bischof Detlev von Parkentin fällt auch die
Gründung des Brigitten-Klosters zu Marienwohlde im Jahre 1413.
Detlev gab am 25.07.1413 seine Zustimmung, als Wedege und Volrad von
Züle zwei von ihrem Vater gestiftete Vikarien nach Marienwohlde
verlegten, das der Rat von Lübeck in einer am 28.10.1413
ausgestellten Quittung als „ein
neugestiftetes Kloster“
bezeichnet. 1416 untersagte der Bischof dem Kloster, keine Schwestern
in das Mutterkloster Mariendal bei Reval abzufertigen, ehe er nicht
selbst darüber persönlich entschieden habe .
Wiederholt
trat Bischof Detlev auch als Schiedsrichter auf. So waren die
Ratzeburger Bischöfe von Papst Clemens VI. (1342-1352) zu
Richtern bestellt worden, wenn den Lübeckern hinsichtlich des
Strandrechts Beeinträchtigungen widerfuhren. Ein solcher Fall
trat ein, als am 08.01.1401 der Schiffer Heino Kraghen aus Flandern
kommend and er Oste strandete und Erzbischof Otto von Bremen sich der
Waren im Wert von 860 Mk bemächtigt hatte. Da der Erzbischof die
Waren nicht freiwillig herausgeben wollte, entschied Bischof Detlev
von Parkentin am 16.05.1401 unter Androhung des Banns, dass die Waren
herauszugeben seinen .
Dies hinderte den Ratzeburger Bischof allerdings nicht, für sich
selbst andere Maßstäbe anzulegen. So hatte er sich 1404
ein auf dem Ratzeburger See mit Korn und Fischen beladenes Schiff,
das der Wind umgeworfen hatte, angeeignet .
Als es wegen grundherrlicher Rechte nach der Vollendung des
Stecknitzkanals zu Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Lübeck
und den mecklenburgischen Herzögen kam ,
wurde die Schlichtung des Streits am 21.10.1402 Bischof Detlev von
Parkentin übertragen. Durch seine Vermittlung einigte man sich
dahin, dass die Schiff-Fahrt der Lübecker frei bleiben sollte,
diese aber „zu ewigen Zeiten“ für jede Last Salz,
welche die Delvenau passieren würde, sechs Schillinge an die
Herzöge von Mecklenburg zahlen sollten .
Als es 1407 zum Streit zwischen den von Ritzerau und dem Prior des
Ratzeburger Domkapitels über Lankow sowie Groß und Klein
Molzahn kam, entschied Detlev als Vorsitzender des Schiedsgerichts
diesen Streit ebenfalls .
Unter
Bischof Detlev von Parkentin entlud sich der lange schwelende Streit
um die Patronatsrechte an der Marienkirche und Nikolaikirche in
Wismar .
Zahlreiche Urkunden des Bischofs betreffen denn auch die kirchlichen
Verhältnisse in Wismar. Am 06.10.1396 privilegiert er die
Bruderschaft St.Marien und St.Gertrudis .
1397 weiht er den Chor der Kirche des Schwarzen Klosters
und bestätigt am 28.06. diesen Jahres mit Zustimmung des
Kapitels die Privilegien seiner Vorgänger für den
(minderen) Kaland „binnen Wismar“ .
Genannt ist Detlev, als Papst Bonifaz IX. (1389-1404) dem
Ratzeburger Domkapitel am 23.12.1397 die Einkünfte von der
Pfarre in der Marienkirche zu Wismar mit der Verpflichtung bestätigt,
dort einen Pfarrvikar zu halten .
Mit des Bischofs Zustimmung (05.01.) verleiht am 04.01.1398 Herzog
Albrecht II. von Mecklenburg dem bischöflich-ratzeburgischen
Vogt zu Stove das Patronat der Georgenkirche und verspricht am
31.01.1398 die schriftliche Zustimmung von Herzog Johann IV noch
beizubringen .
Am 30.11.1398 befiehlt Papst Bonifaz IX. den Pröpsten von
Lübeck, Schwerin und dem Dekan von Hamburg auf Bitten von
Bischof Detlev die Exekution der Inkorporation der Pfarrkirche
St.Nikolai in Wismar mit 24 Mk Silbers Einkünften in die
bischöfliche Tafel
und am 18.12.1398 bestätigt der Papst dem Ratzeburger Bischof
die durch die Schenkung Herzog Heinrichs von Mecklenburg an die
bischöfliche Tafel gelangte Pfarrkirche St.Nikolai zu Wismar mit
24 Mk jährlicher Einnahme und legt nochmals fest, dass sie stets
durch einen Kanonikus des Kaptitels oder einen anderen tauglichen
weltlichen Priester als ständigen Vikar verwaltet werden soll .
Dann überträgt der Papst am 01.05.1400 „auf Wunsch“
von Bischof Detlev die dem Bischof zukommenden Einkünfte der
Nikolaikirche auf das Domkapitel .
Der Druck des Kapitels, der den Bischof bewogen hatte, diesen
„Wunsch“ dem Papst zu unterbreiten, ist förmlich zu
spüren. Wenige Tage später, am 25.05.1400 beauftragt Papst
Bonifaz IX. den Bischof von Cammin zu untersuchen, ob die durch den
Tod des Johann Ketel erledigte Pfarre der Nikolaikirche zu Wismar,
die Bischof Detlev als dem bischöflichen Tafelgut angehörig
dem Hermann Ghunter verliehen hatte, wirklich für das Tafelgut
notwendig und nicht vielmehr entbehrlich und seinerzeit durch falsche
Vorspiegelungen erschlichen wäre .
In den kirchlichen Verhältnissen Wismars trat kein Ende des
„velen Krieges, Twedracht vnde unwillen“ ein. Hatte es
schon nach dem Tode des Kirchherrn Johannes Rudolphus bewaffnete
Auseinandersetzungen um die Marienkirche gegeben ,
so fanden die Streitereien 1408 mit der Ermordung des Domherren
Hartwig von Ritzerau, der die Verwaltung der Nikolaikirche versah,
ihren traurigen Höhepunkt. Bischof Detlev verglich am 23.04.1408
in Schönberg das Domkapitel mit dem Bürgermeister zu
Wismar, Johann Tucheswert und dessen Genossen dahin, dass Letztere
der Domkirche zu Ratzeburg zu Memorien und anderen kirchlichen
Stiftungen 30 Mk.lüb.Pf jährlicher Rente oder 500 Mk
Kapital, der Pfarre zu Proseken eine Rente von 12ß schenken und
in der Wismarschen Marienkirche öffentlich und feierlich Abbitte
tun sollten .
1414, als in Wismar wieder Ruhe eingekehrt war, weihte Bischof Detlev
den Altar in der Heilig-Geistkirche .
Zahlreiche
Urkunden von Bischof Detlev von Parkentin haben Bestimmungen über
Vikarien zum Gegenstand:
am
17.03.1396 stiftete der Bischof selbst eine Vikarei an der
Pfarrkirche zu Gadebusch und stattete sie mit 17 Mk aus Klein Salitz
aus, welche der Pfarrer Otto von Arnim für 128 Mk von Lüder
von Lützow gekauft hatte
am
05.05.1397 bestätigt Detlev auf päpstliches Kommissorium
vom 04.09.1395 die von Bischof Eberhard von Lübeck (1387-1399)
am 18.04.1394 gegründete St.Georgen-Brüderschaft der
Vikare in den Kirchen zu Lübeck
am
30.05.1397 bestätigte er die Hasenkopsche Vikarie in der Kirche
zu Gadebusch
die
am 17.07.1397 von den Brüdern Hermann (II) und Reimar (VI) von
Karlow gestiftete Vikarie in Carlow
bestätigte Detlev am 12.03.1398; ebenso die bereits 1373 von
Arnold und Vicke von Karlow in Carlow gestiftete Vikarie .
am
10.11.1397 bestätigt der Bischof eine Vikarie in der
Pfarrkirche zu Gadebusch, die die Testamentsvollstrecker des
lübschen Bürgers Henneke Georgius gestiftet hatten .
Bischof
Eberhard von Lübeck bestätigt am 10.11.1397 drei Vikarien,
die die Testamentsvollstrecker des Henneke Georgius u.a. mit 40 Mk
Renten von Bischof Detlev von Parkentin gegründet haben .
am
10.12.1398 bestätigt Detlev die Stiftung einer mit Renten aus
Wester-Gollwitz auf Poel ausgestatteten Vikarie in St.Marien zu
Wismar durch den Lübecker Ratsherrn Dietrich Wilde
am
28.01.1400 bestätigt er eine von Helmold von Plessen mit Renten
aus Weitendorf und Jamel gestiftete Vikarie an der Pfarrkirche in
Gressow und spricht das Patronatsrecht darüber dem Stifter und
dessen Erben zu .
An der Urkunde hängt das große Siegel des Bischofs.
Am
12.06.1400 bestätigt der Bischof die vom Pfarrer Gerd
Vrimanstorp in der Pfarrkirche zu Wittenburg gestiftete und mit
Einkünften aus Ziggelmark und Döbbersen bewidmete Vikarei
am
23.07.1400 bestätigt er die vom Ritter Heinrich Sprengel
dotierte und vom Priester Heinrich Dasse-mann mit einem Hause
beschenkte Vikarei in der Kirche zu Boizenburg
am
31.01.1404 bestätigt er die von Heinrich Quistorp, Pfarrherrn
an der St. Georgenkirche in Wismar, dort gestiftete und mit 27 Mk
dotierte Vikarie
am
02.05.1405 bestätigte er die Zustiftung von 4 Mk durch den
Lübecker Priester Albert Popoje zu der 1403 von Heinrich (VII)
und Johann (VI) von Krummesse in der Kirche von Krummesse
gestifteten Vikarie .
am
08.01.1406 bestätigt er Eggehard Stacke als Vikar an der von
Johann Smyd und anderen in Mölln gestifteten Kommende
am
17.12. 1408 bestätigt er die von Marquard Robele und Ludolph
Molner in der Schönberger Kirche gestiftete Vikarie
1410
bestätigt Bischof Detlev die von den von Lützow in
Kirch-Grambow gestiftete Vikarie und
1412
die durch die „olde Gilde“ in Mölln gestiftete
1415
hatten in Grevesmühlen zwei Bürger und ein ehemaliger
Kirchherr zu Börzow jeder eine Vikarie gestiftet, die Bischof
Detlev nun am 04.04.1415 bestätigte
am
24.02.1416 wiederholte Bischof Detlev nach dem Brand der Stadt Mölln
die Bestätigung der von den Brüdern von Bülow mit 18
Mk ausgestatteten Vikarie am Altar der heiligen Jungfrau
am
27.05.1417 bestätigt Bischof Detlev die Stiftung einer Vikarie
am St.Annen-Altar der Pfarrkirche in Dassow durch den Priester
Hinrich Prael und Hinrich von Quitzow .
Bischof
Detlev von Parkentin erscheint in zahlreichen Urkunden von Papst
Bonifaz IX. .
Bereits in seinem ersten Amtsjahr erhielt Bischof Detlev von
Parkentin einen Ablass für die Ratzeburger Kirche .
Selbst erteilte er während seiner Amtszeit zahlreiche Ablässe,
so am 10.06.1396 zum Bau der Gertrudenkapelle in Rostock ,
am 18.08.1399 zu Gunsten des Klosters Neukloster, den Bischof Rudolf
von Schwerin am 30.07.1400 bestätigte
und am 25.10.1400 für die Pfarrkirche St.Nikolai in Kiel .
Mehrfach bestellt ihn (z. T. mit anderen) der Papst zum Konservator (
d. h. zum Schutzherrn), so:
für
das Michaelisklosters in Lüneburg
für
den Erzbischof von Bremen (zusammen mit dem Bischof von Schwerin und
dem Abt von St.Egidius in Braunschweig) am 05.06.1397
für
das Benediktiner-Nonnenkloster Oldenstadt vor Kolberg (am 11.07.1397
und 09.06.1398)
für
den Propsten von Cammin (am 23.03.1398)
für
die Äbtissin und den Konvent des Klosters Köslin in der
Camminer Diözese
und
für
das Kloster Zarrentin (12.05.1400)
Bischofsschloss in Schönberg . Zustand1802 vor dem Abbruch (Zeichnung: Tischbein)
Für
ihn selbst bestellt Papst Bonifaz IX. am 26.10.1395 den Propst von
Güstrow und den Dekan von Hamburg und am 28.05.1400 den Propst
zu Güstrow und die Dekane zu Lübeck und Hamburg als
Konservatoren .
Am
01.10.1395 teilt Papst Bonifaz IX. Detlev, dem erwählten Bischof
von Ratzeburg mit, dass die ihm auf Grund der durch einen Prokurator
erfolgten Resignation des ehemaligen Bischofs Gerhard erteilte
Provision mit dem Bistum Geltung behalten soll, obwohl Bischof
Gerhard noch vor der geschehenen Resignation gestorben sei .
Am 25.10.1395 teilen in Rom 14 Kardinäle 35 fl 35ß. 8D,
die Bischof Detlev im 6. Pontifikatsjahrt von Papst Bonifaz IX. für
die Ratzeburger Kirche bezahlt hat .
Dann bekennt am 11.03.1396 der päpstliche Kämmerer
Heinrich, dass der Ratzeburger Bischof durch den Prokurator Johannes
Zadelmann 81 fl 21ß 8d „servitium commune“ und von
!1 minuta servitii“ 8fl 16ß 7d gezahlt hat. Am gleichen
Tag teilen 14 Kardinäle auch diese Gelder .
Am 17.11.1396 trägt der Papst den Bischöfen von Kammin,
Schwerin und Ratzeburg auf, die Terminarier der Minoriten in der
Provinz Sachsen gegen die Weltgeistlichkeit in Schutz zu nehmen,
damit sie auf Grund der Konstitutiion von Papst Clemens IV. vom
20.06.1265 ungehindert Beichte hören, Absolution erteilen und
Bußen auferlegen können .
Am 30.01.1397 beauftragt Papst Bonifaz IX. u. a. Bischof Detlev von
Parkentin, den Christian Coband, Rektor der Pfarrkirche in Selmsdorf,
in das erledigte Kanonikat der Güstrower Kirche einzuweisen,
obschon er mit einem Kanonikat in Lübeck providiert ist .
Dann erlaubt der Papst am 01.05.1397 dem Archidiakon von Waren,
Nikolaus de Insula, auch außerhalb seiner Diözese die
Früchte seines Amtes zu genießen und entbindet ihn von der
Residenzpflicht. Der Bischof von Ratzbeurg sowie der Propst von
Schwerin und der Dekan von Hamburg werden mit der Ausführung
beauftragt .
Am 09.09.1397 beauftragt der Papst Bischof Detlev, in das Diakonat zu
Güstrow mit 14 Mk jährlichen Einkommens den Priester
Bernhard Parstin einzusetzen
und am 01.10.1397 befiehlt der Papst dem Bischof von Ratzeburg, dem
Gerlach von Bremen, Kleriker in Lübeck, ein Kanonikat mit
Aussicht auf eine Pfründe in Lübeck zu erteilen
und beauftragt ihn mit der Ausführung der päpstlichen
Erlaubnis für Hermann Blizekowe, Dekan der Schweriner Kirche,
wonach dieser bis zu drei geistliche Lehen mit höchstens 40 Mk
jährlicher Einkünfte neben seinem Diakonat annehmen darf .
Am 03.04.1398 providiert Papst Bonifaz IX. auf Bitten der dänischen
Königin Margarethe, ihren Sekretär Detbern Hauenstriit,
Kanoniker der Lübecker Diözese, mit Kanonikaten in Lübeck
und Hamburg, obwohl er bereits eine Propstei in Odense innehat und
beauftragt die Bischöfe von Concordia in Italien und Ratzeburg
sowie den Propst von Schleswig, ihm dazu zu verhelfen .
Dann überträgt der Papst am 27.07.1398 dem Archidiakon zu
Stolp und den Dekanen zu Güstrow und Stendal auf Bitten der
Bischöfe von Kammin, Schwerin und Ratzeburg, die Handhabung der
Bulle von Papst Honorius III. (1216-1227) über die vonn Kaiser
Friedrich der Kirche übertragenen Rechte gegen Schädiger
der Kirche
und befiehlt am 14.01.1399 den Bischöfen von Tuy in Spanien,
Ratzeburg und Hamburg, das durch Tod erledigte Amt des Thesaurars in
Schleswig dem dortigen Kanoniker Nikolaus Stendal zu übertragen,
obwohl dieser bereits ein Kanonikat mit Pfründe in Schleswig
innehat .
Am 08.07.1399 beauftragt der Papst die Bischöfe von Ratzeburg
und Havelberg und den Propsten von St.Marien zu Kolberg, darüber
zu wachen, dass die weltlichen Herren im Archidiakonat Tribsees und
der Stadt und Diözese Schwerin nicht gegen die von Papst
Honorius III. bestätigten Gesetze geistlichen Besitz antasten .
Am 24.02.1400 beauftragt Papst Bonifaz IX. Bischof Detlev von
Ratzeburg, die Resignation des Vikars Johann Mestmaker in Ratzeburg
anzunehmen und sie mit 4 Mk Einkommen dem Priester Johann Witte,
canonicus regularis in der Kirche zu Riga zu verleihen, da dieser in
Riga wegen seiner Feinde nicht länger weilen könne
. Schließlich beauftragt der Papst am 26.05.1400 die Bischöfe
von Perugia und Ratzeburg und den Kantor von Lübeck, den
Heinrich von Molendino, ständiger Vikar in der Pfarrkirche zu
Brandshagen, in das Archidiakonat zu Waren einzusetzen, das durch die
Ernennung des Nikolaus de Insula zum Propsten in Lübeck frei
geworden ist .
Schließlich stellt Ditleuus,
die et apostolice sedis gracia Racenburgensis ecclesie episcopus
zahlreiche beglaubigte Abschriften älterer Urkunden
(Transsumption) her .
In
seinen letzten Amtsjahren war Bischof Detlev von Parkentin gänzlich
vom Wohlwollen seines Domkapitels abhängig, dass noch zu seinen
Lebzeiten die Nachfolgefrage diskutierte und den einflussreichen und
äußerst vermögenden Propst Nicolaus Rambow zu seinem
Nachfolger bestimmte. Indes starb dieser 1416 noch vor dem Bischof
und Ulrich von Blücher wurde sein Nachfolger. Der bewirkte, dass
Bischof Detlev sich von den Amtsgeschäften zurückzog, indem
er erklärte „angheseen
de zwaren krankheydt“
dem Stift mit Nutzen nicht mehr vorstehen zu können. Außerdem
wollte er demjenigen aus dem Domkapitel, der vom Papst dazu ernannt
sei, ein unbeschränktes Procuratorium geben und dieses niemals
widerrufen. Am 07.07.1418 schloss er mit dem Propst und dem Kapitel
einen Vertrag über das ihm zustehende Leibgedinge .
Danach sollte er „myt
syme ghesynde ane alle kynder allene schal bruken des nyen huses up
to dem slote to Schonenberghe, dat byschopp Gherd ... buwet hefft,
vnde em darin to holende twe capellane vnde der denere, vnde ene vnde
de capellane vnde denere so spyzende darsuluest ute koken vnde kelre
vnde myt nuchafftygher voringhe, alzo enem byschoppe myt synen denern
tocomet, vnde alle weke em to gheuende ene Lubessche mark, vnde
darenbouen to enem iewelken verndel iares vijfverdeltwynteghste halue
(= 24 ½) mark Lubesscher punte, so langhe he leuet, syner
eghenen denre vorben(omet) cledere vnde loen vnde wes he suluen
anders behouet, darvan to stande. Ok de ersten der leen, de ze
leddich werden na dessen daghe, der wy edder syne nakomelynghe van
des stichtes weghen mechtich zyn, de schal men lenen den, dar he vor
byddet“.
Zeugen dieser Vereinbarung waren u. a. seine Neffen Claus (VI) und
Hans (Johann VI) von Parkentin.
Sachen- und Großsiegel Bischof Detlevs von Parkentin (1397)
Lange
währte das erzwungene Altenteil des Bischofs nicht. Am
11.01.1419 starb Bischof Detlev von Parkentin in Schönberg. Sein
sehr vertretener großer Grabstein, der sich zu Beginn des 19.
Jahrhunderts im mittleren Gang der Ratzeburger Domkirche befand,
zeigt sein Bild unter einem Gemäuer und zu den Füßen
zwei Schilde, rechts mit dem Parkentinschen Wappen, links mit zwei
Bischofsstäben übereinander. Die Umschrift lautet :
Anno
: dni : MCCCCXJX : intra : octavas : epiphanias : o : venerabilis :
pater : t : dns : detlephus : de Parkenthin : epc : decim : nonus :
hujus : ecce : pontificatus : sui : anno : XXJJJJ : cujus : aia :
requiescat : in pace :
Sein
großes Bischofssiegel, das zahlreichen Urkunden anhängt,
ist rund und hat drei Zoll im Durchmesser. In der Mitte erhebt sich
ein Pfeiler bis über den Mittelpunkt, der von einem dreieckigen
Fuß getragen wird: zur Rechten steht Maria mit dem Christkinde,
zur Linken Johannes mit einem großen Kelch. Beide stehen in
einer Nische, der von dem Mittelpfeiler und zwei runden Stäben
gebildet wird, die oben in einem Kleeblatt enden. Über dem
Haupte sieht man ein verziertes Gemäuer, das in der Mitte eine
Halle unter einem Dach bildet, in der ein Kruzifix steht. Rechts
davon befindet sich ein Bischof mit dem Stab. Neben dieser Halle sind
zwei kleine Häuser, in denen jeweils ein Engel sitzt. Außerhalb
der beiden Stäbe zur Seite befindet sich wiederum ein Gemäuer,
getragen von einem dreieckigen Fuß. Auf der rechten Seite liegt
unter einer Halle ein Schild mit dem Stiftswappen, das hier zum
ersten Male erscheint, geteilt vorne ein Bischofsstab, hinten eine
halbe Burg. Links befindet sich ein Schild mit dem Parkentinschen
Familienwappen und der Umschrift: Sigillu. Detlevi.
dei. et. aplice. sedis. gra. epi. raceburgensis.
Ein
kleineres parabolisches Siegel ist 2 ½ Zoll lang und 1 ½
Zoll breit. Es zeigt unter einem Gemäuer, in dessen Nische im
Fuße ein knieender Bischof liegt, stehend Maria, in der Rechten
einen Stab mit einer Kugel, in der Linken das Christuskind haltend.
Außerhalb an jeder Seite ist ein aufrechtstehender Schild mit
dem Parkentinschen Wappen, überragt von einem Bischofsstab und
der Umschrift S.
DETLEVI EPI RACEBURGENSIS AD CAUSAS.
Bischof Detlev von Parkentin genoss
später wegen seiner Wohltätigkeit und seines bescheidenen
Wesens hohes Ansehen und wurde heiliggesprochen. Sein Gedenktag ist
der 23. 11.
N. von PARKENTIN
(VII
– 74); Sohn von Claus (III), ohne Nennung seines Rufnamens ist
er offenbar minderjähriger als Bruder von Henning und Detlev
(XII) (“frater suus“) bei der Bestätigung der von
seiner Großmutter Margaretha und seinem Onkel Detlev (XI)
gestifteten Vikarie genannt .
Wenn er nicht jung gestorben ist, dann verbrigt sich hinter ihm
vielleicht Eggert (VIII), der Begründer der Linie Zecher/Bolz -
Preten.
?N. von PARKENTIN
(VII
– 75); * ..... + ....., oo
?N.
von PENTZ;
im 15. Jahrhundert fallen die überaus engen Beziehungen zwischen
den von Parkentin auf Prieschendorf und den von Pentz auf Toddin auf.
Hier muss eine Schwägerschaft als zweifelsfrei angenommenen. So
wird der Rufname von Detlev von PENTZ (+vor 1443, oo
Abele ?von WACKERBARTH), des Begründers der Linie Toddin, von
der Mutterseite herrühren, die vermutlich eine Schwester des
Bischofs Detlev von Ratzeburg gewesen ist .
Allerdings ist die bei von Meyenn
wiedergegebene Parkentinsche Stammtafel so nicht haltbar, das als
Vater von Bischof Detlev zweifelsfrei Nicolaus von Parkentin und
nicht Detlev (VII) „von Behlendorf“ erwiesen ist.
Clawes (Nicolaus V) von PARKENTIN
(VII
– 76); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Lütgenhof, urk. 1382/1399 - Nicolaus de Parkentyn ist erstmals
am 04.05.1382 als „Vetter“ von Detlev und Henning
genannt, als Bischof Heinrich die von Detlev (XI) von Parkentin und
dessen Mutter Margaretha gestiftete und dotierte Vikarie in Dassow
bestätigt .
Am 24.04.1388 und am 18.01.1389 ist Clawes
Parkentyn
– zusammen mit seinem Vetter mit Henning (I) von Parkentin -
Mitsiegler bei Henning von Bülow, als dieser dem Kloster Rehna
seinen Besitz in Benzin verkauft .
Bei den von dem Broke tritt er am 02.06.1392 als Bürge auf .
Am 09.07.1393 ist Clawes Parkentin Bürge bei der Urfehde des
Knappen Henneke Hasenkop gegenüber der Stadt Lübeck .
In den Auseinandersetzungen der nordischen Königreiche ist er
mit seinem Vetter Henning und dem übrigen mecklenburgischen Adel
als Parteigänger König Albrechts I. von Schweden
involviert. .
Zu den Einzelheiten siehe bei > Henning (VII - 72). Der Urkunde
vom 18.06.1395, in der sich Claus neben vielen anderen
mecklenburgischen Adligen gegenüber den Städten Rostock und
Wismar zu einer Schuld bekennen, hängt sein Siegel an:
Siegel Claus von Parkentin (1395)
Eggert (IX) von PARKENTIN +vor
29.11.1438
(VII
– 77); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Herr auf Zecher und Kehrsen, urk. 1390/1409(1438) - Erstmals
urkundlich genannt sind Eghardus
Parkentyn et eius uxor
am 18.10.1390 als Schuldner des lübschen Bürgers Heinrich
von Essen .
Am 20.04.1394 ist Egharde
van Parkentyn
Bürge für Otto von Ritzerau, als dieser dem Lübecker
Bürger Vromold Warendorp sein Dorf Bergrade verkauft .
Nach dem Tode seines „vedderen“ Detlev (VII) von
Behlendorf hatte er dessen umfangreichen Besitz geerbt, den er aber
1394 seinen askanischen Lehnsherren überlässt: zuerst am
01.09.1394 alle ihm zugefallenen Rechte „also
yn Belendorpe, yn Parkentyn vnde in Ghyserstorpe“
an Herzog Erich IV.
und wenige Tage später, am 21.09.1394 dann auch Siebenbäumen
und Rondeshagen an Herzog Erich III. .
Die Übersetzung der Überlassungsurkunde für
Siebenbäumen lautet:
„Ich
Eghard Parkentyn bekenne und bezeuge in diesem offenen Briefe, dass
ich verlassen habe und verlasse für mich und meine rechten Erben
dem hochgeborenen Fürsten, Herrn Erich III. dem Älteren,
meinem gnädigen Herrn 'dat ghut de Seuenbomen vnde
Rodyngheshaghen', wie es mir und meinen Erben durch Tod mit allen
Rechten von Herrn Detlev Parkentin, dem Gott gnädig sei,
zugefallen ist. Es soll der vorgenannte Herzog Erich III. und seine
Erben gebrauchen und nutzen mit all der Berechtigung und Zubehör,
wie es der obengenannte Herr Detlef und seine Vorfahren frei besessen
haben. Diesen obengenannten Gütern will ich, Eghard und meine
Erben, dem vorgenannten Herzog Erich III., Herzog zu Sachsen
(-Lauenburg) und seinen Erben ein rechter Garant sein im Hinblick auf
alle diejenigen, die einen Anspruch erheben wollen. Zum Zeugnis und
größeren Bekräftigung habe ich mein Siegel
nachweislich und mit Überlegung an diese Urkunde gehängt,
die gegeben und geschrieben ist nach Gottes Geburt im Jahre 1394 am
Tage des St.Mathäus, des heiligen Apostels“.
Siebenbäumen: Kirche
Am
08.04.1401 ist Eggert Parkentijn als ehemaliger Besitzer des Gutes
Sierskarde und der halben Wedeghe genannt .
Dann vertauscht er 1409 mit Gottschalk von Züle auch noch sein
„ghud to Goldenitze“ gegen das von Zülesche
„borchlen
by (dem) slote to Louenborch“.
Herzog Erich IV. bestätigte diesen Tausch am 08.09.1409 .
Mit dem Burglehen in Lauenburg war die Einnahme von 30 Mk und 2
Tonnen Salz verbunden. Auch gehörten vier Leute auf den
„Holenwege“, ein weitere „vor der Brüggen“,
eine Hufe Landes „über der Elbe“, sowie vier Hufen
und ein Katen zu „Lütken Parkenthin“ dazu. Damit
hatte sich Eggert bis auf einen Restbesitz in Klein Berkenthin
gänzlich aus den ehemaligen Stammgütern der Familie
zurückgezogen. Letztmals genannt und bereits verstorben ist
Eggert am 29.11.1438 als Vater der Brüder Hartwig (III) und
Walrav (II) von Parkentin .
Was
Eggert dazu bewogen hat, seinen Besitz im Norden des askanischen
Herzogtums aufzugeben und wohin er sich nach dem Rückzug von
dort gewandt hat, sind offene Fragen. Die Familie erscheint in der
Folge u. a. begütert in Lasbek und auch in Neuengamme, wo Eggert
Herzog Erich III. für ein Kapital von 150 Mk eine jährliche
Rente von 20 Mk verkauft hat, wie sich aus der bereits genannten
Urkunde vom 29.11.1438 entnehmen lässt .
Offenbar war der lauenburgische Zweig des Parkentinschen Geschlecht
mit Detlev (VII) von Behlendorf erloschen und seine Erben (aus der
holsteinischen Linie (?)) hatten offenbar kein Interesse, das
lauenburgische Erbe anzutreten.
Verheiratet
war Eggert (IX) mit N.
von RINTORF
.
Aus dieser Ehe stammen die Söhne :
Hartwig (III)
> VIII–82
Walrav (II)
> VIII-83
Tochter >
VIII-
Hartwig (II) von PARKENTIN
(VII
– 78); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall, urk.
1409 - Am 03.02.1409 verkauft Hartich Parkentyn dem Lübecker
Bürger Bertold Stuve für 24 Mk „enen
ort holtes, de gheheten is de Kalekamp, belegen by deme Lutken
Parkentyner velde ... myt eren tobehoringen, also dat de wint, klene
vnde grot, weyet“
und für weitere 12 Mk ein paar „leydescher
hosen“
.
N. von PARKENTIN
(VII
– 79); Am ehesten eine nahe Verwandte von Hartwig (II,); oo
Carsten
von OLDENBURG,
Herr auf Vitegast (1392/1419), Sohn des Gerd
von Oldenburg
.
Die achte
Generation:
Hans (I) von PARKENTIN
(VIII
– 80); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Prieschendorf, Sohn von Henning, urk. 1418/1458 - Hans Parkentin
urkundet zunächst gemeinsam mit seinem Bruder Claus (VII) am
07.07.1418
und 29.11.1438 .
Hans
Parkentyn, knape
ist zusammen mit Eggert Quitzow am 27.11.1433 Mitgelober bei den
Brüdern Joachim, Volrad und Helmold von Pentz, als diese den
Kalandsbrüdern von St. Clemens zu Lübeck für ein
Kapital von 50 Mk wiederlöslich eine jährliche Rente von 4
Mk aus ihrem halben Kirchdorfe Warsow verkaufen .
Dann ist Hans
Perkentin to Prisendorpe,
u. a. mit Vicke von Quitzow auf Tankenhagen, am 22.11.1435 Mitgelober
bei den Brüdern Joachim, Volrad, Helmold und Cord von Pentz zu
Redefin, als diese für ein Kapital von 300 Mk wiederlöslich
eine jährliche Rente von 24 Mk aus ihrem Dorf Scharbow an die
Brüder des Kalands unserer llieben Frauen an der St.
Clemenskirche in Lübeck verkaufen .
1437 bürgt Henning für einige Angehörige der Familie
von Plessen gegenüber der Wismarschen Kalandsgesellschaft .
Am 11.04.1441 ist er Bürge bei Hartwig (III) von Parkentin, als
dieser für 270 Mk dem Rat von Lübeck das Eichenholz auf der
Feldmark „to
luttiken Parkentin“
zu zehnjähriger freier Nutzung überlässt .
Der Urkunde hängt sein rundes Siegel an, das auf stehendem
Schild die querrechts gelegte Spitze wie beim Siegel seines Bruders
zeigt, nur ist die Schraffierung feiner. Die Umschrift lautet: S'
hans parkentin. In der Fehde zwischen Claus von Parkentin und Bischof
Pardamus von Ratzeburg (1431-1440) büßte er ein Pferd ein
.
Zuletzt (?) genannt wird Hans 1458 als Zeuge bei der von Herzog Adolf
von Schleswig und Holstein und Bischof Arnold von Lübeck
(1450-1468) vermittelten Sühne zwischen Herzog Heinrich von
Mecklenburg und Herzog Heinrich von Stargard einerseits und der Stadt
Lübeck andererseits .
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht genannten Frau stammen die
Söhne
Henning (II)
> IX–87
Detlof (XIII)
> IX–88
?Hans
(II) > IX-89
Claus (Nicolaus VI) von PARKENTIN
(VIII
– 81); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Lütgenhof, Sohn von Henning (I), urk. 1418/vor 1455 - Erstmals
genannt sind Clawes
Parkentine vnde Hans Parkentine, brodere, knapen
am 07.07.1418 beim Vertrag des Ratzeburger Domkapitels mit Bischof
Detlev von Parkentin über dessen nach dem Rückzug von den
Amtsgeschäften zu erteilendes Leibgedinge .
Als Mitgelober sind die Brüder zweifellos sehr nahe Verwandte
des Bischofs, am ehesten dessen Neffen und damit wohl die Söhne
des mittlerweile verstorbenen Henning. Clawes ist 1418 in einer
weiteren Urkunde genannt, in der Volrad Schötze vom Kaland zu
Lübeck Geld leiht .
Clawes
Parkentyn
ist Zeuge, als Herzog Albrecht von Mecklenburg am 17.11.1421 bezeugt,
dass Henneke und Raven von Pentz mit ihrer Klage gegen Bischof
Johannes von Ratzeburg wegen eines von dem verstorbenen Bischof
Detlev ausgestellten Schuldbriefes durch das fürstlich
mecklenburgische Gericht rechtskräftig abgewiesen sind .
1422 gibt Claus den ihm verpfändeten Zehnten aus Upahl im
Kirchspiel Diedrichshagen an den Ratzeburger Bischof wieder heraus .
Am 18.05.1424 wendet sich Clawes Parkentin an den Rat der Stadt
Lübeck wegen einer vom Bischof von Ratzeburg ausgeschriebenen
Tagfahrt in Dassow und der Übernahme der alleinigen
Verantwortung für den Versuch der Wiedererlangung seines Knechts
.
Dann ist Claus
„Borkentyn“
am 14.11.1425 in Perleberg unter denen, die sichzum Einlager
verpflichten, als Markgraf Friedrich von Brandenburg und sein Sohn
Johann sich mit der Herzogin Katharina von Mecklenburg über die
von ihr an die Herzogin Margarethe von Mecklenburg, des Markgrafen
Tochter, zu zahlenden 10.000 fl und über die Besserung der von
ihren Untertanen begangenen Friedensbrüche vergleichen .
Als Ratgeber und Mitgelober finden wir Clawes
Parkentine, knape
dann am 08.02.1432 bei Herzogin Katharina von Mecklenburg, als diese
für sich und ihre Söhne Heinrich und Johann bekennt, dem
Knappen Hans von Pentz zu Toddin die Summe von 550 Mk.lüb.Pf. Zu
schulden .
1434 ist Clawes Parkentin, zusammen mit Johann und Vicke von Quitzow,
Zeuge, als die Brüder Bertold, Henneke und Tideke Preen zu
Modentin für 300 Mk eine jährliche Rente von 24 Mk aus
ihrem Gut Modentin an den Kaland „unser
vrouwen to sancte Johannes vp deme Sande tho Lübeck“
verkaufen .
Der Urkunde hängt das runde Siegel von Claus an. Es zeigt auf
stehendem Schild die gewöhnliche Teilung des Parkentinschen
Wappens, wobei die linke obere Seite der unteren Hälfte fein
gegittert ist. Die Umschrift lautet +
S' NICOLAI . PARKENtIN.
Am
18.11.1435 ist Clawesze
Parkentyn
zusammen mit den Brüdern Eggert und Vicke von Quitzow Mitgelober
bei den Brüdern Volrad und Helmold von Pentz, zu Jamel wohnend,
als diese den Vikarien der St.Jakobikirche zu Lübeck für
ein Kapital von 500 Mk wiederlöslich eine jährliche Rente
von 12 Mk aus drei Hufen und Erben in Besendorf verkaufen .
Dann sind Clawes
vnde Hans Parkentin, brodere
am 29.11.1438 Mitgelober bei ihren „Vettern“ Hartwig
(III) und Walrav (II) von Parkentin .
„In
villis Seedorpe in parrochia Darsowe et Johanstorpe in parrochia
Mummentorpe“
hatte Nicolaus Parkentin Renten verkauft, aus deren Einkünften
Bischof Nikolaus von Lübeck am 01.05.1440 die von dem
verstorbenen Lübecker Ratmann Albert Erp gestiftete Vikarie in
der St.Jürgenkirche in Lübeck errichtete .
Am 11.11.1440 verkauft Clawes
Parkentyn, wonaftich to deme luttiken houe
dem Burgkloster in Lübeck für 25 Mk eine jährliche
Rente von 2 Mk aus den Erben von Gerd und Marquard Rutzyns in Dassow
.
Wenige Tage später, am 09.12., bittet Clawes
Parkentin
den Rat zu Lübeck um Inschutznahme seines Dorfes Dassow vor der
von den Herzögen von Mecklenburg geforderten Bede .
Zwischen
Bischof Pardamus von Ratzeburg und Claws Parkentin war er zu schweren
Differenzen gekommen, die in einer Fehde mündeten. Dem Lübecker
Bürgermeister Johann Klingenberg und dem Ratsherrn Johann
Kollmann gelang es, die streitenden Parteien am 09.03.1441 zu
vergleichen, wobei nachträglich die Klage des Clawes gegen den
Bischof wegen der verlorenen drei Pferde des Detleff von Buchwaldt
und des Hans Parkentin vorbehaltlich der Entscheidung Lübecks
aus dem Vergleich herausgenommen wurde .
Aus
der Zeit vor 1455 datiert schließlich noch ein Schreiben des
Detleff Rikstorp an den Rat der Stadt Lübeck, in dem er um
Unterstützung gegen das Aufgebot des Clawes Parkentin bittet .
Ebenfalls vor 1455 wendet sich Claus an den Rat zu Lübeck der
Bitte um ein Fürschreiben an den Herzog von Mecklenburg in
seinem Streit mit den Wackerbarth wegen der ihm genommenen Pferde .
Kinder:
Henning >
IX–90
Detlef >
IX-91
Hartwig (III) von PARKENTIN
*vor 1439 +nach 04.06.1479
(VIII
– 82); Knappe, Sohn Eggerts (IX), herzoglich
sachsen-lauenburgischer Vasall, Herr auf Gudow, Lasbek, Kehrsen,
Klein Zecher, Anker und Klein Berkenthin, urk. 1438/1479 - Mit
Hartwig (III) von Parkentin verlagert sich der Wirkungskreis des
Geschlechts dauerhaft in den südlichen Teil des askanischen
Herzogtums. Schon sein Vater Eggert (IX) hatte dort in Neuengamme
Besitz, aus dem er für 150 Mk. lüb. Pf eine jährliche
Rente von 20 Mk an Herzog Erich III. verkauft hatte. „Hartych
vnde Walrauen, brodere genant Parkentine, Eggerdes sone, knapen“
bestätigen am 29.11.1438 den Räten von Lübeck und
Hamburg den Besitz dieser Rente, behalten sich jedoch die ihnen in
dem Kaufbrief zugesagten jährlichen 30 Mk aus dem Salzzoll in
Lauenburg vor. Mitgelober sind ihre mecklenburgischen „Vettern“
der Brüder, Claus (VI) und Hans (VI) von Parkentin .
Am 11.04.1441 überlässt Hartwig für 270 Mk. lüb.
Pf dem Rat zu Lübeck „alle
myne ekene holt stande vp dem velde vnde vp der gantzen veltmarke to
Luttiken Parkentin“
auf zehn Jahre zur freien Nutzung. Bürgen sind sein „Vetter“
Hans Parkentin und Ludeke Blücher Vogt der Stadt Lübeck .
Der Urkunde hängt Hartwigs Siegel an. Es zeigt auf stehendem
Schild eine rechts gelegte kreuzweise schraffierte Spitze und
zwischen einfachen Kreisen die Umschrift .
hartich . . parkentin
Vor
1442 muss Hartwig (III) dann in den Besitz von Gudow, zumindest von
größeren Teilen dieses Dorfes, gekommen sein, da er ab
diesem Zeitpunkt in den Urkunden mit dem Zusatz „to Gudowe“
erscheint. Er muss dort also seinen Wohnsitz genommen haben.
Allerdings kennen ihn die einschlägigen Bearbeitungen, etwa die
von Karl Behrends ,
dort nicht. Gudow war zu Beginn des 15. Jahrhundert Besitz der von
Zülen gewesen. Als letzte wird 1439 Beke von Zülen im
Alleinbesitz des Gutes Gudow genannt .
Danach schweigen die Quellen über die Besitzverhältnisse
bis zum Jahre 1470, als die Brüder Detlef und Johann von Zülen
das Gut Gudow samt Zubehör an Werner und Friedrich von Bülow
auf Wehningen verkaufen .
In die Lücke zwischen 1439 und 1470 fällt ganz
offensichtlich der Besitz des Dorfes durch Hartwig (III) von
Parkentin. Er kaufte 1442 von Heine () von Lasbek auch das später
zum Gut Gudow gehörende Dorf Kehrsen für 400 Mk. lüb.
Pf :
„Ick,
Heine Laßbecken, Knape, bekenne und betüge apenbahr in
düßen Keggen wertigen Breve vor my und vor miene rechten
Erven, dat ick mit wol bedachten mohde, fryen willen und mit völbord
myner Erven ... hebbe rechtlicken und Redlicken verkofft, erflicken
und egentlicken up gelaten ... in macht düßes Breves dem
froken Knape Hartwige von Perckentine, sienen rechten Erven edder den
Holdes düßes Breves mit ihren willen dat gantze dorp tho
Kerßen mit aller siener Behörunge, wo man de mag benahmen
... vor verhundert Lübsche Marck Pennige, de my de vorgeschreven
Hartwick woll to willen und to vuller genöge heff bethalet ...
dißes verschreven dorp schall und mag de vorschreven Hartwich
und siene Erven und de Holder dißes Breves raulicken brucken
und besitten, hebben und erflicken beholden mit allen Rechten und
Gerichte, so frey und so mächtig, also miene Eldern und ick dat
... had hebben ... Na Godes Bort verteyn Hundert Jahr, dana in den
twe und vertigsten Jahr an den Mondage na Reminiscere“
Kehrsen: Reste der einstigen Turmhügelburg
Ein
Gutshof oder gar die Burganlage aus der ersten Hälfte des 14.
Jahrhunderts gab es um diese Zeit in Kehrsen allerdings nicht mehr .
Alerdings haben Ausgrabungen die Reste – Hügel und
Wassergraben – der einstigen Hügelburg noch nachweisen
können. Sie wurden 1977 unter Denkmalschutz gestellt. Selbst
verkauft Hartwig, zusammen mit Johann Daldorp, 1447 für ein
Kapital von 300 Mk eine jährliche Rente von 21 Mk „in
villa Vorwerk“ .
Eine weitere Rente muss er aus Kehrsen verkauft haben, denn 1464
hatte Barthold Kröger, Bürgermeister von Mölln, 100 Mk
zu fordern, die Hartwig ihm aus Kehrsen schuldete .
In
den Urkunden erscheint Hartich Parkentin to Gudowe, knape dann
zwischen 1442 und 1469 fast ausschließlich als Mitgelober,
Bürge und Zeuge bei seinen askanischen Lehnsherren und
verschiedenen Adligen.
Am
09.10.1441 ist Hartich Parkentyn wonaftich to Godouwe knape mit Otte
van Rytzerouw, wonende to Rytzerouwe Mitgelober bei Helmold von
Lützow, als dieser den Vikaren der St. Jakobikirche in Lübeck
für ein Kapital von 312 Mk eine jährliche Rente von 22 Mk
wiederlöslich verkauft
am
12.03.1442 ist Hartwig Parkentijn to Gudowe Mitgelober bei den
Brüdern Hans und Otto von Ritzerau, als diese dem lübschen
Bürger Heinrich Constin aus ihrem haleben Dorf Duvensee eine
Rente verkaufen
am
05.11.1442 ist er Mitgelober für Helmich Scharpenberg zu
Seedorf, als dieser dem Ägidienkaland zu Lübeck eine
jährliche Rente aus Seedorf und (Wendisch-) Hollenbek verkauft
am
05.08.1443 ist Hertich Perkentyn wonaftich in dem kerckdorpe to
Gudouwe Mitgelober, als Abele. Die Witwe von Detlev von Pentz, und
ihr Sohn Jochim wiederlöslich dem Ertmar Burmeister,
officianten in der Kirche unserer lieben Frauen zu Lübeck für
ein Kapital von 100 Mk eine jährliche Rente von 7 Mk aus ihren
Hufen und Katen in Brahlsdorf verkauft
am
13.11.1443 ist er Mitgelober bei Bertha, Tochter des Volrad von
Ritzerau, als diese eine Rente aus ihrem Dorf und Gut Lüchow
verkauft
am
07.09.1444 ist Hartwig Mitgelober bei seinem Lehnsherrn, Bischof
Magnus von Hildesheim und Herzog Bernhard II. von Sachsen-Lauenburg,
als diese eine jährliche Rente von 240 Mk für ein Kapital
von 4000 Mk aus den Dörfern Lütau, Witzeetze, Groß
Sarau, Krummesse, Niemark und (Groß) Berkenthin verkaufen
am
16.11.1444 ist Hartwich Parkentijn to Gudouwe Mitgelober, als
Bischof Magnus und Herzog Bernhard II. dem Rat zu Lübeck den
Hof und das Dorf Behlendorf mit dem See und dem Zoll, das Dorf
Giesensdorf, den Hof Klein Anker, die Dörfer Harmsdorf und
Albsfelde „wig ychteswanne her Detleff Parkentijn, rytter,
vnde Volken Gronouwe ... ghehad hebben“
am
21.10.1445 ist Hartich Parkentine Mitgelober, als die Brüder
Detlef und Gerhard von Attendorn eine Rente aus ihrem Dorf Kulpin
verkaufen
am
04.05.1447 ist er erster Mitgelober bei Otto (IV) von Ritzerau, als
dieser dem Rat zu Mölln eine jährliche Rente aus Poggensee
verkauft. Der Urkunde hängt Hartwigs Siegel an
am
27.02.1448 ist er erneut Mitgelober bei Otto (IV) von Ritzerau, als
dieser dem Priester Ludeke Berchmann in Mölln eine Rente aus
Klein Ritzerau verkauft. Der Urkunde hängt Hartwigs Siegel an
am
26.01.1452 ist er Mitgelober beim Verkauf einer jährlichen
Rente aus Bartelsdorf und Wangelau durch Herzog Bernhard II.
am
24.06.1452 ist Hartich Parkentyn, wonaftich to Gudowe Mitgelober bei
Joachim und Ulrich von Pentz, als diese dem Bernd Darsow zu Lübeck
für ein Kapital von 100 Mk eine jährliche Rente von 8 Mk
aus Düssin verpfänden
am
09.11.1452 ist Hartich Parkentin to Gudouwe Mitgelober bei Heinrich
von Krummesse, als dieser unter Verpfändung seines Dorfes
Lankau dem Bernd Darsow eine Rente verkauft. Der Urkunde hängt
Hartwigs Siegel an
am
18.12.1452 ist er Mitgelober bei Hans (II) von Ritzerau, als dieser
eine Rente aus seinem halben Dorf Koberg verkauft. Der Urkunde hängt
Hartwigs Siegel an
am
13.11.1453 ist er Mitgelober bei Herzog Bernhard II., als dieser aus
der ihm vom Rat der Stadt Ratzeburg jährlich zu leistenden
Zahlung eine Rente an den Ratmann Johann Segeberg in Lübeck
verkauft
am
11.11.1454 ist er erneut Mitgelober bei Hans (II) von Ritzerau, als
dieser die von ihm zu zahlende Hälfte der von seinem
verstorbenen Vater Otto dem Vikar an der Marienkapelle in der
Pfarrkirche zu Mölln verkaufte Rente aus Koberg auf den Hof
Ritzerau überträgt
am
17.04.1457 ist Hartwig Bürge für Herzog Bernhard II., als
dieser den Vorstehern des Heiligen-Geist-Hospitals zu Lübeck
eine jährliche Rente aus Buchholz verkauft
am
13.11.1458 ist Hartich Parkentin to Gudouwe Mitgelober für
Herzog Bernhard II. und dessen Sohn Johann IV., als diese über
Rentenverkäufe aus Klempau und Klein Sarau urkunden am
10.11.1459 ist Hartich Parkentin to Gudouw erster Mitgelober bei
Otto Schack, Burgmann zu Lauenburg, als dieser eine Rente aus seinem
Dorf Müssen und der dazu gehörigen halben Mühle
verkauft
am
19.12.1459 ist er Mitgelober bei Herzog Bernhard II. und seinem Sohn
Johann IV., als diese eine jährliche Rente u. a. aus der Fähre
zu Esslingen verkaufen
am
23.04.1465 ist Hartwig Mitgelober bei den Brüdern Volrad (II)
und Otto (V) von Ritzerau, als diese eine jährliche Rente aus
drei Hufen in Tramm verkaufen
am
10.11.1465 ist er erster Mitgelober bei Joachim von Lützow zu
Grabau, als dieser an die Kirche zu Mölln eine Rente aus Groß
Salitz verkauft
am
21.04.1466 ist Hartwig in Büchen Zeuge bei dem Rezess und
Vergleich der Herzöge Heinrich von Mecklenburg und Johann IV.
von Sachsen-Lauenburg mit der Stadt Lübeck über einen den
Lübeckern vor Mölln abgenommenen Kohten und dem Fähr-
und Weggeld zu Artlenburg
am
01.11.1466 ist Hartich Parkentyn zu Gudow Mitgelober bei Joachim von
Lützow, als dieser eine weitere Rente aus seinem Dorf Groß
Salitz an die Kirche von Mölln verkauft
1468
„in den 8ten Daghen na pinxten“ ist Hartich Parkentin to
Gudow Zeuge bei Otto Schack zu Basthorst, als dieser für ein
Kapital von 100 Mk über den Verkauf von 7 Mk Rente an das
Heiligen-Geist-Hospital in Lübeck urkundet. Der Urkunde hängt
Hartwigs Siegel an
am
20.04.1469 bürgt er für Bertold Daldorp d. J. bei dessen
Urfehde gegenüber der Stadt Lübeck
1462
verbürgt sich Hartwig für seinen Mann Boie Wolder gegen
Hans Werpel, Einwohner zu Lübeck .
Dass Hartwig (III) über Besitz in Lauenburg verfügte,
ergibt sich aus einer Urkunde vom 18.02.1476, in der David Scholeke
für den Fall, dass er die von dem Propst des Klosters Reinbek
geliehenen 40 rh. Fl. Nicht zurückzahlen kann, seine Hufe
„bilegen
over der Elue twiscchen Hartich Parkentins houe und der Schacken
hove“
verpfändet .
Dann datiert aus dem jahre 1478/1479 ein Schreiben Lübecks an
Bischof Johann IV. von Ratzeburg, die Kirchgeschworenen von Mölln
und Hartwig Parkentin in Ratzeburg wegen des Streits der
Kirchgeschworenen mit Hartwig und dessen Sohn, dem Domherren
Johannes, um eine Rente in Lankau .
Am 31.01.1479 erscheint er mit Bertram Buchwaldt, Volrad Scharpenberg
und Otto von Ritzerau in der Sakristei der Domkirche zu Ratzeburg und
erklärt, dass er mit der Wahl von Johannes von Parkentin zum
Bischof von Ratzeburg zufrieden sei und den Erwählten bei seinen
Rechten, Freiheiten und Privilegien schützen wolle .
Seine Nennung an erster Stelle deutet wohl darauf, dass wir es bei
ihm noch mit dem zuletzt 1469 Genannten zu tun haben. Letztmals
genannt ist Hertich Parkentyn in Ratzeborch dann am 04.06.1479, als
er als Bürge für Hinrich und Otto Schack zu Basthorst,
Otto Schack zu Lauenburg und Vicko Bodin von dem lübschen
Offizial Volkmar von Anderten als päpstlich bestelltem Richter
auf die Klage der Vorsteher des Heiligen-Geist-Hospitals zu Lübeck
gegen die Vorgenannten und den Rat und die Gemeinde der Stadt
Wittenburg vor sein Gericht geladen wird .
Verheiratet
war Hartwig (III) von Parkentin mit Anna
von DALDORP
a.d.H. Wotersen, Tochter von Otto
(?Bartold) v. Daldorp
und Margarethe
von Schack
bzw. Anna
von Pentz
.
Aus dieser Ehe stammen:
Bartold
(I) > IX–94
Johannes (VII) (26.
Bischof von Ratzeburg) > IX- 95
Detlof
(XIV) > IX -96
Eggert (X)
> IX -97
Hans
(Johann VIII) > IX- 98
?Margarethe
(II) > IX- 99
Tochter >
IX-99a
Walrav (II) von PARKENTIN
(VIII
– 83); Knappe, Sohn Eggerts (IX), herzoglich
sachsen-lauenburgischer Vasall, urk. 1438 - Er wird nur ein Mal, am
29.11.1438, genannt, als er mit seinem Bruder Hartwig (III) den Räten
von Lübeck und Hamburg den Besitz von 20 Mk jährlicher
Rente in Neuengamme bestätigt .
Sophia (I) von PARKENTIN
(VIII
– 84); a.d.H. Zecher, * ..... + ....., oo
Joachim
von BÜLOW
a.d.H. Zibühl (+nach 1471, urk. 1452/1471), Sohn des Heinrich
v. Bülow
auf Zibühl, Jessenitz und Veelböken und Adelheid
NN.
Kinder(u. a.):
Margarete von
BÜLOW *
….. + ….., oo
Gert
von NEGENDANCK
*vor 1472 +nach 1505, Herr auf Eggerstorf und Lambertstorff, Sohn
des Knappen Hinrich
von Negendanck,
Herrn auf Egewisch und Eggerstorff und Trude
von Axekow
N. von PARKENTIN
(VIII
– 85); * ..... + ....., Tochter ?Eggerts (IX/?Hartwigs III),
oo
Wulfing
von OLDENBURG
auf Vitegast und Wattmannshagen (genannt 1423/1449) .
Sie war ihren mutmaßlichen Lebensdaten nach aber wohl keine
Tochter von Hartwig (III).
Magdalena (I) von PARKENTIN
(VIII
– 86); * ….. + ….., oo
Johann
(Hans) von PLESSEN
*vor 1432 +nach 1457 Knappe, auf Müsselmow, weiterer Besitz in
Tessin, Losten, Rosenthal, urk. 1432/1458, Sohn des Knappen Henneke
von Plessen
auf Müsselmow, mit weiterem Besitz in Rosenthal, Triwalk,
Losten, Lange-Jarchow, Holzendorf
Kinder u. a.)::
Henneke von
PLESSEN *vor
1484 +07.04.1544, auf Haus und Stadt Bruel, muss 1506 zum lübschen
Krieg acht Pferde stellen, oo
Dorothee
von QUITZOW
*Voigtshagen vor 1544 +um 1550, Tochter von Lütke
von Quitzow
zu Stavenow, Prenzlin, Semlin, Statthalter zu Güstrow und
mecklenburgischer Rat und Anna
von Oberg
Die neunte
Generation:
Henning (II) von PARKENTIN
(IX
– 87); Knappe, a.d.H. Prieschendorf, Sohn von Hans (Johann),
herzoglich mecklenburgischer Vasall auf Prieschendorf, urk. 1453/1481
- Er verbürgte sich 1453 mit seinem Bruder Detlof für
seinen Verwandten von Schötze. Dann ist Hennigk Parkentin mit
Hans Parkentin und anderen am 05.02.1454 zugegen, als der Herzog den
durch die Brüder von Plessen bewirkten Verkauf ihres väterlichen
Gutes Röggelin an Bischof Johannes von Ratzeburg bestätigt
.
1457 bei der Ausstellung einer Schuldverschreibung nannte er sich als
„zu
Dassow geseßen“.
Hennich
Parkentin to Pritzendorpe, knape
am 23.01.1466, bei seinem Gesuch an den Rat zu Lübeck um
Vertragung der Schlichtungsverhandlungen der Stadt mit seiner Mutter
bis zu deren Rückkunft .
Dann ist er 1472 Bürge für Herzog Magnus von Mecklenburg
für dessen Schuldverschreibung über 200 Mk an den Rat von
Lübeck. Für den Fall der Nichtzahlung verpflichtet er sich
mit den weiteren Bürgen, Mathias von Bülow, Johann Schötze
zu Neuenhagen und Bernd von Plessen zu Arpshagen zum Einlager .
Der Urkunde hängt sein rundes Siegel an. Es zeigt auf stehendem
Schild die querrechts gelegte Spitze. Sie ist wie der Grund glatt,
aber etwas erhöht. Die Umschrift auf dem Bande lautet:
S : henich . parkentin.
Am 07.07.1475 ist er mit Detleff d. Ä. und anderen Bürgen
bei der Vereinbarung zwischen Herzog Heinrich IV. und der Stadt
Lübeck wegen eines Zahlungsaufschubes .
Dann ist Henningk
Parckentyn tho Pritzendorpe yn dem karßpel tho Dartzowe, knape
am 10.11.1477 unter den Mitgelobern bei Helmold von Plessen, als
dieser dem Vikar an der Marienkirche zu Lübeck, Cord Suwer, für
ein Kapital von 100 Mk eine Rente von 7 Mk aus Pohnsdorf im
Kirchspiel Damshagen verkauft .
Am 21.07.1478 richtet Henning ein Gesuch um die Ausfuhr von Heringen
aus Lübeck an den Rat der Stadt .
1480 ist Henninck
Parkentyn to Prissendorpe im karspele to Darsowe
mit Detleff d. Ä. und anderen unter den Mitgelobern, als die
Brüder Hans und Jochim von Pentz mit Zustimmung ihrer Mutter
Abele eine Rente aus ihrem Besitz in Toddin verpfänden .
1481 wird er, als er sich für die von Plessen verbürgt, die
Geld von der St.Jakobikirche in Lübeck geliehen hatten, als zu
Prieschendorf wohnhaft bezeichnet .
Zuletzt(?) genannt ist er bei dem Rechtshilfegesuch für Hinrick
Wyneke, das er mit Detleff d. Ä. und Detleff d. J. von Parkentin
an den Rat der Stadt Lübeck richtet .
Detlev (XIII) von PARKENTIN
(IX
– 88); Knappe, a.d.H. Prieschendorf, Sohn von Hans (I.),
herzoglich mecklenburgischer Vasall, urk. 1453/1461 - 1453
verbürgte er sich mit seinem Bruder für seinen Verwandten
von Schötze. 1461 lieh er ein kleines Kapital, für das er
eine Rente in Dassow verschrieb. Er nannte sich in der darüber
gefertigten Versicherung „Hansens von Perckentin Sohn“.
Aus seiner Ehe mit einer namentlich nicht genannten Frau stammt der
Sohn
Hans
(IV, Johann) > X-103
Hans (II) von PARKENTIN
(IX
– 89); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall zu
Prieschendorf, Rat Herzog Heinrichs IV. von Mecklenburg, urk.
1456/1458 - Hans von Parkentin ist, mit anderen, darunter Henningk
(II) Parkentin, zugegen, als Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg am
05.02.1454 den durch die Brüder von Plessen bewirkten Verkauf
ihres väterlichen Gutes Röggelin an Bischof Johannes von
Ratzeburg bestätigt .
Am 10.02.1456 ist Hans Parckentin tho Prischendorff unter den „rehten
und leuen getruwen“
Herzog Heinrich, die den Verkauf des Gutes Thorstorf, des Kirchdorfs
Bössow sowie von Lütken Thorstorf für 4400 Mk an Vicke
von Bassewitz durch den Herzog bezeugen .
Zuletzt genannt ist Hans am 20.03.1458 als Mitsiegler bei Herzog
Heinrich, als dieser über den unter Vermittlung von Herzog Adolf
von Schleswig und des Bischofs Arnold von Lübeck von ihm auf
drei Jahre geschlossenen Frieden mit der Stadt Lübeck urkundet
.
Henning (III) von PARKENTIN
(IX
– 90); Knappe, Sohn von Claus (VI), herzoglich
mecklenburgischer Vasall auf Prieschendorf, urk. 1450/1455 -
Erstmals (?) genannt ist Henningk
Parkentyn to deme Lutke Haue
als Mitgelober für Herzog Heinrich. von Mecklenburg, als dieser
am 29.01.1450 dem Wedege von Züle eine Revers über eine
Rente von 160 Mk jährlich ausstellt, die er von diesem für
ein Kapital von 1600 Mk aufgenommen hatte .
1455 nahm er in Lübeck ein Kapital von 100 Mk auf, für das
er eine jährliche Rente von 7 Mk verschrieb .
Dann vergleichen sich Henninck,
Clawes unde Johan de Parkentyne
am 20.11.1509 wegen Pritzendorpe, Lutkenhoue und Darsow und mit
zahlreichen weiteren Adligen am 20.11.1509 unter Vermittlung der
Herzöge Heinrich und Albrecht von Mecklenburg mit den Vikaren,
Kommendisten und anderen Geistlichen in Lübeck über die
Zahlung der seit sechs Jahren rückständigen Renten
.
Detlev (XIV) von PARKENTIN
+nach 31.10.1484 / vor 1486
(IX
– 91); Knappe, Sohn von Claus (VI); herzoglich
mecklenburgischer Vasall auf Lütgenhof, „patruus“
von Bischof Johannes von Ratzeburg, urk. vor 1455/1484 - Vor 1455
ist ein Schreiben Detleffs an den Rat zu Lübeck zu datieren, in
dem er um Abstellung der ungerechten Beschuldigungen eines Lübecker
Einwohners gegen ihn, seinen „Vedder“ und ihren
Kirchherrn bittet .
Am 07.04.1461 stellt Detleff seinem Untersassen Hinrik Sloys aus
Dassow wegen der Beschuldigung des Diebstahls durch den Lübecker
Einwohner Luder Danholt ein Leumundszeugnis aus .
Noch 1461 lieh er bei den Kalandsbrüdern bei der St.Jakobikirche
in Lübeck 100 Mk und verschrieb dazu eine Rente aus Dassow zur
Sicherheit. Ernennt sich hier „Clausens Sohn“ .
Vor dem 05.11.1462 datiert ein Fürschreiben Detleffs an den
Lübecker Bürgermeister Wilhelm von Calven und den Rat von
Lübeck für Arnd Tarnouw, Einwohner in Travemünde,
wegen der an ihm und seinem Haus von Lutke Bruggemann, ebenfalls
Einwohner zu Travemünde, Hans Schutte und dessen Schiffsleuten
gegangenen Gewalttätigkeiten
.
Am
08.11.1464 ist Dethleff
Parkentyn wonaftich to deme Lutken Haue
Mitgelober bei Detloff Schotze, als dieser 7 Mk Rente aus Dönkendorf
und Sievert von Buchwaldt 3 ½ Mk Rente aus Pötenitz an
den Vikar Hermen Hasselbusch an der Ägidienkirche zu Lübeck
verkaufen .
Aus demselben Jahr datiert eine Urkunde, in der sich Detlev als „zu
Dassow wohnhafftich“
bezeichnet .
Vom 26.05.1469 datiert ein Beglaubigungsschreiben Herzog Heinrich IV.
von Schwerin (1423-1477) für seinen Gesandten Detleff Perkentin
.
Dann finden wir Detlef Parkentin to Lutjenhove am 18.10.1470 unter
den Mitgelobern bei den Brüdern Werner und Friedrich von Bülow
auf Wehningen, als diese aus ihrem Gut Kehrsen bzw. aus ihren Dörfern
Gudow, Grambek, Segrahn und Sarnekow der Kirche in Mölln eine
Rente verkaufen .
Ebenfalls 1470 lieh er Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg 200 Mk und
bekam deshalb die Bede in Seedorf (Ksp. Dassow), 11 Mk weniger 4ß
in Hundorf sowie weitere 4 Mk 6ß aus einem anderen Gehöft
und weitere 14 Mk als Sicherheit verschrieben. Für weitere 300
Mk verschrieb ihm der Herzog das höchste Gericht und 15 Mk Bede
in den Dörfern Benekendorf, Gostorf, Snekendorp (?), 2 Mk in
Reppenhagen und 10 Mk in Volkensdorf .
1472 ist Detleff
Parkentin tom Lutkenhoue
Zeuge, als Cord von Plessen den Vorstehern von St.Jürgen zu
Lübeck gegen Zahlung von 60 Mk. lüb. Pf eine jährliche
Rente von 4 Mk aus seinen beiden Erben zu Arpshagen verkauft .
Der Urkunde hängt Detlevs Siegel an. Es ist identisch mit dem,
das Detlev (VII) von Behlendorf gebrauchte. Am 11.11.1472 finden wir
Detleff Parkentin tom Lutkenhoue mit Eggert von Quitzow zu
Voigtshagen, Kone Quitzow zu Tankenhagen und anderen als Mitgelober
bei Volrad von Pentz zu Redefin und dessen Sohn Ulrich, als diese
unter Vorbehalt der Wiederlösung den Vikarien der Marienkirche
zu Lübeck für ein Kapital von 100 Mk eine jährliche
Rente von 7 Mk aus Karft verschreiben .
Unter dem Datum vom 05.07.1473 richten die Vorsteher von St.Marien
und St.Jakobi zu Lübeck ein Schreiben an Detleff, in dem sie das
Gesuch der Kirchgeschworenen von Dassow um Aufschub für die
Bezahlung von Kalk und Mauernsteinen unter der Bedingung der Stellung
von Bürgen bewilligen .
Dann ist Detleff am 14.11.1473 unter den Bürgen, als Herzog
Heinrich IV. dem Herzog Johann IV. von Sachsen-Lauenburg über
eine Schuld von 1100 Mk. lüb. Pf., welche schon zum Martinstage
1473 fällig war, eine neue Schuldverschreibung auf den
nächstkommenden Martinstag ausstellt (von Meyenn I Urk. 182). Am
07.07.1475 sind Detleff und Henning von Parkentin mit anderen als
Bürgen bei der Vereinbarung eines Zahlungsaufschubs zwischen
Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg-Schwerin und der Stadt Lübeck
genannt .
Dann
lag Detlev mit dem Lübecker Domkapitel im Streit, denn „mit
sulffwalt“
hatte er „des
dingesdages to vastelavende anno Domini veerteinhundert in deme
veerundesoventigsten jare“
dem Untertanen des Domkapitels, Siverd Boytin zu Wedol Schaden
zugefügt. Wir erfahren von diesem Vorgang aus zwei Urkunden vom
30.09.1475 und 23.04.1476 .
Danach hatte Sivert Boytin gegen das Domkapitel „van
etlikes schaden wegene, den de duchtige knape Detleff Parkentin to
Darsowe wonafftich“
geklagt und sich schließlich mit dem Kapitel verglichen. Über
den Grund des
Übergriffs durch Detlev erfahren wir nichts. Vielleicht steht
ein Schreiben vom 14.10.1476, in dem Detleff Parkentin um
Vorverlegung von in Lübeck vorgesehen Verhandlungen auf den
15.10. nach Herrnburg bittet ,
noch im Zusammenhang mit diesem Streit.
Am
25.05.1477 bittet Detleff den Rat zu Lübeck um Wiederbeschaffung
seiner von seinem Kaplan zwischen dem Burgfeld und Burgtor verlorenen
und von den Brüdern Gherdes gefundenen 23 ½ Mk .
Am 14.01.1478 teilt ihm der Rat zu Lübeck die Gründe mit,
die zur Verzögerung der abschließenden Antwort wegen
seines in Lübeck inhaftierten „Vedderen“ mit .
Dann war in einer Erbschaftsangelegenheit offenbar seine Anwesenheit
von Nöten. Denn unter dem 29.11.1478 bittet der Rat der Stadt
Lübeck den Rat zu Mölln um Aufschub des in einem Brief des
Bencke Peters aus Mölln an Bencken „tom
Stenvorde“
mitgeteilten Todes seines Onkels bis zur Rückkehr von Detleff
und des von Plessen .
Detleff begleitete zu dieser Zeit seinen Lehnsherrn bei dessen Zug in
die Mark Brandenburg.
Um
1478/1479 hatte Detlev in der Nikolaikirche zu Dassow, an einem neu
errichteten Altar, der dem heiligen Jacob, Maria Magdalena und
Erasmus geweiht war, eine Vikarie gestiftet. Sie war von ihm mit 19
Mk. lüb. Pf dotiert worden, die fünf Bauern in Moor
(Kirchspiel Damshagen) zahlen mussten. Zu einer Bestätigung
durch Bischof Johannes Stalkoper (1466-1479) war es durch dessen Tod
nicht mehr gekommen. Sie erteilte am 02.08.1479 Detlevs „patruus“,
Bischof Johannes von Parkentin .
„Patruus“ ist hier wohl nicht als „Oheim“ zu
verstehen, sondern als „patruelis“/“Vetter“.
Dafür sprechen die Lebensdaten. 1480 ist Detleff Parkentyn to
dem Lutkenhoue erster Mitgelober bei den Brüdern Hans und Jochim
von Pentz auf Toddin, Söhne Ulrichs, als diese mit Zustimmung
ihrer Mutter Abele den Domvikarien zu Lübeck für ein
Kapital von 100 Mk eine jährliche Rente von 6 Mk aus ihrem Dorf,
der Mühle und dem Hof Toddin verkaufen sowie aus ihren anderen
Dörfern und Gütern verpfänden .
1482 ist Detlef zugegen, als die Herzöge von Mecklenburg der
Stadt Rostock die Privilegien bestätigen .
Am 12.12.1483 übersendet der Rat zu Lübeck an Detleff d. Ä.
von Parkentin zusätzlich drei Tonnen Rotscher in die Herberge
und erinnert ihn an die von ihm eingegangene Verpflichtung .
Um welche Verpflichtung es sich hier handelt, ist nicht ersichtlich.
1484 richten Detleff d. Ä., Detlev d. J. und Henning von
Parkentin ein Rechtshilfegesuch für Hinrich Wyneke gegen Karsten
Burmester aus Dassow wegen 90 Mk Schulden von dessen verstorbenen
Bruder nach Lübeck .
Dann ist Detleff
Parkentyn, wonaftich to dem Lutken Houe in deme kerspell Datzowe,
knape
am 31.10.1484 Mitgelober bei Ulrich von Pentz zu Plön, Helmolds
Sohn, als dieser für ein Kapital von 600 Mk eine jährliche
Rente von 36 Mk aus seinen Hufen, Erben und Anteilen in den Dörfern
Scharbow und Pätow an die Vikarien der St. Jakobikirche zu
Lübeck verkauft .
Verheiratet
war Detlev mit einer Frau namens Catharina
NN.
Aus dieser Ehe stammen die Söhne
Claus (VII)
> X–104
Detlof
(XVI) > X-105
Vor
1486 ist Detlev dann gestorben, denn in diesem Jahr nahm seine Witwe
Catharina mit ihren Söhnen Claus und Detlof ein Kapital von 100
Mk auf .
und am 28.12.1487 stellt sie an Benedicta, Witwe von Woldemar Preen
zu Thurow eine Schuldverschreibung über 118 Mk. lüb. Pf.
aus :
„Ick
Katharina, szelige Detleff Parkentins nhagelatene wedewe, wanaftich
tome Lutkenhaue, bokenne vnde botuge apenbar von alsweme, dar ik myt
mynen kinderen schuldich bin vnde myt eren eruen, wan wegen mynesz
seligen Detleff Parkentinsz rechter witliker schult, der erliken
frouwen vor Benedicta Prens, Woldemar Prenes to Turowe szeliger
dechtnisse nalaten wedewe, vnde eren eruen hundert vnde achteyn
lübesche mark houetsummen, dar vor vij lübesche Mark rente
...“
Mitgelober
Catharinas sind Bernd von Plessen zu Grundshagen, Wipert von Plessen
zu Großenhof, Hanneke von Pentz zu Gorlosen und Vicke von
Stralendorf zu Preensberg.
N. von PARKENTIN
+1461/1462
(IX
– 93); * ..... +um 1461/1462, oo
Ulrich
von PENTZ
(*um 1420) auf Gorlosen, Sohn Joachims
von Pentz,
1453 volljährig. Sie brachte möglicherweise eine
beträchtliche Mitgift in die Ehe, evtl. Jene 1080 rhein. fl.,
die Ulrich dem Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg geliehen hatte .
Bartold (I) von PARKENTIN *vor
1440 +nach 1519
(IX
– 94); Knappe, a.d.H. Zecher, Sohn Hartwigs (III), herzoglich
sachsen-lauenburgischer und gräflich holsteinischer Vasall, Herr
auf Lasbek, Groß und Klein Zecher, Klein Anker und Klein
Berkenthin, Siebenbäumen, herzoglich sachsen-lauenburgischer
Rat, urk. 1470/1519 - Als Angehöriger der holsteinischen
Ritterschaft (als Besitzer von Lasbek) unterzeichnet er 1470 den von
König Christian von Dänemark mit den Bischöfen von
Lübeck und Schleswig, der holsteinischen Ritterschaft und den
Städten Lübeck und Hamburg geschlossenen Vertrag .
1477 kaufte Bartold (I) von Parkentin von Hermann (III) und Vicke
(IV) von Karlow deren Dorf Klein Zecher samt dem Gericht für 300
Mk, wobei die lehnsrechtliche Bestätigung erst 1495 durch Herzog
Magnus I. nachgeholt wurde. Auch der Kaufpreis wurde offenbar nicht
auf ein Mal gezahlt. Dies ergibt sich aus der Empfangsbestätigung
des Herzogs in seiner Eigenschaft als Vormund des unmündigen
Friedrich (Vicke V) von Karlow, über die Zahlung der Restschuld
von 100 Mk durch Barthold am 08.12.1510 .
Den von Wackerbarthschen Untertanen in Klein Zecher, Hinrik Moler,
kaufen Bartold und seine Brüder Detlev (XIV) und Eggert (X) am
02.04.1500 von Detleff (V) und Hartich (III) Wackerbarth auf Kogel
mit Zustimmung von Herzog Johann IV. .
Herzog Magnus I. belehnte Bartold am 08.11.1509 mit dem Dorf Klein
Zecher .
Am
20.02.1494 wurde Bartold mit seinen Brüdern Detlof (XIV) und
Eggert (X) von Herzog Johann IV mit dem Burglehen in Lauenburg
belehnt ,
das Eggert (IX) 1409 gegen Göldenitz eingetauscht hatte. Es
brachte 30 Mk in Geld und 2 Tonnen Salz. Dazu gehörten vier
Leute auf „dem
Holenwege“,
einer „vor
der Brüggen“
sowie vier Hufen und ein Katen in Klein Berkenthin. Das Burglehen in
Lauenburg besaßen die Parkentin auf Groß Zecher zur
gesamten Hand.
Am
Freitag vor Lamberti (15.09.)1497 erhielt Bartold (I) dann von Herzog
Magnus I. für treue Dienste Groß Zecher „zum rechten
Mannlehen“, so wie es die von Lasbek und vordem die von Zülen
besessen hatten .
Am 08.11.1509 belehnte ihn Herzog Rudolf mit Groß Zecher .
Bartold war auch Besitzer von (Klein) Anker, wo er auch seinen
Wohnsitz nahm .
Am 22.07.1502 hatte ihn Herzog Magnus I., unter Zustimmung der Söhne
Herzog Johanns IV., Bernhard und Johann V., mit zwei
Forstgelderbriefen auf Anker und Zecher belehnt .
Die Belehnung mit Anker durch Herzog Rudolf folgte am 14.05.1503 .
Bartold (I) besaß Klein Anker nicht unangefochten. Mit seinen
Brüdern kam es zum Streit über den Hof. Schon am 11.12.1491
erklärte Lübeck sein Einverständnis, dass Herzog
Johann V von Sachsen-Lauenburg im Streit der Brüder vermittelte
,
aber erst 1506 gelang es dem späteren Ratzeburger Bischof,
Heinrich Bergmeyer als Schiedsrichter die Streitigkeiten zu
schlichtete .
Am
29.04.1504 ist Bertold
Perkentin
Mitgelober, als Hans Scharpenberch, Burgmann zu Lauenburg, seinem
Schwager Joachim von Bülow zu Plüschow für die
zurückgegebenen Schuldbriefe eine Leibrente verschreibt .
Sein Bruder, Bischof Johannes von Ratzeburg, bestellte ihn am
05.10.1509 zusammen mit seinen Brüdern Detlev (XIV) und Hans zu
Provisoren der fünf neuen Horen in der Kapelle des heiligen
Martin zu Ratzeburg .
Als wegen eines Streits, den Lübecker und Hamburger mit Mannen
und Dienern des Herzogs Magnus I. gehabt hatten, Bischof Heinrich
Bergmeyer von Ratzeburg, der Propst Bokholt von Lübeck mit
Deputierten der Herzöge von Mecklenburg und der Stadt Lüneburg
um den Frieden wiederherzustellen, am 09.06.1512 im Kloster
Marienwohlde verhandelten, ist Berthold von Parkentin einer der vier
Räte von Herzog Magnus .
Für Herzog Magnus I., der sich am 03.05.1513 vom Ratzeburger
Domkapitel 300 Mk geliehen hatte, trat Barthold (I) mit Otto (VI) von
Ritzerau, Ludolf Schacke und Thomas Scharpenberch, unter
Verpflichtung zum Einlager in Ratzeburg, als Bürge auf. Als der
Herzog nicht zahlte und die Bürgen am 08.10.1517 zum Einlager
aufgefordert wurden, entschuldigte sich Bartold mit dem Befehl des
Herzogs, nicht einzureiten, weil er mit dem Kapitel im Handel stehe
.
Mit Bischof Heinrich Bergmeyer brachte er am 26.12. 1513 ein Abkommen
zustande, wonach das Domkapitel dem Herzog 1000 rh.fl. dafür
zahlte, dass dieser auf die Gerechtigkeit des Ablagers in den Dörfern
des Domkapitels verzichtete. Für den Fall, dass der Herzog das
Versprechen nicht erfüllen sollte, verpflichtete sich Bartold
mit anderen lauenburgischen Adligen, darunter Thomas Scharpenberch zu
Seedorf, zum Einlager in Schönberg oder Schlagsdorf .
Am 17.01.1514 ist Berteldt
Perkentin thom Anckere
Mitgelober, als die Brüder Vicke, Hinrich, Anthonius und
Christoffer von Bülow, Söhne des verstorbenen Jürgen
zu Gartow und Stintenburg, für 1500 Mk eine Rente von 75 Mk in
ihren Dörfern Techin, Lassahn und Bernsdorf verkaufen .
Zuletzt genannt wird Bartold (I) von Parkentin 1519 mit Luder
Scharpenberg unter den Begleitern von Herzog Magnus I. bei dessen
Vergleichsverhandlungen mit dem Bischof und Domkapitel von Ratzeburg
in Herrnburg .
Bartold
(I) von Parkentin war zweimal verheiratet. In erster Ehe hatte er
Christine
von AHLEFELD
a.d.H. Lehmkuhlen, Tochter des königlich-dänischen Geheimen
Rats und Amtsmanns in Eutin, Lilbe, Tondern und Itzehoe, Claus
von Ahlefeldt
auf Wormesfelde und Dorothea
Pogwisch
geheiratet. Seine zweite (?) Frau wurde N.
von LÜTZOW.
Aus der ersten Ehe stammen die Kinde
Hartwig (IV)
> X–109
Anna
(I) > X–110
Margaretha
(IV) > X–111
Christine >
X-111a
Armgard >
X-111b
Johannnes (V), 26. Bischof von
Ratzeburg +15.06.1511
(IX
– 95); *?Dassow um 1440 +Stove 15.06.1511; Sohn Hartwigs
(III) ,
Kanonikus (1460), Student der Theologie in Rostock (Magister 1462)
und Perugia, Pfarrherr in Schönberg (vor 1479), 26. Bischof von
Ratzeburg (1479-1511). Sei Bild finden wir möglicherweise auf
der von Bernt Notke geschaffenen „Gregorsmesse“, wo er
wohl mit einem der drei dargestellten Bischöfe mit Mitra
identifiziert werden kann .
- Die Einbindung von Bischof Johannes von Parkentin in die
Parkentinsche Ahnentafel ist umstritten. Nach älterer
Überlieferung soll er ein Sohn von Detlev (XIII) auf Lütgenhof
gewesen sein ,
doch wird dieser 1479 als „patruus“ von Johannes
aufgeführt .
Da 1509 Bartold (I), Detlev (XIV) und Johann als seine Brüder
bezeichnet werden
und wir zumindest von Detlev (XIV) wissen, dass sein Vater Hartwig
hieß ,
war auch Bischof Johannes ein Sohn Hartwigs (III).
Johannes
war bereits 1460 Kanonikus der Ratzeburger Kirche und besuchte die
Universität in Rostock, wo er 1462 den Magistergrad erwarb .
Später soll er, unterstützt von Bischof Johannes Stalkoper,
nach Perugia zum Studieren gesandt worden sein. Nach seiner Rückkehr
ward er Pfarrherr in Schönberg. Als Domherr zu Ratzeburg
erscheint er in einem 1478/1479 datierten Schreiben mit seinem Vater
Hartwig (III) bei anlässlich eines Streits der beiden mit den
Kirchgeschworenen zu Mölln wegen einer rente in Lankau .
Als ihn 1479 das Domkapitel zum Nachfolger von Johannes IV. Stalkoper
als Johannes V. zum 26. Bischof von Ratzeburg wählte, reiste er
zunächst nach Rom, um die Bestätigung und die Weihe durch
den Papst zu empfangen .
Aber bereits am 31.01.1479 war er mit dem ganzen Kapitel zugegen, als
Herzog Johann IV. von Sachsen-Lauenburg mit Hartwig (III) von
Parkentin, Bertram von Buchwald, Volrad von Scharpenberg und Otto von
Ritzerau in der Sakristei der Domkirche zu Ratzeburg erschien und
seiner Zufriedenheit über die Wahl zum Ausdruck brachte und
versprach, den Erwählten in seinen Rechten, Freiheiten und
Privilegien zu schützen.
Über
die kirchlichen Aktivitäten von Bischof Johannes von Parkentin
sind wir durch zahlreiche Urkunden gut unterrichtet. Am 02.08.1479
bestätigte er in Schönberg eine Vikarie, die sein „patruus“
Detlev (XIII) auf Lütgenhof bereits zu Lebzeiten seines
Vorgängers in der Nikolaikirche in Dassow gestiftet hatte und
deren Bestätigung durch den Bischof wegen dessen Todes nicht
mehr erfolgt war. Dies holte er nun nach und verlieh die Vikarie dem
Priester Hermann Hegher und überließ das Patronat dem
Stifter und seinen Erben und gebot dem Vikarius, der in dem von
Hegher neu erbauten Hause wohnen sollte, dem Kirchherrn in erlaubten
und anständigen Diensten gehorsam zu sein. Nach Erlöschen
der Familie des Stifters sollte das Patronat an den Bischof fallen .
Dann nahm Bischof Johannes am 18.08.1479 diejenigen Almosen in seinen
geistlichen Schutz, die Johannes Glind, Vikarius zu Mölln, für
den dortigen Altar St.Trinitatis gestiftet hatte .
Am 16.08.1480 finden wir ihn in Schwerin, wo er eine Kommende
bestätigte, die Johann Mollre, Kirchherr zu Wittenburg, in der
Kreuzkapelle in Wittenburg gestiftet und mit 18 Mk dotiert hatte .
1481 gewährte er am 07.04. zunächst einen 40tägigen
Ablass zugunsten der zerfallenen Kapelle in Ziethen
und am 11.04. erteilte er dem Johann Wilde die Vikarie in der neuen
Kapelle auf dem Marienkirchhof in Wismar, welche zur Sühne der
enthaupteten Johann Bantzkow und Jo -
Bernt Notke: „Gregorsmesse“
(Abb. bei Wikipedia)
hann
von Haren gestiftet worden war .
Noch aus dem Jahre 1481 stammt eine Anekdote, die ein Licht auf das
Wesen von Bischof Johannes von Parkentin wirft .
Zwischen dem Kleriker Egghard Krumstein und dem Möllner Bürger
Berend Growe war ein Streit entstanden, den der Kämmerer des
Lübecker Rats dahin schlichtete, dass Growe dem Bischof eine
Tonne Hamburger Bier geben sollte, wofür Lüder Snake,
Hauptmann zu Ritzerau, bürgte. Da aber das Bier nicht so gut und
so dick war, wie es der Bischof gerne gehabt hätte, so belegte
er Growe sogleich mit dem Bannstrahl, Inderdikt und Ausschluss aus
der Gemeinde. Der Rat zu Lübeck nahm sich am 09.10. des so
Geächteten an, schrieb dem Bischof, wenn das Bier nicht so gut
gewesen als es hätte sein sollen, so hätte der Bürge
dafür in Anspruch genommen werden müssen, ehe es gezapft
sei. Da dies aber nicht geschehen, so möge er Bann, Interdikt
und Ausschluss abstellen und seine Forderung aufgeben .
Am
14.02.1481 wandte sich Bischof Johannes auf Ansuchen von Dompropst
und Domkapitel wegen der Auseinandersetzungen zwischen lübischen
und ratzeburgischen Lansten um ein Erbe ihrer Ehefrauen in
Giesensdorf und einer halben Hufe in Rondeshagen an den Rat der Stadt
Lübeck .
Am 26.05.1483 erteilte er dem Kloster Bordesholm, welches wegen der
vielen Reliquien, die auf dem Hauptaltare ausgesetzt wurden, ein
eigenes Fest beging, einen 40tägigen Ablass .
Am 06.10.1485 bestätigte er dem Johann Negendank die von
Heinrich Negendank gestiftete Vikarie in Elmenhorst und gab der
Familie des Stifters zugleich das Patronat .
1486
unternahm er eine Romreise, auf der ihm Papst Innozenz VIII. am
29.03.1486 zugestand, dass die Kirche in Lütau der bischöflichen
Tafel zugelegt wurde und ihm wegen der Schulden auf zehn Jahre die
Hälfte aller Einkünfte zugestanden wurde. Für das
Kapitel erreichte er das Zugeständnis des Papstes, dass dieses
sich seinen Propst wählen durfte, ohne in der Wahl beschränkt
zu sein, doch sollte der Erwählte verpflichtet sein, innerhalb
von vier Monaten entweder persönlich in Rom um seine Bestätigung
nachzusuchen oder sich durch einen Abgeordneten vertreten zu lassen
.
In diese Zeit fällt auch die Kollatur der Vikarie in Büchen,
zu der Herzog Johann IV. den Dr. Gerhard von Zeitzen, Propst des
Klosters Walsrode, präsentiert hatte .
Aktiv
beteiligt war Bischof Johannes V. an den Sternberger
Hostienprozessen. 1492 ordnete er mit seinen Amtskollegen in Schwerin
und Cammin die Verehrung jener „blutigen“ Hostien an, die
angeblich bei der Verbrennung der 27 Juden in Sternberg von diesen
durchstochen worden sein sollen und sich dann blutig gefärbt
hätten .
Der den Hostienfrevel auslösende Priester an der Sternberger
Stadtkirche, Peter Däne, wurde 1493 in Rostock verbarnnt. Am
23.03.1493 urteilt Johannes
van Gades Gnaden bisschop tho Ratzeborch
in der Klagsache der Brüder Hans und Harmen Denneke gegen das
Kloster Ahrensbök wegen des Todes ihres Onkels Garlich Denneke
.
Als der Bischof 1495 den Geistlichen in Mecklenburg, die zum
Ratzeburger Sprengel gehörten, gebot, die Messe nicht mehr mit
Wein, sondern mit Malvasier (= halb Bier, halb Wein) zu halten,
beschwerten sich diese bei der weltlichen Instanz, nämlich bei
Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg .
Zu einem Streit mit der Stadt Lübeck kam es, als Bischof
Johannes 1496 dem Möllner Kirchherrn Dr. Johannes Osthusen
verbot, die Gefälle an Lübeck zu entrichten .
Mit Zustimmung des Bischofs stiftete Herzog Johann IV. am 17.01.1497
das Kloster Kuddewörde
und am 05.07.1501 bestätigte er die Stiftungen von Heinrich von
der Lühe und dessen Ehefrau Beate für die Marienkirche in
Wismar .
Darstellung der Sternberger Hostienschändung von 1492
(Holzschnitt, Druck Matthäus Brandis, Lübeck)
Die
Beziehungen zwischen dem Ratzeburger Bischof und der Stadt Wismar,
die nie besonders gut gewesen waren, wie sich unter Bischof Detlev
von Parkentin gezeigt hatte, waren noch immer spannungsgeladen. Der
Grund lag in der Tatsache, dass dem Bischof von Ratzeburg die
Jurisdiktion in der Stadt teilweise zustand. Unter Vermittlung der
Herzöge Balthasar und Heinrich V. von Mecklenburg wurde die
Angelegenheit schließlich am 19.11.1504 dahin verglichen, dass
der Bischof einen tüchtigen verständigen Offizial zu Wismar
halten sollte, dem das geistliche Gericht zustehen, der Testamente
bestätigen und sich darüber Rechenschaft ablegen lassen
konnte. Er durfte aber keine, dem Rat unterworfene Person oder Sache
vor sein Gericht ziehen. Das Kapitel trat diesem Vergleich bei und
der Magistrat der Stadt Wismar versprach, den bischöflichen
Offizial in Ausübung seines Amtes zu
beschützen .
1504
bestätigte Bischof Johannes eine von dem Lübecker
Bürgermeister Castrop und den beiden Lübecker Bürgern
Hans Croycke und Erich Lünte gestiftete Vikarie in capella
St. Georgii pauperum Christi videlicet leprosorum prope Lütke
Dartzowe
.
Am 23.03.1509 vereinigte der Bischof zwei in der Kirche zu
Grevesmühlen gestiftete geistliche Benefizien .
Dann stiftete er am 05.10.1509 in Ratzeburg in der Kapelle des
heiligen Martin Horen zur Ehre der Jungfrau Maria, zu denen fünf
Priester verordent wurden und dotierte sie mit insgesamt 1400 Mk, die
verzinst für jeden Priester 25 Mk Einnahmen erbrachten. Als
Provisoren bestellte er den Dekan Albert Make und seine Brüder
Bartold (I), Detlev (XIV) und Johann (VIII) sowie den Rat zu
Ratzeburg, wobei er sich und seinen Nachfolgern im Amt das Patronat
vorbehielt .
Hatte
unter Bischof Detlev von Parkentin zweifellos der Niedergang der
bischöflichen Herrlichkeit der Ratzeburger Bischöfe
äußerlich sichtbar zu werden begonnen, so erreichte das
Ansehen der Geistlichkeit unter Bischof Johannes von Parkentin seinen
Tiefststand .
Da auch im Ratzeburger Sprengel die allgemeine Kirchenzucht
offensichtlich nachgelassen hatte, sah sich der Bischof bereits am
01.02.1482 veranlasst, ein Statut zu erlassen, um den Gottesdienst in
der Domkirche feierlicher und geordneter zu gestalten .
Hatten es die Domherren bereits seit längerer Zeit als Last
empfunden, die Stundengebete und die wöchentlichen Altardienste
wahrzunehmen und sich durch angestellte Kleriker vertreten lassen, so
schritt die Verweltlichung des Ratzeburger Klerus weiter voran. In
die Amtszeit von Bischof Johannes von Parkentin fällt 1504 eine
der wichtigsten Veränderungen des Ratzeburger Domstifts, nämlich
das Verlassen des Prämonstratenser-Ordens, zu dem die Mitglieder
des Domkapitels bisher gehört hatten .
Bischof und Domkapitel hatten, unterstützt durch die Herzöge
Johann IV. und Magnus I. von Sachsen-Lauenburg, darum nachgesucht,
den Prämonstratenser-Orden verlassen und weltliche Chorherren
werden zu dürfen. Papst Julius II. gab dazu am 22.05.1504 in
einer Bulle seine Zustimmung und legte die neuen Statuten des
weltlichen Chorherrenstiftes fest. Die bis dahin geltende strenge
Kleider- und Speiseordnung wurde aufgehoben und den Mitgliedern des
Domkapitels war es fortan erlaubt, sich eigene Wohnhäuser auf
dem Domhof zu bauen. Bischof Johannes stärkte damit die
politische Rolle seines kleinen Bistums als Territorium.
Von
den Erwerbungen und Anleihen Bischof Johannes von Parkentin besitzen
wir nur unvollständige Nachrichten. Am 25.01.1482 kaufte er für
4900 Mk von den Vikaren der Domkirche und der Petrikirche zu Lübeck
den Hof Klein Rethwisch mit der Mühle und die Dörfer Groß
Rethwisch, Wigersrade mit dem Hof und Elersdorf im Kirchspiel
Oldesloe
und von Otto von Ritzerau kaufte er für 1000 Mk am 23.12.1510
den Dechower See mit dem Orte, Holz und Feld, „der
lange Röden“
genannt .
Der Bischof lieh mehrere Kapitalien, so vor Weihnachten 1483, als er
dem Rat von Lübeck 150 rh.fl. schuldig war .
Von dem Domherren Johann Lockwisch entlieh er am 03.01.1486 mit
Zustimmung des Kapitels 200 Mk für eine Rente von 10 Mk .
Diese Anleihe diente vielleicht schon der Vorbereitung der geplanten
Romreise des Bischofs. Am 03.04.1488 lieh er bei den Testamentarien
der Bodeckerschen Vikarie in Wismar 100 rh.fl .
Der Dom zu Ratzeburg Ansicht von Süden, um 1840
(Stahlstich, aus Lisch „Mecklenburg in Bildern“)
Über
die Bautätigkeit von Bischof Johannes von Parkentin sind etliche
Nachrichten auf uns gekommen .
So nahm er sich der verfallenen Kapelle in Ziethen an und ließ
in der Ratzeburger Domkirche den mittleren Gang, der zuvor mit den
beiden Nebengängen die gleiche Höhe aufwies, aus die
jetzige Höhe hochziehen .
Die Kirche in Demern soll er 1480 aus den Trümmern des Schlosses
Röggelin erbaut haben. 1503 ließ er die Kapelle in Bennin
errichten und im bischöflichen Schloss zu Stove mehrere Gemächer
in Stand setzen. Auch führte er eine Treppe vor dem Hause und
ein Stallgebäude auf. Ob auch die außerhalb des Schlosses
sich befindliche, den heiligen Johannes und Sebastian geweihte
Kapelle, in der der Bischof 1506 den Theoderich Pravest zum Presbiter
geweiht hatte, auf ihn zurückgeht, ist nicht erweislich.
Schließlich weihte er 1504 die Kapelle beim Siechenhaus bei
Dassow mit der ersten Messe.
Für
die Domkirche in Ratzeburg ließ Bischof Johannes eine prächtige
Mitra anfertigen. Die Mittel dazu stammten aus dem an ihn 1482
gefallenen Anteil aus dem zweifelhaften Erbe des Priesters Knut
Knutesen in Wismar. Dieser hatte ein Doppelleben geführt und als
Bauer oder als Kaufmann verkleidet bei Raub- und Diebeszügen
eine Beute im Wert von mehr als 50000 Mk erbeutet .
Knut Knutesen starb in Schönberg im Turm. Dort hielt der Bischof
auch den gelehrten Arzt Ludowicus de Pina gefangen, der der Ketzerei
verdächtigt war
.
Siechenkapelle bei Schwanbeck
Waren
sich der Bischof und das Kapitel mit den Herzögen von
Sachsen-Lauenburg bei der Transmutation des Bistums im Jahre 1504
ausnahmsweise einig, so war das Verhältnis zwischen ihnen im
Übrigen doch sehr gespannt. So war es insbesondere Herzog Johann
IV., den die Chronisten als höchst gewalttätig schildern,
der sich über die verbrieften Rechte des Stiftes Ratzeburg
hinwegsetzte. Bischof Johannes von Parkentin verfasste deshalb
1491/1492 eine große Anklageschrift, die er an die
mecklenburgischen Herzöge sandte .
Hierin klagt er, dass der Herzog gegen alles Recht, welches doch
Bischof Ulrich (1257-1284) schon erkauft habe und gegen alle
Privilegien späterer Zeit nicht nur von den Untertanen inner-
und außerhalb des Landes Boitin, sondern auch von seiner
eigenen Person und den Mitgliedern des ganzen Kapitels Dienste,
Steuern (Beschettinghe), Bede, Herberge, Ablager und andere
Verpflichtungen fordere, sich weigere den Zehnten im Lande Dartzinke
zu Lehn zu nehmen, dem Propst zu Eldena nicht gestatte, Visitation in
jenem Lande und im Kirchspiel Stapel zu halten, dass er den Bauern in
Pötrau das junge Vieh abgepfändet, die Kornzufuhr aus
Lauenburg gehindert und dafür, dass ihnen die Zollfreiheit
bliebe, mehr denn 2000 rh.fl. empfangen habe. Er habe die
Verlassenschaft mehrerer Geistlicher, gleichviel ob sie mit oder ohne
Testament gestorben, dem Bischof entzogen, hatte Bernd von Plessen,
der einen Priester zu Ratzeburg totgeschlagen hatte, gegen Interdikt
und Bann geschützt, hatte Geistlichen Pferde genommen und ihnen
Abgaben von 100 bis 200 Mk aufgelegt, hatte die Einwohner von Pötrau,
Panten, Mannhagen, Walksfelde und im Lande Boitin so beschwert, dass
sie kaum dem Bischof ihre Pacht entrichten konnten. Zu erledigten
Stellen hatte er keinen neuen präsentiert, den Geistlichen ihre
Einkünfte und Gnadenjahre und Zehnten entzogen, hatte die
entwichenen Untertanen in Schutz genommen, auf den Dörfern,
welche die Bischöfe dem Kapitel genommen, Ablager gehalten,
Domherren verwundet und verhöhnt, ohne Genugtuung zu geben.
Ähnlich sehen die Klagen aus, die das Domkapitel betreffen.
Lübeck hatte in dieser Sache
offensichtlich seine Vermittlung angeboten .
Ganz
anders stellt sich das Verhältnis des Bischofs zu den Herzögen
von Mecklenburg dar, das unter Herzog Magnus II. (1441-1503) durchaus
freundschaftlich geprägt war, auch wenn die Herzöge dem
Bischof gegen die Askanier wenig zu helfen vermochten. Bischof
Johannes steht am 15.08.1482 an der Spitze der Zeugen, als sich die
Herzöge Albrecht V. (+1483), Magnus II. und Balthasar in Wismar
mit den Städten Rostock und Wismar wegen einer Extra-Bede
vergleichen .
Mit Herzog Magnus II., dem er besonders verbunden war, war er nach
Marburg und Torgau gereist, begleitete ihn 1486 auch nach Rom und
geleitete ihn am 07.01.1504 zur letzten Ruhe.
Eine
entscheidende Rolle spielte Bischof Johannes V. von Parkentin in der
„Rostocker Domfehde“ (1486-1491). In Rostock war es in
den Jahren 1484 bis 1492 zu einem bürgerkriegsähnlichen
Aufstand gegen die Ratsoligarchie und Fürstenwillkür
gekommen. Ausgangspunkt für diese Fehde war die Erklärung
von Papst Innozenz VIII (*1432 +1492) in einer Bulle aus dem Jahr
1484, die St. Jakobi-Kirche in ein Domkollegiatstift umzubenennen und
ein Domkapitel zu stiften .
Dies wurde insbesondere von Herzog Magnus II. von Mecklenburg
unterstützt, da er sich hierdurch die Finanzierung der
Universität und seine Macht zu sichern glaubte. Die Bürger
erkannten die Gefahr und setzten sich von Anfang an dagegen zur Wehr.
Der Stadtrat versuchte zu taktieren, neigte aber dazu, im Sinne des
Herzogs einzulenken. Dadurch kam es dann endgültig zum Aufstand
der verarmten Bevölkerung, insbesondere der Handwerker. Am
12.01.1484, dem Tag der Stiftsweihe, wurde der gerade erst
eingesetzte neue Stiftspropst Thomas Rode auf offener Straße
ermordet und die anwesenden Fürsten mussten vorübergehend
fliehen. Bischof Johannes V. belegte daraufhin die Stadt Rostock mit
dem Kirchenbann, worauf die Universität der Stadt bis 1488
vorübergehend nach Lübeck auswich. Der Aufstand wurde 1491
blutig niedergeschlagen. Die Domfehde trug wesentlich dazu bei, die
Stadt und das Unland für die Ideen der Reformation
vorzubereiten.
1491
erwarb Bischof Johannes für das Fürstentum Ratzeburg das
Grundstück Große Burgstraße Nr. 11 in Lübeck.
Es diente den Bischöfen als Unterkunft bei ihren Besuchen in der
Hansestadt und trug seitdem die Bezeichnung „Bischofsherberge“.
1503 war Johannes einer der Gäste beim besuch des päpstlichen
Legaten Raimund Peraudi in Lübeck und nahm an der aus diesem
Anlass abgehaltenen großen Prozession teil. Im Sommer 1505
begleitete Bischof Johannes V. Herzog Heinrich V. von Mecklenburg zum
Reichstag nach Köln, wo dieser vom Kaiser den Lehnsbrief
erhielt.
In
der großen Fehde zwischen Mecklenburg und der Stadt Lübeck
um die Fischereirechte in der Stepenitz, die sich 1505 an der
Dassower Brücke entwickelt hatte, ward auch das Bistum Ratzeburg
in besonderem Maße berührt. 1507 übersandte Bischof
Johann über Lüneburg seine Klagschriften wegen Plünderung,
Brandschatzung und Gefangennahme von Stifts- und Kapitelsuntertanen,
zu denen es seitens Lübecks während der Fehde zwischen der
Stadt und den Herzögen von Mecklenburg gekommen war. Bischof
Johannes V. bezog in dieser Fehde eine klare Position, indem er sich
aktiv auf die Seite der Herzöge von mecklenburg und seiner
Familie im Klützer Winkel stellte .
Und 1508 belegte der Bischof den Hauptmann Frederyck van dem Werder
und seine Stallbrüder zu Mölln wegen des Abbrennens der
Kirche in Granzin und der Brandschatzung von Grieben mit dem
Kirchenbann .
Dennoch kam es zu keinen nachhaltigen Störungen in den
Beziehungen des Bistums zu Lübeck. So einigten sich 1511
Bischof, Domkapitel und die Stadt über die Landwehr beim
Brandenbaum und das zu nahe am Grenzgraben errichtete Lübecker
Schanzhaus .
Bischof Johannes von Parkentin, der den mecklenburgischen Herzögen
sein Schloss in Schönberg zur Verfügung gestellt hatte,
erhielt nach Ende der Fehde für seinen erlittenen Schaden 1000
rh.fl., worüber er eine Quittung erteilte .
Als er jedoch sein Schloss Schönberg wiederhaben wollte, mussten
er und das Kapitel Herzog Heinrich V. einräumen, dass den
mecklenburgischen Herzögen, so oft sie es begehrten, das Schloss
geöffnet werden sollte .
Einige
Urkunden über Streitigkeiten des Bischofs mit Privatpersonen
finden sich im Alten Senatsarchiv der Stadt Lübeck .
In
kirchlicher Hinsicht stärkte Johannes von Parkentin die
politische Rolle seines kleinen Bistums als Territorium. In seine
Amtszeit fällt die sog. Transmutatio (Umwwandlung), die das
Ratzeburger Domkapitel betraf. Papst Julius II. erließ am
22.05.1504 eine Bulle, wonach das seit Bischof Evermod bislang im
Orden der Prämonstratenser stehende klösterliche Domkapitel
zu eiem weltlichen Chorherrenstift wurde.
Bischof
Johannes von Parkentin starb am 15.06.1511 auf seinem Schloss in
Stove und wurde in der Ratzeburger Domkirche begraben. In der Kapelle
im südlichen Gang befand sich sein großer Grabstein, auf
dem das Bild eines Bischofs von Messing befestigt war und um den ein
messingner Rand mit einer Inschrift herumlief .
Sein großes, besonders schön gestochenes Siegel, das er
selbst „Sigillum
majestatis“
nennt, ist parabolisch, drei Zoll lang und zwei Zoll breit und hat
unter einem zierlichen Gemäuer, das oben in einen spitzen Turm
endet, der von Spitzen umgeben ist, das Bild der Maria mit dem
Christuskind. Maria ist mit einem Mantel bekleidet und mit langem,
herabhängendem Haar gekrönt. Zu den Füßen
befindet sich ein Schild, auf dem vier weitere Schilde liegen, von
denen der erste und vierte das Stiftswappen, den Turm vorn und den
Bischofsstab hinten, der zweite und dritte das Parkentinsche
Stammwappen enthalten. Die Umschrift lautet: ......
S
. dni . Johis . perkentin . epi . ecce . raceburgensis XX 6.
Außer
diesem großen Siegel haben sich noch drei Sekretsiegel aus den
Jahren 1482, 1492 und 1503 erhalten.
Detlev (XV) von PARKENTIN
+nach 05.10.1509
(IX
– 96); Knappe, a.d.H. Zecher, Begründer des Hauses Preten,
Sohn Hartwigs (III), herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall,
Burgmann zu Lauenburg, Herr auf Preten - Detleff
Perkenthin seligenn Hartoghes szonne
bezeugt am 26.11.1493 in Lauenburg, dass er auf seine Lebenszeit von
Herzog Johann IV mit dem „haue,
dorpe, herlicheiten und rechticheiden, ock al den tobehoringen to
deme suluesten ergemelten haue to Pretem gelegen, alse an ackeren,
holtingen, masten, visschen, weiden, gresingen, wateren, visscherien,
inflaten unde uthflaten, so wo men de iummere mage genommen vnde
bogrepen sin, dareto mit alleme gerichte, hogest, middelst vnde
sidest, begiftiget vnde bolenet heft, des ick synen gnaden sere
denstlich bedancke“,
belehnt worden ist .
Der Herzog hatte kurz zuvor dem bisherigen Lehnsinhaber von Preten,
Reimar von Blücher, Preten entzogen. Als nach Detlevs Tod Preten
wieder an den Herzog fiel, erhielt Reimar von Blücher das
Lehngut erneut, denn als der am 27.12.1529 letztwillig über
seine Erbgüter verfügte, heißt es von ihm „tzu
Preten erbgesessen“
.
Preten geht erneut von den Blücher an die Parkentin. Detloff von
Parkentin erscheint dann mit seinen Brüdern Bartold (I.) und
Eggert (X) am 20.02.1494 bei der Belehnung der Brüder mit dem
Burglehen zu Lauenburg ,
am 02.04.1500 beim Kauf des von Wackerbarthschen Anteilsbesitzes an
Klein Zecher
und 1506 beim Streit um den Hof Klein Anker .
Am 05.10.1509 bestellt ihn sein Bruder, Bischof Johannes von
Ratzeburg, zusammen mit seinen Brüdern Bartold (I) und Hans zum
Provisor der fünf Horen an der Kapelle des heiligen Martin zu
Ratzeburg .
Aus Detlevs Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau stammen die
Kinder
Lorenz
> X–114
?Magalene
(II) > X-115
Eggert (X) von PARKENTIN +vor
05.10.1509
(IX
– 97); Knappe, a.d.H. Zecher, Sohn Hartwigs (III), herzoglich
sachsen-lauenburgischer Vasall, urk. 1494/1506 - Eggert (X)
erscheint stets zusammen mit seinen Brüdern Bartold (I) und
Detlev (XIII): 1494 bei der Belehnung mit dem Burglehen in Lauenburg,
1500 beim Kauf des Wackerbarthschen Anteils an Klein Zecher und 1506
beim Streit über den Hof Klein Anker.
Hans (III) von PARKENTIN
(IX
– 98); Knappe, a.d.H. Zecher, Sohn Hartwigs (III), urk.
1506/1509 - Vielleicht ist er der Johann, der 1506 Neuhof besaß
,
wobei ungeklärt ist, welches der zahlreichen Orte des Namens
Neuhof hier gemeint ist. Mit seinen Brüdern Bartold (I) und
Detlev (XIV) wird er 1509 von seinem Bruder, Bischof Johannes von
Ratzeburg, zum Provisor für die fünf Horen an der Kapelle
des heiligen Martin zu Ratzeburg bestellt .
Margarethe (III) von PARKENTIN adH Zecher
(IX
– 99); * ..... + ....., a.d.H. Zecher, oo
Joachim
von der LÜHE
(+1490) auf Püttelkow und Panzow
Kinder (u. a.):
Hans von der
LÜHE *
…. +nach 1544, Herr auf Panzow und Mulsow, oo
Margarethe
von QUITZOW,
Tochter von Joachim
von Quitzow
auf Voigtshagen
Armgard von PARKENTIN adH Zecher +1512
(IX
– 100); * ..... + 1512; Tochter von Hartwig (III), oo
um 1489 Bartold
von LÜTZOW
*vor 1506 + ….., auf Schwechow und Ptritzien (genannt 1480)
,
Sohn von Marquard
von Lützow
auf Pritzien und Schwechow und Anna
von Platen
Kinder (u. a.)
Joachim von
LÜTZOW *vor
1523 +29.06.1556, oo
Anna
von WEDING
+Pritzin 1551, Tochter von Boldewin
(Henning) von Weding
auf Schnellenburg und Gisela
von Plato
Christine von PARKENTIN adH Zecher
(IX
- ); Tochter von Bartold (I) von Parkentin auf Zecher, oo
vor 1501 Cord
von PLESSEN
*vor 1455 +vor 1506, Knappe, Herr auf Großenhof, Tressow,
Zierow, Sohn von Berend
von Plessen
und Sophie
von Lützow
Kinder (u. a.):
Johann von
PLESSEN *vor
1501 +Stargard nach 1545, Herr auf Bahlen, Barnekow und Jahmen,
Hauptmann in Stargard, herzoglich-mecklenburgischer Rat, oo
vor 1528
Adelheid von PARKENTIN +um 1460
(IX
– 101); * ..... +um 1460, oo
Otto
von MOLTKE
(*vor 1441 +1479) auf Strietfeld (genannt 1479) ,
Sohn von Heinrich
von Moltke
auf Strietfeld und Catharina
von Bülow
Kinder (u. a.):
Claus von
MOLTKE *vor
1479 +nach 1505, Herr auf Strietfeld und Walkendorf, oo
Agnes
GANS zu PUTLITZ
Hartwig (IV) von PARKENTIN
(IX
– 102); * ..... + .....; herzoglich-mecklenburgischer Vasall,
hatte vor 1539 Anteilsbesitz an Pritzier; in die parkentinsche
Genealogie ist er bislang nicht einzuordnen
Kinder:
Anna
(II) > X-116
Die zehnte
Generation :
Hans (IV) von PARKENTIN
(X
– 103); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, Sohn von
Detlof (XIII), urk. 1521/1530 - 1521 findet er sich in einem
Verzeichnis des in Mecklenburg angesessenen Adels auf Prieschendorf
wohnhaft. 1530 begleitete er Herzog Heinrich von mecklenburg auf
dessen Reise zum Reichstag; aus seiner Ehe mit einer namentlich nicht
bekannten Frau stammt der Sohn
Detlof
(XVII) > XI-117
Claus (VII) von PARKENTIN
(X
– 104); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Lütgenhof und Dassow, Sohn (?) Detleffs (XIV), urk. 1499/1523 -
1499 kaufte er in Lübeck ein Haus .
Claus von Parkentin war 1505/1507 in die große Fehde der Stadt
Lübeck mit den Herzögen von Mecklenburg um die
Fischereirechte in der Stepenitz unmittelbar verwickelt ..
Er wurde in diesem Zusammenhang schwer am Hals verwundet. Die
Lübecker äscherten am 15.08.1506 das ihm gehörende
Dassow ein, nachdem sie schon 1505 die Parkentinschen Besitzungen in
und um Dassow geplündert hatten. Die Parkentin erhielten
schließlich 1507 von ihrem Lehnsherrn 500 rh.fl. als
Entschädigung .
Unter Vermittlung der Herzöge Heinrich V. (1513-1552) und
Albrecht VI. (1503-1547) von Mecklenburg vergleicht sich Claus mit
seinen Verwandten Henning von Parkentin auf Prieschendorf und Johann
von Parkentin sowie einer großen Zahl Adliger am 20.11.1509 mit
den Vikaren, Kommendisten und anderen Geistlichen in Lübeck über
die Zahlung ihrer seit sechs Jahren rückständigen Renten .
1523 unterschrieb er die große Landesunion.
Verheiratet
war Claus (VII) mit Dorothea
von LÜTZOW
a.d.H. Lützow. Aus dieser Ehe stammen die Söhne
Helmold (II)
> XI–118
Hans
(V) > XI–119
Detloff
((XVIII) > XI-120
Detleff (XVI) von PARKENTIN
(X
– 105); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Lütgenhof, urk. 1484/1493 - 1484 richtet er mit Detlev d. Ä.
und Henning von Parkentin ein Rechtshilfegesuch für Hinrick
Wyneke gegen Karsten Burmeister aus Dassow an den Rat zu Lübeck
.
1493 erscheint Dithloue
Parkentin
in einer Liste für Pferdefutter. Er hatte Herzog Magnus II von
Mecklenburg mit sieben Pferden begleitet und dafür war Futter im
Wert von 2 fl 7ß angefallen .
Johann (VI) von PARKENTIN
++1512
(X
– 106); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall auf
Prieschendorf und Nienhagen, urk. 1506/1509 - 1506 sollte er im Krieg
gegen Lübeck vier Pferde stellen; er wird hier als zu Nienhagen
(Neuenhagen im Kirchspiel Kalckhorst) wohnhaft bezeichnet. Am
20.11.1509 vergleicht er sich mit seinen Verwandten Henning (IV) und
Claus (VIII) von Parkentin und zahlreichen weiteren Adligen unter
Vermittlung der Herzöge Heinrich V. und Albrecht VI. von
Mecklenburg mit den Vikaren, Kommendisten und anderen Geistlichen in
Lübeck über die Zahlung der seit sechs Jahren rückständigen
Renten .
Vermutlich ist er identisch mit dem Johann Perkentin, der 1612 auf
der Hochzeit des Helmuth von Plessen in Wismar ums Leben kam.
Henning (IV) von PARKENTIN
(X
– 107); Knappe, herzoglich mecklenburgischer Vasall, urk. 1509
- Er vergleicht sich am 20.11.1509 mit seinen Verwandten Henning und
Claus von Parkentin und zahlreichen weiteren Adligen unter
Vermittlung der Herzöge Heinrich V. und Albrecht VI. von
Mecklenburg mit den Vikaren, Kommendisten und anderen Geistlichen in
Lübeck über die Zahlung der seit sechs Jahren rückständigen
Renten .
Im selben Jahr 1509 erhält Henning wegen des von der Stadt
Lübeck erlittenen großen Schadens 500 rhein. Gulden
Entschädigung .
Claus (VIII) von PARKENTIN
+vor 1531
(X
– 108); Knappe, herzoglich sachsen-lauenburgischer Vasall auf
Kittlitz - Claus (VIII) ist 1521 und 1525 in den Landbederegistern
des Herzogtums Sachsen-Lauenburg als Besitzer von Kittlitz genannt.
Wie er genealogisch in die Parkentinsche Stammtafel einzuordnen ist,
bedarf noch der Klärung. Aufgrund der räumlichen Nähe
zu Groß Zecher möchte man ihn eher dort anbinden.
Verheiratet
war Claus seit 1516 mit Anna
von PLESSEN
(+1561), Tochter von Johann
von Plessen
auf Barnekow und Jamel. Sie verheiratete sich als Witwe um 1532
wieder mit Jasper
von der WEIDE).
Nennung von Clawes Parkentin als Besitzer von Kittlitz 1520
Hartwig (IV) von PARKENTIN
+vor 03.06.1550
Belehnungsurkunde mit Siebenbäumen vom 13.04.1540
(X
– 109); Knappe, Sohn von Bartold (I), Herr auf Groß und
Klein Zecher, Klein Anker, Lasbek und Klein Berkenthin, Burgmann zu
Lauenburg, herzoglich-lauenburgischer Landrat, urk. 1529/1550 - Sein
Name erscheint zuerst 1529 in dem Geleitgesuch Herzog Heinrich V. von
Mecklenburg für Cristoffer Kleinow und Gefolge wegen der
Schiedsgerichtsverhandlung mit Hartich Parkentin .
Mit seinem Vetter Lorenz auf Preten schloss er am 03.07.1532 einen
Vertrag über Renten von den Parkentinschen Höfen in
Lauenburg .
Mit der Stadt Lübeck lag er 1540 im Streit wegen der Aufräumung
von in die Stecknitz gefallenen Bäumen .
Er wird hier als „zu Anker“ wohnhaft bezeichnet. Herzog
Franz I. von Sachsen-Lauenburg belehnt Hartwich von Parkentin am
13.04.1540 wegen seiner treuen Dienste auf Lebenszeit mit dem Dorf
Siebenbäumen mit allem Gerechtigkeiten und Zubehör, wie das
sein verstorbener Vater Bartold (I) von Parkentin und er nach ihm
gehabt hatte, aber erst dann, wenn des Herzogs Vater verstorben ist
.
Mit Claus Wackerbarth vergleicht sich Hartwig am 25.05.1543 wegen der
Abtretung von Ansprüchen auf den ehemals von Wackerbarthschen
Untertanen Hinrik Moler in Klein Zecher, den die Parkentin 1500
gekauft hatten .
Vor dem 03.06.1550 ist Hartwig dann gestorben, denn an diesem Tag
erfolgte die Belehnung seiner Söhne mit Groß und Klein
Zecher sowie dem Burglehen in Lauenburg .
erheiratet
war Hartwig (IV) in erster Ehe mit Abel
von QUITZOW
a.d.H. Voigtshagen. In zweiter Ehe hatte er Margarethe
von RANTZAU
zur Frau. Aus diesen Ehen stammen die
Kinder:
Bartold
(II) > XI-122
Eggert
(XI) > XI-123
David
> XI-124
Philipp
> XI-125
Catharina
(II) > XI-126
Anna
(III) > XI-127
Abel
> XI-128
Margarethe (V)
> XI-129
Lucretia
> XI-130
?Anna >
XI-
Anna (I) von PARKENTIN *um
1515 +1569
(X
– 110); * um 1515 +(1569); genannt 1540, Tochter von Bartold
(I), oo
vor 1533 Hartwig
von BÜLOW
*um 1506 +nach 1561, Herr auf Wedenhof, Pokrent, Holdorf, Hundorf
und Kladrum, mecklenburgischer Rat und Landrat (genannt 1500/1564) ,
Sohn von Mathias
von Bülow,
Ritter und Rat 1478-1491, Vogt zu Schwerin und Herr auf Pokrent,
Holdorf und Kladrum und Margarethe
von Plessen
Kinder (u. a.):
Margarethe von
BÜLOW *
….. +um 1594, oo
Volrad
von PENTZ
*um 1531 +Benz um 1606, Herr auf Redefin, Jesow und Benz, Sohn von
Hans
von Pentz,
Vogt auf Wallsmühlen und Emerentia
von Buchwald
Margarethe (IV) von PARKENTIN
+nach 1568
(X
– 111); a.d.H. Zecher, Tochter von Bartold (I), oo
Volrad
(I) von PENTZ
(+nach 1550) auf Redefin, Pfandbesitzer von Tremsbüttel (1543),
Sohn von Lütke
Ulrich von Pentz
und Anna
von Bassewitz;
Margarethe überlebte ihren Mann um etliche Jahre. 1568 war sie
noch am Leben .
Christine von PARKENTIN
(X-111a);
a.d.H. Zecher, Tochter von Bartold (I), oo
Kord
von PLESSEN,
Herr auf Grossenhof, Trensow und Zierow Sohn von Bernd
von Plessen
und Katharina
von Lützow
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