5. Die Herren von RITZERAU / von DUVENSEE (1222 – 1600+)
Herkunft, Wappen und Familie:
Die
Herren von Ritzerau gehören zu den herausragenden Geschlechtern
des askanischen Herzogtums Sachsen-Lauenburg. Sie nannten sich schon
zu Beginn des 13. Jahrhunderts nach ihrem Stammsitz D-23896 Ritzerau
im Kirchspiel Nusse. Für die Annahme, dieser Stammsitz habe in
D-17153 Ritzerow bei Stavenhagen gelegen
„Das
im Amte Stavenhagen belegene Dorf Ritzerow hat seinen Ursprung
demselben (Geschlecht Ritzerau) zu verdanken und ist dessen alter
Stammsitz gewesen. Nachhero haben sie sich wohl im Lauenburgischen
als im Holsteinischen ausgebreitet und verschiedene Güter
daselbst erworben“,
gibt es kein stichhaltiges Argument. Zum einen war dieses Ritzerow
Domanialdorf, bis es Herzog Wartislaw von Pommern 1276 an das Kloster
Rühn verschenkte
bei dem es bis zur Säkularisation verblieb - einen Adelssitz,
nach dem sich die Ritzerau hätten nennen können, hat es
hier nicht gegeben -, zum anderen widerspricht es dem Gang der
Kolonisation von West nach Ost. Schon Lisch stellte fest: „Für
Mecklenburg, Vorpommern und Rügen ist aber eine Wanderung der
Cultur von Westen gegen Osten hin eine nicht zu leugnende
Thatsache“.
Eher ist es daher denkbar, dass wir es bei Ritzerow bei Stavenhagen
mit einer Gründung der Ritzerau zu tun haben, die ja auch zum
östlichen Mecklenburg und nach Pommern Beziehungen hatten .
Über
die Anfänge des ritzerauischen Geschlechts wissen wir nichts.
Die jüngste Veröffentlichung, die das Geschlecht erneut in
den Kreis der Raben/Raven-Geschlechter einordnet
erscheint schon wegen der nicht ausreichend dokumentierten
Urkundenbelege recht spekulativ (siehe S. 36f). Von Weltzien ist
offensichtlich älteren Überlieferungen (von Raven) gefolgt.
Auf die Zufälligkeit des Leitnamens Raven-Corvus-Walrav läßt
sich indes - bei zudem völlig verschiedenen Wappen - eine
genealogische Verbindung der Ritzerau mit den Raven (Uckermarck), von
Raben-Stück (Mecklenburg und Dänemark) und Raben von
Pappenheim nicht begründen. Auffallend ist aber die große
Nähe der Ritzerau zu den ersten Wackerbarth. So erscheinen im
Ratzeburger Zehntenlehensregister um 1230 in einer eingeschobenen
Urkunde über das Land Wehningen, dessen Zehnten dem Grafen von
Dannenberg zustanden ,
Corvus
et Conradus, milites de Raceburg.
Bei einer Nennung in dieser Form muss man in aller Regel von einem
engen Verwandtschaftsverhältnis ausgehen. Da wir aber wissen,
dass der edelfreie Corvus von Ritzerau und Konrad von Lauenburg
verschiedenen Sippen angehören, mag man daran denken, dass sie
Halbbrüder gewesen sind.
Soviel
sich gesichert feststellen lässt, stammen die Ritzerau aus dem
westfälischen Raum ,
wo der bei den älteren Ritzerau gebräuchliche seltene
Vorname Walrav des öfteren begegnet .
Schon Helmold von Bosau berichtet ,
dass der westfälische Bevölkerungsanteil bei der deutschen
Besiedlung des alten Polabenlandes von großer Bedeutung gewesen
ist. So stammen ja u.a. die Schorlemer, die in der Kolonisationszeit
einen bedeutenden Güterkomplex mit Wulfsdorf, Beidendorf,
Blankensee und Schattin besaßen ,
und die nachweislich schon im 12. Jahrhundert ins Land gekommen
waren, eindeutig aus Westfalen. Sie standen nicht nur in Beziehung zu
den Grafen von Arnsberg ,
sondern auch zu den Edelherren von Lippe .
Gerade diese letztere Beziehung mag nicht zufällig sein,
erscheinen doch auch im Lauenburgischen die Ritzerau, die ja ein den
von der Lippe ähnliches Wappen führen, in Verbindung zu den
Schorlemer. Das ritzerauische Wappen zeigt zuerst im Schild in rot
auf weiß zwei unterwärts gezinnte Querbalken, die jedoch
oberwärts und sägeförmig gekerbt sind .
Ab 1360 findet man dann konstant zwei Turnierkragen übereinander
mit oben vier und unten drei Latzen. Die Helmzier zeigt auf einem
Helm zwei Büffelhörner. Eine spätere Zutat sind je
drei ausgestellte Fähnlein oder ohne Büffelhörner vier
wachsende Fähnlein. Die Decken sind Rot und Silber .
Im Rheinland und in Westfalen kommt der Turnierkragen als
selbständiges Symbol ebenfalls vor. So führten u.a. die
bereits genannten von der Lippe aus Vinsebeck und Wintrup im Stift
Paderborn ein Wappen mit zwei Turnierkragen ,
das dem der Ritzerau fast entspricht. Im Laufe der Zeit erfuhr das
ritzerauische Wappen dann verschiedene Verballhornungen.
von RITZERAU: Wappenvarianten
Ob
die Ritzerau schon zum Kolonistenadel, zur ersten Schicht der
grundherrlichen Lokatoren im Polabenland gehört haben oder aber
- wie die Tralau-Krummesse - ihre Güter als bereits zum Teil
kultiviert und deutsch-rechtlich organisiert gewonnen haben, lässt
sich nicht entscheiden .
Aufgrund ihres ausgedehnten Güterbezirkes schon im ersten
Drittel des 13 .Jahrhunderts, der allerdings 1222 noch nicht in dem
Umfang urkundlich nachgewiesen ist, wie es Neuschäffer annimmt
,
ist allerdings nicht auszuschließen, dass auch die Ritzerau
bereits im 12. Jahrhundert ins Land gekommen sind ,
am ehesten dannim Gefolge Graf Adolfs I. von Dassel mit den
Schauenburger Grafen. Wenn wir auch zunächst fast nichts über
das Geschlecht hören, so weist schon Biereye
darauf hin, dass der unter Herzog Albrecht I. von Sachsen genannte
Walrawe (III) (Raven, Corvus) de Ritserowe unter Albrecht von
Orlamünde nie erwähnt ist und daher wohl von ihm nicht
belehnt war. Da aber bereits 1222 ein Hartwicus (I) de Riczerowe, der
seinem Rufnamen nach zur Familie gehört ,
bezeichnenderweise bei Bischof Brunward von Schwerin (1194-1238)
genannt ist ,
wird diese bereits schon länger im Lande ansässig gewesen
sein. Vielleicht war ihr der bedeutende Lehnsbesitz an der
Nordwestgrenze der Grafschaft Ratzeburg zu Holstein mit der
Verpflichtung übertragen worden, diesen Grenzabschnitt der
Grafschaft zu schützen .
Ihre Stellung gründet sich auch hier an der Beteiligung am
Landesausbau. In dem ursprünglich zur Grafschaft Ratzeburg
gehörenden Land Ratzeburg war mindestens jedes der 1230
vorhandenen Dörfer im Auftrag des Landesherrn angelegt worden,
doch wurden hier in weitaus stärkerem Maße als etwa in der
Sadelbande Adlige als Lokatoren am Siedlungsausbau beteiligt. Wohl
ähnlich wie wir es von Marquard von Stenwer in Wagrien kennen ,
dürften auch im Lauenburgischen Adlige als Lokatoren mit einem
geschlossenen größeren Gebiet belehnt worden sein, über
das sie die Grundherrschaft mit der Niederen Gerichtsbarkeit sowie
Zehntrechte und auch Erträge aus der Hohen Gerichtsbarkeit
erhalten haben .
Zudem dürfte auch im Land Ratzeburg eine Hufe, nämlich die
vom Adligen ursprünglich selbst bewirtschaftete, Bedefreiheit
genossen haben. Von den um 1230 erkennbaren größeren
zusammenhängenden Gebietskomplexen im Land Ratzeburg der Grönau,
Karlow/Stove, Parkentin, Ritzerau, Salem, Schorlemer und Krummesse
dürften mindestens die der Grönau, Karlow, Ritzerau, Salem
und Schorlemer auf Lokatorentätigkeit dieser Familien
zurückzuführen sein .
Schon
früh finden wir die Ritzerau auch unter den Burgmannen auf der
herzoglichen Burg in Ratzeburg .
Aufgrund des Umstandes, dass die ersten Urkunden, in denen das
Geschlecht genannt ist, mecklenburgische Urkunden sind, werden die
Ritzerau auch der mecklenburgischen Ritterschaft zugerechnet. Dieser
Umstand hat denn wohl auch zu der Fehleinschätzung geführt,
das Geschlecht stamme aus Ritzerow bei Stavenhagen
.
Wie
wir es auch bei anderen Geschlechtern der Kolonisationszeit erkennen
können (z.B. bei den SCHORLEMER, SCHACK), gehören auch die
Ritzerau zu den ursprünglich edelfreien Geschlechtern .
Als „viri nobiles“ bildeten sie die niedrigste Stufe des
Fürstenstandes .
Der Träger war Kleinfürst und Chef einer adligen Großsippe.
Da aber das kolonisierte Land nur als Lehen verteilt wurde,
verschwanden die meisten kleinen Edelherren im Laufe der Kolonisation
schnell dadurch, dass sie durch das Lehensverhältnis ihren
freien Fürstenstand einbüßten und sich in den
gewöhnlichen niederen Lehnsadel einreihten. Wir werden dies auch
bei dem edelfreien Walrav (I) von Ritzerau sehen. Nach ihrer
Einschmelzung in den niederen Lehensadel finden wir die Ritzerau dann
als Lehensträger der Grafen von Holstein, Schwerin und
Ratzeburg, der Herzöge von Sachsen-Lauenburg und Mecklenburg,
der Bischöfe von Ratzeburg und Schwerin, zuletzt der Herzöge
von Schleswig-Holstein-Gottorf und der Könige von Dänemark.
Vor allem in Sachsen-Lauenburg spielte das Geschlecht im 14. und 15.
Jahrhundert eine wichtige Rolle, aber auch in Holstein, wo es noch
1564 zu den 51 landtagsfähigen Geschlechtern gehörte
und in Mecklenburg, wo es bereits um 1500 als erloschen galt ,
da die Union der Stände von 1525 von den Ritzerau dort nicht
mehr unterschrieben worden war.
Im
Lauenburgischen waren die Ritzerau wohl den Daldorp (1325 - +1735)
zunächst verwandt, deren Wappen ebenfalls den Turnierkragen
zeigt
und bei denen die auch bei den Ritzerau immer wiederkehrenden
Leitnamen Bartold/Bertold und Otto begegnen. Ob die Daldorp
allerdings ein „eigenes Haus“ der Ritzerau gewesen sind,
wie es von Weltzien annimmt ,
scheint mir fraglich (siehe > IX - 60).
Wappen von DALDORP
In
mehr als 400 Urkunden und Regesten aus der Zeit zwischen 1222 und dem
Ende des 16. Jahrhunderts spiegelt sich die Bedeutung der Herren von
Ritzerau für die Geschichte des Herzogtums Sachsen-Lauenburg.
Bereits in der Generation der Söhne Walravs (I) - in seinem
Testament sind neben der Witwe Adelheid ausdrücklich Söhne
(„cum filiis“) genannt
- spaltete sich das Geschlecht offenbar in zwei Linien, eine ältere,
um oder kurz nach 1374 erloschene, die sich später auch von
Duvensee nennt und die die Vorliebe für den Leitnamen Walrav
beibehielt, sowie eine jüngere, die den Geschlechtsnamen
weitertrug. Ob diese sich ebenfalls auf Walrav (III) zurückführen
lässt, hat jüngst Johannes von Wackerbarth hinterfragt. Er
macht darauf aufmerksam, dass im Ratzeburger Zehntenlehensregister
von 1230 als Besitzer von zwei Gründungshufen in Gülze ein
„Albertus“ genannt ist, in dem Biereye Albert von
BRAHLSDORF sehen möchte .
Johannes von Wackerbarth sieht in diesem Albertus
einen Angehörigen der Familie von Ritzerau und setzt ihn gleich
mit dem 1226/1247 gennannten Albernus/Albero de Ritzerowe. Wenn dann
1262 Konrad (II) von Wackerbarth und sein (?)Vetter Bertold (II) von
Ritzerau den Besitz der Stadt Mölln an Gülze bestätigen
,
so wäre zu überlegen, ob nicht Bertold (I) von Ritzerau ein
Sohn von Albern/Albert von Ritzerau gewesen ist.
Eine
wichtige Quelle für die Genealogie des Geschlechts sind die
Urkunden vom 24.02.1306
und vom 20.09.1306 .
Erst von diesem Zeitpunkt an kann die Genealogie als im Wesentlichen
gesichert gelten. Durch diese beiden Urkunden ist zugleich gesichert,
dass die von Duvensee in agnatischer Linie von den von Ritzerau
abstammen :
Walrauenus
(II) de Ritzerowe
ist Vater („pater noster“) der Brüder Hinricus
(I), Thetlivus (II) und Walravenus (VI) de Duuense.
Dies bestätigt auch die Schenkungsurkunde über den
Ravensdiek vom 24.10.1353 .
Die dort genannten Schenker, Angehörige der von Duvensee und von
Ritzerau, geben einen deutlichen Hinweis, dass sie aufgrund des
gemeinsamen Besitzes demselben Geschlecht angehören .
Warum die von Duvensee dann ein eigenes Wappen führen, das mit
dem der von Ritzerau keinen Zusammenhang aufweist, bedarf noch der
Klärung. Hier ist vielleicht von Bedeutung, dass beim niederen
Adel im mecklenburg-lauenburgischen Raum Wappen überhaupt nicht
vor der Mitte des 13. Jahrhunderts erscheinen. Man kann in der
Frühzeit sogar noch von weitestgehend personalisierten Schilden
ausgehen. Das Siegel Walravs (III von Ritzerau von 1240 ist das
früheste Wappen eines Adligen in der Region überhaupt.
Seine Verwendung ist dabei vielleicht ein Hinweis auf den einstmals
hohen Rang der Familie, der sich dann nurmehr als Anspruch in der
Verwendung eines eigenen Siegels äußerte.
Wappenabspaltungen sind in dieser frühen Zeit durchaus normal.
Wir sehen dies bei den Wackerbarth, wo eine livländische Linie
ein eigenes Wappen führt und eben auch bei den von Duvensee.
Deren zeigt eine gestürzte Spitze, die auf einem mit
Rautenlinien überzogenen Grunde liegt ,
ein Wappen, das auch die im Kirchspiel Bosau 1353 bezeugt Familie von
LOYOWE/LOGOW führt ,
ohne dass bislang eine Verbindung zwischen beiden Geschlechtern
erkennbar wäre. Es ist allerdings anzumerken, dass sich
Angehörige der Familie von Duvensee in den Dienst der Grafen von
Holstein stellten, wie z.B. Elerus
(III) de Duuense
.
von DUVENSEE von GOTMOLT von LOYOWE/LOGOW
Aufgrund
des unterschiedlichen Wappens verneint von Warnstedt, ein
ausgewiesener Kenner auch des lauenburgischen Adels, eine agnatische
Abstammung. Er schreibt :
„Die
von Duvensee zum Stamme Ritzerow zu führen ist doch ein Nonsens.
Die Wappen sind ja völlig verschieden. Die Duvensee gehörten
zur Sippe der Wackerbarth/Parkentin usw. daß ein früher
Duvensee nach seinem mütterlichen Großvater, Walrawen von
Ritzerau, den Vornamen bekommen hatte und daß er wegen
Muttererbe zufällig eines der (mindestens vier) Rittersitze zu
Ritzerau besaß, darf hier nicht irreführen“.
Diese Ansicht von Warnstedts ist meines Erachtens schon deshalb nicht
haltbar, weil es durchaus möglich war, dass Mitglieder ein- und
derselben Familie verschiedene Wappen führten - und dies nicht
nur bei den sogenannten Bastardlinien. Im Übrigen ist die
Quellenlage zweifelsfrei .
Beachtenswerter sind da schon die Überlegungen, die von Weltzien
anstellt, der die unterschiedlichen Wappen der Duvensee und Logow -
er reiht noch die Poggensee und Krummesse hinzu - auf eine
Verschwägerung zurückführt .
„Diese Familien“, führt er aus, „führen
ganz andere Wappen, waren mit den Ritzerow verschwägert,
überließen ihnen ihren Besitz oder Teile davon. Darauf
nannten sich die Ritzerow, die zu dieser Zeit sehr zahlreich
auftraten, wohl zur Unterscheidung noch diesen Rittersitzen“.
So erwägt er, ob nicht Walrauenus de Ritzerow die Erbtochter von
Duvensee geheiratet hat und damit deren Lehen erhielt. Die Söhne
dieses Paares hätten sich dann nach dem Lehen der Mutter von
Duvensee genannt. Wer aber waren dann diese Duvensee des 13.
Jahrhunderts, von denen die mittelalterlichen Urkunden nichts
berichten? Ich denke, auch diese Überlegung ist deshalb wenig
wahrscheinlich, weil wir durchaus mit der Möglichkeit rechnen
müssen, daß Duvensee, wo der Zehnte 1230 noch nicht
verlehnt war, bereits damals ritzerauischer Besitz gewesen ist. Mir
scheint eine andere Verbindung näher zu liegen.
Auffallend
ist der bei den Duvensee durchaus seltene Vorname Gerlach, der
zeitgleich bei einem weiteren Geschlecht auftritt, den von
Gotmolt/Wotmolt, deren Wappen nun dem der Duvensee weit eher gleicht
als dem der Wackerbarth und Parkentin .
Zwischen den Duvensee und den Gotmolt bestand nicht nur eine
Ähnlichkeit des Wappens, die Mitglieder dieser Geschlechter
traten auch gegenseitig als Zeugen beim Verkauf von Landbesitz auf .
Hier mögen nahe verwandtschaftliche Beziehungen bestanden haben,
vielleicht in der Weise, daß die Mutter Gerlachs von Duvensee
und der Vater der Brüder Johannes, Marquard und Gerlach von
Gotmolts Geschwister waren? Warum die Duvensee dann aber ein den
Goltmolt ähnliches Wappen angenommen haben, bleibt
unbeantwortet. Sicher ist derzeit nur, mit der Urkunde vom 24.02.1306
davon auszugehen, dass die von Duvenseeschen Brüder Söhne
Walrauenus de Ritzerowes und direkte Abkömmlinge in männlicher
Linie des 1240 gestorbenen Walrav (III) von Ritzerau gewesen sind.
Die
Urkunde enthält jedoch keinen Hinweis auf das fehlende
Bindeglied zwischen den beiden Walrav. Als möglicher Großvater
der duvenseeschen Brüder kommt am ehesten einer der urkundlich
gesicherten, aber namentlich nicht bekannten Söhne Walravs (III)
in Frage. Für Bertold (II) hatten die Brüder von Duvensee
eine Verpflichtung zu seinem Gedächtnis übernommen, ohne
dass ein Hinweis auf den Grad der Verwandtschaft angegeben wäre.
Da die Urkunde vom 24.02.1306
sonst bei jedem Namen den Grad der Verwandtschaft nennt, möchte
ich annehmen, dass Bertold zwar ein Verwandter der duvenseeischen
Brüder war, aber eben nicht ihr Großvater. Dies wäre
sonst sicherlich vermerkt worden. Wenn die von Duvensee dennoch eine
Verpflichtung für sein Andenken übernahmen, so muss dafür
ein besonderer Grund vorgelegen haben. Vermutlich haben wir in
Bertoldus
(II) de Ritserowe
den Begründer einer jüngeren (?) Linie vor uns, bei der der
ältere Leitname des Geschlechts, Walrav, nach 1286 nicht mehr
auftritt. Zeitgleich wird dieser Bertold der Generation des
unbekannten Großvaters der duvenseeischen Brüder
angehören. Wer dieser unbekannte Ahnherr der von Duvensee
gewesen ist, darüber sagen die Quellen nichts, doch spricht eben
vieles dafür, dass er ein uns namentlich nicht bekannter Sohn
Walravs (I) gewesen ist. Wir gewinnen so die wahrscheinliche
Stammfolge des Geschlechts für die Zeit um 1300.
Stemma (nach MUB V, 3068 und 3111)
Für
das frühe Bestehen von zwei Linien lässt sich schon die
Urkunde vom 02.11.1280
heranziehen, wo bei der Aufzählung der Zeugen an dritter Stelle
Walravenus de Rizerowe genannt ist, dem an sechster Stelle Hartwicus
(IV) de Ricerowe folgt. Beide sind Burgmänner (castellani
nostri) des Herzogs Johann I. in Ratzeburg und waren offensichtlich
keine Brüder. Sonst hätte man eine Nennung unmittelbar
hintereinander oder einen der üblichen Zusätze „frater
de ...“, „et frater suus“ oder „frater eius“
erwarten dürfen. Der Burgmann und Ritter Hartwicus
(IV) de Rizerowe
ist also zu unterscheiden von dem gleichzeitigen Domherrn Hartwicus
(III) de Ritzerowe.
Während der letztere aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bruder
Walravs (IV) gewesen ist, wird der Ritter und Burgmann Hartwig (IV)
zu der zweiten, von Bertold (II) begründeten Linie gehört
haben.
Die
weitere Genealogie des Geschlechts, das sich mit den Söhnen
Hartwigs (VI) des Olden, Bertold (VI) und Otto (III) erneut in zwei
Linien spaltet, kann dann im Wesentlichen als gesichert gelten, sieht
man von den Zuordnungsschwierigkeiten für die letzten
Namensträger einmal ab.
Eine
Klärung hat sich hinsichtlich des mutmaßlichen Absterbens
der Ritzerau ergeben. In Holstein erlischt das Geschlecht vmtl. 1601
mit Margarethe (III) von Ritzerau und in Pommern mit den Töchtern
von Werner von Ritzerau nach 1604.
Besitzungen:
Die
Ritzerau waren vor allem im Lauenburgischen begütert, hatten
aber auch im westlichen Mecklenburg und später, nach dem Verlust
ihrer Stammgüter, auch in Ostholstein und Pommern Besitz. Die
Urkunden machen dabei deutlich, daß sich das Grundeigentum
nicht nur auf den Alleinbesitz, sondern auch auf den anteiligen
Besitz an verschiedenen Dörfern verteilt .
Es ist hier nicht der Ort, diesen Besitz im Einzelnen darzustellen.
Eine kurze Übersicht muss genügen.
Altengamme:
Wenn Hartwig (IV) 1303 bekennt, an Grubes Grundbesitz im Ort keine
Rechte zu haben, so bedeutet dies im Umkehrschluss, dass die
Ritzerau im Ort begütert gewesen sein müssen, zumindest
aber dort über Rechte verfügen konnten
Altenkrempe:
kurz nach 1156 angelegtes Kirchdorf mit - um 1300 - 20 Hufen; vor
1397 noch landesherrlich; die Ländereien kamen um 1400 an
das neu angelegte Gut Hasselburg. Ritzerauischer Besitz wurde es
1518 mit der Belehnung Ottos (VI) von Ritzerau mit Hasselburg.
1560/1569 kam es durch Erbgang an Hans Rantzau.
Bergrade:
1230 Lehen des Corvus; 1394 Verkauf an Vromold Warendorp, Bürger
in Lübeck durch Otto (III) von Ritzerau; Verzicht der von
Ritzerau auf das Reemptionsrecht; 1418 Verkauf an das Kloster
Marienwohlde
Berkenow:
in der Neumark/Pommern, Besitz Werners v. R.; kam über dessen
Tochter Margarethe an Marx von Scharen
Camin:
1230 Dorf mit 28 Hufen, Hartwig (IV) besaß hier 1296
Anteilsbesitz von zumindest 2 Hufen
„Dammersee“:
bei
von Mülverstedt als ritzerauischer Besitz genannt; ohne
Quellenbeleg; vermutlich Lesefehler; gemeint ist zweifellos Duvensee
(siehe dort)
Dechow
:
1230 besitzt Gottschalk „von DECHOW“ den Zehnten von 2
Hufen, Ende des 13. Jhdts. Landesherrlich, Besitz der von Ritzerau
wohl noch vor 1300; Burganlage (13. Jhdt. bis nach 1399); 1399
Verkauf des Dorfes und Hofes, sowie des ritzerauischen Anteils am
Dechower See an den Bischof von Ratzeburg. Später erneut im
Besitz der Familie von Ritzerau, die 1510 den See an den Bischof von
Ratzeburg verkaufen. 1517/1569 erneut Lehnsbesitz der Ritzerau.
Dobersdorf:
war bis 1625 Besitz der von Pogwisch. 1557 wird Jochim v. R. in
Verbindung mit dem Gut genannt. Ob er hier allerdings auch begütert
war, hat sich bislang nicht klären lassen.
Döbbersen:
schon 1194 Kirchdorf, 1226 im Besitz des Klosters Zeven. 1230 Dorf
mit 12 Hufen, Corvus besitzt den halben Zehnten; 1335 ist tota
villa Doberschen Besitz der von Ritzerau, die dort wahrscheinlich
über einen Rittersitz verfügten; Verlust des Dorfes nach
1335
Dümmer:
1230 Dorf mit 10 Hufen, Corvus besitzt den halben Zehnten; Verlust
vor 1335.
Duvensee
:
(siehe Dammersee); hier war der Zehnte 1230 noch nicht verlehnt. Das
Dorf war aber wohl schon zu diesem Zeitpunkt Besitz der von
Ritzerau, die sich mit einer Linie nach ihrem Rittersitz dort von
Duvensee nannten. Burganlage (1346 zerstört), Wirtschaftshof;
nach wiederholten Verpfändungen und Rentenverkäufen
endgültiger Verlust 1465/1468 an die Stadt Lübeck. Herzog
Johann IV. kauft 1471/1476 den Anteil von Ottos (IV) Söhnen
Volrad (II), Otto (V) und Hartich (X) zurück.
von Ritzerauischer Besitz
Eilbek:
1247 hat Albernus von Ritzerau Teilbesitz; Verkauf an das
Heilig-Geist Hospital in Hamburg
+Gardensee:
1230 Besitz der von SALEM; vor 1286 Besitz der von Ritzerau; 1321
Verpfändung von Hebungen; Verlust vor 1371
+Gülze
(Gülzow): Dorf am Nordufer des Möllner Sees, dort
„Gülzower Berg“ und ehemalige Gülzower
Feldmark, heute Vorstadt von Mölln, 1230 hat Albertus, vmtl.
Albern von Ritzerau, Zehntenbesitz
Hasselburg
:
um 1400 angelegte Wasserburganlage, Gutshof; Belehnung 1518 an Otto
(VI) von Ritzerau; 1560/1569 durch Erbgang an Hans Rantzau
+Helle
1230 Dorf mit vmtl. 8 Hufen; seit wann das vmtl. zwischen 1403 und
1409 untergegangene Dorf ritzerauischer Besitz war, lässt sich
nicht sagen. 1230 war der Zehnte nicht verlehnt. 1394 Verkauf des
„gansen
gutes ... to der Helle“
an Vromold Warendorp; nach Wiedereinlösung durch die von
Ritzerau 1471 Verpfändung an Herzog Johann IV.
Hobstin
i.
Holstein (Pustin slavicum): um 1300 nachgewiesen als slawisches
Dorf; an die von Ritzerau kam es 1518 mit Hasselburg; 1560/1569
durch Erbgang an Hans Rantzau.
Kartlow:
in
der Neumark/Pommern; Besitz Werners v. R.; kam über seine
Tochter Barbara an Friedrich von Köppen
Groß
Klinkrade :
1403 im Besitz der von Ritzerau (sicher schon vorher); 1458
Rentenverkauf; 1471 Verpfändung und 1476 Erwerb durch Herzog
Johann IV.
+Klein
Klinkrade (Wendisch
Klinkrade) :
vermutlich noch im 15. Jahrhundert untergegangen; 1391 Verkauf an
den Lübecker Bürger Wigger Brekewold; Wiedereinlösung;
1458 Rentenverkauf; 1471 Verpfändung und 1476 Verkauf an Herzog
Johann IV.
Kniephof
(heute Kniephagen): um 1300 noch als slawisches Dorf nachgewiesen;
als Meierhof teilte es bis 1806 das Schicksal von Hasselburg;
ritzerauischer Besitz 1518 bis 1560/1569
Koberg:
1230
gehört als Lehen dem Corvus; nach Rentenverkäufen (1384,
1452/1454) erfolgte 1465/1468 der Verkauf an die Stadt Lübeck
Krumbek
i.Holstein: im 14. Jahrhundert Besitz der Hake (1334), des Bischofs
von Lübeck und der von Siggen; 1526 Belehnung mit Otto (VI) von
Ritzerau; durch Erbgang 1560/1569 an Hans Rantzau
Labentz:
in
der Neumark/Pommern; Besitz Werners v. R.; kam über seine
Tochter Barbara an Friedrich von Köppen
Labenz:1230
noch nicht genannt, 1390 hat Heinrich von Essen Pfandbesitz; 1394
Verkauf an Vromold Warendorp; 1407 Wiedereinlösung durch die
von Ritzerau und 1476 Verkauf an Herzog Johann IV.
Groß
Lankow (Prierslancow)
vmtl. Gutshof; 1370 Schenkung an das Ratzeburger Domkapitel; 1407
Streit zwischen den von Ritzerau und dem Prior über die
Besitzrechte.
Klein
Lankow
(Minore Lancow): 1230 Dorf mit 12 Hufen, war 1306 Besitz der von
Duvensee; um diese Zeit wird eine Burg und Landwehr erwähnt;
1312 Verkauf an das Domkapitel zu Ratzeburg; 1324 erwerben die von
Ritzerau Rechte in villa
lankowe sita in parrochia Mustyn.
Lüchow
1230
Zehntenbesitz eines Emeko (?von FISSAU ),
der auch in Breitenfelde und Sandesneben Zehntenbesitz hatte ; 1374
Verkauf des halben Dorfes durch Bertold (V) an die Brüder
Schiphorst; 1443 Rentenverkauf aus Dorf und Gut Lüchow durch
Bertha von Ritzerau an den Lübecker Bürgermeister Cord
Brekewold
+Lütau
:
untergegangenes Dorf auf der Möllner Gemarkung am Lütauer
See. Inwieweit das Dorf selbst ritzerauischer Besitz war, ist
unklar. 1322 Verkauf der halben Mühle durch die von Duvensee an
den Möllner Bürger Johannes Colberg. 1413 Verkauf der
restlichen Anteile an der Mühle durch die von Ritzerau an die
Stadt Mölln.
+Manau
:
(siehe Manderow), 1230 Lehen des Corvus; 1321 Rentenverkauf; vor
1407 wird das Dorf wüst; Verkauf der Gemarkung 1465/1468 an
Lübeck.
„Manderow“:
bei von Mülverstedt als Besitz genannt; sicherlich ein
Lesefehler, gemeint ist hier wohl eher > +Manau
Mechow:
bereits 1194 genannt; 1230 Dorf mit 22 Hufen, der Zehnte war nicht
verlehnt; 1351 Verkauf des Dorfes, Hofes und der Burganlage durch
Hartwig (VI) von Ritzerau an das Ratzeburger Domkapitel
Groß
Molzahn und
Klein
Molzahn:
ursprünglich nur ein, 1230 Dorf mit 12 Hufen, der Zehnte noch
nicht verlehnt; 1306 Teilbesitz der von Duvensee, die damals eine
Rente aus dem Dorf schenkten. 1370 dann zwei Dörfer: Dudeschen
und Wendeschen Molzahn, die von Hartwig (V) von Ritzerau dem
Ratzeburger Domkapitel geschenkt werden. 1407 Streit zwischen den
von Ritzerau mit dem Domkapitel über das Besitzrecht
Mustin:
1230 Dorf mit 30 Hufen, Besitz der von SALEM; 1294 der
Hagenow/Mustin, 1291 Feste; im Verlauf des 14. Jahrhunderts an die
von Ritzerau; vermutlich durch Erbfolge um 1440 an Luder Dargaz;
1517/1569 erneut Besitz der von Ritzerau; durch Erbgang an Hans
Rantzau; Gutshof; ob die für Hans Rantzau nachgewiesene
Burganlage schon zur Zeit der von Ritzerau bestanden hat, lässt
sich nicht sagen.
Neuengamme:
Die wiederholte Nennung von Angehörigen des ritzerauischen
Geschlechts in Verbindung mit Neuengamme
lässt darauf schließen, dass die Ritzerau auch dort
begütert waren.
Neustadt
i. Holstein:
hier
besaß Otto (VI) von Ritzerau ein 1532 erbautes Haus, das im
Erbgang an Hans Rantzau und 1601 an Balthasar von Ahlefeldt fiel.
Poggensee:
1230
Dorf mit 14 Hufen, der Zehnte war noch nicht verlehnt; 1240 ist
Hartwicus
de Pocgense
genannt, der aber vielleicht nach Poggensee bei Bad Oldesloe gehört;
Schenkungen (1301) und Rentenverkäufe (1391, 1447, 1463);
1465/1468 Verkauf an die Stadt Lübeck.
Pustin
(Pustin
teutonicum, heute Sibstin i. Holstein): kam an die von Ritzerau mit
Hasselburg; 1526 Rentenverkauf; 1560/1569 durch Erbgang an Hans
Rantzau
+Ravensdiek:
ursprünglich großer Sumpf inmitten eines tiefen
Talkessels mit einem schmalen Ausfluss nach Nordosten bei Farchau ,
im Zuge des Ausbaus der Landwehr von Ratzeburg nach Mölln zu
einem bischöflichen Fischteich aufgestaut.; 1353 Schenkung
(1371 erneuert) durch die von Ritzerau an den Bischof von Ratzeburg.
+Ravenskamp:
untergegangenes
Dorf bei Farchau, am Ravensdiek; 1230 ist es noch nicht genannt, ob
es ritzerauischer Besitz gewesen ist, lässt sich nicht sicher
sagen, ist aber zu vermuten
Groß
Ritzerau
und
Klein
Ritzerau:
namengebender Stammsitz des Geschlechts
1230 Lehen des Corvus, war die Burganlage (Groß) Ritzerau.
Daneben wurde das Dorf z. T. als Klein Ritzerau unterschieden. 1230
besitzt Corvus den Zehnten. Später besaßen die beiden
Linien der Ritzerau jeweils das halbe Schloss, sowie das halbe Dorf
(Klein) Ritzerau mit der halben Mühle, dazu Volrad (II), Otto
(V) und Hartwig (X) einen Hof in (Klein) Ritzerau, während Hans
(II) einen Hof beim Schloss besaß. Nach wiederholten
Verpfändungen und Rentenverkäufen erfolgte 1465/1468 der
endgültige Verkauf an die Stadt Lübeck, die bis 1937 im
Besitz des Dorfes blieb.
Klein Ritzerau (links), Hof Ritzerau (oben rechts) und Kirchdorf Nusse (vorn)
(Karte von 1571 von Daniel Frese in: Uter/Weimann „Nusser Kirchspielbuch“, S. 22)
Schlagsdorf:
1230
Dorf mit 28 Hufen,
Teilbesitz
der von Duvensee (6 Hufen), den diese 1306 mit dem Besitz des
Domkapitels zu Ratzeburg in Walksfelde tauschten.
Schlanewitz:
in der Neumark/Pommern; Besitz Werners v. R.; kam über seine
Tochter Barbara an Friedrich von Köppen
Semlow:
in der Neumark/Pommern; Besitz Werners v. R.; kam über seine
Tochter Barbara an Friedrich von Köppen
+Groß
Silkendorf und
+Klein
Silkendorf (Silkenburg)
:
1230 noch nicht genannt; Dorf mit Doppel(?)-Burganlage (Silkenburg)
bei Koberg (Schevenböken); vermutlich schon im 14. Jahrhundert
wüst geworden. 1465/1468 verkaufen beide Linien von Ritzerau
dem Lübeck Rat auch die wüste Feldmark Siltendorf.
Sirksfelde:
1230 besitz Eylo (I) 2 Hufen, Besitz der von Ritzerau vor 1324;
vmtl. Burganlage (Turmhügel nö am Dorf), 1465/1468 Verkauf
an die Stadt Lübeck
+Wendisch-Sirksfelde
:
1230 war der Zehnte nicht verlehnt; das Dorf wird noch 1291 genannt;
vor 1468 wüst; Verkauf der Feldmark an die Stadt Lübeck
(1465/1468).
Sirksrade:
im 13./14. Jahrhundert Besitz der von Parkentin, 1230 ist Nothelm
(von PARKENTIN) Zehnteninhaber; kam vielleicht als Mitgift einer
Parkentin an die von Ritzerau; 1401 Verkauf an den Lübecker
Bürger Hermann Lange.
Sterley:
1230
Dorf mit 40 Hufen,
bereits
1240 Teilbesitz der von Ritzerau ;
1383 und 1517/1531 waren es 2 ½ Hufen; nach 1531 vermutlich
als Mitgift Catharinas (I) von Ritzerau an die von Wackerbarth.
Techin:
1230 Dorf mit 16 Hufen, Besitz der von SALEM; vor 1306 Hebungen der
von Ritzerau zu Gunsten der Ratzeburger Domkirche.
Tramm:
1230 Dorf mit 8 Hufen; 1321, 1344 Hebungen zu Gunsten des
Ratzeburger Domkapitels; 1351 Grenzstreitigkeiten mit dem Kloster
Reinbek; 1373 erhält die Witwe Hartwigs (V) von Ritzerau ¾
Hufen; 1465/1468 Verkauf an die Stadt Lübeck.
„Volksdorf“:
nach von Mülverstedt als Besitz der von Duvensee genannt; durch
Urkunden nicht belegbar. Vermutlich ist > Woltersdorf gemeint und
nicht Volkensdorf bei Grevesmühlen.
Walksfelde:
1230 im Besitz des Propstes;
Teilbesitz
der von Duvensee 1306 durch Tausch von 6 Hufen in Schlagsdorf
Wehden:
1401 Verkauf an den Lübecker Bürger Hermann Lange
Woltersdorf:
(siehe Volksdorf); 1230 Dorf mit 12 Hufen; Dorf mit Hof 1306 Besitz
der von Duvensee; Ende des 14. Jahrhunderts (1376) im Besitz von
Lübecker Bürgern; offenbar Wiedereinlösung, denn 1439
verkaufen die von Ritzerau eine Rente; 1465/1468 Verkauf an die
Stadt Lübeck.
Darüber
hinaus verfügte das Geschlecht offenbar auch im Raum Lüneburg,
in den Vierlanden und vielleicht auch in Holstein über weiteren
Besitz, der sich jedoch nicht mehr verifizieren lässt.
Beziehungen
zu geistlichen Einrichtungen:
Wie
wir es auch sonst beim Adel kennen, so stehen auch die von Ritzerau
in engen Beziehungen zu den geistlichen Einrichtungen ihrer Zeit.
Diese Beziehungen stecken zugleich den geographischen Rahmen ab, in
dem das Geschlecht wirkte.
Angehörige
der von Ritzerau finden wir als bischöflich-ratzeburgische und
bischöflich-schwerinsche Vasallen, aber auch zum Hamburger
Domkapitel bestanden Verbindungen. Vielleicht gehört schon der
1194/1210 bezeugte
Kanonikus/Diakon Harduicus
hierher. Bekannt sind drei Domherren zu Ratzeburg: Hartwig
(III) (1291/1301),
Thidericus
(I)
(1296) und Hartwicus
(IX)
(++1408), Pfarrherr zu Wismar. Vielleicht gehört auch der 1370
bezeugte Pfarrherr von Neubrandenburg ,
Dominus
Hinricus (IV)
Rytzerow
sowie der Kanoniker der Magdeburger Kirche, magistro
Ritzero,
dazu. Ritzerauische Töchter sehen wir als Nonnen in mehreren
Klöstern: (?)Bertha
(I)
1228 in Bergedorf,
Sophia (I) (1398/1400)
als Priorin des Klosters Rehna, NN.
(1351)
als Nonne im Kloster Reinbek, Abele
(I) (1426)
im Kloster Lüne und Alheyd
(II) (1426)
und Soffyge
(II)
(1426) im Kloster Eldena südlich von Grabow, Adelheid
(I) von Duvensee
(+n. 1383/v. 1389) als Äbtissin des Klosters Neuenwalde im Land
Hadeln sowie Beca
Ritzerowe,
1505 Priorin des Klosters Eldena.
Schenkungen
und Stiftungen sind bereits in der zweiten Generation durch Urkunden
belegt. So bestimmt Walrav (III) in seinem Testament zwei Mark aus
der Mühle in Ritzerau und den Zehnten von drei Hufen zu seinem
Gedächtnis und für die Armen .
Hartwig (III), der Domherr zu Ratzeburg, hatte 18 Talente aus seinem
Besitz in Poggensee dem Domkapitel geschenkt .
Und aus der Urkunde vom 24.02.1306
erfahren wir von den umfangreichen Schenkungen, die die von Ritzerau
im 13. Jahrhundert gemacht haben: Hebungen aus Molzahn, Techin,
Poggensee, Woltersdorf und Klein Lankow, allesamt an die Domkirche zu
Ratzeburg, 1344 hatten Walrav (VI) und Detlef (II) von Duvensee eine
Vikarie in Nusse gestiftet und sie mit Einkünften aus Klein
Klinkrade und Tramm bewidmet .
1351 überlassen die von Ritzerau ihr Anspruchsrecht auf ihre
Güter zwischen Talkau und Tramm dem Kloster Reinbek als
Gegenleistung für die Aufnahme ihrer Schwester in das Kloster .
1353 schenken beide Linien, die von Ritzerau und die von Duvensee,
die Örtlichkeit Ravensdiek bei Farchau an Bischof Volrad von
Ratzeburg
und schließlich schenkt Hartwig (VII) 1370 seine Dörfer
Wendischen und Dudeschen Molzahn sowie Lankow an das Ratzeburger
Domkapitel zur Dotierung von zwei Vikarien an der Kirche und Kapelle
zu St. Marien in Ratzeburg .
Die zur Hälfte verdeckten „drei Mauerzinnen“ an
einem der berühmten Fenster der Breitenfelder Kirche deuten
darauf, dass die Ritzerau, die ja im Raum Breitenfelde auch begütert
waren, hier als Stifter auftraten .
Weitere Schenkungen, wie etwa die des kleinen silbernen vergoldeten
Kelchs
an den Ratzeburger Dom dürfen wir voraussetzen, auch wenn
Urkunden darüber fehlen. So wird vor allem die Aufname der
ritzerauischen Töchter und wohl auch der Domherren nicht ohne
Gegenleistungen vonstatten gegangen sein.
Ritzerauische
Burganlagen und Wirtschaftshöfe:
Etwa
seit der Mitte des 13. Jahrhunderts – vmtl. im Zusammenhang mit
ihrer Erstarkung u. a. durch die Bedeprivilegien von 1280 und 1288 -
beginnen die adligen Grundherren im Herzogtum Sachsen-Lauenburg, den
Fürsten und Bischöfen nachzueifern und kleine Burgen zu
errichten. Der Bau von Burgen, ein an sich königliches Recht,
verlagert sich durch den Niedergang königlicher Machtausübung
immer mehr auf die Herzöge und Grafen. In den kolonialen
Siedlungsgebieten Wagrien und Polabien nehmen die kleinen adligen
Grundherren, die als nobiles zum Teil selbst noch der untersten Stufe
des
Fürstenstandes entstammen, dieses Recht ebenfalls für sich
in Anspruch. So lassen die Urkunden mehrere befestigte Wohnsitze der
Herren von Ritzerau erkennen, die die für diese Anlagen typische
Dreiteilung
in Dorf (villa), Wirtschaftshof (curia) und besondere
Befestigung/Bergfried (fortalicium bzw. propugnaculum) erkennen
lassen. Besonders deutlich ist dies in Duvensee und Mechow.
Erschließen lässt es sich in Ritzerau und +Silkenburg und
wohl auch in Dechow, Döbbersen, und Mustin. Ob damit alle
Herrensitze erfaßt sind, lässt sich nicht sagen. Für
Groß Molzahn, wo von Weltzien einen solchen annimmt ,
gibt es keinen urkundlichen Beleg, wohl aber für das
Vorhandensein eines Wirtschaftshofes. Solche Wirtschaftshöfe
lassen sich für
die
ritzerauischen Besitzungen mehrfach belegen, z.B. in Helle ,
Dechow ,
Mustin ,vielleicht
auch in Woltersdorf
. Geschützt wurden die kleinen Burgen
in der Niederung durch das Wasser, das sie in Gräben umfloss und
durch Sümpfe und anderes unwegsames Gelände. Die Grafschaft
Ratzeburg bot mit seiner Vielzahl von Seen, Flüssen und feuchten
Niederungen ideale Voraussetzungen für derartige Anlagen. Die
Burgen dienten der Verteidigung. Ihr Mittelpunkt bildet fast
ausnahmslos der hölzerne oder steinerne Bergfried, rund oder
auch viereckig und dann meist quadratisch, auf einer runden oder auch
ovalen, aufgeschütteten Kuppe. Derartige Burgen werden als
Turmburg oder Motte bezeichnet. Die Vorbilder für diesen
Burgentyp finden sich in Nordfrankreich im 10. und 11. Jahrhundert.
Zum Schutz gegen die Normannen errichtet, zeigt der berühmte
Teppich von Bayeux das eindrucksvollste Epos dieser Zeit in Bildern
die Erstürmung derartiger Motten durch Wilhelm den Eroberer und
seine Normannen.
Turmhügelburg (Motte) auf dem Teppich von Bayeux (11. Jhdt.)
Diese
neue Befestigungsart ist grundverschieden von den germanischen und
slawischen Erdwällen mit daraufstehenden Holz-Erde-Mauern wie
wir sie z. b. bei den Ringwällen in Oldenburg und Sirksfelde
sowie Farchau, aber wohl auch am Duvenseer Wall, bei Kittlitz
und an anderen Plätzen vorfinden. Mochten solche Anlagen auch
mehr Menschen aufnehmen, zur Verteidigung auf einer derart großen
Fläche bedurfte es auch einer großen Zahl.
Ob
die Entwicklung der ritzerauischen Anlagen dabei ähnlich gewesen
ist, wie bei der gut dokumentierten Husterknupp genannten Burganlage
im Erfftal bei Frimmersdorf, Kreis Grevenbroich im Regierungsbezirk
Düsseldorf ,
lässt sich nicht sagen, doch werden wir voraussetzen dürfen,
dass die adligen Grundherren auch in der Grafschaft Ratzeburg
zunächst bescheiden angefangen haben, die Anlage ihres Hofes und
befestigten Sitzes auszubauen. Wie wir uns diesen Ausbau derartiger
Anlagen vorzustellen haben, dafür bietet die Burg Husterknupp
ein anschauliches Bild. Ausgangspunkt war zunächst eine
Flachsiedlung im ausgehenden 9. Jahrhundert, die sich mit einer nur
leicht erhöhten Kernmotte in der zweiten Hälfte des 10.
Jahrhunderts fortsetzt, wobei sich bereits der Wirtschaftshof in
einer Vorburg befindet. Im 11. Jahrhundert geht die Anlage dann zu
einer 6,40 m hohen Hochmotte mit Vorburg über. Sind auch die
zeitlichen Abfolgen hier völlig anders als in der Grafschaft
Ratzeburg, so sind aber doch die Erfahrungen, die die westfälischen
Einwanderer in ihre neue Heimat mitgebracht haben, bestimmend für
die Burganlagen dort geworden. Eine Vorstellung, wie wir uns diese
Anlage in der Grafschaft Ratzeburg vorzustellen haben, bieten die
Rekonstruktionsversuche für die Anlagen in Schlagsülsdorf
und Dutzow.
Alte Burganlage von Dutzow (Rekonstruktion von G. Stange)
Die
Blütezeit der Adelsburgen zwischen 1280 und 1360 manifestiert
auf besonders eindrucksvolle Weise die exponierte Stellung des Adels,
machen sie doch deutlich, dass der Adel von einem landesherrlichen
Recht, dem Befestigungsrecht, weitgehend bedenkenlos Gebrauch machte
.
Der von den Burgen ausgehenden Bedrohung machte vor allem die
Landfriedenspolitik Lübeck ein Ende. Im Bündnis mit
weiteren Hansestädten und Landesherren gelang es ihr 1291 und
erneut 1349/1353 mehrere Burgen lauenburgischer Rittergeschlechter
(1291: Ribe, von Karlow); 1349/1353: von Karlow, von Züle) zu
zerstören und den Widerstand des Adels zu brechen.
1.
Groß Ritzerau:
Hof Ritzerau: Situationsplan
(bei Fehling)
Über
den für das Geschlecht namengebenden Stammsitz (Groß)
Ritzerau wissen wir nur noch wenig. Er lag in der Niederung des
Duvenseebaches, der hier in den Ritzerauer Hofsee mündet und
zwar westlich des Baches und nördlich des Sees. Hofmeister
und Kersten
beschreiben einen runden Burghügel (Hochmotte), der von einem
Graben umgeben ist, auf dem bis 1845 das 1634 erbaute, 62 Fuß
lange und 42 Fuß breite Renaissanceschloß Ritzerau
gestanden hat.
Die
zwischen 1837 und 1845 entstandene kolorierte Handzeichnung von
Stolle gibt noch eine Vorstellung von den Ausmaßen der
einstigen Hochmotte. Die Böschung ist so steil dargestellt, daß
man bei dem Durchmesser ihrer Plateaus von 36-38 m und ihrer
Grundfläche von 48-50 m die Höhe mit 5 bis 6 m annehmen
darf. Der umlaufende Wassergraben war etwa 8-10 m breit, ab der
Zugbrücke bis zu 17 m .
Der Turmhügel wurde noch Ende des 19. Jahrhunderts völlig
abgetragen.
Hof Ritzerau 1571
(Daniel Frese)
Unmittelbar
nördlich vor dem Burghügel befand sich der ebenfalls von
einem Graben umgebene Hof, den im 15. Jahrhundert Hans (II) von
Ritzerau besaß und zu dem in späterer Zeit der gleichfalls
von einem Graben umgebene Vorhof hinzukam. Die Reste der Gutsgräben
geben kein klares Bild von der früheren Hofanlage.
Ursprünglich muss es eine Zeit gegeben haben, in der allein die
Burg vorhanden war. Der Gutshof entstand wahrscheinlich bei einer
Verstärkung der Burg in der Zeit zwischen 1409 und 1626, während
der Vorhof wahrscheinlich erst im Jahre 1626 durch einen Graben
befestigt wurde .
Deutlich erkennbar sind die drei Glieder der Hofanlage auf dem von
Fehling wiedergegebenen Plan aus der Mitte des 18. Jahrhunderts .
Heute ist von der einstigen Anlage so gut wie nichts mehr erkennbar.
Am Platz der abgetragenen Motte befindet sich ein Silagebecken, die
Gräben sind zugeschüttet und nur noch andeutungsweise zu
erkennen, die Gebäude des modernen Wirtschaftsbetriebes
darübergebaut. Die auf einer Karte von Daniel Frese aus dem
Jahre 1571 dargestellten Fachwerksgebäude in geschlossener
Bauform sind zweifellos der Fantasie des Zeichners entsprungen und
entsprechen in keiner Weise dem überlieferten Grundriss der
Anlage.
das sogenannte Schloss von Ritzerau
(Gemälde von W. Stolle)
Lage der Ritzerauischen Burganlagen in Nusse
Am
Südrand des Hofsees befand sich inmitten von feuchten Wiesen
eine flache Geestkuppe mit Namen „Gänseburg“. Von
Befestigungswällen oder einem Graben sind Überreste nicht
mehr zu erkennen und auch Funde sind nicht bekannt .
Nordwestlich der Anlage fanden sich in fortlaufender Linie 24 gut
erhaltene Eichenpfähle (Hofmeister) und in der östlich
gelegenen Wiese soll ein Pfahlbau im moorigen Untergrund stecken.
Hier fanden sich etliche Tongefäßscherben. Wem die Anlage
zuzusprechen ist, lässt sich nicht sagen. Vielleicht haben wir
es hier mit einer weiteren ritzerauischen Anlage zu tun.
2. Duvensee:
Duvensee: Lageplan von slawischem Ringwall und Turmhügelburg
Die
1346/1347 zerstörte Burganlage in Duvensee wird zum Teil mit dem
Duvenseer Wall identifiziert ,
dessen Anlage heute nur noch schwach im Gelände sichtbar ist .
Doch dürfte diese Anlage der mittelslawischen Zeit angehören
und nach dem Bruch des fränkisch - obodritischen Bündnisses
- 817 - entstanden sein. Vermutlich hat sie den aufgegebenen
Sirksfelder Wall ersetzt .
Scheidet
der Duvenseer Wall als ritzerauische Anlage mithin aus, so lässt
sich die vermutliche Lage des Rittersitzes der Herren von Duvensee
doch aus den Flurkarten von 1777 und 1780 erschließen, die vor
und nach der Verkoppelung aufgenommen sind. Etwa halbwegs zwischen
Duvensee und Klinkrade ist östlich der Straße, wo eine
Geländenase in die Niederung vorspringt, der Flurname „auf
der Borg“
verzeichnet. Gräben und Wälle sind nicht mehr dargestellt,
doch haben wir mit der Möglichkeit zu rechnen, dass hier der
Sitz der Herren von Duvensee gelegen hat.
Kersten
vermutet diese Burg am nördlichen Dorfrand, westlich der Straße
auf der Hauskoppel des Bauern Franz Grell, in der Niederung des
Mühlenbachs (vgl. Flurkarte von 1777 Stelle F) .
Dort sind auf der zum einstigen See
Duvensee nach der Flurkarte von 1777
(schwarz: Lübsche Untertanen, rot: Altsteinhorster Untertanen,
Burganlage der von DUVENSEE vmtl. bei Hof F)
hin
sich erstreckende Fläche zwei flache Erhöhungen - ein
Quadrat von ca. 35 m Seitenlänge und ein Kreis von ca. 27 m
Durchmesser, voneinander getrennt durch einen ca. 8 m breiten und
insgesamt umgeben durch einen noch etwas breiteren Graben, im Süden
vorgelagert, vielleicht ein Wall - zu erkennen .
Für diese Burg gibt es nur eine mündliche Überlieferung.
So erinnert sich der Verfasser noch daran, dass in seiner Jugend
dieser Platz bei alten Leuten unter dem Namen Schlossberg bekannt
war. Einige alte Bauern konnten sich noch an die Abtragung des Walles
und der vorhandenen Mauerreste erinnern. Gastwirt Funk berichtete,
dass an einzelnen Stellen kreisbogenartige Steinlagen festgestellt
wurden. Einzelne Steinblöcke waren dabei so
schwer,
dass sie von vier Pferden nicht hätten fortgezogen werden
können. Von der Burg soll ein unterirdischer Gang in Richtung
Linau geführt haben. Dies alles klingt nach sehr viel Fantasie.
Vielleicht stand an dieser Stelle aber nicht die Burg, sondern der
bis 1476 bezeugte Wirtschaftshof der Herren von Duvensee, die nach
der Zerstörung ihrer Burg im Jahre 1346 bis zu ihrem Aussterben
im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts auf ihrem Hof in Duvensee
ansässig blieben .
Duvensee: Lageplan des Hofes (Prange)
Reste der ehemaligen Burganlage der von DUVENSEE
(rechts Reste des vmtl. Burghügels mit Burggraben)
3. Mechow:
Die
typische Dreiteilung der Anlagen in Dorf, Wirtschaftshof und
besondere Befestigung haben wir auch in Mechow deutlich im Text der
Verkaufsurkunde von 1351 belegt .
Von dem befestigten Sitz der von Ritzerau/von Duvensee schreibt
Hofmeister ,
dass in Mechow nichts erhalten und auch die genaue Lage unbekannt
sei. Nun sind bei Krüger
aber zwei Lagepläne von Mechow von 1727 und 1806 abgebildet, die
deutlich erkennen lassen, dass die hinter dem Gutshof fließende
Bäk eine Schleife macht. Auf dieser Schleife ist ein kleines
Gebäude eingezeichnet, das auf dem Plan von 1806 (Ziff. k) als
Schweinestall bezeichnet wird. Mit Langenheim
scheint sicher zu sein, dass wir hierin die Stelle des durch den
Wassergraben umgebenen festen Wohnturmes zu sehen haben. Diese
Annahme wird bestätigt durch ein Luftbild, dass die Anlage einer
Burg an dieser Stelle deutlich erkennen lässt .
In der Landschaft lässt sich indes nur eine schwache Erhebung
ausmachen. Die Gräben sind zugeschüttet und das hier
stehende Gebäude lässt Erkenntnisse nicht mehr zu.
Mechow: Lageplan der mittelalterlichen Turmhügelburg (bei Dähn)
Lage der mittelalterlichen Turmhügelburg (Dähn)
Hof Mechow: Lageplan der mittelalterlichen Turmhügelburg
(bei Krüger)
4.
+Silkenborg:
Koberg: Cäcilieninsel (Groß Silkenborg)
750 m östlich vom Forsthaus Schevenböken bei Koberg liegen
mitten im Wald dicht beieinander zwei kleine Burgen
,
Die erste Anlage, die sogenannte Cäcilieninsel (Caecilien- ist
vmtl. eine moderne Entstellung aus Silken-), ist eine kleine Motte
mit einem Durchmesser von 15 m und einer Höhe von 3,5 m. Sie
wird von einem breiten, tief eingeschnittenen, noch heute Wasser
haltenden ringförmigen Graben umschlossen. An der Westseite ist
ein Vorwall mit einem Außengraben vorgelagert. Hier vermutet
Hofmeister
eine Brücke über den Graben, weil sich dort eine Mulde im
Vorwall und ein Pfad zur Kuppe der Motte gegenüberliegen. Auf
der Kuppe fand Schuchardt bei einer Grabung im Jahre 1911 unter einer
0,75 m mächtigen Humusschicht im gewachsenen Lehmboden außer
einigen grauen Scherben und ein paar Eisennägeln die
Pfostenlöcher eines im Grundriss annähernd quadratischen
bis leicht trapezförmigen Holzturmes, dessen Eckpfosten 4,5 bzw.
5,2 m auseinander standen. Zwei an der Westseite vorspringende
Pfosten mit einem Pflaster dazwischen deuten vermutlich auf einen
Eingang.
Koberg: Groß und Klein Silkenborg
(Lageplan bei Hofmeister)
130
m nordöstlich liegt ein zweiter, ähnlicher Burghügel.
Er ist mit knapp 2,5 m Höhe und einem Durchmesser von 12 m an
der Basis deutlich kleiner. Ihn umgeben ein heute trockener
Ringgraben und ein flacher Außenwall. Auf der Kuppe des Hügels
legte Schuchardt das quadratische Felsteinfundament eines Bergfrieds
von 5 x 5 m frei, dessen Fundamentmauern etwa 1 m dick waren. Im
Inneren und auf dem Fundament fanden sich große Mengen von
verbranntem Lehm- und Holzwerk, in den Ecken deutlich Reste
verkohlter Rundhölzer, etwa 10 cm im Durchmesser und gebrannte
Lehmstücke in Form von halbierten Röhren: offenbar die beim
Brand verziegelte Lehmverkleidung der Rundhölzer, außerdem
große Eisennägel und graue Scherben.
Lageplan der ritzerauischen Burganlagen bei Schevenböken
Auffallend
sind die bei beiden Burghügeln einsetzenden Grabenzüge, die
Hofmeister wohl zu Recht als Reste von Befestigungsanlagen ansieht .
Vermutlich umschlossen sie ehemalige Wirtschaftshöfe, die den
Burgen vorburgartig angegliedert waren .
Wir können mithin auch für die Silkenburg die typische
Dreiteilung in Dorf, Wirtschaftshof und Befestigung nachweisen.
Urkundlich
ist die Silkenburg nie erwähnt. Doch scheint es zweifelsfrei,
dass sie aufgrund ihres Typs und historischer Erwägungen in die
Zeit zwischen der Mitte des 13. und der Mitte des 14. Jahrhunderts zu
datieren ist .
Als die von Ritzerau 1465/1468 ihre Stammgüter verkauften, ist
nur noch von de woste veltmarke Syltendorpe (Syltendorpe ist
verschrieben aus Silkendorf) die Rede. Es war also vermutlich schon
längere Zeit her, dass die Burganlage ihre Funktion verloren
hatte. Möglicherweise fiel sie der großen Welle der
Burgenzerstörung der Jahre 1346 bis 1349 zum Opfer .
Auffallend ist das Doppel der Burghügel, wobei man an zeitlich
sich ablösende Anlagen denken könnte. Möglich bleibt
aber auch die Vorstellung einer Art Ganerbenburg, wie wir sie bei der
Stintenburger Hütte vorfinden .
5. Döbbersen:
1230
gab es 12 Hufen, davon vier Ritterhufen – vielleicht im Besitz
der Ritzerau - und eine Hufe für die Kirche. Der Umstand, dass
die von Ritzerau 1230 im Land Wittenburg über Zehntenbesitz im
Kirchdorf Döbbersen und in Dümmer verfügten, legt die
Vermutung nahe, dass sich auch dort eine Burganlage befunden hat,
zumal die Ritzerau dort noch 1335 ansässig waren. Möglicherweise
birgt der in einer Wiese bei Düsterbeck nahe Döbbersen
liegende Hügel, Schlossberg genannt, wo sich undatierte Baureste
fanden ,
die Reste dieser ehemaligen Burg. Die Wiese, heute verlandet, war
früher ein See und der Hügel ein durchaus idealer Standort
für eine Burg. Ob die von Ritzerau als Zehntenlehnsinhaber in
Döbbersen auch die Lokatoren dieses Bereichs waren ,
muss dahingestellt bleiben, da Döbbersen noch 1226 als Besitz
des bremischen Klosters Zeven erscheint .
Die Dorfkirche wurde 1255, zu einer Zeit als die Ritzerau hier saßen,
geweiht.
Döbbersen: Dorfkirchevon 1255
(aus ritzerauischer Zeit)
6. Dechow:
Turmhügelburg
(Rekonstruktion bei Wachtel; so könnte die Burg
der von DECHOW/von RITZERAU ausgesehen haben)
Eine
Burganlage ist für Dechow schon im 13. Jahrhundert nachgewiesen.
Von ihr haben sich sichere Zeugnisse nicht erhalten. Erster
urkundlich bezeugter Besitzer war 1229/1230 Gottschalk von Dechow.
Die heute noch sichtbaren Zeugnisse beschränken sich auf einen
kleinen steilen Hügel am Nordausgang des Dorfes, der von einem
kleinen flachen Graben umgeben ist. Auf der eingedellten Kuppe dieses
Hügels fand sich noch Mauerwerk .
Nach den Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalpflege in
Mecklenburg haben wir uns die Anlage folgendermaßen
vorzustellen:
Nach
den Untersuchungen des Landesamtes für Denkmalpflege in
Mecklenburg haben wir uns die Anlage folgendermaßen
vorzustellen:
Auf
dem ca. 100 x 80 m großen umfriedeten Hof standen die Wohnungen
für die ritterliche Familie und ihr Gesinde, sowie verschiedenen
Wirtschaftsgebäude. Befestigt war der Hof mit Graben, Wall und
darauf stehendem Palisadenzaun. Der Zugang war mit Tor und Zugbrücke
gesichert. Bei Gefahr zog man sich in die mit wenigen Leuten zu
verteidigende Turmhügelburg am Ostrand des Hofes zurück.
Diese wurde nach den archäologischen Befunden dreimal
niedergebrannt und wiederaufgebaut, zuletzt - in ritzerauischer Zeit
- als mit Ziegeln ausgemauerter Fachwerkwehrturm (Bergfried) mit
einem Grundriss von 3 x 3 m, hinter einer
Dechow: ehemalige Turmhügelburg
(Foto: Specht 1998)
Brustwehr
aus Wall und Palisade auf einem aufgeschütteten Hügel von
heute 3 m Höhe und 15 m oberem Durchmesser, umgeben von einem 7
bis 10 m breiten Graben. Das Ende dieser Anlage kam, als 1399 die
Ritzerau „unsen
hof, dorf und gudt tho Dechow“
dem Ratzeburger Bischof verpfändeten .
Danach wurde die Anlage aufgelassen und fiel wüst. In der
unmittelbaren Nachfolge des Dechower Hofes steht dann vielleicht die
Mustiner Anlage des 15. Jahrhunderts.
7. Mustin:
Dass
sich auch in Mustin eine Burganlage befunden hat, beweist die
Tatsache ihrer Zerstörung im Jahre 1291 .
Da der Ort auch nach diesem Zeitpunkt adeliger Besitz war
und wir als gesichert annehmen dürfen, dass etliche dieser
Besitzer in Mustin selbst angesessen waren, werden wohl auch die von
Ritzerau hier eine Burganlage besessen haben. Dies scheint schon
deshalb nicht unwahrscheinlich, weil das Geschlecht hier auch nach
dem Verlust von Mechow und Lankow mit Mustin und Dechow immer noch
über einen durchaus ansehnlichen Besitz verfügte. Neben der
mutmaßlichen Burganlage sind sowohl für Mustin als auch
für Dechow Wirtschaftshöfe gesichert.
Zeugnisse
der Mustiner Burganlage besitzen wir erst aus späterer Zeit. Zur
Zeit von Hans Rantzau befand sich in Mustin ein stattliches
Herrenhaus. Es lag am Südrand des großen Mustiner Sees,
rings von Moor umgeben, dort wo heute die Koppel Ohle Hoff liegt,
eine sanfte Diluvialkuppe von 75 und 100 m Durchmesser. Auf diesem
Gelände dürfen wir auch
Mustin: Lageplan der Turmhügelburg
Mustin: vermutliche Lage der ältesten Burganlage (Dähn)
Mustin: Burganlage („Arx Mustina“)
(nach der „Rantzauischen Tafel“)
die
ältere, 1291 zerstörte Burganlage und deren Nachfolgebau
vermuten, wenngleich dies nicht gesichert ist .
Von den Gräben und Wällen ist heute keine Spur mehr zu
sehen. Nur der Boden ist mit Bauschutt durchsetzt und die
Ortsüberlieferung spricht mit Bestimmtheit von einer Burg an
diesem Platz. Am Uferrande hat der See eine Pfahlreihe konserviert,
die fortifikatorischen Zweck gehabt haben wird .
8. Labenz:
Labenz: Lageplan der mittelalterlichen Hofanlagen
Labenz
gehörte von Anfang an zum ritzerauischen Güterkomplex.
Möglicherweise befanden sich dort auch zwei mittelalterliche
Anlagen der Ritzerau .
Die eine hoch gelegene Fläche von 25x30 m, umgeben vom
Wasserlauf der Lowenze, bietet eine weite Sicht über das ebene
Land. Die Kuppe zeigt deutliche Merkmale umfangreicher Erdarbeiten.
Ein zugeschütteter Graben auf der Oberfläche des Hügels
ist noch leicht an der Bodenwelle und an der Vegetation zu erkennen.
Bei
der zweiten Anlage südöstlich des Dorfes sind weitere
Erdwerke erkennbar. Hier soll sich ein Burgwall befunden haben .
Wie diese Anlagen zu bewerten sind, hat sich bislang nicht klären
lassen. Vermutlich waren es aber keine Burganlagen, sondern eher
Wirtschaftshöfe oder Mühlen.
9. Hasselburg:
Hasselburg
erscheint erst spät in den Urkunden, erst seit dem ersten
Drittel des 15. Jahrhunderts, dürfte aber wesentlich älter
sein .
Die Nähe der Kirche in Altenkrempe, die um 1200 erbaut worden
ist, legt die Vermutung nahe, dass hier von alters her eine enge
Verbindung zwischen Kirche und Ritterburg bestand, ähnlich wie
in Pronsdorf oder Haseldorf. Wie diese Anlage im 16. Jahrhundert
ausgesehen hat, als die
Ritzerau
Hasselburg besaßen, lässt sich nicht sicher sagen. So
wissen wir auch nicht, ob die um 1570 erbaute rantzauische Anlage den
ritzerauischen Hof ersetzt hat oder ob dieser weiter westlich gelegen
hat. Dort liegen im Forst „Hörsten“ in einem
hügeligen Gelände mehrere markante Kuppen, die eine
Burganlage bilden.
Hasselburg: Lageplan der mittelalterlichen Burganlage
Das
Gelände gehört zum Randgebiet der Kremper Au. Dähn
beschreibt die Anlage wie folgt: „Man
betritt das Burggelände über den östlichen Hügel.
Er besitzt einen Durchmesser von ca. 29 m und ist noch etwa 1,4 m
hoch. Auf seiner Oberfläche befinden sich zahlreiche Feldsteine,
vermutlich Reste eines Tores. Etwas westlich dieses Torbereiches
liegt ein ovaler Hügel von 18x21 m und 1,6 m Höhe. Er
könnte die Vorburg getragen haben. Der eigentliche Turmhügel
folgt wiederum westlich davon. Ein weiterer kleiner Hügel
unbekannter Funktion ergänzt die Reihe nach Westen hin. Nördlich
dieser Kuppe befindet sich ein flaches Plateau, vielleicht der
ehemalige Wirtschaftshof“.
Hasselburg: Lageplan der mittelalterlichen Turmhügelburg (Dähn)
Hasselburg: vmtl. Lage der einstigen Burganlage (bei Dähn)
Hasselburg (“Arx Hasselborchia“
(nach der „Rantzauischen Tafel“)
Der Verlust der
Stammgüter:
(vgl.
die eingehenden Untersuchungen durch Schulze, Raiser und Grassmann)
Das
Wirkungsfeld der Ritzerau lag im Spannungsfeld der beiden mächtigen
Hansestädte Lübeck und Hamburg und dem zwischen beiden
liegenden Herzogtum Sachsen-Lauenburg. Die Konflikte zwischen diesen
Parteien bestimmten das Schicksal dieser mächtigen Adelsfamilie.
Es war der notorische und für das Mittelalter so typische Mangel
an Bargeld, der den Adel, aber auch die Herzöge von
Sachsen-Lauenburg, in die Arme des Finanzzentrums Lübeck trieb.
Die Stadt selbst, ihre reichen Kaufleute, die Kirche und Stifter
waren bereit und willens, Geld gegen Zinsen auszuleihen. Diese
Transaktionen erfolgten entweder als Renten aus Dörfern sowie
aus einzelnen Bauernstellen, oder man kaufte Objekte, zumeist mit der
urkundlichen Verankerung eines Wiederkaufsrechts. Schließlich
konnte man auch zum Mittel der Verpfändung greifen, indem man
für die Herleihung von Geldsummen immobile Objekte als Pfand
gab. Die Übergänge zwischen einer Überlassung als
Pfand und einem Verkauf gegen Wiederkaufsrecht waren natürlich
fließend .
Lübeck auf der einen Seite konnte dabei Sicherungen einbauen,
wie z.B. die Möglichkeit des Wiederkaufs auf einige Jahre
beschränken oder ihn auch nur für Familienangehörige
offenhalten. Die „Verkäufer“ auf der anderen Seite
hatten die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen oder derartige
privatrechtliche Verhältnisse auch „mit grober Hand“
durch Gewalt zu ihren Gunsten beeinflussen. Alle genannten
Möglichkeiten werden wir im Verhältnis der Stadt Lübeck
zur Familie von Ritzerau sehen. Diese traten, wie andere
lauenburgische Adlige
auch, außer mit Mölln, in seiner Funktion als
vorgeschobenes Kapitalzentrum der Stadt Lübeck ,
auch mit Lübeck selbst schon früh in enge Verbindung, wobei
das Schwergewicht finanzieller Natur war, aber nicht nur, wie das
Beispiel Hartwigs (V) und Ottos (III) zeigt. Die großen
Pestepidemien, die seit 1350 auch den Norden Deutschlands immer
wieder heimsuchten und die einen starken Bevölkerungsrückgang
und zahlreiche Wüstungen zur Folge hatten ,
die noch verstärkt wurde durch die zunehmende Landflucht, hatte
eine tiefgreifende soziale und wirtschaftliche Krise zur Folge. Das
Wüstwerden vieler Dörfer - wir sehen dies auch im Bereich
des ritzerauischen Güterkomplexes in +Gardensee, +Helle, +Klein
Klinkrade, +Manau, +Siltendorf und +Wendisch Sirksfelde - bedrohte
die Existenz des von den Grundrenten lebenden Landadels. Die Reaktion
waren Überfälle des Adels auf die Transporte der Kaufleute.
Sie haben unser Bild vom „Raubritter“ geprägt.
Städte und Landesherren suchten dieser Entwicklung durch die
„Landfriedenseinigungen“ zu begegnen .
Hinzu kam - und dies wog ungleich schwerer -, dass Lübeck im
Jahre 1359 Stadt und Vogtei Mölln erwerben konnte ,
sowie 1370 die Herrschaft Bergedorf .
Dadurch trat nun eine starke Interessenkollision mit den adligen
Familien ein, denn im Gefolge dieser geschäftlichen
Transaktionen kam es zur Pfandhuldigung des lauenburgischen Adels in
der neuen lübschen Vogtei. Auch die Ritzerau schworen und
begaben sich so in ein territoriales Untertanenverhältnis zu
Lübeck, während sie lehensrechtlich an ihren Herzog
gebunden blieben .
Hinzu kam, dass ihre ständige Geldnot - vgl. z.B. Bertold (VI)
von Ritzerau - jetzt eine andere Qualität bekam. Hatte sich
Lübeck in der ersten Phase seiner Beziehungen bis zum Ende des
14. Jahrhunderts mit Geldanleihen und deren Pfandsicherung begnügt
,
so strebte es nun nach dem Landbesitz des Adels selbst. Als erste
wichen noch im 14. Jahrhundert die von Krummesse den Interessen der
mächtigen Hansestadt ,
dann kamen 1424/1444 die von Grönau, deren Besitz an der
Salzstraße im Wege lag .
Jetzt waren es vor allem die ritzerauischen Güter westlich der
Stecknitz an der Südflanke der Vogtei Mölln, die die
Begehrlichkeit Lübecks weckten. So zeichnet sich ab Beginn der
dreißiger Jahre des 15. Jahrhunderts eine zweite Stufe der
Beziehungen der Ritzerau mit der Stadt Lübeck ab, deren
zunehmende Dramatik schon bald erkennbar wird .
Bereits
1401 hatte Otto (III) der Stadt seine Güter wegen des
Bergedorfer Fehlschlags angeboten .
1413 war die Stadt dann mit den Knappen Volrad (I) und Johannes von
Ritzerau in Geschäftsverbindungen getreten .
Vor 1431 müssen sie dann ihr Schloss Ritzerau zeitweilig an
Lübeck versetzt haben, denn in diesem Jahr zahlten Hans (II)
und Otto (IV) von Ritzerau dem Rat zu Lübeck 200 Mark von einem
Kapital von 360 Mark lüb zurück, für das sie ihr
Stammschloss Ritzerau verpfändet hatten .
In den nächsten 35 Jahren beanspruchten sie weitere Kredite von
Mölln und Lübeck. 1442 verkauften Hans und Otto (IV) von
Ritzerau einem lübschen Bürger eine Rente aus ihrem halben
Dorf Duvensee .
1447 erwarb der Rat die Berechtigung zur Nutzung eines Eichengehölzes
und 1448 verkaufte Otto (IV) einem Möllner Priester eine Rente
aus Klein Ritzerau .
1452 überließ Hans (II) von Ritzerau einem Lübecker
Bürger eine Rente aus seinem halben Dorf Koberg zum Besten der
Frauen im Armenhaus zu St. Ägidien in Lübeck .
1454 legte er diese Rente um nach seinem Hof in Klein Ritzerau .
1463 verschreiben die Brüder Volrad (II) und Otto (V) von
Ritzerau einem Möllner Bürger eine jährliche Rente aus
einer Hufe im Dorf Poggensee und
1465 eine solche aus drei Hufen in Tramm .
1466 verkaufen sie dem Lübecker Rat eine Anzahl Bäume
sowie einem Lübecker Ratsherrn Einkünfte aus ihrem Hof in
Klein Ritzerau .
Der Hof wurde in den folgenden Jahren dann nochmals mit einer Rente
an denselben Ratsherren belastet
Diese
fortwährenden Anleihen machten die finanziellen Schwierigkeiten
der Familie von Ritzerau offensichtlich, auch dem Lübecker Rat.
Zug um Zug band die Stadt die Familie enger an Verpflichtungen. Schon
1452 hatte sich die mächtige Hansestadt, als Hans (II) von
Ritzerau wegen verschiedener Gewalttaten
zur Zahlung einer Geldbuße von einem lübschen Gericht in
Nusse verurteilt worden war, das Vorkaufsrecht an seinen Gütern
einräumen lassen .
Als ihm dann die Schulden über den Kopf wuchsen, ließ sich
ein Verkauf nicht mehr vermeiden und die Stadt konnte ihr
Vorkaufsrecht geltend machen. So veräußerte Hans von
Ritzerau dann 1465 seinen gantzen andeel am Schlosse Ritzerau mit
seinem dort belegenen Hof, auf dem er wohnte, dazu die halben Dörfer
Klein Ritzerau mit der halben Mühle, Koberg, Poggensee,
Duvensee, Woltersdorf und Tramm, sowie die wüsten Feldmarken von
(+Wendisch-)Sirksfelde, +Manau und +Siltendorf .
Wie schon beim Erwerb der Grönauer Güter 1424/1444 erhielt
Lübeck die Dörfer mit allen Nutzungen und Rechten, mit
allen Gerichten, einschließlich des Blutgerichts, mit der Bede,
Dienstgeldern und Diensten der Bauern und mit dem ganzen eghendome an
geistlichen und weltlichen Lehen. Es hat ganz den Anschein, als sei
es der Stadt hier an einer geschlossenen und dauernden Herrschaft
gelegen gewesen ,
denn Hans von Ritzerau gestattete der Stadt, alle noch verpfändeten
Rechte in den Dörfern in seinem Namen wieder auszulösen,
sowie das Schloss Ritzerau auszubauen und die dafür
aufgebrachten Summen auf die Kaufsumme aufzuschlagen. Dadurch erhielt
Lübeck nicht nur die Möglichkeit, alle noch nicht
miteingeschlossenen Rechte in seine Hand zu bekommen, sondern
gleichzeitig wurde der Rückkauf, den sich Hans von Ritzerau
vorbehalten hatte, erschwert. Diesem Ziel diente weiter die
Bestimmung, dass Hans (II) von Ritzerau und seine Erben die Dörfer
nur für sich selbst, nicht aber zum Nutzen und Gebrauch eines
anderen zurückkaufen dürfe. Damit sollte, wie schon bei dem
Erwerb der Vogtei Mölln, verhindert werden, dass ein Dritter das
Geld für den Rückkauf gibt.
Drei
Jahre später geben dann auch die Vettern Hans (II), Volrad (II)
und Otto (V) auf und verkaufen ihre Anteile an den Stammgütern
für sich und ihren unmündigen Bruder Hartwig IX) für
37733 Mark lüb an den Rat der Stadt Lübeck .
Hartwig (X) von Ritzerau, der beim Verkauf noch unter der
Vormundschaft seiner Brüder gestanden hatte, fand sich nicht
ohne weiteres mit dem Verlust der Familiengüter ab, ohne jedoch
das Rad zurückdrehen zu können. 1486 musste er sich der
Hansestadt Lübeck gegenüber verpflichten, ihr Gebiet zu
meiden und die Lübecker unbehelligt zu lassen
und sein Bruder Otto (V) legte im selben Jahr in einem
Notariatsinstrument vor lübischen Ratsherren das Gelöbnis
ab, sich auf Verlangen zur Haft zu stellen und nichts Feindliches
gegen die Stadt zu unternehmen .
Schließlich einigten sich die Parteien 1487 zu einem
Schiedsverfahren .
Otto (V) von Ritzerau leistete Urfehde
und Hartwig (X) erkannte gegen Zahlung einer Abfindungssumme von 500
rheinischen Gulden den von seinen Brüdern auch in seinem Namen
getätigten Verkauf als bindend an und verzichtete auf alle
weiteren Ansprüche .
Aber
nicht nur die Ritzerau selbst fanden sich mit dem Verlust ihrer
Stammgüter nicht ohne weiteres ab. Auch Herzog Johann IV. von
Sachsen-Lauenburg (1463-1507) war schon im August 1465 in Lübeck
erschienen
und hatte die Vorlage der Verkaufsbriefe von Mölln, Bergedorf
und Riepenburg verlangt, offenbar um die Rechtsgültigkeit
anzuzweifeln, wie er es denn im Februar 1466, kurz nach der ersten
Ritzerauer Käufen auch tat .
Unterstützt wurde er dabei von Kurfürst Friedrich II. von
Brandenburg (1440-1471) ,
dessen Städtefeindlichkeit hinlänglich bekannt war.
Gegenüber dem Rat der Stadt Lübeck bemängelte er, dass
der landesherrliche Konsens zu dem Kaufvertrag noch ausstünde .
Obwohl Lübeck durchaus vergleichsbereit war, kam eine Einigung
nicht zu Stande ,
und im Mai 1467 forderte Herzog Johann IV. erneut die Rückgabe
der Vogteien .
Wieder wurde er dabei vom brandenburgischen Kurfürsten
unterstützt. Mitten in diese Verhandlungen, die ebenfalls
ergebnislos verliefen, platzte dann der Kauf der übrigen Teile
der Ritzerauer Güter durch die Hansestadt. Diese hatte es indes
versäumt, die lehensrechtliche Genehmigung Herzog Johanns IV.
einzuholen. Der widersprach denn auch sogleich energisch dem Verkauf
und versuchte, wie schon früher sein Onkel Erich V., damit zu
argumentieren, dass die Verkäufe ohne seine lehensrechtliche
Zustimmung abgeschlossen und daher ungültig seinen .
Dem setzte Lübeck entgegen, dass es Mölln samt Zubehör,
wozu auch die Ritzerauer Güter rechneten, in Pfandbesitz habe
und die Adligen der Vogtei dem Rat zu Lübeck den Huldigungseid
geschworen hätten, so dass es eine Lehnherrschaft des Herzogs
nicht anerkennen könne. Nach zähen Verhandlungen kam es im
April 1469 zu einer Einigung, in der nun neben den Ritzerau auch dem
Herzog u.a. ein Wiederkaufsrecht eingeräumt wurde, geknüpft
allerdings an die Wiedereinlösung der Vogtei Mölln .
Der Herzog gab jedoch noch nicht auf. Um den Verkauf zu
hintertreiben, ließ er sich am 14.11.1471 von den drei
ritzerauischen Töchtern Abel Schack, Adelheid Dargessen und Beke
von Buchwald, die wegen ihres Brautschatzes noch 500 Mark aus den
Gütern zu fordern hatten, diese Forderungen abtreten .
Unter Vermittlung von Bischof Albrecht Krummendiek von Lübeck
(1466-1489) kam dann schließlich ein Vergleich zustande, in dem
die Stadt Lübeck dem Herzog ein „Geschenk“ von 1000
Mark machte und vier Wagenpferde dazugab .
Der Herzog erteilte daraufhin am 22.07.1472 seine lehnsrechtliche
Genehmigung, wobei vereinbart wurde, dass den Herzögen von
Sachsen-Lauenburg die Wiedereinlösung der
Kernbereich des von Ritzerauischen Besitzes im Herzogtum Lauenburg
Ritzerauischen
Güter nur bei Wiedereinlösung der Vogtei Mölln
zustehen sollte. Dafür verpflichteten sich die Lübecker zu
Ritzerau keine Mauern, Turm oder starkes Bollwerk bauen, noch neue
Wälle aufführen zu lassen .
Damit war die Ritzerauer Frage immerhin vorläufig geklärt,
wenngleich es bis 1540 nicht an Versuchen der Familie Ritzerau
gefehlt hat, das Rad der Geschichte gewaltsam und am
Verhandlungstisch noch einmal zu drehen .
Die Ritzerauer Dörfer sind - mit Ausnahme von Duvensee - nicht
mehr an die Herzöge zurückgefallen, sondern auch bei der
Rückgabe der Vogtei Mölln 1747 bei Lübeck verblieben
.
Erst mit dem Großhamburggesetz von 1937 kamen die Dörfer
an den Kreis Herzogtum Lauenburg zurück. Der so hartnäckig
von der Stadt Lübeck verfolgte Erwerb des Stammsitzes der
Ritzerau, der dann Jahrhunderte lang als Stadtgut genutzt wurde,
wurde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und angesichts der
Finanznot unserer Städte zur Bürde. So endet mit dem
Verkauf dieses Stücks „Tafelsilber“ in unseren Tagen
an den Unternehmer Fielmann ein aufregendes Kapitel regionaler
Geschichte, dass wie kaum ein anderes die vielfältigen
Interessen der übermächtigen Hansestadt Lübeck
gegenüber dem Landadel verdeutlicht hat.
Das
nach der Zerstörung von 1409 wiederaufgebaute Schloss Ritzerau,
das nach dem Übergang an Lübeck 1465/1468, Sitz des
lübischen Vogts der neugeschaffenen Vogtei Ritzerau war, musste
1845 abgebrochen werden. Von Kobbe
konnte noch 1836 schreiben, dass man in den öden, einsamen
Gemächern noch das vollständige Bild - das einzige in
Nordalbingien erhaltene - eines mittelalterlichen Ritterschlos-
ses
findet.
Das
starke Interesse am Erwerb der Ritzerauer Güter lag zweifellos
darin begründet, dass eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
der Handelswege erreicht wurde.
In diesem Sinne motiviert auch die Ratschronik die Erwerbungen, wenn
es dort heißt: wente (die Güter des Hans (II) von
Ritzerau) weren deme rade van Lubeke wol beleghen, na deme dat se
rorden an de Voghedye to mollen und an de ghudere de Nutze, de alrede
des rades waren .
Die
von Ritzerau waren die letzten adligen Herren, die den
Wirtschaftsinteressen der Hansestadt Lübeck im Bereich des
Herzogtums Sachsen-Lauenburg weichen mussten. Wie die von Grönau
und von Krummesse hatten auch die von Ritzerau das Pech, dass ihre
Besitzungen den handelspolitischen Interessen der übermächtigen
Hansestadt Lübeck im Wege standen. Ständige finanzielle
Schwierigkeiten ließ das Geschlecht schon früh in
eheilvolle Abhängigkeit zu Lübeck geraten. Aber anders als
die von Grönau und von Krummesse ergaben sich die Ritzerau nicht
kampflos in ihr Schicksal. Davon zweugen die unzähligen Fehden
mit der Hansestadt und die – wenn auch vergeblichen –
Versuche bis 1540, den einstigen Besitz zurückzuerlangen. Ihnen
war lediglich ein Restbesitz an der Grenze zu Mecklenburg in Mustin
und Dechow, sowie 2 ½ Hufen in Sterley verblieben. So war für
sie im Herzogtum Sachsen-Lauenburg keine Basis mehr für eine
weitere Entwicklung gegeben. Folgerichtig sehen wir denn auch die
letzten Angehörigen des Geschlechts in anderen, in dänischen
Diensten, wo sie noch einmal 1518 in Ostholstein mit Hasselburg einen
ansehnlichen Lehnsbesitz erhalten und in Pommern, wo sie bei Dramburg
ebenfalls Lehnsbesitz erwerben. Doch reichte die Kraft nicht mehr, um
dauerhaft Fuß zu fassen. Noch vor Ende des 16. Jahrhunderts ist
das Geschlecht im Mannesstamm erloschen.
Bürgerliche
Namensvorkommen:
Die
Brüder Metze
und Henning
RITZEROW
sind als erbare herren und achtbar manne am 30.09.1322 Zeugen der
Brüder von Rammel, die ihren Lehnsmann Bartus de Dammerow den
Besitz von 8 Hufen in Damerow und 2 Hufen in Roglin bestätigen.
Beide werden als hinterpommersche Familie
bezeichnet. Über eine eigenständige adelige pommersche
Familie Ritzerow ist im 14. Jahrhundert nichts bekannt. so dass Metze
und Henning doch eher an die in Neubrandenburg bezeugten bürgerlichen
Familie Ritzerow anzubinden, die ihren Namen wohl nach Ritzerow bei
Stavenhagen trägt, sind. Hinricus
RITZEROW
ist 1370 als Pleban in Neubrandenburg erwähnt .
Seine Zugehörigkeit zum Geschlecht Ritzerau ist zweifelhaft,
wenngleich nicht gänzlich auszuschließen, sind doch gegen
Ende des 14. Jahrhunderts zumindest drei Mitglieder der Familie
(Adelheid I, Sophia I und Hartwig IX) im geistlichen Stand
nachweisbar. Ich möchte aber eher annehmen, dass er Verbindungen
zum Ratsherrn Achim
RYCEROWE
in Neubrandenburg hatte, der am 24.01.1386 als Zeuge auftritt .
In diese Reihe mag auch jener magistro
RITZERO scholastico
gehören, der Kanoniker der Magdeburger Kirche war. Er ist
zugegen, als sich Erzbischof Konrad von Magdeburg mit Nikolaus von
Werle, Graf Gunzelin von Schwerin, Fürst Wizlaw II. von Rügen
und Waldemar von Rostock gegen die Markgrafen von Brandenburg
verbündet .
Das Kaiserbederegister von 1496 nennt Angehörige der Familie in
Gnoien (Albrecht
RITZEROW),
Weitin (RITZEROW),
Waren (RYTZEROW)
und Göhren (Hans
RYSSEROW)
.
2009 nennt das Telefonbuch in Deutschland den Namen zehnmal. Um 1620
nennen die mecklenburgischen Kontributionslisten weitere Namensträger
in Malchin (1624 Clauß
RIßEROW),
Neukalen (1624 die
RITZEROWsche,
Jürgen
RITZEROW),
Friedland (1624 Ewald
RITZEROW)
und Rostock (1620 Clauß
RITZEROW)
.
Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert lebt Johann
Christopher RITZEROW.
Seine Tochter Sophia
(*21.11.1797 +14.01.1873) heiratet Christian Eberhard von NETTELBLADT
(*14.01.1792 +20.03.1863). In die USA (Ohio) kommt in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts Robert
RITZEROW
(*1841, Sohn: Charles
Edward
*1866 +1896, Enkel: a. Raymond
Kenneth
*1895 und b. Charles
Edward
*1896 +1976).
Stammfolge
In
zahlreichen im Internet veröffentlichten Stammbäume gehen –
t. T. unter Berufung auf von Weltzien
- weiterhin von der Annahme aus, das geschlecht der Herren von
Ritzerau sei aus Westfalen über Pommern in die Grafschaft
Ratzeburg gekommen. Den Ahnherren sehen sie in dem Edelfreien Ramus
Vrann ,
der im 12. Jahrhunderts aus Westfalen kommend in den Dienst der
pommerschen Herzöge getreten war.
von Weltzien: Stammtafel von RITZERAU (Anfänge)
Ramus
Vrann und seine Söhne Heinricus Rammouitis und Borts (Boriz)
waren Burgmannen Herzog Casimirs I. von Pommern (+1180). 1208 sind
sie Mitstifter des Klosters Treptow an der Tollense und schenken dem
Kloster aus ihrem Besitz Lokencin, Bercowe, Gladeshove und Rosemarsow
.
Dafür, dass sie die Stammväter des ritzerauischen
Geschlechts sind, fehlen indes die Beweise.
Betrachtet
man nun die bei von Weltzien wiedergegebene Stammtafel, so springen
die Ungereimtheiten sofort ins Auge. Bei seinem Dominus Corvinus
(*vor 1211 +1240) und Walrauen (Hartwicus *vor 1195 ++1227) stimmen
schon die angenommenen Geburtsdaten nicht. Der Sohn kann nicht vor
dem Vater geboren sein! Wenn er zudem seinen Dominus Corvinus und
Raueno Nobilis ein gleiches Todesdatum im Jahr 1240 zuschreibt, so
lässt sich dieses nicht belegen. Wenn er weiter Walrauenus
(Hartwicus) als Ehefrau Adelheid von Salem zuordnet, so steht dies in
krassem Widerspruch zu Walrav von Ritzeraus Testament von 1240.
Adelheid – aus welchem geschlecht ist ungeklärt –
ist zweifelsfrei die Witwe von Walrav („ejusdem
militis relicta“)
und nicht sie des vermutlich schon 1227 bei Bornhöved gefallenen
Hartwicus, für den es im Übrigen auch nicht den geringsten
Hinweis gibt, dass auch den Rufnamen Walrav trug.
Auch
der in der Stammtafel aufgeführte Henricus (+1250) gehört
nicht zu den von Ritzerau. Dies ist Heinrich (II) von
Salerm-Wittenburg. Schließlich gehört auch Hartwig
(1240/1302,
Margarethe von Lützow) nicht hierher. In der Generation nach
1240 steht allein Hartwig von Poggensee (1240/1259), der aber
vermutlich nicht den von Ritzerau zuzuordnen ist, sondern den von
Tralau oder von Lasbek. Hartwicus (+um 1302) und Hartwicus
(1291/1300, +v. 1306) gehören erst der Folgeneration an.
In
der Forschung hat offenbar die unterschiedliche Nennung Walrauen,
Rauen, Corvus, Corvinus dazu verleitet hier verschiedene Personen zu
vermuten. „Der Vasall Covus wird sonst in Urkunden als de
Raceburch, de Ritserow, Walrauen, Raueno“ in mannigfachem
Wechsel erwähnt“, erkannte schon Biereye .n
Bei allen Namensnennungen nach 1215 und vor 1240 handelt es sich um
eine Person. In der von Weltzienschen Stammtafel sind folglich
Dominus Corvinus (1220/1240) und Walrauen (1227/1240) zu einer Person
zusammenzufügen.
Was
also bleibt von der von Weltzienschen Stammtafel?
Da
sind zunächst die Edelfreien (Nobiles) Rauen sen. und sein Sohn
Rauen jun. Sie erscheinen um de Wende vom 12. Zum 13. Jahrhundert im
Umfeld der Grafen von Dassel zu Nienover. Wenn man einen
Anknüpfungspunkt für die Herkunft der von Ritzerau annehmen
will, dann liegt er vermutlich dort. Graf Adolf I. von Dassel (+1224)
hatte nach dem Tod von Graf Bernhard II. von Dannenberg (+1198) und
dessen Sohn Bernhard III. (+1199) Adelheid von Wassel (+1244), die
Witwe Graf Bernhards II. geheiratet und war von Graf Adolf von
Schauenburg mit der Grafschaft Ratzeburg belehnt worden. Vermutlich
in seinem gefolge kam sein Getreuer Walrauen (Rauen sen.) in die
Grafschaft Ratzeburg, wo er mit umfangreichem Lehnsbesitz
ausgestattet wurde (u. a. mit Ritzerau). Aber Graf Adolf konnte sich
nicht behaupten. Am 25.05.1201 wurde er in der Schlacht bei Waschow
von den Obotritenfürsten Niklot und Pribislaw vernichtend
geschlagen und floh über die Elbe zurück nach Nienover. Die
Grafschaft Ratzeburg wurde dänisch. Auch Rauen sen. wird mit
seinem Lehnsherrn zurück ins Niedersächsische gegangen
sein, denn 1215 ist er dort – zusammen mit seinem Sohn Rauen
jun. – Zeuge.
Rauen
sen. hatte vmtl. neben Rauen jun. mit Hartwicus (I) einen weiteren
Sohn, der sich im Kampf gegen die dänische Herrschaft als Vasall
der Grafen von Schwerin bewährte und erfolgreich an der
Vertreibung der Dänen teilnahm. Vermutlich war er es, der den
Lehnsbesitz in der Grafschaft Ratzeburg zurückerhielt, vmtl.
kurz vor 1227.
Unterstellen
wir die gerade skizzierte Annahme als wahrscheinlich, so könnte
die Ritzerauische Genealogie um 1200 im Niedersächsischen, in
Nienover, im Umfeld der Grafen von Dassel begonnen haben, was eine
Herkunft letztlich aus Westfalen nicht ausschließt.
Die erste Generation:
?Walrauen (I; Rauen sen., Dominus Corvus)
(I – 1); *um 1165 +nach 1215; Nobilis, urk. 1215, gräflich
von Dasselscher Vasall – 1215 ist Walrauen (Rauen sen.)
-zusammen mit seinem Sohn Rauen jun. – Zeuge bei Gräfin
Adelheid von Wassel, deren Ehemann Graf Adolf I. von Dassel und ihren
Sohn Graf Adolf III.. sowie Hartmann von Hagen bei einer Schenkung
für das Kloster Mariensee bei Bassum
. Walrauen kam vmtl. um 1189/1200 mit Graf Adolf I. von Dassel in die
Grafschaft Ratzeburg, wo er u. a. mit Ritzerau belehnt wurde, das
fortan für sein geschlecht namengebend wurde. Nach der Schlacht
bei Waschow verlor er diesen Besitz und floh mit seinem Lehnsherrn
zurück ins Niedersächsische.,
N. NN.
Kinder (vmtl., u. a.):
Rauen jun. (Walrav II) > II-2
?Hartwig (I) > II-3
Die zweite Generation:
Rauen jun. (Walrav II) ?++Bornhöved 1227
(II – 2); *um 1190/1195 +nach 1215, Nobilis, er urkundet 1215
zusammen mit seinem Vater für Gräfin Adelheid von Wassel.
Möglicherweise nahm er 1227 an der Schlacht bei Bornhöved
teil, wo er zusammen mit seinem bruder Hartwig fiel?
Hartwig (I) von RITZERAU ++ Bornhöved 1227
(II – 3); *um 1195/1200 ++Bornhöved 1227, Nobilis, urkundet 1222 als
Hartwicus
, bischöflich-schwerinscher Vasall. -
Hartwicus de Riczerowe
tritt urkundlich nur ein Mal, am 31.03.1222 in Erscheinung, als
Bischof Brunward (1194-1238) im Schweriner Dom die Verehrung der
Reliquie vom Heiligen Blut bestimmt
. In der Grafschaft Ratzeburg fehlen urkundliche Nachrichten von ihm
vermutlich deshalb, weil er Gegner Albrechts von Orlamünde (1202-1225) war
. Dies macht auch deutlich, dass wir Angehörige des Geschlechts
der Ritzerau erst nach der Schlacht bei Mölln und dem Sturz
Albrechts von Orlamünde im Jahre 1225 zuerst in Holstein und
wenig später auch in Sachsen-Lauenburg finden. Ob bereits der
1194/1210 bezeugte Diakon und Kanonikus Hartuicus/Harwico
den Ritzerau zuzurechnen ist, die ja eine besondere Nähe zur
Geistlichkeit ausgezeichnet hat, lässt sich nicht sagen. Dass
Hartwig als Stammvater des Geschlechts anzusehen ist, wird durch das
spätere Auftreten seines Rufnamens in ihm wahrscheinlich .
Da wir nach 1222 nichts mehr von Hartwig hören, ist es möglich,
dass er 1227 als Gegner der Dänenherrschaft in der Schlacht bei
Bornhöved teilgenommen und gefallen ist. Über den Umfang
seines Eigen-und Lehnsbesitzes fehlen jegliche Angaben. Wenn
Neuschäffer diesen Besitz mit Ritzerau, Bergrade, Duvensee,
+Helle, Klinkrade, +Wendisch-Klinkrade, Koberg, +Manau, Poggensee,
+Silkendorf und +Wendische Sirksfelde angibt
, so beruht dies auf reiner Spekulation, da erstmals das Ratzeburger Zehntenlehnsregister von 1230
Angaben über den Zehntenbesitz macht und damit zumindest einen
ersten Anhaltspunkt für den Umfang der Begüterungen des
Geschlechts erkennen läßt.
Wenn Walrav (III) von Ritzerau und Konrad (I) von Lauenburg wirklich
Halbbrüder gewesen sind
, dann müsste Hartwig eine Witwe geheiratet haben, die einen Sohn
hatte, der Stammvater der Familie von Wackerbarth geworden ist.
Hartwigs Kinder waren vermutlich:
Kinder:
-
Walrav (III) > III-4
-
Albernus > III-5
-
?Tochter N > III-6
-
?Bertha > III-7
-
?Bertold (I) > III-8
Die dritte Generation:
Walrav (III) von RITZERAU/von RATZEBURG
(+1240, nach 25.04 / vor 25.12.)
(III – 4); Nobilis, Ritter, 1229/1237 Burgmann in Ratzeburg,
gräflich-schwerinscher und herzoglich-lauenburgischer , sowie
bischöflich-ratzeburgischer Vasall, urkundet zwischen 1227 und 1240 als
Rauenus, Raweno, Coruus, Walrauen(us), Walraweno
- Besitz und Stellung in den Zeugenreihen machen es so gut wie sicher, dass die in den Urkunden genannten
Rauen nobilis, Rauen de Racesburg, Coruus
und
Walraven
sich auf dieselbe Person beziehen. Für eine Aufspaltung der
zwischen 1227 und 1240 genannten Walrauen, Raven und Corvus in mehrere Personen
fehlt ersichtlich jeglicher Grund. Erstmals genannt ist
Raueno de Ritserow
um die Wende des Jahres 1227 als Zeuge, als Graf Heinrich I. der
Schwarze von Schwerin nach der Schlacht bei Bornhöved, an der er
vermutlich teilgenommen hat, den Lübeckern zollfreien Handel in
seinem Lande gewährt. Im Gegenzug sendet der Rat von Lübeck
jedes Jahr Wein nach Schwerin
. Walrav ist zu dieser Zeit Burgmann in Ratzeburg. Die Burgen des Mittelalters waren nur zum Teil Wohnsitz adliger Familien
. Viel waren, im Besitz der Landesherren, die von dort ihre Territorien
kontrollierten und schützten. Im askanischen Herzogtum
(Sachsen-)Lauenburg waren dies neben Ratzeburg, Lauenburg und Dutzow.
Diese militärischen Aufgaben, die diese Burgen erfüllten,
wurden meist dem niederen Adel entstammenden Burgmannes übertragen,
die sich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer auf der Burg
aufzuhalten und die notwendigen Wach- und Wehrdienste wahrzunehmen
hatten. Die Entlohnung für diese Dienste bestand in der
Übertragung eines Burglehens
. Dessen Gegenstand war nicht die Burg, die in der Verfügung des
Eigentümers blieb, sondern häufig (nicht immer) ein Haus
auf der Burg, in dem der Burgmann wohnte, während er seiner
Burghutverpflichtung nachkam. Stets aber gehörten zu einem
solchen Burglehen Einkünfte an Geld und Naturalien, aus denen
der Burgmann während der Zeit der Burghut seinen Unterhalt
bestritt. An die Stelle dieser Einkünfte konnten auch
Besitzungen und Rechte treten, die entsprechende Einkünfte
abwarfen. In jedem Fall hob die Stellung als Burgmann, den Inhaber
dieses Amtes über seine adeligen Genossen hinaus.
Ausdrücklich als nobilis bezeichnet und in der Zeugenreihe den Hofbeamten vorangestellt, wird
Raveno
in der Urkunde vom 13.08.1228, in der Herzog Albrecht I. von Sachsen den Johannitern das Dorf Pogez verleiht
. An der Spitze der Zeugen steht er auch noch 1229 in der Schenkungsurkunde des Herzogs über Disnack an denselben Orden
. Ebenfalls 1229 ist er - nun
Coruus miles de Razeburg
genannt - zusammen mit
Conradus miles de Razeburg
, der vermutlich den Wackerbarth zuzurechnen ist
, Zeuge beim Vertrag des Ratzeburger Bischofs Gottschalk (1229-1235)
mit dem Dannenberger Grafen über die Zehnten im Lande Wehningen
.
1230 nennt das „Ratzeburger Zehntenlehnsregister“ Corvus als
Lehnsinhaber in Ritzerau, Manau, Bergrade und Koberg. Außerdem
besaß er den halben Zehnten in Döbbersen und Dümmer
im Lande Wittenburg
.
Ob
ihm darüber hinaus weiterer Besitz, insbesondere im Bereich
seiner Stammgüter, gehörte, steht zu vermuten, lässt
sich jedoch nicht nachweisen, da der Zehnte hier vielfach noch nicht
vergeben war - wie dies für Duvensee, Klinkrade, Poggensee,
Wendisch Sirksfelde und Helle ausdrücklich gesagt wird –
oder in Händen anderer Zehnteninhaber (Sirksfelde), von denen
wir nicht wissen, ob und in welchem Verhältnis sie zu den
Ritzerau standen. Nachweislich verfügte er zumindest in Sterley
über Anteilsbesitz .
Immerhin spricht der Umfang des 1230 bezeugten Besitzes für eine
bereits längere Anwesenheit des Geschlechts im Land, wobei der
Grundbesitz – wie bei den Grönau und Salem – am
ehesten auf Lokatorentätigkeit zurückgehen wird .
Nach
1230 verschwindet die bevorzugte Stellung des Raveno nobilis in den
Urkunden immer mehr. In dem Diplom über die Bestätigung des
Klosters Preetz vom 03.08.1232 hat Raven de Raceburg seinen Platz
schon hinter den ministeriales. Er steht aber noch an der Spitze der
Ritterschaft .
In den Jahre 1235 bis 1237 wird er dreimal in Urkunden der
Ratzeburger Bischöfe als Zeuge genannt und zwar am 02.12.1235,
als Bischof Gottschalk zu seinem Gedenken dem Domkapitel in Ratzeburg
den halben Zehnten aus Woitendorf im Lande Gadebusch schenkt ,
um 1236, als Bischof Ludolf der Heilige (1236-1250) bestätigt,
dass die Frauen Odilia und Bertha (I), ihr Erbgut der Kirche zu
Bergedorf übertragen und sich dort als Nonnen aufnehmen lassen
.
Diese Urkunde ist zwar auf „1236“ datiert, das MUB merkt
jedoch an, dass das Jahr 1228 eigentlich treffender wäre. Durch
diese Vordatierung wäre dann auch erklärbar, warum Otto
(II) Albus in der Rangfolge als der ältere vor Walrav (I) von
Ritzerau zu stehen kommt. Schließlich bezeugt Walrav (III) am
26.12.1237 die Bestätigung des Nonnenklosters Rehna .
In diesen drei Urkunden steht Walrav von Ritzerau nun nicht mehr an
der Spitze der ritterlichen Zeugen, sondern ist mitten unter sie
eingereiht. Die Einschmelzung des Edelfreien Raven in den
gewöhnlichen Vasallenstand ist vollzogen ,
eine Entwicklung, die wir auch bei anderen edelfreien Geschlechtern
im Herzogtum Sachsen-Lauenburg beobachten können .
Im
März und April 1238 hielt sich Walrav (III) im Gefolge Herzog
Albrechts I. in Ratzeburg auf, wo er für diese Zeit als Rauenus
de Razeburg
ausdrücklich als Burgmann bezeugt ist .
Als Coruus ist er am 05.03.1238 Zeuge bei der Bestätigung der
Freiheiten des Dorfes Walksfelde
und als Raweno am 04.04.1238, als der Herzog dem Kloster Reinbek die
Schenkung der einen Hälfte von Reinbek durch Graf Adolf IV. von
Holstein bestätigt und ihm die andere Hälfte sowie das Dorf
Mühlenrade schenkt .
Schließlich ist er als Zeuge zugegen, als der Herzog am
14.04.1238 dem Domkapitel zu Ratzeburg die Grenzen und die Rechte von
Römnitz und Ziethen bestätigt und ihm die Kirche in
Schlagsdorf überweist .
Wenige Tage später, am 25.04.1238, finden wir Wolraweno in
Dodow, als Bischof Ludolf die Schenkung der Kirche zu Schlagsdorf
bestätigt .
Vor Weihnachten 1240 ist er dann gestorben, denn am 25.12.1240
bestätigte Bischof Ludolf das von seinem Getreuen, Herrn Walrav
(III), Ritter von Ritzerau (fidelis
noster dominus Walraven miles de Rithserowe)
errichtete Testament .
In diesem vermachte er eine Mark aus der Mühle in Ritzerau
jährlich für Almosen an die Armen, eine weitere Mark für
das servitium der Ratzeburger Domherren und die Zehnten von drei
Hufen in Sterley, die er vom Bischof zu Lehen trug, für die
Speisung der Armen. Das Testament erwähnt auch Walravs (III)
Witwe Adelheid mit ihren Söhnen (cum filiis):
„ ….
Presentibus igitur litteris protestamur, quod dilectus fidelis noster
dominus
Walraven miles de Rithserowe,
viam universe carnis ingressaurus, presentibus filiis, cognitis et
amicis, familiaribus, heredibus et coheredibus, eiusdem
consentientibus eidem et mediantibus, testamentum faciens pro se
taliter et testatus:
In
molendino Rithserowe pro remedio anime sue duas marcas numerum
annuatim assignavit, unam in anniversaria commemoratione ipsius ad
elemosinas pauperum fidelium, reliquam et servitium fratrum
Raceburgensium annuatim et singulariter assignavit
In
villa Stralie decimam trium mansorum, quam den manu nostra tenuit,
item pro remedio anime sue petivit assignari, ita quod tota decima
eorumdem mansorum annuatim in cibos pauperum proveniret, et quod
prior Raceburgensis successive hos fructus recipiens, singula
singularis distribuat, ordinavit.
Nos
igitur, nullis iustis petionibus volentes oviare sicut a nobis
permodum ejusdem
militis relicta domina Adelheidis cum filiiis,
heredibus
et coheredibus,
jus, quod in eisdem didimis habere videbantur, nobis resignantibus,
humiliter postulavit, pro ratihabitione confirmavimus hoc testamentum
…..
Testes
autem hujus re sunt: Johannes des Nuthse, Johanne des Parkenthin,
plebani; Otto de Kowale, Konradus Wackerbarth, Poppo de Crempe,
milites ….“
Unter
Walravs Söhnen wird der Ahnherr der Linie von Duvensee zu suchen
sein. Als Zeugen erscheinen neben zwei Geistlichen u.a. die Ritter
Otto von Kogel, Konrad Wackerbarth und Poppo von Krempe, sicherlich
nahe Verwandte des Erblassers und seiner Frau. An der Urkunde hängt
ein großes schildförmiges Siegel .
Es zeigt zwei Turnierkragen, der obere von sechs ganzen und eines
sich rechts in den Rand verlierenden, der untere von vier ganzen und
zwei sich in den Rand verlierenden Lätzen mit der Umschrift
+CLIP
(EU)S * DNI * WALRAVE(NI) . MILITIS.
Es ist dies das älteste überlieferte Adelswappen aus dem
herzogtum Sachsen-Lauenburg. Als Ahnherr (proavus) der Brüder
Heynekinus, Dethleuus und Walrauenus de Duuense ist er am 24.02.1306
genannt .
Aus
seiner Ehe mit Adelheid stammen vmtl. u. a. die Kinder:
Sohn
N > IV-10; >
siehe Linie von DUVENSEE
?Tochter
N > IV-11
Welchem
Geschlecht Adelheid entstammte, ist unbekannt. Wolf-Lüdeke von
Weltzien wollte in ihr eine Angehörige der Familie von Salem
erkennen .
Johannes von Wackerbarth erwägt eine Verbindung zur Familie
Albus/Witte .
Dies ist insoweit beachtenswert, als wir Walrav (III) und Otto Albus
von Wittenburg 1228 gemeinsam als einzige weltliche Zeugen über
die fromme Stiftung einer Odilia und deren Tante Bertha (I) sehen.
Hier weist Odilia als weibliche Namensform von Otto in Richtung der
Familie Witte/Albus und Bertha ist ein Name, den wir bei weiblichen
Angehörigen der Fmilie von Ritzerau belegt finden. Walrav (III)
und Otto (II) Albus müssen also irgendwie miteinander verwandt
gewesen sein. Und Ottos (II) Sohn, Otto (III) von Kogel steht in 13
zu ihm erhaltenen Urkunden ganze neunmal neben Walrav (III) und wird
bei Walravs Tod ausdrücklich als Verwandter bezeichnet. Diese
enge Verzahnung der Familien Witte/Albus und von Ritzerau lässt
sich, da keine Blutsverwandtschaft vorliegt, eigentlich nur durch
eine Eheverbindung erklären. Vermutlich war Walravs (III) Frau
Adelheid eine geborene WITTE, Tochter von Otto (I) Albus.
Auffallend
ist auch die enge Verbindung Walravs mit der Familie von Wackerbarth,
insbesondere mit Konrad von Lauenburg. Dies lässt sich
eigentlich nur dadurch erklären, dass Walrav (III) von Ritzerau
und Konrad von Lauenburg Halbbrüder gewesen sind .
Im Ratzeburger Zehntenlehensregister erscheinen „Corvus
et
Conradus, milites de Raceburg“
als Zeugen in einer eingeschobenen Urkunde über das Land
Wehningen, dessen Zehnten dem Grafen von Dannenberg zustanden .
Die Konjugation „et“ zwischen zwei Personen findet sich
nach eingehender Durchschau der Urkundenbücher ausschließlich
bei Verwandten ersten Gradesoder bei Geistlichen desselben Konvents.
Bei Vater und Sohn ist meist eine nähere Erläuterung
(„senior“, „iunior“ oder „filius“),
bei Brüdern der Hinweis „fratres“ hinzugefügt.
Walrav und Konrad stammten aufgrund ihrer verschiedenen Wappen aber
unzweifelhaft aus verschiedenen Sippen, zudem war Walrav edelfrei,
Konrad dagegen nicht. Dies lässt dann eigentlich nur den Schluss
zu, dass sie am ehesten Halbbrüder gewesen sind, die sich für
eine gewisse Zeit das Burglehen in
Ratzeburg
teilten .
Das passt insofern, als der mutmaßliche Schwiegervater Walravs,
Otto (II) Albus von Ratzeburg, dieses bereits 1194 innegehabt hatte
und auch Zeuge bei genau jener Urkunde war, die den gleichen
Sachverhalt, d. h. den Zehntbesitz der Grafen von Dannenberg im Land
Wehningen regelte .
Unklar bleibt, wie das genaue Verwandtschaftsverhältnis von
Walrav II(I) und Konrad gewesen ist. Sie hatten aber wohl eine
gemeinsame Mutter. Dies lassen wohl die Urkunden erkennen, wo Konrad
als der vielleicht ältere erstmals 1224 genannt wird, während
die ?Brüder Walrav (III) und Albern von Ritzerau erst 1226 bzw.
1227 urkunden.
v. DUVENSEE v. RITZERAU
Mögliche Verbindung der Familien
Albus/Witte, von Wackerbarth, von Ritzerau
Albernus von RITZERAU (+nach 29.06.1247)
(III
– 5); Nobilis, urkundet zwischen 1226 (?) und 1247 als
Albernus, Albero, holsteinischer Vasall, Truchsess - Möglicherweise
ist er mit jenem Albernus/Albero gleichzusetzen, der uns als
Truchsess des Grafen Adolf IV. von Holstein (1225-1238) am 29.09.1226
bei der Bewidmung des Klosters Preetz begegnet .
Ein zweites Mal ist der Truchsess Albero genannt, als der Graf im
Dezember 1236 den nach Hamburg handelnden Kaufleuten der Mark
Brandenburg ein Privileg hinsichtlich der Herabsetzung des Ungeldes
erteilt .
Begütert war Albernus von Ritzerau u.a. in Eilbek. Dort
verkaufte er 1247 drei Hufen, die er gemeinsam mit dem Hamburger Vogt
Gerhard von Graf Johann I. von Holstein (1238-1263) zu Lehen besaß,
an das Heilig-Geist Hospital in Hamburg. Herzog Johann I genehmigte
diesen Verkauf am 07.06.1247 .
Die Schlacht bei Bornhöved (1227)
(Miniatur aus der sächsischen Weltchronik, um 1300)
Möglicherweise
hatte Albernus aber auch im Herzogtum Sachsen-Lauenburg Besitz. Hier
ist im Ratzeburger Zehntenlehnsregister 1230 ein "Albertus"
als Besitzer von zwei Hufen in "Gvletse" (Gülze) am
Nordufer des Möllner Sees genannt .
„Gvletse.
Albertus II preter quos dimidiam habet prepositus. X
(mansis)/
Gülze.
Albert 2. Außer diesen hat der propst den halben (Zehnt) X
(Hufen)“
Biereye
will in ihm einen Angehörigen der Familie von ZAPEL/von
BRAHLSDORF erkennen, der weiteren Zehntenbesitz in Zapel, Stresdorf
und Wotenitz hatte .
Dies ist nicht zwingend, gibt es doch gute Gründe, in „Albertus“
Albern von Ritzerau zu erkennen, denn im Jahre 1262 bestätigten
Konrad Wackerbarth, vmtl. der Neffe Alberns zusammen mit Bertold (II)
von Ritzerau, in dem man in diesem Zusammenhang vielleicht als Sohn
von Albern von Ritzerau ansprechen kann ,
den Besitz der Stadt Mölln an Gülze .
Letztmals
genannt ist Albernus de Rytserowe am 29.06.1247 als Zeuge, als Herzog
Johann I. von Holstein dem Heilig-Geist-Hospital eine
Fischereigerechtigkeit an der Eilbek verleiht .
Kinder
(vmtl):
?Bertold
(II) > IV-12, >
siehe Linie von RITZERAU
(?) N. von RITZERAU
(III
– 6; Das Auftreten des überaus seltenen Vornamens Raven
bei dem Geschlecht von Stove - Raven (Corvus) von STOVE ist 1240/1249
genannt
- lässt an die Möglichkeit denken, dass seine Mutter,
Gemahlin von Luthard
von STOVE,
der 1230 Zehntenlehnsbesitz in Stove, +Ekhorst und Rünz hatte,
eine geborene von Ritzerau gewesen ist.
Bertha (I) ?von
RITZERAU
(III
-7), gnt. 1228 Nonne im Kloster Hoibek – Zusammen mit ihrer
Verwandten Odilia (?)WITTE hatte sie der Kirche in Bergedorf
Schenkungen gemacht, wohl aus Anlass ihres Übertritts in das
neugegründete Zisterzienserkloster Hoibek, schon bald nach
Reinbek und 1238 nach Köthel verlegt und 1534 zerstört
wurde .
In einer Urkunde, deren Ausstellungsdatum nicht genau bekannt ist,
weist Bischof L(unleserlich) ihr und Odilia in Bergedorf und Neuen
Gamme Einkünfte zum Unterhalt zu .
Als Aussteller der Urkunde wird allgemein Bischof Ludolf I.
(1236-1250) angesehen, doch sprechen gute Gründe dafür, sie
Bischof Lambert (1228) zuzuschreiben .
Die Tatsache, dass Otto (II) Albus und Walrav (III) von Ritzerau als
einzige weltliche Vertreter diesen Vorgang bezeugen, macht es fast
sicher, dass beide Frauen engste Verwandte gewesen sind. Bertha wird
als Muhme („materta“) von Odilia bezeichnet. „Materta“
bedeutet dabei ursprünglich „der Mutter Schwester“,
also Tante. Aber wenigstens mit den späten mittelhochdeutschen
Zeiten hat das Wort seinen Sinn auch auf die Schwester des Vaters,
auf Geschwisterkinder und weibliche Seitenverwandte ausgedehnt .
Der Name Bertha weist dabei auf die Familie von Ritzerau, wo uns als
männlicher Rufname Berthold als einer der Leitnamen begegnet,
während Odilia als weibliche Namensform zu Otto auf die Familie
Albus/Witte/von Wackerbarth weist. Leider gibt das Mecklenburgische
Urkundenbuch den Wortlaut der Urkunde nicht wieder, sondern nennt nur
die Zeugen.
Ein
besonders enges Verhältnis zwischen den Familien Albus/Witte und
von Ritzerau belegen die mehrfachen Nennungen von Otto (III) von
Kogel und Walrav (III) von Ritzerau unmittelbar nacheinander .
Sie drängen ein Verwandtschaftsverhältnis geradezu auf.
Vermutlich war Odilia ihre Nichte. Die Verwandtschaft wird dann über
Walrav II(I) von Ritzerau Ehefrau Adelheid herrühren, die dann
Schwester von Odila gewesen sein könnte. Bertha wäre so am
ehesten eine Tante Walravs (III) und gehört damit in die
Generation von Hartwig (I) von Ritzerau.
Ob
Bertha mit jener Bertha gleichgesetzt werden kann, die nach dem
Ratzeburger Zehntenlehnsregister von 1230 über Zehntbesitz von
jeweils einer Hufe in Prieschendorf und Veelböken verfügte
,
lässt sich nicht sagen, ist aber eher unwahrscheinlich. Jegorov
hat sie wohl zu Unrecht dem Geschlecht von Parkentin zuweisen wollen,
das in der Nähe von Prieschendorf und Veelböken über
Zehntenbesitz verfügte. Vermutlich war die Zehnteninhaberin
Bertha die Witwe eines Lokators ,
aber sicherlich keine Angehörige eines der bedeutenden
Adelsgeschlechter der Kolonisationszeit...
(?) Bertold (I)
(III
– 8); Domherr, Subdiakon, structuarius des Klosters in
Ratzeburg, urk. 1230/1246 - Als sich Bischof Gottschalk und das
Domkapitel am 09.08.1230 mit der Stadt Lübeck über die
gemeinsame Grenze ihrer Gebiete vergleichen, ist der Subdiakon
Bertoldus
unter
den Zeugen .
Der gleichfalls genannte Diakon Conradus
könnte zur Familie Wackerbarth gehören. Am 08.09.1231 sind
der Subdiakon „Bertolfus“
und der Diakon Conradus
erneut unter den Zeugen, als Bischof Gottschalk und sein Domkapitel
bezeugen, dass sie für die im Zuge der Anlegung der neuen Mühle
zu Lübeck veranlasste Staaung der Wakenitz, eine Entschädigung
für den ihnen dadurch enstandenen Schaden erhalten haben .
Der Priester Bertold ist dann am 26.12.1237 als Zeuge zugegen –
mit Raueneo
de Razesburg
und Otto
de Cowale
– als Bischof Ludolf das Nonnenkloster Rehna bestätigt .
Insbesondere seine Nennung zusammen mit Walrav (III) von Ritzerow und
Otto (III) von Kogel legt es nahe, auch den Kleriker Bertold in
seinem engen familiären Zusammenhang mit der Familie von
Ritzerau zu sehen. Dann erhielt „dominus
Bertoldus Raceburgensis ecclesie, canonicus“
1246 von Bischof Ludolf von Ratzeburg den Zehnten von vier Hufen in
Camin übertragen, die der Ritter Bernhard (?von MOLZAHN)
widerrechtlich zu verkaufen trachtete. Wohl, weil es wegen der weiten
Entfernung zu umständlich war, den Zehnten dort einzusammeln,
vertauschte Bertoldus ihn gegen vier Hufen in Multsan, die ebenfalls
dem Ritter Bernhard gehörten .
Der Name Bertold, der durchaus in der Zeit geläufig und weiter
verbreitet ist, lässt indes im Zusammenhang mit Molzahn
aufhorchen. Er ist nicht nur einer der Leitnamen der Familie von
Ritzerau. Molzahn erscheint zudem noch vor 1300 als Besitz dieser
Familie. Ich halte es daher für möglich, dass der Domherr
und structuarius
Bertoldus
der Familie von Ritzerau angehört hat. Er wäre dann am
ehesten in die Generation vor dem ab 1248 bezeugten Bertold (II) von
Ritzerau anzusetzen.
?Eylo (Eyler I)
(III
– 9); Das Ratzeburger Zehntenlehensregister nennt Eylo 1230 mit
dem Besitz von 2 Hufen in Sirksfelde .
Auch sein Name lässt aufhorchen, kehrt er doch in der Familie
von Ritzerau bei der Linie von Duvensee mit Eyler (II) und Eyler
(III) wieder. Dies wird kein Zufall sein, zumal Sirksfelde
ritzerauischer Besitz war. Entweder hat bereits Eylo zur Familie von
Ritzerau gehört oder aber sein Rufname ist über ihn in die
Familie von Ritzerau gelangt.
Die (ältere) ritzerauische Linie von DUVENSEE
Dass
die von DUVENSEE und die von RITZERAU eines Stammes waren, ist durch
die Urkunden vom 24.02.1306 und 20.09.1306
eine unwiderlegbare Tatsache (siehe S.). Ungeklärt ist indes die
Frage, wann die Trennung der beiden Linien erfolgt ist. Allgemein
wird angenommen, dass der 1240 gestorbene Walrav (I) von Ritzerau
mehrere Söhne hatte, von denen der eine, uns namentlich nicht
bekannte, Stammvater der (älteren) Linie von DUVENSEE geworden
ist und sein jüngerer Bruder Bertold (II) Stammvater der
(jüngeren) Linie von RITZERAU. Diese Annahme hat jüngst
Johannes von Wackerbarth gnt. von Bomsdorff kritisch hinterfragt .
Er macht auf den Inhaber von zwei Gründungshufen des Dorfes
Gülzow (heute Möllner Gemarkung), Albertus, aufmerksam, den
Biereye nicht einzuordnen vermochte und ihn versuchsweise mit einem
Angehörigen der Familie von ZAPEL/von BRAHLSDORF sah. Es gibt
indes gute Gründe, in dem Gülzower Zehnteninhaber Albertus
einen Angehörigen der Familie von Ritzerau zu sehen, denn im
Jahre 1262 bestätigten Konrad Wackerbarth, vmtl. der Neffen
Alberns zusammen mit Bertold (II) von Ritzerau, in dem man in diesem
Zusammenhang vielleicht als Sohn von Albern von Ritzerau ansprechen
kann, den Besitz der Stadt Mölln an Gülze .
Stemma: von DUVENSEE
Ich
halte die Ansicht von Wackerbarths für durchaus erwägenswert.
Meines Erachtens wird sie auch durch die Urkunde vom 24.02.1306
gestützt. Dort wird bei jedem Angehörigen der auf Walrav
(III) zurückreichenden Familie von Duvensee der Grad der
Verwandtschaft angegeben. Für den ebenfalls genannten Bertold
(II) fehlt ein solcher Hinweis. Der Grad der Verwandtschaft wird also
nicht derart gewesen sein, dass Bertold (II) ein Sohn Walravs (III)
gewesen ist. Vielleicht war er dessen Neffe. Dann wäre er als
möglicher Sohn von Albern von Ritzerau Großonkel der
duvenseeischen Brüder Heinrich, Detlev und Walrav gewesen. Ich
möchte deshalb annehmen, dass die Trennung des ritzerauischen
Geschlechts in die beiden Linien von DUVENSEE und von RITZERAU
bereits in der Generation der Söhne Hartwigs (I) erfolgt ist,
wobei der Name von DUVENSEE zuerst bei den Söhnen zweiter Ehe
von Walrav (IV) auftaucht.
Die
vierte Generation:
N. von RITZERAU
(IV
– 10); vmtl. Sohn von Walrav (III); urkundlich nicht belegt.
Sein Rufname war vielleicht „Hartwig“. Dies entspräche
der Namenfolge der Ritzerau. Er ist als Stammvater der duvenseeischen
Linie des Geschlechts zu erschließen, da die Art der Nennung
von Bertold (II) in der Urkunde vom 24.02.1306
es ausschließt, dass dieser der Vater der duvenseeischen Brüder
Heinrich (I), Detlev (II) und Walrav (VI) gewesen ist. Dass er ein
Sohn Walravs (III) gewesen ist, wird dadurch wahrscheinlich, dass von
diesem (namentlich nicht genannte) Söhne gesichert sind .
Der Rufname seines Sohnes Detlev lässt daran denken, dass er mit
einer Angehörigen der Geschlechts der (?)von
PARKENTIN
verheiratet gewesen ist, wo diesem Rufnamen Leitnamenfunktion
zukommt.
Kinder:
Walrav
(IV) > V-14
Detlev
(I) > V-15
Hartwig
(III) > V-16
(?) N von RITZERAU
(IV
– 11); Das Auftreten des ritzerauischen Leitnamens Walrav bei
den von Krummesse - 1299 ist Walraven
de Crumesse
genannt
- lässt am ehesten daran denken, dass eine ritzerauische Tochter
in das Geschlecht der von
KRUMMESSE
eingeheiratet und den Namen aus ihrer Familie mitgebracht hat. Die
Annahme, Bertold (II) von Ritzerau hätte eine Krummesse
geheiratet und seine Söhne hätten sich dann - neben der
alten Familie von Tralau/Krummesse - ebenfalls nach diesem Ort
genannt ,
erscheint nun doch etwas zu abenteuerlich. Beweise dafür lassen
sich jedenfalls nicht erbringen. An dem Vorhandensein sehr enger
verwandtschaftlicher Verbindungen zwischen beiden Familien dagegen
scheint mir kein Zweifel.
Die
fünfte Generation:
Walrav
(IV) von RITZERAU +
nach 19.03.1289
(V
– 14); Ritter, Burgmann in Ratzeburg,
herzoglich-lauenburgischer Vasall; urkundet zwischen 1267 und 1289
als Walrauen(us),
Walrabeno, Walravenus, Walrawen;
er ist begütert u. a. in Lankow, Duvensee, Woltersdorf und
Techin - Erstmals ist Walrav (IV) am 02.05.1267 genannt, als
Bischof Johann III. Tralau von Lübeck (1260-1276) die von dem
Lübecker Bürger Hilmar gestiftete Präbende im Dorf
Görtz im Amt Oldenburg i. H. und in dem Dorfe Gerstenkamp
bestätigte .
Am 08.07.1274 ist er Zeuge, als die Herzöge Albrecht II. und
Johann II. die Wehre in und am Ratzeburger See an den Lübecker
Bürger Bertram Mornewech - dem Stifter des
Heiligen-Geist-Hospitals zu Lübeck - verkaufen .
Am 29.03.1278 ist Wolrabeno dabei, als Herzog Johann I. seiner
Gemahlin Ingeborg ihr Leibgedinge verschreibt .
Zusammen mit seinem Bruder Detlev (I) (et frater eius) ist er (?)
Zeuge, als die beiden askanischen Herzöge am 18.10.1278 dem
Johanniskloster zu Lübeck die Dörfer Dechow und Utecht für
800 Mk. Verkaufen .
Mit Hartwig (IV) von Ritzerau ist er am 02.11.1280 - zusammen mit
Volkmar (III) von Grönau, David (I) Karlow, Johann (I) von
Kulpin, Detlev (II) von Parkentin und Johann (I) von Krummesse -
unter den Burgmännern in Ratzeburg genannt, als der Herzog den
gerichtlichen Zweikampf im Ratzeburgischen aufhob und dem Adel
umfangreiche Bedeprivilegien erteilte .
Wegen ihrer Schulden forderte die Landesherrschaft 1280 eine nur in
besonderen Notsituationen zu erhebende Steuer, die sogenannte große
Bede oder Außerordentliche Bede. Dieser Forderung versagte sich
der Adel nicht, verlangte aber seinerseits Gegenleistungen seitens
der Landesherrschaft, die sich neben der Aufhebung des gerichtlichen
Zweikampfes, an dessen Stelle eine Eidesreinigung treten sollte,
verpflichtete, von den Gütern ihrer Vasallen nur noch bewilligte
Beden zu erheben. Unter diesen freien Gütern sind dabei wohl
jene adeligen Grundherrschaften zu verstehen, die beim Landesausbau
von Abgaben befreit worden waren .
Damit wurde zwar nicht das landesherrliche Bestuerungsrecht in Frage
gestellt, wohl aber das Recht des Adels, Steuern zu bewilligen,
bestätigt. Eine solche Bewilligung einer Großen Bede
erfolgte erneut 1288 .
Die Ritzerau stehen hier auf der Seite des durch diese Urkunde
privilegierten Adels, dem Steuerfreiheit gewährt wird und der so
an Einfluss gewinnt.
Anfang 1282 ist Walraven
de Ritzerowe
Mitlober, als Herzog Johann I. dem Rat zu Lübeck über 750
Mk lüb. Pf. quittiert, die er als Vogt der Stadt Lübeck im
Voraus erhalten hat. Walrav verpflichtet sich hier für seinen
Herzog zum Einlager gegen Lübeck .
Am 25.03.1284 tritt er - wieder mit Hartwig (IV) von Ritzerau -
erneut als Mitlober bei seinen Lehnsherren Johann I. und Albrecht II.
auf, als diese bekennen, dass sie als Schutzvögte der Stadt
Lübeck von dieser die ihnen gebührenden Kaiser- und
Reichsgefälle für zwei Jahre im Voraus empfangen haben.
Ein letztes Mal (?) erscheint Walrauenus
zusammen
mit seinem Verwandten Hartwig (IV) am 19.03.1289 als Zeuge, als
Herzog Albrecht III. dem Domkapitel zu Ratzeburg u.a. das höhere
Gericht in Römnitz bestätigt .
Walrav (IV) besaß u.a. Lankow, das seine Erben 1312 verkaufen
.
Über
seine familiären Verhältnisse wissen wir, dass seine
namentlich nicht bekannte - wohl zweite - Frau, in der von Weltzien
eine Erbtochter „von Duvensee“ vermutet ,
die aber eher der Familie von
LASSAN
oder der Familie von
ZÜLE
angehört haben dürfte
- am 08.09.1307 noch am Leben war
und dass er der Vater der Brüder Hinricus/Heynekinus,
Thetlivus und Wolrauenus de
Duvense
gewesen
ist, sowie eines 1306 bereits verstorbenen Hartuicus
.
Als weiterer Sohn - wohl aus einer ersten Ehe - lässt sich ein
1306 ebenfalls verstorbener Eyler
der Ritzerowe
erschließen, dessen Sohn Gerlach als Brudersohn (fratruelis)
der Gebrüder von Duvensee bezeichnet wird .
Kinder:
(vmtl.)
1.
Ehe:
Eyler
(II) > VI-21
Hartwig
(V) > VI-22
2.
Ehe:
Heinrich
(I) > VI-23
Detlev
(II) > VI-25
Walrav
(VI) > VI-24
?Tochter
N. > VI-26
Detlev (I) von RITZERAU
(V
– 15); urkundet als Thetlews.
Er ist nur einmal, am 18.10.1278, zusammen mit seinem Bruder Walrav
(IV) als Zeuge
genannt. Auch wenn in der Urkunde der Familienname nicht ausdrücklich
genannt ist - es steht nur Walrauen
et frater eius Thetlews
-, kann es sich hier nur um einen Angehörigen der Familie von
Ritzerau handeln, da nur bei ihr um diese Zeit der Vorname Walrav
gesichert ist. Der Name Detlev ist bis dahin in der Familie von
Ritzerau fremd. Gebräuchlich dagegen ist er in den Familien von
Parkentin und von Wackerbarth. Dort wird man vielleicht Detlevs
Mutter vermuten dürfen, die den Namen in das ritzerauische
Geschlecht mitgebracht hat.
Hartwig
(III) von RITZERAU
(+vor 20.09.1306)
(V
– 16); Domherr zu Ratzeburg, Onkel (patruus) der Brüder
Hinricus,
Theltlivus
und Wolravenus
de Duvense
.
Er urkundet zwischen 1291 und 1301 als Hartwicus.
- Am 25.05.1291 war er Zeuge, als sich Bischof Konrad von Ratzeburg
über die Aufstauung der Wakenitz durch die Stadt Lübeck
beklagte und sich seine Zustimmung mit 200 Mk. bezahlen ließ.
Steht beim Verkauf
eindeutig der Ritter Hartwig (IV) in der Reihe der Mitlober, so ist
hier Hartwicus
de Ritzerowe
eindeutig in der Reihe der concanonici
eingereiht. .
Vermutlich war er es und nicht der gleichzeitige Ritter Hartwig (IV),
der dann am 24.04.1292 bei der Schlichtung des Streits zwischen dem
Domkapitel zu Ratzeburg und der Stadt Lübeck durch die Bischöfe
Hermann von Ratzeburg (1291-1309) und Burchard von Lübeck
(1276-1315) für das Ratzeburger Domkapitel zugegen war .
Seine geistliche Stellung spricht jedenfalls für diese Annahme.
1301
ist der Domherr Hartwig bei der Bestimmung des den Domherren zu
reichenden Brotes und Bieres durch Propst Heinrich als derjenige
genannt, der eine Stiftung zu seiner Memorie aus Poggensee gemacht
hatte :
“....
decem et octo talenta in censu Pokense, que dominus Hartwicus frater
noster in suo dedit servicio, quod tertia feria pentecostes consuevit
fieri, nichilominus perdurante ....“. Da
die Urkunde keinen Monatstag für sein servitium angibt, ist
nicht sicher, ob er zur Zeit, als das Statut gegeben ward, noch
lebte. Sicher war er am 24.02.1306 nicht mehr am Leben, denn nun
heißt es von Hartuicus,
der der Domkirche zu Ratzeburg 16 punt siliginis vermacht hatte: bone
memorie canonicus
.
Noch einmal wird Hartuicus
sacerdotis, quondam concanonici nostri de Ritzerowe
urkundlich erwähnt, als am 05.12.1336 das Domkapitel für
empfangene Memoriengelder, welche es zur Einlösung seines Dorfes
Oldendorf (Ollndorf) bei Schönberg i. Meckl. verwandt hat,
Hebungen aus der Mühle bei Lockwisch, aus Wahlsdorf und aus
Thandorf bestimmt.
Die
sechste Generation:
Eyler (II) von RITZERAU
(+vor 20.09.1306)
(VI
– 21); Knappe, erscheint selbst nicht urkundend (Eylerus) - Die
Tatsache, dass sein Sohn Gerlach fratruelis der Brüder
Heynekinus,
Thetlivus
und Wolravenus
de Duuensee
war ,
erweist ihn - auch wenn er unter dem Namen von Ritzerau erscheint -
als einen, offenbar früh verstorbenen älteren Bruder der
Duvensee aus der ersten Ehe Walravs ((IV). In diesem Zusammenhang ist
es vielleicht von Bedeutung, dass bereits 1230 in Sirksfelde, das
später als Besitz der Ritzerau erscheint, ein Eylo den Zehnten
von zwei Hufen besaß .
Eyler scheint enge familiäre Verbindungen zur Familie von
Gotmolt besessen zu haben.
Stemma: Mögliche Verwandtschaft von RITZERAU/von GOTMOLT
Darauf
deutet nicht nur der Name seines Sohnes Gerlach, der auch bei den
Gotmolt vorkommt ,
sondern auch das Wappen der Gotmolt, das dem der Duvensee zumindest
ähnelt .
Vielleicht hatte er also eine von
GOTMOLT
zur Frau?
Kinder:
(u. a., vmtl.)
Gerlach >
VII-32
?Tochter
N > VII-33
Hartwig
(V) von RITZERAU (+
vor 24.02.1306)
(VI
– 22); Hartwicus war war ein früh verstorbener Bruder
(fratris nostri) der Brüder Heynekinus,
Thetlivus
et
Wolrauenus de Duuense
aus der ersten Ehe Walravs (IV). Er hatte Besitz in Techin, woraus er
der Domkirche zu Ratzeburg 2 Mk jährlicher Hebungen überlassen
hatte .
Jöns
erwägt, ob nicht auch Bernardus de TECHIN
der Familie von Duvensee zuzuordnen ist. Dies scheint mir schon wegen
des Rufnamens Bernhard wenig wahrscheinlich, da dieser weder bei den
Ritzerau noch bei den Duvensee vorkommt. Da Bernhard von Techin sich
ganz offensichtlich nach seinem Wohnsitz nannte – eine
Burganlage in Techin („Bookholtbarg“) ist nicht
unwahrscheinlich
– wird es sich bei dem Besitz Hartwigs (V) in Techin eher um
Streubesitz gehandelt haben, vielleicht aus dem Erbe seiner Mutter?
Heynekinus
(Heinrich I) von DUVENSEE
(+nach
25.07.1335)
(VI
– 23); Ritter, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflicher-ratzeburgischer Vasall, nennt sich stets von
Duvensee; Sohn Walravs (IV) ;
urkundet zwischen 1306 und 1335 als Heynekinus,
Heineco, Henricus, Hinricus de Duuenze
- Heynekinus
de Duvense
tritt in den Urkunden - zunächst als Knappe, ab 1312 als Ritter
- zumeist mit seinen Brüdern Detlev (Thetlivus)
und Walrav (Wolravenus)
auf, so erstmals in der für die Genealogie der Familie so
wichtigen Urkunde vom 24.02.1306, in der die Gebrüder von
Duvensee bekennen, dass ihre Vorfahren der Domkirche zu Ratzeburg
Hebungen aus Molzahn, Techin, Poggensee, Woltersdorf und Klein Lankow
zu Memorien überlassen haben .
Ausdrücklich genannt sind Walrav (IV) („patris nostri“),
Hartwig (V) („fratris nostri“), der Domherr Hartwig (III)
(patruus noster), Walrav (III) („proaui nostri“) und der
Ritter Bertold (II) von Ritzerau.
„Omnibus
ad quos presens scriptum pervenerit, Hinrichus,
Thetlivus et Walrauenus fratres dicti de Duuense
salutem in omnium salvatore. Negotiationes humane actiones oblivio,
dissensionum susicatrix nepharia, citius aboleret, nisi scriptuarum
testimonii subventione salutifera munirentur. Igitur tenore
presencium fatemur et fideliter protestamur, quod nos in presencia
illustris principis Alberti ducis Saxoniae recognovimus constanter et
fassi sumus viva voce, bona quodam nostris in bonis constituta esse
libera ecclesie Razeburgensis eo donacionis tytulo, quo ipsa nostri
progenitores pro suarum remedio animarum perpetuo possidenda
contulerunt eidem. Que bona propriis vocabulis duximus exprimenda:
in
Thechin duas marcas in anniversario Hartuici
fratris nostri
in
Pockense XVI punt siliginis, que contalit ecclesie Razeburgensi
Hartuicus
bone memorie canonicus
ibidem, patruus noster, que videlicet XVI punt siliginis redimere
possumus, quamdocunque nobis placuerit, pro marcis nonaginta,
ecclesie Razeburgensis nobis in hoc pleniter consenciente.
Item
coram dicto principe assercionibus recognavimus, nos deinceps nolle
ecclesia, Razeburgensm in omnibus suis bonis per nos aut per alios
molestare aut eidemaliquibus gravaminibus obviare. In cuius rei
testimonium presens scriptum sigillorum nostrurum corroboratione
duximus muniendum. Testes sunt: Thetleuus de Parkentyn, Henricus de
Parkentyn, Volc(marus) de Gronowe, Henricus et Johannes fratres de
Crummesse, milites ….“
Die
Brüder von Duvensee sind erneut - zusammen mit ihren Neffen
Gerlach von Duvensee, Sohn des verstorbenen Knappen Eyler von
Ritzerau („Heynekino,
Walraueno et Dethleuo fratris dicti de Duuense et cum fratruele
ipsium, Gerlaco, filio videlicet quondam Eyleri famuli dicti de
Ritzerowe“),
als Besitzer von 6 Hufen in Schlagsdorf (sex
mansis, quos possident in territorio ville Slawekesdorp cum cotariis)
genannt, die sie mit dem Domkapitel zu Ratzeburg gegen dessen Besitz
in Walksfelde (que
possident in villa Walgodesvelde)
tauschen. Die Herzöge Albrecht III. und Erich I. genehmigen
diesen Tausch am 20.09.1306 .
Unter den Zeugen erscheinen außer den in der Urkunde vom
24.02.1306 genannten Rittern auch die Verwandten Otto (I) und Bertold
(IV) von Ritzerau.
Als
das Domkapitel zu Ratzeburg am 08.09.1307 auch das Eigentum der 6 ½
Hufen in Schlagsdorf erwirbt, die zuvor die Brüder Johannes,
Petrus, Marquard und Heynekinus von Lassan - vielleicht eine
Seitenlinie der Karlow - besessen haben, sind auch die Vasallen des
Bischofs von Ratzeburg, die Brüder Hinrich (I), Detlev (II) und
Walrav (VI) von Duvensee mit ihrer Mutter und ihrem Vetter Gerlach
genannt, die als nächste Verwandte der von Lassan den Rechtsakt
bezeugen .
Möglich, dass die Mutter der duvenseeischen Brüder eine
geborene von Lassan war und so der Name Heynekinus
(Heinrich) in die Familie gekommen ist. Dass die Mutter der Brüder
in der Urkunde genannt ist, lässt jedenfalls aufhorchen. Zudem
hat es den Anschein, als sei 1306/1307 ein ursprünglich
zusammengehörender Besitz verkauft worden, der erst im Wege
eines Erbganges geteilt worden ist. 1312 verkaufen der Ritter
Hinricus
de Duvense
und seine Brüder, die Knappen Detlius
und Walrauenus
sowie deren Vetter Gherlachus
dem Domkapitel ihr von Walrav (IV) ererbtes Dorf Klein Lankow. Herzog
Erich I. und Herzogin Margarethe verkaufen dem Domkapitel am
24.06.1312 dazu alle ihre Rechte an dem Dorf mit Ausnahme des Burg-
und Brückenwerks .
Die
Brüder von Duvensee sind, zusammen mit Bertold IV) von Ritzerau,
in der Urkunde vom 22.10.1318 als Zeugen genannt, in der Herzog Erich
I dem Kloster Scharnebeck aus Dankbarkeit für dessen reichlichen
Beitrag zu seinem Lösegeld gestattet, die Güter
fortziehender Klosterbauern aus Kirchwerder und Gamme einzuziehen und
den Zins aus diesen Orten nach Belieben wegzuführen .
Dieselben Personen, sind am 21.12.1321 Zeugen, als die Brüder
Mugveld den Brüdern Witte die Hälfte ihres Dorfes Albsfelde
verkaufen .
Anfang 1324 stellen die Ritter Hinricus,
Dethleus et Walterus (!) dicti de Duuense
einen Revers aus, dass Herzog Erich I. ihnen die höhere
Gerichtsbarkeit über Hals und Hand, den Schweineschnitt, die
Bede, den Dienst eines freien Mannes in Lankow und alle seine Rechte
in diesem Dorf verpfändet hat .
Ein letztes Mal erscheinen die Brüder von Duvensee dann
gemeinsam am 25.07.1335 im Verzeichnis der Vasallen des Stifts
Ratzeburg :
„Item
Henricus, Walrauenus et Dethleuus fratres de Duuense, milites, de
dimidia decima omnium bonorum suorum“.
Zusammen
mit seinem Bruder Detlev (II) und den Brüdern Otto (I) und
Bertold (IV) von Ritzerau ist Heynekinus
am 25.11.1306 beim Bündnis genannt, das die Stadt Lübeck
mit den Herzögen von Sachsen-Lauenburg gegen die Grafen von
Holstein wegen der Zerstörung des Turms in Travemünde
schließt .
Am 13.05.1321 sind beide zugegen - zusammen mit Bertold (IV) von
Ritzerau, als Herzog Erich I. dem Heilig-Geist-Hospital zu Lübeck
den vollen Besitz des Hofes zu Falkenhusen und dem Johanniskloster
den Besitz der Dörfer Beidendorf, Blankensee, Schattin, Utecht
und Wulfsdorf bestätigt .
Mit
seinem Bruder Walrav (VI) verkauft Hinrich (I) 1322 dem Möllner
Bürger Johannes Colberg die halbe Mühle in +Lütau .
Alleine
erscheint Heineco
de Duuenze
1307 in den Aufzeichnungen über an den Herzog von
Sachsen-Lauenburg geleisteten Zahlungen mit 100 Mk .
Mehrfach ist er als Zeuge bei Rechtsgeschäften seines
Lehnsherrn, Herzog Erich I zugegen:
schließlich
am 20.12.1323, als der Herzog gegen Zahlung von 200 Mk. den Vertrag
des Jahres 1295 genehmigt, in dem sein Oheim und seine Brüder
dem Domkapitel zu Ratzeburg u.a. Eigentums- und Hoheitsrechte über
die Kapitelsgüter im Lande Ratzeburg verkauft hatten
Am
22.05.1324 ist er Zeuge, als Herzogin Elisabeth und ihr Sohn, Herzog
Albrecht IV. den Verkauf einer Rente aus Theutonicali
Zyrickesuelde
durch Gerhard Ghodowe bestätigen .
Nach dem 25.07.1335 ist Heynekinus dann gestorben, denn ob er noch
mit dem am 06.12.1343 genannten Heyne
van deme Duvensse
gleichzusetzen ist, der sich samt anderen Adligen unter den Schutz
und Frieden der Herzöge von Mecklenburg begab ,
darf bezweifelt werden, da er hinter hern
Walrauen van deme Duvense
genannt ist und man ihn, wenn er noch mit dem seit 1306 bezeugten
identisch wäre, als den älteren an der ersten Stelle
genannt erwarten müsste.
Kinder (vmtl.):
Heyne
(Heinrich II) > VII-34
Thetleuus
(Detlev II) von DUVENSEE (+nach
29.09.1344)
(VI
– 24); Ritter, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall, Sohn Walravs (IV) ,
nennt sich stets von Duvensee, urkundet zwischen 1306 und 1344 als
Thetlivus,
Thetleuus, Dethleuus, Detlius, Detleff
- Zumeist tritt er in den Urkunden - zunächst als Knappe, ab
1315 als Ritter - gemeinsam mit seinen Brüdern Heinrich (I) und
Walrav (VI) auf, so am 24.02.1306, 20.09.1306, 25.11.1306,
08.09.1307, 24.06.1312, 22.10.1318, 21.12.1321, 1324, 25.07.1335.
Zusammen mit seinem Bruder Hinrich (I) (Heynekinus) ist er am
25.11.1306 und am 13.05.1321 genannt. Mit seinem Bruder Walrav (VI)
ist her
Detleue van deme Duvense
am 06.12.1334 zugegen, als sich Herzog Albrecht IV. mit seinem Onkel
Erich I. wegen seiner Ansprüche auf den Zoll zu Lauenburg, auf
das Land Darzing, auf Redefin, Wehningen und das Land Hadeln und
Wursten vergleicht .
Dass die Familie auch Beziehungen ins Land Hadeln hatte, das Teil
des askalnischen Herrschaft war, belegt eine Urkunde vom 08.09.1335,
in der Detlev (II), sein Bruder Walrav (VI) und ihr „Vetter“
Bertold (IV) von Ritzerau als Zeugen auftreten, als Herzog Albrecht
IV. beurkundet, dass das zwischen der Witwe des Ritters Gerhard von
Bederkesa einerseits und den Rittern Philipp Monech und Johann von
Elm andererseits dahin getroffene Übereinkommen, wonach der
ersteren die lebenslängliche Nutznießung der Güter in
Steinau zugebilligt wird, die vordem die Ritter Gerhard und Johann
Lowe inngehabt haben .
Wenn hier die von Duvensee und Bertold (III) von Ritzerau als einzige
adelige Zeugen auftreten, dann kann dies nur beseuten, dass sie
verwandtschaftliche Beziehungen ins Land Hadeln gehabt haben müssen.
Am ehesten war die Witwe des Gerhard von Bederkesa dann eine
Angehörige der Familie von Duvensee. Am 21.06.1336 ist Detlev
(II) Zeuge, als Herzog Erich I. Schmilau mit dem Moor, das er zuvor
seiner Gemahlin Elisabeth als Leibgedinge verschrieben hatte, an
Bischof Volrad von Ratzeburg verkauft
und am 14.08.1336, als Herzog Albrecht IV. der Vikarie in der
Heilig-Geist-Kirche in Mölln eine Rente von den Einkünften
aus der Oberschleuse an der Stecknitz verkauft .
Am 21.12.1326 bezeugt Detlev (II) - zusammen mit Bertold (IV) und
Dietrich (II) von Ritzerau, die Schenkung des Patronats der Kirche zu
Mustin an das Ratzeburger Domkapitel durch Herzog Erich I. .
Detleuus
de Duvenze
ist dann - zusammen mit seinem Bruder Walrauenus
und den Verwandten Bertoldus,
Hartwicus
und Thydericus
de Ritserowe
- am 20.09.1336 dabei, als die Patronatsrechte an der Kirche zu
Mustin bestätigt werden .
Als Bischof Volrad von Ratzeburg am 12.03.1337 die Stiftung einer
Vikarie im Heiligen-Geist-Hause zu Mölln bestätigt,
erscheinen als erste in der Zeugenreihe „honestis et strennuis
militibus Walraven et detlevo fratribus de Duvense“ .
Am 29.08.1344 bestätigt Bischof Volrad die von „Walrauen
et Dethleuus fratres dicti de Duvensee, milites“
mit Einkünften als Klein Klinkrade und Tramm bewidmete Vikarie
zu Nusse .
1321
bekräftigt er zusammen mit Bertold (IV) von Ritzerau den Verkauf
des Zehnten vom Felde Stenvelth an die Stadt Mölln durch David
(I) Wackerbarth .
Mit seinem Vetter Bertoldus
de Ritserowe
erscheint Dithleus
de Duvenze, miles
Anfang 1315 als Zeuge bei Herzog Johann I., als dieser für 100
Mk sein Dorf Panten an Bischof Marquard von Ratzeburg verkauft ,
sowie am 21.12.1319, als Herzog Erich I. den Verkauf von Zehnten vom
Hof Falkenhusen durch den Bischof und das Domkapitel an das
Heilig-Geist-Hospital zu Lübeck bestätigt
und am 10.04.1323, als der Herzog mit dem Kloster Reinfeld eine halbe
Hufe in Neuengamme gegen eine ganze in Kirchwerder tauscht .
Ein letztes Mal ist her
Detleff van deme Duvenze riddere
mit Bertold (IV) von Ritzerau am 09.03.1337 in einer Urkunde genannt,
in der Herzog Erich I. in einem Streit zwischen Gerd von Oedeme auf
der einen und den Bürgern von Lüneburg auf der anderen
Seite urteilt. In diesem Streit ging es um das Leibgedinge von Gerd
von Ödemes Mutter. In seinem Urteilsspruch sprach der Herzog
Detlev (II) von Duvensee und Bertold (IV) von Ritzerau „en
recht tho“
.
Dies ist wohl nur vor dem Hintergrund verwandtschaftlichen
Beziehungen der beiden zur Familie von Oedeme zu verstehen, etwa
dergestalt, dass Gerd von Oedemes Mutter vielleicht eine von Duvensee
gewesen ist.
Über
die familiären Verhältnisse Detlevs (II) wissen wir fast
nichts. 1343 hilft Detlev (II) einen Streit zwischen den von
Wackerbarth auf Sterley und der Stadt Lübeck beizulegen .
Wohl deshalb vermutet von Weltzien ,
dass Detlev mit einer Angehörigen des Geschlechts von
WACKERBARTH
(?Tochter von David I) verheiratet war. Das ist möglich, doch
gibt es dafür keinerlei Belege.
Kinder:
Walrav
(VII) > VII-34
Walrav
(VI) von DUVENSEE
(+nach
01.11.1354)
(VI
– 25); Ritter, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall, Sohn Walravs (IV) (55),
urkundet zwischen 1306 und 1354 als Wolravenus,
Walrauen(us), Walrauen, Walraven de/van deme Duuenze
- Walrav (VI) tritt zumeist - zunächst als Knappe, ab 1315
als Ritter - gemeinsam mit seinen Brüdern Hinrich (I) und Detlev
(II) - 24.02.1306, 20.09.1306, 08.09.1307, 24.12.1312, 22.10.1318,
21.12.1321, 1324, 25.07.1335 - bzw. mit seinem Bruder Detlev (II) -
06.12.1334, 21.06.1336, 14.08.1336, 12.03.1337, 29.09.1344 - oder
seinem Bruder Hinrich (I) -1322 - auf. Walricus
(22.10.1318)
bzw. Walterus
(1324) sind dabei zweifellos fehlerhafte Schreibweisen. Masch hat
daraufhin vermutet, dass Walrav (VI) vielleicht zeitweilig das Gut
Ritzerau besessen hat und sich nach diesem Besitz nannte, um sich von
anderen Mitgliedern seiner Familie, die denselben Vornamen hatten, zu
unterscheiden.
Diese Deutung erscheint höchst bedenklich, da die Urkunden für
die Zeit keinen weiteren Walrav aufweisen. Die Nennung als Walrauen
de Ritserowe
bzw. de
Duuenze
scheint mir eher ein weiterer zwingender Hinweis darauf zu sein, dass
die Duvensee und Ritzerau eines Stammes sind. Der Familienname war
noch Variationen unterworfen. Entscheidend war der Wohnsitz. Wir
sehen dies ja deutlich bei Walravs (VI) früh verstorbenen Bruder
Eyler (II) von Ritzerau, dessen Sohn Gerlach sich von Duvensee
nannte.
Wappen Walravs (IV) von DUVENSEE (1323)
Am
08.09.1335 ist Walrav (VI) zusammen mit seinem Bruder Detlev (II) und
Bertold (III) von Ritzerau Zeuge, als der Witwe des Ritters Gerhard
von Bederkesa die lebenslängliche Nutznießung der Güter
in Steinau zugebilligt wird, die zuvor die Ritter Gerhard und Johann
Lowe innegehabt hatten .
Am 06.12.1343 gehört Walrav (VI) - mit Heyne
(II) van deme Duuense,
Otto (II) und Hartwig (V) von Ritzerau und anderen - zu den Adligen
im Herrschaftsbereich der Bergedorf - Möllner Linie der
askanischen Herzöge, die sich mit den Herzögen Albrecht I.
und Johann I. (IV.) von Mecklenburg verbünden .
Dieses Büdnis sah nicht allein Kriegsdienste gegen den Herzog
von Sachsen-Lauenburg-Ratzeburg vor, sondern erwähnt auch einen
massiven Konflikt zwischen den Herren von Krummesse und den Schack.
Wir sehen hier die Herren von Duvensee und Ritzerau als
selbstbewusste Vertreter ihrer Interessen, die die Schwäche
ihrer Lehnsherren geschickt zu nutzen wussten und nicht zögerten,
fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Eigeninteressen zu
fördern. Am 11.01.1347 urkundeten „Walrauen
van dem Duvensee, ridder unde Walrauen, en knape, dessulven ridders
sone“,
dass die Fehde zwischen ihnen und der Stadt Lübeck gütlich
beigelegt sei .
Diese Fehde stand wohl, wie die so vieler anderer Adelsgeschlechter
in dieser Zeit (von Parkentin, von Krummesse, von Tralau, von
Wackerbart) in dem großen Kontext der Auseinandersetzungen der
Hummersbüttel mit den Grafen von Holstein, in die u. a. auch die
Stadt Lübeck hineingezogen worden war. Im Verlauf dieser Fehde
hatten die Lübecker 1346 das Schloss Duvensee zerstört
(„dat
ere gesinde dar mede was, dat unse veste unde hus tome Duuense
ghebrant wart“)
und nach Beendigung der Fehde offenbar eine reichliche
Entschädigungssumme gezahlt, für die die von Brokberg,
Vögte zu Stade und der der Ritter Gebhard Schulte dem Rat zu
Lübeck danken .
Im Zuge dieser Fehde mag auch ein weiterer Sitz des Geschlechts, die
Silkenburg bei Koberg, zerstört worden sein .
1351
ist Walrav Zeuge, als seine ritzerauischen Vettern Dorf und Hof
Mechow verkaufen .
Am 31.03.1353 ist er mit Hartwig (VI) dem olden von Ritzerau dabei,
als Herzog Johann III. dem Landfrieden der Stadt Lübeck mit den
Herzögen Albrecht I. und Johann I.(IV.) von Mecklenburg und Graf
Otto von Schwerin beitritt .
Zusammen mit seinem Sohn Walrav (VIII) und den ritzerauischen Vettern
tritt er am 24.10.1353 als Schenker der Örtlichkeit Ravensdiek
bei Farchau an Bischof Volrad von Ratzeburg auf .
Letztmalig ist „unse
truwe man Walrauen van deme Duvenzee, riddere“
am 01.11.1354 - zusammen mit Hartwig (VI) von Ritzerau, bei der
Vereinbarung eines zweijährigen Landfriedens der Herzöge
von Mecklenburg und Sachsen-Lauenburg mit den Wendischen Städten
als Zeuge dabei .
Mit
seinem Wappen siegelte er außer 1323 (siehe oben) 1344 +
S' - RAVENI DVVEN --
, 1347 S'
WALRAVEN D' DVVENZE MILIT'
und 1353 *
S' WALRAVEN DE DVVENZE
.
Von Weltzien
ordnet ihm die Söhne Hinrich, Detlev und Hartwig zu. Sie sind
urkundlich nicht zu belegen und daher zu streichen. Sicher zuzuordnen
ist ihm nur der Sohn
Kinder:
Walrav
(VIII) > VII-35
(?)
N. von DUVENSEE
(VI
– 26);
Gerhard
von BEDERKESA
(+vor 08.09.1335). Dass sie eine duvenseeische Tochter gewesen ist,
erschließt sich aus dem Umstand, dass, als ihr als Witwe am
08.09.1335 die lebenslängliche Nutznießung der Güter
in Steinau (Land Hadeln) zugebilligt werden, die zuvor die Ritter
Gerhard und Johann Lowe innegehabt hatten, Detlev (II) und Walrav
(VI) von Duvensee und Bertold (IV) von Ritzerau als einzige adeligen
Zeugen den Vertrag beurkunden .
Am ehesten war Gerhard von Bederkesas Witwe eine Schwester der Brüder
Detlev (II) und Walrav (IV) von Duvensee.
(?)N.
von DUVENSEE
(VI
– 27); +nach 09.03.1337;
N.
von OEDEME.
Im Streit um ihr Leibgedinge sind am 09.03.1337 Bertold (IV) von
Ritzerau und Detlev (II) von Duvensee Zeugen beim Schiedsspruch
Herzog Erichs I. von Sachsen-Lauenburg. Das Auftreten von Mitgliedern
der Familie von Ritzerau/von Duvensee lässt es wahrscheinlich
erscheinen, dass die Witwe von Oedeme eine Angehörige des
Geschlechts von Ritzerau gewesen ist. Ich möchte sie hier der
Linie von Duvensee zuordnen, da diese Linieenge Beziehungen ins
Niedersächsische gehabt hat.
Kinder:
Gerd von OEDEME
Die sechste Generation:
Gerlach von DUVENSEE
(+nach 21.09.1319)
(VII
– 32); Ritter, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall, Sohn Eylers (I) von Ritzerau
und Neffe (fratruelis) der Brüder Heynekinus,
Thetlevus et Wolravenus de Duuense
,
urkundet zwischen 1300 und 1319, zumeist mit seinen duvenseeischen
Vettern (20.09.1306, 08.09.1307, 24.06.1312) als Gerlacus,
Gherlachus de Duuense
- Am 21.09.1300 ist Gerlach Zeuge, als die Brüder von Gotmolte
die ihnen gehörende Hälfte der Dörfer Beidendorf,
Blankensee und Wulfsdorf an das Johanniskloster zu Lübeck
verkaufen .
Er hatte Besitz in Schlagsdorf und Klein Lankow, den er mit seinen
duvenseeischen Vettern 1306 vertauscht bzw. verkauft .
Letztmalig ist er Zeuge, als am 21.09.1319 das Johanniskloster die
andere Hälfte der 1300 gekauften Dörfer erwirbt .
An dieser Urkunde befindet sich ein schildförmiges Siegel, das
auf der Fläche das duvenseeische Wappen zeigt :
eine gestürzte Spitze, die, glatt und erhöht, auf einem mit
Rautenlinien überzogenen Grunde liegt; in jeder Raute steht ein
Punkt, am Rand die Umschrift S
. GERLACI
+ D' * DVVENSE :
Wappen Gerlachs (I) von DUVENSEE (1319)
Nach
von Weltzien wäre er mit einer Angehörigen des Geschlechts
von Lassan verheiratet gewesen .
Dafür fehlen urkundlich gesicherte Hinweise, wenngleich der
nebeneinander liegende Besitz beider Geschlechter in Schlagsdorf und
Techin auffällt. Dies mag durchaus auf eine familiäre
Beziehung zwischen den Familien von Duvensee und von Lassan deuten
(siehe bei V-14). Wenn von Weltzien ihm noch eine Tochter zuordnet,
die angeblich mit Detlev dem Groten von Züle (1308/1336 auf
Steinhorst und Niendorf) verheiratet gewesen sein und die ihm Besitz
in Duvensee mit in die Ehe gebracht haben soll ,
so entbehrt dies jeglicher Grundlage, denn von Zülescher Besitz
lässt sich in Duvensee nicht nachweisen. Zudem passen auch die
mutmaßlichen Lebensdaten Detlevs von Züle (1308/1336)
schwerlich, der eher der Generation von Gerlach angehört hat.
Kinder
(vmtl):
Eler
(III) > VIII -48
(?) N. von DUVENSEE
(VII
– 32); Eine ritzerauische Tochter war angeblich mit dem Knappen
Ulrich
von BLÜCHER
- er urkundet 1305 bis 1325 - aus dem Haus Wittenburg verheiratet .
Urkundlich belegen lässt sich dies nicht, doch spricht der
Umstand, dass Ulrich von Blücher seinen zweiten Sohn Gerlach
nennt, für diese Möglichkeit. Ulrichs Frau wäre dann
am ehesten eine Schwester oder Tochter von Gerlach von Duvensee.
Heyne (Heinrich II) von DUVENSEE
(VII
– 33); Knappe, nennt sich von Duvensee, urkundet 1343 als Heyne
van deme Duuense
- Zusammen mit Walrav (VI) von Duvensee begibt sich Heyne am
06.12.1343 nebst anderen Adligen der Vogtei Mölln unter den
Schutz und Frieden der mecklenburgischen Herzöge Albrecht I. und
Johann I.(IV.) .
Ob er noch mit Heynekinus (Heinrich I) in Zusammenhang gebracht
werden kann, muss bezweifelt werden. Als offenbar ältester der
duvenseeischen Brüder ist dieser bis 1335 stets als Erster
genannt. Jetzt steht Heyne hinter dem Ritter Walrav (VI), der zudem
als her bezeichnet und aus der Reihe der übrigen Adligen
hervorgehoben wird. Heyne wird also einer jüngeren Generation
angehören. Vielleicht war er ein Sohn von Heynekinus (Heinrich
I)?
Walrav (VII) von DUVENSEE
(VI
– 33); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Detlevs
(II) von Duvensee, urkundet 1344 als Walrauenus - Er ist nur
einmal, am 29.08.1344 bezeugt („Walrauen
famulum filium Dethleui de Duuensee militis bone memorie“),
als bestimmt wurde, dass er nach dem Tode seines Oheims Walrav (VI)
das Patronat über die von diesem und Detlev (II) gestiftete
Vikarie in der Nusser Kirche erhalten sollte .
Vermutlich ist er jung verstorben.
Walrav (VIII) von DUVENSEE
(+nach 23.04.1372/vor 01.09.1373)
(VII
– 34); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Sohn Walravs (VI) (Walrauen,
en knape, des suluen ridders (Walraven) sone
,
urkundet zwischen 1347 und 1372 als Walrauen,
Walraven de/van deme Duuense
- Walrav (VIII) erscheint zunächst zusammen mit seinem Vater -
11.01.1347, 24.10.1353. Am 01.11.1351, 06.07.1360 und 29.06.1368 ist
er zusammen mit Eiler (II) von Duvensee unter den lauenburgischen
Adligen der Vogtei Mölln, die der Stadt Lübeck nach der
Übernahme dieser Vogtei als neuer Lehnsherrin huldigen .
Am 07.01.1370 ist er Zeuge, als Herzog Erich III sein gesamtes
Herzogtum der Stadt Lübeck verpfändet .
Wieder zusammen mit Eyler (II) ist er genannt, als Hartwig (V) der
Ältere von Ritzerau am 11.04.1370 dem Domkapitel zu Ratzeburg
die Dörfer (Groß) Lankow sowie Groß und Klein
Molzahn schenkt .
Letztmalig erscheint Walrav (VI) am 23.04.1372 als Zeuge .
Es ist dies der letzte urkundliche Beleg über ein männliches
Glied der Familie von Duvensee. Sie wird bald danach erloschen sein
und wurde offenbar von den Verwandten in Ritzerau beerbt. Mit seinem
Wappen siegelt Walrav (VIII) 1344 -
VENI DE DVVENZ -,
1347 (hier ist die gestürzte Spitze weitläufig rautenartig
schraffiert und liegt höher als der glatte Grund, Umschrift
zwischen einfachen Linien lautet *
S' . WALRAVEN DE DVVENZE
,
1359, 1360 und 1370 S'
WALRAVE(N) . DE . DVVENZE.
Er
war vmtl. mit einer von
ZÜLE
(?Tochter von Köne/Konrad +vor 1370 und Beate von Blücher
oder Volrad +vor 1371 und N. von Sprengel) verheiratet (siehe bei
VIII/50).
Kinder
(u. a., vmtl.):
Detlev
(III) > VIII–49
?Adelheid
(I) > VIII -50
Die
achte Generation:
Sie
umfasst, wohl bedingt durch die große Pestwelle, die ab 1348
die ganze zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts erfasste, nur
wenige urkundlich gesicherte Vertreter.
Eyler
(III) von DUVENSEE
(+nach 12.03.1371)
(VIII
– 48); Knappe, gräflich-holsteinischer und lübscher
Vasall, nennt sich von Duvensee, urkundet zwischen 1359 und 1371 als
Elerus,
Eler, Eylardus de/van deme Duuenze
- Die Einordnung von Elerus
de Duvense
in die Genealogie der duvenseeischen Linie des Geschlechts Ritzerau
ist unsicher. Sein Rufname deutet indes auf eine direkte Abstammung
von Eyler (II). Vermutlich trug er seinen Namen also von Eyler (II)
von Ritzerau, der dann am ehesten der Großvater gewesen sein
dürfte. Elerus - auch Eylardus genannt - wäre dann ein Sohn
Gerlachs von Duvensee. Er urkundet zumeist mit Walrav (VIII) -
01.11.1359, 06.07.1360, 29.06.1368, 11.04.1370. Am 08.12.1363 gehört
Eler
van deme Duuenze
zu den lauenburgischen Adligen, die in den Dienst des Grafen Adolf
von Holstein treten .
Letztmalig genannt ist er, als er am 12.03.1371 seiner Lehnsherrin,
der Stadt Lübeck, Pfandinhaberin der Herrschaft Mölln,
huldigt .
Mit seinem Wappen siegelt Eler 1359, 1360 (Umschrift *
S' EYLARDI . DE . DVVENSE),
1370 (Umschrift: S'
ELERI DE - ZE *)
und 1371 (Umschrift: *
S'ELERI. DE . DVVENZE)
Detlev
(III) von DUVENSEE (+nach
24.06.1371)
(VIII
– 49); Knappe (?); er ist nur einmal als Dethlof
van deme Duuenzee
am 24.06.1371 urkundlich als naher Verwandter und Mitlober genannt,
als die Brüder Volrad, Hermen, Heyneke, Make und Henneke von
Züle dem Kloster Zarrentin ihr Dorf +Klemperow verkaufen .
Da die übrigen Mitlober aus dem südwestlichen Mecklenburg
stammen (Neuhaus, Vellahn und Camin), darf wohl auch für Detlev
(III) Besitz in diesem Raum sowie ein verwandtschaftliches Verhältnis
zur Familie von Züle unterstellt werden. Eine Einordnung in die
ritzerauische Stammtafel ist nicht möglich. Sein Siegel zeigt
einen glatten Schild mit einer fein gegitterten, gestürzten, bis
zur Mitte des Schildes reichende Spitze.
Adelheid (I) von DUVENSEE (+n.
25.06.1383/v. 1389)
(VIII
– 50); ULTIMA LINEA; urkundet 1362/1383 als Alheyde/Aleke
van duuenze;
Nonne (1362) dann Priorin (1363/1383) des Klosters Neuenwalde im Land Hadeln.
Kloster Neuenwalde um 1850
Die
Familie von Duvensee hatte offenbar familiäre Beziehungen ins
Land Hadeln ,
wohin vmtl eine Tante als Gemahlin des Gerhard von Bederkesa
geheiratet hatte .
Das Kloster Neuenwalde war 1219 in Midlum im Lande Wursten gegründet
worden. 1282 verlegte man es nach Wolde (Altenwalde) im Land Hadeln.
1334 verließ das Kloster auch diesen ort und gründete die
Siedlung Nigenwolde (Neuenwalde). Der frühere Standort trägt
seitdem den Namen Altenwalde. Die Zahl der Nonnen betrug kaum mehr
als 15. Unter den Klöstern des Erzstiftes Bremen war es
vergleichsweise unbedeutend. Trotz seiner geringen Größe
erlangte das Kloster jedoch in seiner näheren und weiteren
Umgebung einen beträchtlichen Einfluss. Die Grundherrschaft des
Klosters erstreckte sich vor der Reformation fast über den
gesamten Geestrücken der Hohen Lieth. Hier lag das Kloster
zwischen den Marschländern Hadeln und Wursten. Zum Klostergut
gehörten die Dörfer Neuenwalde (53 Feuerstellen), Krempel
(13 Feuerstellen), Wanhöden (7 Feuerstellen), der Hof Neumühle,
das Vorwerk Kransburg die Windmühle in Altenwalde, die Hölzungen
Henbusch, Klosterbruch, Rhodenbruch, Dahlemer Holz, der Stüh und
Fahlenbusch sowie Anteilsbesitz u. a. in Oxstedt, Berensch, Arensch,
Holte, Gudendorf .
Mit dem Übergang des Klosters in den Besitz der Bremischen
Ritterschaft im Jahre 1383 wurde das Kloster ein Stift zur Erziehung
und zum Unterhalt der ledigen Töchter der Ritterschaft. Noch
heute ist es als evangelisches Damenstift Eigentum der Ritterschaft
des ehemaligen Herzogtums Bremen.
Die
Leitung des Klosters lag in der Hand des Propstes. Zur Zeit der
Priorin Adelheid von Duvensee waren die Lambert (1365), Reyner (1372)
und Cord Sweder (1375/1389). Er führte die Rechtsgeschäfte
und leitete die Verwaltung der klösterlichen Güter. Die
Priorin war mit der geistlichen Leitung des Klosters betraut und
führte die Aufsicht über die Nonnen und überwachte die
Einhaltung der Klosterdisziplin .
Das Archidiakonat Hadeln und Wusten
(unterstrichen: Besitz/Anteilsbesitz des Klosters Neuenwalde)
Erstmals
genannt wird Aleke
Duuense
mit Heilwig Bloseke und Ermengard von Aumung als „clostervrowe
to Nyenwolde“
am 17.06.1362, als die Knappen Werner, Heinrich und Ditmar von Elm
für 5 ½ Mk die jährliche Rente von zwei Eimern
Roggen aus den Einkünften ihrer Güter in Ringstedt
verkaufen .
Ein Jahr später ist domina
Alheide de Duuense
dann Priorin des Klosters. Sie erscheint nun in zahlreichen Urkunden
als diejenige, vor der – zusammen mit dem Propst –
Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, so am 12.03.1363 als das
Kloster eine halbe Hufe mit einer Hausstelle in Dalem vom Pfarrer zu
Delstedt gegen eine halbe Hufe mit einer Hausstelle in Drangstedt
tauscht
und am 24.06.1364 – hier steht sie nur als Priorin verzeichnet
-, als die Brüder Heinrich und Ditmer von Elm dem Kloster ihr
Holz im Valenbusch zum Gedenken an ihren verstorbenen Bruder Werner
schenken
Am 29.06.1365 verkauft der Knappe Heinrich von Bederkesa vor dem
Propst, Aleke
van Duuense, „de nu priorissa is des closters to Nienwolde“,
der Konventualin Heilwig Bloseke und dem ganzen Konvent sein Gut in
Oxstedt für 10 Mk .
Da der Hof im Hühnerkamp, den der Pfarrer Wilken von Groden zu
einer ständigen Vikarie an der Kreuzkapelle in Altenwolde
gestiftet hatte, dem ersten Inhaber zum Lebensunterhalt nicht
ausreichte, legen der Propst Lambert, die Priorin Alheydis
und der ganze Konvent des Klosters am 03.07.1365 die Güter des
Klosters in Arensch und Holte dem Vikar für seine Lebenszeit zu
.
Am 29.09.1367 verkaufen die Knappen Johann Louwe und seine Söhne
Johann und Marquard vor der Priorin Alheyde und dem Konvent des
„closters
des hillighen Cruces tu wolde“
dem Kloster für 4 Mk ein Viertel Landes in Dalem .
Dieselben verkaufen am 22.02.1368 der Priorin Alheyd
van Duuense
und der Nonne Adelheid von Bremen für 9 Mk die jährliche
Rente von zwei Eimern Roggen aus ihrem Gute in Drangstedt .
Am
18.10.1372 verkaufen die Brüder Erich und Diedrich von Elm dem
Propsten Reyner, Alheyde der prioren und dem Konvent des Klosters für
10 Mk 5 Hausstellen in Sievern .
Am 06.12.1375 verkaufen dieselben vor dem Propst Cord (Sweder),
Alheyde van Duuense der prioren und dem Konvent für 40 Mk dem
Kloster 19 Hausstellen in Wehden .
Vor den Vorgenannten verkauft dann am 25.07.1376 der Knappe Gerhard
von Desebüttel dem Kloster sein Gut mit Zins und Zehnten und
sonstigem Zubehör in Laven für 20 Mk .
Dann verkauft Heinrich von Gehren, sonst Lappe genannt, Alheyde
der prorissen des klosters tu Nienwolde gheheten von Duuense
und Alheyd von Bremen am 08.09.1376 aus seinem Gut in der Wolere Wis
für 6 Schillinge und 6 Mk eine Tonne Gerste .
Am 28.10.1376 schnekte der Knappe Heinrich Gogreve von Bederkesa vor
dem Propst, der Priorion Alheyde
van Duuense und
dem Konvent eine Rente von 20 Eimern Hafer in den Odingzehnten zu
Lehe und ebstimmt 10 Eimer Hafer für die Klosterküche und
10 Eimer für die Nonnen .
Am 11.11.1376 bezeugendie Pfarrer zu Wanna, Lehe und Nordleda
bezeugen, dass vor ihnen die Gebrüder Junge, Kirchspielsleute zu
Nordleda, dem Vormunde und Alheyde
van duuenze der priorissen
sowie dem Konvent des Klosters zu Neuenwalde ihre Höfe zu
Nordleda auf Wiederkauf verkauft haben .
Letzmalig genannt ist Aleke
priorne thu Nyenwole
am 25.06.1383, als sich das Kloster fünf Wurstern gegenüber
verpflichtet, die jährliche Memorie von neun Verstorbenen
Angehörigen derselben zu feiern. Dafür erhält das
Kloster das, jenen von den letzteren hinterlassene Gut in
Sachsendingen .
Es ist dies zugleich das letzte Mal, dass der Name von Duvensee urkundlich genannt wird.
Die (jüngere) Linie von RITZERAU
Stemma: von RITZERAU
Die vierte Generation:
In
die auf Walrav (III) folgende Generation werden z.T. die Brüder
Heinrich und Nikolaus „von Ritzerau“ mit Besitz in Mustin
und +Gardensee gesetzt .
Hierfür gibt es keinen urkundlichen Beleg. Zudem ist es mehr als
fraglich, ob die von Ritzerau schon zur Zeit der Abfassung des
Zehntenlehnsregisters um 1230 Besitz in Mustin und Gardensee hatten,
denn bei den dort genannten Zehntenlehnsinhabern handelt es sich um
Heinrich und Nikolaus von Salem, deren Geschlecht im 12. und 13.
Jahrhundert Mustin, Gardensee und Salem besaß. Sie waren
sicherlich Angehörige eines der um 1230 bezeugten größeren
Geschlechter im Kolonisationsgebiet. Der Leitname Nikolaus bei den
von Salem könnte an eine Zugehörigkeit zu dem Geschlecht
der Hahn/von Dechow deuten. Dieses Geschlecht hätte dann um
Mustin/Dechow einen größeren Besitzkomplex besessen, der
1230 bereits durch Erbe aufgeteilt erscheint. Jedenfalls sind
Heinrich und Nikolaus von Salem in der ritzerauischen Genealogie zu
streichen. Inwieweit verwandtschaftliche Beziehungen der von Salem zu
den von Ritzerau bestanden, lässt sich nicht mehr
nachvollziehen. Von Weltzien erwägt ,
ob die Ehefrau Walravs (I), Adelheid, eine geborene von Salem gewesen
sein könnte. Dies wurde zuvor bereits ausgeschlossen Mit der
Möglichkeit einer Eheverbindung zwischen beiden Geschlechtern
muss dennoch ernsthaft gerechnet werden, erscheinen doch die Ritzerau
schon im 13. Jahrhundert in den alten Besitzungen der Herren von
Salem in +Gardensee (1286), +Lutowe, Tessin und im 14. Jahrhundert
auch in Mustin als deren Erben. Ob aber bereits Adelheid eine von
Salem gewesen ist, scheint mir zweifelhaft. Man sollte dann doch wohl
unter den Zeugen im Testament ihres Mannes einen Angehörigen
dieser Familie erwarten dürfen. Ich halte es für
wahrscheinlicher, dass sie der Familie Witte/Albus/von Kogel angehört
hat .
Auch der bei den von Ritzerau beliebte weibliche Vorname Adelheid
scheint auf sie zurückzugehen.
(?)Hartwig
(II) „von POGGENSEE“
(+nach
15.01.1259)
(IV
– 12); Ritter, holsteinischer Vasall, urkundet zwischen 1240
und 1259 als Dominus Hartwicus,
Hartuicus de Pocgense
- Allgemein wird angenommen, dass Hartwig ein Angehöriger der
Familie von Ritzerau gewesen ist, da Hartwig einer der Leitnamen
dieses Geschlechts war und das bereits 1230 als Dorf mit 14 Hufen
genannte Poggensee im Kirchspiel Nusse, von dem der Zehnte damals
nicht verlehnt war,
schon im 13. Jahrhunderts Besitz der Ritzerau gewesen ist.
An dieser Annahme sind Zweifel berechtigt. Hartwig von Poggensee
erscheint ausschließlich in holsteinischen Urkunden. Dort ist
er u. a. in der Umgebung der Tralau /Krummesse genannt ,
bei denen der Rufname Hartwig ebenfalls geläufig ist. Und in der
unmittelbaren Umgebung der tralauischen Begüterungen um Oldesloe
liegt ein weiteres Poggensee, das Ende des 13. Jahrhunderts als
Besitz der Lasbek erscheint. Ich halte es daher für
wahrscheinlicher, Hartwig von Poggensee einem der Geschlechter mit
dem Strahlenwappen zuzuordnen. Auch Prange hegt mittlerweile Zweifel
an seiner Auffassung. In einem Schreiben vom 30.10.2000 an den
Verfasser schreibt er: „Die
Vermutung in Ihrem Schreiben vom 21. Oktober, dass der 1240 genannte
Hartwig von Poggensee nicht nach Poggensee im Kirchspiel Nusse,
sondern nach Poggensee im Kirchspiel Oldesloe benannt sei, hat
allerdings mancherlei für sich. Die beiden Urkunden SHRU I, 601f
sind zwar nicht ausschließlich holsteinisch – die
Tralau-Krummesse gehören ja gleichermaßen nach Stormarn
wie ins Kolonisationsgebiet, so auch die Wittenburg -, desto mehr
aber die beiden Urkunden SHRU II, 45 und 175. Möglich ist
letztlich wohl beides; wie so oft, und gerade bei der Gruppierung des
älteren Adels, bleibt es am Ende bei einem non liquet“.
So
möchte ich Hartwig von Poggensee in der ritzerauischen
Stammtafel eher streichen, ohne dass sich damit sagen ließe,
welchem Geschlecht er nun angehört. In Poggensee bei Oldesloe
erscheinen jedenfalls die von Lasbek als seine Erben. Dort allerdings
tritt der Rufname Hartwig nicht auf. Vielleicht haben wir ihn den von
Tralau/Krummesse zuzuordnen?
Hartwig
von Poggensee erscheint mehrfach als Zeuge, erstmals am 24.10.1240,
als die Geschwister Heinrich (II) d. J., Marquard (I) und Alburg von
Krummesse ihr Dorf und Kirche Rahde im Gau Hollenstedt sowie ihr
Allodialgut in Diesdorf an ihren Oheim, den Verdener Domherren
Amelung, verkaufen .
Hier wird bei den Beteiligten noch die Herkunft aus dem
niedersächsisch-westfälischen Siedlungsraum deutlich. Am
06.07.1253 ist Hartwig de Phocgense Mitlober, als die Räte zu
Lübeck und Hamburg dem Heinrich von Barmstede auf sechs Jahre
für 1400 Mark Hafer und Weizen verkaufen .
Letztmalig ist Hartwig dann am 15.01.1259 beim Verkauf von Dazendorf
in Holstein durch die Grafen Gerhard I. und Johann I. von Holstein an
das Johanniskloster zu Lübeck als Zeuge genannt .
Bertold
(II) von RITZERAU (+nach
April 1271/vor 1306)
(IV
– 13); Ritter, Sohn (?)Alberns; herzoglich-lauenburgischer,
gräflich-schwerinscher und bischöflich-ratzeburgischer
Vasall, urkundet zwischen 1248 und 1271 als Bertoldus,
Bartoldus.
- Seine Einordnung in die ritzerauische Genealogie ist nicht
gesichert. Unzweifelhaft ist seine Verwandtschaft zur Familie von
Duvensee, die sich auf Walrav (III) von Ritzerau zurückführt.
Der Umstand, dass er dreimal in Mölln betreffende Urkunden als
Zeuge auftritt ,
gibt möglicherweise einen Fingerzeig auf seine Herkunft. Im Raum
Mölln war möglichwerweise Albern von Ritzerau
Zehnteninhaber in Gülzow, das vor 1262 an die Stadt Mölln
kam. Dies ließe daran denken, dass Albern von Ritzerau Bertolds
Vater gewesen ist. Für diese Annahme könnte vielleicht auch
sprechen, dass Bertold (II) erstmals 1248, also nach dem Tode Alberns
von Ritzerau, urkundet.
Erstmals
genannt ist er am 19.03.1248, als Herzog Albrecht I. von Sachsen die
Zustimmung der Erben zu der von dem verstorbenen Reinfried von
Lauenburg
gemachten Schenkung von etwas über zwei Hufen an der Strecknitz
zwischen Lübeck und Wulfsdorf an das Heiligen-Geist-Hospital zu
Lübeck erwirkt .
In der Folge erscheint er wiederholt im Gefolge der Herzöge
Johann I. und Albrecht II. und ihrer Mutter, der Herzogin Helena, als
Zeuge:
so
am 27.04.1261 und am 08.10.1261, als diese für 1300 Mk auf das
Land Boitin zugunsten des Bistums Ratzeburg verzichten und Bischof
Ulrich (1257-1284) die Vogtei des Landes Boitin verkaufen .
Damit fand ein langer Streit um die Vogteirechte im Lande Boitin ein
vorläufiges Ende. Er hatte begonnen, als Herzog Albrecht I. von
Sachsen nach der Schlacht bei Bornhöved in der Nachfolge
Heinrichs des Löwen und der Grafen von Ratzeburg die
Vogteirecht für sich selbst forderte. Diese waren 1236 zwar
Bischof Peter (1236) von Kaiser Friedrich II. bestätigt worden,
wurden aber von Herzog Albrecht I. bestritten. Der Streit eskalierte
und führte schließlich zur Flucht Bischof Ludolfs
(1236-1250) ins Exil nach Wismar. Erst nach dem Tod des Herzogs kam
es dann 1261 zum Vergleich mit der Herzoginwitwe.
Außer
mit seinen askanischen Lehnsherren erscheint Bertold (II) nur einmal,
am 12.08.1262, als Zeuge im Gefolge des Schweriner Grafen Gunzelin I.
als dieser dem Kloster Medingen das Eigentum an der Hälfte der
Mühle zu Karrentin verleiht und die Zehnten aus den Dörfern
Vorwerk und Hassel (im hannoverschen Amt Medingen) auflässt, die
das Kloster vom Bischof von Verden erworben hatte .
Letztmalig genannt ist Bertoldus
de Ritcherowe
im April 1271 bei der Erneuerung des Vertrages über die
Abtretung des Landes Boitin durch die Herzöge Johann I. und
Albrecht II. .
Diese hatten nach ihrer Volljährigkeit den Vergleich von 1261
widerrufen und erneut die Vogteirechte über das Land Boitin
beansprucht. Erst als der Bischof noch einmal 1000 Mk als
Entschädigungssumme zahlte, erkannten die Askanier das
bischöfliche Vogteirecht an. Am 24.02.1306 gedenken die Brüder
von Duvensee seiner im Zusammenhang mit den von ihren Vorfahren
gemachten Schenkungen als verstorben .
Da
in der Folgegeneration das zuvor im Besitz der von Salem befindliche
Gardensee als ritzerauischer Besitz erscheint, mag dieser am ehesten
durch eine Heirat erworben sein. Wenn man also an eine Eheverbindung
von Ritzerau/von Salem denkt ,
dann mag diese eher auf Bertold (I) bezogen werden. Belege dafür
gibt es nicht, nur Indizien auf Grund der besitzgeschichtlichen
Entwicklung.
Mit
wem Bertold (II) verheiratet war, ist unbekannt. Möglich, dass
seine Frau dem Geschlecht (?) von
SALEM
entstammte, da offenbar noch vor 1286 der Besitz dieser Familie in
Gardensee und (?) Mustin an die von Ritzerau kam.
Kinder:
Hartwig
(IV) > V-17
Walrav
(V) > V-18
Bertold
(III) > V-19
Dietrich
(I) > V-20
Die fünfte Generation
Hartwig
(IV) von RITZERAU
(+nach
16.01.1302)
(V
– 17); Ritter, Burgmann zu Ratzeburg,
herzoglich-lauenburgischer, mecklenburg-schwerinscher und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall; er urkundet zwischen 1280
und 1303 als Hartwicus,
Hartuicus
- Hartwig (IV) urkundet zunächst mehrfach mit Walrav (IV), so am
02.11.1280 bei der Erteilung der umfangreichen Bedeprivilegien für
den lauenburgischen Adel und am 19.03.1289. Er war aber wohl nicht
dessen Bruder - ein entsprechendes Verwandtschaftsverhältnis
wäre in den Urkunden, den Gepflogenheiten der Zeit entsprechend,
sicherlich vermerkt worden - sondern eher dessen Vetter. Als Zeuge
erscheint er erstmals allein am 25.03.1282 bei Bischof Ulrich von
Ratzeburg, als dieser die Zehnten aus Warnekow und Bleese im Lande
Gadebusch zu Lehn gibt .
Am 13.06.1283 ist er zugegen, als die Fürsten und Städte im
norddeutschen Raum unter Führung Herzog Johanns I. gegen die
kämpferische Selbstherrlichkeit des Adels ein
Landfriedensbündnis schließen, welches 1291 verlängert
wird und seine Bewährungsprobe in der großen Fehde
besteht, die im Frieden zu Dutzow (1291) mit der Schleifung
zahlreicher Adelsburgen ihren Abschluss findet. .
1284 ist Hartwig Zeuge, als der Ritter Emeke Hake vom Domkapitel in
Ratzeburg den halben Zehnten von Buchholz in Erbpacht nimmt .
Diese Urkunde zeigt im Siegel noch den Ritzerauischen Turnierkragen
und die Buchstaben ...TWICI
D.R.TS.
Am 25.03.1284 verpflichtet er sich u. a. mit seinem Verwandten Walrav
(IV) als Mitlober bei seinen Lehnsherren Johann I. und Albrecht II.,
Schutzvögten der Stadt Lübeck gegebenenfalls zum Einlager
in Mölln .
1286 ist er zusammen mit seinem Bruder Walrav (IV) Besitzer von
Gardensee .
Als Lehnsmann Herzog Albrechts II. sehen wir Hartwicus
de Ritcerowe
am 26.11.1286, als dieser seinen Neffen Helmold von Schwerin in Sold
nimmt, damit dieser ihm im Krieg gegen seinen Oheim, Herzog Otto von
Lüneburg und dessen Verbündete beistehe .
Hartwig verpflichtet sich auch hier zum eventuellen Einlager nach
Mölln. Am 15.12.1288 ist er Zeuge, als der Herzog seine Vasallen
im Lande Ratzeburg für die Bezahlung seiner Schuld auf seine und
seiner Neffen Johann II., Albrecht III. und Erich I. auf Lebenszeit
erneut von aller Schatzung und Bede befreit
.
Eine dauerhafte Befreiung der Ritterschaft und ihrer Grundholden von
der Großen Bede dürfte aber mit dem Privileg kaum
verbunden gewesen sein .
Der Herzog gibt dem Adel mit dieser Urkunde aber ein für die
Zukunft fundamentales Privilegium. Nicht nur, daß Albrecht II.
dem Adel alle bestehenden Rechte bestätigte, spricht er auch
einen Verzicht auf künftige Bede- und weitere Steuerzahlungen
des Adels aus und geht damit den Weg weiter, den sein Vorgänger
Johann I. 1280 eingeleitet hatte, indem das Bewilligungsrecht des
Adels bei Großen Beden ausdrücklich und ohne
Einschränkungen anerkannt wurde. Dementsprechend versicherte die
Landesherrschaft 1303, dass eine im Land Ratzeburg und zu Dutzow
erhobene Bede von der Ritterschaft aus freien Stücken bewilligt
worden sei, eine Verpflichtung zu einer solchen Leistung jedoch nicht
bestanden habe und auch in Zukunft nicht bestehe .
Außerdem stärkt er die Mitwirkung des Adels in
Angelegenheiten des Landes, indem er zugesteht, dass die Beilegung
von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Herzog und seinen Vasallen
durch ein Schiedsgericht von vier dazu bestellten Rittern zu erfolgen
hat. Die gefällte Entscheidung dieses Gremiums wollten auch die
Fürsten respektieren. Wir sehen Hartwig (IV) von Ritzerau also
1288 am Beginn eines Entwicklungsprozesses mitwirkend, an dessen Ende
die Ständeherrschaft stand .
Hartwig wirkt dann als Zeuge am 19.03.1289 bei dem Rechtsakt mit, in
dem der Herzog dem Domkapitel das höhere Gericht in Römnitz
bestätigt
und am 18.05.1291, als Herzog Albrecht II. der Stadt Lübeck das
Wasser der Wakenitz und des Ratzeburger Sees verkauft - die
Voraussetzung zum bald darauf erfolgten Stau der Wakenitz - ist
Hartwig (IV) erneut Zeuge .
In
der Folgezeit ist die Zuordnung der Urkunden auf ihn nicht immer
gesichert, da zwischen 1291 und 1306 ein weiterer Hartwicus
de Ritzerowe
auftritt, der zumeist als Kanonikus gekennzeichnet und damit von
Hartwig (III) zu unterscheiden ist (siehe V-16). Hartwig (IV)
verfügte offenbar über den Familienbesitz im
Mecklenburgi-schen, u.a. in Camin. Dies ergibt sich aus einer Urkunde
vom 25.02.1296 ,
in der die Ritter Burchard von Jesow, Johann von Lützow,
Friedrich von Schossin und Hermann von Blücher, sowie die
Ratmänner von Wittenburg bezeugen, dass der Priester Johann von
Holthusen dem Kloster Zarrentin die Einkünfte von „duorum
mansorum redditus in villa Camin sitorum, sicut idem Johannes a
domino Hartwico milite de Ritzerowe tenuit et tenet“,
auf acht Jahre überlassen hat. Am 20.09.1296, als die Herzöge
Albrecht III. und Johann II. den Wakenitzvertrag
vom 08.07.1274 bestätigen ,
ist Hartwig Zeuge. Bereits einen Tag später, am 21.09.1296,
erscheint er in der Zeugenreihe der Herzogin Ingeborg und ihrer Söhne
Albrecht III. und Johann II., als diese den Zoll zu Herrnburg dem
Möllner Zoll gleichstellen .
Zugegen ist Hartwicus
de Rytzerowe miles
auch am 21.09.1299 beim Verkauf der Dörfer Möhnsen, Grabau,
Groß Pampau, Brunsdorf und drei Hufen in Wiershop an Hasso von
Herslo, das Hamburger Domkapitel und Marquard Katteskruch durch die
Herzogin und ihre Söhne .
Am 01.11.1299 ist er Zeuge, als die Herzöge Johann II. und
Albrecht III. den Hamburgern und allen das Meer befahrenden
Kaufleuten in Mölln ein Privilegium zur Errichtung eines
Leuchtturms auf der Insel Neuwerk und das Strandrecht erteilen .
In mehreren Urkunden vom 15.03.1300 erscheint Hartwig (IV) dann unter
den Zeugen, als die Herzöge Johann II., Albrecht III. und Erich
I. den Verkauf des Dorfes Utecht durch ihre Vorfahren, sowie die
Verkäufe der Hälfte von
Wulfsdorf,
Beidendorf und Blankensee und von Schattin durch die Lübecker
Bürger Gottfried und Johann von Cremun an das Johanniskloster zu
Lübeck bestätigen .
Hartwig ist erneut Zeuge am 16.01.1302, als die Herzöge Johann
II. und Albrecht III. der Stadt Mölln deren Privilegien und das
Lübecker Recht bestätigen, sowie das Dorf Pinnow schenken
.
Ein letztes Mal ist „Hartwicus
miles de Retserowe, castrensis in Raceburg“
am 21.06.1303 als Burgmann in Ratzeburg genannt .
An diesem Tage bekennt er, an Grubes Grundbesitz in Altengamme keine
Rechte zu haben. Diese Aussage belegt im Umkehrschluss, dass die
Ritzerau in den Vierlanden begütert gewesen sein müssen.
Dies erklärt dann auch das wiederholte Auftreten in den
Zeugenreihen bei Rechtsgeschäften, die vor allem Alten- und
Neuengamme betreffen.
Der
Rufname seines (?)Sohnes Otto deutet darauf, dass Hartwig (IV) mit
einer Frau verheiratet war, in der der Rufname Otto gebräuchlich
war. In Frage kommen hier das Geschlecht der Witte/von Kogel, das
aber bereits erloschen war oder vielleicht eher die von Plön.
Letztere verfügten in Schlagsülsdorf und Thandorf über
Besitz, der an den der von Ritzerau anschloss. Zudem sehen wir die
Ritzerau bei dem Verkauf des Plönschen Besitzes zusammen mit den
von Plön urkunden .
Aus
seiner Ehe mit N. NN. (?von
PLÖN)
stammen
Kinder:
?Nicolaus >
VI-28
Otto
(I) > VI-29
Bertold
(IV) > VI-30
Dietrich
(II) > VI-31
Walrav (V) von RITZERAU
(V
– 18); bischöflich-ratzeburgischer Vasall (?); Bruder von
Hartwig (IV), Mitbesitzer von Gardensee, urkundet 1286 als Walraueno.
- Er ist sicherlich von dem anderen Walrav (IV), Ritter und
Burgmann, dem Stammvater der Herren von Duvensee zu unterscheiden.
Zusammen mit seinem Bruder ist er nur einmal, 1286, genannt, als
Bischof Konrad von Ratzeburg dem Ratzeburger Domkapitel u.a. die
Anwartschaft auf das Dorf Gardensee verleiht, sofern die Brüder
Hartwig und Walrav (Hartwico
milite Walraueno eius fratre)
darauf Verzicht geleistet haben .
Bertold (III) von RITZERAU
(V
– 19); Knappe (?); Herzoglich-lauenburgischer Vasall, urkundet
1286 als
Bertoldus
- Bertoldus
de Ritzerow
ist 1286 Zeuge, als Herzog Albrecht III. einen Teil seiner Zehnten in
Neuengamme an das Kloster Reinfeld verkauft .
Das Fehlen in urkundlichen Belegen seit 1271 lässt es
wahrscheinlicher erscheinen, dass er nicht mehr mit dem zuletzt 1271
genannten Ritter Bertold (II) identisch ist, zumal er in der
Zeugenreihe nach den Rittern erscheint und daher wohl unter die
Knappen zu zählen ist. Seinem Namen nach wird er Bertold (I)
indes nahegestanden haben. Vielleicht war er dessen Sohn (?).
Dietrich (I) von RITZERAU
(V
– 20); Domherr zu Ratzeburg; urkundet als Thidericus
- Er erscheint nur einmal am 13.05.1296 als Thidericus
de Ritserowe, Raceburgensis ecclesie canonicus
unter den Zeugen, als Graf Nicolaus von Schwerin dem Kloster
Zarrentin die Mühle zu Wittenburg verkauft .
Die einmalige Nennung lässt eine sichere Einordnung nicht zu. Da
der Name aber in der auf Hartwig (IV) zurückgegenden Linie
wiederkehrt, mag er am ehesten dorthin gehören und dessen Bruder
(?) gewesen sein.
Die sechste Generation
(?) Nicolaus „von RITZERAU“
(VI
– 28); Knappe, urkundet 1306 - Nicolaus
de Ritzerowe
ist nur ein Mal am 25.11.1306 zusammen mit seinen Brüdern Otto
(I) und Bertold (III) als Vasall der askanischen Herzöge genannt
.
In der gleichlautenden Urkunde im Urkundenbuch der Stadt Lübeck
fehlt sein Name allerdings. Es ist also Vorsicht geboten! Der Name
ist bei den Ritzerau fremd. Allerdings könnte er über die
Heirat eines Angehörigen der Familie von Ritzerau mit einer
Tochter von Salem in die Familie gekommen sein. Vielleicht kam so
auch der Besitz der Familie von Salem mit Dechow und Mustin an die
von Ritzerau.
Otto
(I) von RITZERAU (+nach
25.07.1335)
(VI
– 29); Ritter, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall; Bruder Bertolds (III) und
Dietrichs (II) von Ritzerau, urkundet zwischen 1306 und 1335 - In den
Urkunden tritt er zumeist mit seinem Bruder Bertold (IV) auf. So am
20.09.1306 beim Tausch der duvenseeischen Besitzungen in Schlagsdorf
,
am 25.11.1306 beim Bündnis der Stadt Lübeck mit den
Herzögen von Sachsen - Lauenburg
und am 24.06.1312 beim Erwerb (Klein) Lankows durch das Domkapitel zu
Ratzeburg .
Otto (I) ist 1312 Ritter, sein Bruder Bertold (III) Knappe, d.h. Otto
(I) war der ältere der Brüder. Ein letztes (?) Mal
erscheint er am 25.07.1335 - zusammen mit seinen Brüdern - im
Verzeichnis der Vasallen des Stiftes Ratzeburg als Besitzer des
Dorfes Döbbersen („de
tota villa Doberschen“),
wo schon Walrav (III) den halben Zehnten besessen hatte .
„Item
Otto et Bertoldus milites et Tidericus armiger, fratres dicti de
Ritzerowe, de tota Døberschen et de dimidia decima omnium
villarum suarum, quas hebent, exceptis illis, in quibus episopus uel
prepositus recipiunt decimas“
Der
Name Otto tritt mit ihm erstmals in der Familie von Ritzerau auf. Er
deutet am ehesten auf eine Verwandtschaft zur Familie von
Kogel/Wackerbarth, in der dem Namen im 13. Jahrhundert
Leitnamenfunktion zukam oder eher zur Familie von Plön, deren
Besitz in Schlagsülsdorf und Thandorf unmittelbar an den der
Ritzerau anschloss und der der Rufname Otto ebenfalls gebräuchlich
war. Vielleicht war Ottos Mutter also eine von Plön? Aus seiner
Ehe stammen vermutlich
die
Kinder:
Otto
(II) > VII-37
Henneke
(I) > VII-38
Bertold
(IV) von RITZERAU (+nach
29.12.1340 / vor 29.11.1351)
(VI – 30);
Ritter, herzoglich-lauenburgischer, fürstlich-mecklenburgischer
und bischöflich-ratzeburgischer Vasall, Bruder Ottos (I) und
Dietrichs (II), urkundet zwischen 1306 und 1340 durchgehend als
Bertoldus
- Die Häufigkeit seines Auftretens in den Urkunden erweist ihn
als den bedeutendsten der drei ritzerauischen Brüder. Zunächst
steht er als Knappe noch im Schatten des älteren Bruders Otto -
20.09.1306, 25.11.1306, 24.06.1312. - Ab 1315 ist er Ritter und die
beherrschende Persönlichkeit der Familie. Wiederholt tritt er
zusammen mit seinen duvenseeischen Vettern auf - 1315, 22.10.1318,
08.09.1319, 21.12.1319, 13.05.1321, 21.12.1321,1 20.12.1323,
21.06.1336.
Bertold
(IV) ist Zeuge, als Herzog Erich I. am 16.10.1318 dem Domkapitel zu
Ratzeburg alle Rechte an Groß Mist (heute Neuleben) mit
Vorbehalt des Burg- und Brückenwerks sowie der Landwehr abtritt
.
Am 08.09.1320 quittierte er für den Herzog dem Grafen Gerhard
IV. von Holstein (1312-1323) über 1150 Mk
und am 31.10.1321 entscheidet er mit Johann (I) von Krummesse als
Schiedsrichter einen Erbschaftsstreit der Herzöge Johann II. und
Erich I. über die Güter des verstorbenen Herzogs Albrecht
III. .
Am 21.12.1321 gibt er seine Zustimmung, als sein Bruder Dietrich (II)
dem Domkapitel zu Ratzeburg Hebungen aus +Manau und Tramm überläßt
.
Am 01.12.1321 ist er zusammen mit seinem Bruder Dietrich (II) und
Heinrich (I) von Duvensee Zeuge als Herzog Erich I. eine Vikarei in
Ratzeburg mit Einkünften aus Gardensee und der Albrechtsmühle
vor Ratzeburg ausstattet .
Er ist Zeuge, als Fürst Heinrich von Mecklenburg Anfang 1323
Bischof Marquard von Ratzeburg (1309-1335) zur Sühne die Dörfer
Falkenhagen und Rünz überlässt
und am 23.04.1332 bei der Sühne zwischen den von Parkentin und
Bischof Marquard .
Am 21.02.1334 ist er zugegen, als Herzog Erich I. dem Ratzeburger
Domkapitel für 2100 Mk die bisher im Besitz der Familie von Plön
befindlichen Dörfer Schlagsülsdorf sowie Thandorf verkauft
und sie mit Groß Mist zum Lande Boitin legt .
Zusammen mit seinem Sohn Hartwig (V) bezeugt er am 01.05.1334 die
Belehnung Wipert von Lützows mit Burg und Dorf Dutzow .
Und am 01.11.1334 ist er Zeuge, als Herzog Erich I. dem
Johanniskloster zu Lübeck seine Rechte auf den Camerbrook bei
Utecht und alle Rechte an den in seinen Landen erworbenen Dörfern
abtritt .
1335 ist Bertoldus
de Rytzerowe, miles
in dem Bericht des Domherren Otto von Grönau an Erzbischof
Burchard I. von Bremen (1327-1344) genannt .
Mit seinen Brüdern Otto (I.) und Dietrich (II) besitzt er in
diesem Jahr „de
tota villa Doberschen“
und den halben Zehnten „in
omnium villarum suaru“
.
Als am 20.09.1336 Bischof Volrad von Ratzeburg und Herzog Erich I.
durch Schiedsspruch erkennen, dass die Bauern zu Buchholz am
Ratzeburger See dem Domkapitel den halben Zehnten zu geben haben,
sind Zeugen der Ritter Berthold (III) von Ritzerau sowie seine Söhne,
die Knappen Hartwig (VI) und Berthold (IV) .
Bereits
am 21.12.1326 und erneut am 20.09.1336 war er zugegen, als Herzog
Erich I. dem Domkapitel zu Ratzeburg das Patronat der Kirche zu
Mustin schenkte und ihm die dortige Pfarre inkorporierte .
Am 08.09.1335 bezeugt er – zusammen mit Detelv (II) und Walrav
(IV) von Duvensee die Übertragung der lebenslangen Nutznießung
der Güter in Steinau im Lande Hadeln, die zuvor die Ritter
Gerhard und Johann Lowe inngehabt hatten, an die Witwe des Gerhard
von Bederkesa durch Herzog Albrecht IV. von Sachsen-Lauenburg .
Dann erscheint er am 09.03.1337 zusammen mit Detlev (II) von Duvensee
bei einem Schiedsspruch Herzog Erichs I. in dem Streit um das
Leibgedinge der Mutter Gerds von Ödeme .
Am 05.03.1340 ist er Mitlober, als Heinrich (I) von Grönau und
sein Sohn Volkmar (VI) über eine Schuld von 60 Mk urkunden und
zu deren Abtragung 5 Mk Renten an ihrem Hof Tüschenbeck
überweisen .
Zuletzt genannt ist Bertold (IV) am 29.12.1340, als die Brüder
Vollrath, Hartwig und Otto von Plön bekennen, dass das
Domkapitel zu Ratzeburg ihnen ihre Ansprüche auf die zum Hof
(Schlag-)Sülsdorf belegenen Erben nach einem Schiedsspruch
Bertolds abgekauft hat .
An der Urkunde hängt sein rundes Siegel mit einem Schilde mit
zwei Turnierkragen, der obere mit vier, der untere mit drei Latzen
und der Umschrift +
S' B''TOLDI . RITCEROWE MILIT.
Verheiratet war Bertold (IV) von Ritzerau angeblich mit einer (?)von
PENTZ
aus dem Hause Redefin .
Dafür fehlt indes der urkundliche Nachweis.
Kinder:
Hartwig
(VI) “de olde” > VII-39
Bertold
(V) > VII-40
Dietrich
(III) > VII-41
Konrad
(I) > VII-42
Tochter
N. > VII-43
?Tochter
N > VII-44
In
späteren Urkunden (29.12.1351, 24.10.1353, 11.04.1370,
01.12.1371, 16.08.1373, 01.09.1373) erscheint er als verstorben .
Dietrich
(II) von RITZERAU
(+nach 20.09.1336)
(VI
– 31); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und
bischöflich-ratzeburgischer Vasall, jüngerer Bruder Ottos
(I) und Bertolds (III) von Ritzerau, urkundet 1321 bis 1336 als
Thidericus,
T(h)ydericus
- Zuerst urkundet er am 01.12.1321 mit seinem Bruder Bertold (IV) bei
der Ausstattung einer Vikarie in Ratzeburg .
Am 21.12.1321 überläßt Dietrich (II) dem Domkapitel
zu Ratzeburg mit Zustimmung seines Bruders Bertold (IV) und mit
Genehmigung der Herzöge Johann II. und Erich I. 10 Mk jährlicher
Hebungen aus +Manau und Tramm gegen solche in Gardense .
Am 21.12.1326 und am 20.09.1336 ist er bei der Schenkung und
Bestätigungs der Patronatsrechte an der Kirche zu Mustin zugegen
.
Bald danach ist dann vermutlich gestorben, denn in späteren
Urkunden (27.10.1351, 24.10.1353, 1370) ist er als verstorbener Vater
des Knappen Hartwighs
des olderen
(Hartwig VII) genannt .
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau stammen die
Kinder:
Hartwig
(VII) “de oldere” > VII-47
Ermengard >
VII-48
Die siebte Generation
Otto (II) von RITZERAU
(VII
– 37); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, urkundet 1343
(?) bis 1347 - Otto (II) von Ritzerau ist vermutlich erstmals (?)
am 06.12.1343 genannt, als er sich mit anderen Angehörigen
seiner Familie und weiteren Adligen unter den Schutz und den Frieden
der mecklenburgischen Herzöge Albrecht I. und Johann I.(IV.)
begibt .
Bei ihm ist nicht sicher, ob er nicht noch mit Otto (I)
gleichzusetzen ist. Zweifelsfrei von diesem zu unterscheiden ist der
Knappe Otte
van Ridzerowe,
der am 08.01.1347 Zeuge bei der Beilegung der Fehde zwischen den von
Wackerbarth und der Stadt Lübeck ist .
Wie Otto (II) in die ritzerauische Genealogie einzubinden ist, lässt
sich nicht sagen. Am ehesten wäre er ein Sohn Ottos (I), da wir
die Kinder von Bertold (IV) bzw. Dietrich (II) weitgehend kennen.
Sein Siegel an der Urkunde von 1347 zeigt auf geneigtem Schilde die
beiden Turnierkragen mit oben vier und unten drei Lätzen und im
Grund neben dem Schild einige Blumen. Die Umschrift zwischen
einfachen Kreisen lautet: +
S' OTTONIS . RITZEROWE.
Henneke (I) von RITZERAU
(VII
– 38); Knappe, urkundet 1346 als Henneke - Henneke
Rytzerowe
ist am 02.04.1346 Zeuge, als sich Henneke Hummersbüttel der
Ältere gegen Graf Johann I. von Holstein (1328-1363)
verpflichtet .
Wenn er nicht mit dem nur 1343 genannten Heyne van deme Duuense
gleichzusetzen ist, was wohl schon aus sprachgeschichtlichen
Gründen ausscheiden muss, da Heyne Kurzform zu Heinrich, Henneke
dagegen zumeist Kurzform zu Johannes bzw. Hans ist ,
wäre Henneke am ehesten ein Sohn Ottos (I) (?)
Hartwig (VI) de olde von RITZERAU
(+nach 13.10.1371/vor 01.09.1373)
(VII
– 39); Knappe, herzoglich-lauenburgischer,
gräflich-holsteinischer und lübscher Vasall, Sohn Bertolds
(IV), urkundet zwischen 1334 und 1373 als Hartwicus,
Hartwich, Hartwigh
mit dem Zusatz (ab 1353) de
eldere, de olde, maior, senior(is)
- Die Vielzahl der Urkunden, in denen uns Hartwig (VI) von Ritzerau
entgegentritt - wiederholt mit seinen Brüdern Dietrich (III),
Bertold (V) und Konrad - erweisen ihn als den überragenden
Vertreter seines Geschlechts in der sechsten Generation. Erstmals
tritt er am 01.05.1334 neben seinem Vater als „knecht“
auf bei der Belehnung der von Lützow mit Burg und Dorf Dutzow in
Erscheinung .
Ebenfalls mit seinem Vater urkundet er am 20.09.1336 .
Er ist Zeuge, als Herzog Erich I. am 21.06.1336 Schmilau an Bischof
Volrad von Ratzeburg verkauft
und am 20.09.1336 bei der Übertragung des Patronats der Kirche
zu Mustin .
Am 06.12.1343 gehört er mit Otto (II) von Ritzerau sowie Walrav
(VI) und Heyne (II) von Duvensee zu den Adligen, die sich unter den
Schutz und Frieden der Herzöge Albrecht I. und Johann I. (IV.)
von Mecklenburg begeben .
Mehrfach
erscheint Hartwig (VI) dann um die Mitte des 14. Jahrhunderts, einer
an Fehden reichen Zeit, als Zeuge bei Sühneabreden und
Friedensschlüssen, zumeist im Gefolge seines Lehnsherren, Herzog
Erichs III., so
An
den großen Auseinandersetzungen der Herren von Hummersbüttel
mit ihren Lehnsherren, den Grafen von Holstein, in den vieriger
Jahren des 14. Jahrhunderts, in die fast der gesamte holsteinische
und lauenburgische Adel hineingezogen wurde, war auch Hartwig von
Ritzerau – und mit ihm wohl sein ganzes Geschlecht –
aktiv beteiligt. Zusammen mit seinem Lehnsherrn, Herzog Erich II.,
stand er auf der Seite der Dänen, die den aufsässigen
holsteinischen Adel unterstützten. Zusammen mit Witte Mahr hatte
Hartwig im Kampf acht Pferde erbeutet, die ihnen der lübsche
Reitervogt jedoch abgenommen hatte. Am 28.06.1348 fordert er nun vom
Rat der Stadt Lübeck die Herausgabe .
Hartwigs
Lehnsherr, Herzog Erich II. von Sachsen-Lauenburg, der nur über
einen Teilbereich des Herzogtums regierte (Lauenburg, Ratzeburg,
Neuhaus, Marschvogtei um Obermarschacht und Barförde) hatte zu
Beginn seiner Regierung dem Treiben seines Adels, insbesondere der
Scharfenberger, gegenüber dem Handelsverkehrt zwischen den
Städten Hamburg, Lübeck und Lüneburg tatenlos
zugesehen, dieses wohl insgeheim, auch gefördert. Als dann sein
Bergedorfer Vetter Albrecht IV. im Bunde mit Hamburg und Lübeck
in Erichs Gebiet einfiel, änderte dieser seine Politik und
schloss am 01.03.1349 mit den Grafen Johann III., Heinrich II., Klaus
und Gerhard V. von Holstein und der Stadt Lübeck einen
Landfrieden auf drei Jahre ,
dem unter dem Eindruck der Fehden der Hummersbüttel auch Graf
Adolf VII. von Holstein und die Stadt Hamburg am 10.08.1349 beitraten
.
Er sollte Geltung haben „binnen
den landen to Raceborch, to Sadelbendingen, to Holsten unde to
Stormern“.
Auch in den Landen zu Schwerin und Wittenburg sollten Friedensbrecher
verfolgt werden. Das richtete sich ganz offensichtlich gegen die
Adligen, die an der östlichen Landesgrenze des Herzogtums
Sachsen-Lauenburg saßen, wie die von Karlow, von Zecher, von
Züle. Nun sollten alle Festen, deren Besitzer selber
Friedensbruch begangen oder Friedensbrechern Vorschub geleistet
hatten, zerstört werden, mit Ausnahme „der
heren slote, de en oldinghes to hort hebben“.
Diese Aufgabe übernahmen Hartwig (VI) von Ritzerau, Heinrich
Lüchow, der Vogt Herzog Erichs II. und der Stadtvogt von Lübeck.
So wurde das Jahr 1349 für den landsässigen Adel insgesamt
ein kritisches Jahr. Wir sehen Hartwigh (VI) van Ritzerow als
Kriegsoberster seines Lehnsherrn aktiv an der Niederschlagung der
Fehde mit den Scharfenbergern beteiligt .
Unter Hartwigs Kommando zogen die Verbündeten unter Führung
Lübecks vor das befestigte Bernstorf, das den mit den
Scharfenbergern verbündeten von Züle gehörte und
zerstörten es. Die von Scharfenberg und von Züle waren es
vor allem, die die Handelswege durch ständige Überfälle
unsicher machten. Als nach der Schleifung mehrerer fester Orte,
darunter Zecher und Gudow, schließlich auch der Stammsitz der
Scharfenberger in Linau eingenommen und geschleift worden war ,
die Scharfenberger dennoch von mecklenburger Gebiet aus ihre
Überfälle fortsetzten, sehen wir Hartwig (VI) von Ritzerau
als Feldhauptmann in lübschen Diensten mit Anderen ins Land
Wittenburg einmarschieren, wo sie die den von Züle gehörenden
Orte Neuenkirchen, Tessin und Camin sowie das den von Stück
gehörende Kützin zerstörten. Die zeitgenössischen
Chronisten berichten darüber recht anschaulich
:
„Dar
na bi sunte Nicolaus daghe (um den 06.12.) Hartwich van Ritzerowe
unde des hertoghen voghet van Sassen Hinric Luchowe, unde der stat
voghed van Lubeke reden in dat land to Wittenborch, unde leghen dar
inne enen dach unde ene nacht, unde wunnen menghe ghude vestene in
deme lande. de erst het Nyenkerken; dar uppe se sloghen ses man der
viande dod, de arghe rovere warn, unde loseden enen armen man ute
deme stocke, de dar ghevanghen was, unde branden de vestene. dar
neghest ghewunnen se de vestene Tessyn, unde branden se bet an de
grund; dar na wunnen se Kemmyn, unde loseden dar der manne ute deme
stocke; der weren twe borghare ute Lubeke. desse der vestene horden
to den van Züle. dar na wunnen se de vestene Kossyn, de horde to
dem van Stüken. desse vere vestene wunnen se al binnen eneme
daghe, unde branden se unde vorstoreden se tomale“.
Beteiligt
ist Hartwig (VI) auch bei den um diese Zeit geschlossenen Verträgen
zwischen Herzog Erich III. und der Stadt Lübeck über den
Ausbau und die Unterhaltsverpflichtung der Landwehr zwischen dem
Ratzeburger und Möllner See sowie der Vertiefung der Delvenau .
Am
19.04.1349 war er zugegen, als Herzog Erich III. die Beilegung des
Streits mit dem Kloster Reinfeld beurkundet und dessen Güter in
seinem Land in Schutz nimmt, sowie die Bauern in Neuengamme und Pogez
vom Burgwerk in Lauenburg befreit .
Zusammen mit seinen Brüdern Bertold (V), Dietrich (III) und
Konrad verkauft er unter Zustimmung seiner Söhne („cum
consensu filiorum Hartwise predicti“)
und seines Vetters Hartwig (VI) am 1351 Dorf und Hof Mechow mit
Befestigung und See an das Domkapitel zu Ratzeburg. Herzog Erich III.
verzichtet dabei am 29.12.1351 auf seine Rechts als Landesherr .
In Gegenwart Herzog Erichs III. legen die von Ritzerau ebenfalls 1351
ihren Streit mit dem Kloster Reinbek bei. Sie überlassen dabei
dem Kloster am 27.10.1351 das Anspruchsrecht auf ihre Güter
zwischen den Dörfern Tramm und Talkau, wogegen das Kloster eine
Schwester der ritzerauischen Brüder als Nonne aufnimmt .
Die Fredeburg mit anstoßender Landwehr (1594)
Mit
dem Auftreten Hartwigs (VI) („Hartwicus
filius quondam Thidericus de Rytzerowe“),
seines Vetters, wird Hartwig (VI) in den Urkunden ab 1351 als
„senior“ bzw. „de eldere“ von dem jüngeren
unterschieden.
Ravensdiek
(5: der Ravensdiek, 6: ehemalige Pulvermühle, 7: ehemaliges Dorf Ravensdiek)
Am
17.08.1352 ist Hartwig (VI) zusammen mit seinem Bruder Dietrich (III)
Zeuge, als Vicke (I) von Karlow und sein Sohn Ludolf (IV) Besitz in
Falkenhagen an Bischof Volrad von Ratzeburg verkaufen .
Beide Brüder, dieses Mal zusammen mit Hartwig (VII) junior
(„eorum
patruus“)
sind erneut am 16.05.1353 Zeugen, als die Brüder Detlev (I) und
Heinrich (II) von Grönau dem Lübecker Heiligen-Geist-
Hospital alles Land vom Scheideberg zwischen Grönau und
Falkenhusen bis Blankensee verkaufen .
Ebenfalls 1353 gehört Hartwig (VI) mit Walrav (VII) von Duvensee
und dessen Sohn Walrav (VIII), seinen Brüdern Bertold (V),
Dietrich (III) und Konrad von Ritzerau, sowie Hartwig (VII) zu den
Schenkern der Örtlichkeit Ravensdiek an Bischof Volrad von
Ratzeburg .
Diese Örtlichkeit hatte strategische Bedeutung innerhalb der
1351 von den Lübeckern zum Schutz der Straßen errichteten
Landwehr vom Ratzeburger See bei Farchau bis zum Möllner See.
Hier war Hartwig (VI) von Ritzerau bereits an den
Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen beteiligt, die der
Errichtung des Landwehr vorausgegangen waren; so am 24.08.1348 als
die Herzöge Erich II. und Johann III. über den in
Gemeinschaft mit der Stadt Lübeck vom Ratzeburger See nach dem
Möllner See gezogenen Landwehrgraben und die Ausgrabung der
Delvenau urkunden
und am 16.06.1351 als Hartwig (VI) mit Herzog Erich II. der Stadt
Lübeck verspricht, den Landwehrgraben, so wie auch einen durch
einen Schlagbaum verschließbaren Weg darüber bis zum
Ravensdiek zu bauen und beständig zu unterhalten .
Die
Schenkung von Ravensdiek durch die Ritzerau und den Duvensee
ermöglichte es nun Bischof Volrad, seinen Beitrag zur Errichtung
der Landwehr in seinem Herrschaftsbereich um Farchau zu leisten.
Herzog Erich II. d. J. bestätigte Bischof Volrad am 24.10.1353
diese Schenkung .
Am 26.09.1354 schuldet das Heilig-Geist-Hospital zu Lübeck
Hartwig drittich marke schuldig .
Zusammen mit seinem Bruder Konrad unterzeichnet er am 14.04.1359 als
herzoglich-sachsen-lauenburgischer Rat eine Urkunde, in der Herzog
Albrecht V. mit Zustimmung Herzog Erichs III. der Stadt Lübeck
die Pfandherrschaft über Mölln mit der Vogtei („opidum
nostrum Molne cum domino nostro et advocatia, que ad dictum opidum
Molne pertinent“
)
an Lübeck verkauft .
Erst 1683, nach 324 Jahren, kehrte Mölln zu Lauenburg zurück
und ihren endgültigen staatsrechtlichen Abschluss fand die
Möllner Pfandschaft sogar erst 1747.
Mit
dem Verkauf wurde der landsässige Adel (die KRUMMESSE, RITZERAU,
PARKENTIN, ZÜLE), dessen Güter zum Teil in der verpfändeten
Herrschaft lagen, de facto zu Vasallen der Stadt Lübeck. Dieser
versprachen Hartwig (VI) und Hartwig (VII) von Ritzerau, sowie Walrav
(VIII) und Eler (III) von Duvensee und der übrigen Ritterschaft
der Vogtei Mölln am 01.11.1359 – zum Teil widerstrebend -
zunächst vorläufig, bis nach der Rückkehr des außer
Landes weilenden Herzogs Albrecht V. zu leistenden Huldigung,
Gehorsam zu leisten. Die förmliche Huldigung selbst fand am
06.07.1360 statt .
Am 29.06.1368 gehören die vier zu den Mitverfassern eines
Huldigungsreverses an die Stadt Lübeck .
Als
am 24.06.1359 die Brüder Detlev (I) und Heinrich (II) von Grönau
dem Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck alles Land vom Scheideberg
zwischen Grönau und Falkenhagen bis Blankensee für 500 Mk.
lüb. Pf. unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs verkaufen bezeugen
dies außer Hartwicus
(VI) maior
auch seine Brüder Dietrich (III) und Konrad, sowie Hartwig (VII)
„junior“ .
Mit seinem Bruder Kord (Konrad) ist Hartwig (VI) am 21.04.1359 Zeuge,
als die Herzöge Albrecht V. und Erich III. mit Bewilligung
Bischof Wiperts von Ratzeburg (1356-1368) 15 Mk. lübb.Pf.
Jährlicher Hebung aus dem Zoll der Stadt Mölln der Vikarie
in der Kapelle des heiligen Kreuzes bei Bergedorf schenken .
Die Brüder sind auch am 10.08.1360 bei der Eheabrede zwischen
den Herzögen Albrecht I. von Mecklenburg und Erich II. zugegen
.
1362 ist Hartwig (VI) senior mehrfach Zeuge bei Herzog Erich II. So
am 10. und 15.07., als dieser seine Hoheitsrechte an den Dörfern
Schlagbrügge und Schlagresdorf gegen die in Goldensee und 7 ½
Hufen in Drögenvorwerk abtritt, die zuvor von den Brüdern
Nicolaus und Hartwig von Bülow an das Domkapitel zu Ratzeburg
verkauft worden waren .
Zusammen
mit seinem Bruder Dietrich (III) sowie Eler (III) von Duvensee und
anderen Rittern tritt Hartwig (VI) in den Dienst des Grafen Adolf
VII. von Holstein-Pinneberg (1353-1370). Am 08.12.1363 bekennen die
Genannten „dat
wi uns gheheret hebben in greven Alves von Holsten und Stormeren
denest“ .
So sehen wir Hartwig (VI) dann auch im Gefolge des Grafen von
Holstein, als am 18.03.1364 die Stadt Hamburg den mit diesem
geschlossenen Vertrag bekräftigt .
Hier wirkte Hartwig (VI) d. A. von Ritzerau in dem großen
Streit zwischen dem jungen Grafen Adolf VII. von Holstein und der
Stadt Hamburg um die Hoheitsrechte über die Stadt nicht
unwesentlich mit. Dieser Streit beschäftigte sogar Kaiser Karl
IV., der Herzog Albrecht II. von Mecklenburg zum Schiedsrichter
ernannte. Als Sachwalter des mecklenburgischen Herzogs
war Hartwig (VI) direkt an den schwierigen Verhandlungen vom 26.05.
bis 23.06.1363 beteiligt, die letztendlich zu Gunsten der Grafen von
Holstein entschieden wurden. Dann sehen wir Hartwig (VI) im Gefolge
Graf Adolfs VII. von Holstein, als am 18.03.1364 die Stadt Hamburg
den mit diesem geschlossenen Vertrag bekräftigt, wobei sie
allerdings erreichte, dass Graf Adolf VII. der Stadt ihre Privilegien
bestätigte .
Hartwicus
des Rytzrowe senior
ist erneut Zeuge am 15.04.1367, als Ludolf (IV) von Karlow gegenüber
Bischof Wipert von Ratzeburg auf seine Ansprüche an die 1356 von
seinem Oheim verkauften vier Hufen in Falkenhagen verzichtet
und dann bei Herzog Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg, als
dieser am 21.01.1368 dem Abt und Konvent des Klosters Scharnebeck das
Gut zu Echem und Luningshorst verkauft .
Bei Herzog Erich III. ist er am 07.12.1368 zugegen, als dieser dem
Kloster Reinbek dessen Privilegien bestätigt und ihm alle
Dienste an den Gütern in seiner Herrschaft überlässt
.
Am 18.02.1369 ist Hartwig (VI) dabei, als Herzog Erich III. sein
Herzogtum an die Herzöge Wilhelm und Magnus II. von Braunschweig
und Lüneburg verpfändet und einen Beistandspakt mit ihnen
schließt .
Ebenso ist unse getruwe man Hartwig (VI) von Ritzerau wenige Tage
später, am 11.03.1369, beim Erbverbrüderungsvertrag Erichs
III. mit den Welfenherzögen zugegen .
Dann ist er als Zeuge genannt, als Abele von Torgau am 14.09.1369 „na
rade unde na anwisinghe Hartwighes Ritzerow unde Marquardes
Bardewich“
die Beilegung ihres Zwists mit dem Kloster Scharnebeck bekundet .
Möglicherweise gab es also familiäre Beziehungen Hartwigs
(V) zu Abele, der Witwe Harneids von Torgau (> VI – 41).
Zusammen mit Walrav (VI) von Duvensee ist Hartwig (V) am 07.01.1370
Zeuge, als Herzog Erich III. der Stadt Lübeck sein gesamtes
Herzogtum (Bergedorf) für 26262 ½ Mk verpfändet .
Im selben Jahr, am 11.04.1370, schenkt er zu seinem und seiner
Verwandten Seelenheil und unter Zustimmung seiner Söhne Bertold
(V) und Otto (III), sowie seines Neffen Hartwig (VII) und Walravs
(VI) und Elers (II) von Duvensee sein Dorf (Groß) Lankow dem
Prior des Ratzeburger Domkapitels sowie seine Dörfer Dudeschen
und Wendeschen Molzahn zur Gründung und Dotierung zweier
Vikarien in der Kirche und Kapelle zu St.Martin in Ratzeburg .
Am 21.12.1370 erscheint er unter den Ratgebern Herzog Erichs III.,
als dieser alle von ihm und seinen Vorfahren der Stadt Lüneburg
gegebenen Rechte bestätigt .
Nachdem er am 12.03.1371 seiner Lehnherrin Lübeck noch ein Mal
gehuldigt hat ,
erscheint Hartwig (VI) letztmals als lebend bezeugt am 13.10.1371 als
Kaiser Karls IV. über Herzog Magnus II. von Braunschweig und
Lüneburg und dessen Anhänger - darunter Hartwicus
de Rytzzerow
- die Reichsacht verhängt .
Vor dem 01.09.1373 ist er dann gestorben, denn unter diesem Datum
heißt es von seinen Söhnen Bertold (VI) und Otto (III),
dass sie „filii
quondam Hartwici“
waren .
Verheiratet war Hartwig (VI) mit einer Frau namens Margarethe
NN.
Aus dieser Ehe stammen die
Kinder:
Bertold
(VI) > VIII–51
Hartwig
(VIII) > VIII–52
?Abele
(I) “von TORGAU” > VIII -53
Otto
(III) > VIII–54
Sophia
(I) > VIII -55
Hartwig
(VI) von Ritzeraus Witwe Margarethe lebt noch 1384. Am 21.12.1373
überlassen ihr Nikolaus Boom und seine Frau Abele ¾
Hufen in Tramm
und am 14.11.1384 verkauft sie zusammen mit ihrem Sohn Otto (III)
eine Rente aus ihrem Dorf Koberg, für die sich zuvor Volkmar
Scharpenberg und Eccard Wulf verbürgt hatten .
Hartwig
(VI) urkundete mit seinem Siegel am 10.01.1345, 09.10.1348,
31.03.1353, 06.07.1360 und 11.04.1370 .
Das Siegel zeigt auf dem Schild zwei Turnierkragen untereinander, der
obere mit vier, der untere mit drei Lätzen. Die Umschrift
zwischen einfachen Linien lautet: +
S' HART + WICI DE RI + TZEROWE.
Seine Frau Margarethe siegelt am 14.11.1384. Ihr Siegel
zeigt auf der Fläche eine Frauenfigur, in einfachem, doppelt
gegürtetem Gewand, den Kopf, der oben in den Schildrand ragt,
mit einem Tuch bedeckt. Sie hält in den Händen rechts den
Schild der Ritzerau, links einen, der gespalten ist und die rechte
Hälfte kreuzweise schraffiert zeigt. Die andere, leider nicht
mehr deutlich erkennbare Hälfte, enthielt offenbar Querbalken.
Das Siegel trägt zwischen Perlenkreisen die Umschrift: +
S' (MA)RGRETE . DE
RIT(Z)ER(OW).
Siegel Margarethe von RITZERAU (1384)
Allgemein
wird Grethe für eine Tochter Volrads
von LÜTZOW
und N.
von Hasenkopp
zu Gadebusch gehalten ,
doch scheint dies aufgrund des senkrecht gespaltenen Schildes kaum
möglich. So vermutet denn von Weltzien unter Hinweis auch auf
die vielfältigen Dienste ihres Mannes bei den Grafen von
Holstein zu Recht, dass sie aus dem Holsteinischen stammt. Er
schreibt :
„Im
Gegensatz zum benachbarten Dänemark gibt es in Norddeutschland
nur sehr wenige Wappen mit senkrecht gespaltenen Schild. Schon immer
haben freie Schildflächen dazu geführt, sie mit Linien oder
Mustern zu füllen, wenn es schon keine Schildfigur gab. Nach
Durchsicht von Siebmachers Wappenbüchern blieb nur ein
Wappenschild übrig und ich fand auch eine ähnliche Form. Es
scheint mir das Wappen der RANTZAU zu sein“.
War
also die Dame Grethe von Ritzerau eine Angehörige des so
mächtigen und einflussreichen holsteinischen Geschlechts (?)
Vieles spricht für diese Annahme, hatte doch Hartwig (VI) von
Ritzerau vielfältige Verbindungen nach Holstein, so dass eine
Verbindung mit dem einflussreichsten Adelsgeschlecht Holsteins nur
logisch erschiene. Doch scheint Vorsicht geboten. Da das Wappenschild
der Grethe von Ritzerau auf der rechten Seite verderbt ist, käme
auch eine Herkunft aus dem Geschlecht der von
Siggen
in Frage, dessen Wappen ebenfalls einen gespaltenen Schild mit
Schraffur in der rechten Hälfte zeigt .
Für gesichert halte ich daher nur, dass Grethe von Ritzerau aus
Holstein stammt.
Bertold (V) von RITZERAU
(VII
– 40); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Bertolds
(IV), urkundet zwischen 1336 und 1363 durchgehend als Bertoldus -
Erstmals genannt ist Bertold (V) am 20.09.1336 zusammen mit seinem
Vater und seinem Bruder Hartwig (VI)
. Gemeinsam mit seinen Brüdern Hartwig (VI), Dietrich (III) und
Konrad sowie seinem Vetter Hartwig (VI) verkauft er 1351 Mechow
bzw. verschenkt Besitz zwischen Tramm und Talkau
und in Ravensdiek .
Mit seinem Bruder Konrad, den Rittern Hartwig (I) und Eccard (II) von
Krumesse, sowie dem Knappen Hinrich (VI) von Krumesse stimmt er am
30.08.1363 der Verpfändung des der Familie von Grönau
gehörenden Anteils an Blankensee an das Johanniskloster in
Lübeck zu .
Die Mitlober sind zweifellos die nächsten Verwandten der Brüder
Detlev (I) und Heinrich (II) von Grönau.
Dietrich (III) von RITZERAU
(nach 30.12.1365/vor 01.09.1373)
(VII
– 41); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und
gräflich-holsteinischer Vasall, Sohn Bertolds (IV), urkundet
zwischen 1351 und 1365 als T(h)idericus, Thydericus, Dyderik - In den
Urkunden erscheint Thidericus
de Ritzerowe
zumeist mit seinen Brüdern Hartwig (VI), Bertold (IV) und Konrad
- 29.12.1351, 27.10.1351, 17.08.1352, 24.10.1353, 1356, 24.06.1359.
Mit seinem Bruder Hartwig (VI) bezeugt Dyderik van Ritzerowe am
27.09.1357 den Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Herzögen
Erich III. und Albrecht V. zum Schutz Hamburger Bürger im Lande
Hadeln .
Am 08.12.1363 gehört er zu den Adligen, die in den Dienst des
Grafen Adolf VII. von Holstein treten .
Am 30.12.1365 schließen er und sein Neffe Bertold (VI) von
Ritzerau mit dem lübschen Vogt Thidericus Steynbeke eine
Sühnevereinbarung .
Beide werden hier als patruis bezeichnet, d.h. es können nicht
mehr die Brüder Bertold (V) und Dietrich (III) von Ritzerau
sein. Patruus dürfte hier wie in der Urkunde vom 22.11.1391
im Sinne von „Neffe“ gemeint sein. An dieser Urkunde
hängt sein Siegel .
Es zeigt auf stehendem Schilde die beiden Turnierkragen mit oben vier
und unten drei Lätzen. Die Umschrift zwischen glatten Kreisen
lautet: S'
TIDERICI . DE
. RITZEROWE.
Nach
diesem Datum ist er nicht mehr urkundlich genannt. Am 01.09.1373 wird
er als verstorben bezeichnet. Seine angebliche Ehe mit einer
Angehörigen der Familie von
GRÖNAU
bleibt Spekulation. Sie ist eher zu streichen. Man hätte ihn
dann am 30.08.1363
bei der Verpfändung des grönauischen Anteils an Blankensee
unter denen finden sollen, die als Angehörige diesem Rechtsakt
zustimmen
Konrad von RITZERAU
(+nach 30.08.1363/vor 01.09.1373)
(VII
– 42); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Bertolds
(IV), urkundet zwischen 1351 und 1363 als Cord,
Conradus
- Konrad von Ritzerau urkundet überwiegend mit seinen Brüdern
Hartwig (VI), Dietrich (III) und Bertold (V) gemeinsam - 1351,
27.10.1351, 24.10.1353, 14.04.1359, 21.04.1359, 24.06.1359,
10.08.1360, 30.08.1363.1359 ist er Rat Herzog Erichs III. .
Nach dem 19.02.1360 datiert eine Urkunde über die Auszahlung von
300 Mk. von für ihn von den Kämmereiherren erhobenen
Geldern an ihn durch den Lübecker Ratsherrn Bertram Vorrad
und am 26.05.1360 quittiert Konrad für seinen Lehnsherren Herzog
Albrecht V. über den Empfang von 1000 Mk Silber aus der
Kaufsumme für die Pfandherrschaft Mölln, die er vom Rat zu
Lübeck ausgehändigt erhalten hat .
Am 29.06.1361 quittiert er erneut, dieses Mal darüber, dass er
alles auf Mölln bezogenen Geld von der Stadt Lübeck
ausbezahlt erhalten hat .
Vor dem 01.09.1373 ist er dann gestorben.
Siegel Konrads von RITZERAU (1360)
Die
Urkunde von 1360 zeigt im Siegel das Wappen der Ritzerau :
über einem gedehnten Schild, der schmal gerandet ist und zwei
Turnierkragen untereinander zeigt, den oberen mit vier, den unteren
mit drei Lätzen, steht ein Helm von vorne gesehen, der eine
unzerschlitzte Helmdecke trägt und mit Büffelhörnern
besteckt ist. Das Siegel trägt zwischen schnurförmigen
Kreisen die Umschrift:
+ S'
: CONRADI . RITZEROWE
N. von RITZERAU
(VII
– 43); Nonne, Konventualin des Klosters Reinbek, Tochter
Bertolds (IV), genannt 1351 - Wegen ihrer Aufnahme in das Kloster
Reinbek gab es Streit, der 1351 unter Vermittlung Herzog Erichs I.
durch Überlassung von Ritzerauischen Güter zwischen Tramm
und Talkau an das Kloster beigelegt wurde .
Dabei werden ihre Brüder Hartwig (V), Dietrich (III), Bertold
(V) und Konrad genannt
(?) N. von RITZERAU
(VII
– 44); Eine ritzerauische Tochter der sechsten Generation war
möglicherweise mit Vicke
(I) von KARLOW
verheiratet ,
der am 17.08.1352 mit seinem Sohn Ludolf (IV) dem Bischof Volrad von
Ratzeburg vier Hufen verkaufte .
Sie ist urkundlich nicht zu belegen. Da aber bei dem Verkauf des
Anteilsbesitzes in Falkenhagen die Brüder Hartwig (VI) und
Dietrich (III) von Ritzerau als Zeugen auftreten, mögen diese
durchaus nahe Verwandte, vielleicht Schwäger des Verkäufers,
gewesen sein.
(?) N. von RITZERAU
(VII
– 45); Eine ritzerauische Tochter war angeblich mit Henning
von LÜTZOW
verheiratet, der 1348 auf Pritzier saß .
Dafür gibt es indes keine urkundlichen Belege.
(?)N. von RITZERAU
(VII
– 46); vmtl. ¥
Heinrich
(VI) von KRUMMESSE
(urk. 1359/1377); sie brachte vmtl. den Rufnamen Otto in die Familie
von Krummesse.
Hartwig
VII de oldere von RITZERAU
(+nach 14.11.1384)
(VII
– 47); Knappe, herzoglich-lauenburgischer,
gräflich-holsteinischer und lübscher Vasall, Sohn Dietrichs
(II) von Ritzerau, urkundet zwischen 1351 und 1384 als Hartwicus,
Hartwich, Hartwighe, zuerst ab 1351 als „de
junghe“
bzw. „junior“,
später als „de
oldere“
- In der Urkunden erscheint Hartwig (VII) von Ritzerau zumeist mit
dem Zusatz Sohn des Dietrich („Tidekenzone“)
bzw. als junior - die Bezeichnung als maior
ist zweifelsfrei ein Schreibfehler -, um ihn von seinem Vetter
Hartwig (VI) dem olden zu unterscheiden. Nach dessen Tod wird er dann
als Hartwig de oldere bezeichnet, um ihn nun von Hartwig (VIII) deme
junghesten zu unterscheiden. Zumeist urkundet Hartwig (VII) mit
seinen Vettern Hartwig (VI), Dietrich (III), Konrad und Bertold (V) -
27.10.1351, 31.10.1351, 29.12.1351, 16.05.1353, 24.10.1353,
24.06.1359, 06.07.1360, Mitte 1363, 29.06.1368, 11.04.1370,
12.03.1371. Am 01.11.1359 huldigt er mit anderen seiner Familie
seiner neuen Lehnherrin Lübeck
und am 08.12.1363 begibt er sich in den Dienst des Grafen Adolf VII.
von Holstein .
Am 01.09.1373 bestätigt er zusammen mit Bertold (VI) und Otto
(III) die von ihren Vorfahren gemachte Schenkung der Örtlichkeit
Ravensdiek an den Bischof von Ratzeburg .
Mit Bertold (VI) ist er am 28.01.1376 Zeuge bei der Überlassung
des Patronatsrechts an der Pfarrkirche zu Bergedorf an Herzog Erich
III. durch Bischof Heinrich von Ratzeburg im Tausch gegen das
Patronat der Pfarrkirche in Breitenfelde und der St. Ägidienkurie
in Mölln .
Zusammen mit seinem Sohn Heinrich (III) bestätigt er am
12.11.1383 die testamentarische Übertragung der Einkünfte
von vier Hufen aus Sterley durch seinen Schwager Christian Kule –
(seine Schwester war mit Christian Kule verheiratet; dass er selbst
eine Kule geheiratet hätte, wie von Weltzien ,
ist durch Urkunden nicht belegbar) - an das Domkapitel zu Ratzeburg
.
Letztmalig genannt ist Hartwig (VII) - wiederum zusammen mit seinem
Sohn - am 14.11.1384 als Mitlober, als Otto (III) von Ritzerau eine
Rente aus Koberg verkauft .
Er siegelt mit seinem Wappen 1360 und 1365 .
Es zeigt auf stehendem Schilde die beiden Turnierkragen mit oben vier
und unten drei Lätzen; im Grunde daneben einige Blumenranken.
Die Umschrift zwischen einfachen Kreisen lautet: .
S'
HARTWICI D' RITZEROW . IUNI.
1370 zeigt das Siegel einen rechtsgedrehten Schild mit dem Wappenbild
der Familie und die Umschrift +
S' HARTICH DE RITZEROWE.
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau, die angeblich
eine von
KULE
(Schwester seines Schwagers) gewesen sein soll ,
stammt
Kinder:
Heinrich
(III) > VIII - 57
Ermengard
(I) von RITZERAU
(VII
– 48); Tochter Dietrichs (II) - Sie ist am 12.11.1383 als
Gemahlin des holsteinischen Ritters Christian
KULE
und als Schwester Hartwigs (VII) (sorore
mei Hartwici prefati)
genannt .
Der einmalige Beleg des Namens läßt keine Rückschlüsse
darauf zu, ob wir es auch hier mit einen ritzerauischen Frauennamen
zu tun haben. Wenn ja, dann könnten Ermentrud, die zweite Frau
Volkmars (V) von Grönau bzw. Ermengard, die Frau Heinrichs (VII)
von Krumesse auf Anker (siehe IX-73) die nahen verwandtschaftlichen
Beziehungen dieser Familien zur Familie von Ritzerau erklären.
Die achte Generation
Sie
umfasst, wohl bedingt durch die große Pestwelle, die ab 1348
die ganze zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts erfasste, nur
wenige urkundlich gesicherte Vertreter.
Bertold
(VI) von RITZERAU (+nach
02.04.1382 / vor 24.11.1384)
(VIII
– 51); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Sohn Hartwigs (VI), urkundet zwischen 1365 und 1382
durchgehend als Bertoldus
de Rytzerowe
- Erstmals urkundet Bertold (VI) zusammen mit seinem Onkel Dietrich
(III) von Ritzerau am 30.12.1365 bei ihrer mit dem lübschen Vogt
Thydericus Steynbeke geschlossenen Sühne .
Beide werden hier als patruis bezeichnet, d.h. es können nicht
mehr die Brüder Bertold (V) und Dietrich (III) von Ritzerau
sein. Patruus dürfte hier wie in der Urkunde vom 22.11.1391
im Sinne von „Neffe“ gemeint sein. Es urkunden also
Bertold (VI) und sein Onkel Dietrich (III). Möglich bleibt
natürlich auch, dass wir hier einen weiteren Bertold vor uns
haben, der in der Stammtafel dann aber nicht einzuordnen ist. Sicher
bezeugt ist Bertold (VI), als er 1370 und 1371 zusammen mit seinem
Vater und weiteren Familienangehörigen bei der Schenkung von
Groß und Klein Molzahn sowie Lankow an das Ratzeburger
Domkapitel und bei der Huldigung des in der Vogtei Mölln
ansässigen Adels genannt ist .
Zusammen mit seinem Vater Hartwig (VI) bezeugt er am 15.04.1367 den
Verkauf von vier Hufen in Falkenhagen durch Ludolf (IV) von Karlow .
Am 21.12.1370 ist er, mit Hartwig (Vi), unter den Ratgebern Herzog
Erichs IV., als dieser der Stadt Lüneburg alle von ihm und
seinen Vorfahren gegebenen Rechte und Freiheiten bestätigt .
und am 12.03.1371 huldigt er seiner Lehnsherrin, der Hansestadt
Lübeck .
Am 23.04.1372 verbürgen sich die Knappen Bodo von Lerbeke und
Adolf Scholdenvlete dafür, dass Graf Otto I. von Schauenburg
(1353-1404) seine Bertold (VI) von Ritzerau zugesagte Kündigungsfrist
einhalten wird .
Als Herzog Magnus II. von Braunschweig-Wolfenbüttel (1369-1373)
seinem Schwiegersohn, Herzog Erich IV. Schloss und Stadt
Schnakenburg, Schloss und Stadt Hitzacker und die Stadt Bleckede und
weitere Besitzungen verpfändet, ist es Bertold (VI) von
Ritzerau, der als Vasall des askanischen Herzogs am 08.04.1373 die
Pfandsumme in Empfang nimmt .
Er ist zugegen, als sein Lehnsherr am 10.04.1373 verspricht, die
verpfändeten Besitzungen gegen Rückzahlung der Pfandsumme
wieder auszuliefern .
Zusammen
mit seinem Bruder Otto (III) und seinem Vetter Hartwig (VII)
bestätigt er am 01.09.1373 die Schenkung von Ravensdiek an den
Bischof von Ratzeburg .
Diese Urkunde ist wegen ihrer genauen Filiationsangaben über
drei Generationen von besonderem Interesse. Dann sehen wird den
famosus
vir Bertoldus de Rytzerowe, famulus,
als Herzog Erich IV. dem Stift Ratzeburg alles Eigentum an den
Lehngütern Groß und Klein Molzahn überlässt, das
Bertolds Vater Hartwig (Vi) der Kirche in Ratzeburg geschenkt hatte
.
Darauf erscheint Bertold am 29.09.1373 erstmals in den Aufzeichnungen
des Niederstadtbuches der Stadt Lübeck über die
Schuldverhältnisse benachbarter Adeliger mit folgendem Eintrag:
„Bertoldus
de Ritzerowe tenetur pueris Hinrici Snur et Detleuo Snur ab manus
eorundem puerorum centum et XXV marcas denariorum, infesto Pasche
proxime futuro persoluendas, pro quibus Ludolphus des Molne et
Wernerus ... Berner vna cum ipso coniuncta manu fideiusserunt“
.
Bertold (VI) ist am 05.04.1374 zugegen, als Herzog Erich IV. und die
Herzöge Wenzeslaus und Albrecht von Sachsen und Lüneburg
einen Freundschaftsvertrag schließen .
Zusammen mit seinem Bruder Otto (III) nimmt er am 09.04.1374 die
erste der drei Raten der Sicherheitsleistung von 1000 lötigen
Mark in Empfang, die die Stadt Lüneburg für die
Auslieferung des Schlosses Bleckede durch die Herzöge Wenzeslaus
und Albrecht zu zahlen sich verpflichtet hatte .
Als Zeuge erscheint Bertold (VI) am 14.09.1374 bei der Übergabe
zur treuen Hand von Schloss und Weichbild Bergedorf an die Brüder
Johann und Eggert Wulf
und am 15.09.1374 bei der Übertragung des Patronatsrechts an der
Pfarrkirche zu Breitenfelde und die Überlassung der Vikarie am
St. Johannes-Kloster in Mölln an Bischof Heinrich von Ratzeburg
.
Wiederholt
als Zeugen - oft zusammen mit seinem Bruder Otto (III) - finden wir
Bertold (VI) dann in Privaturkunden im Zusammenhang mit
Besitzveräußerungen durch adlige Geschlechter:
am
08.04.1377 zusammen mit Otto (III), als Detlev (I) von Grönau
seinen Hof Stove mit der Burg und der Mühle sowie die Dörfer
Stove, Kronskamp und Neschow gegen die bischöflichen Dörfer
Farchau, +Tangmer und Pötrau vertauscht
am
20.05.1377 bei der Überlassung des Dorfes Groß Rünz
an Bischof Heinrich von Ratzeburg gegen das Dorf Panten durch Detlev
(I) von Grönau, dessen Bruder Heinrich (II) und seines Sohnes
Volmar (VIII)
am
21.09.1378 beim Verkauf des Ackers bei der Büllenmühle bei
Stove durch Arnold von Karlow an den Bischof von Ratzeburg
am
02.03.1380 beim Verkauf des halben Dorfes Krummesse mit der Mühle,
des halben Dorfes Niemark und des Sees bei Beidendorf ,
des Dorfes Wulmenau
und der halben Dörfer Bliestorf, Kronsforde und Grinau
durch Marquard (III) von Krummesse an den lübschen Bürger
Segebodo von Crispin
Wir
sehen Bertold (VI) von Ritzerau als Vasallen Herzog Erichs IV. 1378
bei dessen Vergleich mit Erzbischof Albert von Bremen
und am 17.04.1379 als Treuhänder Bischof Heinrichs von
Ratzeburg, als Henneke von Bülow zu Röggelin die ihm
gehörende Hälfte der Bullenmühle bei Carlow verkauft
.
Bei
Bertold (VI) werden erstmals die finanziellen Schwierigkeiten
sichtbar, in die die Ritzerau seit der zweiten Hälfte des 14.
Jahrhunderts gerieten und die sie in eine immer stärkere
Abhängigkeit zur Hansestadt Lübeck brachten. Aufzeichnungen
des Niederstadtbuchs der Stadt Lübeck über
Schuldverhältnisse benachbarter Fürsten und Adliger zu
lübschen Bürgern aus. Am 04.03.1369 schuldete er Hinricus
Raad 112 Mk und
am 29.09.1373 den Kindern von Henrich und Detlev Snur 125 Mk .
Dramatisch ist dann das Jahr 1374. Hier weist das Niederstadtbuch für
Bertold (VI) von Ritzerau insgesamt 3389 ½ Mk 20 d Schulden
aus :
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Arnoldo Wintermast C et LXXXVIII marcas den.
(25.01: 188 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe, armiger, tenetur Rodolpho van der Lippe C et XXX
marcas lüb.
(25.04: 130 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe debitor principalis ... quingentas et XXVI marcas minus
viginti denarios
(21.05: 525 Mk – 20 den.)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Hinrico Luchowe centum et XXX marcas den.
(15.06: 130 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Hermanno de Molendino CCC LXXII marcas den.
(15.06.: 372 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Volmaro de Buxstehude CC et quinquaginta marcas
den. (13.07.:
250 Mk)
Bertold
van Riterowe tenetur Ghodeken Ghamme CCCC et VI marcas
(15.08.: 406 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Ghodeken Ghamme CC et XXXV marcas
(29.08.: 235 Mk)
Bertold
de Ritzerowe tenetur Euerhardo Paal C LXXXVII marcas
(29.08: 187 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe, armiger, tenetur Johanni de Ankhem CC et octoginta
marcas lub.
(29.09.: 280 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur pueris Hinrici Snur et Dethleuo Snur alias
dicto Vollste ad manus eorundem puerorum C marcas den.
(21.10:
100 Mk))
Bertoldus
de Ritzerowe, armiger, tenetur Euerhardo Kansten ... CCCC
marcas minus XV marcas lub.den.
(21.10.: 400 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Hermanno Bodenwerder CC et LX marcas
(21.12.: 260 Mk)
Bertoldus
de Ritzerowe tenetur Hinrico de Essende CCC et XLI marcas
(29.12.: 341 Mk)
Am
26.12.1379 bekennt Bertold (VI), dass er dem Knappen Volkwin Partzow
weitere 135 Mk schuldet .
Die Folge dieser immensen Verschuldung ist der nun einsetzende
Güterverkauf der ritzerauischen Besitzungen, der seinen
Höhepunkt im 15. Jahrhundert findet. Er beginnt am 29.09.1374
mit dem Verkauf von Lüchow an die Brüder Emeco und Detlev
Schiphorst durch Bertold sowie am 23.03.1376 mit dem Verkauf ihres
Dorfes Woltersdorf durch die Brüder Bertold (VI) und Otto (III)
an die lübschen Bürger Emeke Schiphorst und Radeke
Stoltevoet .
Der
Domkirche in Ratzeburg stiftete Bertold (VI) einen kleinen, 15 cm
hohen, silbernen vergoldeten Kelch. Auf den sechs rhombenförmigen
Flächen am Knauf sind fünfblättrige Blüten wie
auch zwischen den einzelnen Worten der Umschrift am Fuß
dargestellt. Die Umschrift lautet: BERTOLDUS
DE RITZEROWE ME CONTULIT . ORATE
PRO EO.
Dazu
ist auf der einen Seite das Wappen der Ritzerau eingraviert .
Letztmalig
urkundet Bertold (VI) am 02.04.1382 - zusammen mit seinem Bruder Otto
(III) - als Mitlober und Verwandter der von Krumesse bei deren
Verkauf der halben Dörfer Krummesse und Niemark sowie ihres
Anteils am Beidendorfer See .
Vor dem 24.11.1384 ist er dann gestorben, denn beim Verkauf einer
Rente aus Koberg durch seinen Bruder Otto (III) heißt es „...
Bertoldes
... mynes broders, deme God gnedigh sey”.
Verheiratet
war Bertold (VI) mit Abele
von ZÜLE,
Tochter von Detlev
dem Groten von Züle
auf Niendorf am Schaalsee .
Über sie kam der Name Volrad in die Familie von Ritzerau.
Ausdrücklich als Söhne Bertolds genannt
bzw. als solche zu erschließen
sind
Kinder:
Hartwig
(IX) de jungheste > IX – 59
Bertold
(VII) > IX – 60
Dietrich
(IV) > IX – 61
Henneke
(II) > IX – 62
Volrad
(I) > IX – 63
An
mehreren Urkunden hat sich sein Siegel erhalten (1365, 1370, 1371 und
1380). Das runde Siegel zeigt über einem gelehnten ungerandeten
Schild, auf dem die beiden Turnierkragen mit oben vier und unten drei
Lätzen liegen, einen stehenden Helm von vorne gesehen, der mit
zwei Büffelhörnern besteckt ist, die nach außen je
fünf Fähnlein tragen. Die Decke ist unzerschlitzt. Schild
und Helmzier reichen unten und oben in den Schriftrand, der zwischen
glatten Kreisen folgende Umschrift hat: S'
B'TOLDI D' RITZEROW.
Siegel Bertolds (VI) von RITZERAU
Hartwig (VIII) von RITZERAU
(VIII
– 52); Sohn Hartwigs (VI) - Er ist nur einmal - am 15.04.1367
- als Hartwicus
zusammen mit seinem Vater und seinem Bruder Bertold (VI) genannt, als
Ludolf (IV) von Karlow Besitz in Falkenhagen verkauft .
?Abele (I) „von TORGAU“
(VIII
– 53); * ..... +
....., ¥
Harneid
von TORGAU
– Sie bekundnet am 14.09.1369 „na
rade unde anwisinghe Hartwighes (Hartwig V) Ritzerow unde Marquardes
Bardewik“
die Beilegung ihres Zwists mit dem Kloster Scharnebeck .
Sie hatte vmtl. enge familiäre Beziehungen zur Familie von
Ritzerau. Ihr Vorname Abele gehört jedenfalls zu den bevorzugten
Frauennamen dieses Geschlechts. Möglich also, dass Abele „von
Torgau“ eine ritzerauische Tochter gewesen ist, die ihren
Verwandten Hartwig (VI) von Ritzerau in einer für sie
schwierigen Lage um Hilfe bat.
Otto (III) von RITZERAU
(+nach 29.01.1401 / vor 20.11.1403)
(VIII
– 54); Knappe, herzoglich-lauenburgischer,
bischöflich-mecklenburgischer und lübscher Vasall, Sohn
Hartwigs (VI), urkundet 1370 bis 1402 -- Bis zum Tode seines Bruders
Bertold (VI) steht er in dessen Schatten und urkundet zumeist
zusammen mit diesem - 11.04.1370, 01.09.1373, 09.04.1374, 11.10.1375,
20.03.1376, 08.04.1377, 02.04.1382. Selbständig urkundet Otto
(III) erstmals am 22.02.1383, als Eccard (II) und Henneke (V) von
Krummesse ihr Dorf Kastorf an den lübschen Bürger Arnold
Stark verkaufen .
Am 29.03.1383 ist er Zeuge, als Heinrich (VII) von Krummesse sich
wegen eines Fischteiches zwischen Klein Sarau, Disnack und
Holstendorf mit dem Kloster Reinfeld vergleicht .
Dann bezeugt er als Verwandter der von Krumesse auf Klempau am
20.03.1384 deren Verkauf des Kannenbrooks und Ellerbrooks an Gerd
Darsow .
Es
schließen sich dann Verkäufe an, die zeigen, dass auch bei
den Ritzerau die finanzielle Lage weiterhin angespannt war. Am
14.11.1384 verkaufte er, zusammen mit seiner Mutter Grethe und mit
Zustimmung Herzog Erichs III. d.Ä. der Vikarie an der
St.Marien-Kapelle in der Pfarrkirche zu Mölln für 200 Mk
eine jährliche Rente von 13 Mk aus der Leibzucht der Mutter und
dem Erbe des Vaters in Koberg .
Genannt sind seine Verwandten Hartwighe
deme olden unde ...Hinrike, zyneme zone sowie Hartwighe dem
junghesten, Bertoldes zones, mynes broders, deme God gnedigh sy,
Volkmar Scharpenberg, Eghard Wulf, Johann Schack zu Basthorst sowie
Henneke (?VI) und Hinrik (VII) von Krumesse. Bereits am 11.11.1384
hatten sich Volkmar Scharpenberg und Eccard Wulf wegen dieses
Rentenverkaufs für ihn verbürgt. Am 02.04.1391 verpfändete
Otto (III) dem Lübecker Bürger Paul von Allen eine Rente
von 23 Mk aus Poggensee .
Für ihn gebürgt hatten offensichtlich Gerhard Voghet und
Reimer Calven. Das ergibt sich aus einer Urkunde vom 20.04.1393, in
der Gerhard Voghet erklärt, dass die ihm von Reimer Calven wegen
des Dorfes Ritzerau ausgestellten Urkunde, wonach Otto (III) von
Ritzerau sie wegen der dem Peter van Allen geleisteten Bürgsdchaft
schadlos halten werde, jetzt nur noch für Reimer von Calven
gelte .
Am 22.12.1391 verkauft Otto (III), zusammen mit Hartwich
unde Bertold, sine vedderen, Bertoldes sone von Ritzerowe, deme God
gnedich sei,
dem Lübecker Bürger Wigger Breckewold für 250 Mk ihr
Dorf Klein Klinkrade .
Mitlober sind die Verwandten Detlev (I) von Grönau und Hinrich
(VII) von Krumesse. Im Jahr 1393 finden wir Otto (III) dann als
Zeugen, als Herzog Erich III. Bischof Gerhard von Ratzeburg das von
den von Züle gekaufte Gut Stintenburg überläßt
,
als der Bischof mehrere Urkunden, die die Herzöge von
Sachsen-Lauenburg betreffen, an die Könige von Dänemark
transsumiert
und als Herzog Erich III. auf dem Landding zu Urnehöved auf alle
Ansprüche auf das Herzogtum Schleswig verzichtet .
Am 20.04.1394 ist Otto (III) gezwungen, sein Dorf Bergrade, das zum
Kern der ritzerauischen Besitzungen gehörte, für 600 Mk an
den Lübecker Bürger Vromold Warendorp zu verkaufen .
Zwar behält er sich ein Rückkaufsrecht vor, doch
verzichtete er bereits am 23.08.1394 auch auf dieses .
Damit war Bergrade das erste Dorf, dass die Ritzerau im Bereich ihrer
Stammgüter aufgeben mussten. Die finanziellen Schwierigkeiten
Ottos (III) waren damit jedoch keinesfalls behoben, denn am
08.04.1401 verkaufte er auch sein gut to Tzirksrode unde de halue
Wedeghe für 100 Mk an den lübschen Bürger Hans Lange
.
Wie
sein Bruder Bertold (VI) muss sich auch Otto de Ritzerow bei Lübecker
Bürgern Geldleihen: Am 30.03.1382 160 Mk von den Kindern des
Bernhard Zulverberner
und am 19.11.1387 bekennt er 267 ½ Mk lüb. Pf. von Jakob
und Emekinus van deme Haghene geliehen zu haben .
Am 21.05.1385 bekennt er von Hinrich von Essen und Vromold Warendorp
„17 lastas salis“ erhalten zu haben .
Wir
finden Otto (III) von Ritzerau wiederholt als Zeugen in
Privaturkunden:
am
11.11.1394, als seine Neffen Hartwig (VIII), Bertold (VII), Dietrich
(IV), Henneke (II) und Volrad (I) ihr Gut Labenz und +Helle
verkaufen
am
22.01.1399 als Mitlober, als seine Neffen Henneke (II) und Volrad
(I) von Ritzerau ihre Ansprüche an den Grenzländereien
zwischen Dechow und Kuhlrade, sowie ihren Anteil am Dechower See an
Bischof Detlev von Ratzeburg verkaufen und diesem ein Vorkaufsrecht
an ihrem Gut Dechow zugestehen
Als
Rat (“unse
truwe radgheuere“)
Herzog Erichs III. tritt Otto (III) außer am 25.02.1401 am
18.09.1400 auf, als der Herzog den Verkauf von 10 Mk Rente aus
Walksfelde durch Volrad von Züle bestätigt .
Bergedorf im Jahre 1593
Als
militärischer Befehlshaber (Vogt) im Dienst der Stadt Lübeck
sicherte Otto (III) deren Pfandherrschaft Bergedorf .
Er ließ jedoch nach dem Tode Herzog Erichs III., mit dem die
Bergedorfer Linie des askanischen Herzogshauses von Sachsen-Lauenburg
erlosch, dessen Nachfolger Erich IV., dem er ebenfalls lehnspflichtig
war, 1401 in das feste Schloß Bergedorf ein und vereitelte so
wider seinen Willen den Anfall der Herrschaft Bergedorf an Lübeck.
Wohl deshalb bezeichnet ihn von Kobbe als „tapfern
Krieger, bieder und arglos“
.
Er war ganz offensichtlich kein Politiker. Otto (III) ging daraufhin
nach Lübeck, um der Stadt seine Güter als Entschädigung
anzubieten. Er wurde im Marstall inhaftiert und starb bald nach dem
29.01.1402 in der Hansestadt. In den zeitgenössischen Berichten
liest sich das so :
„Dar
na in deme zomere quam de sulve hertighe Erik unde wan Barghedorpe,
dat slod, dat syn vedder settet hadde den van Lubek vor eynen summen
gheldes. dat sulve slod hadde inne van der Lubeschen weghene. en gud
man, ghenomet Otte wan Ritzerowe, unde was des sulven hertoghen
Erikes man beseten. to deme sprak de hertoghe, dat he ene uplete in
guden loven. de gude man vorsach syk gudes unde truwen loven to syme
heren; he let ene up de borch myt den synen. do de hertoghe uppe
deme slote was so stark alse de voghet Otto, he sprak: 'Dyt slod is
unse rechte erve; hyr scholtu, Otto, van scheden; wy willet hiir uppe
blyven'. dar wart de gude man bedraghen in gudem loven van synem
heren, unde moste gan van deme slote myt den synen. des wart de hoghe
bedrovet, unde wuste nicht, wes he wolde beghynnen. he wart tho
lesten des to rade, dat he to Lubeke inreth unde gaf syk deme rade
ghevanghen. darboven droch he up der stad syne veste, de Ritzerowe
ghenomet was, unde ghink myt willen in der stad vengnisse unde slote.
das was he ynne wol by twen jaren und starf dar ynne van
melancolien“.
Die
Askanier konnten sich nicht lange der Herrschaft über Berdedorf
erfreuen. Bereits 1420 gingen Stadt und Schloss wieder in den Besitz
der Hansestädte Lübeck und Hamburg über.
Erstürmung des Schlosses Bergedorf im Jahre 1420 durch welfische Truppen
(Datei Pincerno)
Übergabe des Schlosses Bergedorf durch Otto (III) von Ritzerau (1420)
Seit
dem 20.11.1403 erscheint Otto (III) von Ritzerau dann wiederholt in
Urkunden als bereits verstorben ,
so am 24.06.1404, 02.02.1407, 11.11.1418, 01.04.1424, 02.10.1426,
11.11.145. Mit seinem Wappen siegelt er 1370 (Umschrift: S'
OTTO DCI RICEROWE),
1384, 1394, 1399, 1401 (Umschrift: +
S'O ... NIS . DE. RITSEROWE)
und 1402 .
1384 zeigt das Siegel auf dem Schilde, der von einem rundbogigen
Sechspass umgeben ist, die beiden Turnierkragen mit oben vier und
unten drei Lätzen. Die Umschrift zwischen gekerbten Kreisen
lautet: +
S' OTTONIS . DE RITSE(RO)WE *.
1399 lautet die Umschrift +
S’ . OTTONIS
. DE . RITSE – WE x
Siegel Ottos (III) von RITZERAU (1399)
Verheiratet
war Otto (III) mit einer Mette
(Margarethe)
(?)von GRÖNAU,
vmtl. Tochter von Detlev
(I) von Gronow
die in den Urkunden in der Kurzform als Mette erscheint, so am
20.11.1403 bei der Vereinbarung mit ihren Neffen Volrad (I) und
Henneke (II) über die Nutzung des Schlosses Ritzerau .
Am 02.02.1407 verpfändete sie dann für 360 Mk den Anteil am
Schloss Ritzerau weiter, den ihr zuvor für 400 Mk ihre Neffen
Volrad (I) und Henneke (II) verpfändet hatten .
Dadurch geriet der Stammsitz der Ritzerau in die Auseinandersetzungen
der Stadt Lübeck mit Herzog Erich IV. Als dieser nach seinem
Erfolg in Bergedorf 1409 versuchte, auch Mölln und sein Gebiet
im Handstreich zu nehmen, wurde auch „das
feste Haus Ritzerau“
belagert und von den Brüdern Wackerbarth, die die Burg Ritzerau
im Auftrag Lübecks sichern sollten, voreilig an den Herzog
ausgeliefert .
Die Rückeroberung durch die Lübecker erfolgte umgehend: „De
van lubeke reyseden ut myt vele volkes unde beleden de vesten,
ghenomet ritzerowe, vnde wunnen de tolesten myt storme, unde breke se
ganslyken; sunder eyne clene tyd darna, to buweden se wedder de van
lubeke, unde leden darup wepeners unde schutten“
.
Mit dem Neubau war Ritzerau nicht allein mehr Adelssitz, sondern auch
militärischer Stützpunkt der Lübecker .
Als Mutter von Hans (II) ist Mette noch einmal am 11.11.1454, nun
Grethe genannt, erwähnt .
Kinder:
Otto
(IV) > IX–66
Abele
(II) > IX- 67
Alheyd
(Adelheid II) > IX–68
Soffyge
(Sophia (II) > IX–69
Hans
(II) > IX–70
Tochter
N. > IX–71
Tochter
N. > IX-72
?Ermengard
(II) > IX-73
Aus
welchem Geschlecht Mette stammte, ist nicht überliefert. Ob sie
tatsächlich eine geborene von Grönau war
muss also offenbleiben. Mir scheint, sie war eher eine von Krummesse,
denn bei der Vereinbarung über die Benutzung des Schlosses
Ritzerau stehen Mette am 20.04.1403 ihre wohl nächsten
Verwandten, Henneke (VI) und Otto (I) von Krummesse auf Anker zur
Seite, möglicherweise ihre Brüder.
Sophia (I) von RITZERAU
(VIII
– 55); Priorin des Klosters Rehna ,
urkundet 1398/1400 als Sophye,
Czoffye, Czoffya
- Das Kloster Rehna war zwischen 1230 und 1236 zunächst als
Benediktinerinnenkloster gegründet worden und wechselte 1319 zum
Prämonstratenserorden. Es konnte bis ins 14. Jahrhundert einen
beträchtlichen Reichtum anhäufen, indem es neben Zehnten
und Anteilen von Gerichtsbarkeiten auch größeren und
kleineren Grundbesitz erwarb .
Kloster Rehna
Als
Priorin ist Sophia von Ritzerau mit ihrem Vornamen genannt, als die
Brüder Heinrich und Wenzlav Benzin am 13.01.1398 dem Kloster
u.a. ihren Hof in Benzin schenken
und wenig später, am 29.06.1398, als die Knappen Heinrich Güstow
und sein gleichnamiger Sohn dem Kloster die Schadelandmühle
verkaufen .
Ohne Nennung ihres Namens erscheint die Priorin am 08.01.1400, als
Bischof Johann von Lübeck die Stiftung einer Vikarei in der
Marienkirche zu Lübeck durch den Lübecker Bürger
Johann Brützkow bestätigt .
Schließlich ist Czoffye Ritzerowe priorissen to Rene am
02.02.1400 genannt, als die mecklenburgischen Herzöge, König
Albrecht I. (III.) von Schweden und Johann IV., dem Kloster Rehna 10
Mk. Rente aus Frauenmark schenken, wofür das Kloster Gebete und
Seelenmessen für die Schenker und deren Gemahlinnen gelobt .
In die ritzerauische Genealogie ist die Priorin Sophia nicht sicher
einzuordnen. Möglich ist, dass sie für die Nonne Sophia
(VIII-62) namengebend war. Dann war sie am ehesten deren Tante und
wohl eine Schwester von Otto (III) von Ritzerau.
(?) N. von RITZERAU
(VIII
– 56); ?
N. von
DALDORP;
die Ähnlichkeiten der Wappen der von Ritzerau und von Daldorf
legen die Vermutung nahe, dass hier ein sehr enger familiärer
Zusammenhang bestanden hat. Wenn nun um 1400 bei den Daldorf die
Vornamen Bertold und Otto erstmals auftauchen, dann mögen diese
am ehesten über die von Ritzerau in dieses Geschlecht gekommen
sein. Es besteht also die Möglichkeit, dass eine ritzerauische
Tochter aus der Linie, in der die Namen Berthold und Otto
gebräuchlich waren, in der zweiten Hälfte des 14.
Jahrhunderts einen Daldorf geheiratet hat. Am ehesten wäre sie
dann eine Tochter von Bertold (V) gewesen. Diese Annahme wird
gestützt durch die Tatsache, dass am 02.02.1430 beim Verkauf
einer Rente aus Wotersen durch die Brüder Vicko, Hans und Otto
Daldorp u.a. Hans (II) von Ritzerau als Mitlober erscheint und Hans
Daldorp in der Folge wiederholt seine ritzerauischen Verwandten als
Mitlober unterstützt.
Heinrich (III) von RITZERAU
(VIII
– 57); Knappe, Sohn Hartwigs (VI) „des olderen“,
genannt 1383/1384 als Hinricus
- Heinrich (III) ist nur zweimal, am 22.11.1383 und am 14.11.1384
zusammen mit seinem Vater genannt .
Selbständig urkundend tritt er nicht in Erscheinung.
Dominus Hinricus (Heinrich IV) RITZEROW
(VIII
– 58); Hinricus Ritzerow
ist 1370 als Pleban in Neubrandenburg erwähnt .
Seine Zugehörigkeit zum Geschlecht Ritzerau ist zweifelhaft,
wenngleich nicht gänzlich auszuschließen, sind doch gegen
Ende des 14. Jahrhunderts zumindest drei Mitglieder der Familie
(Adelheid I, Sophia I und Hartwig IX) im geistlichen Stand
nachweisbar. Ich möchte aber eher annehmen, dass er Verbindungen
zum Ratsherrn Achim
Rytzerowe
in Neubrandenburg hatte, der am 24.01.1386 als Zeuge auftritt .
Die neunte Generation
Hartwig
(IX) von RITZERAU
(++Wismar 1408)
(IX
– 59); Domherr zu Ratzeburg 1399/1408, erscheint in den
Urkunden als Hartwigh de jungheste, Sohn Bertolds (VI) und Abele von
Züle, urkundet zwischen 1384 und 1408 - Erstmals ist Hartwig
(IX) am 14.11.1384 als Hartwighe
deme junghesten, Bertoldes zone, mynes (Ottes) broders
genannt .
Zusammen mit seinem Onkel Otto (III) und seinem Bruder Bertold (VI)
verkauft er am 22.12.1391 das Dorf Klein Klinkrade
. Wieder mit seinem Bruder Bertold (VI) ist er am 04.04.1393 Zeuge,
als die von Züle ihr Gut Steinburg bei Panten an Bischof Gerhard
von Ratzeburg verkaufen
und am 20.04.1394 sind die beiden Brüder, zusammen mit ihrem
Verwandten (?) Heinrich (VII) von Krummesse, Bürgen beim
Verkauf Bergrades durch Otto (III) von Ritzerau .
Schließlich verkaufen Hartwig (IX) und seine Brüder
Bertold (VI), Dietrich (IV), Henneke (II) und Volrad (I) am 11.11.394
dem Lübecker Bürger Vromold Warendorp dat danse gut to der
Labensehe unde to der Helle .
Zusammen mit seinen Brüdern Henneke (II) und Volrad (I) verkauft
er - nun Domherr in Ratzeburg - am 16.07.1399 Dorf und Hof Dechow an
Bischof Detlef von Ratzeburg (1395-1419) .
Insbesondere die Urkunden vom 11.11.1394 und 16.07.1399 machen es
sicher, dass der Domherr Hartwig von Ritzerau identisch ist mit dem
1384 erstmals bezeugten Hartwig deme junghesten, Sohn Bertolds (V)
von Ritzerau.
Wismar: Ansicht von Nordwesten (Merian 1653)
Da
er zunächst nicht in einer geistlichen Funktion auftritt, wird
Hartwig (IX) nicht von Anfang an die geistliche Laufbahn ins Auge
gefasst haben. Bei der wirtschaftlichen Lage, in der sich
mittlerweile auch die Familie von Ritzerau befand, muss ein
geistliches Amt mit der damit verbundenen Pfründe durchaus
verlockend gewesen sein. Um 1400 sehen wir Hartwig (IX) als einen von
acht Domherren des Kapitels mit einer Pfarrstelle versorgt .
Zunächst an der Marienkirche in Wismar, die 1321 Fürst
Heinrich II. von Mecklenburg dem Ratzeburger Domkapitel geschenkt
hatte .
Als er hier um 1400 vertrieben wurde ,
wurde er 1401 als domkapitularischer Pfarrer an der Wismarer
Nikolaikirche eingesetzt, die dem Ratzeburger Domkapitel 1400 von
Bischof Detlef von Ratzeburg geschenkt worden war .
Das Besetzungsrecht des Domkapitels wurde jedoch nicht ohne
Widerstand hingenommen
und
führte insbesondere in Wismar zu harten Auseinandersetzungen,
die mit der Ermordung Hartwigs (IX) im Jahre 1408 ihren blutigen
Höhepunkt fanden .
Wismar: St. Nikolai
Auf
Veranlassung des Wismarer Bürgermeisters Johann Tuckesert, hatte
Heinrich Tidemann den Domherrn Hartwich von Ritzerau erschlagen. Das
Domkapitel zu Ratzeburg forderte daraufhin die Sühne für
ihr ermordetes Mitglied, doch konnten mehrere deswegen in Schönberg
anberaumte Zusammenkünfte und namentlich eine auf den 13. 03.
1408 unter dem Vorsitz von Bischof Detlev angeordnete, diese nicht
herbeiführen. Da einigten sich endlich die Bevollmächtigten
des Kapitels, Johannes Kalf und Johannes Crempe mit Johann Tuckesert
und seinen Mitschuldigen, den Bischof zum Schiedsrichter zu ernennen,
der auf dem Wege der Güte oder des Rechts diese Angelegenheit
entscheiden sollte. Dieser bestimmte am 23.04.1408 :
Johann Tuckesert habe zwischen dem Tage dieses Ausspruchs und Petri
Kettenfeier (01.08.) der Ratzeburgischen Kirche feste, freie
Einkünfte von jährlich 30 Mk. lub. Pf. zu überweisen
oder, könne er dies nicht, 500 Mk. zu zahlen, wofür das
Kapitel eine Rente auf den Belauf jener Summe anzukaufen gehalten
sei. Davon wurden 6 Mk zu zwei Memorien für Hartwich Ritzerowe,
eine an seinem Sterbetage und die andere auf den 13. März
bestimmt, 6 Mk zu einer ewigen Lampe in der Ratzeburger Domkirche auf
oder neben dem Grabe des Erschlagenen, 2 Mk zu Wein und Oblaten, 2 Mk
zur Struktur der Kirche angewiesen und für die übrigen 14
Mk eine beständige Messe angeordnet, welche täglöich
von zwei dazu bestellten Domherren gelesen wurde. Ferner musste
Tuckesert dem Kirchherrn in Proseken 12ß jährlicher
Einkünfte anweisen, um dafür an dem Sterbetag ein Totenamt
mit vier Messen zu feiern. Dann hatte Tuckesert mit seinen Söhnen
und Mitschuldigen ohne Kappen, Mantel und Gürtel und Heinrich
Tidemann mit einem Strick um seinen Hals und barfuß, begleitet
von 200 ihrer Freunde, den Propst, Prior und das ganze Kapitel in der
St. Nikolaikirche zu Wismar zu bitten, diese Sühne anzunehmen.
Die 200 Freunde sollten sich zusammensetzen aus 50 Priestern, 50
Rittern oder Knappen, 50 Bürgermeister, Ratsherren und Bürger
und 50 Jungfrauen und Frauen. Sie hatten zu erklären, dass ihnen
der an Hartwich Riterowe gegangene Totschlag leid sei, dass sie die
ihnen vom Bischof aufgelegten Bedingungen erfüllen wollten, dass
sie sie vollkommen billig fänden und im umgekehrten Verhältnis
sich damit beruhigen würden und dass sie bäten, ihnen um
Gottes und der heiligen Jungfrau willen zu verzeihen. Darauf sollten
Tuckesert, Tidemann und seine Helfer jeder ein brennendes Licht von
zwei Pfund Wachs, jede Frau und Jungfrau ein brennendes Licht von
einem halben Pfund und jeder der überigen einen Pfennig opfern,
auch sollten alle geloben, nie gegen die Ratzeburger Kirche und ihre
Personen etwas feindliches mehr zu unternehmen .
Bertold (VII) von RITZERAU
(IX
– 60); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall; Sohn Bertolds
(VI) und Abele von Züle, urkundet 1389 bis 1394 - Bertold (VII)
ist erstmals 1389 genannt, als Henneke von Bülow auf Röggelin
dem Ratzeburger Bischof die halbe Bullenmühle in Carlow verkauft
.
Dann erscheint er am 22.12.1391 als Bertold, Bertoldes sone van
Ritzerowe beim Verkauf von Klein Klinkrade .
In der Folgezeit urkundet er stets zusammen mit seinen Brüdern -
04.04.1393, 20.04.1394, 11.11.1394. Nach dem 11.11.1394 tritt er in
Urkunden nicht mehr in Erscheinung, denn die Urkunde vom 29.11.1399
wiederholt nur die Besitzverhältnisse von 1394 .
Zum
Teil wird Bertold (VII) von Ritzerau als Stammvater der von Daldorf
angesehen.
Wenn dem so wäre, dann wäre er noch bis 1408 auf Dalldorf
genannt, das er dann wohl über eine von Schack erheiratet hätte
Nun scheint es zwar unbestritten zu sein, daß die von Daldorp
und die von Ritzerau genealogisch zusammenhängen - dafür
sprechen schon die Wappen beider Geschlechter, die sie als Angehörige
der Balkenwappensippe ausweisen, doch wäre Berthold (VI) in
keinem Fall der erste Daldorf.
Wappen von DALDORP
(links: Berthold Daldorp 1401, rechts: Bertelt Daldorp 1459)
Bereits
1325 ist ein Hermann
de Daldorp
bezeugt
und Berthold von Daldorf selbst hatte einen Vetter, der wieder
Hermann de Daldorp hieß .
Es ist also mit voreiligen Schlussfolgerungen Vorsicht geboten. Die
Urkundenlage spricht gegen die Annahme, Bertold (VI) von Ritzerau sei
personenidentisch mit Bertold von Daldorf. Die Zusammenhänge
müssen anders erklärt werden. Am ehesten bestand wohl ein
kognatischer Zusammenhang. Vielleicht war die Mutter Bertholds von
Daldorf eine geborene von Ritzerau ? (siehe unter Nr. 50)
Bertold (VII) ist möglicherweise Vater von
Kinder.
?Bertold
(VIII) > X-74
?Vicke
(Friedrich) > X-75
Dietrich (IV) von RITZERAU
+v. 1399
(IX
– 61); Knappe, Sohn Bertolds (VI) von Ritzerau und Abele von
Züle, urkundet 1394 als Diderik - Dietrich (IV) von Ritzerau ist
nur ein Mal, am 11.11.1394 zusammen mit seinen Brüdern Hartwig
(IX), Bertold (VI), Henneke (II) und Volrad (I) beim Verkauf der
ritzerauischen Güter Labenz und +Helle genannt .
Vermutlich ist er bald darauf gestorben.
Wenn
von Weltzien ordnet ihm zu Unrecht die Söhne Otto (1370/1402,
N. von WOTZEKE, Tochter von Detlof von Wotzeke) und Dietrich
1365/1370, +v. 1399) zu .
Sie sind in der Genealogie zu streichen, da es sich hier um Otto (III) und Dietrich (III) handelt.
Henneke (II) von RITZERAU
(+nach 25.11.1413)
(IX
– 62); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Bertolds
(VI) von Ritzerau und Abele von Züle, erscheint in den Urkunden
zunächst in der Kurzform Henke, Henneke, später als Johann,
urkundet zwischen 1394 und 1413 - Erstmals genannt ist Henneke am
11.11.1394 beim Verkauf von Labenz und +Helle. Zusammen mit seinen
Brüdern Hartwig (VIII) und Volrad (I) verkauft er am 16.07.1399
Hof und Dorf Dechow ,
nachdem er bereits am 22.01.1399 zusammen mit Volrad (I) für 50
Mk seine Ansprüche an den Grenzländereien zwischen Dechow
und Kuhlrade ,
sowie für weitere 200 Mk seinen Anteil am Dechower See
an Bischof Detlef von Ratzeburg verkauft hatte. Am 08.04.1401 sind
Henneke (II) und Volrad (I) Zeugen beim Verkauf des Gutes Sirksrade
und der halben Wedeghe durch ihren Oheim Otto (III) .
1403 schulden die Brüder dem lübschen Bürger Bernard
Cusveld 100 Mk .
Am 20.11.1403 treffen sie mit der Witwe ihres Oheims Otto (III),
Mette, eine Vereinbarung über die Benutzung des Schlosses zu
Ritzerau .
Ebenfalls noch 1403 verkaufen sie dem Conrad Brekevold zu Lübeck
für 16 Mk alle Nutzung der „twyer
dorp de ghenomet synt tor helle“
und „tor
labentzehe“
.
Am 24.06.1404 bekennen Henneke (II) und Volrad (I), dass sie keine
Ansprüche an die Aufstauung des Teiches zwischen ihrem Felde,
dem Duvensee und dem Bergrader Feld haben, sondern dass diese allein
dem Vromold Warendorp zustünden .
1405 verkaufen die beiden ritzerauischen Brüder unter dem
Vorbehalt des Rückkaufs und mit Einwilligung Herzog Erichs III.
d. Ä. für 150 Mk eine einjährige Rente aus Mustin an
die Vikarie an St. Marien zu Lübeck und versprechen am
25.04.1405 mit Einwilligung ihrer Mutter Abele ihrem Lehnsherren,
diese Rente in der Woche nach dem 11.11.1406 wieder einzulösen.
Für den Fall, dass sie dazu nicht in der Lage sein sollten,
sollte der Herzog gegen Zahlung von 150 Mk das Dorf Mustin mit allem
Zubehör zurückkaufen können .
Der Urkunde ist u.a. auch zu entnehmen, dass die von Ritzerau in
Mustin schon früher Besitz gehabt haben („also
unse eldern ... dat vrygest ghehat hebben“),
vielleicht als von Salemsches Erbe. Die Vikare an St.Marien willigen
am 04.05.1405 in das Wiederkaufsrecht ein ,
19. Am 29.11.1406 beurkundet der Rat zu Lübeck, dass Volrad (I)
und Henneke (II) von Ritzerau ihren Anteil „in
deme houe unde an deme dorpe to.) deme Duuenzee“
an Vromold Warendorp verkauft haben .
Henneke schwört der Stadt Lübeck Urfehde.
Vor
dem 02.02.1407 mussten die Brüder dann die ihnen gehörende
Hälfte „in
deme slote to Ritzerowe beide dar enbouene unde dar benedene mit deme
ackere, de uns darto behored, unde ok was wj ackers hebben, de
gelegen heft to deme dorpe to Mannowe, de nu to deme slote rede lecht
ist …“ für
400 Mk an die Witwe ihres Oheims Otto (III), Mette, verpfänden
.
Zusammen mit seinem Bruder Volrad (I) nahm Henneke (II) nun offenbar
seinen Wohnsitz in Duvensee, wo er 1413 genannt ist .
Wieder zusammen mit seinem Bruder Volrad (I) verkauft er am
13.01.1409 „ere
Lykstowinge de gestowet is in der Manowe, beleghen uppe deme velde
twisschen dem Duuensehe unde Berkrode“
an Vromold Warendorp .
Und am 09.10.1412 gestatten beide Brüder dem Rat zu Lübeck
gegen Zahlung von 10 Mk für 16 Jahre die Nutzung ihres
Eichenholzes in der Feldmark zu Groß Klinkrade .
Am 21.02.1413 sind Henke von Ritzerowe und sein Bruder Volrad (I)
Eideshelfer bei der Urfehde ihres Knechts Henning von Abo .
Henneke/Henke
(II) von Ritzerau ist allem Anschein nach personenidentisch mit jenem
Johann von Ritzerau, wohnhaft zu Duvensee, der am 25.11.1413 zusammen
mit seinem Bruder Volrad seinem Vetter Hans (I?) von Ritzerau
gestattet, von der Rente von acht Pfund Roggen aus der Lütauer
Mühle, die sie dem Rat zu Mölln am 24.11.1413 für 100
Mk verpfändet hatten, vier Pfund gegen Zahlung von 40 Mk
einzulösen, so daß sie, falls sie die andern vier Pfund
einlösen wollen, 60 Mk zu erlegen haben .
Henke
/ Henneke erscheint mehrfach mit seinem Siegel :
so 1399 (Umschrift -
NEKINI . DE RITZEROWE
),
1404 (Umschrift: ...ENNEKE
WA RITSE. ...),
1406 (Umschrift: HENNEKE
VAN RITSERO)
und 1413 (Umschrift: +
S HENKE + VAN + RISSEROWE).
Henneke
(II) ist möglicherweise Vater von
Kinder.
1 Tochter
N. > IX – 76
Volrad (I) von RITZERAU
(+bald nach 30.11.1414)
(IX
– 63); Knappe, herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Bertolds
(VI) von Ritzerau und Abele von Züle, urkundet zwischen 1394 und
1414 als Volrad,
Vollert, Vullerd
- Volrad (I) erscheint zuerst am 11.11.1394 zusammen mit seinen
Brüdern Hartwig (VIII), Bertold (VI), Dietrich (IV) und Henneke
(II) beim Verkauf des Gutes Labenz und +Helle .
In der ganz überwiegenden Zahl der auf uns gekommenen Urkunden
tritt er dann zusammen mit seinem Bruder Henneke (II, Johann) auf -
22.01.1399, 16.07.1399, 08.04.1401, 1403, 20.11.1403, 24.01.1404,
25.04.1405, 29.11.1406, vor 02.02.1407, 13.01.1409, 09.10.1412,
21.02.1413, 25.11.1413.
Allein
urkundet Volrad
van Rytzerow
am 30.08.1407 als Zeuge beim Verkauf einer Rente in Schretztaken
durch Heinrich (VII) von Krummesse zu Anker an den Vikar bei der
Ägidienkirche zu Lübeck, Johannes Wesseler
und am 09.06.1410 bei der Sühne des Knappen Henning von Hagen .
Als lebend erscheint er ein letztes Mal am 30.11.1414 als Schuldner
von Albert Lippen, dem er 172 Mk unter der Verpflichtung zum Einlager
schuldig ist .
In zwei weiteren Urkunden vom 24.04.1434 und 13.11.1443
wird er als verstorben bezeichnet (saligen
Volrades van Rytzerouwe).
Offenbar starb er jung, vermutlich bald nach 1414. Aus seiner Ehe mit
einer namentlich nicht bekannten Frau, vielleicht einer von KARLOW
oder von SCHARPENBERG ,
stammen die
Kinder:
Abele
(III) > X–77
Bertha
(II) > X–78
Adelheid
(III) > X–79
Anna
(I) > X–80
Beke
(Elisabeth) > X–81
Albe >
X-82
Seine
Witwe, heiratete in zweiter Ehe offenbar den Witwer Detlef von
SCHARPENBERG auf Seedorf, der zwischen 1395 und 1443 urkundet. Aus
dieser zweiten Ehe hatte sie einen Sohn Hermann Schapenberg, der 1463
ausdrücklich als vrou
Abel Schakken
(geb.von Ritzerau) er
broder
genannt ist
Er war begütert in Bernstorf/Kirchspiel Lassahn. Im Einzelnen
stellen sich die etwas komplizierten verwandtschaftlichen Beziehungen
zwischen den Ritzerau und den Scharpenberg wie im nachfolgenden
Stemma aufzeigt dar .
Volrad
I erscheint mit seinem Siegel (Umschrift: s'
vllert : va : ritserowe :)
1404 und 1413.
(?) N. von RITZERAU
(IX
- 64); Sie ist urkundlich nicht gesichert. Angeblich war sie mit
(?)Volkmar
(IX) von GRÖNAU
verheiratet ,
der 1421 der Stadt Lübeck Urfehde schwört. Da sich die
Ritzerau und Grönau wechselseitig bei Rechtsgeschäften als
Mitlober unterstützen, ist eine Eheverbindung zwischen beiden
Familien vorauszusetzen. Sie mag allerdings durchaus schon früher,
etwa in der Mitte des 14. Jahrhunderts, angesetzt werden.
Hans
(I) von RITZERAU
(IX
– 65); Er ist 1413 als Vetter von Henneke II und Volrad (I) von
Ritzerau genannt, die ihm gestatten, von der Rente von acht Pfund
Roggen, die sie dem Rat von Mölln verpfändet hatten, vier
Pfund gegen Zahlung von 40 Mk wieder einzulösen .
Offensichtlich war Hans zu diesem Zeitpunkt bereits geschäftsfähig,
denn sonst hätte es wohl eines Hinweises auf seine Unmündigkeit
und eines Vormunds bedurft. Er kann also nicht gleichgesetzt werden
mit dem Bruder Ottos (IV) von Ritzerau, der erst 1476 gestorben ist
und 1413 schwerlich erwachsen gewesen sein kann. Vetter ist also
nicht wörtlich zu nehmen. Hans (I) wird am ehesten ein nicht
einzuordnender Nachkomme der siebenten Generation sein, mithin ein
Vetter zweiten Grades der Brüder Johann/Henneke (II) und Volrad
(I) von Ritzerau. Von Weltzien ordnet ihm ohne Quellenangabe einen
Sohn Dietrich (IV) zu .
Otto (IV) von RITZERAU
(+nach 13.11.1453/vor 25.11.1468)
(IX
- 66); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und lübscher Vasall,
Sohn von Otto (III) von Ritzerau und Mette von Grönau, urkundet
zwischen 1426 und 1453 - Otto (IV) von Ritzerau ist erstmals am
02.10.1426 genannt, als er seinen Schwestern, den Klosterjungfrauen
Abele (I), Alheyd (I) und Soffyge (II), die ihm 75 Mk geliehen
hatten, eine jährliche Rente von 6 Mk „ute
myneme dorpe Wolterstorpe unde ute symeme redesten ghude, belegen in
deme kerspel to Bredenuelde, ute ghenomen achte mark järliker
rente, de de vicarii to unser leuen Vrouwen kercken bynnen Lübecker
alle yar vor hundert mark pennynghe van myner weghen dar eer ane
hebben“,
verkauft .
Als Mitlober erscheint u.a. Hanse van Ritserow, Otten broder. In der
Folge treten die Brüder dann wiederholt gemeinsam handelnd auf,
vorwiegend im Zusammenhang mit
Verkäufen
von Grundbesitz und Renten sowie als Zeugen: Am 17.04.1431 bekundet
der Rat der Stadt Lübeck, daß Hanse
unde Otte broderen geheten Rittzerowen
von den 360 Mk, die ihre Mutter für die Verpfändung des
Schlosses Ritzerau erhalten hatte ,
200 Mk zurückbezahlt haben .
Am 24.04.1434 verkaufen die Brüder dann dem Brigittenkloster in
Marienwohlde wiederkäuflich für 500 Mk „den
haluen see geheten de Duuense unde den hoff mit deme dorpe tho deme
Duvenzee, dat druddendel in deme Manauer zee unde de Manauer wissche
belegen in der Manouwe in deme kerspel to Nutze des stichtes to
Razeborch“
.
Am 18.10.1439 verkaufen sie für 500 Mk eine jährliche Rente
von 30 Mk aus ihrem Dorf Woltersdorf .
Mitlober sind die Verwandten Luder Schack zu Basthorst, Gherd und
Hartwig von Krumesse zu Klempau und Hans Daldorp zu Lauenburg.
Ebenfalls für ein Kapital von 500 Mk verkaufen Hans (II) und
Otto (I) dann am 12.03.1442 wiederkäuflich eine jährliche
Rente von 30 Mk
„in unde ut unser helfte des dorpes unde gudes to deme Duuenzee
unde in deme haluen see darsulves tobehorende ... mit allen ackeren,
holten, wisschen, weyden unde vischeryen“
an den Lübecker Bürger Hinrich Constin, die dieser am
28.09.1442 und am 28.09.1452 dem Kloster Marienwohlde überlässt
.
Am
13.11.1438 sind Hans (II) und Otto (IV) Zeugen, als ihr Verwandter
Gerd von Krumesse zu Klempau eine jährliche Rente aus seinem Gut
Lankau verkauft ,
desgleichen am 23.04.1439 bei einem Rentenverkauf durch Hartwig
Schacks Witwe Rikaerdis .
Hans (II) und Otto (IV) von Ritzerau, „unse
lewen getruwen“,
sind am 02.11.1440 Zeugen, als Bischof Magnus von Hildesheim und
Herzog von Sachsen - Lauenburg und sein Bruder Bernhard II. dem
Johanniskloster zu Lübeck dessen Rechte an den Dörfern
Utecht, Schattin, Wulfsdorf, Beidendorf und Blankensee bestätigen
.
Als Bertha (II) von Ritzerau am 13.11.1443 eine Rente aus Lüchow
verkauft, bezeugen dies ihre Vettern Hans (II) und Otto (IV), sowie
Gerd von Krumesse zu Anker, Luder Dargytze zu Mustin, Hartwich (III)
Parkentin zu Gudow und Hartwig (III) von Krumesse zu Klempau.
Otte
unde Hans van Ritzerouwe knappen
sind am 06.11.1448 bzw. am 15.09.1449 unter den Mitgelobern für
Herzog Bernhard II. von Sachsen-Lauenburg, als dieser den Vikaren im
Dom zu Lübeck 70 Mk Rente aus Hamwarde, Wiershop und Abbendorf
und dem Lübecker Domkapitel 112 Mk Renten aus Büchen,
Fitzen, Thömen und Krukow verkauft .
Ohne
seinen Bruder erscheint Otto (IV) von Ritzerau dann am 07.09.1444 als
Zeuge, als Herzog Magnus für 4000 Mk eine jährliche Rente
von 240 Mk aus +Lütau, Witzeetze, Groß Sarau, Krummesse,
Niemark und Berkenthin verkauft ,
sowie am 16.11.1444 beim Verkauf von Behlendorf, Giesensdorf, Klein
Anker, Harmsdorf und Albsfelde ebenfalls durch den Herzog .
Am 04.03.1447 verkauft Otto (IV) dem Rat zu Mölln als
Lehnsinhaber der drei von der verstorbenen Beke Molres in den
Gotteshäusern zu Mölln gestifteten Vikarien für 45 Mk
eine jährliche Rente von 3 Mk aus Poggensee .
Wenig später, am 09.05.1447 nimmt er erneut Geld auf und
überlässt dem Rat zu Lübeck für 11 Mk jährlich
die Benutzung seines Eichenholzes „twisschen
den wegen van Nusse unde deme Bukberghe wente to deme Koberghe, van
deme Koberghe bijlangen deme weghe na Tzirekesuelde, unde ... allent
dat ekene holt bilangen dem muro dale up de luchter hant unde de
Bokhorst, alse de Schede vor jaren nerleden darane geghen is ....“
auf 12 Jahre .
Am 02.10.1447 erteilt Otto (IV) seine Zustimmung, als sein Bruder
Hans (II) seiner Frau Jutte (von Heest) alle seine Güter als
Wittum verschreibt .
Am 27.02.1448 verkauft er dem Priester Ludeke Bergmann in Mölln
und dessen Erben für 200 Mk eine Rente von 12 Mk „an
mynem andeele des dorpes unde gudes to Lutken Ritzerowe unde deme
gantzen houe beleghen darsulues“
.
Am 06.11.1448 sind Otto (IV) und Hans (II) van Ritzerouwe, knapen mit
Helmold Scharpenberg Mitgelober für Herzog Bernhard II., als
dieser den Vikaren im Dom zu Lübeck 70 Mk Rente aus Hamwarde,
Wiershop und Abbendorf verkauft .
Erneut als Mitgelober seines Lehnsherrn, dieses Mal mit Heyne (IV)
Lasbek zu Groß Zecher, tritt Otto (IV) dann am 15.09.1449 beim
Verkauf von 112 Mk Renten auch Büchen, Fitzen, Thömen und
Krukow an das Lübecker Domkapitel auf .
Dann ist Otte van Ritzerouwe am 15.11.1451 Mitgelober beim Verkauf
von 18 Mk. Rente aus der Brockmühle und aus Krüzen im
Kirchspiel Lütau .
Als Herzog Bernhard II. am 26.01.1452 den Vorstehern der
Leichnams-Bruderschaft zur Burg in Lübeck für 1200 Mk eine
jährliche Rente von 84 Mk aus den Dörfern Wangelau und
Bartelsdorf verkauft, ist unter den Mitlobern auch Otto (IV) von
Ritzerau .
Am 09.11.1452 ist er dann Zeuge, als Heinrich (VII) von Krummesse
eine Rente aus seinem Dorf Lankau verkauft,
desgleichen wenige Tage später am 16.11.1452 bei der
Sühneverpflichtung seines Bruders Hans (II) von Ritzerau .
Ebenfalls bei seinem Bruder Hans tritt er als Zeuge auf, als dieser
am 18.12.1452 eine Rente aus dem halben Dorf Koberg verkauft .
Letztmalig (?) genannt ist Otto (IV) dann als Vasall Herzog Bernhards
am 13.11.1453, als dieser an den Lübecker Ratmann Johann
Segeberg eine jährliche Rente veräußert .
Wann Otto (IV) von Ritzerau gestorben ist, lässt sich nicht
sagen. Am 25.11.1468 jedenfalls war er tot .
Aus
der Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Frau (N.
(?) von ZÜLE),
die nach Ansicht von Weltzien eine Tochter Volrads
von Züle
auf Marsow (Sohn von Detlev
von Züle
und N.
von Marsow,
Tochter von Werner
von Marsow)
und N.
von Brahlsdorf
a.d.H. Tessin gewesen sein soll ,
stammen die
Kinder:
Abele
(IV) > X–83
Tochter
N. > X–84
Volrad
(II) > X–85
Otto
(V) > X–86
Detlev
(IV) > X–87
Hartwig
(X) > X -88
Mit
seinem Wappen siegelt Otto (IV) 1439 und 1452. .
Das Siegel von 1439 zeigt auf dem Schild zwei Turnierkragen, die aber
statt der Lätze in gewöhnlicher Form
abhängende
Spitzen haben, und zwar oben drei und zwei halbe, unten zwei und zwei
halbe. Von der Umschrift zwischen geschnürten Kreisen ist
erhalten: +
+ + + OTTE ........
Das
Siegel von 1452 zeigt auf dem Schilde die beiden Turnierkragen in der
bekannten Form.Die Umschrift lautet
S
OTTO VAN RISEROWE
Abele (II) von RITZERAU
(IX
- 67); Tochter von Otto (III) von Ritzerau und Mette von Grönau,
genannt 1426 - Sie war Nonne im Kloster Lüne. Dieses 1172 als
Kanonissenstift gegründete Kloster in Lüneburg wird 1272
erstmals urkundlich als Benediktinerinnenkloster erwähnt. Das
Kloster etablierte sich schon bald als autonome Lokalmacht in der
Lüneburger Heide. Es rekrutierte seine Nonnen zumeist aus den
einflussreichen Lüneburger Patrizierfamilien, aber auch aus dem
umliegenden Adel bis hin ins Herzogtum Sachsen-Lauenburg. 1372 durch
einen Großbrand fast vollständig vernichtet, begann man
sofort mit dem Wiederaufbau. Sophia von Ritzerau erlebte 1420 die
Fertigstellung des Klostervierecks und der Klosterkirche, die bis
heute ihr mittelalterliches Gesicht bewahrt haben. Das Kloster
verfügte über bedeutenden Besitz, u. a. an der Lüneburger
Saline. Zusammen mit ihren Schwestern Alheyd (II) und Soffgye (II)
hatte sie ihrem Bruder Otto (IV) 75 Mk lüb. geliehen, für
die dieser seinen Schwestern am 02.10.1426 eine jährliche Rente
von 6 Mk aus seinem Dorf Woltersdorf einräumte .
Kloster Lüne
(Matthäus Merian, 1654)
Alheyd (Adelheid, II) von RITZERAU
(IX
– 68); Tochter von Otto (III von Ritzerau und Mette von
Grönau), genannt 1426 (siehe bei Abele (I) - Nonne im Kloster
Eldena bei Ludwigslust (Amt Grabow). Dieses zwischen 1229 und 1235
von den Benediktinern gegründete und später von den
Zisterziensern besetze Kloster, lag etwa 14 km südwestlich von
Ludwigslust. Reste finden sich heute nicht mehr. Als letztes brannte
1835 die Kirche, das ehemalige Zentrum des Klosters, bei einem großen
Dorfbrand ab .
Soffyge (Sophia II) von RITZERAU
(IX
– 69); Tochter von Otto (III) von Ritzerau und Mette von
Grönau, genannt 1426 (siehe bei Abele (I) - Nonne im Koster
Eldena (Amt Grabow).
Kloster Eldena
Hans (II) von RITZERAU
(+Lübeck 1474)
(IX
– 70); Sohn von Otto (III) von Ritzerau und Mette von Grönau;
Knappe, herzoglich-lauenburgischer und lübscher Vasall, urkundet
zwischen 1426 und 1476 - Hans (II) von Ritzerau erscheint wiederholt
gemeinsam urkundend mit seinem Bruder Otto (IV) im Zusammenhang von
Verkäufen von Grundbesitz und Renten sowie als Zeuge -
02.10.1426, 17.04.1431, 24.04.1434, 18.10.1438, 23.04.1439,
13.11.1439, 18.10.1439, 02.11.1440, 12.03.1442, 13.11.1443,
06.11.1448 ,
15.09.1449 .
Allein ist er Zeuge, als am 23.05.1429 der Knappe Marquard Rantzau
dem Lübecker Bürgermeister Heinrich Rapesulver eine ihm
zustehende Rente von 20 Mk aus Wotersen verkauft .
Erneut ist er Zeuge, als dann am 02.02.1430 die Brüder Vicko,
Hans und Otto Daldorp für 200 Mk eine weitere Rente von 16 Mk
aus Wotersen an den Lübecker Bürgermeister verkaufen.
Am 11.11.1434 ist Hanse von Ritserowe Mitlober, als Johann (VII) von
Krummesse zu Klempau dem Vikar an St. Marien zu Lübeck und der
Kirche zu Krummesse, Johann Warendorp, eine Wiese in Beidendorf für
25 Mk verkauft .
Am 02.10.1447 verschreibt er seiner Frau Jutta
von HEEST
(*um 1415 +vor 1481), Tochter von Lorentz
von Heest
und Elsabe
Hummersbüttel,
alle seine Güter als Wittum .
Sie stammte aus altem holsteinischen Adel, der vor allem im Raum
Stormarn begütert war und war eine Tochter des Ritters Lorenz
von Heest .
1451/1452
wurden dann für Hans (II) Schicksalsjahre. Er war mit der Stadt
Lübeck in Streit geraten, als er einen jungen Burschen namens
Klaus Bruns, der 1451 aus dem dänischen Faborgentlaufen war und
von dem es hieß, er hätte dort viel Geld gestohlen,
widerrechtlich auf seinem Schloß Ritzerau gefangen hielt. Hans
von Ritzerau ließ den Burschen in der Hoffnung, von ihm zu
erfahren, wo er das gestohlene Geld versteckt hätte, auf das
Grausamste foltern. Vergeblich, denn Klaus Bruns war unschuldig.
Offenbar aus Wut darüber, dass sich die Hoffnung auf eine reiche
Beute zerschlagen hatte, trat Hans den Jungen mit Füßen
und sperrte ihn solange in ein modriges Loch, bis ihm die Füße
abfaulten. Als er zuletzt gar den Entschluss fasste ihn zu ermorden,
verhalfen ihm Diener des Hans von Ritzerau zu Flucht. Er kroch auf
Händen und Füßen vom Schlosshofe bis an den See, wo
er mit Hilfe eines Kahns auf lübsches Gebiet nach Nusse entkam.
Hans von Ritzerau holte ihn von dort unter Verletzung lübscher
Hoheitsrechte gewaltsam zurück. Diesen Eingriff in seine
Hoheitsrechte wollte die mächtige Hansestadt nicht dulden, zumal
Hans von Ritzerau schon früher Jagd- und Fischereirechte der
Stadt verletzt hatte.
Sie ließ ihn ergreifen und nach Lübeck bringen, wo er
beinahe ein Jahr im Turm saß. Am 16.11.1452 bekennt Hans, dass
er in diesem Jahre mit dem Rat zu Lübeck sich sehr
„veruneinigt“
habe, „umme
des willen, dat ik enen, genomet Claus Bruns von Faborgh (Faaborg auf
Fünen) mit eckliker gewalt unde sunder irlovinge des rechtes uth
ereme gerichte to Nutze gevoret unde upp mynen hoff to Ritzerowe
gebracht unde eme darsulves sine vote im stocke hadde afgeborken, ok
darumme, dat ik ere planckwerk nedder worpen unde twe van eren
visscherkanen genomen unde gesencket hadde, dat se pinliken unde zere
hochliken an my gerichtet mochten hebben.“ Als
er endlich durch Fürsprache seines Bruders Otto (IV) und seines
Neffen Hartmann Scharpenberg freikam, musste er am 16.11.1452 dem Rat
200 rheinische Gulden, und an den von ihm geschundenen jungen
Burschen eine jährliche Rente von 30 Mk zahlen. Zugleich ließ
sich der Rat in der Urfehde Hans (II) von Ritzeraus vom 07.02.1453
bestätigen, dass er bei einem eventuellen Verkauf oder einer
Verpfändung seines Stammsitzes Lübeck ein Vorkaufsrecht
einräumte. Diesem musste sich auch sein Bruder Otto (IV)
anschließen :
In den zeitgenössischen Chroniken liest sich der Vorfall
folgendermaßen :
„Anno
domini 1451. Een klover van 15 yaren edder darby wart vorvluchtich ut
Dennemarken umme deverige willen, der me eme tech, der he doch
unschuldich was, alse me na bevant. Desseme klovere worden breve
naghesceven, dat he vele gheldes hadde ghestolen. Aldus wart de
klover anghegrepen in deme lande to Holsten unde wart ghevort to
Rittzerouwe in dat lant van Louenborch. Dar wart he bevolen eneme
guder hande manne, ghenomet Hans von Rittzerouwe, dat he ene pyneghen
scholde unde afvraghen, wor he dat ghelt ghelaten hadde; doch en
scholde he nicht den klover lemen edder jenigerleye arch don to syner
sunt. Des pyneghede he den klover vaken unde sere unde helt ene lank
in deme stocke, doch en konde he em nicht afvraghen, wente he was
unschuldich. Des quam dat up ene tiid, dat let ene do also sitten,
dat eme de vote vorvulden; unde do se vorvult weren, do toch he eme
de vote af unde warp se vor de hunde. Hiirna wart eme lede, dat desse
unmynschlyke mysdaet utqueme, eme to schanden unde to schaden, unde
wolde den klover doden; doch a freden eme syne knechte, dat he des
nicht en dede, wente God mochte den unschuldighen dot swarliken an
eme wreken. Alsdüs blef dat na. Do warneden de knechte den
klover hiirvor. Des toch de klover by nachttyden de knoken ut deme
stocke, wente eme de vote ave weren, unde krop ut deme hove uppe den
henden unde uppe den kneen; unde alse he nicht en woste, wor he henne
scholde, so quam he up de see, dar uppe licht dat wikbilde Notse. Dar
vant he enen kaen; dar saet he ynne unde halp syk, dat he overquam in
dat wikbilde, unde let syk dar leyden. Alse do Hans van Rittzerouwe
syner myssede unde vornam, dat he was to Notse, do toch he darhen
unde nam en myt ghewalt ut deme gheleyde ane willen des rades van
Lubeke, den dat wikbilde tohort. Also do de rat vornam, dat he de
walt ghedan hadde teghen God unde recht, unde ok eer vorklaghet was,
dat he ok er ghevisschet hadde up des rades vriheyt, do sande de rad
darhen unde leet ene gripen unde setteden ene yn den torn, dar he
ynne sad langhe tiid. Ok leet de rad halen den klover unde sanden
ene in den Hilgen Gheist unde leten eme helen syne knoken. Darna, do
Hans boven eyn yar dar geseten hadde, wolde he wedder ut, so moste he
deme klover maken 30 mark gheldes to syneme lyve, ok moste he des
rades willen maken vor de ghewalt, de he ghedan hadde, unde moste
orveyde don vor syk unde vor syne erven“.
In
den „Lübischen Geschichten und Sagen“
liest sich das bei Ernst Deecke folgendermaßen:
„1451
war ein Junge, Carl Bruns mit Namen, seines Alters 16 Jahr, aus
Dänemark entlaufen; der war beschuldigt, daß er daselbst
viel Geld gestohlen. Deswegen ward er von einigen Holsten ergriffen,
die eine gute Beute bei ihm zu holen vermeinten, und nach Sachsen
gebracht, daß ihn Hans Ritzerau peinlich befragen sollte, wo er
die gestohlenen gelder gelassen. Doch ward dabei ausgemacht, daß
er den Jungen nicht töten noch ihm an seiner gesundheit Schaden
tuen sollte. Junker Hans, der auf eine gute Beute hoffte, ließ
den Jungen auf der Peinbank recken und strecken, aber der bekannte
nichts; gleichwie er denn auch ganz unschuldig war. Endlich, wie er
nichts bekennen wollen, ließ der Junker ihn aufs äußerste
anziehen und peinigen, trat ihm selbst die Beine und Schienen entzwei
und ließ ihn so wieder in den Stock legen. Da saß der
Junge, daß ihm die Beine abfaulten. Die nahm Junker Hans mit
eignen Händen und warf sie vor die Hunde. Wie er nungleichwohl
sah, daß er von dem Jungen nichts zu hoffen hätte, auch
nicht wußte, wo er ihn lassen sollte, war er gesinnt, ihn zu
töten; jedoch seine Knechte wehrten ihm ein solches und
sprachen, er sollte es nicht tun, denn Gott würde solch
unschuldig Blut nicht ungerochen lassen. Weil sie aber ihres Herrn
tyrannisches Gemüt verspürt, haben sie aus Mitleid den
Jungen gewarnt. Der kroch auf den Knien und Händen in der Nacht
vom Hofe, kam endlich an den See und fand daselbst einen Kahn. Damit
arbeitete er sich, so gut er konnte, fort bis in das Dorf Nusse.
Dieses gehörte einem Rate zu Lübeck. Dem klagte der Junge
die große Grausamkeit, so ihm der Ritzerau angetan, und
begehrte Schutz und Geleit. Wie aber Junker Hans erfuhr, daß
der Claus zu Nusse wäre, ritt er dahin und holte ihn mit Gewalt
und ohne Vorwissen eines Rats und des Vogts wieder aus dem geleit.
Diese Frechheit aber ließen die Herren von Lübeck sich gar
sehr verdrießen, und weil sich der Junker ohnehin an der Stadt
vergangen mit Fischerei und Jagd und anderen Händeln mehr,
wurden die lübschen Diener ausgesandt und mußten ihn ins
Gefängnis legen. Den Jungen aber ließ Ein Rat auf einem
Wagen nach Lübeck führen und tat ihn in den Heiligen Geist,
wo er, so gut es ging, geheilt ward. Junker Hans saß über
ein Jahr im Tuerm und mußte, außer der Urfehde, die er
schwur, dem Jungen jährlich, so lange er lebte, 30 Mk lübisch
an Renten aussetzen“.
Trotz
dieses Vorfalls wird Hans (II) von Ritzerau von dem Fortsetzer der
Chronisten Detmar auffallend geschont, der den Vorfall von 1451/1452
überhaupt nicht erwähnt. Der Erfüllung seiner
Sühneverpflichtung diente offenbar der Verkauf einer Rente von
200 Mk für einen Zins von 14 Mk aus dem halben Dorf Koberg an
den Lübecker Bürger Johann Segeberg zum Besten der Frauen
im Armenhaus St.Ägidien am 18.12.1452 .
Und am 11.11.1454 überträgt er dann die von ihm zu zahlende
Hälfte der von seinem verstorbenen Vater Otto (III) dem Vikar an
der Marienkapelle in der Pfarrkirche zu Mölln verkauften Rente
aus Koberg auf den Hof Klein Ritzerau .
Möglicherweise kam es zu weiteren Vorfällen, denn am
02.11.1457 bittet Hans (II) von Ritzerau den Rat zu Lübeck um
Aufschub der Ausstellung einer bereits ausgehandelten Urkunde wegen
eines bei Nusse geschlagenen Knechts, weil neue Vorwürfe seitens
des Clawes Vinkenfeger erhoben wurden .
Am 25.05.1464 überlassen Hans
unde Volrad veddern genomet van Ritzerouwe, knapen
dem Lübecker Rat ihr Eichenholz auf dem Manauer Felde während
der nächsten 20 Jahre für 160 Mk .
Vetter ist hier nicht wörtlich zu nehmen. Volrad (II) war der
Sohn von Hans verstorbenen Bruder Otto (IV), der hier erstmals
urkundend auftritt. Mit ihm hatte Hans (II) offenbar erhebliche
Differenzen, wohl im Zusammenhang mit der Entwicklung der
Verhältnisse um die ritzerauer Stammgüter, über die zu
entscheiden Herzog Johann IV. am 20.07.1465 den Rat der Stadt Lübeck
bittet .
Die
finanziellen Schwierigkeiten des Hans (II) von Ritzerau wurden immer
offensichtlicher und der Druck der Stadt Lübeck immer größer.
Eine Schlüsselrolle kam hierbei offenbar dem Schwager von Hans
zu, dem Lübecker Domherren Dionysius von Heest. Hans von
Ritzerau und seine Frau Jutta von Heest, die ohne leibliche Erben
geblieben waren, verkauften schließlich am 16.11.1465 dem Rat
zu Lübeck „ihren
gantsen andeel des slotes to Ritzerouwe mit myneme houe, yk uppe
wone, mit der helfte des dorpes Lutken Ritzerouwe unde myne haluen
molen daby belegen, dato de helfte des dorpes Koberch mit der helfte
des dorpes Poggenzee, dato de helfte des dorpes Duuenzee mit der
helfte des dorpes Wolterstorpe, Tramme, mit den wosten veltmarken
Tzirkesuelde, Manouwe und Siltendorpe unde alle des vorscreuenen
slotess dorperen, veltmarken guderen und tobehoringen, bewechlich
unde unbewechlich, also zee in allen eren ende schedingen unde
veltmarken begrepen unde gelegen sind, mit allen ackeren holten
bisschen mit der iacht, mit wisschen weyden vyyschdyken vischerien
wateren zeen ryueren unde anderen vleten enden unde schedingen der
watere, invloten unde affloten, wegen unde inwegen, uthgengen unde
wedder ingengen, stonwinghjen, mit aller: grund, droge, und naeth,
mit dem rechte unde richte mynes dele, des hoghesten middesten unde
sydesten, in hals unde in hant, mit den roekhonren unde pachthonren,
mit der bede denste unde denstgelde, mit dem gantsen egendome der
leene denste unde geystlik und weltlick mynes vorscreuenen andels
unde mit aller nut unde vryheit alse yk unde myne vorfaren desuluen
gudere ye vriest gehat unde beseten hebben ....“
für 7000 Mk .
Hans und seine Frau baten sich dabei freie Wohnung auf dem Lübecker
Bauhof aus und zwar wo Rodewald, der alte Baumeister gewohnt hat.
Hierfür wurden 2600 Mk von der Kaufsumme einbehalten, sowie für
jeden einmalig 100 Mk .
Ein eventueller Wiederkauf sollte nur durch Hans selbst oder seine
Nachkommen möglich sein und musste zwei Jahre vorher angekündigt
werden. Der Rat der Stadt Lübeck verpflichtete sich am
19.11.1465 weiterhin zur Zahlung einer jährlichen Rente von 50
Mk an Hans von Ritzerau und dessen Ehefrau, wobei das Kapital von 700
Mk in den Kaufpreis mit eingerechnet werden sollte. Der Rat behielt
sich dabei vor, diese Rente nach dem Tode von Hansens Ehefrau Jutte
durch Zahlung von 700 Mk von den rechtmäßigen Erben ihres
Brautschatzes zurückkaufen zu können .
Vergeblich versuchte Herzog Johann IV. Gegenüber der Stadt
Lübeck seine Lehnsrechte an den ritzerauischen Gütern
durchzusetzten, wobei ihm Kurfürst Friedrich von Brandenburg zur
Seite stand, der gegenüber der Stadt wegen des Geldes, das diese
Hans von Ritzerau geliehen hatte, schwere Vorwürfe erhob .
Offenbar
der weiteren Absicherung der lübschen Interessen diente das
Bekenntnis des Domherren Dionysius Heest vom 08.12.1465, wonach der
Brautschatz seiner Schwester Jutte nicht mehr als 700 Mk betragen
habe und er allen Ansprüchen daran nach dem Tode der Schwester
entsage .
Hans (II) von Ritzerau und seine Frau waren Rentner von Lübecks
Gnaden geworden!
Durch
den Verkauf seiner Güter war Hans (II) von Ritzerau mit Herzog
Johann IV., dessen lehnsrechtlicher Konsens zu dem Verkauf nicht
eingeholt worden war, in Streit geraten. Darüber berichtet der
Fortsetzer des Detmar in der Ratschronik der Stadt Lübeck zum
Jahr 1466 :
„Item
in dusseme Jahre de rad van Lubeke weddescattede unde nam in de veste
van Ritserouwe, unde dat qwam aldus by. Dar was en guder hande man
uppe de tiit, geheten Hans van Ritserouwe; deme was de hertige van
Louenborch unghenedich unde dede em vele overlast unde unrecht ane
schult. Do sach he wol, dat de here en ovele mende, unde he en konde
deme heren nicht wedderstan. Aldus bod he deme rad van Lubeke syne
gude veyle, wente se weren deme rade van Lubeke wol beleghen, na deme
dat se rorden an de voghedye to Mollen und an de ghudere to Notse, de
alrede des rades weren. Des wart de rad myt em ens des kopes unde
geven eme vrye woninge in der stad unde geven eme so vele dartho,
also se des underlank ens worden. Unde dit myshaghede deme hertighen
van Louenborch sere, dat dit geschen was ane syne witlicheit und
vulbort, unde hadde dat gherne gekeret, hadde he gekont. Doch do he
horde, wo ere endracht stunt, do moste he dar thovreden ane syn“.
Aus
einer zwischen dem 27.07. und 07.08.1465 ausgestellten Urkunde
erfahren wir von einem Diebstahl bei Hans von Ritzerau. Nach den
Tätern, Laurens Heste und N. Bekendorpper fahndet Detleff von
Buchwaldt, Detlevessone .
Nach dem 25.11.1468 hören wir von Hans (II) von Ritzerau nichts
mehr. Er starb 1474. Seine Frau Jutta ist vor dem 09.08.1481 als
Witwe in Lübeck gestorben, denn unter diesem Datum bekennt
Eggert Heest für sich und die übrigen Erben, vom Rat der
Stadt Lübeck die 700 Mk wieder empfangen zu haben, für
welche die verstorbene Jutta von Ritzerau unter Vorbehalt des
Wiederkaufs eine Rente von 50 Mk gekauft hatte .
Hans
(II) siegelte 1426 mit seinem Wappen .
In einem elliptischen Vierpass steht über einem gelehnten Schild
mit den üblichen Turnierkragen ein Helm mit rankenartiger Decke
und mit zwei Büffelhörnern besteckt, die je zwei Querbinden
und außen je vier Fähnlein führen. Die Umschrift
zwischen derben glatten Kreisen lautet: +
HANS + VAN + + RITSEROUWE +.
Ob ihm das der Urkunde vom 02.02.1407
anhängende Siegel mit der Umschrift *
S' HANS VAN RITSEROWE
gehört oder auf Henneke (II) bzw. auf Hans (I) zu beziehen ist,
lässt sich nicht feststellen.
Hans
(II) von Ritzerau hat auch nach seinem Tod die Gerichte beschäftigt.
Dies lässt sich z. B. einer Mitteilung des Rates zu Lübeck
vom 13.10.1478 an den Rat der Stadt Rostock entnehmen, in der er über
die bevorstehende Ankunft des Herzogs von Meißen in Lübeck
informiert. Dabei ergebe sich dann für Dr. Arnde van dem Loe aus
Rostock Gelegenheit zur persönlichen Anbringung „der
Sache mit Hans Ritzerowe“
.
Um welche Angelegenheit es sich dabei handelt, erfahren wir
allerdings nicht.
N. von RITZERAU
(IX
– 71); Tochter von Otto (III) von Ritzerau und Mette von Grönau
- Sie ist aus der Urkunde vom 16.11.1452 zu erschließen, in der
sich Hans (II) von Ritzerau zur Sühne gegenüber der Stadt
Lübeck verpflichtet .
In dieser Urkunde wird ihr Sohn Hartmann Scharpenberg genannt, der
als myner
(Hansens) suster
sone
bzw. als des gesechten
Hansens Ritzerouwen sustersone
bezeichnet wird. Ihr Gemahl war Hartwig
von SCHARPENBERG
,
der 1442 Anführer der Mecklenburger war, als diese in Lübeck
einfielen.
(?) N. von RITZERAU
(IX
– 72); angeblich Tochter von Otto (III) von Ritzerau und Mette
von Grönau, - gnt. 1450; sie war Ehefrau des Ritters Matthias
von JAGOW
(*um 1390 +1464), Herrn auf Aulosen, Lintberg und Zagel, Sohn des
Matthias von Jagow.
Kinder:
Margarethe
von JAGOW *
….. + …..,
Hartwig
von BÜLOW
(+n. 1471) auf Wedendorf, Amtshauptmann zu Stove
Mathias
von JAGOW *
….. +nach 1487,
Else NN.
(?) Ermengard (II) „von Krumesse“
(IX
– 73); Ehefrau von ?Heinrich
von KRUMMESSE
(VIII; 1384/1407) und Mutter von Gerd
von Krummesse
- urk. 1438/1443. Ihre Zugehörigkeit zum ritzerauischen
Geschlecht ist nicht gesichert. Sie beruht auf der Überlegung,
dass offensichtlich engste verwandtschaftliche Beziehungen zur
Familie von Ritzerau bestanden haben. So sind am 13.11.1438 Hans (II)
und Otto (IV) von Ritzerau und am 05.01.1443 Otto (IV) von Ritzerau
Mitlober, als Ermengard ihre Zustimmung zum Verkauf von zwei Renten
aus ihrem Leibgedinge Lankau durch ihren Sohn Gerd gibt .
Die Nähe der Verwandtschaft wird auch in der Urkunde vom
13.11.1443 deutlich, in der als erste Mitlober bei Bertha (II) von
Ritzerau Ermengards Sohn Gerd und Luder Dargytze, Ehemann der Alheit
(III) von Ritzerau, erscheinen .
Da der Rufname Ermengard dem ritzerauischen Geschlecht nicht fremd
war (siehe VI – 43), halte ich es für möglich, dass
Ermengard von Krummesse eine geborene von Ritzerau war und dann am
ehesten eine sehr nahe Verwandte (Schwester?) von Hans (II) und Otto
(IV).
Die zehnte Generation
Bertold (VIII) von RITZERAU
(X
– 74); Er ist nur einmal, am 06.08.1421 urkundlich bei seiner,
Volkmar (IX) Grönaus und Arnd Steens Urfehde genannt. Zusammen
mit diesen war er mit Gewalt in Lübecker Gebiet eingefallen und
dabei in die Hände der Stadt Lübeck geraten und im Marstall
festgesetzt worden .
Sein Siegel
mit der Umschrift: S
BERTELT VAN RITZEROUWE
zeigt auf gelehntem Schilde eine schräglinke Teilung, durch
eine schmale Leiste angegeben (Bastardstreifen ?), darüber
liegen die beiden Turnierkragen mit oben vier und unten drei Lätzen.
Eine Einordnung in die Stammtafel ist nicht möglich.
Möglicherweise war er ein Sohn Bertolds (VII) oder Hennekes von
Ritzerau .
Siegel Bertolds (VII) von RITZERAU (1421)
Vicke (Friedrich) von RITZERAU
(X
– 75); Auch er ist in die Stammtafel nicht einzuordnen.
Möglicherweise war er ein Sohn Hennekes (Hans I) von Ritzerau .
Genannt ist er nur 1434, als der letzte Lützow von der geraden
Linie auf Dutzow und Thurow, Volrad
von Lützow,
ohne männliche Erben gestorben war und nur eine Tochter, N.
von LÜTZOW,
hinterlassen hatte, die mit Vicke von Ritzerau verheiratet war. Als
nächste Erbin - aufgrund des auch von den askanischen Herzögen
anerkannten Erbjungfernrechts - hatte sie die Güter ihres Vaters
in Besitz genommen, doch belehnte Herzog Bernhard II. auf Bitten der
nächsten Agnaten von derselben lützowschen Linie, Lüder
und Busso von Lützow, diese am 01.05.1434 .
Der Name Vicke (Friedrich) ist der ritzerauischen Familie fremd. Er
mag am ehesten über eine Eheverbindung aus dem Geschlecht der
von Karlow oder von Bülow stammen.
(?) N. von RITZERAU
(X
– 76); Angeblich Tochter von Hans von Ritzerau. Sie ist
urkundlich nicht gesichert. Verheiratet war sie mit Melchior
von PERSSIN
.
Da nun Hans (II) offensichtlich ohne leibliche Erben geblieben war,
käme als mutmaßliche Vater wohl eher Hans (I) oder eher
Henneke (II) in Frage.
Abele (III) von RITZERAU
(+nach 1476)
Siegel Abel (III) von RITZERAU (1463)
(X
– 77); Tochter Volrads (I), urkundet zwischen 1434 und 1476 -
Erstmals genannt ist Abele (II) von Ritzerau zusammen mit ihren
Schwestern Alheyd (III), Bertha (II), Anna (I) und Beke am
24.04.1434, als ihre Vettern Hans (II) und Otto (IV) von Ritzerau dem
Kloster Marienwohlde u. a. das Dorf Duvensee verkaufen .
Abel von Ritzerau war zweimal verheiratet. Der ersten Ehe mit Helmich
von SCHARPENBERG
auf Seedorf (genannt 1442/1457) ,
war ein Sohn Volrad entsprossen, der wiederholt mit den Ritzerau
zusammen genannt ist. Ihr zweiter Mann (¥
vor 1458) war Otto
SCHACK
(+vor November 1462), Sohn von Jürgen
Schack,
Burgmann zu Lauenburg. Zusammen mit ihrem Sohn Volrad Scharpenberg
verkauft Abele am 20.03.1458 eine Rente aus Groß und Klein
Klinkrade für ein Kapital von 120 Mk .
Abermals Witwe, verkaufte Abel Schacke am 18.11.1462 zusammen mit
ihrem Sohn dem Lübecker Ratmann Heinrich von Hachede für
ein Kapital von 300 Mk eine jährliche Rente von 21 Mk aus dem
halben Dorf Duvensee mit dem Vorbehalt des Rückkaufs. Herzog
Bernhard II. und sein Sohn Johann IV. bestätigten den Verkauf,
behalten sich aber das Recht des Rückkaufs für den Fall des
Aussterbends der Familie von Ritzerau vor .
Am 14.02.1463 verkaufen „Abel
Schakken, Hermen Scharpenberch, er broder, Vollerd Scherpenberg, er
son, dem Clawes Swarte, Werkmeister am Dom zu Lübeck und Werneke
Kock, Bürger zu Lübeck“,
für 80 Mk „unse
holt“
auf dem Klinkrader Feld .
Das Holz erstreckte sich vom Südostzipfel der Feldmark
Klinkrade, wo sie mit denen von Göldenitz, Sirksrade und
Duvensee zusammenstieß, im „Lohholz“ an der
Sirksrader und Düchelsdorfer Scheide entlang bis zur Flur
„Hohenrade“ und von dort im „Hintzenkrog“ und
„Kreiensahlenbusch“ wieder zurück, um das „rume“,
d. h., das geräumte, unter dem Pflug befindliche Feld, nämlich
„Hintzenrade“ und „Stubbenrade“, herum bis
zur Flur „Ritzenrad“ .
Die Urkunde zeigt ihr Siegel :
auf geneigtem Schilde liegen die beiden Turnierkragen mit oben vier
und unten drei Lätzen untereinander. Die Umschrift zwischen
glatten Kreisen lautet +
S ABEL + + SCHACKEN + + +.
Am
08.04.1464 bekennt Vrou
Abele Schacken,
wohnhaft zu Nusse, vormals zu Mölln wohnhaft gewesen, der
Bruderschaft des Kalands zu Mölln 32 Mk zu schulden .
Am 01.11.1468 verpfändet sie für ein Darlehen von 300 Mk
die Hälfte von Duvensee an das Kloster Marienwohlde .
Zusammen mit ihren Schwestern Alheid Dargessen und Beke von Buchwald
verpfändet sie dann am 14.11.1471 zunächst das halbe
Schloss Ritzerau, den Hof und das halbe Dorf Duvensee und den halben
See sowie Klein Klinkrade für 5000 Mk an Herzog Johann IV. .
1476 verkaufen die Schwestern Klein Klinkrade dann endgültig an
den Herzog .
Kinder:
Volrad von SCHARPENBERG *
…. + …., urk. 1459/1469
Bertha (II) von RITZERAU
(X
– 78); Tochter Volrads (I), urkundet 1434 bis 1443 - Sie ist am
24.04.1434 beim Verkauf von Duvensee zusammen mit ihren Schwestern
Albele (II), Alheyd (III), Anna (I) und Beke als „juncvrouwe“
genannt .
Am 13.11.1443 verkauft sie dann als Witwe
mit Zustimmung durch Herzog Bernhard II. dem lübschen
Bürgermeister Cord Brekewold und dessen Sohn für 450 Mk
eine Rente von 27 Mk aus ihrem Dorf und Gut Lüchow .
Alheyd (Adelheid III) von RITZERAU
(+nach 1476)
(X
– 79); Tochter Volrads (I), urkundet 1434 bis 1476 als Alheit,
Alheyd - Sie urkundet am 24.04.1434 zusammen mit ihren Schwestern
Abele (II), Anna (I), Beke und Bertha (II)
bzw. als Ehefrau des Lüder
von DARGESSEN
(Dargetze) auf Mustin - 14.11.1471
und 1476 .
Ihr Siegel hängt an der Urkunde von 1471 .
Es zeigt das ritzerauische Wappen mit den beiden Turnierkragen
übereinander und oben vier und unten drei Lätzen. Die
Umschrift zwischen glatten Kreisen lautet:
S'
AELHEIT + VAN + RITZEROUWE
. Ihr Mann erscheint wiederholt als Mitlober und Zeuge bei ihren
ritzerauischen Vettern.
Anna (I) von RITZERAU
(X
– 80); Tochter Volrads (I) - Sie ist nur einmals, am
24.04.1434 zusammen mit ihren Schwestern Abele (II), Bertha (II),
Alheyd (III) und Beke beim Verkauf von Duvensee als juncvrouwe
genannt .
Nach einer Aufschwörungstafel in Halberstadt war sie mit einem
N.
von HAREN
verheiratet .
Beke (Elisabeth) von RITZERAU
(+nach 1476)
(X
– 81); Tochter Volrads (I), urkundet zwischen 1434 und 1476 -
Beke urkundet stets zusammen mit ihren Schwestern, so beim Verkauf
von Duvensee am 24.04.1434 (UBL VII, 524) bzw. nach dem Verlust der
Stammgüter der Familie, als Herzog Johann IV. versucht, über
die Töchter Volrads (I) die Endgültigkeit des Verkaufs noch
aufzuhalten .
Verheiratet war Beke von Ritzerau mit Detlev
von BOKWOLDE
(BUCHWALDT) auf Johannsdorf bei Dassow, der zwischen 1425 und 1470
urkundet
Nach von Weltzien
wäre sie mit Reimar von Buchwaldt auf Bergen verheiratet
gewesen). Ihr Siegel hängt an der Urkunde vom 14.11.1471 .
Es zeigt das ritzerauische Wappen mit den beiden Turnierkragen, oben
mit vier und unten mit drei Lätzen und der Umschrift zwischen
glatten Kreisen
+
BEKE * VAN * BOKWOLDE SUOR.
Siegel von (oben) Albe, Adelheid (III) und (unten) Beke von RITZERAU (1471)
Albe von RITZERAU
(X
– 82); Albe läßt sich als weitere Tochter Volrads
(I) von Ritzerau durch die Urkunde vom 14.11.1471 erschließen.
Sie war ebenfalls mit einem N.
von BUCHWALDT
verheiratet. Ihr Siegel
zeigt das Wappen der Ritzerau mit der Umschrift zwische glatten
Kreisen: *
S' ALBE * VAN BOKWOLDE
. Ihre Einordnung in die Stammtafel ist unsicher. Vielleicht haben
wir es bei ihr mit einer weiteren Tochter Volrads (I) zu tun?
Abel (IV) von RITZERAU
(X
– 83); Tochter Ottos (IV) und N. von Züle - gnt.
1458/1467; sie erscheint in der Literatur als Ehefrau des
herzoglich-lauenburgischen Rats Lüder
SCHACK d.Ä.
(genannt 1439/1464), Herrn auf Basthorst, Sohn von Johann
Schack
und N.
von Scharpenberg
.
Kinder:
1.
Otto
SCHACK *
1503 + …..
N. von RITZERAU
(X
– 84); Tochter Ottos (IV) und N. von Züle; sie ist ohne
Nennung ihres Vornamens als Schwester - unse
suster - von Dethleff
(IV), Volrad (II) und Otto (V) am 07.11.1467 bezeugt .
Volrad
(II) von RITZERAU (+nach?
15.03.1476)
(X
– 85); Knappe, herzoglich-lauenburgischer und lübscher
Vasall, Sohn Ottos (IV), urkundet zwischen 1458 und 1497 als Volrad,
Vollert, Vullert.
- Erstmals genannt ist Volrad (II) von Ritzerau am 20.03.1458 als
Zeuge beim Verkauf einer Rente aus Groß und Klein Klinkrade
durch seine Cousine Abel Schack und ihren Sohn Volrad Scharpenberg
.
Bei ihr erscheint er dann noch einmal am 08.04.1464 als Zeuge .
Als Vasall Herzog Bernhards II. ist er zugegen, als dieser am
13.11.1458 eine Rente aus Klempau und Klein Sarau und wenig später,
am 19.12.1459, eine weitere an die Vorsteher des
Heilig-Geist-Hospitals in Lübeck verkauft .
Bei seinem Verwandten Otto Schacke, Burgmann zu Lauenburg tritt
Volrad
van Ritzerouwe to Ritzerouwe
als Mitlober auf, als dieser am 10.11.1459 den Vorstehern des
Heiligen-Geist-Hauses für 300 Mk. eine jährliche Rente von
21 Mk. aus seinem halben Dorf Müssen und der dazu gehörenden
halben Mühle verkauft .
Am 30.10.1466 tritt er erneut bei Otto Schacke als Mitlober auf, als
dieser dem Rat zu Lübeck für 100 Mk eine jährliche
Rente von 7 Mk aus Siebeneichen verkauft .
Bei Vicke (III) von Karlow ist er Zeuge, als dieser am 11.11.1461
eine jährliche Rente von 28 Mk für ein Kapital von 400 Mk
aus dem Hof Tüschenbek und dem Dorf Hornstorf verkauft .
Ab
1462 erscheint Volrad (II) dann zumeist gemeinsam mit seinem Bruder
Otto (V), so am 18.11.1462 bei Nutzungs- und Rentenverkäufen
ihrer Verwandten Abel Schack (X-77). Am 05.02.1463 verkaufen die
Brüder dem Möllner Bürger Hermann Schilling für
ein Kapital von 50 Mk eine jährliche Rente von 3 Mk aus einer
Hufe in Poggensee, besittet unde buwet Eggerd Meyger .
Am 23.04.1465 verkaufen sie den Vorstehern und Kirchjuraten der
Pfarrkirche St. Nikolai in Mölln für 200 Mk eine jährliche
Rente von 12 Mk aus drei Hufen in Tramm, die Eggerd Heynemanne,
Tymmeken Krusemanne und Lutken Bernde bebauen .
Nachdem Hans (II) und Volrad (II. von Ritzerau bereits am 25.05.1464
dem Rat zu Lübeck die Benutzung des Eichenholzes auf dem Manauer
Felde für die Dauer von zwanzig Jahren überlassen hatten ,
verkaufen sie dem Ratsbaumeister zu Lübeck, Hinrich Helmstadt,
am 20.03.1466 Holz aus ihren Waldungen
und ein paar Monate später, am 18.11.1466, verkaufen sie dem
lübschen Ratsherrn Heinrich von Hachede für ein Kapital von
200 Mk eine jährliche Rente von 14 Mk aus dem Hof Klein Ritzerau
.
Bereits ein Jahr später, am 07.11.1467, verkaufen Volrad (II)
und Otto (V) von Ritzerau für sich, „unsen
broder Detleff, unse suster unde unse erven“
dem Heinrich von Hachede für ein weiteres Darlehen von 500 Mk
eine Rente von 35 Mk aus ihrem Hof Klein Ritzerau .
Dann
spitzt sich auch für die Söhne Ottos (IV) von Ritzerau die
Situation dramatisch zu. Am 19.11.1468 übernehmen Volrad (II)
und Otto (V.) vor dem lübschen Rat die Vormundschaft für
ihren unmündigen Bruder Hartwig (X) .
Dies war der erste wichtige Schritt, mit dem der Verkauf ihrer
Stammgüter eingeleitet wurde. Dass den Lübeckern dabei
nicht ganz wohl war, beweist der Umstand, dass sie im Zusammenhang
mit der Übernahme der Vormundschaft am 21.11.1468 die
Güterteilung unter den Brüdern als Grund für den
Verkauf durch den bischöflichen Offizial Johannes Wildung und
den Kanonikus Volkmar von Anderten anerkennen ließen .
Dann folgte als letzter Akt des Dramas am 25.11.1468 der Verkauf der
den Söhnen Ottos (IV) von Ritzerau gehörenden Hälfte
der Stammgüter an die Hansestadt Lübeck .
Von dem vereinbarten Kaufpreis von 3733 ½ Mk wurden
verschiedene Beträge gleich weitergeleitet, um andere Gläubiger
der Ritzerau zu befriedigen. So ersuchen Volrad (II) und Otto (V) am
05.07.1469 den Rat der Stadt Lübeck, von der Kaufsumme 2000 Mk
an Claus Rantzau, seligen herrn Schacken sone, auszuzahlen .
Am 18.07.1469 bekennen die ritzerauischen Brüder, von der
Kaufsumme 200 Mk erhalten zu haben
und am 05.08.1469 quittieren Volrad (II) und Otto (V) - auch im Namen
ihres Bruders Hartwig (X) - dem Rat zu Lübeck über 700 Mk,
von denen 600 Mk an Bischof Albert von Lübeck und 100 Mk an
dessen Offizial Johann Wildung gezahlt werden sollen. Die Summe soll
am Kaufpreis angerechnet werden .
Am 11.08. Und 23.09.1469 haben sie dann jeweils weitere 600 Mk von
der Kaufsumme erhalten .
Am 17.11.1469 bestätigt Clawes Rantzau, vom Rat der Stadt Lübeck
1400 Mk als Teil der von den Ritzerauischen Brüdern auf ihn
angewiesenen 2000 Mk empfangen zu haben .
Am 05.12.1469 ist der Kauf dann auch finanziell abgewickelt. Volrad
(II) und Otto (V) von Ritzerau bekennen für sich und ihren
Bruder Hartwig (X), die vollständige Kaufsumme für ihren
Anteil an den Ritzerauischen Gütern erhalten zu haben .
Der
Verkauf verlief nicht ohne politische Komplikationen. Hatte schon
Kurfürst Friedrich von Brandenburg 1466 gegenüber dem
Lübecker Rat bemängelt, dass der landesherrliche Konsens zu
Kaufkontrakt zwischen Hans (II) und der Stadt Lübeck noch
ausstünde ,
so war man 1468 beim Erwerb der anderen Hälfte der
ritzerauischen Güter vorgewarnt. Herzog Johann IV. hatte den
Verkäufen zunächst widersprochen und behauptet, die
Ritzerau könnten aus lehnsrechtlichen Gründen nicht
freibleibend über ihren Besitz verfügen .
Die Stadt erreichte jedoch im Frühjahr 1469, dass ihr Herzog
Johann IV. den Konsensbrief ausstellte .
Darin stimmte der Herzog den Verkäufen seiner Lehnsleute unter
einigen Auflagen, die bauliche Ausgestaltung des festen Hauses
Ritzerau betreffend, zu: die Lübecker durften ihren neuen Besitz
zwar in Stand halten, nicht aber die Befestigungen verstärken:
„dat
de van Lubich to Ritzerouwe nyge muren thorne offte stercke bolwercke
buwen offte andere nyge wale upscheten edder maken scholen. Jedoch
darenbaven de van Lubick mogen darsulves uppe Ritzerouwe berchfrede
unde huse in stenderwerck gemuret offte sust andere ringhe beqweme
buwete to erer nottroft unde lust buwen, de mit plankwerke,
hakelwercke offte thunen bevesten unde de groven unde andere buwete
darsulves in wesende holden, so dat se unde de eren dar velich
afflegher und wesend hebben mogen“.
Im Gegenzug erklärte sich der Herzog bereit, dass die
ritzerauischen Güter nur dann eingelöst werden konnten,
wenn auch die Vogtei Mölln wieder an das Herzogtum fiele. Die
Lübecker ließen sich diesen Konsens noch einmal 1000 Mk.
und vier gute Wagenpferde kosten .
Lübeck konnte sich nun seines neu erworbenen Besitzes relativ
sicher fühlen.
Schon
Anfang 1470 ist Volrad (II) erneut in finanziellen Schwierigkeiten,
denn am 17.03.1470 leiht er erneut 80 Mk vom Rat der Stadt Lübeck
.
Danach hören wir von ihm nichts mehr, denn in der Urkunde vom
15.03.1476, in der Otto (IV) und Hartwig (X) versprechen, die Güter
zu Ritzerau wieder einzulösen, scheinen Volrad (II) und der
ebenfalls genannte Vetter Hans (II) von Ritzerau bereits verstorben
zu sein .
Jedenfalls waren sie nicht mehr im Lande.
Volrad
(II) trat nach dem Verlust seiner Güter als Knappe in den Dienst
Herzog Friedrichs von Gottof .
Verheiratet war er vermutlich mit N.
SCHACK,
einer Tochter von Heinrich
Schack
auf Gültzow und N.
von Bibow
a.d.H. Behrendshagen .
Aus dieser Ehe stammen die
Kinder.
Anna
(II) > XI–89
Otto
(VI) > XI–90
Georg >
XI–91
Ernst >
XI- 92
Mit
seinem Wappen siegelt Volrad (II) 1458 und 1466 .
Das Siegel von 1458 zeigt auf geneigtem Schilde die beiden
Turnierkragen und die Umschrift in geschnürten Kreisen: S
VOLRET VAN RYCEROWE .
Das Siegel von 1466 zeigt auf stehendem Schilde die Turnierkragen mit
der Umschrift: S
VOLLERT VAN RITZEROWE
Otto
(V) von RITZERAU genannt Vacke
(+nach
10.12.1490)
(X
– 86); Knappe auf Mustin und Dechow, herzoglich-lauenburgischer
Vasall, Sohn Ottos (IV) und N. von Züle, urkundet zwischen 1460
und 1490 - Erstmals genannt ist Otto (V) von Ritzerau am 11.07.1460
als Zeuge, als Luder Schacke und Otto Schacke, Luders Sohn, zu
Basthorst dem Bürgermeister und Rat der Stadt Mölln als
Lehnsherren eine Jahresrente von 6 Mk aus Erträgnissen ihres
Gutes Hamfelde verkaufen .
Danach erscheint er ganz überwiegend mit seinem älteren
Bruder Volrad (II) - 05.02.1463, 23,04.1465, 20.07.1465, 20.03.1466,
18.11.1466, 07.11.1467, 19.11.1468, 25.11.1468, vor 26.11.1468,
26.11.1468, 04.12.1468, 23.04.1469, 05.07.1469, 18.07.1469,
05.08.1469, 11.08.1469, 23.09.1469, 17.11.1469 und 05.12.1470. In
Form einer Urfehde entsagte Otto (V) am 16.0ß9.1471 jeglicher
Gewalt gegen über der Stadt Lübeck .
Nach dem Tod seines Onkels Hans (II) forderte er vergeblich dessen
Nachlass in Lübeck. Am 15.03.1476 verpflichteten sich Otto (V)
und sein noch minderjähriger Bruder Hartwig (X), ihre Güter
zu Ritzerau von den Lübeckern wieder einzulösen und Herzog
Johann IV. das Wiedereinlösungsrecht abzutreten, falls sie die
dazu nötige Summe nicht aufbringen können. Beide Brüder
werden in der Urkunde Vacke genannt .
1476 verkaufen Otto (V) und Hartwig (IX) Groß Klinkrade und
ihren Anteil an Klein Klinkrade an Herzog Johann IV. .
Sonst sehen wir Otto (V) von Ritzerau im Zusammenhang mit
Streitigkeiten mit der Stadt Lübeck. Der Verlust der
Familiengüter hatte ganz offensichtlich ein gespanntes, zum Teil
gewalttätiges Verhältnis zwischen den Vertragsparteien von
1468 zur Folge. So forderte er 1474 nach dem Tode seines Oheims Hans
(II) offenbar mit Gewalt dessen Nachlaß in Lübeck. Er
wurde deshalb zeitweilig in Lübeck inhaftiert, musste dann
jedoch am 16.09.1474 der Gewalt in Form einer Urfehde entsagen .
Nach
dem Verlust der ritzerauischen Stammgüter zogen sich die
Ritzerau auf die ihnen verbliebenen Güter in Mustin und Dechow
zurück. Dies belegt eine Urkunde vom 04.06.1479, in der Ottonem
Ritzerowe in Mostyn
– zusammen mit Hartwig (III) von Parkentin - als Bürge für
Hinrich und Otto Schack zu Basthorst, Otto Schack zu Lauenburg und
Vicko Bodin genannt ist, als diese in einem Rechtsstreit von dem
Lübecker Offizial Volkmar von Anderten als päpstlich
bestelltem Richter auf die Klage der Vorsteher des
Heiligen-Geist-Hospitals in Lübeck zusammen mit Rat und Gemeinde
der Stadt Wittenburg vor dessen Gericht geladen werden .
Allerdings muss für kurze Zeit auch Detlev von Stove in Mustin
ansässig gewesen sein. Er wird nämlich am 27.02.1494 aus
„to Mustyn“ wohnhaft bezeichnet .
Im
Zusammenhang der Fehde seines Bruders Hartwig (X) mit der mächtigen
Reichsstadt verlangte Otto 1486 weiteres Gerät aus dem Erbe
seines Oheims und mußte im gleichen Jahr, am 18.02.1486,
geloben, nichts Feindliches gegen die Stadt zu unternehmen und sich
auf Erfordern zu Johanni wieder zur Haft in Lübeck zu stellen
.
Als 1497/1489 die Streitigkeiten zwischen der Stadt Lübeck und
der Familie von Ritzerau endlich beigelegt wurden, erkannte Otto (V)
schließlich die Fakten an und leistete am 10.12.1490 erneut
Urfehde .
1466
siegelt Otto (V) mit dem Wappen der Familie .
Das Siegel zeigt auf stehendem Schilde die beiden Turnierkragen und
die Umschrift: S
...VAN RITZEROWE.
Kinder
(vmtl.)
Anna
(III) XI-93
Detlev (IV) von RITZERAU
(X
– 87); Sohn Ottos (IV) - Er ist nur einmal in der Urkunde
vom 07.11.1467
genannt, als seine Brüder Volrad (II) und Otto (V) für
sich und unsen broder Detleff dem Lübecker Ratmann Heinrich von
Hachede für 500 Mk eine jährliche Rente von 35 Mk aus ihrem
Hof Klein Ritzerau verkaufen. Wenn es sich in dieser Urkunde nicht um
einen Schreibfehler handelt und der unmündige Bruder Hartwig
(IX) gemeint ist, der ab 1468 in Erscheinung tritt, dann wird Detlev
(IV) bald nach 1467 gestorben sein.
Hartwig
(X) von RITZERAU genannt Vacke
(X
– 88); *um 1445 +um 1513; Knappe, herzoglich-lauenburgischer
Vasall, Sohn Ottos (IV) von Ritzerau und N. von Züle, urkundet
1466 bis 1490 (1513?) - Hartwig (X) stand zunächst unter der
Vormundschaft seiner älteren Brüder Volrad (II) und Otto
(V), d.h., er wird um 1445 oder später geboren sein. Die
Übernahme der Vormundschaft wird am 21.11.1468 durch den
bischöflichen Offizial in Lübeck, Johannes Wildung und
durch den Kanonikus Volkmar von Anderten bestätigt .
In der Folge ist Hartwig (X) dann zumeist mit seinen Brüdern
gemeinsam handelnd bezeugt - 25.11.1468, vor 26.11.1468, 26.11.1468,
04.12.1468, 23.04.1469, 05.06.1469, 11.08.1469, 23.09.1469,
17.11.1469, 05.12.1469 und 15.03.1476.
Wie
sein Bruder Otto (V) hat auch Hartwig (X) den Verlust der
Familiengüter nicht einfach hinnehmen wollen. Dies lässt
sich aus einer Reihe von Urkunden erschließen .
Nach Erlangung seiner Volljährigkeit hatte Hartwig versucht, den
Verkauf der Familiengüter rückgängig zu machen,
zumindest versuchte er einen „Nachschlag“ zu erreichen,
denn er war der Meinung, seine Vormünder hätten unter Wert
an die Lübecker verkauft. Nachdem seine Versuche mißlungen
waren, von Lübeck noch Geldzahlungen zu erlangen, schwor der der
Stadt Rache. Er sammelte Anhänger aus der Priegnitz, aus
Mecklenburg und Lauenburg um sich, lagerte auf den Heerstraßen,
plünderte die mit Handelswaren beladenen Wagen der Lübecker
und tötete die Beraubten. Als im September 1482 die Kühe in
Mölln ausgetrieben wurden, raubte er mit seinen Gefährten
die ganze Herde, die auf das Gut Hartwigs von Lützow auf Dutzow,
auf mecklenburgisches Gebiet geschafft wurde .
Das Jahr 1483 wurde dann für Hartwig (X), da er auf rechtlichem
Wege nichts gegen die mächtige Hansestadt auszurichten vermocht
hatte um sein Erbe wiederzubekommen, ein Jahr der Fehde .
Eine gewisse Beruhigung in den Auseinandersetzungen trat erst ein,
als Hartwig (X) am 22.01.1486 versprach, bis zum nächsten
Johannistag das Gebiet der Stadt Lübeck zu meiden und die
Lübecker unbelästigt zu lassen .
Doch dann begannen die Auseinandersetzungen erneut. 1487 wurden auf
Hartwigs Kopf ein Preis von 400 Mk ausgesetzt und wer ihn lebendig
nach Lübeck einbringen könne, sollte 600 Mk haben.
Schließlich fanden 1487 und 1489 in Segeberg und Oldesloe
Verhandlungen statt, bei denen die „Untaten“ der Ritzerau
gegen die Stadt zur Sprache kamen. Dazu waren am 07.01.1487 zur
Beilegung des Streits acht Schiedsrichter erwählt worden .
Diese bestimmten am 27.01.1489 das Verfahren, welches zur Schlichtung
des Streits beachtet werden sollte .
Das Verfahren verlief dann wohl zufriedenstellend, obwohl die
Rechtmäßigkeit der Kaufverträge von 1465/1468 nicht
mehr in Zweifel gezogen, ein Wiederkauf von Lübeck abgelehnt und
die Kosten für den Wiederaufbau des Schlosses Ritzerau nach
dessen Zerstörung 1409 aufgerechnet wurden. Hartwig (X),
mittlerweile inhaftiert, fügte sich in das Unvermeidliche und
erkannte am 11.12.1490 den von seinen Brüdern Otto (V) und
Volrad (II) auch in seinem Namen abgeschlossenen Verkauf des
Schlosses Ritzerau nebst den dazu gehörenden Gütern und
Dörfern gegen Zahlung von 500 rheinischen Gulden als auch ihn
bindend an .
Nach
dem 11.12.1490 verschwindet Hartwig (X) aus dem Blickfeld. Wohin er
sich gewandt hat, lässt sich nur ahnen. Die Ritzerau hatten mit
dem Verlust ihrer Stammgüter lediglich im
lauenburgisch-mecklenburgischen Grenzraum einigen Besitz halten
können und zwar Mustin mit Dechow sowie einen Anteil von 2 ½
Hufen in Sterley. Diesen Besitz finden wir 1513 in Händen eines
Hartwig von Ritzerau .
Da nun 1517 hier erstmals junghe
Hertch Rytzerow
genannt wird ,
besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass wir mit dem 1513
bezeugten Hartwig noch den seit 1466 bezeugten Bruder von Volrad (II)
und Otto (V) vor uns haben. Seine mutmaßlichen Lebensdaten
sprechen jedenfalls nicht dagegen.
Die elfte Generation
Nach
dem Verlust seiner lauenburgischen Stammgüter verlagert sich das
Wirkungsfeld der Ritzerau nach Holstein, wenngleich es weiterhin mit
Besitz in Mustin, Dechow und Sterley im Lauenburgischen gegütert
bleibt. Wir finden die Ritzerau nun im Umfeld der Herzöge von
Schleswig-Holstein-Gottorf und als Herzog Friedrich I. (1481-1533)
schließlich 1523 den dänischen Königsthron besteigt,
wird auch sein getreuer Gefolgsmann Otto (VI) von Ritzerau versorgt.
Mit
der Verlagerung ins Holsteinische ändern sich auch die Vornamen.
Die alten Leitnamen verschwinden und auch das Wappen scheint
gewandelt, will man nicht ein Versehen annehmen. Es zeigt jetzt die
Zinnenmauer, die wir von den Dithmarscher Vogdemannen und den ihnen
stammverwandten Reventlow kennen .
Wappen von RITZERAU (bei Rietstap)
Anna (II) von RITZERAU
(XI
– 89); Tochter Volrads (II) von Ritzerau und N. Schack; - Sie
war verheiratet mit Caspar
von KALAND,
Herrn auf Rey in Mecklenburg, Sohn von Levin
von Kaland
und Anna
von Damm
.
Kinder:
Ilsabe
von KALAND *vor
1488
Ewald
von OLDENBURG
(* ….. +vor 1524, er angeblich in einer
II. Anna von RITZERAU), Sohn von Claus
von Oldenburg
und Lucia
Vieregge
Otto (VI) d. J. von RITZERAU
(+nach 1543)
(XI
– 90); Holsteinischer Lehnsmann, Sohn Volrads (II) (Otto
Volradsson Ritzerow)
und N. Schack; urkundet zwischen 1494 und 1543 - Die frühen
Jahre Ottos (VI) von Ritzerau sind durch dänische Quellen recht
gut dokumentiert .
Aus ihnen wird deutlich, daß Otto zu den einflußreichsten
holsteinischen Adligen in der Umgebung Herzog Friedrichs von Gottorf,
des späteren dänischen Königs Frederik I. (1523 -
1533) gehörte. Er diente ihm zunächst als Stallmeister
(1494/1498) und geleitete den Herzog auf zahlreichen Reisen u.a. nach
Antwerpen (1498), Stendal (1502), Lüneburg (1502), Kopenhagen
und Berlin (1504). Herzog Friedrich verdankte er auch seinen
politischen Aufstieg. Er diente seinem Gönner zunächst als
Amtmann von Gottorf (1509/1515), dann als Amtmann und Bürgermeister
von Plön. Hier weist er 1516 die Klage der Stadt Lübeck
gegen Heinrich Rantzau wegen eines dem lübschen Bürger
Kordt Koning abgenommenen Wagens mit Heringen wegen Unzuständigkeit
zurück .
1520/1523 ist Otto (VI) von Ritzerau Amtmann in Oldenburg i. H. Aus
dieser Zeit (1523) datiert ein Schreiben des Rates zu Lübeck an
Otte Ritzerau wegen eines bei Großenbrode gestrandeten Schiffes
des Lübecker Bürgers Kordt Koning .
1524 ist Otte Ritzerau – zusammen mit Iven Reventlow –
Einnehmer der Kreisumlage der Lübecker Gotteshäuser für
König Frederik I. von Dänemark .
Zwischen 1524 und 1530 ist Otto dann Amtmann von Segeberg. An ihn
wendet sich 1524 der Rat der Stadt Lübeck in einem Schreiben
wegen der von Heinrich Rantzau im Namen des Königs von Dänemark
erhobenen Forderung nach der Hälfte der jährlichen
Einnahmen aus den im Fürstentum Lübeck liegenden Lübecker
Kämmerei- und Kirchendörfern zum Unterhalt der Reiter und
Knechte zum, die zum Schutze des Fürstentums aufgeboten werden
müssen .
Als Vogt von Segeberg erscheint er wiederholt in den Aufzeichnungen
des Lübecker Domkapitels .
Die
Bedeutung Ottos (VI) von Ritzerau im Gefüge des dänischen
Staates wird augefällig durch den Zumstand, dass er nach der
Thronbesteigung des Herzogs Friedrich von Schleswig als König
Frederik I. von Dänemark während dessen Abwesenheit einer
der Statthalter des Dänischen Königreiches
und königlich dänischer Rat
gewesen ist.
Schloss Gottorf um 1584
(aus: Braun u. Hogenberg „Civitates Orbis Terrarum)
In
den zeitgenössischen Urkunden erscheint Otto (VI) bei Herzog
Friedrich vorwiegend im Zusammenhang mit Geldanweisungen für die
eigene Besoldung, für zuvor für den Herzog verauslagte
Beträge oder als Überbringer der Abgaben der von ihm
verwalteten Ämter, etwa Oldenburgs i. H., von wo er 1502 die
Steuern in Höhe von 81 Mk 6ß 4d überbrachte. Vor
allem aber ist er Mitlober bei den zahlreichen Schuldverschreibungen
seines Lehnsherrn:
Hasselburg
(nach der „Rantzauischen Tafel“)
zwischen
dem 07. und 13.01.1525 als
Otto Ritzerow (amptman) to Segebarge,
als König Frederik I bekennt, dem Gosche von Ahlefeldt zu
Saxtorp für ein geliehenes Kapital eine Rente von 23 Mk
schuldig zu sein
Als
„amptman
zeu Gottorff“
hatte ihn - zusammen mit „unsern marschal“ Paul Rantzau -
Herzog Friedrich 1512 beauftragt, die Deiche bei Radhemeß zu
besichtigen und instandsetzen zu lassen, nachdem sich die Einwohner
über Versäumnisse beklagt hatten .
In
weiteren Urkunden finden wir Otto (VI) als Zeugen und Mitlober bei
anderen holsteinischen Adligen in zahlreichen Privaturkunden, vor
allem bei den von Ahlefeld. So ist er Mitlober bei Clawes van Aleveld
auf Lehmkuhlen am 25.01.1511 ,
03.02.1511
und 10.01.1519 .
Otto
Rytzerow tor Hasselborch
ist am 03.05.1522 unter den Bürgen für Hans Rantzau zu
Neuhaus, als dieser dem Vikar an der Petrikirche zu Lübeck,
Martin Ties, für ein Kapital von 600 Mk eine jährliche
Rente von 30 Mk aus Diemersdorf, das er von dem Vikar erworben hat,
sowie aus dem Dorf Klingstein verkauft .
Zusammen mit anderen holsteinischen Rittern siegelt Otte Ritzerouwe
am 01.09.1522 bei einem Übereinkommen zwischen der Stadt Lübeck
und den Herzogtümern Schleswig und Holstein .
Otto
Rytzerouwe tor Hasselborch
ist am 03.05.1522 unter den Bürgen für Hans Rantzau zu
Neuhaus (Ksp. Giekau), als dieser dem Vikar an der Petrikirche zu
Lübeck, Martin Ties, für ein Kapital von 600 Mk eine
jährliche Rente von 30 Mk aus Diemersdorf, das er von dem Vikar
erworben hat, sowie aus dem Dorf Klingstein verkauft
Inmitten des schleswig-holsteinischen Adels ist Otto
Ritzero tor Hasselborch
am 14.04.1523 dann unter denen, die König Friedrich I. in
Gottorf huldigen .
Mit Clemens von der Wisch zu Hanerau, Henneke Sehestedt zu
Krummendiek und Jürgen von der Wisch zu Dänisch-Nienhof
verspricht er zwischen dem 06. und 13.01.1527 dem Amtmann Johann
Rantzau zu Steinburg, der ihretwegen für 4000 Mk. lüb. mit
Zinsen, zu bezahlen an Benedikt Rantzau, Schacks Sohn und für
3000 Mk. lüb. mit Zinsen, zu bezahlen an Christoffer Ratlow zu
Dänisch-Lindau, gebürgt hatte, diesen schadlos zu halten
und verpflichtete sich gegebenenfalls zum Einlager in Kiel .
„De
strenge und erbar Otte Ritzerouwe tor Hasselborg, unse (König
Frederiks I.) rede lehnman und leve getruve“
ist Mitsiegler, als Otto von Qualen zu Koselau zwischen dem 06. und
13. 01.1528 dem Hinrich Rantzau zwei Bauern in Neu-Rathjensdorf
sowie alle Rechte an den übrigen Einwohnern des Dorfes,
ausgenommen die Ackerheuer der Eutiner Domherren, verkauft und König
Frederik I. von Dänemark am 30.03.1528 in Rendsburg die
Verkaufsurkunde bestätigt .
Am 29.03.1530 ist Ottho Ritzerowe, Lehnsmann König Frederiks I.
„nha
unsers Furstentoms Holsten Lehns Gerechticheit und Gewonheit“
zugegen, als Jürgen von Ahlefeldt auf Gronenberg mit dem Dorf
Schulendorf und vier Leuten in Pansdorf belehnt wird.
Bei Heinrich Rantzau ist er Zeuge, als dieser und seine Ehefrau Anne
1530 deren Mutter Oelgard Rantzau und deren Kindern 3000 Mk
Brautschatz und Kleinodien im Wert von etwa 1000 Gulden quittieren
und einen Erbverzicht bis auf 1000 Gulden leisten .
Für „der
Holsten Rustunge“
stellte er fünf Pferde .
Sicher
für seine zahlreichen Dienst, die er seinem Herzog geleistet
hatte, wurde er von diesem 1518 mit dem Gut Hasselburg bei
Altenkrempe belehnt .
Dieser bedeutende Güterkomplex umfaßte außer dem
Schloss und Gut Hasselburg die Dörfer Sibstin (Dudeschen
Pustin), (Alten-)Krempe und Hobstin .
Am 02.02.1526 verleiht König Frederik I. „dem
düchtigen Otto Rytzerow thor Haßelborch beseten“
auch das Dorf Krumbek .
Vertrag
über die Zession des Dorfes Krummbek durch König Frederik
I. von Dänemark als Inhaber der Vikarie zu Altenkrempe an Otto
von Ritzerau zu Hasselburg gegen eine Rente aus dem Dorf Sibstin
Im
selben Jahr verkauft dieser auff 24 Mk eine jährliche Rente aus
seinem Dorf Postyn (Sibstin) .
Dass Otto (VI) darüberhinaus auch noch über Besitz im
Herzogtum Sachsen-Lauenburg verfügte, ergibt sich aus einer
Urkunde vom 23.12.1510, in der er mit Zustimmung von Herzog Magnus
von Sachsen-Lauenburg dem Bischof von Ratzeburg den Dechower See mit
der Örtlichkeit, Holz und Feld, welches der lange Röden
hieß, verkaufte, soweit die von Ritzerau daran seit ewigen
Zeiten Besitz gehabt hatten .
Auch hinsichtlich der Stammgüter seiner familie gab sich Otto
(VI) noch nichjt geschlagen. 1511 unterstützte Herzog Erich von
Sachsen-Lauenburg seine Beschwerde gegen die Stadt Lübeck, in
der er vorbrachte, dass die Stadt Lübeck ihm trotz Angebots des
Kaufpreises die Lösung seines Erbhauses zu Unrecht verweigere .
Es gelang ihm nicht einmal, die Vorzeigung der betreffenden
Kaufurkunden von Lübeck zu erzwingen. So äußerte
Kurfürst Joachim von Brandenburg sein Befremden, daß ein
Knecht der Ritzerau in Lübeck verlacht worden sei, als er die
Bitte seines Herrn zur Vorlage der urkunden vorgebracht habe .
Auch Jahre später, 1540, führten Verhandlungen der Ritzerau
und zehn adliger Standesgenossen mit Lübeck zu keinem Ergebnis.
Die Stadt Lübeck beharrte auf ihrem Rechtsstandpunkt. Das Haus
Ritzerau sei von Einem Ehrwürdigen Rat erworden worden, das
könnte mit Urkunden belegt werden und der Rat habe es 30 bis 60
Jahre und über Menschengedenken innegehabt. Falls den Junkern
etwas anderes bekannt sei, sollten sie es beweisen. Der Einspruch des
sachsen-lauenburgischen Kanzlers nach Urkundeneinsicht wurde
abgelehnt. Die Beweislast lag bei den Ritzerau. Nach dreitägigen
Verhandlungen mussten diese und ihre Standesgenossen die Lübecker
Kanzlei unverrichteter Dinge verlassen. Der Verlust der Stammguter in
Ritzerau war endgültig.
1525
ist Otto (VI) von Ritzerau Verbitter des Klosters Cismar .
In den Jahren 1526 bis 1531 erhielt er von König Frederik I.
mehrere Vikarien als Geschenk, u.a. 1526 das Recht, die Vikarie in
der Kirche von Lensahn zu besetzen
und 1530 eine weitere für sich und seine Erben als „Verlehnung
des Closters und Abdien zum Zismar“
.
Um das Jahr 1532 ließ er als Patron der Kirche zu Altenkrempe,
die St. Katharinen-Kapelle, so vor dem Dorfe Crempe zunebenst einem
kleinen Kirchhof belegen, abbrechen. Vermutlich handelte es sich
dabei um die 1294 von Volrad von Krempe gestiftete Kapelle. Aus den
Ziegeln ließ er sich dann auf einem in Neustadt i. H.
angekauften Grundstück ein Haus bauen .
1533 ist Otto Ritzerow zu Hasselburg dann Mitunterzeichner einer
Urkunde, in der sich Lüder von Lützow auf Thurow, der im
Zusammenhang mit Streitigkeiten um das Gut Kittlitz von dessen
Besitzer, dem holsteinischen Adligen Sivert Swin, gefangengenommen
worden war, gegen Zahlung von 1000 Gulden freikaufte
stiftete er mit seiner Frau Drude Krummendiek (*um 1495 + …..),
einer Tochter von Borkward Krummendiek auf Kletkamp und der Catharina
Pogwisch ,
die er vor 1512 geheiratet hatte, die Kanzel in der Kirche zu
Neustadt .
Ein letztes Mal erfahren wir von ihm aus einer Sentenz König
Christians III. von Dänemark vom 27.02.1543 in Klagesachen der
Äbtissin des Klosters Itzehoe gegen Frau Heilwig von Ahlefeldt
geb. Krummendik zu Heiligenstedten. Dort ist die Rede von „dusent
gulden by den van Hamborch uthgekamen, welche Otto Ritzerow mit in
sienen bruthschatt kregen“
.
Dann verliert sich seine Spur. Er wird vermutlich bald danach
gestorben sein.
Den
Verlust der Stammgüter seiner Familie suchte Otto noch einmal zu
wenden. So unterstützte ihn 1511 Herzog Erich V von
Sachsen-Lauenburg bei seiner Beschwerde darüber, dass Lübeck
ihm trotz Angebot des Kaufpreises die Lösung seines Erbhauses zu
Unrecht verweigere .
Es gelang Otto dabei nicht einmal, die Vorzeigung der betreffenden
Kaufurkunden von Lübeck zu erzwingen. So äußerte
Kurfürst Joachim von Brandenburg (1499-1535) sein Befremden,
dass ein Knecht der Ritzeraus in Lübeck verlacht worden sei, als
er die Bitte seines Herrn zur Vorlage der Urkunden vorgebracht habe.
Auch spätere Verhandlungen der Familie Ritzerau und zehn adliger
Standesgenossen mit der Hansestadt im Jahre 1540 führten zu
keinem Ziel. Lübeck argumentierte, das Haus Ritzerau sei von E.
E. Rat erworben worden. Das könne mit Urkunden belegt werden,
und der Rat habe es „30
bis 60 Jahre und über Menschengedenken innegehabt“.
Falls den Junkern etwas anderes bekannt sei, sollten sie es beweisen.
Der Einspruch des sächsischen Kanzlers und der Wunsch nach
Einsicht in die Urkunden wurden erneut abgelehnt. Die Beweislast lag
bei den Ritzeraus. Unverrichteter Dinge mussten sie nach dreitägiger
Verhandlung die Lübecker Kanzlei wieder verlassen. Es war dies
der letzte Versuch der Familie Ritzerau, die Verkäufe von
1465/1468 rückgängig zu machen.
Verheiratet
war Otto (VI) von Ritzerau mit Trude
KRUMMENDIEK,
Tochter von Borkvard
Krummedige
zu Heiligenstedten, Kletkamp und Stellau und Catharina
Pogwisch
.
Aus einer von König Christian III. von Dänemark am
27.02.1543 in Rendsburg ausgestellten Urkunde
erfahren wir, dass Dorothee Krummendiek „dusent
gulden und etlicke breve, register, ock gulden und sylvern clenodien
und ander reschup ludennde ... der ebdissin und closter to Itzehoe
vor lanngen jarn tho druwen handen getan“. Das Kloster hatte
mit dem Geld gearbeitet und 1000 Gulden nach Hamburg ausgeliehen,
offenbar die Summe, „wilche Otto Ritzerow mit in sienen
bruthschatt kregen“.
Kinder:
Paul >
XII-95
?Jochim >
XII-96
Besitz Ottos (VI) von Ritzerau in Ostholstein
Georg von RITZERAU
+vor 1500
(XI
– 91); Sohn Volrads (II) und N. Schack; stand in holsteinischen
Diensten - Georg von Ritzerau war ganz offensichtlich im
Lauenburgischen begütert, wo die Familie mit Mustin, Dechow und
2 ½ Hufen in Sterley noch über einen durchaus
respektablen Besitz verfügte. Diesen Besitz sehen wir 1531
zunächst in der Hand von Arnd von Ritzerau, der dann am ehesten
Georgs Sohn gewesen sein mag. Nach 1531 erscheint der Teilbesitz in
Sterley ab nicht mehr in ritzerauischem Besitz. Er war vermutlich die
Mitgift für Georgs Tochter Catharina (I) und fiel auf diesem
Wege an die Wackerbarth. Georg von Ritzerau erscheint in der
Ahnentafel Daldorf
als Ehemann einer geborenen N.
von STRALENDORF
(*vor 1458 +nach 1500), vermutlich einer Tochter von Henning
von Stralendorf d.Ä.
auf Zurow und Margarethe
von Wackerbarth.
Er hatte sie vor 1472 geheiratet. Vielleicht brachte sie ihm Anteile
der Pfandvogteien Crivitz und Mecklenburg in die Ehe, die ihr Vater
zu Pfand besaß .
Kinder:
Margarethe
(I) > XII-97
Hartwig
(XI) > XII-98
Catharina
(I) > XII-99
Otto
(VII) > XII-100
Arndt >
XII-101
?Daniel >
XII-102
Ernst von RITZERAU
(XI
– 92); Sohn Volrads (II) und N. Schack; holsteinischer Vasall
(?) - Auch Ernst von Ritzerau erscheint in der Ahnentafel Daldorf .
Er wird als in Holstein ansässig bezeichnet. Verheiratet war er
mit einer N.
von BERNSTORFF ,
vielleicht einer Tochter Hermann
von Bernstorffs d.Ä.
auf Teschow (genannt 1422 bis 1446).
Kinder
(vmtl):
Margarethe
(II) > XII–103
?Werner >
XII-104
Anna
(III) von RITZERAU
(XI
– 94); *um 1468 + ....; ?Tochter Ottos (V), ihrem
mutmaßlichen Geburtsdatum nach gehört sie in die zehnte
Generation, ¥
Claus
STAKE
(*Lütjenburg um 1464) auf Gerwitz und Neversdorf, Sohn von Claus
Stake.
Bobé
nennt sie als „Anna
Poulsdatter Ritzerow“,
d. h. als Tochter von Paul von Ritzerau. Das passt aber nicht zu den
Lebensdaten ihres Ehemannes.
Kinder:
Margarethe
Stake
*um 1500 +Lübeck 1550,
1519 Markward
von BUCHWALD
*Övelgönne um 1480 +1545, Sohn von Ditlev
von Buchwaldt.
Beca von Ritzerow
(XI
– 95); * ….. +Eldena vor 1515, sie ist 1505 Priorin
des Klosters Eldena, in die ritzerauische Genalogie ist sie bislang
nicht einzubinden.
Die zwölfte Generation
Paul
von RITZERAU (*vor
1535 +n. 17.02.1577)
(XII
– 95); holsteinischer und herzoglich - lauenburgischer Vasall,
Sohn Ottos (VI) von Ritzerau und Drude Krummendiek, genannt 1544 bis
1577 - Erstmals urkundlich genannt ist Pawell von Ritzerau, als er
1544 den Lübecker Bürger Hans Kasken verhaften lässt,
der ihm 50 Mk schuldet .
Dann sehen wir ihn 1548 als Verwalter der Vikarie „Unserer
Lieben Frau“ in Altenkrempe .
Neben Hasselburg (1556 zue Haselborch), dass er bis 1564 besaß
und weiterem Besitz in Ostholstein erscheint Paul von Ritzerau ab
spätestens 1557 auch als Besitzer von Mustin und Dechow .
Um den Besitz dieser Lehengüter, die Paul nach dem Tode seines
„Vetters“ Arnd von Ritzerau für sich beanspruchte,
hat es Streit gegeben. Die lehensrechtliche Beurteilung war dabei
zunächst gegen ihn ausgefallen, denn im Gutachten des Kanzlers
Klammer
heißt es: „Wan
Pawel Ritzerow von dem Stammen, der Arndten Ritzerowen nachgelassen
guter erstlich erworben hat, nicht herkommen, und mit Arndten
Ritzerowen nicht In sampten belehnung gesessen Ist, So khan ehr die
lehenguter, als Arndt nach sich gelasse(n) hat, nicht ererben,
vngeachtet, das ehr sunst Arndt Ritzerowen vetter, vnd eines helmes
vnd schildes ist. Auch ob gleich im lehenbrief stünde, das Arndt
vnd seine lehenerben, weren mit den gutern belehnet, Sonder weil
Arndt Ritzerow die guter allein vor sich empfangen vnd zu lehen
getragen hat, vnd keine manlich leibes erben nach sich gelassen hat,
So sein seine guter dem lehenhern erlediget, vnd heimgefallen, vnd
hat der lehenher nach gestallen sachen mehr Recht die guter an sich
zu nemen, vnd Pawel Ritzerowen vmb seiner forderung Rechts zupflegen,
dan das Pawel Ritzerow die guter zu sich nemen, vnd der Lehenher sie
von Ime fordern solle“.
Ob
Paul von Ritzerau selbst - zumindest zeitweise - in Mustin wohnhaft
gewesen ist, lässt sich nicht sagen. Am 09.12.1557 verglich er
sich mit Detlef und Jasper von Buchwald zu Sierhagen. Er sitzt zu
dieser Zeit „als
echter natürlicher Lehnträger“
auf Hasselburg, wo er noch 1564 genannt ist. Hasselburg war aber
schon 1560 seinem Schwager Hans Rantzau zu Lehen 3gegeben worden .
Am 17.01.1558 ist Pawel
Ritzerow thor Hasselborg
Zeuge, als Franz von Bülow bekennt, dem Benedikt von Ahlefeldt
zu Gelting 1000 Gulden zu schulden .
1559
nahm Paul von Ritzerau im gefolge Herzog Adolfs I. von
Schleswig-Hiolstein-Gottorf am Krieg gegen die Dithmarscher teil.
Unter dem Oberbefehl von Johann Rantzau marschierten etwa 25 000 Mann
über Albersdorf und Meldorf nach heide, wo am 13.06.1559 die
Entscheidung über das etwa 6000 Mann starke Heer der
Dithmarscher fiel. Diese verloren in „der letzten Fehde“
ihr Unabhängigekit. Paul von Ritzerau wurde im Verlauf des
Feldzuges durch einen Schuss in seine Schienbeine verwundet .
Schlacht um Meldorf (1559)
1562
ist er dann Vormund für Hans von Ahlefelds Witwe .
1569 gibt Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg dem Franz von
Spörcken, Hauptmann zu Boizenburg, der ihm 40.000 Taler geliehen
hatte, die Anwartschaft auf das freie Lehengut Mustin/Dechow, das zu
diesem Zeitpunkt - zwischen dem 06.und 13. Januar - noch Paul von
Ritzerau innehatte .
Wohl noch 1569 ist Paul von Ritzerau dann gestorben ,
denn der Kirche zu Mustin war noch in diesem Jahr „ein
Pferd heimbgefallen, alß Pawl Ritzerow begraben“
.
Dies steht im Widerspruch zu dem Umstand, dass er 1577 noch als Pate
aufgetreten ist. Dieses Pferd hatte die Kirche aber nicht bekommen,
denn im Kirchenvisitationsprotokoll von 1590 heißt es, dass
Jürgen Weiger, damals Pächter zu Mustin, dafür noch 15
Taler bei sich hatte .
1581/1590 zahlte Otto von Lützow zu Thurow für 100 Mk
heubtstuels, so von Pawell
Ritzerowen zu Ewigen zeitten
in der Kirchen (zu Mustin) gegeben seindt, jährlich 6 Mk Zinsen
.
Ein
für unser Empfinden nicht gerade positives Bild von der
Persönlichkeit Pauls von Ritzerau gewinnt man aus einem
Rechtsstreit, den die Hansestadt Lübeck gegen ihn im Jahre 1555
vor dem Reichskammergericht in Speyer eingeleitet hatte .
Der Klage lag folgender Sachverhalt zugrunde: 1553 war einer von Paul
von Ritzeraus Bauern, ein Drewes Eddeler, aus Sipupen (?Sibstin), aus
dem Gutsbezirk Hasselburg ohne Aufkündigung nach Lübeck
entwichen. Er hatte gegenüber seinem Junker etliche Male
gedroht, „der
Junker solle sich auf Galgen und Räder schicken, er, Eddeler,
wolle sich auf Feuerluntchen und Raketen richten und ihn mit Brand
heimsuchen und beschädigen“.
Paul von Ritzerau ließ ihn unter Gewaltanwendung vom Hofe des
Lübecker Ratsverwandten Heinrich Brömse in Klein Steinrade
nach Hasselburg zurückbringen, wo er vermöge Holsteinischen
Landrechts öffentlich über ihn Gericht hielt und ihn nach
peinlicher Befragung zum Tode verurteilte. Der Unglückliche war
dann auf das grausamste zu Tode gemartet worden .
Paul von Ritzerau ließ Eddeler auf ein Rad legen „und
ehe denn solches geschehen, habe er ihm die Beine längs lassen
aufschneiden und also eine Zeit lang sitzen lassen“.
Aufgrund
dieses Sachverhalts klagte der Rat der Stadt Lübeck Paul von
Ritzerau wegen Landfriedensbruchs an und erwirkte im Januar 1555 eine
förmliche Ladung vor das Reichskammergericht. Die Ladung mußte
Paul von Ritzerau vorgelesen werden, weil er erklärte, nicht
lesen zu können. Erst sieben Jahre später, am 06.11.1562,
überreichte er seine Verteidigungsschrift („Defensionales
und Schirmartikel“).
Er führte darin u. a. folgendes aus: „Über
Menschengedenken sei es also gehalten, daß derjenige, welcher
einen Unterthan in seinen Gütern nicht länger sitzen lassen
wollte, auf Cathedra Petri kündigen könne, und daß
dann in bestimmter Zeit der Unterthan die Güter zu räumen
schuldig sei. Gleichergestalt sei es Gewohnheit, daß der
Unterthan, dem es nicht gelegen wäre, unter seinem Junker zu
wohnen, die Macht habe, Cathedra Petri aufzukündigen und nachdem
er Zins und Gült, so er dann noch Einiges seinem Junker schuldig
wäre, entrichtet und von menniglich clagloß gemacht,
alsdann mit Hab und Gütern seines Gefallens in eine andere
Herrschaft frei zu verrücken und sich allda häuslich
niederzusetzen. Wenn ein Unterthan außerhalb bestimmter Zeit,
ohne Aufkündigung und ohne Entrichtung ersessener (= fälliger)
Zinse und Gülte, heimlich mit Hab und Gütern sich
hinwegstellt und uffrürt, so habe derselbe nach Holsteinischem
Landrecht Leib und Gut verwirkt. Doch möge er seinen Leib mit 60
Mark Lübsch erkaufen und lösen“.
Erst 1570, 17 Jahre nach der Entführung, erging das Urteil. Es
lautete zugunsten Pauls von Ritzerau, weil das Reichskammergericht zu
der Auffassung gelangt war, dass die Entführung nicht auf dem
Territorium der Hansestadt Lübeck stattgefunden habe, mithin
also kein Landfriedensbruch vorliege. Das Urteil, das uns einen guten
Einblick in die Verhältnisse des Adels zu seinen Gutsbauern
vermittelt, enthält kein Wort zum bedauernswerten Schicksal des
gemarterten Drewes Eddeler.
Letztmals
als lebend genannt ist Paul Ritzerow als Pate für August
(*Ratzeburg 17.02.1577 +1656), den Sohn von Herzog Franz II. von
Sachsen-Lauenburg .
Nach einer Reihe von sieben fürstlichen Personen, die sich
allerdings vertreten ließen, wird er als erster Vertreter des
landsässigen Adels genannt. Dies mag seinen Grund darin haben,
dass ihm aufgrund seines Alters dieser Rang zukam.
Über
die familiären Verhältnisse Pauls von Ritzerau ist die
Quellenlage nicht eindeutig. So wird ihm als Ehefrau eine N.
SCHACK
zugeordnet, die Mutter seiner Tochter Maria gewesen sein soll .
Paul wird hier als „in
Niedersachsen“
bzw. „erbgesessen
zu Ratzeburg“
bezeichnet. Wir haben die Ritzerau zwar in niedersächsischen
Urkunden gesehen, ein Besitz der Familie hat sich dort aber bislang
nicht feststellen lassen. Sicher ist dagegen die 1553 geschlossene
Ehe Pauls mit Maria
von MÜNCHHAUSEN
(*um 1535, genannt 1563), einer Tochter des Landvogts Otto
von Münchhausen
(*um 1488 +n. 1557) zu Ratzeburg und der Ilse
von Honstedt verw. von Ritzerau
(*um 1505), die 1553 geheiratet hatte .
Kinder:
(u. a., vmtl.):
Margarethe
(III) *(1554) > XII–105
Maria *(1556) >
XII–106
Joachim von RITZERAU
(XII
– 96); Knappe (?), holsteinischer Vasall, urkundet 1557 -
Joachim von Ritzerau ist nur einmal aus einer 1557 datierten Urkunde
bekannt, der sich entnehmen lässt, dass er seinen Knecht Hans
Wulff nach Lübeck schickte, um dort freigegebene Kinder seiner
Mündel in Doberstorf abzuholen .
In die ritzerauische Stammtafel lässt sich Joachim nur schwer
einordnen. Nach Mustin gehört er wohl nicht, da die dort
ansässige Linie mit Arndt ohne Hinterlassung von männlichen
Erben erloschen war. So mag er am ehesten ein Sohn Ottos (VI) und
Bruder von Paul von Ritzerau gewesen sein. Wo Jochim begütert
gewesen ist, lässt sich den Quellen nicht entnehmen. In
Doberstorf wohl nicht, denn dieses war alter Besitz der Pogwisch.
Vermutlich aber betsanden enge verwandtschaftliche Beziehungen
Joachims von Ritzerau zu diesem holsteinischen Uradelsgeschlecht.
Margarethe (I) von RITZERAU
(XII
– 97); *um 1450 + ....., Tochter von Georg von Ritzerau und
N. von Stralendorf;
vor 1474 Matthias
Ulrich von PENTZ
(+1500) auf Redefin und Melkhof in Mecklenburg (genannt 1464 bis
1500) ,
Sohn von Helmold
von Pentz
und N.
von Lützow.
Als dessen Ehefrau ausdrücklich bezeugt ist sie 1488.
Kinder:
Anna
(Margarethe) von PENTZ *
…. + …..,
Rudolf
SCHACK
auf Hasenthal
Pasche
von PENTZ *
….. +n. 1533,
Barbara
von OLDENBURG
Margarethe
von PENTZ *…..
+ …..,
Ludolf
SCHACK
Helmold
von PENTZ *
….. +1573,
Else
von GILTEN
Hartwig (XI) von RITZERAU
(++ 1531)
(XII
– 98); herzoglich-lauenburgischer Vasall, Sohn Georgs von
Ritzerau und N. von Stralendorf, Bruder von Otto (VII) und Arndt;
genannt 1517 bis 1531 -- Möglicherweise ist er es, der 1512 von
Herzog Friedrich von Gottorf 1 kleth vor 10ß erhält .
Urkundlich sicher bezeugt ist er erstmals 1517 als junghe Hertich
Rytzerow im Landbederegister des Herzogtums Lauenburg als Besitzer
des der Familie von Ritzerau im Lauenburgischen verbliebenen
Restbesitzes in Mustin, Dechow und 2 ½ Hufen in Sterley. Hier
wird er auch in den Registern von 1521 und 1525 bezeugt .
Um 1519 hatte er Ilse
von HONSTEDT
(*vor 1505, genannt 1535), Tochter von Dietrich
von Honstedt,
Herrn auf Frankenfeld und N.
von Alten,
geheiratet. Dem Dekan des Ratzeburger Domkapitels hatte Hartwig in
dessen Dekaneigütern gewaltsam Roggen abgenommen. Aus diesem
Grund wandte sich 1525 der Ratzeburger Bischof Georg von Blumenthal
an den Amtmann Otte Sehestedt zu Segeberg und die Brüder Hartich
(XI), Otto (VII) und Arndt Ritzerau zu Mustin, um den entstandenen
Streit zu bereinigen .
1531 wird Hartwig (XI) von Dietrich Blome ermordet. Dies ergibt sich
aus einer Zeugenaussage des späteren
herzoglich-sachsen-lauenburgischen Vogts zu Ratzeburg, Ottos von
Münchhausen ,
der 1543 in einem Prozess bekundet, dass seine Frau Ilse (von
Honstedt) vorher einen Ehemann gehabt habe, der totgeschlagen worden
sei .
Kinder
(vmtl.)
Catharina
(II) *um 1530 > XIII-107
Catharina (I) von Ritzerau
(*vor 1515 +n. 1535)
(XII
– 99); Tochter Georgs von Ritzerau und N. von Stralendorff,
genannt 1535 - Sie wurde vor 1531 - ausweislich eines
Wackerbarthschen Grabsteins - Gemahlin des Joachim
von WACKERBARTH
(*um 1500/1505 +n. 1565) auf Kogel (genannt 1563), Sohn des Hartwig
von Wackerbarth
auf Kogel .
Über sie kam vermutlich der ritzerauische Anteil von Sterley (3
Stellen mit 2 ½ Hufen)
an die von Wackerbarth.
Kinder:
1. Hartwig
(IV) von WACKERBARTH
*1542 +11.09.1602,
1565 Margarethe
von DALDORP adH.
Wotersen *22.09.1540 +1616
Otto (VII) von RITZERAU
(XII
– 100); herzoglich-lauenburgischer Vasall zu Mustin und Dechow;
vmtl. Sohn von Georg von Rtitzerau und N. von Stralendorf, Bruder von
Hartwig (X) und Arndt. Er wird nur einmal, 1525, urkundlich mit
seinen Brüdern im Zusammenhang mit Übergriffen Hartwigs
(XI) auf Güter des Domdekans von Ratzeburg genannt .
Otto (VII) wird früh gestorben sein, da 1531 sein Bruder Arndt
nach dem gewaltsamen Tode Hartwigs (XI) als alleiniger Besitzer von
Mustin und Dechow erscheint.
Arndt von RITZERAU (+um 1553)
(XII
– 101); herzoglich-lauenburgischer Vasall auf Mustin und
Dechow, vmtl. Sohn von Georg von Ritzerau und N. von Stralendorf,
Bruder von Hartwig (XI) und Otto (VII), Vetter Pauls von Ritzerau,
genannt 1527 bis 1547 - Arnd von Ritzerau erscheint erstmals 1525
urkundlich im Zusammenhang mit den Übergriffen seines Bruders
Hartwig (XI) auf die Güter des Dekans des Ratzeburger
Domkapitels .
Dann nennt ihn eine 1527 in Mustin ausgestellte Urkunde .
Nach dem gewaltsamen Tod seines Bruders Hartwig (XI) erscheint er
15311547 als dessen Nachfolger im Besitz der Lehngüter Mustin
und Dechow .
1531 gehörte ihm auch noch der alte - schon 1240 bezeugte -
Teilbesitz in Sterley. 1543 ersuchen Arndt von Ritzerau, Luleff und
Luder Schacke, Chim Wackerbarth und andere den Rat der Stadt Lübeck
um Auslieferung des Knechts Ditleff Schacke d. J. aus Rambow .
Zur
Zeit, als Arnd von Ritzerau Mustin besaß, hatte der dortige
Pastor Heinrich Haus einen Grenzbaum abhauen lassen und an den
Lübecker Bürger Lafrenz Wilde zu Schiffswrangen verkauft
.Von
der Mustiner Kirche hatte er 10 Mk geliehen, für die er jährlich
2 Mk Zinsen zahlte. 10 Mk selliger Arndt Ritzeraw 2 Mk alle yar
erhalten to rente, heißt es noch im Visitationsprotokoll von
1557 .
Mustin: Herrenhaus im 16. Jhdt. (bei Schröder)
Als
Arndt von Ritzerau um 1553 starb und keine „manlich
leibes erben nach sich gelassen“
hatte, fielen seinen Lehengüter als erledigtes Lehn an den
Landesherren zurück. Dies wollten die nächsten Verwandten
auf Hasselburg nicht hinnehmen. So kam es zum Streit und der
lüneburgische Kanzler Balthasar Klammer wurde mit einem
Rechtsgutachten beauftragt, in dem es vor allem um die
lehensrechtlichen Fragen (siehe bei Paul von Ritzerau) und um die
Erbansprüche von Arnds Witwe ging .
Hinsichtlich
dessen, was „Arndten
Ritzerowen nachgelassen witwen aus ihres Hauswirts gutern nach
genauwen Sachsischen Rechten gehöre, sagt das Gutachten, daß
Ihr aus Ihres Mannes gutern gepuren: Leibgeding, Morgengabe, Gerade
und mußteill ... wie underschiedlich folget“.
Wegen der interessanten erbrechtlichen Ausführungen soll das
Gutachten hier wörtlich zitiert werden.
„Leibgeding:
Was Arndt Ritzerow hat seiner HausFrawen In den Lehengutern mit
bewilligung des Lehenhern zur Leibzucht, In der ehestifftung, oder
sunste hernach verordnet, dasselbige behaltet sie zur Leibzucht, wie
Leibgedinges recht ist, pillich; Was aber das mit bewilligung od.
Bestendiger vertrostung des lehenhern nicht geschehen were, das hette
keine krafft, vnd gepurete aber gleichwol der Witwen, Iegen Ihre
eingeprachte ehegelt vnd brautschatz ein leibzucht, aus der
erbschafft, so sie daraus mag zubekommen sein, oder so es die
erbschafft nicht vermochte, nach vblichem geprauch aus den
Lehengutern, als nemlich, Noch eins so vill, als Ihr ehegelt gewesen,
dauon die nutzung die Zeit Ihres lebens zuhaben und zugeniessen
Morgengabe:
Es ist vnder dem adel gepreuchlich, das s(ie) Ihre HausFrawen den
nechsten morgen nach dem ehelichen beilager, mit eine(m) Cleinode vnd
einem Hoff oder anderem gude bemorgengaben, So auche Arnd(t) Ritzerow
seine HausFrawen nach solch(em) geprauch auch bemorgengabet hette, So
würde Ihr solches auch billig genennet, Jedoch so es In
Lehengutern geschehen, so müste auch des Lehenhern bewilligung
darbei kommen sein. Wan aber die Fraw von Ihrem Hauswirt nicht
bemorgengabet, vnd Ihr Ingemein die morgengabe verschrieben were, so
gehorete in dieselbige nach gemeinem beschriebenen Sachssen Rechte,
nachfolgende stück, Nemlich: Alles veldgenge weibliche viehe,
als kühe, kelber, zigen, feldgenge schweine, unbese(i)lte
mutterpferde, die alle tage zu velde lauffen, vnd man noch nicht
eingespannet hette, Auch alle zimmer und zeune, die nicht gehoben vnd
volnpracht sein.
Gerade:
Darzu gehoren alle schaffe, so vf d. misten vnd vor den hirten
gehen, gense, enthen, kisten, kasten, laden und truhen, dasInne die
fraw Ihre gezirde, kleider, leinen gerethe vnd geschmuck behalten,
vnd darzu sie die schlüessel bei zeit Ihres mannes gehapt,
Alles garn, gesotten vnd ungesotten, lein, flachs, alles leinwant,
geschnitten vnd ungeschnitten, alle hauptpfüle, küssen,
leinlachen, tischlachen, vnd quelen (Handtücher), ausbescheiden,
was sich des zu hergewette gehoret, alle federn, geschlissen vnd
ungeschlissen, bedelacken, kolten, decklacken, sperlacken, vmbhenge,
vorhenge, schleier, becken, leuchten, ein waschkessel, brawpfannen,
sie man teglich vermuetet, vnd die nicht eingemauret sein, noch stede
still stehen, sedeln, tepten, alle weibliche kleider, vorspan, krüge,
heffelin, pacificall, alles golg vnd silber, zu frawen gezirde
gewircket, perlenkrentz, Corallen, vnd perlen, schnuer, ale gürtell
vnd borden mit golde oder silber beschlagen, frawen bettücher,
Alle weibliche gebende, wocken, weiffen, spilden, bürsten,
scheren etc.
Mußteill:
Darzu gehoret, die helffte aller gekaufften speis, Nemlich, die
helffte des fleisches, gesaltzen vnd vngesaltzen, die helffte alles
getrenckes, Es sei wein oder bier, die helffte alles gedroschen
korns, weitzen vnd gersten, Auch alles erbes, malt, hirse, bonen,
Reibsaltz, hanffe, butter, schmaltz, kese, saltz vnd die helffte
alles was zu essen vnd drincken verschafft, vnd In den scheunen, vnd
vf den boden vorhanden Ist. Aber haber, hew vnd stro gehoret nicht
darzu“.
Diese
Erbansprüche gelten nur zu Lebzeiten der Witwe, „denn
es mag kein weib zu eigen behalten Ihre Leibzucht, noch Ihre Erben
nach Ihrem Tode, Suntemal das das Leibgeding nicht lenger weret, dan
zu Ihrem (das Ist der frawen) leib, dan nach ihrem absterben fallet
das leibgeding an des mannes erben, oder an den hern, ob der man
keinen lehenhern hette“.
Arndt
von Ritzerau hinterließ aus seiner Ehe mit einer uns
unbekannten Frau offenbar eine Tochter.
Kinder:
Tochter
N. > XIII-109
Daniel von RITZERAU (*um
1543 +nach 1586)
(XII
– 102); er ist in die Stammtafel nicht einzuordnen; am ehesten
könnte er ein Sohn Georgs oder Ernsts gewesen sein. Daniel von
Ritzerau hatte um 1565 Sidonia
von BRAHLSTORF
(*vor 1550, ULTIMA GENTIS), Tochter von Hans
von Brahlsdorf
(+1597) auf Tessin geheiratet .
Durch diese Ehe wurde Daniel offenbar in Tessin bei Wittenburg
begütert. Der Besitz fällt nach seinem Tod an die von Züle.
Aus seiner Ehe hatte er eine Tochter
Kinder:
Beate. >
XIII -108
Margarethe (II) von RITZERAU (*vor
1495 +n. 1535)
(XII
– 103); Tochter Ernsts von Ritzerau und N. von Bernstorff .,
genannt 1535 - Margarethe (II) von Ritzerau heiratete vor 1534
Heinrich
von MEINSTORF
(*um 1490 + …..) ,
Sohn des Jürgen
von Meinstorf
und der Erne
Rantzau.
Kinder:
Margarethe
von MEINSTORF
*um 1520 +…..,
Joachim
SCHACK
(*Hasenthal um 1510 +ebd. 1573), sachsen-lauenburgischer Geheimrat
und Hofrichter auf Müssen und Hasenthal, Sohn von Lorentz
Schack
und Catharina
von Both
.
Werner von RITZERAU ?+v. 1536
(XII
– 104); herzoglich-pommerscher Vasall - Werner von Ritzerow war
begütert in der Neumark auf Labentz, Berkenow, Kartlow und
Schlanewitz im Kreis Dramburg /Schievelbein .
Genannt ist er 1523 .
Seine Einordnung in die Stammtafel ist nicht möglich. Die
Seltenheit des Namens Ritzerau lässt es aber als völlig
unwahrscheinlich erscheinen, dass es eine weitere Familie dieses
Namens gegeben hat. Auch das Wappen - es zeigt zwei, allerdings in
spitze Zacken auslaufenden Querstreifen
- stellt lediglich eine Verballhornung des Ritzerauischen Wappens dar
und beweist die Zugehörigkeit zur lauenburgischen Familie. In
Pommern ist das Geschlecht sonst unbekannt. So wird es z. B. bei
Bagmihl 1843 nicht erwähnt
Vielleicht handelt es sich also bei Werner von Ritzeraus Besitz
nicht um Lehens-, sondern um Pfandbesitz.
Aus
seiner Ehe mit einer namentlich nicht genannten Frau stammen die
Kinder:
Margarethe
(IV) > XIII-109
Barbara >
XIII-110
Walpurga >
XIII-111
Kreis Belgard in der Neumark
(Lage des ritzerauischen Besitzes)
Dreizehnte Generation:
Margarethe
(III) von RITZERAU
(*01.04.1543
+16.03.1601)
(XIII
– 105); Tochter Pauls - Über sie vollzog sich der Übergang
der ritzerauischen Lehnsgüter in Ostholstein und Lauenburg auf
ihren (oo ab 1568) Ehemann Hans
RANTZAU
(*1531 +1588), Sohn von Caspar
(Jasper) Rantzaus
und Margarethe
Rantzau
auf Schmoel .
Die Ehe blieb kinderlos. Caspar Rantzau war Präfekt in
Rendsburg, Verbitter von Bordesholm, Fehmarn und Hadersleben und ein
bedeutender Herr der Reformation in Holstein. Er hatte in Wittenberg
studiert und im Hause von Philipp Melanchthon gewohnt. Caspar
Danckwerth berichtet :
„Hans
Rantzau von Schmohl hat die letzte Ritzerowerin geheiratet. Sie hat
ihm diesen Hof (Hasselburg) zum Heyrath Gut zugebracht. Der aber
hernach an Hans Rantzau von Neuhaus gekommen ist“.
Nach einer Angabe von M.A. Angelus Struthimont aus dem Jahre 1595 war
Magdalena von Ritzerau Hansens von Rantzau Hausfrau und die letzte
des Geschlechts. Magdalena wird ein
Schreibfehler sein und das ULTIMA GENTIS bezieht sich zweifellos nur
auf die Hasselburger Ritzerau.
Maria
von RITZERAU (*1556)
(XIII
– 106); Tochter Pauls , genannt 1573 - Sie heiratet Wulfert
von WAHLE
(*um 1520/1525 +1570), Sohn des Tönnies
von Wahle,
Herrn auf Dötlingen bei Wildeshausen in der Grafschaft Oldenburg
und der Elske
von Dorgelo
.
Sie erscheint mehrfach in Ahnentafeln, etwa in der der Caroline
Charlotte von Schele ,
bei Anthon Günter, Ilse Dorothea und Ilse Catharina von Harling
und Friedrich von Voss .
Kinder:
Anton
von WAHLE *um
1560/1565 +02.02.1621, Herr auf Dötlingen,
I. 03.02.1589 Anna
STEDING
+1600, Tochter von Heinrich
Steding d. J.
und Johanna
von Dincklage,
II. 1603 Elisabeth
von SCHLEPEGRELL
Ilsa
von WAHLE *um
1573 +um 1638,
Christian
von HARLING
*1558 +17.10.1621, Geheimer Rat, Landdrost
Catharina
(II) von RITZERAU (*um/vor
1530 +10.03.1601)
(XIII
– 107); Tochter Hartwigs (X) von Ritzerau und Ilse von
Honstedt; - Sie heiratete 1544 Segeband
von ESTORFF
(+1546), der 1526/1541 als Herr auf Neetze genannt ist. Er war ein
Sohn des Johannes
von Estorff
und der Rixa
von Wittorf
.
Kinder:
1. Segeband
von ESTORFF *1545
+31.01.1604,
Esther
von ELLEN
*1549 +26.01.1604
N. von RITZERAU
(XIII
– 107); sie ist als Tochter von Arndt von Ritzerau zu
erschließen. Näheres über sie ist nicht bekannt.
Beate von RITZERAU
(*vor 1567)
(XIII
– 108); Tochter von Daniel, genannt 1581; sie heiratet vor
1581 Wedig
von ZÜLE
(*vor 1560 +1616), Herrn auf Tüschow und Tessin, Sohn des Chim
von Züle
auf Marsow und der Catharina
von Barnekow
.
Sie bringt ihrem Mann ihren Besitz Tessin in die Ehe.
Kinder:
1.
Joachim von ZÜLE *vor
1583 +vor 1681,
vor 1599 Adelheid
von WACKERBARTH
*vor 1580, Tochter von Claus
von Wackerbarth
und Hippolyta
Schack
Margarethe (IV) von RITZERAU
(XIII
– 109); Tochter Werners, genannt 1586 - Bei ihrer Eheschließung
mit Marx
von SCHAREN brachte
sie 600 Gulden Ehegeld mit. Ihr Mann war Herr auf Labentz und erhielt
noch Berkenow und nach dem Tod des Schwiegervaters auch Semlow .
Barbara von RITZERAU
(XIII
– 110); Tochter Werners (?Diennies) von Ritzerow, genannt 1604
- Sie bringt 1604 bei ihrer Eheschließung mit Friedrich
von KÖPPEN
(genannt 1598/1601) 500 Gulden Ehegeld mit. Ihr Ehemann war ein Sohn
des Dr. jur. Johann
von Köppen d.Ä.
(Treuenbrietzen 1533 +Berlin 15.07.1611, Reichsadelsstand 1571,
Kurbrandenburgischer Geheimer Rat, Professor jur., Vizekanzler,
Kammergerichtsrat in Berlin). Friedrich von Köppen erhält
über seine Frau Labentz .
Ihr Ehemann tritt in einer Schuldforderung für seine Frau auf .
Walpurga von RITZERAU
(XIII
– 111); Tochter Werners - Bei ihrer Eheschließung mit
Christoph
von VÖLTZKOW
- 1605 Herr auf Völtzkow bei Schievelbein - brachte sie 475
Gulden Ehegeld mit .
Ihr Ehemann tritt in einer Schuldforderung für seine Frau auf .
Register
Die Familie erscheint in den Urkunden in folgenden Schreibweisen:
RITZERAU, RITZEROW, RITZERO, RITSERO, RICEROWE, RICZEROWE, RITHSEROWE,
RITHSEROUWE, RITHSEROWE, RIZEROWE, RITTZEROW, RYTSEROWE, RYTTZEROWE,
RYTTZEROUWE, RITCHEROWE, RITTEROWE, RETZEROWE - DUVENSEE, DUUENSE.
DUVENZE
Albe (X-82)
Abele I
(v.
Torgau,
VIII-53); II
(IX-67); III
(X-77); IV
(X-83)
Adelheid,
Alheyd I
(v. Duvensee,
VIII-50 ULTIMA LINEA); II
(IX-68);
III
(X-79)
Albernus (III-)
Anna I
(X-80);
II
(XI-89);
III
(XI-94)
Arndt (XII-101)
Barbara (XIII-110)
Beate (XIII-108
Beca (XI-95)
Beke (X-81)
Bertha I
(III-7); II
(X-78)
Bertold I
(III-8); II
(IV-13);
III
(V-19); IV
(VI-30);
V
(VII-40); VI
(VIII-51); VII
(IX-60);
VIII
(X-74)
Catharina I
(XII-99); II
(XIII-107)
Corvus,
Corvinus >
Walrav
Daniel (XII-102)
Detlev I
(V-15);
II
(v. Duvensee;
VI-24); III
(v. Duvensee,
VIII-49); IV
(X-87)
Dietrich I
(V-20);
II
(VI-31); III
(VII-41); IV
(IX-61)
Ermengard I
(VII-48); II
(?v. Krummesse,
IX-73)
Ernst (XI-92)
Eyler,
Eylo I
(III-9); II
(VI-21;
III
(v. Duvensee,
VIII-48)
Georg (XI-91)
Gerlach (v.
Duvensee,
VII-32)
Hans I
(IX-65); II
(IX-70)
Hartwig I
(II-3);II (v.
Poggensee
IV-12).; III
(V-16); IV
(V-17); V
(VI-22); VI
(“de olde”,VII-39); VII
(“de
oldere”, VII-47); VIII
(VIII-52); IX
(“de jungheste”, IX-59); X
(X-88);
XI
(XII-98)
Heinrich,
Heyne I
(v. Duvensee,
VI-23); II
(v. Duvensee,
VII-34); III
(VIII-57)
Henneke
I
(VII-38); II
(IX-62)
Joachim (XII-96)
Konrad (VII-42)
Margarethe I
(XII-97);
II
(XII-103);
III
(XIII-105); IV
(XIII-109)
Maria (XIII-106)
Nicolaus (VI-28)
Otto I
(VI-29);
II
(VII-37);
III
(VIII-54); IV
(IX-66); V
(X-86); VI
(XI-90); VII
(XII-100)
Paul (XII-95)
Rauen >
Walrav
Sohn
N (IV-10)
Sophia I
(VIII-55);
II
(IX-69)
Tochter
N (vmtl.) (III-6);
(IV-11); v.
Duvensee
(VI-26); v.
Duvensee
(VI-27); v.
Duvensee
(VII-33); (VI-40); (VII-43); (VII-44); (VIII-56); (IX-64); (IX-71);
(IX-72); (X-76); (X-84); (XIII-107)
Vicke
(Friedrich) (IX-75)
Volrad I
(IX-63); II (X-85)
Walrav I
(I-1);
II
(II-2); III
(III-4); IV
(V-14);
V
(V-18);
VI
(v. Duvensee,
VI-25); VII
(v. Duvensee,
VII-35); VIII
(v.
Duvensee,
VII-36)
Walpurga (XIII-111)
Werner (XII-104)
Angeheiratete
Familien:
von
BEDERKESA
(VI-26); von
BERNSTORFF
(XI-92); von
BLÜCHER
(VII-33); von
BRAHLSTORF
(XII-102); von
BUCHWALD (X-81,
X-82)
von
DALDORP
(S. 4; VIII-55); von
DARGATZ
(X-79
von
ESTORFF
(XIII-107)
von
GOTMOLT
(VI-21); von
GRÖNAU
(VII-41; VIII-54; IX-64)
von
HAREN
(X-80); von
HEEST
(IX-70); von
HONSTEDT
(XI-98)
von
JAGOW
(IX-72)
von
KALAND
(XI-89); von
KARLOW
(VII-44); von
KÖPPEN
(XIII-110); von
KRUMMENDIEK
(XI-90); von
KRUMMESSE
(IV-11: IX-73); von
KULE (VII-47;
VII-48)
von
LASSAN
(V-14); von
LOGOW
S. 5; von
LÜTZOW
(VII-39; VII-45; X-75)
von
MEINSTORF
(XII-103); von
MÜNCHHAUSEN
(XII-95)
von
OEDEME
(VI-27)
von
PARKENTIN
(IV-10); von
PENTZ
(VI-30; XII-97); von
PERSSIN
(X-76); von
PLÖN
(V-16)
von
RANTZAU
(VII-39; XIII-105)
von
SALEM
(IV-13); von
SCHACK
(X-77; X-83; X-85; XII-95); von
SCHAREN
(XIII-109); von
SCHARPENBERG
(IX-71; X-79); von
STOVE
(III-6); von
STAKE
(XI-94); von
STRALENDORF
(XI-91)
von
TORGAU
(VIII-53)
von
VÖLTZKOW
(XIII-111)
von
WACKERBARTH
(VI-24; XII-99); von
WAHLE
(XIII-106); WITTE
(S. 47; III-4)
von
ZÜLE
(V-14; VII-36; VIII-51; IX-66; XIII-108)
Nachtrag:
Harduicus, Harwicus
Kanonikus
der Ratzeburger Kirche; er urkundet zwischen 1194 und 1210. 1194 ist
Harduicus
Raceburgensis ecclesie canonicus
Zeuge bei der Verteilung der Stiftsgüter zwischen dem Bischof
und seinem Domkapitel -
1210 ist Harwico
canonicus
Zeuge bei der Verlehnung des Dorfes Kükelühn in Wagrien
nebst hebungen aus der oberen Mühle und dem Zoll in Lübeck
an das St. Johannis-Kloster zu Lübeck durch Graf Albrecht von
Holstein .
Wir
wissen nicht welchem Geschlecht der Kanonikus Hartwig zuzurechnen
ist. Als Kanaonikus wird er in dieser frühen Zeit aber
sicherlich einem Adelsgeschlecht angehört haben. Nun ist der
Name Ha |